Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1695 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2006, 2297BFH, Urteil vom 01.10.1997 - X R 149/94
Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2296
BFH, Urteil vom 20.10.1997 - IX R 38/97
Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages nach Maßgabe des sog. Fremdvergleichs ist, daß die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB) stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2295
BFH, Urteil vom 21.10.1997 - IX R 29/95
Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.*)
VolltextIMRRS 2006, 2294
BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)
Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)
VolltextIMRRS 2006, 2290
BFH, Urteil vom 11.12.1997 - III R 14/96
1. Feststellungsbescheide, durch die von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf solche Umstände vorzunehmen, welche bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände zu einer abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten diesbezüglich bei der sog. Zebra-Gesellschaft keine Bindungswirkung.*)
2. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-FA im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige FA zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-FA verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung. Die Einkünftefeststellung des Gesellschafts-FA als solche ist insoweit ihrerseits Grundlagenbescheid.*)
3. Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).*)
VolltextIMRRS 2006, 2289
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 11/94
Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich.*)
VolltextIMRRS 2006, 2288
BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 69/95
Eine Schwimmhalle, die für sich allein bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG) den Ansatz der Kostenmiete als Rohmietwert rechtfertigt, liegt erst dann vor, wenn die Oberfläche des Beckens mehr als 50 qm beträgt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2286
BFH, Urteil vom 17.12.1997 - X R 88/95
Scheitert der zum ideell hälftigen Erwerb durch Ehegatten (am 13. Februar 1979) abgeschlossene Grundstückskaufvertrag (Vertrag I), in dem § 139 BGB durch eine salvatorische Klausel abbedungen wurde, am insoweit vollmachtlosen Vertreterhandeln für die Ehefrau und wird nach Entdeckung dieses Mangels am 14. Oktober 1983 ein Ergänzungsvertrag (Vertrag II) geschlossen, wonach der Ehemann alleiniger Erwerber des ganzen Grundstücks sein soll, so können Anschaffungsgeschäfte i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG durch den Ehemann zum einen hinsichtlich des von Anfang an für ihn bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag I und zum anderen hinsichtlich des ursprünglich für die Ehefrau bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag II vorliegen. Veräußert der Ehemann sodann --am 17. August 1984-- das ganze Grundstück, kommt hinsichtlich des am 14. Oktober 1983 hinzuerworbenen Miteigentumsanteils ein Spekulationsgeschäft in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2168
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 185/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2095
BFH, Urteil vom 17.05.2006 - II R 46/04
Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.*)
VolltextIMRRS 2006, 2054
BFH, Beschluss vom 05.09.2001 - X B 19/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2044
BFH, Urteil vom 27.09.2001 - X R 67/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2025
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 85/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2024
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 43/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2023
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 38/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2022
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 34/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2020
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 44/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2019
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 25/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2018
BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 35/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2017
BFH, Urteil vom 07.11.2001 - II R 32/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2004
BFH, Beschluss vom 30.11.2001 - II B 30/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1998
BFH, Urteil vom 12.12.2001 - X R 35/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1952
BGH, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04
Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht nicht der Verjährung nach § 68 StBerG (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2006 - II ZR 326/04 - ZIP 2006, 849).*)
VolltextIMRRS 2006, 1950
BFH, Urteil vom 15.12.2005 - III R 45/04
1. Räume eines Gebäudes, in denen ein Seniorenpflegeheim betrieben wird, können auch dann der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 dienen, wenn nicht jede überlassene Wohneinheit mit einer eigenen Küche und einem eigenen Bad ausgestattet ist.*)
2. Die Bewohner haben die tatsächliche Sachherrschaft über die angemieteten Räume, auch wenn das Personal zur Pflege und Betreuung der Bewohner Zutritt zu den Räumen hat.*)
3. Das Merkmal "Wohnzwecken dienen" entfällt nicht dadurch, dass die Heimverträge neben der Überlassung von Wohnraum zahlreiche andere Dienstleistungen, insbesondere die Pflege und Betreuung der Bewohner vorsehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1938
BFH, Urteil vom 19.03.2002 - IX R 19/00
Im Fall der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 21 EStG) gehören zu der an der Marktmiete orientierten Rohmiete auch die ortsüblichen umlagefähigen Nebenentgelte. Wird daher lediglich die Nettokaltmiete angesetzt, so müssen --auch im Fall des Ansatzes des Werbungskosten-Pauschbetrags gemäß § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG-- auf der Einnahmenseite die umlagefähigen Nebenentgelte in durchschnittlicher Höhe hinzugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1918
BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1915
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1888
BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1844
BFH, Urteil vom 13.12.2000 - X R 93/98
BUNDESFINANZHOF*)
Gestalten Ehegatten, die jeweils Alleineigentümer einer Eigentumswohnung sind, die nebeneinander liegenden Wohnungen durch einen Mauerdurchbruch und Entfernung einer Küche zu einer Wohnung um, können die Anschaffungskosten der später erworbenen Eigentumswohnung nicht als nachträgliche Anschaffungskosten in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag der zunächst erworbenen, nach § 10e Abs. 1 EStG begünstigten Eigentumswohnung einbezogen werden.*)
EStG § 10e Abs. 1, 3*)
Urteil vom 13. Dezember 2000 - X R 93/98 -*)
Vorinstanz: FG München (EFG 1997, 1307)*)
VolltextIMRRS 2006, 1843
BFH, Beschluss vom 13.12.2000 - IX B 109/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1752
BFH, Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04
Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1737
BFH, Beschluss vom 03.04.2001 - VII B 331/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1698
BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1625
BFH, Urteil vom 30.03.2006 - V R 52/05
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1624
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1605
BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 1549
OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2003 - 30 U 80/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1506
FG Hessen, Urteil vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04
Zu Frage der Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht bei Eigentümer.
VolltextIMRRS 2006, 1445
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 211/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1353
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - II R 58/04
Die FÄ sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten (Abweichung von R 160 Abs. 2 Sätze 1 und 7 ErbStR 2003).*)
VolltextIMRRS 2006, 1352
BFH, Urteil vom 17.05.2006 - VIII R 39/05
Auch eine geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entgegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1304
BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 25/05
1. Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer.*)
2. Betreibt eine GmbH eine Gaststätte, so können die bei einer Nachkalkulation festgestellten Fehlbeträge dem Gesellschafter der GmbH nur dann als vGA zugerechnet werden, wenn festgestellt wird, dass dieser oder ihm nahe stehende Personen das Geld erhalten haben.*)
VolltextIMRRS 2006, 1279
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - IX ZR 140/03
1. Der Steuerpflichtige kann auch dann, wenn er gegen einen Gewerbesteuermessbescheid mit der Begründung vorgeht, er sei Freiberufler, die gegen ihn festgesetzte Einkommensteuer anfechten, um Rückstellungen wegen der Gewerbesteuer steuermindernd geltend zu machen.*)
2. Der mit der Prüfung des Einkommensteuerbescheids beauftragte Steuerberater ist verpflichtet, seinen Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1265
BGH, Urteil vom 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des § 270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1253
BFH, Beschluss vom 29.07.1998 - X B 66/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1252
BFH, Urteil vom 29.07.1998 - X R 54/95
Der Erwerber eines eigengenutzten Einfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, wenn ihm der Kaufpreis für das Grundstück in der Weise geschenkt wird, daß der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das im Kaufvertrag angegebene Notaranderkonto überweist (Anschluß an das Senatsurteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779).*)
VolltextIMRRS 2006, 1249
BFH, Urteil vom 27.10.1998 - X R 157/95
Als Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragene Räumlichkeiten sind nur dann als "Eigentumswohnung" i.S. des § 10e EStG begünstigt, wenn sie die steuerrechtlichen Merkmale des Wohnungsbegriffs insbesondere zur baulichen Abgeschlossenheit und zum eigenen Zugang erfüllen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1241
BFH, Urteil vom 26.01.1999 - IX R 53/96
Eine Eigentumswohnung ist auch dann bereits mit der Bezugsfertigkeit "fertiggestellt" i.S. von § 7 Abs. 5, 5a EStG, wenn zu diesem Zeitpunkt bürgerlich-rechtlich noch kein Wohnungseigentum begründet und die Teilungserklärung noch nicht abgegeben worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1225
BFH, Urteil vom 02.06.2005 - II R 6/04
1. Bei einem zur Abwendung einer Enteignung geschlossenen Grundstückskaufvertrag über einen Teil eines Betriebsgrundstücks gehören neben dem Kaufpreis auch Entschädigungsleistungen, die dem Verkäufer zum Ausgleich für Vermögensnachteile infolge der Grundstücksveräußerung (insbesondere für eine Betriebseinschränkung oder -verlegung) gezahlt werden, zur Gegenleistung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.*)
2. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 GrEStG nimmt ausschließlich die besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke von der als Gegenleistung anzusetzenden Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus. Keine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke sind Vermögensnachteile, die an anderen Vermögensgütern des Veräußerers eintreten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1224
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03
1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)
2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)
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