Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
IMRRS 2015, 0737OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 12/14
Ein Regenfallrohr, das an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Ein Ausschluss von Nässeschäden "durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes" erstreckt sich daher auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist.*)
VolltextIMRRS 2015, 0597
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2015 - 12 U 477/14
Zur Bedeutung des § 5 HandWO bei der Bestimmung des Deckungsbereichs in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Handwerkbetriebs.*)
VolltextIMRRS 2015, 0578
OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14
1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.
2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.
3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.
VolltextIMRRS 2015, 0565
OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.
VolltextIMRRS 2015, 0561
OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2015 - 16 U 99/14
Der Gebäudeversicherer haftet für alle die Leitungswasserschäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden - für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar - schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind.
VolltextIMRRS 2015, 0570
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015 - 6 U 110/14
1. Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.*)
2. Zur Frage des irreführenden Gebrauchs der Begriffe "Rechtsschutzversicherung" und "Mediation" in dem in Ziffer 1. genannten Fall.*)
VolltextIMRRS 2015, 0548
BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 103/15
Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden.*)
VolltextIMRRS 2015, 0541
BGH, Urteil vom 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Das vom Versicherungsnehmer zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass vorgefundene Spuren "stimmig" in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.*)
VolltextIMRRS 2015, 0483
LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14
Eine innerhalb des Gebäudes verlegte und daher von der Wohngebäudeversicherung umfasste Regenwasserleitung liegt vor, wenn sie sich innerhalb des räumlichen Bereichs befindet, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt wird.
VolltextIMRRS 2015, 0438
OLG Dresden, Urteil vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14
Eine wegen Abweichung von § 28 VVG unwirksame vertragliche Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10 = IBR 2012, 295, und BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13 = IBRRS 2014, 3244.*)
VolltextIMRRS 2015, 0457
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2015 - 12 U 289/14
Für die Frage, ob das Schadensereignis im Sinne von Ziffer 1.1 AHB 2008 in die Vertragslaufzeit einer Betriebshaftpflichtversicherung fällt, kommt es darauf an, ob die schädliche Einwirkung auf die Sache eines Dritten jedenfalls auch innerhalb der versicherten Zeit erfolgte.*)
VolltextIMRRS 2015, 0431
KG, Beschluss vom 09.01.2015 - 6 U 166/13
Die Versicherung für Bruchschäden an Rohren innerhalb versicherter Gebäude umfasst nicht Wasserleitungen, die auf der Dachterrasse unterhalb von Holzdielen zur Bewässerung der dortigen Bepflanzung verlegt wurden.*)
VolltextIMRRS 2015, 0308
OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13
1. Zum Leistungsausschuss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der "Erfüllungs- und Herstellungsklausel" auf unterschiedliche Teilleistungen eines einheitlichen Vertrags.*)
2. Zur Auslegung des Begriffs des "eigentlichen Leistungsgegenstands".*)
VolltextIMRRS 2015, 0273
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.02.2015 - 3 U 149/13
Die Wirksamkeit einer Widerspruchsbelehrung nach den Vorgaben von § 5a VVG (a.F.) wird nicht dadurch infrage gestellt, dass sich die Belehrung auf der Rückseite des Versicherungsscheins befindet, wenn auch andere an den Versicherungsnehmer übersandte Schriftstücke auf Vorder- und Rückseite bedruckt sind.*)
VolltextIMRRS 2015, 0175
BGH, Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 90/13
1. Für den Ausschlussgrund der Wissentlichkeit der Pflichtverletzung ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig.*)
2. Hierfür hat er - wenn es sich nicht um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann - Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die als schlüssige Indizien für eine wissentliche Pflichtverletzung betrachtet werden können. Erst wenn dieses geschehen ist, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast, Umstände aufzuzeigen, warum die vorgetragenen Indizien den Schluss auf eine wissentliche Pflichtverletzung nicht zulassen.*)
VolltextIMRRS 2015, 0149
BGH, Beschluss vom 11.12.2014 - IX ZB 69/12
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.*)
VolltextIMRRS 2015, 0110
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014 - 1 U 205/13
Wird ein Arbeiter auf der Baustelle durch einen LKW verletzt, den er beim Rangieren eingewiesen hatte, handelt es sich um einen Unfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte. Das führt dazu, dass sowohl der Fahrer, als auch der Halter des LKW´s von der Haftung befreit werden, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
VolltextIMRRS 2015, 0099
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2014 - 9 U 99/13
1. Erhält der Versicherungsnehmer zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der als Schädiger haftpflichtig ist, so vermindert diese Zahlung den Schaden, welchen der Versicherungsnehmer gegen seinen Schadenversicherer geltend machen kann.*)
2. Eine auf Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers gerichtete Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn sich feststellen lässt, dass dem Versicherungsnehmer ein Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen entstanden ist. Lässt sich auch durch eine Beweisaufnahme nicht mehr klären, ob der ursprüngliche Schaden die bereits von einem Dritten erhaltene Zahlung übersteigt, ist die Feststellungsklage unbegründet.*)
VolltextIMRRS 2015, 0031
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2014 - 3 U 48/13
1. Die Verletzung bestehender Unfallverhütungsvorschriften reicht allein nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit zu begründen.
2. Die Feststellung der Leistungspflicht erfolgt entweder durch einen Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der entsprechende Feststellungen enthält, oder durch die bewusste Übernahme der Heilbehandlungskosten seitens des Unfallversicherungsträgers. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die gesetzliche Verjährungsfrist.
VolltextOnline seit 2014
IMRRS 2014, 1680OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 63/14
1. Vom Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a FEVB 2001 sind nur solche Schadensfälle betroffen, in denen sich das Schadensereignis bei natürlicher Betrachtung weit weniger als eigentlicher Elementarschaden darstellt, sondern überwiegend als die Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos, wobei der Elementargewalt eher die Funktion eines letzten Auslösers zukommt.*)
2. Zur Verteilung der Beweislast bei der Anwendung des § 6 Abs. 4 b FEVB 2001.*)
VolltextIMRRS 2014, 1723
BGH, Urteil vom 22.10.2014 - IV ZR 242/13
1. Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Der Versicherungsnehmer einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann daher auf Verlangen des Versicherers auch gehalten sein, eine eigene Stellungnahme desjenigen Mitarbeiters vorzulegen, der durch fehlerhafte Bearbeitung den Versicherungsfall herbeigeführt haben soll.
2. Die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum (hier: mehrere Jahre) führt nicht zu einem vorzeitigen Ende der Verjährungshemmung nach § 12 Abs. 2 VVG a.F.
VolltextIMRRS 2014, 1535
LG Mannheim, Urteil vom 14.11.2014 - 1 S 33/14
Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden "innerhalb eines Gebäudes" im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG entstanden ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 1517
BGH, Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 490/13
Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-)Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.
VolltextIMRRS 2014, 1367
BGH, Urteil vom 10.09.2014 - IV ZR 322/13
Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen vorsätzlicher Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers von der gefahrerhöhenden Eigenschaft der von ihm vorgenommenen Handlung voraus. Ein zum Leistungsausschluss führender Vorsatz des Versicherungsnehmers ergibt sich nicht allein aus der Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände.*)
VolltextIMRRS 2014, 1715
BGH, Urteil vom 16.07.2014 - IV ZR 73/13
1. Zur Vereinbarkeit des so genannten Policenmodells (§ 5a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3 VVG a.F.) mit den Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 der Zweiten Richtlinie Lebensversicherung.*)
2. Einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformation und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhielt, ist nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens verwehrt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1147
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2014 - 5 U 25/14
Fällen von Bäumen auf Nachbargrundstück wegen Irrtums über den Grenzverlauf unterfällt der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung.*)
VolltextIMRRS 2014, 1056
BGH, Urteil vom 11.06.2014 - IV ZR 400/12
1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschadenfalles im Raum steht (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, IBRRS 2011, 3026).*)
2. Für Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, besteht spätestens bei Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles Veranlassung, sich über den wesentlichen Inhalt der Versicherungsbedingungen zu informieren.*)
VolltextIMRRS 2014, 0913
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.06.2014 - 12 U 36/14
1. Der Betriebshaftpflichtversicherer muss nach § 1 Nr. 1 AHB Deckungsschutz gewähren, wenn ein Bauunternehmer in versicherter Zeit eine Baugrube verfüllt, dies nach dem Vortrag des Auftraggebers zu einer Verformung der Wände des bereits errichteten Kellers geführt hat, Schadensersatzansprüche hieraus aber erst nach Ablauf der versicherten Zeit geltend gemacht werden.*)
2. Bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen kann eine nicht allgemein bekannte sprachgeschichtliche Herleitung eines Worts - hier des Worts "Ereignis" von "eräugen" - nicht berücksichtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 1041
BGH, Urteil vom 14.05.2014 - IV ZR 288/12
Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.*)
VolltextIMRRS 2014, 1038
BGH, Urteil vom 28.05.2014 - IV ZR 361/12
1. Die Pflicht, gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 AltZertG in der bis zum 30. Juni 2013 geltenden Fassung (AltZertG a.F.) Vertragskosten jeweils in Euro gesondert auszuweisen, entfällt bei objektiver Unmöglichkeit der Angabe fester Euro-Beträge - hier: infolge prozentualer Berechnung der Kosten einer nach dem AltZertG a.F. zertifizierten Rentenversicherung - nicht ersatzlos. Der Anbieter ist in diesem Fall vielmehr gehalten, seine Kostenberechnung anhand von Rechenbeispielen zu erläutern.*)
2. Ein vertraglich garantierter Rechnungszinssatz ist auch dann eine "bestimmte Verzinsung" i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 AltZertG a.F., wenn dem Vertragspartner eine Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven zugesagt wird.*)
3. § 7 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 AltZertG a.F. untersagt die zusätzliche Aufnahme einer an den Vorgaben des § 154 VVG ausgerichteten Modellrechnung in ein Produktinformationsblatt nicht.*)
VolltextIMRRS 2014, 0865
OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2014 - 5 U 762/14
1. Kommt es zu einem Brand, weil der Schutztemperaturregler einer Friteuse versagt, muss deren Hersteller auch im Regressprozess des Feuerversicherers beweisen, dass weder organisatorische oder handwerkliche noch sonstige Unzulänglichkeiten für das Versagen der Sicherungseinrichtung ursächlich waren.*)
2. Auch für ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers ist der Gerätehersteller beweisbelastet.*)
3. Zum Umfang des erstattungsfähigen Schadens.*)
VolltextIMRRS 2014, 0964
BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 282/12
Macht ein Versicherungs- und Bausparkassenvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von der Möglichkeit Gebrauch, den Ausgleichsanspruch auf der Basis der zwischen den Spitzenverbänden der betroffenen Wirtschaftszweige und Handelsvertreter vereinbarten "Grundsätze Sach", "Grundsätze Leben", "Grundsätze Kranken" und "Grundsätze Bauspar" zu berechnen, deren Geltung zwischen ihm und dem Unternehmer nicht vereinbart ist, so ist eine durch Beiträge des Unternehmers aufgebaute Altersversorgung gemäß Nr. V. der "Grundsätze Sach", gemäß Nr. V. der "Grundsätze Leben", gemäß Nr. V. der "Grundsätze Kranken" und gemäß Nr. VI. der "Grundsätze Bauspar" ausgleichsmindernd zu berücksichtigen; insoweit ist für eine einzelfallbezogene Billigkeitsabwägung im Sinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB a.F. kein Raum (Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674).*)
VolltextIMRRS 2014, 0963
BGH, Beschluss vom 14.05.2014 - IV ZA 5/14
Zu den Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene Rentenversicherung und eine Kostenausgleichsvereinbarung*)
VolltextIMRRS 2014, 0816
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2014 - 10 U 1170/13
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.
VolltextIMRRS 2014, 0818
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2014 - 10 U 1170/13
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.
VolltextIMRRS 2014, 0817
LG Koblenz, Urteil vom 16.06.2013 - 16 O 431/12
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers wird von der Leistung frei, wenn das Unternehmen durch bewusst pflichtwidriges Verhalten des eigenen Kranführers den Schaden verursacht hat.
VolltextIMRRS 2014, 0722
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.06.2013 - 5 W 43/13
Drücken Hagelmassen die Außentür eines Anwesens ein, so ist ein durch das sich im Innern bildende Schmelzwasser entstandener Hausratschaden nicht versichert.*)
VolltextIMRRS 2014, 1713
BGH, Urteil vom 02.04.2014 - IV ZR 58/13
1. Die Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 VVG zum Nachteil des Versicherungsnehmers stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
2. Die in diesem Fall durch die Unwirksamkeit einer versicherungsvertraglichen Regelung entstandene Vertragslücke kann nicht durch Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 4 VVG geschlossen werden.
VolltextIMRRS 2014, 0642
LG Bochum, Beschluss vom 13.06.2013 - 5 S 59/13
Der die Fahrstraßen eines Parkplatzes befahrende Fahrer muss mit einer angepassten Geschwindigkeit und grundsätzlich bremsbereit fahren, da der Parkplatz insgesamt dem Parken von Fahrzeugen dient und damit jederzeit mit ein- und ausfahrenden sowie rangierenden Fahrzeugen zu rechnen ist. Insbesondere bei einer bestehenden Sichtbehinderung auf dem Parkplatz ist Schrittgeschwindigkeit bzw. eine geringfügig darüber liegende Geschwindigkeit geboten.
VolltextIMRRS 2014, 0624
BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12
1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der Versicherungsnehmer von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung").*)
2. Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB.*)
3. Der Risikoausschluss in Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung der Abwässer zurückgeht.*)
VolltextIMRRS 2014, 0606
OLG Koblenz, Urteil vom 07.11.2013 - 1 U 35/13
1. Zur Wirkungshaftung bei einem durch Rissbildung in einer Verbindungsleitung im Bereich des Hausanschlusses entstandenen Wasserschaden.*)
2. Obliegt die Unterhaltungslast für den gesamten Bereich des Grundstücksanschlusses dem Träger der (öffentlichen) Wasserversorgung, so beginnt die haftungsrechtliche Verantwortung des Anschlussnehmers erst an der Übergabestelle zur Kundenanlage. Ein jenseits der Hausdurchführung und vor der Kundenanlage aufgetretener Schaden ist dann nicht auf eine innerhalb des Gebäudes liegende Anlage i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG zurückzuführen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0663
BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 255/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0555
BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat.*)
VolltextIMRRS 2014, 0516
OLG Braunschweig, Urteil vom 13.02.2013 - 3 U 46/12
Die Erstreckung des Versicherungsschutzes durch die sog. "erweiterte Schlüsselklausel" ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Berechtigte den Schlüssel nicht fahrlässig verloren hat.
VolltextIMRRS 2014, 0379
BGH, Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13
1. Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht.*)
2. Steht der Brand eines geparkten Kraftfahrzeuges in einem ursächlichen Zusammenhang mit dessen Betriebseinrichtungen, ist der dadurch verursachte Schaden an Rechtsgütern Dritter im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG regelmäßig der Betriebsgefahr zuzurechnen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 27. November 2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656).*)
VolltextIMRRS 2014, 0250
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0247
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0245
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0241
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0240
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - KZR 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext