Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1203 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1806BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 175/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1802
BGH, Urteil vom 02.06.2010 - IV ZR 310/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1801
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1787
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 205/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1782
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 92/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1775
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1774
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1760
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1671
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1653
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1610
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1593
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1587
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 258/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1580
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 68/08
1. Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.*)
2. Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. - Parfümtestkäufe).*)
VolltextIMRRS 2010, 1570
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann.
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1542
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1508
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1494
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1492
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1484
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 180/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1475
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1391
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09
Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).
VolltextIMRRS 2010, 1371
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2010 - 4 U 82/09
Da der Deckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer ein einheitlicher ist, beginnt die Verjährung schon mit der Fälligkeit des Rechtsschutzanspruchs und ergreift den Befreiungsanspruch auch dann, wenn er bei Verjährungseintritt noch nicht einmal fällig ist.
VolltextIMRRS 2010, 1359
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1354
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 308/07
In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ist eine Belastung des Versicherungsnehmers mit Gehalts- und Lohnverbindlichkeiten auch dann als Unterbrechungsschaden im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2 FBUB anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und auf diese die Nettolohnansprüche gemäß § 187 Satz 1 SGB III übergehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1310
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1307
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1292
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1290
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1280
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1277
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1275
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1262
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09
1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.
2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.
3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.
4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.
5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.
VolltextIMRRS 2010, 1243
LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 355/09
Der Haftpflichtversicherer einer Umwelt-Haftpflicht-Police ist zur Begleichung der Haftpflichtforderung des geschädigten Dritten verpflichtet, wenn der Geschädigte in der Insolvenz des Versicherten auf behördliche Anordnung hin zur Beseitigung und Abwendung einer Grundwasserverunreinigung durch unterirdische Tanks auf einem an den Versicherten vermieteten Grundstück Aufwendungen hatte, die durch den Insolvenzverwalter des insolventen Versicherten widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, nachdem der Haftpflichtversicherer sich über Jahre nicht eindeutig und unmissverständlich zu seiner Einstandspflicht erklärt hatte.*)
VolltextIMRRS 2010, 1242
OLG Dresden, Urteil vom 11.03.2010 - 4 U 846/09
1. Treten im Anschluss an die Regulierung eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung weitere Folgeschäden auf, beginnt für diese der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 VVG a. F. erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer auch insoweit die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat.
2. War das Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits vorgeschädigt, ist die Versicherungsentschädigung um den auf die Vorschäden entfallenden Anteil, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann, zu verringern.
VolltextIMRRS 2010, 1241
OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 156/08
1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)
2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.*)
3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines entgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.*)
VolltextIMRRS 2010, 1209
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 206/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1205
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1203
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1159
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1141
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.
VolltextIMRRS 2010, 1136
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1129
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08
1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2010, 1126
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1107
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)
VolltextIMRRS 2010, 1101
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1016
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)
VolltextIMRRS 2010, 1002
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0982
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0981
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)
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