Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0964BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0903
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0868
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09
1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)
2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)
3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0833
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0830
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0821
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07
1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)
2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)
VolltextIMRRS 2010, 0813
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0801
BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 134/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0789
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0705
OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09
Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.
VolltextIMRRS 2010, 0688
BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09
1. Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.*)
2. Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.*)
VolltextIMRRS 2010, 0680
BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0647
LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10
1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.
2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.
VolltextIMRRS 2010, 0592
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08
Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0578
LG München I, Urteil vom 30.04.2009 - 26 O 19450/08
Dringt Leitungswasser durch Haarrisse in der Duschwand in Wände und Mauerwerk ein, so handelt es sich nicht um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" und damit auch nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.
VolltextIMRRS 2010, 0567
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09
1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.
3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.
VolltextIMRRS 2010, 0544
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0540
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 259/08
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt.*)
2. Insoweit reicht es aus, dass seine weitere Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und in diesem Sinne regelmäßiger Einkünfte gerichtet und nicht ohne nachvollziehbare Aussicht auf Erfolg ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0535
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0499
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09
Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)
VolltextIMRRS 2010, 0495
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2009 - 8 U 175/08
Zur Auslegung einer individuell ausgehandelten Ausschlussklausel, mit der bei psychischer Erkrankung einem sog. Therapeutenhopping entgegengewirkt werden soll.*)
VolltextIMRRS 2010, 0463
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09
1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)
2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)
3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2010, 0462
BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 53/09
1. Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbständiger Versicherungsvertreter.*)
2. Bei einer privaten Personenversicherung sind nicht nur die vom Betroffenen preiszugebenden gesundheitlichen Daten geschützt. Auch der Umstand, dass ein Betroffener zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, unterfällt der Geheimhaltungspflicht, da er Auskunft über die persönliche, der Öffentlichkeit nicht zugängliche wirtschaftliche Lebensgestaltung des Versicherungsnehmers gibt.*)
3. Die Abtretung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters, der Personenversicherungen vermittelt, ist wegen der mit der Abtretung verbundenen Pflicht, dem Zessionar nach § 402 BGB die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen, jedoch der Geheimhaltung unterworfenen (§ 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) Auskünfte zu erteilen, nach § 134 BGB nichtig (im Anschluss an BGHZ 115, 123, 124 ff. [Zahnarzt]; 122, 115, 117 ff. [Rechtsanwalt vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [Zahnarzt]; vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 37/96, NJW 1997, 188; vom 11. November 2004 - IX ZR 240/03, NJW 2005, 507 [jeweils zur Abtretung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; ferner Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505 [Arzt]).*)
VolltextIMRRS 2010, 0458
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0433
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 127/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0415
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - IV ZR 24/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0411
BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - EnVR 56/08
Der Betreiber eines Pumpspeicherkraftwerks, der für dessen Betrieb aus dem Netz Strom entnimmt, ist Letztverbraucher i.S. des § 3 Nr. 25 EnWG und damit entgeltpflichtiger Netznutzer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 StromNEV.*)
VolltextIMRRS 2010, 0364
BGH, Urteil vom 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises bei der Feststellung von Brandursachen (hier: Brand einer Scheune nach dem Hantieren mit einem Feuerzeug).*)
VolltextIMRRS 2010, 0318
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - IV ZR 17/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0254
LG Köln, Urteil vom 25.03.2009 - 20 O 178/06
In der Bauleistungsversicherung nach den ABN/ABU 1995 hat der Versicherungsnehmer den unvorhergesehenen Eintritt des Versicherungsfalls darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Dem Versicherer obliegt aber die Substanziierungslast für das Fehlen der vom Versicherungsnehmer zunächst nur pauschal vorzutragenden Unvorhersehbarkeit.
VolltextIMRRS 2010, 0217
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 195/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0177
OLG Bamberg, Urteil vom 08.10.2009 - 1 U 34/09
1. Es wird daran festgehalten, dass dem Gebäudeversicherer des Vermieters, dem der Regress gegen den (einfach) fahrlässig handelnden Mieter verwehrt ist, gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters auch dann ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG zusteht, wenn der Rückgriff nach dem Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer (RVA) ausgeschlossen ist (im Anschluss an Senat, Urteil vom 11.10.2007 - 1 U 114/07 -).*)
2. Als Anspruchsteller trägt der Gebäudeversicherer die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a. F. und somit auch für das Vorliegen lediglich einfacher Fahrlässigkeit des Mieters. Da jedoch die Feststellung des Verschuldensgrades der Gerichtsseite obliegt, genügt es insoweit, dass der Gebäudeversicherer einen Sachverhalt vorträgt (und erforderlichenfalls nachweist), der einen Schluss auf einen solchen Verschuldensgrad zulässt.*)
3. Soweit sich der Haftpflichtversicherer allerdings auf ein grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des bei ihm versicherten Mieters beruft, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast. Der Gebäudeversicherer ist in einem solchen Fall also nicht gehalten, die Möglichkeit eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der Mieterseite auszuräumen.*)
IMRRS 2010, 0170
OLG Celle, Urteil vom 23.12.2009 - 3 U 144/09
1. Der Zweck der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil hinterlegten Sicherheit erfordert, dass der hinterlegte Betrag dem Vollstreckungsgläubiger nach Rechtskraft uneingeschränkt zur Verfügung steht.*)
2. Das Risiko, zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Sicherheit die Deckungspflicht aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag gegenüber dem Vollstreckungsschuldner falsch einzuschätzen, trägt allein der Haftpflichtversicherer.*)
VolltextIMRRS 2010, 0103
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2009 - 7 U 257/08
Lässt sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung wieder auf Verhandlungen ein, so ist die Verjährung nach § 203 Satz 1 BGB i.V.m. § 12 Abs. 2 VVG a.F. so lange gehemmt, bis der Versicherer erneut schriftlich entschieden hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0093
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.09.2009 - 7 U 257/08
Lässt sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung wieder auf Verhandlungen ein, so ist die Verjährung nach § 203 Satz 1 BGB i.V.m. § 12 Abs. 2 VVG a.F. so lange gehemmt, bis der Versicherer erneut schriftlich entschieden hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0046
OLG Koblenz, Urteil vom 30.10.2009 - 10 U 1407/08
1. Auch bei Überschreitung der Deckungsgrenze für Mietausfallschäden kann dessen weitergehender Ersatz vom Versicherer als Verzugsschadensersatz geschuldet sein.*)
2. Bei Nichtausschließbarkeit von Fremdbrandstiftung kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Brand durch den Mietgebrauch verursacht wurde und der Mieter deshalb gegenüber dem Vermieter zur Fortzahlung des Mietzinses verpflichtet war (Abrenzung zu BGHZ 66, 349).*)
VolltextIMRRS 2010, 0020
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009 - 6s E 541/08
Zu den Voraussetzungen für die Eröffnung eines berufsgerichtlichen Verfahrens wegen eines Verstoßes des Architekten gegen die Pflicht, sich in ausreichender Weise gegen Haftpflichtansprüche zu versichern (Fortführung der Rechtsprechung des Landesberufsgerichts, Beschluss vom 3. September 2008 6s E 1385/06.S ).*)
VolltextOnline seit 2009
IMRRS 2009, 2215OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.10.2008 - 7 U 186/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2195
OLG Celle, Urteil vom 09.07.2009 - 8 U 40/09
1. Ein Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall des Brandes eines Hauses objektiv und subjektiv grob fahrlässig herbei, wenn er selbst einen Holzofen im Dachgeschoss eines Hauses einbaut, dieser keinen genügenden Sicherheitsabstand zu einer mit einer Holzverlattung befestigten Rigipswand hat (10 und 12 cm Abstand des Rohres zur nächsten Latte), eine Abnahme durch den Schornsteinfegermeister nicht erfolgt ist, der Ofen mit Koks befeuert wird und der Versicherungsnehmer das Haus während des Betriebs des Ofens verlässt, so dass es dann infolge des ungenügenden Sicherheitsabstandes zu einem Brand kommt.*)
2. Ist ein derartiger Ofen durch den Versicherungsnehmer erst nach Antragstellung eingebaut worden, kommt auch eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung nach §§ 23, 25 VVG a.F. in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2009, 2194
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 186/08
Zu der Frage, ob die Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Hinweispflicht auf Neuwertversicherung hat.
VolltextIMRRS 2009, 2021
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2009 - 7 U 65/09
Sind bei einer Maschinenversicherung für Schäden bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl in den Versicherungsschutz auch Schäden einbezogen, die durch Unterschlagung des Mieters entstehen, so tritt ein Versicherungsfall auch dann ein, wenn sich der Mieter den Besitz an der versicherten Sache durch Betrug (§ 263 StGB) verschafft und hierbei gleichzeitig den Tatbestand der Unterschlagung (§ 246 StGB) erfüllt.*)
VolltextIMRRS 2009, 1857
BGH, Urteil vom 16.09.2009 - IV ZR 246/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1738
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 16/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1654
AG Mannheim, vom 19.12.2008 - 3 C 333/08
1. In Fällen von Mietminderung wegen erst nach Jahren aufgetretener Feuchtigkeit tritt der Versicherungsfall erst mit zutage treten des beanstandeten Mangels ein, weil erst dadurch der rechtliche Konflikt ausgelöst wird. Bleibt dessen Zeitpunkt ungeklärt, geht das zu Lasten des Versicherungsnehmers.*)
2. Konflikte aus Dauerschuldverhältnissen, die bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung bereits bestanden haben, sind mitversichert, ausgenommen Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertragsschlusses.*)
3. § 4 Abs. 1 Satz 1 c ARB 2000 will "vorprogrammierten" Rechtsstreiten vorbeugen. Dabei ist auf das Wissen des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1614
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 - 4 U 173/06
Der Architekt darf eine Kostenberechnung eines Mitarbeiters nicht ungeprüft an den Bauherrn weiterleiten, wenn er bemerkt, dass dessen Kostenberechnung erheblich unter den von dem Architekten selbst in den Leistungsverzeichnissen ermittelten Kosten liegt und er die Kostenberechnung nicht nachvollziehen kann. Jedenfalls muss er den Bauherrn darauf hinweisen, dass die Einsparungen zweifelhaft sein können.
VolltextIMRRS 2009, 1601
BGH, Beschluss vom 22.07.2009 - IV ZR 265/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1494
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - I ZR 220/06
Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.*)
VolltextIMRRS 2009, 1471
OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2009 - 10 U 565/08
1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG analog gelten die Beweislastregeln des Mietrechts zur schuldhaften Verursachung entsprechend, dagegen nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1460
OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 1297/08
1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG gilt nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1448
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 109/08
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216).*)
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