Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0417BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 70/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0383
BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 131/07
Wird im Verkehrsunfallprozess gegen den Haftpflichtversicherer und den Versicherungsnehmer die Berufungssumme nicht erreicht und lässt das Amtsgericht die Berufung gegen sein aus sachlichen Gründen klageabweisendes Urteil gegen den Haftpflichtversicherer nicht zu, hat die Rechtskraftwirkung des § 3 Nr. 8 PflVG zur Folge, dass im Rahmen einer nur im Verhältnis zum beklagten Versicherungsnehmer zugelassenen Berufung eine erneute Überprüfung der Haftungsfrage ausgeschlossen ist. Auf die Frage, ob der Klage gegen den beklagten Versicherungsnehmer ein Schlichtungsverfahren im Sinne der §§ 10, 11 GüSchlG NRW hätte vorausgehen müssen, kommt es unter diesen Umständen nicht an.*)
VolltextIMRRS 2008, 0359
OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07
Will der Versicherungsnehmer seine bisherige Wohnung aufgeben, ist aber seine neue Wohnung noch nicht bezogen, so können sich Gegenstände auch dann - im Sinne von § 8 Nr. 1 VHB 2000 - "vorübergehend" außerhalb der versicherten Wohnung befinden, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr beabsichtigt, die Gegenstände in die alte, aufzugebende Wohnung zurückzubringen, wohl aber beabsichtigt, diese in die neue Wohnung zu bringen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Gegenständen des täglichen Bedarfs.*)
VolltextIMRRS 2008, 0356
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 420/06
1. Die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Gebäudeversicherung ist eine Fremdversicherung, soweit sie das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer umfasst.*)
2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerin die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Versicherer auch in Ansehung des Sondereigentums an sich, so hat sie die Bindungen aus einem gesetzlichen Treuhandverhältnis zu dem einzelnen Miteigentümer zu berücksichtigen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diesem der zustehende Entschädigungsbetrag tatsächlich zufließt.*)
3. Eine Pflichtverletzung des Verwalters aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0286
BGH, Beschluss vom 16.05.2007 - IV ZR 101/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0206
KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.
VolltextIMRRS 2008, 0146
BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07
Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)
VolltextIMRRS 2008, 0112
BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06
1. Die Frage, ob der Versicherer Änderungen seiner Krankenversicherungsbedingungen auf dem Weg des § 178g Abs. 3 VVG wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen hat, kann in analoger Anwendung von § 1 UKlaG im Verbandsklageverfahren überprüft werden (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 307/01 - VersR 2002, 1498 unter 1 b).*)
2. Wenn eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird, liegt allein deshalb keine Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 178g Abs. 3 VVG vor.*)
VolltextIMRRS 2008, 0080
BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 0067
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07
Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.
VolltextOnline seit 2007
IMRRS 2007, 2475OLG Rostock, Beschluss vom 30.10.2007 - 6 U 121/07
Der Ausschlusstatbestand des "nicht bezugsfertigen Gebäudes" gegen Sturmschäden in der Gebäudeversicherung (§ 9 Nr. 3a VGB 88) ist eng dahin auszulegen, dass zur Bezugsfertigkeit von einer "abgedichteten Außenhaut" ausgegangen werden muss, also die Außenwände, Dach, Fenster und Türen restlos geschlossen sind; hingegen ist die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen nicht gefordert.*)
VolltextIMRRS 2007, 2473
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007 - 11 O 205/06
1. Belässt ein Versicherungsnehmer das Schlafzimmerfenster in Kippstellung, als er aus dem Haus ging, und lässt das Fenster über 10 Stunden unbeobachtet, so hat er objektiv in besonders hohem Maß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen.
2. Bei der Beurteilung des pflichtwidrigen Verhaltens ist auch zu berücksichtigen, ob das Eindringen durch das in Kippstellung belassene Fenster deshalb besonders leicht, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte. Denn der Täter musste so nicht um den Rahmen herum auf den Griff des gekippten rechten Flügels zugreifen, sondern konnte den Schließmechanismus des linken Flügels betätigen, indem er durch den aufgrund der Kippstellung bestehenden Spalt hindurch griff und den Griff des linken Flügels in waagerechte Position brachte.
VolltextIMRRS 2007, 2472
OLG München, Urteil vom 09.11.2007 - 25 U 3056/07
Ist ein vom Versicherungsnehmer für einen Einbruchdiebstahl benannter Zeuge wegen Widersprüchen nicht glaubwürdig, kann der Beweis eines Einbruchdiebstahls nicht als geführt angesehen werden.
VolltextIMRRS 2007, 2458
LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06
1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.
2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.
VolltextIMRRS 2007, 2416
BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2007, 2373
BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 138/04
Bei einem multimodalen Transport unter Einschluss einer Seestrecke endet diese spätestens mit dem Beginn der Verladung des Gutes auf das Beförderungsmittel, mit dem der nachfolgende Landtransport durchgeführt werden soll (Ergänzung zu BGHZ 164, 394).*)
VolltextIMRRS 2007, 2259
BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - IV ZR 228/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2229
BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 321/05
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2007, 2217
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.06.2006 - 10 U 1585/05
1. Zur Erfüllung der Obliegenheiten betreffend Rohrbruch in der Leitungswasserversicherung; VN muss ggfls. für Herstellung einer geeigneten Absperrvorrichtung sorgen.*)
2. Lauf der Kündigungsfrist nicht ab Schadenmeldung bei Agent, sondern ab Kenntnis des Sachbearbeiters.*)
VolltextIMRRS 2007, 2216
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2007 - 14 W 238/07
Die vorprozessualen Privatgutachterkosten einer Versicherung sind nicht prozessbezogen und daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten lediglich der Prüfung der vertraglichen Einstandspflicht diente. Ein Indiz für die fehlende Prozessbezogenheit kann der erhebliche zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Prozessbeginn sein.
VolltextIMRRS 2007, 2168
OLG München, Urteil vom 12.10.2006 - 14 U 789/05
1. Die auf 14°C eingestellte Heizung eines nicht bewohnten Hauses muss bei Außentemperaturen von bis zu -14°C täglich überprüft werden.
2. Der Eigentümer darf sich nicht darauf verlassen, dass er vom Nachbarn von einem Ausfall der Heizung sofort unterrichtet werden würde, weil die Heizung mit der des Nachbarhauses verbunden ist.
VolltextIMRRS 2007, 2105
OLG Oldenburg, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 48/05
Der Rechtsschutzversicherer muss sich bei der Deckungszusage das Leistungsverweigerungsrecht gem. § 4 Abs. 2 a ARB 75 nicht vorbehalten, wenn er die Einwände der Gegenpartei zwar kannte, aber nicht erkennen konnte, ob die Einwände Erfolg haben würden, weil der zugrunde liegende Sachverhalt noch streitig war. In einem solchen Fall darf der Rechtsschutzversicherer sich zunächst auf die Richtigkeit der Sachdarstellung seines Versicherungsnehmers verlassen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2092
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05
1. Erteilt der auf Zahlung in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers dem Geschädigten rechtliche Hinweise, die die Honorarzahlung des Geschädigten an den von ihm mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragten Kraftfahrzeugsachverständigen betreffen, liegt darin keine Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.*)
2. Die fehlende Kenntnis der Rechtsprechung zur Erstattung von Sachverständigenkosten macht den Unfallgeschädigten nicht zu einer geschäftlich unerfahrenen Person i.S. von § 4 Nr. 2 UWG.*)
VolltextIMRRS 2007, 1968
BGH, Urteil vom 15.02.2006 - IV ZR 209/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1883
LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06
Begehrt ein Vermieter Rechtsschutz für eine Klage gegen Mieter auf Duldung baugenehmigungspflichtiger Baumaßnahmen, so ist die sog. Bauklausel nicht anwendbar, weil es insofern an einem Bezug zu dem spezifischen Baurisiko fehlt.
VolltextIMRRS 2007, 1839
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Von der Regelung des § 1 Abs. 3 MB/KT 94 wird die Ausübung jedweder auch geringfügiger Tätigkeiten erfasst, die dem Berufsfeld des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind (hier: Akquisitionstätigkeiten eines selbständigen Architekten).*)
VolltextIMRRS 2007, 1811
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - IV ZR 258/03
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG sind auch auf den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1759
OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)
VolltextIMRRS 2007, 1733
OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1710
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - IV ZR 332/05
1. Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit kommt nicht in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer bei der Schadensanzeige einen Umstand verschweigt, den der Versicherer bereits positiv kennt.*)
2. Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).*)
VolltextIMRRS 2007, 1661
BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 110/06
Zur Auslegung eines Teilungsabkommens.*)
VolltextIMRRS 2007, 1659
BGH, Urteil vom 04.07.2007 - IV ZR 31/06
Zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch eine Feststellungsklage, die sich gegen die Wirksamkeit einer vom Versicherer erklärten Arglistanfechtung als alleinigem Grund der Leistungsablehnung richtet.*)
VolltextIMRRS 2007, 1645
LG Dortmund, Urteil vom 28.06.2007 - 2 O 97/07
Der Ausschluss nach § 4 Abs. 1 d aa ARB-HRV 94 umfasst das Erwerbsrisiko schlechthin; die Verwirklichung eines typischen Baurisikos ist nicht erforderlich.
VolltextIMRRS 2007, 1612
BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 24/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1485
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - III ZR 269/06
Der Versicherungsmakler ist zur Beratung und Betreuung seines Kunden in Bezug auf den zu vermittelnden Versicherungsvertrag verpflichtet. Über den Inhalt des vorgelagerten Maklervertrags muss er dagegen auch bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrags mit Nettopolice nur ausnahmsweise aufklären.*)
VolltextIMRRS 2007, 1405
BGH, Urteil vom 18.10.2006 - XII ZR 184/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1390
KG, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04
1. Auch nach Abtretung des Deckungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter an den Geschädigten hat dieser keinen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers.
2. Der geschädigte Dritte kann den Haftpflichtversicherer des Schädigers jedoch auf Feststellung dahingehend in Anspruch nehmen, dass dieser Deckungsschutz zu gewähren hat.
VolltextIMRRS 2007, 1386
AG Hannover, Urteil vom 04.04.2007 - 545 C 15574/06
Zur Frage der Rechtsschutzdeckung für Anwaltshaftungsansprüche aus einem Bauprozess.
VolltextIMRRS 2007, 1374
AG Bonn, Urteil vom 18.01.2007 - 4 C 294/06
Ein außerhalb des Gebäudes befindlicher Wasserzulauf muss ebenso überprüft werden, wie ein Zulauf zu einer im Gebäude befindlichen Wasch- oder Spülmaschine. Auch ein Offenlassen des Zulaufs am äußeren Gebäude birgt und ermöglicht die Gefahr eines Wasserschadens am und im versicherten Gebäude. Auch bei einem im Freien befindlichen Wasseranschluss ist mit dem Abspringen des unter Druck stehenden Schlauches und damit mit einer Überschwemmung zu rechnen, die Wasser durch Tür oder Gemäuer in das Gebäude eindringen lässt.
VolltextIMRRS 2007, 1373
LG Bonn, Urteil vom 21.11.2006 - 10 O 203/06
1. Eine Beheizung ist dann ausreichend und genügend häufig kontrolliert, wenn sie geeignet ist, das Einfrieren der wasserführenden Anlagen zu verhindern. Grundsätzlich sind an die Kontrollpflichten strenge Anforderungen zu stellen. Eine Kontrolle hat so häufig zu erfolgen, dass selbst nach einem Komplettausfall der Heizungsanlage nach der letzten Kontrolle das Einfrieren der wasserführenden Anlagen und Einrichtungen und das Eintreten eines Frostschadens auszuschließen ist.
2. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus und bei einer niedrigen Einstellung der Heizung auf «Frosthüter» ist während einer lang anhaltenden Frostperiode eine tägliche Kontrolle erforderlich. Denn bei der ohnehin geringen Laufleistung der Heizung war mit einem besonders schnellen Auskühlen des Hauses bei Komplettausfall der Heizung zu rechnen.
VolltextIMRRS 2007, 1353
BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 232/03
Bei einem Versicherten, der im Zeitpunkt der behaupteten Berufsunfähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit nicht in der Lage, aber auf einen Vergleichsberuf verweisbar ist, tritt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht allein dadurch ein, dass ihm bei unverändertem Gesundheitszustand die zur Ausübung des Vergleichsberufs erforderlichen Fähigkeiten abhanden kommen oder diese hinter der Entwicklung zurückbleiben; ob er den Vergleichsberuf ausgeübt hat, ist unerheblich.*)
VolltextIMRRS 2007, 1278
OLG Celle, Urteil vom 07.06.2007 - 8 U 1/07
1. Tritt der Erwerber nach § 69 VVG in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, so gilt der alte Vertrag mit den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unverändert fort. Diese müssen dem Erwerber nicht erneut vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.*)
2. Entleert der Versicherungsnehmer in einem leer stehenden Gebäude die wasserführenden Leitungen nicht und kommt es zu einem Rohrbruch mit Leitungswasserschaden, so kann sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Obliegenheit des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 ergeben.*)
3. Diese für ungenutzte Gebäude geltende Regelung des § 11 Nr. 1 c) VGB 88 geht als Spezialregelung dem § 11 Nr. 1 d) hinsichtlich der Obliegenheit zur Entleerung der Rohre oder zur ausreichenden Beheizung und Kontrolle in der kalten Jahreszeit vor.*)
VolltextIMRRS 2007, 1215
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05
Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.*)
VolltextIMRRS 2007, 1183
LG Bielefeld, Urteil vom 18.10.2006 - 21 S 166/06
Die Feuerversicherung eines Vermieters, die für einen in der Mietwohnung durch ein zündelndes Kind verursachten Brand Versicherungsleistungen erbracht hat, kann gegen die Eltern Regress nehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.
VolltextIMRRS 2007, 1139
LG München II, Urteil vom 26.02.2007 - 10V O 4677/06
Ein über einen Zeitraum von etwa fünf Monaten nicht benutztes Ferienhaus ist als nicht genutzt im Sinne von § 25 Nr. 1 c VGB 2001 anzusehen. Der Versicherungsnehmer muss daher das Gebäude genügend häufig kontrollieren und alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren.
VolltextIMRRS 2007, 1138
OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2007 - 20 U 132/06
1. In der Haftpflichtversicherung besteht Leistungsfreiheit wegen bewusst pflichtwidrigen Verhaltens des Versicherten nur, wenn der Versicherte die verletzte Pflicht gekannt und gewusst hat, wie er sich hätte verhalten müssen. Der dem Versicherer obliegende Beweis hierfür kann erbracht sein, wenn ein Versicherter (hier Architekt) das Primär- oder Elementarwissen seines Berufs außer Acht gelassen hat (hier bejaht). Dies gilt zumal für einen Versicherten mit langjähriger Berufserfahrung.*)
2. Es gehört in diesem Sinn zum Elementarwissen eines Architekten, dass ein bloß deckendes Dach nur bei einer bestimmten Dachneigung geplant werden darf und dass ohne eine solche Neigung eine Abdichtung vorzusehen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1137
BGH, Urteil vom 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers (hier: Angaben zu Vorschäden) unberührt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1134
BGH, Urteil vom 09.01.2007 - VI ZR 139/06
§ 3 Nr. 8 PflVG ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Unfallgeschädigter oder sein Rechtsnachfolger wegen unstreitiger Verjährung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers nach Ablauf von zehn Jahren (§ 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG) ausschließlich den Schädiger verklagt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1128
BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - VI ZR 200/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt.*)
Ist die Verweisung in Artikel 11 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) auf Artikel 9 Absatz 1 lit. b EuGVVO dahin zu verstehen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat?*)
VolltextIMRRS 2007, 1067
BGH, Urteil vom 28.03.2007 - IV ZR 145/06
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dass bei der Ermittlung der Startgutschrift von am 1. Januar 2002 bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beitragsfrei Versicherten, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit von 60 Monaten (noch) keine Rentenanwartschaft erworben haben, der Altersfaktor nicht angewendet wird.*)
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