Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1695 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 0573EuGH, Urteil vom 16.12.2010 - C-270/09
1. Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Einordnung der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsteilnehmer wie die Rechtsmittelführerin des Ausgangsverfahrens im Rahmen eines Systems wie des im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programms erbringt, ist der Zeitpunkt, zu dem ein Kunde, der an diesem System teilnimmt, die Rechte, die er ursprünglich erworben hat, in eine von diesem Wirtschaftsteilnehmer angebotene Dienstleistung umwandelt. Werden diese Rechte in eine Gewährung von Unterkunft in einem Hotel oder in das Recht zur vorübergehenden Nutzung einer Wohnanlage umgewandelt, sind diese Leistungen Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 geänderten Fassung, die an dem Ort ausgeführt werden, an dem dieses Hotel oder diese Wohnanlage gelegen ist.*)
2. Wandelt der Kunde in einem System wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen "Optionen"-Programm seine ursprünglich erworbenen Rechte in ein Recht zur vorübergehenden Nutuzung einer Wohnanlage um, stellt die betreffende Dienstleistung eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/115 geänderten Fassung dar, dem gegenwärtig Art. 135 Abs. 1 Buchst. l der Richtlinie 2006/112 entspricht. Diese Vorschrift hindert die Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, diese Leistung von der Steuerbefreiung auszunehmen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0560
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - L 3 AS 1173/10
Das Sozialgeheimnis nach § 35 I SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.*)
VolltextIMRRS 2011, 0508
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0306
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 52/10
1. Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht mehr Teil des Kaufpreises, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.*)
2. Ein Grundstückskauf und der dazu erklärte Verzicht des Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 UStG) haben denselben Gegenstand.*)
VolltextIMRRS 2011, 0237
BFH, Urteil vom 20.10.2010 - IX R 20/09
Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren.*)
VolltextOnline seit 2010
IMRRS 2010, 3536BFH, Urteil vom 19.10.2010 - X R 41/08
1. Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt. Neben diesen Ausnahmefällen können andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, und zwar dann, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.
2. Hierbei ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift.
3. Gewerbesteuerrechtlich gelten dieselben Grundsätze für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels wie für die Einkommensteuer.
4. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind.
5. Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung Nachhaltigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.
6. Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden.
VolltextIMRRS 2010, 3453
FG Niedersachsen, Urteil vom 17.08.2010 - 12 K 10270/09
Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.*)
VolltextIMRRS 2010, 3299
BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
1. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht.*)
2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 ist lediglich für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG zu erklären, soweit der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann ausgeschlossen ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
3. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007, den Beginn des Anwendungszeitraums des Steueränderungsgesetzes 2007, durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen.
VolltextIMRRS 2010, 3270
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 170/09
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheides beschränkt ist, so beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadensersatzanspruchs mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem Finanzamt später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht.*)
VolltextIMRRS 2010, 3222
OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2010 - 4 U 433/08
1. Im Zivilrechtsweg ist eine Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Steuerforderung nur zulässig, wenn diese rechtskräftig oder unbestritten ist.*)
2. Ist die Steuerforderung gemäß § 201 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle festgestellt, so erwächst die Feststellung gegenüber dem Schuldner in Rechtskraft. Diese Rechtskraftwirkung muss sich gemäß § 406 BGB auch der Zessionar der Hauptforderung entgegenhalten lassen.*)
3. Die Feststellungswirkung des Tabelleneintrags bezieht sich auf den Zeitpunkt der Feststellung. Die Frage, ob und in welchem Umfang die der Feststellung zu Grunde liegenden Steuerforderungen vor dem Zeitpunkt der Feststellung fällig waren, nimmt an der Rechtskraftwirkung des Tabelleneintrags nicht teil.*)
VolltextIMRRS 2010, 3207
BFH, Urteil vom 18.05.2010 - X R 7/08
Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 15. Februar 2005 IX R 32/03, BFHE 210, 481, BStBl II 2006, 51)
VolltextIMRRS 2010, 3118
VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010 - 2 K 3353/08
1. Eine Sanierungsverpflichtung i. S. v. § 7 h Abs. 1 Satz 2 EStG kann sich auch aus einer in einem Aktenvermerk festgehaltenen Absprache zwischen Bauherrn und Gemeinde ergeben, wenn sich aus weiteren Unterlagen (hier: Baugenehmigung) der Umfang und die Einzelheiten der Maßnahme ergeben.*)
2. Eine "funktionsgerechte Verwendung" i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG kann auch bei einer Umnutzung (hier: Scheune in Wohnraum) angenommen werden, wenn die Baumaßnahme nicht einem Neubau gleichkommt und nicht ein Ausbau oder eine Erweiterung des vorhandenen Gebäudes stattfindet.*)
VolltextIMRRS 2010, 3074
BFH, Urteil vom 08.09.2010 - II R 28/09
Eine vom Erbbauberechtigten übernommene Verpflichtung zur umfassenden Sanierung des vorhandenen Gebäudes ist keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts, wenn der Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten jährlich Investitionszuschüsse zahlt und diese insgesamt einer Entschädigung für die Sanierung des Gebäudes entsprechen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2962
BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 47/08
Bei den Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen der günstigeren Gestaltung eines Finanzierungskonzepts für eine vermietete Immobilie anfallen, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten, die bei den Mieteinnahmen geltend gemacht werden können.
VolltextIMRRS 2010, 2940
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09
1. Der mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betraute Steuerberater braucht den Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung erst hinzuweisen, sobald der Bundesfinanzhof dahin lautende Bedenken in einer Entscheidung, die dem Steuerberater bekannt sein muss, äußert.*)
2. Ein Steuerberater braucht eine nicht mit einem Leitsatz versehene Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die lediglich in einer nicht amtlichen Entscheidungssammlung, aber in keiner der einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften abgedruckt wurde, vorbehaltlich anderer Hinweise nicht zu kennen.*)
3. Versäumt es der Steuerberater, im Anschluss an die beratungsfehlerfreie Abgabe von Jahresumsatzsteueranmeldungen auf eine danach bekannt gewordene Rechtsprechungsänderung durch einen Antrag auf Neufestsetzung zu reagieren, so beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs des Mandanten erst mit dem Ende der Festsetzungsfrist zu laufen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2915
BGH, Beschluss vom 22.09.2010 - IX ZR 248/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2816
BFH, Urteil vom 24.02.2010 - III R 69/07
Hersteller ist derjenige, der das Baugeschehen beherrscht und das Bauherrenrisiko trägt. Die Anschaffung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 InvZulG 1999 ist nicht zulagenbegünstigt, wenn ein anderer Anspruchsberechtigter i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 InvZulG 1999 Investitionszulage in Anspruch nimmt.
VolltextIMRRS 2010, 2809
BFH, Urteil vom 18.05.2010 - X R 32/01
1. Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgabe abziehbar, weil dieser Teil Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen (Fortführung der Senatsurteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666).*)
2. Wird das gegen Leibrente veräußerte Grundstück zum Teil betrieblich genutzt, ergibt sich der als Betriebsausgaben abziehbare anteilige Zins aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerseits und dem jährlichen Rückgang des Barwerts der Leibrentenverpflichtung andererseits (Anschluss an das BFH-Urteil vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663).*)
3. Beim Empfänger unterliegt der Ertragsanteil der Gegenleistungsrente der Besteuerung nach § 22 EStG; der Sparer-Freibetrag (§ 20 Abs. 4 EStG) ist nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2797
BFH, Urteil vom 23.09.2009 - XI R 14/08
Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.
VolltextIMRRS 2010, 2746
BFH, Urteil vom 29.07.2010 - VI R 60/09
Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2704
BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 49/09
Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2644
BGH, Urteil vom 01.09.2010 - StbSt (R) 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2627
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2009 - 7 K 3109/07 H(L)
Der Auftraggeber haftet für die nicht abgeführte Lohnsteuer der bei ihm beschäftigten ausländischen Handwerker, wenn diese aufgrund der tatsächlichen Leistungsdurchführung lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als selbstständige Bauhandwerker einzustufen sind.
VolltextIMRRS 2010, 2593
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2010 - 5 U 114/09
1. Der Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses umfasst bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume, der als Steuersparmodell konzipiert war, auch den durch die Rückforderung der zunächst gewährten, in Folge der Rückabwicklung dann jedoch vom Finanzamt zurückgeforderten Steuervorteile entstandenen Schaden.*)
2. Der Anspruch besteht schon dann, wenn der Rückforderungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist, die Steuern auf seiner Grundlage jedoch entrichtet sind. Der Käufer hat jedoch dem Verkäufer, der den Steuerbescheid für falsch hält, die Möglichkeit zu gewähren, über Rechtsbehelfe zu versuchen, die Korrektur des Steuerbescheids zu bewirken.*)
3. Schadensersatzansprüche auf Ersatz drohender, aber noch nicht eingetretener - weiterer - Steuerrückforderungen kann der Verkäufer noch nicht beziffert, sondern nur über ein Schadenersatzfeststellungsbegehren geltend machen.*)
4. Anspruch auf entgehende künftige Steuervorteile hat er nicht.*)
5. Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der zum Erwerb des Objekts aufgewandten eigenen Darlehenszinsen. Er hat jedoch keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf Verzinsung des fremdfinanzierten Kapitals.*)
VolltextIMRRS 2010, 2415
BFH, Urteil vom 06.05.2010 - VI R 4/09
Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des FördWachsG begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des FördWachsG vermitteln.
VolltextIMRRS 2010, 2315
BFH, Urteil vom 30.06.2010 - II R 60/08
1. Lebensmittelmärkte sind der Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr zuzurechnen.*)
2. Eine von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr abweichende Bewertung ist nur möglich, wenn der nach dieser Einteilung maßgebliche Durchschnittswert für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigt und um mindestens 100 % höher als die durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ist.*)
3. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.*)
VolltextIMRRS 2010, 2314
BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 62/08
1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.*)
2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 2299
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 180/09
Zum Abschluss eines stillschweigenden Stillhalteabkommens in der Steuerberaterhaftung.*)
VolltextIMRRS 2010, 2246
BFH, Urteil vom 05.05.2010 - II R 25/09
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts kommt es auch nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage nicht auf die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996, sondern zum Bewertungsstichtag an. Dies gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.*)
VolltextIMRRS 2010, 2185
BFH, Beschluss vom 15.04.2010 - IV B 105/09
Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. November 2009 I R 72/08 (DStR 2010, 269) ist ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2010
BFH, Urteil vom 13.04.2010 - IX R 36/09
Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an.*)
VolltextIMRRS 2010, 1899
BFH, Urteil vom 19.03.2010 - II B 130/09
Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher, aus Grundstück und Gebäude bestehender Erwerbsgegenstand - Indizwirkungen eines einheitlichen Angebots
VolltextIMRRS 2010, 1838
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2010 - 4 U 214/09
1. Der Beweis der Behauptung, der Geschäftsführer einer GmbH habe in einem bestimmten Zeitraum Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung gegen Entgelt beschäftigt, kann nicht allein auf der Grundlage des Vortrags geführt werden, im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes liege der Lohnkostenanteil bei 60 - 70 % des Nettoumsatzes und die GmbH habe an die gemeldeten Arbeitnehmer einen erheblich geringeren Anteil ihres Umsatzes als Lohn ausgezahlt. Ein solcher Vortrag kann allein eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 Abs. 1 ZPO ermöglichen, wenn feststeht, dass illegal Arbeitnehmer beschäftigt wurden (vgl. BGH wistra 2010, 148).
2. Ein hinreichend sicherer Indizschluss vom Verhältnis zwischen erzieltem Umsatz und gezahlten Lohn auf die tatsächliche Beschäftigung von weiteren, nicht angemeldeten Arbeitnehmern ist allenfalls dann möglich, wenn es einen auf branchenpezifischen Erhebungen beruhenden gesicherten Erfahrungssatzes über den durchschnittlichen Lohnkostenanteil im konkreten Gewerbe gibt.
VolltextIMRRS 2010, 1400
BFH, Urteil vom 11.03.2010 - XI R 71/07
1. Ob der Leistungsempfänger ein Grundstück i.S. des § 9 Abs. 2 UStG 1993 ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, richtet sich nach der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und nicht nach einer davon abweichenden Steuerfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger.*)
2. Die Überlassung von Sportanlagen eines Betreibers an Nutzer dieser Sportanlagen fällt regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993, sondern stellt eine einheitliche steuerpflichtige Leistung dar.*)
3. Das den Betreibern von Sportanlagen in § 27 Abs. 6 UStG 1999 eingeräumte Wahlrecht ist eine Billigkeitsregelung, die sich nicht auf § 9 Abs. 2 UStG 1993 und die Frage auswirkt, ob der Leistungsempfänger das Grundstück für steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze verwendet.*)
4. Die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes lassen es nicht zu, dass dem Steuerpflichtigen das erlangte Recht auf den Abzug von Vorsteuerbeträgen durch eine Gesetzesänderung rückwirkend genommen wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 1355
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - IX ZR 189/09
Lassen sich hinsichtlich einer im Strafbefehlsverfahren verhängten Geldstrafe wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung des Mandanten keine konkreten Feststellungen zur subjektiven Tatbestandsseite treffen, so kann der Steuerberater, der unrichtige Angaben bei der Steuererklärung gemacht hat, verpflichtet sein, den durch die verhängte Geldstrafe entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1335
BFH, Urteil vom 17.03.2010 - IV R 25/08
Im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel ist die Zwischenschaltung einer GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d.h. wenn sie eine wesentliche - wertschöpfende - eigene Tätigkeit (z.B. Bebauung des erworbenen Grundstücks) ausübt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1334
BFH, Urteil vom 11.02.2010 - V R 2/09
1. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus.*)
2. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.*)
VolltextIMRRS 2010, 1317
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 92/08
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.
VolltextIMRRS 2010, 1315
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 46/07
Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.
VolltextIMRRS 2010, 1296
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 65/09
1. Bei einer Verurteilung zur Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ist der Rechtsmittelkläger in Höhe der auszuweisenden Umsatzsteuer beschwert (Abgrenzung zu BGHZ 128, 85 ff.).*)
2. Zur Frage der Verpflichtung zur Erteilung von Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis bei Strohmanngeschäften.*)
VolltextIMRRS 2010, 1217
FG Hamburg, Urteil vom 05.08.2009 - 3 K 30/09
1. Mietgarantieleistungen können je nach Ausgestaltung des Garantie- und Verwaltungsvertrages steuerbares Entgelt für die Überlassung der Räume sein, insbesondere wenn der Garantiegeber eine etwaige Mehrmiete erhält und bei wirtschaftlicher Betrachtung Risiko und Chance der Vermietung vollständig auf ihn verschoben ist.
2. Für den Vorsteuerabzug ist ein auf umsatzsteuerpflichtige Mieter (§ 9 Abs. 2 UStG) ausgerichtetes Vermietungskonzept notwendig, das den Ausschluss von umsatzsteuerfreien Mietern vorsehen muss (Anschluss an FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2008 EFG 2009, 1158).
VolltextIMRRS 2010, 1212
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - I R 56/08
1. Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen stellen eine Betriebsstätte eines Verkehrsflughafens dar.*)
2. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleitungen besteht .*)
VolltextIMRRS 2010, 1211
BFH, Beschluss vom 10.12.2009 - V R 18/08
1. Zur Auslegung von Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG:
Liegt beim Verkauf (Kauf) zahlungsgestörter Forderungen aufgrund der Übernahme von Forderungseinzug und Ausfallrisiko auch dann eine entgeltliche Leistung und eine wirtschaftliche Tätigkeit des Forderungskäufers vor, wenn sich der Kaufpreis
- nicht nach dem Nennwert der Forderungen unter Vereinbarung eines pauschalen Abschlags für die Übernahme von Forderungseinzug und des Ausfallrisikos bemisst, sondern
- nach dem für die jeweilige Forderung geschätzten Ausfallrisiko richtet und dem Forderungseinzug im Verhältnis zu dem auf das Ausfallrisiko entfallenden Abschlag nur untergeordnete Bedeutung zukommt?*)
2. Falls Frage 1 zu bejahen ist, zur Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG:
a) Ist die Übernahme des Ausfallrisikos durch den Forderungskäufer beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen zu einem erheblich unter dem Nennwert der Forderungen liegenden Kaufpreis als Gewährung einer anderen Sicherheit oder Garantie steuerfrei?
b) Falls eine steuerfreie Risikoübernahme vorliegt:
Ist der Forderungseinzug als Teil einer einheitlichen Leistung oder als Nebenleistung steuerfrei oder als eigenständige Leistung steuerpflichtig?*)
3. Falls Frage 1 zu bejahen ist und keine steuerfreie Leistung vorliegt, zur Auslegung von Art. 11 Teil A Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG:
Bestimmt sich das Entgelt für die steuerpflichtige Leistung nach den von den Parteien vermuteten oder nach den tatsächlichen Einziehungskosten?*)
VolltextIMRRS 2010, 1177
BFH, Beschluss vom 24.02.2010 - IX B 53/09
Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag.
VolltextIMRRS 2010, 1176
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 102/06
Zu der Frage, ob die durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb dadurch widerlegt wird, dass der Verkauf auf Druck der Bank erfolgt.
VolltextIMRRS 2010, 1163
EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-174/08
1. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall eines Bauunternehmens der von diesem für eigene Rechnung durchgeführte Verkauf von Immobilien nicht als "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" eingestuft werden kann, da diese Tätigkeit die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit dieses Unternehmens darstellt. Daher braucht nicht konkret beurteilt zu werden, in welchem Umfang diese Verkaufstätigkeit für sich betrachtet eine Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen erfordert, für die die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.*)
2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht dem nicht entgegen, dass ein Bauunternehmen, das Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen entrichtet, die es für eigene Rechnung durchführt (Lieferungen an sich selbst), die Vorsteuer für die durch die Erbringung dieser Dienstleistungen entstandenen Gemeinkosten nicht abziehen kann, wenn der Umsatz aus dem Verkauf der auf diese Weise erstellten Bauwerke von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1074
BFH, Urteil vom 29.04.2009 - I R 74/08
VolltextIMRRS 2010, 1073
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - IV R 7/07
1. Mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben.*)
2. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 1062
VG Berlin, Urteil vom 20.01.2010 - 13 A 114.07
VolltextIMRRS 2010, 1022
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09
Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.*)
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