Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4717 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IMRRS 2021, 0581AG Gronau, Urteil vom 01.12.2020 - 2 C 107/20
Eine Abweichung der Wohnungsgröße um 32,4% führt dazu, dass eine Wohnung nicht als Vergleichswohnung i.S.v. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB herangezogen werden kann.
VolltextIMRRS 2021, 0578
LG Hanau, Urteil vom 09.02.2021 - 2 S 135/19
Ein Mieter darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die Angaben des Vermieters in der Abrechnung pauschal zu bestreiten, sondern er muss so konkret vortragen, dass der Vermieter erkennen kann, aus welchen Gründen die jeweilige Position beanstandet wird, um die Abrechnung gegebenenfalls nachbessern zu können.
VolltextIMRRS 2021, 0576
BFH, Urteil vom 22.02.2021 - IX R 7/20
1. Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen.*)
2. Kann ein Mietspiegel nicht zu Grunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z. B. mit Hilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 558e BGB oder unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen i.S.d. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden; jeder dieser Ermittlungswege ist grundsätzlich gleichrangig.*)
VolltextIMRRS 2021, 0474
LG Kiel, Beschluss vom 19.08.2020 - 1 S 131/20
Für eine Eigenbedarfskündigung ist erforderlich, dass der Vermieter den Nutzungswillen hinreichend konkret darlegt, damit er nachvollzogen und als billigenswert beurteilt werden kann.
VolltextIMRRS 2021, 0568
AG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2020 - 1 C 747/20
Auch ein Mitmieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, muss an der Räumung mitwirken, dem genügt er nicht, wenn er einfach den Besitz an den Räumen aufgibt, ohne dies dem Vermieter mitzuteilen.
VolltextIMRRS 2021, 0567
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2020 - 65 S 194/20
1. Eine mietvertraglich geregelte oder aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen.
2. Wird einem Vermieter der Zutritt verwehrt, weil er eine Wohnungsbesichtigung für das Ausmessen der Wohnung und Feststellung des Zustands durchführen will, der Mieter jedoch festgestellt hat, dass die Wohnung im Internet zum Verkauf angeboten wird, ist eine fristlose oder fristgerechte Kündigung allein deswegen nicht gerechtfertigt.
VolltextIMRRS 2021, 0527
AG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2021 - 35 C 2527/20
1. Eine Kündigung kann nicht auf den unaufgeräumten, an der Grenze zur Verwahrlosung liegenden Zustand der Wohnung gestützt werden. Darin liegt keine Pflichtverletzung des Mieters, weil auch eine solche Gestaltung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch rechnet, dessen Grenzen grundsätzlich erst überschritten werden, wenn Gefahren für die Gebäudesubstanz drohen oder Belästigungen für andere Bewohner des Gebäudes entstehen.
2. Der Vermieter bedarf eines sachlichen Grunds, wenn er die Wohnung besichtigen will, und hat sich auch räumlich an die Grenzen des Besichtigungszwecks zu halten, ohne dass diese Erfordernisse durch mietvertragliche AGB abbedungen werden könnten.
3. Wenn der Vermieter dem Umstand, dass die Besichtigung unvollständig blieb, so großes Gewicht beimessen will, dass er den Bestand des Mietverhältnisses davon abhängig machen will, so hätte er dies dem Mieter dadurch verdeutlichen müssen, dass er auf vollständige Besichtigung hätte drängen und dafür gegebenenfalls eine Abhilfefrist hätte setzen müssen.
4. Das Lagern von Müll im Treppenhaus ist nach allgemeiner Ansicht nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung umfasst.
5. Ein Schreiben des Vermieters, worin keine Kündigung, sondern eine kostenpflichtige Ersatzvornahme angekündigt wird, stellt keine Abmahnung dar, auf die der Vermieter eine Kündigung stützen kann.
VolltextIMRRS 2021, 0559
AG Münster, Urteil vom 27.10.2020 - 4 C 3363/19
Ist der Mieter aufgrund seiner psychischen Erkrankungen nicht in der Lage, seiner üblichen Erwerbstätigkeit nachzugehen, lässt dies die Pflichtverletzung der Nichtzahlung der Miete in einem "milderen Lichte" erscheinen.
VolltextIMRRS 2021, 0552
LG Berlin, Urteil vom 13.04.2021 - 67 S 10/21
Für die Beurteilung, ob es sich bei einer Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, ist in den Fällen, in denen der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend macht, auf die Vorstellungen der Bedarfsperson und nicht auf die - in der Regel allerdings indentischen - Vorstellungen des Vermieters abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2021, 0551
LG Regensburg, Urteil vom 21.04.2021 - 71 O 2493/20
1. Ein Wohnungsrecht berechtigt grundsätzlich nicht zur Vermietung der Wohnung an Dritte.
2. Hat der frühere Eigentümer jedoch dem Inhaber des Wohnungsrechts die Vermietung gestattet, so gilt dies auch für den Erwerber weiter.
3. Die Kündigung der Gestattung der Vermietung ist unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen möglich, wobei die Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen des Wohnraummietrechts für den konkreten Fall zu berücksichtigen sind.
VolltextIMRRS 2021, 0500
AG Eilenburg, Urteil vom 23.02.2021 - 14 C 468/20
1. Ein Übergabeprotokoll beim Auszug eines Mieters kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellen, jedenfalls soweit er sich darin zusätzlich zur Mängelbeseitigung auf seine Kosten verpflichtet.
2. Bevollmächtigt der Mieter einer Wohnung eine Person zur Begleitung und Durchführung der Wohnungsübergabe sowie zur Unterzeichnung des Übergabeprotokolls, umfasst dies denklogisch auch die Bestätigung der Mängel und die Verpflichtung zur Beseitigung dieser.
3. Eine etwaige Einschränkung der Vollmacht bezüglich der Mängelbeseitigung bzw. einer Kostentragungspflicht muss daher klar aus der Vollmacht hervorgehen.
4. Ein deklaratolisches Schuldanerkenntnis schließt nur Einwendungen des Schuldners aus, die ihm zum Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses bekannt waren oder die er kennen musste.
5. Hat sich der Mieter im Übergabeprotokoll zur Kostentragung der Mängelbeseitigung verpflichtet, kann er somit gegen die Höhe der Kosten Einwendungen erheben, da sie im Zeitpunkt der Erstellung des Übergabeprotokolls noch gar nicht bekannt waren.
VolltextIMRRS 2021, 0530
LG Berlin, Urteil vom 16.02.2021 - 83 S 41/20
Hierbei handelt es sich um einen Druckfehler.
Das Az lautet korrekt:
63 S 41/20
In IMR 2021, 268 (Print) ist ebenfalls dieses falsche Az abgegeben.
VolltextIMRRS 2021, 0529
AG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2021 - 35 C 3587/20
Eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB), die ausgesprochen wird, bevor dem Vermieter die für die geplante Verwertung erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung erteilt wurde, stellt eine unzulässige Vorratskündigung dar.*)
VolltextIMRRS 2021, 0526
LG Berlin, Urteil vom 25.03.2021 - 67 S 336/20
Ist die Mietsache mangelbedingt nicht nutzbar, hat der Mieter grundsätzlich weder ein Nutzungsentgelt für die Mietsache selbst noch ein solches für eine ihm vom Vermieter bis zum Abschluss der Mangelbeseitigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellte Umsetzwohnung zu zahlen.*)
VolltextIMRRS 2021, 0525
LG Berlin, Urteil vom 06.04.2021 - 67 S 358/20
Ein allein vom Vermieter zu verantwortender Sachmangel liegt auch im Fall eines nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführenden Schimmelbefalls der Mietsache vor, wenn das an den Vorgaben des dem Mieter als Anlage zum Mietvertrag übergebenen Informationsblatts "zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung" ausgerichtete Lüftungsverhalten unzureichend und für den Schimmelbefall ursächlich ist.
VolltextIMRRS 2021, 0522
LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021 - 67 S 335/20
1. Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.*)
2. Der Vermieter ist befugt, die Kosten des sog. Müll- oder Behältermanagements als Kosten der Müllentsorgung auf den Wohnraummieter umzulegen.*)
VolltextIMRRS 2021, 0521
LG Duisburg, Urteil vom 12.04.2021 - 13 S 106/20
1. Hat der Mieter eine Barkaution gestellt und wird die Mietsache danach an einen Dritten veräußert, kann der Mieter grundsätzlich die Weitergabe der Kaution von dem früheren Vermieter an den Erwerber verlangen.*)
2. Auch nach Wegfall von § 572 BGB a.F. und Inkrafttreten von § 566a Satz 2 BGB besteht weiterhin ein berechtigtes Interesse des Mieters, den Anspruch auf Weitergabe gegen den früheren Vermieter im eigenen Namen geltend machen zu können.*)
VolltextIMRRS 2021, 0516
AG Seligenstadt, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 C 735/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIMRRS 2021, 0510
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.03.2021 - 477 F 23297/20 RI
Der getrenntlebende Ehemann darf die Zustimmung seiner Noch-Ehefrau zur Kündigung der einst gemeinsam angemieteten Ehewohnung fordern.
VolltextIMRRS 2021, 0475
LG Köln, Urteil vom 05.12.2019 - 6 S 12/19
Ein Mieter verstößt so erheblich gegen die mietvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Vermieterinteressen, wenn er sich weigert, die von ihm herbeigeführten Bauordnungswidrigkeiten der Nutzung des Dachgeschosses abzustellen, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar sein kann.
VolltextIMRRS 2021, 0503
BGH, Urteil vom 18.03.2021 - VIII ZR 305/19
1. Eine Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB ist in zeitlicher Hinsicht dann zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c Abs. 1 Satz 2 BGB eingehalten werden können. Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer Modernisierungsankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB und dem dort angekündigten voraussichtlichen Beginn der Modernisierungsmaßnahme im Sinne einer Höchstfrist oder eines fortgeschrittenen Planungsstands bedarf es dagegen nicht.*)
2. Art. 229 § 49 Abs. 1 EGBGB stellt an eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung keine weitergehenden Anforderungen als § 555c Abs. 1 BGB und setzt das Vorliegen eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer Modernisierungsankündigung und dem Ausführungsbeginn ebenfalls nicht voraus. Vielmehr ist eine Modernisierungsankündigung ordnungsgemäß i.S.v. Art. 229 § 49 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, wenn sie die Voraussetzungen des § 555c Abs. 1 BGB erfüllt. Ist dem Mieter bis zum 31.12.2018 eine in diesem Sinne ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung zugegangen, führt dies zur Anwendung von §§ 555c und 559 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung.*)
3. Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Vermieter einer großen Wohnanlage seinen Mietern bei umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen eine den Anforderungen des § 555c BGB genügende Modernisierungsankündigung noch vor dem 31.12.2018 und somit mehr als 11 Monate vor dem geplanten Ausführungsbeginn zusendet, damit für die nach der Modernisierung beabsichtigte Mieterhöhung nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 49 Abs. 1 EGBGB noch die für ihn vorteilhafte, bis zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung der §§ 555c und § 559 BGB Anwendung findet.*)
VolltextIMRRS 2021, 0476
LG Paderborn, Urteil vom 22.01.2020 - 1 S 33/19
1. Bleibt der Vermieter bei Auftreten von Schimmel untätig und macht den Mieter für den Schimmel verantwortlich, darf der Mieter einen Sachverständigen mit der Ursachenermittlung beauftragen und dessen Kosten vom Vermieter verlangen, sofern die Ursächlichkeit des Schimmelauftretens im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.
2. Bildet sich im Schlaf- und Wohnzimmer sowie in einem weiteren Raum Schimmel, ist eine Minderung von 25% gerechtfertigt. Würde vom Schimmel eine Gesundheitsgefährdung ausgehen, hätte dies zu einer höheren Minderungsquote führen können.
3. Der Mieter kann sich zu Mietbeginn in einem Wohnungszustandsprotokoll individualvertraglich dazu verpflichte, die Wohnung in einem renovierten neutralen Zustand zurückzugeben.
4. Ergibt sich aus der vorherigen Kommunikation, was konkret unter "Renovierung" zu verstehen ist, ist diese Vereinbarung auch nicht intransparent. Auch das Stichwort "neutral" macht für den Empfänger erkennbar, was von ihm verlangt wird, nämlich die Wohnung im Hinblick auf Farbauswahl in einem Zustand zu hinterlassen, wie sie ohne Weiteres weitervermietet werden kann.
VolltextIMRRS 2021, 0433
LG Hannover, Beschluss vom 01.02.2021 - 20 T 3/21
1. Die Lagerung einer großen Anzahl an Gegenständen außerhalb der gemieteten Wohnung begründen den Verdacht, dass sich die Wohnung in einem verwahrlosten/messi-ähnlichen Zustand befindet.
2. Besteht der konkrete Verdacht, dass sich die Wohnung in einem verwahrlosten/messi-ähnlichen Zustand befindet, hat der Vermieter auch in Zeiten von Corona ein Zutrittsrecht.
VolltextIMRRS 2021, 0478
AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 07.09.2020 - 645 C 117/19
Die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Antrag, den ein Wohnungseigentümer gerichtlich durchsetzen will, ist jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit dieser Leistungsklage. Denn primär zuständig für die Beschlussfassung ist die Versammlung der Wohnungseigentümer.
VolltextIMRRS 2021, 0472
VG Berlin, Beschluss vom 30.03.2021 - 8 L 201/20
Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, "Berliner Mietendeckel") verbieten.
VolltextIMRRS 2021, 0465
LG München I, Urteil vom 15.04.2021 - 31 S 6492/20
Die Umlage von "sonstigen Betriebskosten", die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind - hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder - erfordert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.*)
VolltextIMRRS 2021, 0440
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2020 - 63 S 52/20
1. Bei dem Wohnwertmerkmal "Mietergarten ohne Entgelt" kommt es nicht darauf an, ob dieser zur alleinigen Nutzung der jeweiligen Mietpartei zur Verfügung gestellt wird. Vielmehr genügt es für einen "Mietergarten", dass dieser allein von den Mietern der jeweiligen Liegenschaft und nicht auch von der Allgemeinheit genutzt werden kann. Zudem darf kein gesondertes Entgelt für die Gartennutzung verlangt werden.
2. Ob der Mieter den Mietergarten tatsächlich nutzt, ist unerheblich, da das Nutzungsverhalten der Mieter nicht wertprägend für die Wohnung sein kann.
VolltextIMRRS 2021, 0456
LG Berlin, Beschluss vom 02.03.2021 - 67 S 319/20
Erfolgt die Mietzinszahlung nicht durch den Mieter selbst, sondern durch Hilfspersonen oder Dritte, tritt Erfüllung nur ein, wenn die Zahlung unter Abgabe einer für den Vermieter nachvollziehbaren Tilgungsbestimmung erfolgt.*)
VolltextIMRRS 2021, 0452
AG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2021 - 35 C 1278/20
Zur außerordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen ungenehmigten baulichen Veränderungen der Mietsache und der Verjährung und Verwirkung korrespondierender Beseitigungsansprüche.*)
VolltextIMRRS 2021, 0451
AG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 - 35 C 5509/19
1. Das Minderungsrecht des Mieters ist nicht ausgeschlossen, wenn ein Mangel (hier: Befall mit Bettwanzen) zwar auf sein Verhalten zurückzuführen ist, dem Mieter dieses Verhalten aber als vertragsgemäßer Gebrauch i.S.d. § 538 BGB erlaubt ist.*)
2. Im Falle eines Wechsels in der Person des Vermieters gem. § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt der Mieter nicht Verzug, wenn der neue Vermieter auf Verlangen seine Gläubigerberechtigung nicht hinreichend darlegt (§ 286 Abs. 4 BGB).*)
3. Eine Addition des Werts wirtschaftlich verschiedener Streitgegenstände im Rahmen des § 39 GKG erfordert, dass die Ansprüche gleichzeitig geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2021, 0446
BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 BvL 5/20
1. Das Grundgesetz enthält - von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen - eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab.*)
2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.*)
3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.*)
VolltextIMRRS 2021, 0445
BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 BvL 4/20
1. Das Grundgesetz enthält - von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen - eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab.*)
2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.*)
3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.*)
VolltextIMRRS 2021, 0444
BVerfG, Beschluss vom 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
1. Das Grundgesetz enthält - von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen - eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab.*)
2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.*)
3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.*)
VolltextIMRRS 2021, 0430
AG Hannover, Beschluss vom 15.03.2021 - 428 C 12798/20
1. Das Nichtbeheizen der Wohnung ist geeignet, entsprechende Schäden an der Mietsache hervorzurufen, und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.
2. Auch die Verhinderung der Thermenwartung sowie Überprüfung der Rauchmelder rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.
VolltextIMRRS 2021, 0414
AG Köln, Urteil vom 07.01.2020 - 224 C 248/19
1. Die Anbringung einer Satellitenschüssel ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht verpflichtet ist, die Anbringung einer Parabolantenne oder vergleichbarer Anlagen durch den Mieter zu dulden.
2. Liefert das Breitbandangebot nur einen entsprechenden ausländischen Sender, ist dies kein adäquater Ersatz für den Satellitenempfang.
3. Dennoch muss die Satellitenschüssel entfernt werden, wenn entsprechende Sender über Internetangebote zu empfangen sind.
4. Die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit gewährleistet keinen kostenlosen Zugang zu dem Informationsangebot.
VolltextIMRRS 2021, 0421
AG Ludwigshafen, Urteil vom 29.03.2021 - 2i C 228/20
1. Steht der Verdacht im Raum, dass der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt ("Messie-Wohnung"), hat der Vermieter auch in Zeiten von Corona ein Besichtigungsrecht, um diesem Verdacht nachgehen zu können.
2. Verweigert sich der Mieter über ein Jahr unzähligen Terminvorschlägen des Vermieters und lässt sich trotz eines Duldungs- und Vollstreckungstitels nicht auf eine Besichtigung ein, kann der Vermieter fristlos kündigen.
VolltextIMRRS 2021, 0381
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.11.2020 - 33 C 3482/18
Kommt bei einer Heizungsanlage aufgrund von hohem Wärmeeintrag lediglich 8% der Heizwärme bei den Heizkörpern an, richtet sich die Verteilung nach dem Flächenmaßstab. Dabei ist ab einem Verbrauchswärmeanteil von 21,5% von unplausibel hohen Verbrauchswerten auszugehen. Zwar hat der BGH, IMR 2020, 151, diese Lösung über § 9a Abs. 1 und 2 HeizkostenV ausgeschlossen, diese Entscheidung ist aber zum Wohnungseigentumsrecht ergangen, das seine eigenen Besonderheiten hat.
VolltextIMRRS 2021, 0380
OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2020 - 4 WF 67/20
1. Bei einem Antrag auf Zustimmung des getrennt lebenden Ehepartners zur Kündigung des gemeinsam geschlossenen Wohnraummietvertrages handelt es sich um eine Familienstreitsache i.S.v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.*)
2. Der Verfahrenswert richtet sich in einem solchen Verfahren in der Regel nach der Jahresnettomiete.*)
VolltextIMRRS 2021, 0406
BGH, Beschluss vom 23.02.2021 - VIII ZR 213/20
1. Erlässt das Berufungsgericht unter offenkundiger Verkennung der Voraussetzungen des § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO und damit unter Missachtung der an ein Protokollurteil gem. § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu stellenden Anforderungen ein Urteil, das weder tatbestandliche Feststellungen noch eine rechtliche Begründung enthält, ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend i.S.d. Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (in Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - XII ZR 87/05, Rz. 26 i.V.m. 24, IMRRS 2007, 2564; vom 18.09.2012 - VI ZR 51/12, Rz. 1, IMRRS 2012, 2786 = NJW-RR 2012; vom 16.05.2017 - VI ZR 25/16, Rz. 12 ff., IMRRS 2017, 1777 = NJW 2017, 2561).*)
2. Zu den Voraussetzungen an eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen sog. Betriebsbedarfs.*)
VolltextIMRRS 2021, 0373
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020 - 27 C 21/20
Der Vermieter ist zwar grundsätzlich nicht zu einer Modernisierung der Mietsache verpflichtet. Aufgrund veränderter Umweltbedingungen kann aber Anspruch auf Errichtung eines Rückstauschutzes gegen Wassereinbruch bestehen.
VolltextIMRRS 2021, 0371
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 26.11.2020 - 25 C 16/20
1. Ein berechtigtes Interesse der Mietpartei an einer Untervermietung kann auch hinsichtlich einer Einzimmerwohnung vorliegen.
2. Die Frage, welche Informationen über die Person der Untermieterin oder des Untermieters eine Mietpartei gegenüber der Vermieterseite offenlegen muss, ist nicht generell zu beantworten, maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls.
VolltextIMRRS 2021, 0370
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020 - 15 C 59/20
Das Sterben in der gemieteten Wohnung und die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauches dar.
VolltextIMRRS 2021, 0365
VG München, Urteil vom 08.10.2020 - M 12 K 18.1072
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB ist unzulässig. Effektiver Rechtsschutz besteht vor den Zivilgerichten.*)
VolltextIMRRS 2021, 0329
LG Berlin, Urteil vom 01.12.2020 - 65 S 4/17
1. Vollstreckt der Vermieter aus einem vorläufig vollstreckbar erklärten Räumungsurteil, macht er sich gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig, wenn dieses Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird.
2. Der Vermieter hat in diesem Fall dem Mieter die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen Miete zu ersetzen, wenn die neue Wohnung nach Ausstattung, Zuschnitt, Lage oder Größe mit der bisherigen Wohnung vergleichbar ist; nicht erstattungsfähig ist die Differenz, wenn (und soweit sie) auf einem höheren Wohnwert beruht. Es kommt aber auch eine anteilige Ersatzpflicht in Betracht, etwa für eine größere Wohnung.
3. Der Mietdifferenzschaden nach unberechtigter Kündigung ist, sofern er zwischen den Parteien streitig ist, regelmäßig über das Einholen eines Gutachtens eines (mit dem örtlichen Mietmarkt vertrauten) Sachverständigen zu ermitteln, der die erforderlichen wertenden Feststellungen zum (abweichenden) Wohnwert üblicherweise nach Besichtigung zumindest der neuen Wohnung trifft.
4. Maßgeblich ist die Bewertung der beiden Wohnungen nach objektiven Kriterien.
VolltextIMRRS 2021, 0272
LG Bremen, Beschluss vom 22.12.2020 - 4 T 504/20
Titel zur Räumung einer Mietwohnung sind problematisch, wenn sie keinen der in § 885 Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Begriffe (Herausgabe, Räumung oder Überlassung) verwenden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Titel eine Pflicht zur "Rückgabe" oder zum "Auszug‟ enthält. In diesen Fällen ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob die titulierte Pflicht unter § 885 ZPO fällt. Maßgeblich ist dafür, ob die Pflicht darauf gerichtet ist, den Schuldner - ggf. einschließlich des ihm gehörenden Mobiliars - aus der (Miet-)Sache zu entfernen.
VolltextIMRRS 2021, 0351
AG Kirchheim unter Teck, Urteil vom 16.10.2020 - 2 C 251/20
Ein Zugang bei dem gesetzlichen Vertreter i.S.v. § 131 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Willenserklärung nicht nur - zufällig - in dessen Herrschaftsbereich gelangt, sondern auch an ihn gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt ist.
VolltextIMRRS 2021, 0350
LG Berlin, Urteil vom 27.02.2020 - 64 S 270/18
Für eine Mietminderung gem. § 536 Abs. 1 BGB kommt es allein auf die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit an. Eine Mietminderung kommt auch dann in Betracht, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigung auf einer berechtigten, vom Mieter zu duldenden Modernisierung beruht. Auf ein Verschulden des Vermieters oder öffentlich-rechtliche Vorgaben oder Beschränkungen kommt es dabei nicht an (hier: Abbau von Regalen um das nach den Vorgaben der Denkmalschutzbehörde eingebaute Fenster vollständig öffnen zu können).
VolltextIMRRS 2021, 0338
AG Bonn, Urteil vom 26.01.2021 - 206 C 18/19
1. Eine fehlende Prüfplakette an einem Feuerlöscher stellt keinen Mangel der Mietsache dar.
2. Ein Wasserschaden an der Wand der Küche rechtfertigt eine Mietminderung von 5%.
3. Hat der Vermieter zentralbeheizte Räume vermietet, so muss er dafür sorgen, dass die Anlage funktionsfähig ist. Erforderlich ist, dass in den Räumen die sog. "Behaglichkeitstemperatur" erreicht wird. Die Behaglichkeitstemperatur beträgt in den hauptsächlich benutzten Räumen 20 bis 22 Grad und in den Nebenräumen 18 bis 20 Grad. Zur Nachtzeit (etwa zwischen 24 Uhr und 6 Uhr) kann diese Temperatur auf etwa 16 bis 17 Grad abgesenkt werden. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass die Tagestemperatur innerhalb angemessener Zeit (ca. 30 bis 60 Minuten) wieder erreicht ist.
4. Kann die Wohnung auf nicht mehr als 20 Grad beheizt werden, berechtigt dies zu einer Mietminderung von 10%.
5. Kälte und Zugluft im Hauptaufenthaltsraum einer Wohnung, dem Wohnzimmer, stellt in den kalten Wintermonaten einen Mietmangel dar, der eine Minderung von 10% rechtfertigt, in den wärmeren Monaten eine Minderung von 5%.
VolltextIMRRS 2021, 0339
LG Hanau, Beschluss vom 28.12.2020 - 8 T 29/20
Vertragswidrige Hundehaltung rechtfertigt keine fristlose Kündigung, sofern von dem Hund keine konkreten und akuten Beeinträchtigungen ausgehen.
VolltextIMRRS 2021, 0336
AG Hamburg, Urteil vom 08.09.2020 - 25a C 286/19
Der Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung steht nicht entgegen, dass der Vermieter bei Ausspruch der Kündigung noch nicht den statischen Nachweis für den Wanddurchbruch geführt und auch noch keine Zustimmung der Eigentümerversammlung oder eine gegebenenfalls einzuholende Baugenehmigung eingeholt hat.
Volltext