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Sachgebiet: Steuerrecht

1704 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 0551
SteuerrechtSteuerrecht

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.1993 - 22 A 3850/92

1. Die Steuer auf das Innehaben einer – neben der Hauptwohnung – weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnungssteuer) ist eine gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG verfassungsrechtlich unbedenkliche örtliche Aufwandsteuer und als solche bundesrechtlich geregelten Steuern – vor allem der Einkommensteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer und Gewerbesteuer – nicht gleichartig.*)

2. Eine satzungsrechtliche Regelung des Steuergegenstandes, durch die das "Innehaben einer Zweitwohnung" der Steuerpflicht unterworfen wird, verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot.*)

3. Ein Steuermaßstab, der zur Bemessung der Zweitwohnungssteuer an den Mietwert und dabei – in der Regel – an die vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 festgestellte, nach dem Preisindex auf einen bestimmten Monat hochgerechnete Jahresrohmiete anknüpft, ist hinreichend bestimmt und verstößt unter Berücksichtigung der dem Satzungsgeber aus Gründen der Praktikabilität und Typengerechtigkeit eingeräumten Gestaltungsfreiheit nicht gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.*)

4. Das "Innehaben einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf" setzt eine zeitlich begrenzte tatsächliche Verfügungsgewalt und rechtliche Verfügungsbefugnis (des Zweitwohnungsinhabers) voraus.*)

5. Das in einem langfristigen Pachtvertrag dem Eigentümer und Verpächter einer Zweitwohnung vom Pächter eingeräumte zeitlich begrenzte "Anmietungsrecht" begründet nur einen (vor-)vertraglichen Anspruch auf Abschluß von Mietverträgen zu den im einzelnen geregelten Bedingungen und verschafft dem Eigentümer als solches noch nicht die für das Innehaben einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf erforderliche (zeitlich begrenzte) tatsächliche Verfügungsgewalt und rechtliche Verfügungsbefugnis.*)

Das Anmietungsrecht wird nach den "Eigentümer-Eigennutzungsregelungen" in der Weise umgesetzt, daß der Wunsch des Eigentümers nach Belegung der eigenen Einheit nach Möglichkeit erfüllt wird. Pro Übernachtung wird grundsätzlich ein Coupon bei Zuzahlung von 25 % des jeweils gültigen Logis-Preises abgerechnet. Die Coupons können auch in anderen Hotels bzw. Ferienparks der D. GmbH eingelöst werden.*)

Mit Bescheid vom 9.9.1991 zog der Beklagte den Kläger zur Zweitwohnungssteuer heran. Die hiergegen erhobene Klage wies das VG ab. Die Berufung hatte Erfolg.*)

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IMRRS 2007, 0414
SteuerrechtSteuerrecht
Handwerkerleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen?

BFH, Urteil vom 01.02.2007 - VI R 77/05

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.*)

2. Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung; als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich VZ 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG.*)

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IMRRS 2007, 0386
SteuerrechtSteuerrecht
Beseitigung von Baumängeln als außergewöhnliche Belastung?

BFH, Beschluss vom 19.06.2006 - III B 37/05

Aufwendungen zur Behebung gesundheitsgefährdender Baumängel können nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche durch Insolvenz des Bauunternehmers ausgefallen sind; beim Ausfall der Ansprüche selbst handelt es sich nicht um Aufwendungen.

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IMRRS 2007, 0375
SteuerrechtSteuerrecht
Zuschüsse an kommunalen Erschließungsträger: USt-Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 09.11.2006 - V R 9/04

Leistungen, die ein Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH zur Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen bezieht, werden für die durch Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB geschuldete Erschließungsleistung dieser GmbH verwendet.*)

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IMRRS 2007, 0367
SteuerrechtSteuerrecht
EigZulG: Neuherstellung einer Wohnung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 19/05

1. Da das EigZulG die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist die Neuschaffung einer Wohnung, nicht die von Wohnraum maßgebend.*)

2. Werden die Wohnräume (je 12 qm oder 15 qm) einer Etage, ausgestattet mit einer Gemeinschaftsküche und einem Gemeinschaftsbad/WC, eines bisher als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes insgesamt zu einer Eigentumswohnung umgebaut, wird durch die Baumaßnahmen eine Wohnung i.S. des EigZulG neu hergestellt.*)

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IMRRS 2007, 0366
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Rückwirkender Übergang eines Grundstücks möglich?

BFH, Beschluss vom 11.05.2006 - IV B 208/04

Der Zeitpunkt der Anschaffung eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Zuge einer Siedlungsmaßnahme kann auch dann nicht vor dem Abschluss der entsprechenden Verträge liegen, wenn darin rückwirkend ein früherer Übergang vereinbart ist.

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IMRRS 2007, 0344
SteuerrechtSteuerrecht
Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - V R 43/04

1. Zur Anwendbarkeit von § 42 AO 1977 im Mehrwertsteuerrecht.*)

2. Schaltet ein Kreditinstitut bei der Erstellung eines Betriebsgebäudes eine Personengesellschaft vor, die das Gebäude errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Steuerfreiheit an das Kreditinstitut vermietet, kann darin ein Rechtsmissbrauch vorliegen, der bei der Personengesellschaft zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten des Gebäudes führt.*)

3. Die Gestaltung kann aber auch durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt sein. Ertragsteuerliche Gründe gehören nicht dazu.*)

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IMRRS 2007, 0341
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater: Anforderungen an die Kenntnis der Rechtsprechung

KG, Urteil vom 08.09.2006 - 4 U 119/05

Wenn ein Steuerberater tatsächlich Kenntnis von einer Entscheidung eines Finanzgerichtes hat, in der wegen grundsätzlicher Bedeutung (hier: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften) die Revision zugelassen worden ist, muss er gegen Bescheide des Finanzamtes, die auf der Verfassungsmäßigkeit der Norm beruhen, Einspruch einlegen. Es stellt aber keine Pflichtverletzung des Steuerberaters dar, wenn er eine in der Anlage zum Bundessteuerblatt, in der die beim Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren aufgenommen werden, enthaltene Entscheidung nicht kennt, wenn es aus anderen Erkenntnisquellen keinerlei Anlass gab, an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm zu zweifeln.*)

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IMRRS 2007, 0336
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Überschussprognose bei Vermietungseinkünften?

BFH, Urteil vom 10.05.2006 - IX R 35/05

1. Eine Totalüberschussprognose ist im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur anzustellen, wenn sich aus der besonderen Art der Vermietungstätigkeit ein Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt.

2. Aus Erklärungsverhalten des Steuerpflichtigen kann nicht auf eine besondere Art der Vermietungstätigkeit geschlossen werden.

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IMRRS 2007, 0332
ImmobilienImmobilien
Kaufangebot im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes

BFH, Urteil vom 05.07.2006 - II R 7/05

Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 GrEStG setzt ein rechtswirksames "Kaufangebot" voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines Vertrags gekleidetes "Kaufangebot" erfüllt nicht die tatbestandlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG.*)

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IMRRS 2007, 0331
ImmobilienImmobilien
Rückwirkender Ausschluss der Investitionszulage

BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 21/03

Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.*)

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IMRRS 2007, 0329
SteuerrechtSteuerrecht
Grundlagenbescheid

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04

Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.*)

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IMRRS 2007, 0282
SteuerrechtSteuerrecht
Muss Kammer Finanzbehörden Bankverbindung eines Mitglieds nennen?

BFH, Urteil vom 19.12.2006 - VII R 46/05

1. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, von einer Rechtsanwaltskammer Auskünfte über für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte eines Kammermitglieds einzuholen; die Vorschriften der Berufsordnung über die Verschwiegenheitspflicht des Kammervorstandes stehen dem nicht entgegen.*)

2. Ein solches Auskunftsersuchen ist auch im Vollstreckungsverfahren zulässig.*)

3. Es ist nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar, wenn das FA für Zwecke der Zwangsvollstreckung eine Rechtsanwaltskammer zur Auskunft über die Bankverbindung eines Kammermitglieds auffordert, sofern diesbezügliche Aufklärungsbemühungen beim Vollstreckungsschuldner erfolglos waren.*)

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IMRRS 2007, 0281
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Fachkongress als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 11.01.2007 - VI R 8/05

Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.*)

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IMRRS 2007, 0241
ImmobilienImmobilien
Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm

BFH, Urteil vom 26.10.2006 - II R 49/05

Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht grunderwerbsteuerfrei.*)

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IMRRS 2007, 0240
SteuerrechtSteuerrecht
Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 15/06

Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IMRRS 2007, 0207
SteuerrechtSteuerrecht
Erbbaurecht für Altenheim nicht grunderwerbsteuerfrei!

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 68/04

Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

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IMRRS 2007, 0183
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt.*)

2. a) Die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage muss wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden.

b) Bei den weiteren, sich an die Bewertung anschließenden Schritten zur Bestimmung der Steuerbelastung darf der Gesetzgeber auf den so ermittelten Wert der Bereicherung aufbauen und Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen, ausgestalten.*)




IMRRS 2007, 0090
SteuerrechtSteuerrecht
Wirtschaftsprüfer als Treuhänder im Rahmen von Immobilienfonds

BFH, Urteil vom 18.10.2006 - XI R 9/06

Wird eine aus Wirtschaftsprüfern bestehende GbR im Rahmen von Immobilienfonds als Treuhänderin für die Treuhandkommanditisten tätig, übt sie eine gewerbliche Tätigkeit aus.*)

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IMRRS 2007, 0083
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

BFH, Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.*)

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IMRRS 2007, 0067
SteuerrechtSteuerrecht
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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IMRRS 2007, 0041
ImmobilienImmobilien
Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 4/06

1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.*)

2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.*)

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IMRRS 2007, 0013
SteuerrechtSteuerrecht
Rechteverzicht gegen Geld: Steuerbar?

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - V R 19/05

Gibt der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor.*)

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Online seit 2006

IMRRS 2006, 3183
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug für Bau einer Golfanlage?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2006 - 6 K 2704/04

Zu der Frage, ob ein Vorsteuerabzug für den Bau einer Golfanlage zu gewähren ist.

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IMRRS 2006, 3158
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsvermögen des Bauträgers

BFH, Urteil vom 26.07.2006 - X R 41/04

Baugrundstücke eines Bauträgers gehören zum notwendigen Betriebsvermögen.

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IMRRS 2006, 3137
SteuerrechtSteuerrecht
Sind Bauleiter Freiberufler oder Gewerbetreibende?

BFH, Urteil vom 06.09.2006 - XI R 3/06

Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.*)

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IMRRS 2006, 3119
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Straßenrecht - Sondernutzungsgebühren ("Luftsteuer") für Balkone

VGH Bayern, Urteil vom 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

1. Im Recht der Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 ff. BayStrWG ist die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner für eine die Wohnanlage betreffende Sondernutzung unzulässig. Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05, IBR 2005, 517) die Gemeinschaft selbst.*)

2. Eine Satzungsbestimmung, die für nicht gesondert geregelte Sondernutzungstatbestände die entsprechende Anwendung solcher geregelter Tatbestände anordnet, welche den nicht geregelten Tatbeständen am ähnlichsten sind, verstößt gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld und ist nichtig.*)

3. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzt nicht voraus, dass für die Sondernutzung eine Erlaubnis erteilt ist.*)

4. Bei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Straßen außerhalb des Verkehrsraums (z.B. Balkon) ist die Gebührenschuld grundsätzlich nur nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners zu bemessen. Dieses darf in entsprechender Anwendung von § 905 BGB nur bis zu der Grenze herangezogen werden, innerhalb der der Träger der Straßenbaulast noch ein Interesse am Ausschluss von Einwirkungen auf den Luftraum über der Straße hat.*)

5. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung bei Sondernutzungsgebühren.*)

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IMRRS 2006, 3112
ImmobilienImmobilien
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 20.09.2006 - IX R 17/04

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 3111
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 13.09.2006 - II R 37/05

1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.*)

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IMRRS 2006, 3052
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage bei Ehegatten-Eigentumswohnung

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - IX R 62/04

Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2006, 3049
SteuerrechtSteuerrecht
Schadensersatz wegen Vertragsauflösung: Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 07.06.2006 - IX R 45/05

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 - IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).*)

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IMRRS 2006, 3048
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 1/04

Der auf der Grundlage des Bodenrichtwerts festzustellende Wert eines unbebauten Grundstücks ist entsprechend der Geschossflächenzahl unter Zugrundelegung des maßgeblichen Umrechnungskoeffizienten anzupassen, wenn der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert und die dazugehörige Geschossflächenzahl bestimmt hat.*)

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IMRRS 2006, 3040
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 28.09.2006 - V R 43/03

1. Für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, ist vorgreiflich zu entscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen nur um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist.*)

2. Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen, sind gesondert zu beurteilen.*)

3. Handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für das Gebäude selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab in Betracht (§ 15 Abs. 4 UStG 1991). Dieser kann ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel ist nicht zulässig.*)

4. Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf sog. Erhaltungsaufwendungen an dem Gebäude kann sich danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gebäudes die Aufwendungen vorgenommen werden.*)

5. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab i.S. des § 15 Abs. 4 UStG 1991 für die Vorsteuerbeträge auf den Erwerb (bzw. die Herstellung) eines gemischt genutzten Gegenstands, der einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid für den entsprechenden Besteuerungszeitraum zugrunde liegt, ist -auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume- bindend und der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der mit dem Gegenstand ausgeführten Umsätze (gegenstandsbezogener Umsatzschlüssel).*)

6. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtung nach § 15a UStG 1991; die Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Erstjahr gestaltet die für das Erstjahr "maßgebende" Rechtslage für die Verwendungsumsätze.*)




IMRRS 2006, 3039
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 20.04.2006 - III R 1/05

1. Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren.*)

2. Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objektes eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind und während der keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden.*)

3. Eine Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag ist -bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist- auch dann abzugeben, wenn sich die Gewerblichkeit der ersten Veräußerung erst rückblickend aus dem Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in späteren Jahren ergibt.*)

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IMRRS 2006, 2997
SteuerrechtSteuerrecht
EuGH kassiert Baubzugssteuer in Belgien!

EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Rs. C-433/04

Die Regelung eines Mitgliedstaats, die Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in diesem Mitgliedstaat registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten an die Vertragspartner zu zahlenden Betrag 15% abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt, verstößt gegen Art. 49, 50 EG-Vertrag.




IMRRS 2006, 2978
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 32/04

Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.*)

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IMRRS 2006, 2974
ImmobilienImmobilien
Unternehmensverschmelzung: von Grundbuchberichtigungsgebühr befreit

EuGH, Urteil vom 15.06.2006 - Rs. C-264/04

Eine Gebühr, die für durch die Verschmelzung zweier juristischer Personen notwendig gewordene Berichtigung des Grundbuchs erhoben wird, fällt grundsätzlich unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital.

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IMRRS 2006, 2959
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Drohender Duldungsbescheid des Finanzamts: Rechtsweg zum FG

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05

Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.*)

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IMRRS 2006, 2936
SteuerrechtSteuerrecht
Ersatzfähiger Schaden eines Mandanten eines Steuerberaters

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02

Durch Steuerzahlungen entsteht dem Mandanten eines Steuerberaters ein ersatzfähiger Schaden dann nicht, wenn er keinen Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Dem steht nicht entgegen, dass die zuständigen Finanzbehörden zeitweise den gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248).*)

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IMRRS 2006, 2911
SteuerrechtSteuerrecht
Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundbesitzverwaltung

BFH, Urteil vom 17.01.2006 - VIII R 60/02

1. Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.*)

2. Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines "Dienens" i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.*)

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IMRRS 2006, 2904
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerzahler muss Einkünfte-Erzielungs-Absicht nachweisen!

BFH, Beschluss vom 30.11.2005 - IX B 172/04

Je kürzer der Abstand zwischen Anschaffung oder Errichtung eines Objekts und der Veräußerung ist, desto mehr spricht das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietertätigkeit.

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IMRRS 2006, 2885
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

BFH, Urteil vom 28.06.2006 - III R 19/05

Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird.

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IMRRS 2006, 2728
SteuerrechtSteuerrecht
Flurbereinigung: Geld statt Land ist grunderwerbsteuerpflichtig

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 41/05

Stimmt ein Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren nach § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Dritten zu, statt in Land in von dem Dritten aufzubringendem Geld abgefunden zu werden, ist die Eigentumszuweisung an den Dritten nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.*)

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IMRRS 2006, 2673
SteuerrechtSteuerrecht
Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist nicht steuerpflichtig

BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04

Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)

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IMRRS 2006, 2672
SteuerrechtSteuerrecht
Zeitpunkt einer mittelbaren Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06

Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).*)

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IMRRS 2006, 2646
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertung eines Pachtbetriebs

BFH, Urteil vom 14.05.2004 - II R 50/01

Besteht die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche) ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden, schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null" können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach § 41 BewG gemacht werden.*)

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IMRRS 2006, 2628
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 42/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2622
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 14.07.2004 - IX B 102/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2615
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Unbebaute Parzelle als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - VIII B 141/05

Ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel stellen nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen dar, sondern auch (ungeteilte) Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Hierbei wird weder auf die Größe und den Wert der einzelnen Objekte noch auf deren Nutzungsart abgestellt. Die Indizwirkung der zahlenmäßigen Voraussetzungen hängt von diesen Umständen nicht ab. Es muss sich lediglich um ein selbstständig veräußerbares und nutzbares Objekt handeln.

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IMRRS 2006, 2604
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer erfasst auch selbstgenutztes Einfamilienhaus

BFH, Urteil vom 19.07.2006 - II R 81/05

Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.*)

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