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Sachgebiet: Versicherungen

1203 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 0955
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten

BGH, Urteil vom 21.11.2000 - VI ZR 120/99

Trifft eine Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten mit einer gesetzlichen Beschränkung der Haftung auf Höchstbeträge (hier § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG) zusammen, so steht dem Geschädigten bei teilweisem Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger ein Quotenvorrecht nicht zu (im Anschluß an BGHZ 135, 170).*)

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IMRRS 2005, 0953
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch des geschädigten Angehörigen gegen Versicherer

BGH, Urteil vom 28.11.2000 - VI ZR 352/99

a) § 116 Abs. 6 SGB X steht dem Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers aus § 3 Nr. 1 PflVG auf den Sozialversicherungsträger entgegen (Abgrenzung zu BGHZ 133, 192 ff.).*)

b) Auf den bei dem Geschädigten verbleibenden Anspruch sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nicht anzurechnen.*)

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IMRRS 2005, 0940
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschutz für "Überschwemmung des Grundstücks"

BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03

Zur Kausalität zwischen der in einer Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahr "Überschwemmung des Grundstücks" und dem dabei eingetretenen Gebäudeschaden.*)

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IMRRS 2005, 0934
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutzversicherung

BGH, Urteil vom 04.05.2005 - IV ZR 135/04

Wird ein Rechtsstreit teils über versicherte, teils über unversicherte Ansprüche geführt, hat der Rechtsschutzversicherer die Quote der Prozeßkosten zu erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist.*)

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IMRRS 2005, 0923
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Prämienzahlung zum Zwecke des Betrugs: Keine Rückzahlung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2005 - 12 U 373/04

Wer nichtexistente Sachen versichert, um deren Vorhandensein im Rahmen eines Betrugs Dritten gegenüber vorzutäuschen, kann nach Aufdeckung der Tat geleistete Versicherungsprämien vom Versicherer nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern.*)

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IMRRS 2005, 0908
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anforderungen an Nachweis eines Sturmschadens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2005 - 12 U 251/04

Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird.*)

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IMRRS 2005, 0907
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einsichtsrecht in Schadensgutachten für Versicherungsnehmer

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05

Hat in der Gebäudeversicherung der Versicherer ein Schadensgutachten eingeholt, so hat er auf Verlangen dem Versicherungsnehmer Einsicht zu gewähren.*)

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IMRRS 2005, 0884
VersicherungenVersicherungen
Sozialrecht - Haftungsprivileg des versicherten Unternehmers

BGH, Urteil vom 03.07.2001 - VI ZR 198/00

Die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII kommt auch einem versicherten Unternehmer zugute, der selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet und dabei den Versicherten eines anderen Unternehmens verletzt.*)

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IMRRS 2005, 0861
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckungsschutz für Produkthaftungsansprüche

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2005 - 7 U 209/04

Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.*)

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IMRRS 2005, 0847
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

BGH, Urteil vom 13.04.2005 - IV ZR 86/04

Wird dem Versicherer im Zusammenhang mit der Anforderung einer grünen Versicherungskarte mitgeteilt, daß sich der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in die Türkei begeben wird, muß er diesem - auch für die Fahrzeugversicherung - Klarheit über die Besonderheiten des Versicherungsschutzes verschaffen, der sich für die Türkei in einen (versicherten) europäischen und einen (nicht versicherten) asiatischen Teil spaltet.*)

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IMRRS 2005, 0841
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zulässiges Vorbringen im Deckungsprozess

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2005 - 12 U 432/04

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann nicht die Feststellung begehrt werden, dass der Haftpflichtversicherer die vom Versicherten verursachten Schäden zu tragen habe.*)

Im Deckungsprozess einer Haftpflichtversicherung kann der Versicherer nicht einwenden, der Versicherte hafte dem Geschädigten wegen eines gesetzlichen Haftungsausschlusses nicht.*)

Der gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 AHB, § 152 VVG haftungsausschließende Vorsatz bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls muss nicht nur die haftungsbegründende Verletzungshandlung, sondern auch die Verletzungsfolgen umfassen.*)

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IMRRS 2005, 0771
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bauherrenklausel bei Privathaftpflichtversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2005 - 19 U 189/04

Wird ein Haus nach Beendigung der Bauarbeiten zu Wohnzwecken genutzt - wenn auch in nicht fertig gestelltem oder mit Baumängeln behafteten Zustand - haftet der Inhaber nicht mehr als Bauherr, sondern als Hauseigentümer.*)

Vom Versicherungsnehmer kann auch - ohne dahingehende ausdrückliche Bestimmung im Vertrag - nicht verlangt werden, dass er das Ende der Bauarbeiten bzw. eine Änderung der ursprünglichen Planung dem Versicherer mitteilt oder in anderer Weise nach außen hin manifestiert.*)

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IMRRS 2005, 0742
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gesetzlicher Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - IV ZR 212/04

Der gesetzliche Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG dient dem Schutz aller Grundpfandgläubiger, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 VVG privilegiert sind. Er greift unabhängig davon ein, ob der Versicherer die von ihm geschuldete Leistung an den vorrangigen Grundpfandgläubiger ganz oder nur zum Teil erbracht hat.*)

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IMRRS 2005, 0688
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verstoßen §§ 1, 7 AUB 94 gegen das AGB-Gesetz?

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03

Eine Fristenregelung wie in den §§ 1 und 7 AUB 94 in Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Unfallversicherers genügt den Anforderungen des Transparenzgebots.*)

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IMRRS 2005, 0667
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schaden nach Versicherungsende: Versicherungsschutz?

OLG München, Urteil vom 08.04.2003 - 25 U 4991/02

Für den Haftpflichtversicherungsschutz nach AHB kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, sondern des Schadenseintritts an!

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IMRRS 2005, 0512
BauvertragBauvertrag
Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03

Entsteht infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten ein Schaden am Bauwerk, besteht kein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn dieser Schaden sich mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Leistung den Schutz des beschädigten Bauteils bezweckt.*)

Die Überprüfung eines Mangels durch die Haftpflichtversicherung des Architekten führt zur Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nach § 639 Abs. 2 BGB, wenn ihr eine Regulierungsvollmacht nach § 5 Nr. 7 AHB erteilt worden ist.*)




IMRRS 2005, 0439
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 19.11.1997 - IV ZR 348/96

Die Regelung des § 7 I (1) Abs. 2 AUB 88, wonach die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb 15 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein muß, verstößt nicht gegen § 9 AGBG.*)

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IMRRS 2005, 0435
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 03.12.1997 - IV ZR 43/97

1. In einer Unfallversicherung, der die AUB 61 zugrundeliegen, sind Verschlimmerungen der innerhalb der Fristen des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 eingetretenen, ärztlich festgestellten und geltend gemachten gesundheitlichen Dauerfolgen eines Unfalls diesem auch dann zuzurechnen, wenn sie auf einem weiteren Unfallereignis beruhen, soweit und solange für den Erstunfall die Möglichkeit der Neufeststellung des Invaliditätsgrades nach § 13 Abs. 3a AUB 61 besteht.*)

2. Wird dagegen der erste Unfall - mag er zu Dauerschäden oder nur zu vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen des Versicherten geführt haben - adäquat kausal für ein weiteres Unfallereignis, so hat der für den ersten Unfall einstandspflichtige Versicherer eine aus dem Zweitunfall herrührende Invalidität nur dann zu entschädigen, wenn für sie die Fristen des § 8 II Abs. 1 Satz 1 AUB 61 (gerechnet ab dem ersten Unfallereignis) gewahrt sind.*)

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IMRRS 2005, 0433
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 17.12.1997 - IV ZR 136/96

1. § 55 VVG enthält keine Regelung über Zulässigkeit und Grenzen der Neuwertversicherung.*)

2. Ein ungeschriebenes allgemeines Bereicherungsverbot im Sinne eines zwingenden, die Neuwertversicherung einschränkenden Rechtssatzes gibt es nicht.*)

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IMRRS 2005, 0408
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 27.05.1998 - IV ZR 166/97

a) Auf die von den Notarkammern gem. § 67 Abs. 2 Nr. 3 BNotO abzuschließende Vertrauensschadenversicherung sind - wie bei der Haftpflichtversicherung - Trennungsprinzip und Bindungswirkung anwendbar.*)

b) Aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis zwischen Notarkammer und Geschädigtem ergibt sich kein Anspruch des Geschädigten auf Abtretung der Forderung der Notarkammer gegenüber dem Vertrauensschadenversicherer.*)

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IMRRS 2005, 0402
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 07.07.1998 - VI ZR 241/97

a) Bei einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegebenen Versorgungszusage bilden nicht erst die nach Eintritt des Versorgungsfalles anfallenden Renten, sondern bereits die Aufwendungen einen Bestandteil der Arbeitsvergütung, die der Arbeitgeber während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses tätigt, um die Ruhegehaltszusage im Versorgungsfall erfüllen zu können.*)

b) Zu diesen Aufwendungen gehören auch Rückstellungen, die zur Sicherung der Ruhegehaltsverbindlichkeit gebildet werden. Sie sind demgemäß dem Regreß gegen den Schädiger zugänglich.*)

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IMRRS 2005, 0394
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 30.09.1998 - IV ZR 262/97

Die Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte benachteiligt den Versicherten insoweit unangemessen, als sie ein hochgerechnetes fiktives Nettogehalt für Vollzeitbeschäftigte zugrunde legt.*)

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IMRRS 2005, 0383
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 09.12.1998 - IV ZR 306/97

Wenn der Versicherte, der zugleich Versicherungsnehmer ist, den Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung blanko unterschreibt und die weitere Ausfüllung Dritten überläßt, kann ein wirksamer Lebensversicherungsvertrag nicht zustandekommen; § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG ist in diesem Fall entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2005, 0379
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung des Dachdeckers für Brandstiftung Dritter

OLG Bremen, Urteil vom 29.06.2004 - 3 U 80/03

Ein Dachdecker haftet aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung für die Folgen eines Großbrandes, wenn Kanister mit leicht entzündlichen Chemikalien (Quellschweißmittel) bei einer Arbeitsunterbrechung auf dem Dach zurückgelassen werden und Kinder den Inhalt beim Spielen ausschütten und anzünden.

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IMRRS 2005, 0373
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 27.01.1999 - IV ZR 72/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 0363
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 17.03.1999 - IV ZR 218/97

Die Bedingungsanpassungsklausel des § 10 A ARB 94 ist unwirksam.*)

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IMRRS 2005, 0361
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 24.03.1999 - IV ZR 90/98

Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit mit geregeltem Anspruch auf Beitragsrückerstattung (PVA 96).*)

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IMRRS 2005, 0356
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 21.04.1999 - IV ZR 192/98

Ein privat Krankenversicherter, der seinen Vertrag kündigt, hat keinen Anspruch auf Auszahlung einer Alterungsrückstellung.*)

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IMRRS 2005, 0309
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Übernahme der Risikoverwaltung

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2004 - 10 U 1252/03

1) Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache allein reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Repräsentant kann nur sein, wer befugt ist, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (Risikoverwaltung). Es braucht nicht noch hinzuzutreten, dass der Dritte auch Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen hat. Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250 [252 ff.] = VersR 1993, 828 [829]; BGH Urteil vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229,1230 = NJW 1996, 2935,2936; Senatsurteile vom 20. November 1998 - 10 U 1428/97 - NJW-RR 1999, 536 = NVersZ 1999, 482 = VersR 1999, 1231; vom 22. Dezember 2000 - 10 U 508/00 - NVersZ 2001, 325 = OLGR 2001, 353 = VersR 2001, 1507; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2003 -10 U 1117/02 - OLGR 2004, 251 = VersR 2004, 642).*)

2) Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann von einer Übernahme der Risikoverwaltung für ein Hausanwesen nicht ausgegangen werden, wenn die pflegebedürftige und an einer Alzheimer-Erkrankung leidende Versicherungsnehmerin sich zeitweilig im Haushalt ihrer Tochter aufhält, andere Personen sich indes sich um das Hausanwesen der Versicherungsnehmer kümmern.*)

3) Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung setzt eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 10 Ziffer 3 b) VGB 88 voraus, dass sich die Gefahrenlage gegenüber der Situation bei Vertragsschluss nachträglich verschlechtert hat. Das Leerstehenlassen eines Gebäudes begründet für sich allein noch keine Erhöhung der Brandgefahr, wenn nicht weitere Umstände hinzukommen. Eine Gefahrerhöhung kann zu bejahen sein, wenn durch Verwahrlosung des Gebäudes das Leerstehen offenbart wird.*)

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IMRRS 2005, 0275
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung bei Rohrbruch wegen Nichtheizens

OLG Bremen, Urteil vom 04.09.2003 - 2 U 64/02

1. Ist ein Hauseigentümer zugleich Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in diesem Haus Räume angemietet hat, so muss sich die GmbH das Wissen des Geschäftsführers, das dieser in seiner Eigenschaft als Hauseigentümer erworben hat, zurechnen lassen.*)

2. Der Versicherer ist wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter Kenntnis davon hat, dass die oberhalb der von ihm angemieteten Räumlichkeiten liegenden zwei Geschosse leer stehen und im Winter nicht beheizt werden, und infolgedessen ein Leitungswasserschaden an den in den vom Mieter angemieteten Räumen eingebrachten Sachen entsteht, sofern der Mieter diesen Zustand ändern konnte.*)

3. In einem solchen Fall tritt mit dem erstmaligen Leerstand der oberhalb der angemieteten Räumlichkeiten befindlichen Geschosse zugleich eine der Anzeige nach § 27 Abs. 2 VVG bedürftige objektive Gefahrerhöhung ein.*)

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IMRRS 2005, 0192
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Übernahme der Anwaltskosten bei Prozessvergleich

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2005 - 3 U 109/04

Verzichtet in einem Prozessvergleich der Beklagte neben der von ihm eingegangenen Zahlungsverpflichtung auch auf einen Gegenanspruch, hinsichtlich dessen er ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht hatte, entspricht die Kostenverteilung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen, wenn auch der Wert des Gegenanspruchs (hier: auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen) berücksichtigt wird.*)

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IMRRS 2005, 0115
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Risikoausschluss für Munition

BGH, Urteil vom 03.11.2004 - IV ZR 250/03

Ein Risikoausschluß, der Nr. 1.6 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (Waffenklausel) entspricht, erfaßt nur solche Geschosse, die zum Verschießen aus Schußwaffen im Sinne von § 1 Abs. 1 WaffG in der Fassung vom 8. März 1976 (jetzt: Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG in der Fassung vom 11. Oktober 2002) bestimmt sind. Eine für den Abschuß aus Schreckschußpistolen mit eigens vorgeschraubtem Abschußbecher bestimmte Pyro-Knallpatrone (sog. Starenschreck) fällt nicht hierunter (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Februar 1978 - IV ZR 105/76 - VersR 1978, 409).*)

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IMRRS 2005, 0059
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verlust des Versicherungsschutzes für ungenutzte Gebäude

OLG Celle, Urteil vom 14.12.2004 - 16 U 60/04

§ 11 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen (für Gebäude) ist nicht eindeutig formuliert. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer wird nicht unmissverständlich deutlich, dass er bei einem unbewohnten Gebäude den Versicherungsschutz selbst dann verliert, wenn er es heizt und in angemessenen Abständen kontrolliert.*)

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IMRRS 2005, 0057
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einwendungen im Deckungsprozess

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2004 - 8 U 81/04

Auch im nachfolgenden Deckungsprozess können versicherungsrechtliche Einwendungen erhoben werden, insbesondere die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers.

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IMRRS 2005, 0041
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung bei Frostschäden

OLG Bamberg, Urteil vom 23.05.2002 - 1 U 174/01

Der Eigentümer muss sein unbewohntes Anwesen frostsicher machen, ansonsten hat er keinen Versicherungsschutz für durch Frost verursachte Schäden.

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Online seit 2004

IMRRS 2004, 2292
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Grobfahrlässige Gerätevermietung

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2004 - 3 U 152/03

Grobfahrlässig handelt ein Baumaschinenvermieter, der auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution ein Fahrzeug auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörigen, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitstellt.*)

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IMRRS 2004, 2272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wirksame Kündigung nach § 178h Abs. 2 Satz 1 VVG

BGH, Urteil vom 03.11.2004 - IV ZR 214/03

§ 178h Abs. 2 Satz 1 VVG setzt für eine wirksame Kündigung nicht voraus, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt seiner gesetzlichen Versicherungspflicht nachweist.*)

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IMRRS 2004, 2248
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 170/03

Der Leistungsausschluß in § 3 (1) d) dd) i.V. mit bb) ARB 94 (Baufinanzierungsklausel) setzt keinen Bezug zu einem spezifischen Baurisiko voraus.*)

Auf den genauen Errichtungsstand bei dem Erwerb der Immobilie kommt es nicht an, sondern darauf, daß der Erwerbsvorgang nicht losgelöst von der Planung und Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils ist.*)

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IMRRS 2004, 2246
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht: Zum Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

LG Berlin, Urteil vom 03.05.1991 - 28 O 8/91

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 2217
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beschränkung in privater Krankenversicherung unwirksam!

BGH, Urteil vom 17.03.1999 - IV ZR 137/98

Die in einer privaten Krankenversicherung enthaltene Tarifbedingung, nach der Leistungen des Versicherers für psychotherapeutische Behandlungen auf 30 Sitzungen (oder 30 stationäre Behandlungstage) während der Vertragsdauer beschränkt werden, ist unwirksam.*)

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IMRRS 2004, 2211
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Risikoausschluss in Versicherungsverträgen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.10.2004 - 12 U 145/04

Beim Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 Nr. 6 b AHB (Tätigkeitsklausel) ist das Ausschlussobjekt mit dem Auftragsgegenstand gleichzusetzen. Andere Gegenstände, die bei den Arbeiten am Auftragsgegenstand in Mitleidenschaft gezogen werden können, sind jedenfalls dann keine Ausschlussobjekte, wenn auf sie im Rahmen der Durchführung des Auftrags nicht unvermeidlich bzw. praktisch zwangsläufig (mit)eingewirkt wird.*)

Ein laufender Haftungsprozess kann ein triftiger Grund dafür sein, den Deckungsprozess einstweilen nicht weiter zu betreiben. In diesem Fall endet die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Deckungsschutz nicht mit der der letzten Prozesshandlung.*)

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IMRRS 2004, 2163
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Tinnitus nicht vom Versicherungsschutz ausgenommen!

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 233/03

Krankhafte Störungen, die eine organische Ursache haben, sind nicht gemäß § 2 IV AUB 88 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache auswirkt, von der psychischen Verarbeitung durch den Versicherungsnehmer abhängt (hier: Tinnitus).*)

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IMRRS 2004, 2150
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Sachschaden und bloßer Mangel

BGH, Beschluss vom 29.09.2004 - IV ZR 162/02

1. Ist eine auf die zu niedrig angegebene Abgastemperatur abgestimmte Filteranlage für den Ofenbetrieb mit der tatsächlich wesentlich höheren Abgastemperatur nicht geeignet, so ist der Ofen zwar insgesamt mangelhaft, weil er nicht wie geplant betrieben werden kann. Die Herstellung einer mangelhaften Sache ist aber keine Sachbeschädigung im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB. Die Kosten für den Umbau des Ofens sind ein reiner, nach § 1 Nr. 1 AHB nicht versicherter Vermögensschaden.

2. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk, das insbesondere eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaft aufweisen muss.

3. Erreicht die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht, ist sie mangelhaft und löst Gewährleistungsansprüche aus, die dem nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsbereich zuzuordnen sind.*)

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IMRRS 2004, 2148
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann greift Baurisikoausschluss?

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 189/03

1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an.

2. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Ihr Anwendungsbereich darf mithin nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung des wirtschaftlichen Ziels und der gewählten Ausdrucksweise erfordert. Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.

3. Nach den ARB 94 wird bei missglückten Immobilien-Kapitalanlagen für Auseinandersetzungen, die sich auf den Vorwurf fehlerhafter Finanzierungsberatung durch das Kreditinstitut gründen, Rechtsschutz nicht gewährt. Das schließt vor allem auch dann Versicherungsschutz aus, wenn die Aufklärung des Finanzierungsinstituts über mögliche Risiken bei den zu realisierenden Renditen fehlerhaft gewesen sein soll.

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IMRRS 2004, 2022
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

OLG Celle, Urteil vom 19.08.2004 - 8 U 49/04

Der Ausschluss des Versicherungsschutzes in der Rechtsschutzversicherung gem. § 4 Abs. 1 k) ARB 75 (Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen oder von diesem zu erwerbenden Grundstücks) greift nicht ein, wenn es sich nicht um eine Streitigkeit wegen der Errichtung oder Planung eines mangelfreien Gebäudes handelt, sondern um Ansprüche gegen den den Erwerb vorbereitenden Vermittler sowie die finanzierenden Kreditinstitute wegen mangelnder Rentabilität der zum Zweck der Steuerersparnis und zur Vermietung erworbenen Eigentumswohnung (im Anschluss an BGH VersR 2003, 454).

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IMRRS 2004, 1909
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Haftpflichtprozess gegen insolv. Schuldner: Passivlegitimation

LG Köln, Urteil vom 05.05.2004 - 20 O 690/03

Auch wenn der Geschädigte nach § 157 VVG befugt ist, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer einzuziehen, ändert dies nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters im Haftpflichtprozess. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung kann ohne Umwege über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

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IMRRS 2004, 1901
VersicherungenVersicherungen
Reiserecht - Begrenzung der Insolvenzabsicherung für Zahlungen des Reisenden?

BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00

In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.*)

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IMRRS 2004, 1898
VersicherungenVersicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung - Zur Wirksamkeit einer Umstellungsklausel

BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 180/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1897
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zum maßgebl. Zeitpunkt der Kenntnis vom Schadensfall

BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00

Haben die Parteien eines Teilungsabkommens eine Ausschlußfrist vereinbart, nach der Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom Schadensfall angemeldet worden sind, so kann es für den Beginn der Frist auf die Kenntnis der Mitarbeiter der für Regresse zuständigen Abteilung der Körperschaft anstelle derjenigen der Leistungsabteilung ankommen.*)

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IMRRS 2004, 1872
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Finanzierungsstreitigkeiten v. Bauausschlussklausel erfasst

BGH, Urteil vom 29.09.2004 - IV ZR 173/03

§ 3 Abs. 1 d dd ARB 98 schließt Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von Anteilen einer Eigentumswohnung schlechthin aus. Nach dem klaren Wortlaut, der Einschränkung weder vorsieht, noch sonst dafür einen Anhalt bietet, fallen alle Streitigkeiten mit dem finanzierenden Kreditinstitut unter die Ausschlussklausel. Unerheblich ist danach insbesondere, ob der Streit seine Grundlage in dem baurechtlichen Verhältnis selbst oder lediglich in dem Kreditvertrag findet. Der Ausschluss greift, sofern nur der geforderte bloße ursächliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens besteht.

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