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Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 0572
VersicherungenVersicherungen
Verzögerter Regulierung eines Wasserschadens: Wohnungseigentümer kann Schadensersatz verlangen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.05.2021 - 8 U 3174/20

1. Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Wohngebäudeversicherer wegen pflichtwidrig verzögerter Regulierung eines Leitungswasserschadens Ersatz nach § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1, § 252 BGB in Gestalt entgangener Mieteinnahmen verlangen.*)

2. Den Wohnungseigentümer kann im Einzelfall nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB die Obliegenheit treffen, die sein Sondereigentum betreffenden Schäden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen, um die Wohnung mit zumutbarem Aufwand wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der zu ersetzende Mietausfallschaden zeitlich zu begrenzen.*)

3. Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und eine Anschlussberufung damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos, sind dem Berufungsführer grundsätzlich die gesamten Kosten der zweiten Instanz aufzuerlegen (Anschluss an OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2018 - 13 U 236/16, IBRRS 2018, 2638; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2019 - 11 U 85/18, BeckRS 2019, 39093).*)

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IMRRS 2021, 0615
VersicherungenVersicherungen
Außerhausverkauf ist keine Betriebsschließung!

LG München I, Urteil vom 30.03.2021 - 12 O 11163/20

1. Die Gefahr, dass die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) beim Menschen beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger den versicherten Betrieb schließt, ist durch Betriebsschließungsversicherungen abgesicherbar. Die konkreten Bedingungen regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen; hier: "Ertragsausfallersatz bei Betriebsschließungen nach dem IfSG".

2. Muss der Versicherungsnehmer wegen behördlicher Anordnungen die Präsenzgastronomie schließen, stellt jedoch stattdessen auf einen Außerhausverkauf um, liegt keine vollständige Betriebsschließung vor, sondern nur eine nicht versicherte Betriebseinschränkung.

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IMRRS 2021, 0547
VersicherungenVersicherungen
Sturm der Windstärke 8 aufgetreten: Ursache für Sachschäden nachgewiesen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2020 - 1 U 181/19

Der Nachweis der Mitursächlichkeit eines Sturms der Windstärke 8 für Sachschäden an versicherten Sachen ist bereits dann erbracht, wenn feststeht, dass am Schadensort der Wind mit einer solchen Stärke geweht hat und der Schaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit eingetreten ist. Es ist in diesen Fällen Sache des Versicherers, zu beweisen, dass der Schaden wegen zuvor schon vorhandener Substanzschäden an der versicherten Sache bereits bei Windstärke 7 oder weniger eingetreten ist, sofern er sich hierauf beruft.*)

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IMRRS 2021, 0544
VersicherungenVersicherungen
Reiserücktrittskostenversicherung ist Schadenversicherung!

BGH, Urteil vom 21.04.2021 - IV ZR 169/20

Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung i.S.v. § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.*)

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IMRRS 2021, 0497
VersicherungenVersicherungen
Was ist ein Erdrutsch?

LG Bamberg, Urteil vom 18.03.2021 - 41 O 301/20

1. Unter einem Erdrutsch ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem sich ein Teil der Erdoberfläche aus seinem natürlichen Zusammenhang mit seiner Umgebung löst und in Bewegung übergeht, wobei ein nur allmähliches Lösen und Verlagern von Bodenbestandteilen - sei deren Zahl auch sehr groß - nicht genügt. Erst wenn diese ihrer Art nach langsam wirkenden Vorgänge (Gesteinsverwitterungen, Unterspülungen usw.) dazu führen, das sich ganze Teile lösen und ihrerseits in Bewegung übergehen, ist der Tatbestand des Erdrutsches erfüllt.

2. Nicht augenscheinliche Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr unterfallen nicht dem Begriff des Erdrutschs als naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

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IMRRS 2021, 0461
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hauptwasserhahn muss nicht vorsorglich abgedreht werden!

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 - 14 U 135/20

1. Ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann zu einem anspruchsmindernden, gegebenenfalls sogar anspruchsausschließenden, Mitverschulden führen, das der Schuldner dem Versicherer entgegenhalten kann.*)

2. Das Abdrehen des Hauptwasserhahns stellt keine Obliegenheit dar, die der Versicherungsnehmer nach dem Verlassen einer Wohnung vornehmen muss, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden bestehen.*)

3. Gegen versteckte mangelhafte Werkleistungen muss ein Versicherungsnehmer keine Vorkehrungen treffen.*)

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IMRRS 2021, 0460
VersicherungenVersicherungen
Dreijahresfrist zur Wiederherstellung lässt Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 nicht entfallen!

BGH, Beschluss vom 10.03.2021 - IV ZR 337/19

1. Die in § 29 Ziff. 5 VGB 2006 geregelte Dreijahresfrist zur Sicherstellung der Wiederherstellung ist für die Frage der Wiederherstellung i.S.v. § 2 Ziff. 6 Buchst. a VGB 2006 nicht maßgeblich.

2. Die Versäumnis dieser Frist führt zwar nach § 29 Ziff. 5 VGB 2006 dazu, dass der Anspruch auf Erstattung der Neuwertspitze nicht entsteht, kann aber nicht zugleich den Anspruch aus § 2 Ziff. 6 VGB 2006 entfallen lassen.

3. ...

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IMRRS 2021, 0316
VersicherungenVersicherungen
All-Risk-Projektversicherung: Kein Direktanspruch gegen die Versicherung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.05.2020 - 7 U 504/19

Ein Generalunternehmer kann als Versicherungsnehmer einer All-Risk-Versicherung und als Geschädigter einer streitigen Pflichtverletzung der mitversicherten Planer kann die Versicherung nicht direkt auf Regulierung seines Schadens in Anspruch nehmen, sondern muss zunächst gegen die von ihm unterbeauftragten Planer vorgehen.

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IMRRS 2021, 0368
VersicherungenVersicherungen
Altschäden verschwiegen: Sachverständigenkosten nicht ersatzfähig!

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2021 - 13 S 139/20

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

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IMRRS 2021, 0359
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt: Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt

OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2021 - 8 U 193/20

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung, wonach die Mehrwertsteuer nicht ersetzt wird, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat, ist nicht überraschend, wenn die Vertragsparteien keine individuellen Regelungen zur Höhe der Ersatzleistung getroffen haben. Dann muss der Vertragspartner des Verwenders von einer entsprechenden Regelung in den Versicherungsbedingungen ausgehen.

2. Ein Verstoß der Mehrwertsteuerklausel gegen das Transparenzgebot kann nicht darin gesehen werden, dass im Versicherungsfall die Ersatzleistung hinter der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zurückbleiben kann und dem Versicherungsnehmer/Versicherten dies nicht hinreichend deutlich vor Augen geführt wird.

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IMRRS 2021, 0354
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Haftpflichtanspruch zur Tabelle festgestellt: Muss die Versicherung zahlen?

BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 309/19

Zur Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers eines insolventen Schädigers durch den Geschädigten nach Feststellung des Haftpflichtanspruchs zur Tabelle.*)

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IMRRS 2021, 0286
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine Überschwemmung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2021 - 11 U 213/20

1. Unter einer Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln.

2. Auch wenn ein versicherter Überschwemmungsschaden nicht voraussetzt, dass das gesamte Grundstück überflutet wird, ist jedoch erforderlich, dass das Wasser in erheblichem Umfange meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalen Weg abfließen kann und sich Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln.

3. Das schadenstiftende Wasser muss sich infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder von Witterungsniederschlägen außerhalb des Gebäudes, nämlich auf dem das Gebäude umgebenden "Grund und Boden", auf dem das Gebäude liegt, angesammelt haben. Es genügt nicht, dass Regenwasser ohne eine solche Ansammlung außerhalb des Grundstücks in ein Gebäude hineingeflossen ist.

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IMRRS 2021, 0217
VersicherungenVersicherungen
Mangelhafte Belehrung: Ewiges Widerspruchsrecht auch für Unternehmer!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2021 - 12 U 221/20

1. Die Jahreshöchstfrist für den Widerspruch gem. § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. findet im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung auch dann keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist.*)

2. Eine Widerspruchsbelehrung, die den Versicherungsnehmer darauf hinweist, dass er „schriftlich widersprechen“ könne und „eine Erklärung in Textform, z. B. per Fax oder eMail mit Angabe Ihres Namens“ genüge, widerspricht nicht den Vorgaben des § 5a VVG in der ab dem 01.08.2001 geltenden Fassung.*)

3. Den Anforderungen gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. i.V.m. der Anlage D zum VAG a.F. ist genügt, wenn ersichtlich ist, dass die angegebenen Rückkaufswerte und beitragsfreien Leistungen vertraglich vereinbart sind. Der ausdrücklichen Formulierung einer Garantie bedarf es nicht.*)

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IMRRS 2021, 0216
VersicherungenVersicherungen
Anforderungen an die Entscheidung über den Direktanspruch eines Dritten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2020 - 22 U 222/19

1. Zu den Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG.*)

2. Die Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum führt im Regelfall nicht zu einer Verwirkung der Geltendmachung des Anspruchs.*)

3. Zur Aktivlegitimation bei Besitzdienerschaft.*)

4. Bei offensichtlichen Schreibfehlern im Urteil besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Einlegung der Berufung, wenn das Verfahren nach § 319 ZPO innerhalb der Rechtsmittelfrist durchgeführt werden kann.*)

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IMRRS 2021, 0198
VersicherungenVersicherungen
Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

OLG Dresden, Beschluss vom 07.12.2020 - 4 U 1691/20

1. Ist nach den maßgelblichen Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung ein Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist zugleich die wesentlichen, den Versicherungsfall begründenden Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit des Versicherungsfalls und die Bezugnahme auf einen bestimmten Versicherungsvertrag.*)

2. Die Beweislast für die Behauptung, dass sich eine verspätete oder unzureichende Anzeige des Versicherungsfalls nicht ausgewirkt hat, trägt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat aber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vorzutragen, was er bei rechtzeitiger Meldung getan hätte. Die pauschale Behauptung des Verlusts eigener Erkenntnismöglichkeiten genügt hierfür nicht.*)

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IMRRS 2021, 0197
VersicherungenVersicherungen
Welche Angaben gehören in die Anzeige eines Versicherungsfalls?

OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1691/20

1. Ist nach den maßgelblichen Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung ein Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen, hat der Versicherungsnehmer innerhalb dieser Frist zugleich die wesentlichen, den Versicherungsfall begründenden Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit des Versicherungsfalls und die Bezugnahme auf einen bestimmten Versicherungsvertrag.*)

2. Die Beweislast für die Behauptung, dass sich eine verspätete oder unzureichende Anzeige des Versicherungsfalls nicht ausgewirkt hat, trägt der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat aber im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast vorzutragen, was er bei rechtzeitiger Meldung getan hätte. Die pauschale Behauptung des Verlusts eigener Erkenntnismöglichkeiten genügt hierfür nicht.*)

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IMRRS 2021, 0188
ProzessualesProzessuales
Gewillkürte Prozessführungsbefugnis durch Ausgliederungsvertrag?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2021 - 12 U 216/20

1. § 126 Abs. 2 VVG begründet keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens zur Geltendmachung von gemäß § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Regressansprüchen.*)

2. Aus einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Rechtsschutzversicherer und einem Schadensabwicklungsunternehmen kann sich eine gewillkürte Prozessführungsbefugnis ergeben.

3. Bei einer Klage in gewillkürter Prozessstandschaft tritt die verjährungshemmende Wirkung der Klageerhebung erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist. Dafür genügte es, dass die Klagepartei offenlegte, dass sie als Schadensabwicklungsunternehmen auftrete und Auskunfts- sowie Zahlungsansprüche des Rechtsschutzversicherers geltend mache.*)

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IMRRS 2021, 0278
VersicherungenVersicherungen
Anscheinsbeweis für Brandursache nach Dachdeckerarbeiten?

LG Kiel, Urteil vom 24.02.2021 - 5 O 300/19

Ein Anscheinsbeweis kann in den Fällen eingreifen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist; das gilt grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen.

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IMRRS 2021, 0167
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Drainagerohre dienen nicht der Wasserversorgung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021 - 8 U 3471/20

1. Im Außenbereich um ein Gebäude verlegte Drainagerohre, die ausschließlich Niederschlags- und Sickerwasser sammeln und ableiten, dienen nicht der Wasserversorgung. Aus einer solchen Drainage bestimmungswidrig austretendes Wasser stellt daher keinen Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung dar.*)

2. Zur Beratungspflicht des Versicherers bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.*)

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IMRRS 2021, 0066
VersicherungenVersicherungen
Auch Vermögensschäden sind Mangelfolgeschäden!

KG, Beschluss vom 05.07.2019 - 6 U 113/17

Erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werks auftreten, kann der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz auch reine Vermögensschäden umfasst und dass es sich nicht um einen weiteren Sachschaden am Bauwerk handeln muss, der durch die Auswirkungen eines Mangels einer Werkleistung entstanden ist.

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IMRRS 2021, 0025
VersicherungenVersicherungen
Entschädigung aus "Gastro Police" für Corona-bedingte Schließung!

LG Flensburg, Urteil vom 10.12.2020 - 4 O 153/20

§ 1 AVB Betriebsschließung umfasst auch das Corona-Virus.*)

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1477
VersicherungenVersicherungen
Steuerverwaltungsakt ist Versicherungsfall in Steuer-Rechtsschutz!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.11.2020 - 8 U 2967/20

Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsakts. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein.*)

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IMRRS 2020, 1452
ProzessualesProzessuales
Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage?

OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 2047/19

1. Die Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer ist auch dann zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorgesehen ist.*)

2. Der Austritt von Wasser aus der Zuleitung eines Zahnarztstuhls ist ein versicherter Leitungswasserschaden.*)

3. Ist zwischen den Parteien eines Versicherungsvertrages ein Direktinkasso vereinbart, kommt der Versicherungsnehmer in Verzug, wenn eine qualifizierte Mahnung allein seinem Versicherungsmakler zugeht.*)

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IMRRS 2020, 1405
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet für Betriebsschließung wegen Corona-Virus!

LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

1. Wenn der Verwender von AVB einer Betriebsschließungsversicherung zum Ausdruck bringen will, dass der Versicherungsschutz trotz einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Vorschriften der §§ 6 und 7 IfSG auf eine in den Bedingungen enthaltene Liste von Krankheiten/Erregern beschränkt sein soll, muss dies klar und eindeutig geschehen; anderenfalls ist die Beschränkung unwirksam.*)

2. Nicht ausreichend ist es, den im Gesetz verwandten Begriff "meldepflichtige Krankheiten" bzw. "meldepflichtige Krankheitserreger" im Fließtext der AB mit dem Zusatz "im Sinne dieser Bedingungen" zu versehen, um so die in § 6 Abs. 1 Ziff. 5 bzw. § 7 Abs. 2 IfSG enthaltenen Öffnungsklauseln abzubedingen und den Versicherungsschutz auf die aufgelisteten Krankheiten/Erreger zu beschränken.*)

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IMRRS 2020, 1388
VersicherungenVersicherungen
Wie ist der Versicherungsfall „Sturm“ nachzuweisen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2020 - 5 U 61/19

1. Zur schlüssigen Darlegung des Versicherungsfalls "Sturm" reicht die Behauptung des Versicherungsnehmers, versicherte Sachen seien zu einem konkreten Zeitpunkt nach einer der in den Versicherungsbedingungen genannten Alternativen durch Sturm (Windstärke 8 Bft.) zerstört oder beschädigt worden, grundsätzlich aus. Weitergehender Vortrag auch zu den in den Bedingungen gewährten Beweiserleichterungen, bei deren Vorliegen ein Sturm unterstellt wird, ist dazu nicht erforderlich.*)

2. Der Nachweis eines bedingungsgemäßen Sturms ist jedoch nicht geführt, wenn nach der Beweisaufnahme offenbleibt, ob zum behaupteten Zeitpunkt am Versicherungsort wetterbedingte Luftbewegungen der Windstärke 8 Bft. geherrscht haben, und auch die tatsächlichen Voraussetzungen der von den Bedingungen gewährten Beweiserleichterungen nicht dargelegt und bewiesen wurden.*)

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IMRRS 2020, 1380
VersicherungenVersicherungen
Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?

OLG Dresden, Beschluss vom 15.10.2020 - 4 W 697/20

1. Schließt der Versicherungsnehmer bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der Gebäudeversicherung und des Versicherungsvermittlers nur mit der Versicherung einen Abfindungsvergleich, kann allein aus der Abgeltung "aller Ansprüche" noch nicht auf eine Gesamtwirkung des Vergleichs geschlossen werden.*)

2. Im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung muss der Versicherungsvermittler ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht darauf hinweisen, dass Vandalismusschäden nicht umfasst sind.*)

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IMRRS 2020, 1312
VersicherungenVersicherungen
Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

OLG Dresden, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19

1. In der Gebäudeversicherung kann ein Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz der Neuwertspitze auch dann zulässig sein, wenn eine Wiederherstellung oder Ersatzbeschaffung noch nicht sichergestellt ist.*)

2. Die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn sich der Versicherer über längere Zeit treuwidrig seiner Leistungspflicht entzieht.*)

3. Die Beweislast für eine arglistige Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer; der Versicherungsnehmer, dessen Kenntnis von einem mitteilungspflichtigen Umstand bewiesen ist, trägt hingegen die Beweislast für einen nachträglichen Wegfall dieser Kenntnis.*)

4. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Beweis mangelnder Ursächlichkeit einer Obliegenheitsverletzung erfordert, dass der Versicherungsnehmer die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten sowie die weitergehenden Behauptungen des Versicherers ausräumt. Der Versicherer muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast allerdings die konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses aufzeigen.*)

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IMRRS 2020, 1295
VersicherungenVersicherungen
Absackungen aufgrund einer Doline: Erdsenkung bzw. Erdfall!

LG Detmold, Urteil vom 13.10.2020 - 2 O 318/18

1. Eine Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Ein Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

2. Eine sinnvolle Abgrenzung zwischen den Begriffen "Erdsenkung" und "Erdfall" nicht möglich und demnach auch nicht erforderlich.

3. Unter natürlichen Hohlräumen sind solche Räume zu verstehen, die vom Erdreich völlig umschlossen sind und nach oben mit einer natürlichen Decke aus einer Erdschicht enden.

4. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf bei den Begriffen "Erdsenkung" bzw. "Erdfall" mangels Einschränkung auf ein "plötzliches Ereignis" annehmen, dass auch eine sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Absenkung des Erdbodens einen Versicherungsfall darstellt.

5. Absackungen aufgrund unter einer sich dem versicherten Gebäude befindlichen, nicht künstlich aufgeschütteten Doline beruhen auf einem Erdfall bzw. einer Erdsenkung.

6. Sind die in dem Versicherungsschein benannten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen versichert, gelten als Grundstücksbestandteile unter anderem auch Hof- und Gehwegbefestigungen.

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IMRRS 2020, 1240
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1238
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.11.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1239
VersicherungenVersicherungen
Was ist eine (verjährungshemmende) Verhandlung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.09.2017 - 4 U 114/17

1. Die Hemmung der Verjährung setzt Verhandlungen über den Anspruch voraus, wobei der Begriff der Verhandlung weit zu verstehen ist. Hierfür genügen bereits Erklärungen, die den Gläubiger berechtigterweise annehmen lassen, dass der Schuldner sich auf eine Erörterung über die Berechtigung des Anspruchs einlässt.

2. Eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen ist nicht erforderlich. Ebenso reicht jeder Meinungsaustausch über den Anspruch aus, wenn nicht sofort erkennbar die Verhandlung in jeder Hinsicht abgelehnt wird.

3. Allein die Erklärung des Schuldners, dass er grundsätzlich zu einer einverständlichen Regelung bereit sei, reicht nicht aus, um schon eine Hemmung anzunehmen ebenso wenig die schlichte Entgegennahme eines Vergleichsvorschlags oder die Mitteilung, dass die Angelegenheit an die Haftpflichtversicherung abgegeben wurde, sofern auf die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten Bezug genommen wird.

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IMRRS 2020, 1152
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Versicherung haftet nicht für Betriebsschließung wegen Corona-Virus

OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20

Verspricht eine Betriebsschließungsversicherung Deckungsschutz für "nur die im Folgenden aufgeführten (vgl. §§ 6 und 7 IfSG)" Krankheiten und Krankheitserreger, wobei COVID-19 und SARS-CoV-2 (auch sinngemäß) nicht genannt sind, besteht kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen des neuartigen Corona-Virus. Der Klammerzusatz ("vgl. §§ 6 und 7 IfSG") führt bei diesem Wortlaut nicht etwa zu einer Auslegung dahin, dass "dynamisch" (auch) auf spätere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verwiesen werde.*)

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IMRRS 2020, 1042
VersicherungenVersicherungen
Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

LG Köln, Urteil vom 03.06.2020 - 20 O 454/13

1. Die Feststellungen des Gutachters im Sachverständigenverfahren sind die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.

2. Als Maßstab für die Erheblichkeit einer Abweichung gilt, dass das Gutachten dann erheblich von der wahren Sachlage abweicht, wenn dies für einen Fachmann offensichtlich ist, wobei der Maßstab für die Erheblichkeit sich auf das Gesamtergebnis beziehen muss.

3. Eine erhebliche Abweichung liegt nur vor, wenn die Abweichung zwischen der Schadensfeststellung im Sachverständigenverfahren zu derjenigen, die ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vornimmt, besonders deutlich und damit offensichtlich ist. Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn der wirkliche Schaden den festgestellten Schaden um etwa 20% übersteigt.

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IMRRS 2020, 1005
VersicherungenVersicherungen
Mit-Versicherungsnehmer führt Versicherungsfall herbei: Versicherung wird leistungsfrei!

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2020 - 20 U 270/19

Die Eigenbrandstiftung eines von mehreren Versicherungsnehmern führt zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers auch gegenüber den übrigen Versicherungsnehmern.

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IMRRS 2020, 0926
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Welche Schäden deckt eine „Bauunternehmerpolice“ ab?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.07.2020 - 12 U 22/20

1. Zu der Deckungserweiterung in einer Betriebshaftpflichtversicherung mit „Bauunternehmerpolice“, nach welcher die gesetzliche Haftpflicht „aus Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten“, mitversichert ist.*)

2. Ein danach versicherter Folgeschaden ist beim Generalunternehmer auch ein Schaden, welcher infolge einer mangelhaften Leistung nach Abnahme oder Fertigstellung in einem anderen, von seinem Auftrag ebenfalls umfassten Gewerk verursacht wird, wenn die beiden Gewerke nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen.*)

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IMRRS 2020, 0882
RechtsanwälteRechtsanwälte
Deckungszusage lässt Anwaltshaftung nicht entfallen!

OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2020 - 9 U 202/19

1. Klärt der Anwalt seinen Mandanten nicht zutreffend über die Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf, verletzt er seine Pflicht zur umfassenden Beratung seines Mandanten und haftet gegenüber dem Rechtsschutzversicherer für die Kosten eines Gerichtsverfahrens.

2. Das Einverständnis des Rechtsschutzversicherers mit der Durchführung der beabsichtigten Rechtsverfolgung und eine erteilte Deckungszusage lassen eine Anwaltshaftung nicht entfallen.

3. Ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos, besteht auch für rechtsschutzversicherte Mandanten ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant den Anspruch nicht verfolgt hätte, wenn der Anwalt ihm pflichtgemäß davon abgeraten hätte.

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IMRRS 2020, 0812
VersicherungenVersicherungen
"Drogenhölle" genießt keinen Versicherungsschutz!

OLG Dresden, Beschluss vom 09.06.2020 - 4 U 102/20

1. Überträgt der Versicherungsnehmer einem Dritten die Vertragsverwaltung, muss er sich dessen Verhalten nur in Vertragsangelegenheiten und nur für Obliegenheitsverletzungen zurechnen lassen, die vor Eintritt des Versicherungsfalls liegen. Die Zurechnung eines Verhaltens des Vertragsverwalters, das zum Eintritt des Versicherungsfalls führt, kommt nur in Betracht, wenn diesem auch die Gefahrverwaltung übertragen war.*)

2. Wird das von einem Gebäudeversicherungsvertrag abgedeckte Grundstück auch nur zeitweise zur Lagerung von Drogen oder für Treffen mit Personen benutzt, die als Drogenkuriere fungierten, liegt eine Gefahrerhöhung vor.*)

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IMRRS 2020, 0633
VersicherungenVersicherungen
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 m² auf 308,78 m² nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0632
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 qm auf 308,78 qm nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0382
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsnehmer muss Auskunft über Gefahrerhöhung erteilen!

OLG Dresden, Urteil vom 21.01.2020 - 4 U 1656/19

1. Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht.*)

2. Der Versicherungsnehmer ist für eine schuldhafte Verzögerung der Erhebungen zu einem Versicherungsfall seitens des Versicherers beweisbelastet; dem bloßen Zeitablauf kommt beweisrechtlich keine Bedeutung zu.*)

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IMRRS 2020, 0333
VersicherungenVersicherungen
Zurückgestautes Flusswasser ist keine Sturmflut!

BGH, Urteil vom 26.02.2020 - IV ZR 235/19

Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser).*)

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IMRRS 2020, 0314
VersicherungenVersicherungen
Versicherung kann sich nicht auf "Reserve-Ursache" berufen!

OLG Dresden, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18

1. Der Versicherer kann sich der Leistungspflicht in der Gebäudeversicherung nicht mit dem Einwand entziehen, der Schaden wäre auch aufgrund einer "Reserve-Ursache" entstanden. Der Einwand, es habe sich bei Abriss- und Aufräumkosten um Sowieso-Kosten gehandelt, weil das Gebäude auch ohne das versicherte Ereignis eingestürzt wäre, ist unerheblich.*)

2. Besteht nach Eintritt des Versicherungsfalls Streit über die Leistungspflicht des Versicherers, kann der Versicherungsnehmer auf Feststellung der Erstattungspflicht klagen.*)

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IMRRS 2020, 0147
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Eintrittspflicht für Kosten eines „mutwillig“ abgeschlossenen Vergleichs?

AG Stuttgart, Urteil vom 16.01.2020 - 1 C 3954/19

Zur Frage der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines „mutwillig“ abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs.*)

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IMRRS 2020, 0132
VersicherungenVersicherungen
Vorauszahlung geleistet: Versicherung trägt bei Rückforderung die Beweislast!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 U 1245/19

Auch wenn der Versicherer auf einen behaupteten Einbruchsdiebstahl oder Raub lediglich eine "Vorauszahlung" auf die Schadenssumme leistet, trägt er in einem Rückforderungsprozess die Beweislast.*)

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Online seit 2019

IMRRS 2019, 1504
VersicherungenVersicherungen
Mehrzweckhalle ist kein landwirtschaftliches Nebengebäude!

OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2019 - 16 U 22/19

1. Eine Sicherstellung der Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung ist nicht gegeben, wenn innerhalb der maßgeblichen Frist von drei Jahren lediglich ein Fundament errichtet und eine Baugenehmigung nebst Antragsunterlagen vorgelegt wird.*)

2. Es liegt keine Gleichartigkeit der beabsichtigten Wiederherstellung vor, wenn ein aus fünf Bauteilen bestehendes ungenutztes ehemaliges landwirtschaftliches Nebengebäude ohne Strom, Wasser und Verschlussmöglichkeiten durch eine moderne, um mehr als 55 % größere unterteilte Mehrzweckhalle ersetzt werden soll.*)

3. Die Erstattung von Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen für die Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache (hier: der Bau eines Löschwasserbrunnens) scheidet aus, wenn es an der bedingungsgemäßen Wiederherstellung der versicherten Hauptsache fehlt.*)

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IMRRS 2019, 1496
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Muss der Mieter einen versicherten Brandschaden ersetzen?

LG Darmstadt, Urteil vom 18.09.2019 - 11 O 89/18

Verlangt der Gebäudeversicherer nach Regulierung eines Brandschadens im Regresswege den hälftigen Innenausgleich vom Haftpflichtversicherer eines Mieters, gelten für die Frage der Brandverursachung die im Mietrecht entwickelten Grundsätze der Sphärentheorie. Danach wird die Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen aufgeteilt: Scheidet eine Schadensursache im Einfluss- und Herrschaftsbereich des Vermieters aus, obliegt es dem Mieter bzw. seinem Haftpflichtversicherer, nachzuweisen, dass die Schadensursache nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt.

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IMRRS 2019, 1215
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschutz trotz intransparenter Wiedereinschlussklausel!

OLG Hamm, Urteil vom 07.11.2018 - 20 U 107/17

Auch ein eigentlich unwirksamer Wiedereinschluss in Versicherungsbedingungen kann zu einem umfassenderen Versicherungsschutz führen.

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IMRRS 2019, 1335
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Was deckt eine Immobilienmakler-Haftpflichtversicherung ab?

OLG Naumburg, Urteil vom 14.03.2018 - 4 U 58/17

Zur Reichweite des Versicherungsschutzes einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler.*)

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IMRRS 2019, 1332
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung aus Beratungsverschulden ohne Beratung

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2019 - 6 U 95/17

Der Versicherungsmakler kann auch gegenüber einem Versicherten, den er nicht selbst beraten hat, unmittelbar haften.

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IMRRS 2019, 1287
VersicherungenVersicherungen
Gelten Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2019 - 12 W 10/19

1. Bei einer Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung, durch die in Satz 1 "Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen" ausgeschlossen werden und nach deren Satz 2 "Schäden durch Brand und Explosion als durch Umwelteinwirkung eingetreten" gelten, könnte Satz 2 mit der Erstreckung auf Schäden durch Brand und Explosion gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sein. Dies ist eine schwierige Rechtsfrage, die nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe abschließend zu entscheiden ist.*)

2. Ein in allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltener Risikoausschluss wegen bewusster Abweichung von Vorschriften oder Vorgaben, die dem Umweltschutz dienen, setzt das Bewusstsein des Versicherungsnehmers voraus, dass er von einer Umweltschutzbestimmung abweicht. Die wissentliche Außerachtlassung von allgemeinen Verkehrssicherungspflichten genügt hierfür nicht.*)

3. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe ist für eine Nebenintervention kein Raum. Eine sofortige Beschwerde des vermeintlichen Nebenintervenienten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss ist unzulässig.*)

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