Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1973BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11
Bei einer Krankentagegeldversicherung kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen hat, sondern rückschauend auf alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus der Sicht ex ante den Eintritt von Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1897
BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2012, 1879
OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11
1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)
Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)
2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)
Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2012, 1844
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - IV ZR 1/11
Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1795
OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2011 - 5 U 60/11
Ein Versicherer darf sich auf eine Unterversicherung nicht berufen, wenn sein Vermittler zusammen mit dem Versicherungsnehmer das dem Vermittler bekannten Anwesen besichtigt und die Wohnflächen der einzelnen Stockwerke in den Antrag aufnimmt, dabei aber übereinstimmend vergessen wird, einen Anbau zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1788
OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012 - 20 U 120/11
1. Gefahren, die sich unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten verwirklichen und deshalb nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang mit dem Haus- oder Grundbesitz stehen, fallen nicht unter die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung, sondern in die Privathaftpflichtversicherung. Verletzt ein Gebäudeeigentümer bei Abschlagen von Fliesen durch Unachtsamkeit einen Dritten, verstößt er dadurch nicht gegen solche Sorgfaltspflichten, die ihn gerade als Eigentümerin des Gebäudes treffen.*)
2. Im vorweggenommenen Deckungsprozess ist ausschließlich die Frage des Versicherungsschutzes zu klären; eine Entscheidung über den eigentlichen Haftpflichtanspruch ergeht nicht. Für eine Beweisaufnahme über den Grund des Anspruchs ist hier grundsätzlich kein Raum.*)
3. Der Streitwert eines Deckungsprozesses in der Haftpflichtversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des von dem geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Anspruchs. Erhebt der Versicherungsnehmer in einem vorweggenommenen Deckungsprozess eine positive Feststellungsklage, ist ein Abschlag von 20 % zu machen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1681
OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2012 - 18 U 141/06
Ein für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragter Versicherungsmakler hat die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung bei der Erstellung der Deckungsanalyse zu überprüfen, wenn die Gebäudeversicherung die Substanz des Altbaus weiterhin absichern soll. Erteilt der Auftraggeber keine ausreichenden Informationen zu der bestehenden Gebäudeversicherung und kann ihn der Makler deswegen nicht umfassend beraten, hat der Makler auf diesen Umstand hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, kommt eine Haftung des Maklers in Betracht, wenn der Altbau unterversichert ist und die vom Auftraggeber im Schadensfall zu beanspruchenden Versicherungsleistungen die tatsächlichen Wiederherstellungkosten nicht abdecken.*)
VolltextIMRRS 2012, 1621
OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11
1. Der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht (AFB 2008 Abschnitt B § 16 Nr. 2 Satz 1).
2. Arglist verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen.
3. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich.
VolltextIMRRS 2012, 1564
BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 193/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1560
BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 147/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1558
LG Hannover, Urteil vom 17.11.2011 - 8 O 221/10
Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers kann der geschädigte Dritte im Wege der Feststellungsklage gegen den Betriebshaftpflichtversicherer das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährungseintritt droht.
VolltextIMRRS 2012, 1534
BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 283/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1491
BGH, Urteil vom 04.04.2012 - IV ZR 125/11
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fällt unter den Bestandsschutz für Altversicherungsverträge nach § 193 Abs. 3 Satz 3 VVG und genügt den Anforderungen an die Versicherungspflicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1470
AG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 264 C 313/10
1. Übersendet der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten mit Restwertermittlung und Lichtbildern vom unfallgeschädigten Fahrzeug, ist ohne ausdrückliche Regelung davon auszugehen, dass dies lediglich dem Zweck dient, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten der gegnerischen Versicherung gegenüber zu untermauern.
2. Nutzt die gegnerische Versicherung ohne vorherige Genehmigung Lichtbilder aus dem Sachverständigengutachten zur Restwertermittlung im Internet, ist sie dem Sachverständigen zum
Schadensersatz verpflichtet; dabei erscheint eine Lizenzgebühr von 5 Euro pro Bild der Höhe nach als angemessen.
VolltextIMRRS 2012, 1450
LG München, Urteil vom 17.03.2011 - 12 O 9709/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1361
BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1331
OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11
Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1257
BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 9/11
Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1056
OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 3953/10
1. Die Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Prüfung von Rettungskosten gemäß § 62 Abs. 2 VVG a.F. kann durchaus eine Rolle spielen, da hierfür eine gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus kommt auch eine Beweislastumkehr in einzelnen Bereichen in Betracht, in denen regulär der Beklagte (hier: Versicherungsunternehmen) beweisbelastet wäre, sofern die verspätete Schadensmeldung als Beweisvereitelung gewertet werden kann.
2. Wassereinbrüche können "unvorhergesehen eintretende Schäden" im Sinne von Versicherungsbedingungen sein. Voraussetzung dafür ist, dass nach diesen Bestimmungen als "unvorhergesehen" solche Beschädigungen oder Zerstörungen erfasst werden, die ohne grobe Fahrlässigkeit nicht rechtzeitig vorhergesehen wurden.
VolltextIMRRS 2012, 0953
BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 213/11
Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (hier: Lebensversicherer), wenn der - mit der Konzernmutter des Versicherers langfristig kooperierende - Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers allgemein mit seinem Firmennamen versieht und die so gekennzeichneten Produkte besonders bewirbt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0949
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - III ZR 191/11
Zum Begriff des Personenschadens, zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in § 104 Abs. 1 SGB VII bei Schulunfällen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0931
BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 287/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0927
BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 223/10
Die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. kann seit dem Inkrafttreten des neuen VVG am 1. Januar 2008 nicht mehr wirksam gesetzt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0914
LG Freiburg, Urteil vom 05.01.2010 - 3 S 232/09
Für den Mieter ist die Vermeidung von Schimmelbildung durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zumutbar. Auch kann jener nicht davon ausgehen, dass die Wärmedämmung eines Altbaus dem Standard eines modernisierten Hauses entspricht.
VolltextIMRRS 2012, 3408
OLG Celle, Urteil vom 02.02.2012 - 8 U 205/11
Schimmelbefall nach einem Einbau von fertigkonstruierten Bädern in eine Hotelanlage stellt eine nicht versicherte sonstige Mangelhaftigkeit der Bauleistung dar.
VolltextIMRRS 2012, 0822
BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0772
OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2011 - 20 U 41/11
1. Fällt bei einem schweren Unwetter eine Pumpenanlage aus, die Oberflächenwasser unterhalb des Geländeniveaus abpumpen soll und nur über Baustrom gesichert ist und kommt es dadurch zu einem Wassereinbruch in einer nahezu fertig gestellten Turnhalle, dann hätten die eingetretenen Schäden mit dem erforderlichen Fachwissen vorausgesehen werden können (§ 2 Nr. 1 ABN 2008). Der Versicherer ist in diesem Fall zu einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zu 50% berechtigt.*)
2. Redundante Anlagen zur Wasserhaltung i.S.d. § 2 Nr. 4 lit. d ABN 2008 sind nur solange einsatzbereit zu halten, wie eine Baugrube besteht. Eine nahezu fertig gestellte Turnhalle, deren Eingangs- und Hallenbereich unterhalb des übrigen Geländeniveaus liegt, wird von dieser Klausel nicht erfasst.*)
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen von der Möglichkeit der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 0740
BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0621
OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11
1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.
2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.
VolltextIMRRS 2012, 0620
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11
1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)
2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)
3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)
VolltextIMRRS 2012, 0563
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)
VolltextIMRRS 2012, 0539
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0504
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 142/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0477
BGH, Urteil vom 15.11.2011 - VI ZR 30/11
1. Zu den Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.*)
2. Weichen die durchgeführten selbst vorgenommenen Reparaturarbeiten an einem Unfallwagen von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens ab, so ist ein Anspruch auf Ersatz der über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehenden Reparaturkosten zu verneinen.
VolltextIMRRS 2012, 0416
BGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10
Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).*)
VolltextIMRRS 2012, 0407
LG Berlin, Urteil vom 09.11.2010 - 65 S 111/10
1. Der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die anteiligen Versicherungskosten des Vermieters zu zahlen, ist auch dann die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu entnehmen, wenn der Vermieter die Versicherung tatsächlich nicht abgeschlossen hat und dem Mieter dies nicht bekannt ist.
2. Ist ein Schaden durch leichte Fahrlässigkeit des Mieters oder seines Erfüllungsgehilfen eingetreten, der mangels Abschlusses der (in den umlagefähigen Betriebskosten enthaltenen) Versicherung nicht versichert ist, kann der Vermieter hierfür keinen Ersatz vom Mieter verlangen.
VolltextIMRRS 2012, 0387
BGH, Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 105/11
1. § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus.*)
2. In diesem Fall wird weder die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer gegen diesen ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages zu.*)
3. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist jede außerordentliche Kündigung des Versicherers ausgeschlossen (§ 110 Abs. 4 SGB XI)*)
VolltextIMRRS 2012, 0346
BGH, Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 274/10
Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.*)
VolltextIMRRS 2012, 0255
AG Schwandorf, Urteil vom 02.11.2011 - 2 C 587/11
Der Betreiber einer Photovoltalkanlage ist Lieferant von Strom. Insoweit verkauft er eine Ware. Diese Tätigkeit ist daher nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen.
VolltextIMRRS 2012, 0244
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 W 12/11
Wer in einem Wohnhaus Feuerwerkskörper zündet, diese in einen Kellerraum mit Holzmöbeln und leicht entzündbaren Kleidungsstücken wirft, um eine Katze zu vertreiben, und den Kellerraum erst 5 bis 10 Minuten später kontrolliert, handelt grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG und kann im Schadensfall keinen Ersatz von der Versicherung verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0141
BGH, Beschluss vom 21.12.2011 - I ZR 144/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0118
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - 1 StR 95/11
1. Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch aufgrund einer Verletzung der Kognitionspflicht durch die Strafkammer.
VolltextIMRRS 2012, 0114
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 10 U 724/11
Der Versicherungsmakler haftet auf Schadensersatz, wenn er bei Vermittlung einer für eine Ausschreibung erforderlichen Bauwesenversicherung es versäumt, diese entsprechend den ihm mitgeteilten Ausschreibungsbedingungen auszugestalten, so dass dem Versicherungsnehmer der ansonsten zu erwartende Zuschlag entgeht.*)
VolltextIMRRS 2012, 0078
BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem Versicherungsnehmer verklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0055
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10
1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Januar 1996 IV ZR 86/95, VersR 1996, 495 unter II 2 a; vom 25. Juni 1997 IV ZR 269/96, BGHZ 136, 142, 146 f.; vom 10. März 2004 IV ZR 169/03, VersR 2004, 591 unter 3 a).*)
2. Allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche Beschäftigung.*)
VolltextIMRRS 2012, 0038
BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 203/10
1. Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine europarechtskonforme Auslegung des § 89b Abs. 1 HGB aF im Hinblick auf die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist für diesen Bereich nicht geboten.*)
2. Die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes vereinbarten "Grundsätze-Sach", "Grundsätze-Leben", "Grundsätze-Kranken" und "Grundsätze-Bauspar" können als Grundlage für die richterliche Schätzung eines Mindestausgleichsbetrags dienen.*)
VolltextOnline seit 2011
IMRRS 2011, 3923BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - IV ZR 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3903
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 251/08
1. Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrages zur Geldentsorgung es ausschließen, dass die Versicherungsnehmerin transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Mai 2011, HEROS I IV ZR 117/09, VersR 2011, 918).*)
2. Ist ein Versicherungsvertrag von allen Mitversicherern angefochten, besteht keine Bindung an eine vertragliche Verpflichtung, Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer entsprechend seiner Beteiligungsquote geltend zu machen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3900
BGH, Urteil vom 23.11.2011 - IV ZR 70/11
Der Unfallversicherer hat den Vollbeweis i.S. von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür zu erbringen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen (hier dem Tod des Versicherungsnehmers) zu mindestens 25% mitgewirkt haben.*)
VolltextIMRRS 2011, 3891
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 172/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext