Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2004, 0021LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2003 - 32 O 39/02
Umfasst der Deckungsschutz der durch den Bauherren abgeschlossenen Bauleistungsversicherung auch Leistungen der Subunternehmerin des Auftragnehmers, so stehen dem Bauherren als Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur zu treuen Händen zu, so dass nach der Einziehung der Versicherungsleistung der Versicherungsnehmer die Entschädigung an den Versicherten weiterzuleiten hat.
VolltextIMRRS 2004, 0020
LG Gießen, Urteil vom 08.12.2003 - 4 O 280/00
1. In der Insolvenz des auf Schadensersatz haftenden Sonderfachmanns kann der Bauherr abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsleistung des Haftpflichtversicherers verlangen.
2. Die abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG kann unmittelbar durch Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, beschränkt auf die Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer.
VolltextOnline seit 2003
IMRRS 2003, 1394OLG Celle, Urteil vom 20.11.2003 - 8 U 6/03
1. Beim Abschluss eines (Folge)Vertrages bei einer Wohngebäudeversicherung trifft den Versicherer nach Treu und Glauben die Verpflichtung, den Versicherungsnehmer auf die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Versicherungswertes auf der Basis des Neuwertes 1914 sowie die Gefahren einer falschen Festsetzung (Unterversicherung) hinzuweisen. Dieser Verpflichtung kann der Versicherer u. a. dadurch genügen, dass er dem Versicherungsnehmer empfiehlt, zur Bestimmung des Versicherungswertes einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder er ihm seine eigene sachkundige Beratung anbietet.*)
2. Dieser Verpflichtung genügt ein Versicherer nicht, wenn er bei Abschluss eines Folgevertrages einen vom Versicherungsnehmer genannten Wert des Hauses ungeprüft in den Versicherungsvertrag übernimmt, obwohl der Versicherungsnehmer ausdrücklich erklärt hat, er wünsche eine "100%ige Absicherung", und ohne nachzufragen, ob sich seit Abschluss des Ursprungsvertrages wertsteigernde Veränderungen an dem Objekt ergeben haben, sowie einen Hinweis auf eine sachverständige Beratung zur Vermeidung einer drohenden Unterversicherung unterlässt.*)
3. In einem solchen Fall fällt dem Versicherungsnehmer kein Mitverschulden gem. § 254 BGB zur Last.*)
VolltextIMRRS 2003, 1386
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 252/01
Hat der Schuldner für eine von ihm abgeschlossene Lebensversicherung einem Dritten ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, richtet sich nach Eintritt des Versicherungsfalls der Anfechtungsanspruch gegen den Dritten auf Auszahlung der vom Versicherer geschuldeten Versicherungssumme, nicht auf Rückgewähr der vom Schuldner geleisteten Prämien.*)
Bei Erteilung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einen Dritten gilt die anfechtbare Rechtshandlung erst dann als vorgenommen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.*)
Der Anfechtungsanspruch gewährt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners im allgemeinen ein Aussonderungsrecht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1337
BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 38/03
Im Hinblick auf § 178 e VVG sind die Vorschriften des § 21 Abs. 1 b) Nr. 1 und c) sowie Abs. 2 der Satzung der Krankenversorgung des Bundesbahnbeamten unwirksam, soweit danach der Verlust des Anspruchs auf Ruhegehalt das Ende der Mitgliedschaft bei der Beklagten zur Folge hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 1321
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 18/03
Zur Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Haftpflichtversicherer anzuzeigen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1997 - 7 U 5/97 - NJW 1999, 799).*)
VolltextIMRRS 2003, 1309
BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 16/03
Zur Beweislast im Rahmen des § 61 VVG, wenn sich der Versicherungsnehmer auf Unzurechnungsfähigkeit im Sinne von § 827 Satz 1 BGB beruft.*)
VolltextIMRRS 2003, 1294
OLG Dresden, Urteil vom 24.04.2003 - 4 U 193/03
Im Vergleich zum unbeaufsichtigten Zurücklassen siedenden Fettes stellt das Einschlafen, während auf dem Gasherd in einem Topf Babyflaschen aus Plastik in Wasser ausgekocht werden, kein grob sorgfaltswidriges Verhalten dar.
VolltextIMRRS 2003, 1250
BGH, Urteil vom 07.10.2003 - VI ZR 392/02
Der versicherte Schädiger, der die Schadensregulierung seinem Haftpflichtversicherer überläßt, muß die von diesem in einem mit einer Krankenkasse vereinbarten Teilungsabkommen abgegebene Erklärung, auf die Einrede der Verjährung werde auch nach Überschreiten des Limits verzichtet, jedenfalls soweit gegen sich gelten lassen, als die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende Versicherungssumme nicht überschritten wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1130
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 32/03
Schließt eine Rechtsschutzversicherung in ihren AGB das Baurisiko aus, so gilt dieser Ausschluss nur für Rechtsstreitigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes stehen. Dagegen darf sie die Deckungszusage nicht für die Durchsetzung von Ansprüchen verweigern, die sich aus Erwerb und Finanzierung von Fondsanteilen ergeben, selbst wenn der Zweck der Fondsgesellschaft in der Errichtung und Verwaltung einer Immobilie besteht.
VolltextIMRRS 2003, 1124
BGH, Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Zur Auslegung des Begriffes "rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne der sogenannten Serienschadenklausel bei Vermittlungen von Beteiligungen an Immobilienfonds.*)
VolltextIMRRS 2003, 1121
BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1111
OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.2002 - 10 U 211/02
Ein selbständiger Architekt, dessen Betrieb aufgrund seiner hohen Spezialisierung - Errichtung von Behindertenwerkstätten und Behindertenschulen, Mehrzweckhallen, Industriemuseen - auf ihn zugeschnitten ist, kann bei einer mindestens 50 prozentigen Berufsunfähigkeit nicht darauf verwiesen werden, dass er als mitarbeitender Betriebsinhaber grundsätzlich eine Betriebsumorganisation vornehmen könne, wenn das besondere Fachwissen des Architekten dem Betrieb das Gepräge gibt, er in fachlicher Hinsicht nicht ersetzbar ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1105
OLG Köln, Urteil vom 18.02.2003 - 9 U 85/02
1. Nicht alle Risiken, die als Folge eines Bauvorhabens entstehen können, sind aufgrund der Ausschlussklausel "Baurisiko" vom Deckungsschutz ausgeschlossen.
2. Rechtliche Auseinandersetzungen, die nicht mit dem Bau zusammenhängende Gewährleistungsansprüche oder von der Baumaßnahme unabhängige fehlerhafte steuerliche Beratung betreffen, fallen nicht unter das ausgeschlossene Baurisiko.
VolltextIMRRS 2003, 1097
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2003 - 12 U 42/03
Der Risikoausschluss der bewußten Pflichtwidrigkeit in der Architekten-Haftpflichtversicherung setzt auch bei technischen Regeln voraus, dass diese im Rahmen der Auftragserfüllung zu beachten waren.*)
VolltextIMRRS 2003, 1067
BGH, Beschluss vom 08.07.2003 - VI ZA 9/03
Beruft sich der Geschädigte im Haftpflichtprozeß gegenüber dem Vortrag des Haftpflichtversicherers, die Versicherungssumme reiche zur Befriedigung der mehreren Betroffenen nicht aus, auf sein Befriedigungsvorrecht aus § 116 Abs. 4 SGB X, so führt dies nicht dazu, daß die Verteilung der Versicherungssumme generell unterbleibt. Vielmehr findet zunächst im Rahmen des Verteilungsverfahrens die anteilige Kürzung aller Forderungen statt, sodann erhält der Geschädigte einen Anteil von den Ansprüchen seiner Rechtsnachfolger in der Höhe, wie sie erforderlich ist, um seinen Ausfall infolge der Kürzung auszugleichen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1025
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 214/02
Beim Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 2 AHB muss - anders als bei § 4 II Nr. 1 AHB - der Vorsatz den schädigenden Erfolg nicht mit umfassen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0988
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.02.2003 - 16 W 146/02
1. Die „Neuwertspitze“ einer Brandentschädigung kann auch an den Ersteher in der Zwangsversteigerung abgetreten werden, wenn sie beim Schuldner verblieben ist.
2. Der Versicherer beruft sich nicht rechtsmissbräuchlich auf den Ablauf der Dreijahresfrist des § 15 Nr. 4 VGB 88 im Rahmen der strengen Wiederherstellungsklausel, wenn die von ihm verursachten Verzögerungen auf seine Wahrnehmung berechtigter Interessen zurückzuführen sind.
VolltextIMRRS 2003, 0951
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - IV ZR 310/02
Auch dann, wenn nur der Versicherungsnehmer gemäß § 11 IV Abs. 2 AUB 88 das Recht auf ärztliche Neubemessung der Invalidität ausgeübt hat, ist er nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 11 IV Abs. 1 AUB 88 nicht mehr gehalten, sich durch vom Versicherer beauftragte Ärzte untersuchen zu lassen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0950
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 276/02
Wenn ein Dritter eine Rettungshandlung auf Kosten des Versicherungsnehmers vorgenommen hat, ist bei der Beurteilung, ob die Aufwendungen für geboten gehalten werden durften, auf die Person des Dritten abzustellen, auch wenn er nicht Repräsentant des Versicherungsnehmers war.*)
VolltextIMRRS 2003, 0942
BGH, Urteil vom 24.06.2003 - VI ZR 256/02
Ein mit seiner Klage auf Schadensersatz gegen den Versicherer "nur" wegen Verjährung (§ 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG) abgewiesener Geschädigter kann nicht mehr mit Erfolg gegen den Schädiger klagen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0930
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - IV ZR 322/02
Der durch die Wahl des falschen Kraftstoffs (hier: Benzin statt Diesel) entstandene Motorschaden ist kein versicherter Unfallschaden, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden i.S. von § 12 Abs. 1 II e AKB.*)
VolltextIMRRS 2003, 0912
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a AUB 88) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk ..." ist unklar (§§ 5 AGBG, 305c Abs. 2 BGB).*)
VolltextIMRRS 2003, 0755
BGH, Urteil vom 11.06.2003 - IV ZR 418/02
In der privaten Krankenversicherung hat der Versicherer auch solche Gutachten (einschließlich der Identität des Sachverständigen) bekannt zu geben, denen keine körperliche Untersuchung des Versicherten zugrunde liegt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0754
BGH, Urteil vom 18.06.2003 - IV ZR 59/02
Auch bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Erlebensfall erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort.*)
VolltextIMRRS 2003, 0741
OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2002 - 21 U 89/01
1. Zum Rückgriffsanspruch des Feuerversicherers nach einem Brandschaden gegen den Verursacher.
2. Zur Frage, ob der Verursacher in einem Werkvertrags- oder einem Leiharbeitsverhältnis zu dem Versicherungsnehmer steht.
VolltextIMRRS 2003, 0713
OLG Köln, Urteil vom 13.08.2002 - 9 U 191/01
1. Schäden auf dem Gebiet des Tief-, Ingenieur- Wasser- und Straßenbausbaus sind nach den ABN nicht versicherbar.
2. Aus diesem Grund gibt die Vereinbarung der ABU-Klausel 65 die Möglichkeit der Versicherung des Tiefbau-Auftraggebers als Versicherungsnehmer im Hinblick auf sein eigenes Risiko und das seiner Auftragnehmer.
3. Soweit es in Ziffer 1 dieser Klausel um Schäden, die zu Lasten des Versicherungsnehmers "oder eines der beauftragten Unternehmer" geht, sind damit auch die an Nachunternehmer vergebenen Leistungen erfasst.
4. Nach der ABU-Zusatzbedingung 62 besteht nur dann kein Versicherungsschutz, soweit das Interesse des Versicherungsnehmers für einzelne Bauleistungen versichert ist "nach den ABU durch den Versicherungsvertrag eines Unternehmers, der den Versicherungsnehmer des vorliegenden Jahresvertrages mit den Bauleistungen beauftragt hat". Die Subsidiarität soll nach dem eindeutigen Wortlaut im Bereich der ABU nur gegenüber einer Versicherung des Bauunternehmers gelten.
VolltextIMRRS 2003, 0647
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2003 - 12 U 53/03
Ein Rechtsstreit um Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss mit der Bausparkasse, die den Erwerb einer neuherzustellenden Eigentumswohnung finanziert, unterfällt dem Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94.*)
VolltextIMRRS 2003, 0610
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2002 - 12 U 190/02
Die HUK- bzw. GDV- Empfehlung an die Rechtsschutzversicherer zur kulanten Abwicklung von Rechtsschutzfällen bei Wechsel des Versicherers und gleichwohl lückenlosem Versicherungsschutz begründen keinen klagbaren Anspruch gegen den zweiten Rechtsschutzversicherer, mit dem ein Vertragsverhältnis erst nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 ARB 94 begründet wird.*)
Im Gegensatz zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 stellt § 3 Nr. 1 d) dd) ARB 94 hinreichend deutlich klar, dass der Ausschluss auch Rechtsstreite über die Baufinanzierung umfasst. Ob der Ausschluss weiterhin voraussetzt, dass sich im Rechtsschutzfall Baurisiken verwirklichen, bleibt offen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0606
BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 327/02
Das Geltendmachen von Ansprüchen aus § 45 BörsG ist nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften anzusehen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0605
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 72/02
Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)
VolltextIMRRS 2003, 0604
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 50/02
Die Sonderregelung des § 105b VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet, bei denen der Versicherungsfall vor Erfüllung der Wartezeit (§ 38 Abs. 1 VBLS) eingetreten ist, hält der Inhaltskontrolle stand.*)
VolltextIMRRS 2003, 0602
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 76/02
§ 105a VBLS enthält eine eng begrenzte Übergangsregelung, die einer über den Wortlaut hinausgehenden erweiternden Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0562
BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 209/02
Das ernsthafte Geltendmachen eines Anspruchs gegen den Versicherungsnehmer, das den Anspruch auf Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auslöst und zugleich dessen Verjährung (vom Schluß des betreffenden Jahres an) in Lauf setzt, kann auch einer Streitverkündungsfrist (§ 73 ZPO) zu entnehmen sein.*)
VolltextIMRRS 2003, 0558
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - IV ZR 140/02
Ein privater Krankenversicherer darf sich auf eine vereinbarte prozentuale Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers für den Fall der Krankenhausbehandlung in den alten Bundesländern auch dann berufen, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig in einem dort gelegenen Krankenhaus behandelt wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 0557
BGH, Urteil vom 07.05.2003 - IV ZR 239/02
Die Transportversicherung ist als Versicherung von Gütern eine Sach- und keine Haftpflichtversicherung. Als solche erfaßt sie grundsätzlich allein das Sacherhaltungsinteresse des versicherten Eigentümers des transportierten Gutes.*)
VolltextIMRRS 2003, 0514
LG Osnabrück, Urteil vom 28.08.2002 - 9 O 1160/02
Gegen die Haftpflichtversicherung besteht wegen der Beschädigung eines Abwasserrohres im Zusammenhang mit gewerblichen Arbeiten kein Ersatzanspruch.
IMRRS 2003, 0475
LG Coburg, Urteil vom 27.11.2002 - 12 O 534/02
Auch bei einer vorschriftswidrigen privaten Heizöltankanlage kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern: Sie muss zum einen innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag kündigen und zum anderen dem Versicherungsnehmer nachweisen, dass er vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat.
VolltextIMRRS 2003, 0467
OLG Celle, Urteil vom 28.11.2002 - 8 U 76/02
Die Ausschlussklausel in Ziff. IV.2 der BBR-AB umfasst lediglich Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen. Es reicht nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Architekten letztlich irgendwie wirtschaftlich zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt.
VolltextIMRRS 2003, 0454
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2002 - 3 U 165/01
Eine Obliegenheitspflichtverletzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung kann gemäß § 11 Ziff. 1 c VGB 88 darin liegen, dass Wasserleitungen in nicht genutzten Gebäudeteilen weder abgesperrt noch entleert wurden und es deshalb durch Frosteinwirkung zu einem Wasserschaden kommt. Werden wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert und ist deshalb eine Beheizung der Gebäudeteile erforderlich, hat der Versicherungsnehmer während Frostperioden zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchzuführen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0446
BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 283/02
Stellt sich die Ausschüttung von Streßhormonen im Verlauf eines Unfallgeschehens mit der Folge einer Aortendissektion als normale, unwillkürlich und automatisch ablaufende körperliche Reaktion dar, liegt keine psychische Reaktion i.S. des § 2 IV AUB 88 vor.*)
VolltextIMRRS 2003, 0443
BGH, Urteil vom 19.03.2003 - IV ZR 139/01
a) Unter einem den Versicherungsfall nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ARB 75 auslösenden Schadenereignis ist nur ein solches zu verstehen, für das derjenige, der auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, in haftungsrechtlich zurechenbarer Weise verantwortlich sein soll.*)
b) Der Versicherer verliert das Recht, die Leistung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit abzulehnen, wenn er dies dem Versicherungsnehmer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB 75 nicht unverzüglich schriftlich mitteilt. Er kann sich dieses Recht auch dann nicht wirksam vorbehalten, wenn er die Leistung aus anderen Gründen ablehnt (Aufgabe von BGH VersR 1986, 132).*)
VolltextIMRRS 2003, 0439
BGH, Urteil vom 26.03.2003 - IV ZR 270/02
Zur Auslegung des Begriffs "Nähe" i.S. der Garagenklausel in § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92.*)
VolltextIMRRS 2003, 0286
BGH, Urteil vom 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Die Ausschlußklausel des § 4 (1) k ARB 75 umfaßt nicht auch das Erwerbsrisiko (hier: Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds).*)
VolltextIMRRS 2003, 0277
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2002 - 4 U 232/01
Ist in einem Teilungsabkommen mit der Bau-Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Haftpflichtversicherers eines Gerüstbauunternehmens für die durch unsachgemäße Aufstellung eines Gerüsts verursachte Körperverletzung eines gesetzlich unfallversicherten Dachdeckers auf 2/3 der normalerweise zu tragenden Hälfte des Schadens beschränkt, sofern an der Entstehung des Schadensereignisses neben dem Haftpflichtigen "eine Person beteiligt ist, deren Haftung im Verhältnis zum Verletzten nach §§ 636, 637 RVO ausgeschlossen sein könnte", so greift diese Beschränkung ein, wenn der Arbeitgeber des unfallversicherten Dachdeckers es entgegen seiner Pflicht aus § 618 BGB versäumt hat, vor Inbetriebnahme der Baustelle den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüsts zu überprüfen und die Haftung des Arbeitgebers für den Arbeitsunfall seines Dachdeckers nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausgeschlossen ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0253
BGH, Urteil vom 05.02.2003 - IV ZR 44/02
1. An die Rechtsfolgenbelehrung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG sind strenge Anforderungen zu stellen. Erweckt sie den Anschein, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen könne allein durch Klagerhebung erfolgen, so wird die Frist des § 12 Abs. 3 VVG nicht in Gang gesetzt.*)
2. Bei der Frage, ob eine Klagzustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO a.F. erfolgt ist, können dem Kläger Versäumnisse nur insoweit zugerechnet werden, wie sich feststellen läßt, daß die geforderte Handlung den Verfahrensgang verkürzt hätte, das Unterlassen also kausal für die Verzögerung der Zustellung geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0252
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 41/02
Bei einer Versicherung fremder Interessen besteht kein Kündigungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern der Mitversicherte, ohne Repräsentant des Versicherungsnehmers zu sein, die Obliegenheitsverletzung begeht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0202
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Hat der Versicherer eine Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 MB/KK 94 erteilt, hat er sein Entscheidungsermessen damit endgültig ausgeübt. Eine gleichwohl vorgenommene Befristung der Zusage ist unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2003, 0201
BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Es gibt keinen Grundsatz, nach dem das Nichtbeachten des Rotlichts einer Verkehrsampel stets als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls anzusehen ist. Aus der Entscheidung BGHZ 119, 147 ergibt sich nichts anderes.*)
VolltextIMRRS 2003, 0178
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.07.2002 - 16 W 66/02
Der Baurisikoausschluss nach § 4 Abs. 1 k ARB 75 umfasst auch den Rechtsstreit des Versicherungsnehmers wegen Beratungsverschuldens des Kreditgebers, der ihm zu dem Zweck, einem geschlossenen Immobilienfonds zur Errichtung eines Gebäudes beizutreten, die dafür nötigen Mittel bereitgestellt hat.
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