Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1695 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0524BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 73/06
Eine Personengesellschaft entfaltet keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als Holdinggesellschaft geschäftsleitende Funktionen innerhalb einer Gruppe von Unternehmen wahrnimmt, die an verschiedenen Standorten Ingenieurbüros unterhalten.*)
VolltextIMRRS 2009, 0523
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06
1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die Untergesellschaft nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn neben den unmittelbar beteiligten Gesellschaftern auch sämtliche mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft die Merkmale eines freien Berufs erfüllen.*)
2. Eine sogenannte interprofessionelle Freiberufler-Personengesellschaft zwischen einem Diplom-Kaufmann und Ingenieuren ist nur dann anzuerkennen, wenn auch der Kaufmann-Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs in eigener Person erfüllt. Der Kaufmann-Gesellschafter ist aber weder als beratender Betriebswirt noch sonst freiberuflich tätig, wenn er lediglich kaufmännische Leitungs- und sonstige Managementaufgaben innerhalb des Unternehmens, an dem er beteiligt ist, wahrnimmt und die Ingenieur-Gesellschafter insoweit von diesen Aufgaben entlastet.*)
3. Gilt wegen der Beteiligung eines Berufsfremden an einer im Übrigen aus Freiberuflern bestehenden Personengesellschaft diese Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb, ist der relativ geringe Beteiligungsumfang des Berufsfremden (hier: 3,35 %) kein Grund, von dieser Rechtsfolge im Wege einschränkender Auslegung abzusehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0522
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - VI R 39/07
1. Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen.*)
2. Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen.*)
3. Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0507
BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 79/07
1. Zur Auslegung der Vereinbarung einer Grundmiete von "monatlich x DM zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 15 %, = y DM" anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Festlegung des Mietzinses, wenn der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren konnte (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452).*)
2. Zur Entscheidungserheblichkeit der Behauptung des Vermieters, bei Abschluss dieses Vertrages habe die Mieterin ihre Bereitschaft erklärt, den verlangten Gesamtpreis unabhängig davon zu zahlen, ob sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter wahrnehmen könne oder wolle.*)
VolltextIMRRS 2009, 0425
BFH, Urteil vom 20.11.2008 - VI R 14/08
Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner im Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.*)
VolltextIMRRS 2009, 0424
BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 85/06
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.*)
VolltextIMRRS 2009, 0187
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - XI R 58/07
Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und es im Übrigen den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke überlässt, hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes.*)
VolltextIMRRS 2009, 0177
BFH, Urteil vom 14.11.2007 - IX R 51/06
Für die Vermietereigenschaft ist nicht entscheidend, wer rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist. Maßgebend ist vielmehr, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) über das mit der Erwerbsgrundlage verbundene Nutzungsverhältnis wirtschaftlich verfügen kann, d.h., wer - im Regelfall als Nutzungsberechtigter - die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter ausübt. Das kann auch derjenige sein, dem ein Wohnungsrecht entgeltlich oder unentgeltlich, formlos oder konkludent zur Ausübung überlassen wurde.
VolltextIMRRS 2009, 0111
BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07
1. Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier --Streitjahre 1995 bis 1998--: jährlich 4 v.H.).*)
2. In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb voraussichtlichen anschließenden Nutzung des Hauses als Wohngebäude einzubeziehen. Das gilt auch für auf fremdem Grund errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke der Veräußerung demontiert und anderenorts wieder aufgebaut werden müssen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0110
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 27/06
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt auch dann unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern an einen Bauunternehmer oder Bauträger erbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 0064
BGH, Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.*)
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.*)
VolltextIMRRS 2009, 0033
BGH, Beschluss vom 25.11.2008 - VI ZR 245/07
Zur Frage, ob ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet ist, ein regelbesteuertes Fahrzeug zu erwerben.*)
VolltextIMRRS 2009, 0019
BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 140/07
1. Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen, insbesondere einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt.*)
2. Der Steuerberater ist im Einzelfall noch nicht verpflichtet, die Möglichkeit eines Einspruchs wegen Verletzung der Erhebungsgleichheit mit seinem Mandanten zu erörtern, wenn weder der Gesetzgeber die vorliegenden Hinweise auf die gleichheitswidrige Besteuerung erkennbar zum Anlass genommen hat, dem Mangel abzuhelfen, noch die Fachkreise hierauf in breit geführter Diskussion reagiert haben.*)
VolltextOnline seit 2008
IMRRS 2008, 2434OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.05.2008 - 2 LB 1/08
1. Auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ist grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen.*)
2. Eine den Steuergegenstand bildende Zweitwohnung wird nicht innegehabt, wenn es sich dabei um die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten handelt, der von dort aus einer örtlich gebundenen Erwerbstätigkeit nachgeht, während sich die Hauptwohnung der Familie an einem anderen Ort befindet.*)
VolltextIMRRS 2008, 2178
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 53/06
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellten Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, die bis zum 31. Dezember 1998 geleistet werden.*)
2. Wer für seine Investition (Baumaßnahme) Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG in Anspruch nimmt, kann nicht zugleich erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG beanspruchen.*)
VolltextIMRRS 2008, 2177
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 3/08
Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1958
BFH, Urteil vom 23.09.2008 - VII R 27/07
1. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer.*)
2. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird.*)
3. Die Haftung ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG eingeräumt ist (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 14. Mai 2007 II ZR 48/06, DStR 2007, 1174, HFR 2007, 1242).*)
VolltextIMRRS 2008, 1956
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 59/07
Die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1908
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 39/07
Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist ihr Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar, so dass die Einkünfteerzielungsabsicht durch eine Prognose überprüft werden muss (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388).*)
VolltextIMRRS 2008, 1907
BFH, Urteil vom 03.09.2008 - XI R 54/07
Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.*)
VolltextIMRRS 2008, 1903
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008 - 4 K 170/08 AO
1. Die Finanzbehörde darf den einem Wohnungseigentümer bekannt gegebenen Einheitswert dem in das Wohnungseigentum vollstreckenden Gläubiger nicht mitteilen.
2. Die Offenbarung von Verhältnissen, die wie der Einheitswertbescheid in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind, ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Das WEG sieht eine solche Ausnahme nicht vor; insbesondere auch § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG nicht.
3. Eine Mitteilung aufgrund des Gerichtskostengesetzes ist lediglich zur Kostenberechnung zulässig, nicht jedoch zum Nachweis der Voraussetzungen der Zwangsversteigerung.
VolltextIMRRS 2008, 1864
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07
1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)
2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1849
EuGH, Urteil vom 27.11.2008 - Rs. C-156/08
Art. 33 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin gehend auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" des deutschen Rechts einzubeziehen und somit einen nach der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern zu belegen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben.*)
VolltextIMRRS 2008, 1828
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - VIII R 53/07
Betreuen ein selbständig tätiger und ein angestellter Ingenieur jeweils einzelne Aufträge und Projekte eigenverantwortlich und leitend, so ist trotz der gleichartigen Tätigkeit eine -ggf. im Schätzungswege vorzunehmende- Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen mit der Folge, dass die vom Unternehmensinhaber selbst betreuten Aufträge und Projekte der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind, und nur die von dem Angestellten betreuten Aufträge und Projekte zu gewerblichen Einkünften führen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1827
BFH, Urteil vom 07.08.2008 - IV R 36/07
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter nicht gewährt werden, auch wenn dieser Gesellschafter weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1777
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 61/03
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.*)
IMRRS 2008, 1723
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 19 U 188/07
1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.*)
2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.*)
VolltextIMRRS 2008, 1641
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen ist.
VolltextIMRRS 2008, 1640
LG Darmstadt, Urteil vom 19.12.2007 - 7 S 123/07
1. Der Erbringer einer Bauleistung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn er und der Leistungsempfänger Unternehmer im Sinne der §§ 2, 13b Satz 1 Nr. 4 UStG sind, da in diesem Fall die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
2. Stellt der Leistungserbringer dennoch die Umsatzsteuer in Rechnung, darf der Leistungsempfänger die Zahlung der Umsatzsteuer verweigern.
VolltextIMRRS 2008, 1603
VG Gießen, Urteil vom 27.08.2008 - 8 E 1572/07
Im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebühren ist es rechtlich nicht zu beanstanden, die Verzinsung des Anlagekapitals nach der sogenannten Restwertmethode zu ermitteln.*)
VolltextIMRRS 2008, 1522
BFH, Urteil vom 05.06.2008 - IV R 81/06
Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1521
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2008 - 4 K 3936/07 Erb
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1517
BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.*)
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).*)
VolltextIMRRS 2008, 1509
BFH, Urteil vom 30.01.2008 - X R 1/07
Die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1507
BFH, Urteil vom 17.10.2007 - II R 63/05
Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1495
BFH, Beschluss vom 14.07.2008 - VII B 92/08
1. Begründen Tatsachen den Verdacht einer Tat, die den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB erfüllt, so ist die Finanzbehörde ohne eigene Prüfung, ob eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht kommt, verpflichtet, die erlangten Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.*)
Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten es nicht, dass das FA vor der Übermittlung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen prüft, ob hinsichtlich der festgestellten Zuwendungen Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist oder Verwertungs- bzw. Verwendungsverbote vorliegen.*)
2. Ein Verdacht i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG, der die Information der Strafverfolgungsbehörden gebietet, besteht, wenn ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts gegeben ist. Es müssen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tat nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 1 EStG vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1405
BFH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX B 46/08
Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1282
BGH, Urteil vom 29.05.2008 - IX ZR 222/06
Hat der für die Lohnbuchhaltung zuständige Steuerberater einen nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführer einer GmbH der Einzugsstelle zu Unrecht als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer gemeldet und in der Folgezeit für ihn die monatliche Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen veranlasst, beginnt die Verjährung spätestens mit der Bezahlung des ersten Sozialversicherungsbeitrages.*)
VolltextIMRRS 2008, 1278
BGH, Urteil vom 21.02.2008 - I ZR 142/05
Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1228
BFH, Urteil vom 07.05.2008 - X R 49/04
Die Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes kann einem Maklerbetrieb zugeordnet werden, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Einkaufsmarktes nicht zuletzt mit Hilfe der Kenntnisse aus der Maklertätigkeit abgewickelt werden und wenn die Errichtung und Veräußerung von Objekten in den folgenden Jahren im Rahmen einer Bauträger-GmbH fortgesetzt wird.*)
VolltextIMRRS 2008, 1208
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008 - 10 W 25/08
1. Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.*)
2. Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.*)
VolltextIMRRS 2008, 1206
VG Gießen, Urteil vom 02.06.2008 - 8 E 2835/07
"Aus beruflichen Gründen" kann ein Verheirateter eine Zweitwohnung auch dann innehaben, wenn Beschäftigungsort und Ort der Zweitwohnung nicht identisch sind, so dass er in diesem Fall nicht Steuerpflichtiger der Zweitwohnungssteuer ist.
VolltextIMRRS 2008, 1205
OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 26/08
1. Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, dass er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Mandat des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden.*)
2. Weist ein Architekt in einer Abschlagsrechnung die Umsatzsteuer auf den Abschlagsbetrag und in der abschließenden Schlussrechnung auf den Gesamtbetrag aus, muss er beide Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abführen.
VolltextIMRRS 2008, 1175
BFH, Urteil vom 16.04.2008 - XI R 56/06
1. Überlässt eine Werbeagentur einer Gemeinde ein mit Werbeaufdrucken versehenes Kfz im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zur Nutzung mit dem Recht, es nach Ablauf von fünf Jahren ohne Zahlung eines Entgelts zu erwerben, liegt eine Lieferung vor.*)
2. Als Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten des Kfz anzusetzen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1087
BGH, Urteil vom 08.05.2008 - IX ZR 229/06
1. Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.*)
2. Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung berufen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1026
BGH, Urteil vom 07.02.2008 - IX ZR 198/06
1. Die Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides; das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid noch keine Steuerfestsetzung enthält, sondern Bemessungsgrundlagen selbständig feststellt, welche für die nachfolgende Steuerfestsetzung bindend sind.*)
2. Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen oder seinem Steuerberater tatsächlich zugegangen ist; die gesetzliche Bekanntgabefiktion in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht maßgebend.*)
VolltextIMRRS 2008, 0990
BFH, Urteil vom 20.09.2007 - IV R 19/05
1. Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.*)
2. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.*)
VolltextIMRRS 2008, 0984
BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06
1. Ist nicht eindeutig bestimmbar, ob wirtschaftliche oder steuerrechtliche Fragen bei einer Unternehmensberatung im Vordergrund stehen, handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Teil nicht um ein bloßes Hilfsgeschäft im Rahmen der anderweitigen Berufsaufgabe.*)
2. Zur Hinweispflicht des steuerlich Hilfeleistenden bei Überschreitung der Grenzen seiner Leistungsbefugnis gegenüber einem Berufsträger.*)
3. Übernimmt ein hierzu nicht befugter Unternehmensberater die auf ein bestimmtes Vorhaben bezogene Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber einer Steuerberatungsgesellschaft, steht der Auftraggeberin ein Ersatz ihres Vertrauensinteresses nicht zu, weil auch sie den Verstoß des Vertrages gegen das gesetzliche Verbot erkennen musste.*)
VolltextIMRRS 2008, 0931
BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05
Macht der Mandant geltend, er hätte bei sachgerechter steuerlicher Beratung die nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung vermieden, indem er wesentliche Teile des Betriebsvermögens auf seine Ehefrau übertragen hätte, muss er dies gemäß § 287 ZPO beweisen. Die Erleichterung eines Anscheinsbeweises kommt ihm nicht zugute.*)
VolltextIMRRS 2008, 0904
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2008 - 14 A 461/07
1. Mit Anerkennung des strukturell bedingten Leerstandes als berücksichtigungsfähig für einen Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs.1 GrStG durch das Bundesverwaltungsgericht ist kein genereller Verzicht auf das Merkmal der "Atypizität" eines Leerstandes im Übrigen verbunden.*)
2. Erforderlich gewordene Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen bei älteren Objekten bedingen in der Regel noch keine "Atypizität" eines damit verbundenen Leerstandes.*)
Volltext