Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1704 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 2145
BFH, Beschluss vom 31.03.2004 - II R 62/01
Ein bebautes Grundstück i.S.d. Grundsteuergesetzes wird auch dann erworben, wenn zwischen den Grundstücksverkäufern und dem Projektanbieter unmittelbar keine Absprachen über den Abschluss von Grundstückskaufvertrag, Baubetreuungsvertrag und Bauvertrag getroffen wurden, sondern lediglich über einen von ihnen als Mittelsperson eingeschalteten Dritten.

IMRRS 2004, 2141

BFH, Urteil vom 06.10.2004 - IX R 53/01
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten (gegen R 138 Abs. 5 Satz 4 EStR).*)

IMRRS 2004, 2140

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 69/03
1. Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Eigenheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, so dass die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)
2. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Eigenheimzulage erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten i.S. des § 1 EigZulG sind.*)

IMRRS 2004, 2139

BFH, Urteil vom 29.09.2004 - II R 57/02
Verstoßen die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot, ist in verfassungskonformer Auslegung der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen zuzulassen.*)

IMRRS 2004, 1977

BFH, Beschluss vom 25.06.2004 - V B 134/03
1. Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das Gericht hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können.
2. Für Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers hat der Leistungsempfänger die Steuer von der Gegenleistung einzubehalten, anzumelden und an das für ihn zuständige Finanzamt abzuführen.

IMRRS 2004, 1974

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 56/01
1. Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen entstanden sind, können dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

IMRRS 2004, 1967

VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402
1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden.*)
2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.*)

IMRRS 2004, 1943

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 50/01
1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.*)
2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.*)

IMRRS 2004, 1942

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 19/03
1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)
2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.*)

IMRRS 2004, 1941

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 9/02
1. Der Grundstückswert für Grundstücke, auf denen sich Gebäude auf fremdem Grund und Boden befinden, ist gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG zu ermitteln.*)
2. Verstößt der nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelte Wert solch eines Grundstücks, das mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebaut ist, im Einzelfall gegen das Übermaßverbot, ist er im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den Verkehrswert des Grundstücks herabzusetzen.*)
3. Die Rechtsprechung, wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben und Sachleistungsansprüche der Vermächtnisnehmer ausnahmsweise mit den Steuerwerten der Grundstücke zu bewerten sind, bedarf unter der Geltung der §§ 138 ff. BewG einer Überprüfung.*)

IMRRS 2004, 1940

BFH, Urteil vom 18.08.2004 - II R 22/04
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG.*)

IMRRS 2004, 1939

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.
2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.
3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

IMRRS 2004, 1930

BFH, Beschluss vom 28.11.2003 - II B 143/02
Zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG ist nicht nur die zivilrechtlich wirksame Aufhebung der Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks erforderlich, sondern auch die tatsächliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs.

IMRRS 2004, 1867

FG Sachsen, Beschluss vom 06.03.2003 - 5 K 1325/97
1. Sofern keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG vorliegt, haftet der sog. Entleiher neben dem Arbeitgeber für die Lohnsteuer, wenn ihm Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden.
2. Nicht unter die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung fallen gelegentliche Ausleihen von Arbeitnehmern zwischen selbständigen Betrieben zur Deckung eines kurzfristigen Personalmehrbedarfs, Entsendung von Arbeitnehmern in eine andere Betriebsstätte, Freistellung oder Abordnung zu Arbeitsgemeinschaften, Überlassung von Arbeitnehmern als Nebenleistung, zum Beispiel bei Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal, Subunternehmerverhältnisse, werkvertragliche Rechtsbeziehungen.
3. Es kann derjenige durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, der kraft Gesetzes für die Steuer eines anderen haftet, d.h. die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts, das darüber entscheidet, ob es den in Frage kommenden Haftungsschuldner überhaupt in Anspruch nehmen und gegebenenfalls welchen bzw. welchen von mehreren es zur Haftung heranziehen will.

IMRRS 2004, 1854

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2004 - 14 K 858/00
Keine Anfechtung der bestandskräftig gewählten linearen Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG) wegen eines Willensmangels.*)

IMRRS 2004, 1844

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2003 - 13 K 288/99
Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn der Verkäufer einer Wohnung dem Käufer den gezahlten Kaufpreis als Darlehen zur Verfügung stellt, das Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers nur anteilig getilgt wird und der Käufer gleichzeitig Erbe des Verkäufers ist.*)

IMRRS 2004, 1843

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 4 K 2030/04
1. Von § 35a Abs. 2 EStG werden nur handwerkliche Tätigkeiten als regelmäßig anfallende, laufende „Wartungsarbeiten“, oder „Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten“ im Haushalt von der Steuerermäßigung umfasst.
2. Grundlegende Renovierungsarbeiten sowie Aus- und Umbauten, die eine von einem Privathaushalt genutzte Immobilie betreffen, sind nicht begünstigt.
3. Der Bezug auf typischerweise in einem Privathaushalt anfallende laufende Tätigkeiten verbiete es, aus einer einheitlichen handwerklichen Werkleistung, wie etwa der Einbau neuer Innentüren oder eines neuen Bades, fiktiv einzelne Arbeitsgänge herauszulösen. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine handwerkliche Dienstleistung tatsächlich als einzelne Maßnahme angefallen ist.

IMRRS 2004, 1842

OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004 - 5 U 557/04
Vom Grundsatz, dass die Verjährung der Ansprüche gegen einen Steuerberater erst mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides beginnt, ist eine Ausnahme zu machen, wenn der Fehler des Steuerberaters den Schaden bereits vorher unmittelbar und unkorrigierbar herbeigeführt hat.

IMRRS 2004, 1833

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 65/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2004, 1816

FG Münster, Urteil vom 29.01.2004 - 12 K 484/01
Ein im Umlegungsverfahren erworbenes Grundstück ist dem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen, soweit es mit dem Einwurfsgrundstück nicht identisch ist.
Im Umlegungsverfahren ist von einer Identität zwischen dem eingeworfenen und dem zugeteilten Grundstück insoweit auszugehen, als das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfsgrundstück identisch, d.h. flächen- und deckungsgleich ist.

IMRRS 2004, 1809

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99
Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)

IMRRS 2004, 1773

BFH, Urteil vom 27.07.2004 - IX R 32/01
Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten abziehbar.*)

IMRRS 2004, 1772

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - I R 111/03
Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin nicht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, und vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).*)

IMRRS 2004, 1767

BFH, Urteil vom 04.02.2004 - X R 24/02
Wird ein bebautes Grundstück gekauft und das Gebäude innerhalb von drei Jahren abgerissen, um ein neues zu errichten, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese Absicht schon beim Kauf bestanden hat. Die Abbruchkosten können deshalb nicht sofort als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.

IMRRS 2004, 1594

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2004 - 17 U 73/02
1. Der Haftungsumfang wird auch bei der Verletzung der vertraglichen Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt.*)
2. Ein Steuerberater, der vertraglich lediglich die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet, haftet deshalb grundsätzlich nicht für Vermögensschäden des Anlegers wie etwa allgemeine Kursverluste, die dieser erleidet, weil er auf die Richtigkeit der Auskunft zu den steuerlichen Aspekten der Anlageentscheidung vertraut. Solche Schäden, die aus anderen als steuerlichen Gründen entstehen, sind bei einer auf steuerliche Aspekte beschränkten Beratung regelmäßig nicht vom Schutzzweck der vertraglichen Verpflichtung umfasst.*)

IMRRS 2004, 1593

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2004 - 17 U 46/02
1. Die Verpflichtung eines Steuerberaters nach einem Beratungsfehler, auf die eigene Regresspflicht und deren kurze Verjährung nach § 68 StBerG hinzuweisen, entfällt nicht allein deshalb, weil sich der geschädigte Mandant bei einem anderen Steuerberater in steuerrechtliche Beratung begibt.*)
2. Die Einschaltung der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters nach einem Beratungsfehler, die Vertretung des zuvor geschädigten Mandanten im finanzgerichtlichen Verfahren sowie die Darstellung von dessen Durchführung als erfolgversprechend führen nicht ohne weiteres dazu, dass die Berufung auf die Einrede der Verjährung durch den Steuerberater gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt.*)

IMRRS 2004, 1587

BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 52/00
Ein Bauantrag ist i.S. von § 19 Abs. 4 EigZulG i.d.F. vom 26. März 1997 (BStBl I 1997, 364) gestellt, wenn der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde oder, wenn diese nicht Baugenehmigungsbehörde ist, bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird.*)

IMRRS 2004, 1586

BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02
Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern.*)

IMRRS 2004, 1581

BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 37/02
1. Werden zwei - in Eigentumswohnungen aufgeteilte - Mehrfamilienhäuser in zwei Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor.*)
2. Gleichheitsrechtlich unbedenklich ist es, die Veräußerung von zwei ungeteilten Mehrfamilienhäusern an zwei Erwerber im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze nur als zwei Objekte zu bewerten, hingegen die Veräußerung von zwei in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern en bloc an zwei Erwerber als Veräußerung der der Zahl der Wohneigentumsrechte entsprechenden Objektzahl zu qualifizieren. Insoweit liegen weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte vor.*)

IMRRS 2004, 1580

BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03
Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)

IMRRS 2004, 1565

BFH, Urteil vom 17.06.2004 - V R 61/00
Bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften des § 18 Abs. 8 UStG 1993, §§ 51 ff. UStDV 1993 ist die Vorschrift des § 52 Abs. 2 UStDV 1993 (Nullregelung) anwendbar, soweit der Leistungsempfänger entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG Steuerschuldner ist und den Vorsteuerabzug geltend machen kann.*)

IMRRS 2004, 1502

BFH, Urteil vom 16.03.2004 - IX R 46/03
Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.*)

IMRRS 2004, 1462

BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 52/02
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).*)

IMRRS 2004, 1461

BFH, Urteil vom 01.07.2004 - IV R 10/03
1. Die Nutzung einer vor dem 1. Januar 1987 fremdvermieteten Wohnung zu eigenen Wohnzwecken oder für Wohnzwecke eines Altenteilers während des Zeitraums der Übergangsregelung führt nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) zu einer Zwangsentnahme dieser bis dahin dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnenden Wohnung.*)
2. Das Entnahmeprivileg des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG) erfordert eine auf Dauer angelegte private Nutzung durch den Betriebsinhaber oder den Altenteiler. Die kurzzeitige Nutzung einer Wohnung des (gewillkürten) Betriebsvermögens durch den Altenteiler oder den Betriebsinhaber ist nicht geeignet, den betrieblichen Zusammenhang des Wirtschaftsguts zu lösen und endgültig notwendiges Privatvermögen zu begründen.*)

IMRRS 2004, 1399

BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 310/03
Befindet sich im Verhandlungsprotokoll lediglich der Vermerk: "Der Sachverständige erläuterte mündlich seine Gutachten ..." und sind die Erläuterungen des Sachverständigen auch nicht in einem Aktenvermerk oder dem Tatbestand des Urteils festgehalten, so liegt ein Verstoß gegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO vor.

IMRRS 2004, 1328

BFH, Urteil vom 19.11.2003 - I R 77/03
1. Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002, 486).*)
2. Eine wegen der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121).*)

IMRRS 2004, 1326

BFH, Urteil vom 20.11.2003 - III R 14/03
Werden bei einer bereits vorhandenen Wohnung im Obergeschoss Räume angebaut und im Dachgeschoss vorhandene Räume in ihrer Größe und Funktion verändert, dann liegt keine Herstellung einer Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG, sondern lediglich der Ausbau oder die Erweiterung einer vorhandenen Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 2 EigZulG vor.

IMRRS 2004, 1252

BGH, Urteil vom 14.06.2004 - II ZR 121/02
a) Sacheinlagen können im GmbH-Recht - nicht anders als im Aktienrecht (vgl. § 27 Abs. 2 AktG) - nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist.*)
b) Obligatorische Nutzungsrechte haben jedenfalls dann einen im Sinne der Sacheinlagefähigkeit feststellbaren wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Nutzungsdauer in Form einer festen Laufzeit oder als konkret bestimmte Mindestdauer feststeht (vgl. BGHZ 144, 290). Der Zeitwert eines solchen Nutzungsrechts errechnet sich aus dem für die Dauer des Rechts kapitalisierten Nutzungswert.*)

IMRRS 2004, 1136

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 63/02
Veräußert ein Steuerpflichtiger sein Grundstück an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Steuerpflichtige seine öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte gegen dessen Bauvorhaben nicht (mehr) geltend macht, so ist das Entgelt dem nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbaren Veräußerungsvorgang auch dann zuzuordnen, wenn sich der Steuerpflichtige im Kaufvertrag ausdrücklich zum Verzicht auf seine Nachbarrechte verpflichtet.*)

IMRRS 2004, 1135

BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01
Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)

IMRRS 2004, 1134

BFH, Urteil vom 15.04.2004 - IV R 54/02
1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein einziges schadstoffbelastetes Grundstück (wirtschaftliche Einheit), das er nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen veräußert, so ist die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb nicht überschritten, wenn nicht feststellbar ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.*)
2. Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit in der Regel, wenn der Steuerpflichtige (auch) mehrere unbebaute Grundstücke durch einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert.*)
3. Aus vor dem Verkauf vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen kann sich in einem solchen Fall Nachhaltigkeit nur ergeben, wenn die Maßnahmen mit dem Ziel einer Erhöhung des Kaufpreises vorgenommen wurden.*)

IMRRS 2004, 1133

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 12/03
Eine Wohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken und ist daher investitionszulagenbegünstigt.*)

IMRRS 2004, 1132

BFH, Urteil vom 07.07.2004 - II R 3/02
1. Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbar.*)
2. Die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22. September 1990 erfolgt ist.*)

IMRRS 2004, 1131

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.01.2004 - 12 K 376/00
1. Ist in einem notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung für den Zeitpunkt des Besitzübergangs bzw. des Übergangs von Gefahr, Nutzen und Lasten kein genauer Termin vereinbart worden, ist von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Zeitpunkt der Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Eigentumswohnung auszugehen.
2. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Anschaffung vollzogen mit der Folge, dass auch in diesem Jahr erst der achtjährige Begünstigungszeitraum gemäß § 10e Abs. 1 EStG zu laufen beginnt.

IMRRS 2004, 1052

BFH, Urteil vom 25.05.2004 - VIII R 6/01
1. Zu den Anforderungen an die Herstellung eines bautechnischen Neubaus i.S. von § 7 Abs. 5 EStG.*)
2. Die degressive Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für einen Teil der Sanierungsaufwendungen erhöhte Absetzungen zum Erhalt des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds der Gebäudegruppe nach § 7i Abs. 1 Satz 4 EStG (sog. Ensembleschutz) in Anspruch genommen werden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl II 2003, 916).*)

IMRRS 2004, 1051

BFH, Beschluss vom 15.07.2004 - IX B 116/03
Die Rechtsfrage, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) noch nicht abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil sie durch die BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) und IX B 203/02 (BFH/NV 2004, 650) geklärt ist.*)

IMRRS 2004, 0936

FG Sachsen, Urteil vom 22.10.2003 - 1 K 1964/00
1. Die Umsatzsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht bei Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).
2. Die Umsatzsteuer für Bauleistungen durch Werklieferung entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem der Bauunternehmer ein Wohngebäude fertig gestellt hat, was regelmäßig anzunehmen ist, wenn der Bauherr (oder seine Mieter) eingezogen sind, selbst wenn der Bauunternehmer die Schlußrechnung noch nicht erteilt hat und der Bauherr die zivilrechtliche Abnahme verweigert.
3. Die Abnahme gehört nicht zu den geschuldeten Leistungen; sie ist lediglich ein Indiz für die Ausführung der Leistung.

IMRRS 2004, 0931

BFH, Urteil vom 16.06.2004 - X R 22/00
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237).*)

IMRRS 2004, 0920

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 55/01
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.*)

IMRRS 2004, 0919

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 63/00
Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet auch in den Fällen, in denen Mietwohngrundstücke i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV (entspricht § 75 Abs. 2 BewG) neben steuerbefreiten Wohnungen (§ 43 GrStG) nicht Wohnzwecken dienende Räume aufweisen.*)
