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Sachgebiet: Wohnraummiete

4717 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 1289
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schließt zu große Wohnung Härteeinwand aus?

BGH, Urteil vom 09.10.2019 - VIII ZR 21/19

1. Der Umstand, dass der Mieter gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und seinen Bedürfnissen eine deutlich zu große Wohnung nutzt, ist zwar in die nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB vorzunehmende Abwägung der beiderseitigen Interessen zu Lasten des Mieters einzubeziehen. Hierfür darf als Maßstab jedoch nicht die nach den Ausführungsvorschriften zur Gewährung von staatlichen Transferleistungen oder den Vorschriften für die Bemessung von Zuschüssen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehene Wohnfläche zu Grunde gelegt werden.*)

2. Zudem ist die einer Berufung auf einen Härtefall nach § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB im Einzelfall entgegenstehende Unangemessenheit ohnehin nicht isoliert nach einer bestimmten Größe für die jeweilige Anzahl der Bewohner zu beurteilen. Vielmehr kommt es darauf an, ob die vom Mieter genutzte Wohnung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für seine Bedürfnisse deutlich zu groß ist.*)

3. Wenn ein Vermieter die in § 9 Abs. 1 EnEV in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 bis 6 aufgeführten Arbeiten an Gebäuden aus freiem Entschluss durchführt und damit die in § 9 Abs. 1 EnEV normierte Verpflichtung auslöst, eine Wärmedämmung anzubringen, die die Einhaltung eines bestimmten Wärmedurchgangskoeffizienten gewährleistet (sog. bedingte Anforderungen), sind damit die Voraussetzungen des § 559 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 BGB regelmäßig noch nicht erfüllt.*)

4. Etwas anderes hat allerdings dann zu gelten, wenn die Durchführung der Arbeiten an dem Gebäude für den Vermieter unausweichlich geworden ist (Anschluss an und Fortführung von BVerwG, IMR 2014, 82).*)




IMRRS 2019, 1283
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WohnraummieteWohnraummiete
Zusatzkosten wegen unterlassener Wertstofftrennung können umgelegt werden!

AG Frankenthal, Urteil vom 15.02.2019 - 3a C 288/18

Keine Rückforderung von Betriebskosten für nicht ordnungsgemäße Wertstofftrennung durch Mitmieter bei erhöhten Müllbeseitigungskosten.*)

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IMRRS 2019, 1255
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Krankheit ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung!

LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2019 - 64 S 2/19

1. Eine außerordentliche Kündigung nach §§ 543, 569 BGB kann nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich des Kündigungsgegners begründet sind.

2. Eine schwere Erkrankung des Mieters berechtigt demnach diesen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags, da der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.

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IMRRS 2019, 1206
WohnraummieteWohnraummiete
Querulant muss ausziehen!

OGH, Beschluss vom 29.08.2018 - 1 Ob 134/18i

1. Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falls erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt.

2. Es können allerdings auch einmalige Vorfälle den Kündigungsgrund verwirklichen, wenn sie derart schwer wiegend sind, dass sie das Maß des Zumutbaren überschreiten und objektiv geeignet erscheinen, auch nur einem Hausbewohner das Zusammenleben zu verleiden.

3. Querulanten kann wegen unleidlichen Verhaltens gekündigt werden.

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IMRRS 2019, 1256
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kann ein Wach- und Schließdienst in den Betriebskosten umgelegt werden?

LG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - 65 S 231/18

1. Im Rahmen des § 2 Nr. 17 BetrKV ist eine Umlage als "sonstige Betriebskosten" nur dann möglich, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart wurde.

2. Die Umlage eines Wach- und Schließdienstes ist nur zulässig, wenn eine konkrete praktische Notwendigkeit für den Sicherheitsdienst besteht, er also aufgrund der konkreten praktischen Verhältnisse vor Ort geboten ist.

3. Hierfür muss der Vermieter konkret, nicht lediglich allgemein und abstrakt zum Sicherheitsbedürfnis insbesondere älterer Mieter und zur allgemeinen Sicherheitslage in der örtlichen Umgebung vortragen.

4. Die Umlegbarkeit steht außerdem in Frage, wenn der Vermieter den Wachdienst vorwiegend im eigenen Interesse einsetzt, etwa um Vandalismusschäden innerhalb des Gebäudes - wie Farbschmierereien oder zerstörten Briefkästen - vorzubeugen.

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IMRRS 2019, 1133
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wer zuviel abbucht, den bestraft das Mietrecht!

LG Hamburg, Urteil vom 22.02.2019 - 307 S 76/18

1. Vereinbaren die Parteien das Lastschriftverfahren zum Einziehen der Miete, führt dies zu einer Umwandlung der Leistungsverpflichtung des Mieters dergestalt, dass sich die Geldschuld von einer qualifizierten Schickschuld gem. § 270 Abs. 1 BGB in eine Holschuld gem. § 269 BGB verwandelt.

2. Zieht der Vermieter versehentlich mehr Miete ein, als ihm eigentlich zusteht, und führt nur diese Zuvielabbuchung zu einer Unterdeckung des Kontos des Mieters, so hat dies der Mieter nicht zu vertreten. Er ist mit der Mietzahlung für diesen Monat somit nicht in Verzug.

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IMRRS 2019, 1257
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Erteilung einer Untervermieterlaubnis?

LG Berlin, Beschluss vom 12.07.2019 - 66 T 56/19

1. Ist der Mitmieter des Mieters bereits vor mehreren Jahren ausgezogen und hat der Mieter dies dem Vermieter mitgeteilt, so stellt dies ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 BGB auf Gestattung der Untervermietung dar.

2. Dies kann der Vermieter nicht einfach bestreiten, vielmehr hat er sich von den tatsächlichen Verhältnissen in der Mietwohnung Kenntnis zu verschaffen.

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IMRRS 2019, 1261
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wohnnutzung oder Zweckentfremdung? Künstler sind keine Touristen!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2019 - 5 S 24.18

1. Eine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes Berlin liegt u. a. vor, wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird.

2. Eine Vermietung zum Zwecke der Fremdenbeherbergung liegt vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können.

3. Vermietet der Mieter seine möblierte Wohnung einer Firma, die diese Wohnung dann ihren längerfristig engagierten Künstlern zur Verfügung stellt, stellt dies eine Wohnnutzung dar.

4. Dies gilt zumindest dann, wenn jeder Künstler ein eigenes Zimmer, das eine hinreichende Rückzugsmöglichkeit ins Private gestattet, hat, dort gekocht werden kann und die Künstler dort mehrere Monate verweilen.

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IMRRS 2019, 1230
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter muss Mangel anzeigen und beweisen

LG Wiesbaden, Beschluss vom 07.10.2019 - 3 T 54/19

1. Der Mieter ist für sämtliche Voraussetzungen eines Rechts zur Minderung darlegungs- und beweispflichtig.

2. Voraussetzung für ein Minderungsrecht ist auch eine Mängelanzeige an den Vermieter.

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IMRRS 2019, 1228
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Maßnahmen stellen Modernisierungsarbeiten dar?

LG Berlin, Urteil vom 10.10.2019 - 65 S 107/19

1. Die MietBegrV Berlin genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB, insbesondere ist die Begründung allgemein zugänglich.

2. Umfassend i.S.d. § 556f BGB ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwands erreicht.

3. Der Begriff "umfassend" i.S.d. § 556f BGB bezeichnet jedoch nicht nur ein quantitatives (Kosten-)Element, sondern gleichberechtigt ein qualitatives Kriterium. Zu berücksichtigen sind die qualitativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesamtwohnung; sie muss in mehreren wesentlichen Bereichen (insbesondere Sanitär, Heizung, Fenster, Fußboden, Elektroinstallation bzw. energetischen Eigenschaften) verbessert worden sein.

4. Reine Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht die Anforderungen des § 555b BGB erfüllen, können schon begrifflich nicht unter § 556f Satz 2 BGB fallen.

5. Der Ersatz von Sanitärobjekten ist keine Modernisierung. So erhöht der Ersatz einer Badewanne durch eine Dusche nicht den Gebrauchswert der Mietsacher; eine Gebrauchswerterhöhung läge allenfalls vor, wenn eine Dusche zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Badewanne eingebaut wird.

6. Es obliegt dem Vermieter, der die fiktive Modernisierungsmieterhöhung gem. § 556e BGB geltend macht, im Einzelnen vorzutragen, welche Arbeiten im Rahmen der jeweiligen Kostenposition als Modernisierung anzusehen sind oder einen Zusammenhang zu solchen Arbeiten aufweisen.

7. Ein Stichtagszuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn die maßgebliche Einzelvergleichsmiete für die jeweilige Wohnung zwischen den Erhebungszeitpunkten zweier Mietspiegel - hier dem aus 2017 und dem aus 2019 - eine erhebliche Steigerung erfahren hat, so dass davon ausgegangen werden müsste, dass der ältere Mietspiegel - hier der aus 2017 - die festzustellende Einzelvergleichsmiete nicht mehr zutreffend abbildet.




IMRRS 2019, 1226
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsankündigungen für die Zukunft sind unwirksam

OLG München, Urteil vom 15.10.2019 - MK 1/19

1. Erfolgt eine Modernisierungsankündigungen des Vermieters im Dezember 2018 allein aus dem Grund, sich das bis zum 31.12.2018 geltende und für den Vermieter vorteilhafte Recht zu sichern, so ist dies keine Grundlage für eine spätere Modernisierungsmieterhöhung.

2. Eine solche Absicht des Vermieters ist anzunehmen, wenn zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen, weil hier offensichtlich ist, dass sich der Vermieter trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.

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IMRRS 2019, 0599
WohnraummieteWohnraummiete
Ist der Einbau eines Außenfahrstuhls eine Luxusmodernisierung?

AG München, Urteil vom 08.08.2018 - 414 C 26569/16

1. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen von § 559 Abs. 1 BGB ohne Bedeutung, es kommt nur auf die tatsächlich aufgewendeten Kosten an.

2. Ob eine Härte i.S.v. § 559 Abs. 4 BGB vorliegt, ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Generalisierende Aussagen - etwa dazu, welche finanziellen Belastungen einem Mieter mit mittleren Einkommen noch zuzumuten sind - verbieten sich daher. Es darf nicht schematisch mit einer bestimmten Quote von Miete und Haushaltseinkommen argumentiert werden, sondern das Verhältnis von Miete und Einkommen ist lediglich ergänzend in die Überlegungen einzubeziehen.

3. Luxusmodernisierungen auf Kosten des Mieters soll in erster Linie durch die Härteklausel begegnet werden.

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IMRRS 2019, 1229
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Übernommene Pflichten muss der Vermieter bis Vertragsende erfüllen!

AG Dortmund, Urteil vom 08.10.2019 - 425 C 5770/19

1. Hat der Vermieter im Mietvertrag die Versorgung der Wohnung mit "Hör- und Sehfunk" übernommen, stellt die Einstellung der Versorgung und der Verweis auf die Möglichkeit, individuelle Versorgungsverträge mit einem Kabelversorger abzuschließen, einen Mangel der Wohnung dar.*)

2. Die Miete mindert sich in diesem Fall um 10%.*)

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IMRRS 2019, 1209
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bedarf an Krippenplätzen führt nicht zu Zweckentfremdungsgenehmigung!

OVG Hamburg, Beschluss vom 07.05.2019 - 4 Bf 139/16

1. Zur Frage der Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung für die Nutzung einer Wohnung zur Erweiterung einer im selben Haus befindlichen Kindertageseinrichtung.*)

2. Ein das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnnutzung überwiegendes schutzwürdiges Interesse an einer Zweckentfremdung von Wohnraum kann nur dann angenommen werden, wenn durch die Versagung der begehrten Zweckentfremdungsgenehmigung die Existenz des Antragstellers vernichtet oder ernsthaft gefährdet wird oder wenn es ein überwiegendes öffentliches Interesse an der zweckfremden Nutzung gibt.*)

3. Ist die Bindungswirkung der Behörde an eine Zusicherung nach § 38 Abs. 3 VwVfG einmal entfallen, lebt sie nicht wieder auf, wenn sich die Sachlage erneut ändert und dann wieder der Sachlage zum Zeitpunkt der Erteilung der Zusicherung entspricht.*)

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IMRRS 2019, 1212
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Mietschulden werden zu Eigenverbindlichkeiten!

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 138/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IMRRS 2019, 1211
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WohnraummieteWohnraummiete
Auch nach Mietende: "Mietsicherheit" bleibt unangetastet!

LG Berlin, Beschluss vom 01.10.2019 - 67 T 107/19

Wird der Mieter nicht im Rahmen einer Individualvereinbarung, sondern durch eine vom Vermieter gestellte Formularklausel zur Erbringung einer "Mietsicherheit" verpflichtet, ohne dass die Klausel die Befugnis einer vermieterseitigen Verwertung während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses näher regelt, ist der Kaution in Anwendung der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB lediglich eine auf den Wortlaut der Sicherungsabrede beschränkte Funktion einer bloßen Sicherung des Vermieters vor einer möglichen Insolvenz des Mieters beizumessen, die ihm auch nach Beendigung des Mietverhältnisses ausschließlich für unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche das Recht zur Verwertung eröffnet (Abgrenzung zu BGH, IMR 2019, 353).*)

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IMRRS 2019, 1053
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Einzugsprotokoll: Wer trägt die Beweislast für Vorschäden?

LG Schweinfurt, Urteil vom 25.01.2019 - 22 S 48/18

1. Parkettschäden sind vom Mieter zu ersetzen, wenn diese durch ihn verursacht wurden.

2. Ein Beweisangebot "Zeugnis n. N." ist für die Fristwahrung ausreichend.

3. Das Gericht darf von Amts wegen ein Sachverständigengutachten bezüglich der Schadenshöhe einholen.

4. Ein nicht vorhandenes Einzugsprotokolls lässt vermuten, dass die Schäden während der Mietzeit verursacht worden sind.

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IMRRS 2019, 1060
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Darf der Mieter seine Heizung selbst regulieren?

LG Mosbach, Urteil vom 30.01.2019 - 5 S 44/18

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Zugang zum zentralen Steuerungselement einer Fußbodenheizung.

2. Der Verweis an den Vermieter, die Heizung nach den Wünschen des Mieters einzustellen, ist dem Mieter zumutbar.

3. Die Angabe "Stellplatz" im Mietvertrag sichert alleine keinen bestimmten Stellplatz zu.

4. Vorvertragliche Absprachen über einen bestimmten Stellplatz sind unbeachtlich, sofern diese Absprache nicht im später geschlossenen schriftlichen Mietvertrag fixiert wird.

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IMRRS 2019, 1208
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erbe vergisst zu kündigen: Werden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden?

BGH, Urteil vom 25.09.2019 - VIII ZR 122/18

1. Unterlässt der nach § 564 Satz 1, § 1922 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetretene Erbe, dieses nach § 564 Satz 2 BGB außerordentlich zu kündigen, liegt allein hierin keine Verwaltungsmaßnahme, welche die nach Ablauf dieser Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis zu Nachlasserbenschulden beziehungsweise Eigenverbindlichkeiten werden lässt, für die der Erbe - auch - persönlich haftet.*)

2. Eine persönliche Haftung tritt jedoch etwa dann ein, wenn der Erbe nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses seiner (fälligen) Pflicht aus § 546 Abs. 1, § 985 BGB zur Räumung und Herausgabe der Mietsache nicht nachkommt.*)




IMRRS 2019, 1147
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ruhestörung ist Kündigungsgrund - auch bei psychischen Störungen!

AG Peine, Urteil vom 07.08.2019 - 16 C 284/17

1. Ruhestörender Lärm vermag auch außerhalb der üblichen Ruhezeiten grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine Kündigung zu begründen, wenn der Lärm nicht vereinzelt, sondern wiederholt auftritt.

2. Dies gilt auch gegenüber einem Mieter, der an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

3. Besteht die Möglichkeit, dass sich die Gefahr im Falle der Zwangsräumung verwirklicht, so ist dieser Umstand nicht im Erkenntnis-, sondern erst im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen.

4. Der Krankheit kann auch damit Rechnung getragen werden, dass dem Mieter eine lange Räumungsfrist (hier 12 - 15 Monate) gewährt wird, damit der Mieter Zeit hat, sich auf die Situation vorzubereiten und gegebenenfalls mit einer Therapie, die ihn stabilisiert und auch den Auszug vorbereitet, zumindest zu beginnen.

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IMRRS 2019, 1153
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Darf Mieter wegen modernisierungsbedingter Gebrauchsbeeinträchtigung mindern?

LG Berlin, Urteil vom 05.09.2019 - 67 S 101/19

1. Führen Maßnahmen des Vermieters zu einer Modernisierung der Mietsache, gleichzeitig aber zu einer für den Mieter negativen Veränderung der Gebrauchstauglichkeit, ist der Mietzins nicht schon aufgrund der Verringerung der bisherigen Gebrauchstauglichkeit, sondern erst dann gemindert, wenn Letztere für den Vermieter zur Erreichung des Modernisierungserfolgs (bau)technisch vermeidbar war (hier: Verschlechterung der Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse nach energetischer Modernisierung).*)

2. Für die (bau)technische Vermeidbarkeit der modernisierungsbedingten Gebrauchsbeeinträchtigung trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.*)

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IMRRS 2019, 1186
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist auch in Rheinland-Pfalz unwirksam!

AG Mainz, Urteil vom 26.07.2019 - 79 C 302/18

1. Die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung ist unwirksam, da sie nicht formell ordnungsgemäß veröffentlicht wurde.

2. Erforderlich ist dafür, dass die Begründung von Anfang an jederzeit für Bürger und Gerichte öffentlich zugänglich ist.

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IMRRS 2019, 1171
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WohnraummieteWohnraummiete
Wann kann der Mietspiegel einer Nachbargemeinde herangezogen werden?

BGH, Urteil vom 21.08.2019 - VIII ZR 255/18

Zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit zweier Gemeinden, wenn der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Bezug nimmt.*)

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IMRRS 2019, 1124
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WohnraummieteWohnraummiete
Winterdienst: Alter schützt vor Arbeit - es muss aber gezahlt werden!

AG Siegburg, Urteil vom 05.07.2019 - 112 C 185/18

1. Die Umlage von Betriebskosten, zu denen gem. § 2 Nr. 8 BetrKV auch die Kosten eines öffentlich-rechtlich geregelten Winterdienstes zählen, auf den Mieter setzt gem. § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien voraus.

2. Steht im Mietvertrag zu den Kosten des Winterdienstes nichts und ist im Gegenteil darin geregelt, dass der Mieter die Winterdienstarbeiten selbst ausführen muss, können sie nicht umgelegt werden.

3. Auch durch das Einstellen der Kosten in die Betriebskostenabrechnung sowie deren vorbehaltlose Zahlung erfolgt keine stillschweigende Änderung des Mietvertrags.

4. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist aber auch im Bereich des Wohnungsmietrechts grundsätzlich denkbar.

5. Ist durch die veränderte Altersstruktur und gesundheitliche Beeinträchtigungen einiger Mieter die ursprünglich vorgesehene Selbstvornahme der Winterdienstarbeiten durch die Mieter im Wechsel nicht mehr möglich, entspricht es dem hypothetischen Parteiwillen, unter diesen Umständen die Aufzählung umlagefähiger Betriebskosten um die Winterdienstkosten zu ergänzen.

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IMRRS 2019, 1154
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WohnraummieteWohnraummiete
Begriff der Wohnfläche: Wie werden Balkonflächen eingerechnet?

LG Freiburg, Urteil vom 01.08.2019 - 3 S 17/19

1. Wenn die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall keine andere Bedeutung beigemessen haben, ist im Bereich der Stadt Freiburg auch bei frei finanziertem Wohnraum der Begriff der Wohnfläche anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geltenden Bestimmungen, hier der Wohnflächenverordnung, auszulegen, da nicht feststellbar ist, dass ein anderes Regelwerk (II. Berechnungsverordnung, DIN 283 oder die DIN 277) insgesamt angewandt wird. Flächen von Balkonen sind daher regelmäßig zu einem Viertel ihrer Grundfläche anzurechnen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich bezüglich der Berechnung einer Teilfläche eine bestimmte Übung der Mehrheit der Marktteilnehmer herausgebildet hat oder ein überwiegender Teil der Marktteilnehmer ein Regelwerk unzutreffend anwendet (Anschluss an BGH, IMR 2019, 272).*)

2. Ob im Ausnahmefall denkbar ist, dass Balkonflächen mit mehr als einem Viertel (bis zur Hälfte) angerechnet werden, kann vorliegend dahingestellt bleiben, da die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Es kann damit auch offenbleiben, ob eine "doppelte" Berücksichtigung von Balkonen (einmal über eine Flächenanrechnung von mehr als einem Viertel (Wohnwertmerkmal: Größe) und gleichzeitig über einen 5%igen Tabellenzuschlag nach Tabelle 2 c des Freiburger Mietspiegels 2017/2018 wegen der gut nutzbaren Balkonflächen (Wohnwertmerkmale: Ausstattung und Beschaffenheit)) bei der Erstellung des Mietspiegels zu in der regressionsanalytischen Berechnung nicht ausreichend berücksichtigten Interaktionen geführt hat.*)

3. An ihre Teilzustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen sind die Mieter nicht gebunden, wenn beide Parteien von einer falschen Wohnfläche ausgegangen sind (§ 313 Abs. 2 BGB).*)

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IMRRS 2019, 1152
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WohnraummieteWohnraummiete
Mietvertrag wird nicht vollzogen: Was bekommt der Mieter als Schadensersatz?

AG Dortmund, Urteil vom 30.07.2019 - 425 C 4242/18

1. Zum Schadensersatzanspruch des Mieters bei nicht vollzogenem Wohnraummietvertrag.*)

2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Arbeitslohn für die zusätzliche Fahrzeit von der Ersatzwohnung zur Arbeit. Zum ersatzfähigen Schaden zählt nur derjenige, der adäquat kausal durch die Pflichtverletzung verursacht wurde und in den Schutzbereich der verletzten Norm fällt.*)

3. Den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand trägt der Geschädigte bei einer am Schutzzweck der Haftungsnorm sowie an Verantwortungsbereichen und Praktikabilität orientierten Wertung jedoch selbst (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18, IMRRS 2019, 1156). Das gilt insbesondere bei Privatleuten.*)

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IMRRS 2019, 1119
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ProzessualesProzessuales
Wer verloren hätte, muss Prozesskosten zahlen!

AG Köpenick, Beschluss vom 19.07.2019 - 2 C 76/19

1. Maßgebend für die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits ist der ohne die Erledigterklärung zu erwartende Verfahrensausgang, also der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt des Eingangs der letzten Erklärung.

2. Wäre das Mieterhöhungsverlangen des Klägers begründet gewesen, entspricht es billigem Ermessen, dem beklagten Mieter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

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IMRRS 2019, 1136
WohnraummieteWohnraummiete
Pornodreh ist kein Kündigungsgrund!

AG Lüdinghausen, Urteil vom 11.10.2018 - 4 C 76/18

1. Falsche Angaben zum Familienstand bei Abschluss des Mietvertrags rechtfertigen keine Anfechtung desselben.

2. Die Herstellung von pornografischen Videoclips und deren Vermarktung aus der Wohnung heraus stellen noch keine Nutzung dar, die über den Wohngebrauch hinausgeht.

3. Dies gilt zumindest, wenn die Herstellung der Bilder von außen nicht wahrnehmbar ist und auch die Vermarktung im Internet keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit des Objekts hat, etwa dadurch, dass dieses auf den Bildern erkennbar wäre und so "in Verruf" kommen könnte.

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IMRRS 2019, 1123
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderung an korrekte Betriebsumlage

LG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2019 - 10 S 53/18

Die Umlage von Betriebskosten bedarf einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung. Pauschale Angaben, die sich nicht auf einen Kostenkatalog als Anlage zum Mietvertrag oder auf den Kostenkatalog der Betriebskostenvereinbarung beziehen, genügen dem Bestimmtheitserfordernis nicht.

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IMRRS 2019, 1090
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Viel hilft nicht immer viel!

AG Münster, Urteil vom 15.03.2019 - 48 C 361/18

1. Gasleitungen sind - entsprechend der einschlägigen technischen Empfehlungen - alle zwölf Jahre auf Dichtigkeit zu überprüfen. Die Kosten einer solche Überprüfung sind grundsätzlich - in dem Jahr des Entstehens - umlagefähig.

2. Entscheidet hingegen der Vermieter, die Prüfung bereits alle 5 Jahre vorzunehmen, entspricht diese Entscheidung nicht mehr dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

3. Bei der erstmaligen Dachrinnenreinigung liegt eine einmalige Maßnahme aus bestimmtem Anlass - namentlich die zuvor nicht durchgeführte Reinigung - vor. Erst die folgenden Reinigungen können als nicht mehr anlassbezogen angesehen und damit umgelegt werden.




IMRRS 2019, 0967
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 01.04.2019 - 44 C 129/19

Die Kostenerstattung für Anwaltsschreiben ist nur bei schwer wiegender Vertragsverletzung der Mieter möglich. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nicht immer erforderlich.

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IMRRS 2019, 1121
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung einer Mietwohnung

AG München, Urteil vom 08.02.2019 - 472 C 22568/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 1113
WohnraummieteWohnraummiete
Forderung von Schadensersatz nach Beendigung eines Mietverhältnisses

AG Osnabrück, Urteil vom 03.09.2003 - 47 C 9/03

(kein amtlicher Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0935
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann bekommt der Mieter seine Mietsicherheit zurück?

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 15.02.2019 - 40 C 497/18

1. Forderungen können nicht zur Aufrechnung mit einer verpfändeten Mietsicherheit gestellt werden.

2. Voraussetzung für die Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlung.

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IMRRS 2019, 1096
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Schonfristzahlung bei einer fristgerechten Kündigung wegen Zahlungsverzugs!

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2019 - 65 S 223/18

1. Befindet sich ein Mieter über einen erheblichen Zeitraum schuldhaft in Zahlungsverzug verletzt er erheblich seine Hauptleistungspflicht und der Vermieter ist zur fristgerechten Kündigung berechtigt.

2. Auf die fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist die Heilungsvorschrift über die Schonfristzahlung gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mangels planungswidriger Regelungslücke nicht anzuwenden.

3. Die richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass das Gericht seine eigenen "Gerechtigkeitsvorstellungen" an Gesetzes Stelle und somit derjenigen der Begründung des Gesetzgebers setzt.

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IMRRS 2019, 1086
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Wie tritt der Nießbrauchsberechtigte in den Mietvertrag ein?

AG Mönchengladbach, Urteil vom 28.08.2019 - 35 C 202/17

Der Eintritt des Nießbrauchsberechtigten in den Mietvertrag richtet sich nach §§ 566, 567 BGB und nicht nach § 1059 BGB analog (abweichend von LG Mühlhausen, Urteil vom 27.05.2008 - 3 O 122/08).*)

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IMRRS 2019, 1089
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Fristlose Kündigung bei eingeschränkter ordentlicher Kündigungsmöglichkeit

LG Berlin, Urteil vom 22.08.2019 - 67 S 51/19

1. Zu den Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im "Geschützten Marktsegment".*)

2. Wird der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung im Mietvertrag durch eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel erschwert und reicht der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nicht aus, ist dem Vermieter auch der wirksame Ausspruch einer auf denselben Kündigungsgrund gestützten außerordentlichen Kündigung verwehrt, selbst wenn er sich im Mietvertrag das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten hat. *)

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IMRRS 2019, 1085
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage wegen freiwilliger Wohnungsüberlassung zulässig

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.2019 - 17 UF 118/19

1. Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen einer freiwilligen Wohnungsüberlassung gem. § 1361b Abs. 4 BGB im Streit und begehrt der ausgezogene Ehegatte den Wiedereinzug in die Ehewohnung, kann der in der Wohnung verbliebene Ehegatte im Wege eines Feststellungsantrags gerichtlich klären lassen, dass ein Überlassungsverhältnis, d. h. ein Rechtsverhältnis gem. § 1361b Abs. 4 BGB vorliegt.*)

2. Ein solcher, in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung getroffener Feststellungsbeschluss ist unanfechtbar, da es sich hierbei um keine "Zuweisung der Ehewohnung" gem. § 1361b Abs. 1 BGB handelt und somit kein Fall des § 57 S. 2 Nr. 5 FamFG vorliegt.*)

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IMRRS 2019, 1082
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Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Gesamte Erhöhungserklärung unwirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2019 - 67 S 342/18

Verstößt der Vermieter bei der Durchführung von Modernisierungmaßnahmen vorsätzlich und kollusiv gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und legt diese Kosten in einer Erhöhungserklärung gem. § 559b Abs. 1 BGB auf den Mieter um, ist die gesamte Erhöhungserklärung gem. §§ 138, 242 BGB wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam, auch wenn der Vermieter nicht bei sämtlichen in der Erhöhungserklärung genannten Maßnahmen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen haben sollte.*)

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IMRRS 2019, 1077
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Mietmangel: Vereinbart ist Zustand bei letzter Besichtigung

LG Berlin, Beschluss vom 08.08.2019 - 67 S 131/19

Der Zuschnitt und die Ausstattung der Mietsache, die der Mieter zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrags oder zu Beginn des Mietverhältnisses vorgefunden hat, gelten auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung der Parteien als konkludent vereinbart. Eine spätere Veränderung durch den Vermieter, die weder gesetzlich noch rechtsgeschäftlich gerechtfertigt ist, stellt einen Mangel der Mietsache i.S.d. §§ 535 ff. BGB dar.*)

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IMRRS 2019, 1014
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Untermietzuschlag bei ortsüblicher Miete nicht zu berücksichtigen

LG Hamburg, Beschluss vom 15.07.2019 - 316 S 10/19

1. Ein etwaiger Untermietzuschlag ist nicht bei der Bemessung der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen.

2. § 553 Abs. 2 BGB steht mit einem eigenen Regelungszweck selbständig neben den allgemeinen Mieterhöhungsvorschriften.

3. Die Lage ist als erheblich unterdurchschnittlich einzuordnen, wenn ein hohe Lärmbelastung und eine Belastungen durch ein Rotlichtmilieu vorliegt.

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IMRRS 2019, 1130
WohnraummieteWohnraummiete
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters als Bumerang?!

LG Marburg, Beschluss vom 25.03.2019 - 5 S 98/18

Die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung kann wirksam ausgeschlossen werden.

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IMRRS 2019, 1054
WohnraummieteWohnraummiete
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters als Bumerang?!

AG Marburg, Urteil vom 28.09.2018 - 9 C 350/18

Die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung kann wirksam ausgeschlossen werden.

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IMRRS 2019, 0934
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters als Bumerang?!

LG Marburg, Beschluss vom 13.05.2019 - 5 S 98/18

Die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung kann wirksam ausgeschlossen werden.

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IMRRS 2019, 1052
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Vermieter-Ehepaar darf Mieterin als "Fräulein" bezeichnen

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2019 - 29 C 1220/19

1. Eine Mieterin kann nicht verlangen, dass auf dem Klingelschild und im Putzplan ihr Name nicht mit der Anrede "Fräulein" versehen wird, da dies - zumindest im vorliegenden Fall - keine Beleidigung darstellt.

2. Bei einem handgeschriebenen und im Treppenhaus aufgehängten Putzplan ist die DSGVO sachlich nicht einschlägig.

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IMRRS 2019, 0999
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Schimmel im Kinderzimmer: Mieter darf fristlos kündigen!

AG Bielefeld, Urteil vom 03.07.2019 - 415 C 56/18

1. Treten in einem Kinder-/Schlafzimmer, in dem ein Kleinkind wohnt, bauseits bedingte Feuchtigkeits- und Schimmelschäden auf, so ist der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

2. Die Beweislast dafür, dass diese Schäden nicht bauseits bedingt sind, trägt der Vermieter.

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IMRRS 2019, 1040
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter obliegt Darlegungslast für nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs

AG Waiblingen, Urteil vom 15.01.2019 - 9 C 1106/18

Dem Vermieter obliegt die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls des Eigenbedarfs aufgrund der Erkrankung.

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IMRRS 2019, 1030
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WohnraummieteWohnraummiete
30 Jahre alte Tapete entfernt: Vermieter steht kein Schadensersatz zu!

BGH, Urteil vom 21.08.2019 - VIII ZR 263/17

1. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten, insbesondere die Räume aufgrund der aus der Übertragung des Besitzes an der Wohnung folgenden Obhutspflicht schonend und pfleglich zu behandeln sowie alles zu unterlassen, was zu einer von § 538 BGB nicht mehr gedeckten Verschlechterung führen kann.

2. Verletzt der Mieter seine diesbezüglichen Vertragspflichten schuldhaft, steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

3. Durch das Entfernen einer rund 30 Jahre alten - nicht zum Überstreichen geeignete, aber vor der Besitzzeit des Mieters mehrfach überstrichenen - Tapete, die sich teilweise bereits gelöst hat, entsteht dem Vermieter kein Schaden.

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IMRRS 2019, 1024
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SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung an Prostituierte ist umsatzsteuerpflichtig!

FG Münster, Urteil vom 04.07.2019 - 5 K 2423/17 U

1. Der unionsrechtliche Begriff der "Vermietung von Grundstücken" setzt voraus, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen.

2. Die Vermietung möblierter Räume oder Gebäude ist nach ständiger Rechtsprechung steuerbefreit, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte und nicht um eine kurzfristige Überlassung handelt.

3. Steht nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, die Prostitution und damit eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben aus der Sicht des Leistungsempfängers im Vordergrund, ist die Vermietung nicht steuerbefreit.

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IMRRS 2019, 0966
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Eigenbedarfskündigung: Konkreter Überlassungs- und Nutzungswillen erforderlich

AG München, Urteil vom 06.12.2018 - 422 C 14015/18

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt im Streitfall den Nachweis eines hinreichend konkreten Überlassungs- und Nutzungswillens voraus.

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