Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1695 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 2723BFH, Urteil vom 24.03.2011 - IV R 46/08
1. In früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke bleiben bei der Berechnung, ob die spätere Bestellung weiterer Erbbaurechte zu einer Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen geführt hat, unberücksichtigt.*)
2. Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses zwischen dem Landwirt und seinem Kind führt nicht zu einer Entnahme des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % des ortsüblichen vollen Erbbauzinses nicht unterschreitet.*)
VolltextIMRRS 2011, 2631
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - V R 1/09
Einigt sich ein vorsteuerabzugsberechtigter Besteller mit dem Unternehmer nach Ausführung eines Bauvorhabens wegen Baumängeln auf eine Minderung der Vergütung oder auf Schadensersatz statt der Leistung, ändert sich für beide Vertragsparteien die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
VolltextIMRRS 2011, 2539
BFH, Urteil vom 13.07.2011 - VI R 2/11
1. Wegen eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein.*)
2. Die Vorschriften über den Abzug notwendiger Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung stehen dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt geleisteter Mietzahlungen nicht entgegen.*)
3. Diese Mietaufwendungen können jedoch nur zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses, als Werbungskosten abgezogen werden.*)
4. Der Abzug von Mietaufwendungen als Umzugskosten richtet sich allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff und nicht nach den Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes.*)
VolltextIMRRS 2011, 2410
VG Neustadt, Urteil vom 20.07.2011 - 1 K 199/11
Der Bestandskraft vorausgegangener Grundsteuerbescheide steht deren Änderung durch einen Steueränderungsbescheid nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2011, 2401
BFH, Urteil vom 29.06.2011 - IX R 35/10
Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen.
VolltextIMRRS 2011, 2381
FG Niedersachsen, Urteil vom 22.04.2011 - 15 K 14/11
Ein anerkannter Bausachverständiger auf dem Gebiet der Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen, der über die theoretischen Kenntnisse eines Meisters verfügt, übt keine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit aus und erzielt deshalb Einkünfte aus Gewerbebetrieb.*)
VolltextIMRRS 2011, 2267
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.02.2011 - 2 K 56/10
Handwerkerleistung im Rahmen von Neubaumaßnahmen *)
VolltextIMRRS 2011, 2266
BFH, Urteil vom 18.01.2011 - X R 13/10
1. Eine Wohnung wird im Regelfall dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt.
2. Keine Eigennutzung des Eigentümers liegt vor, wenn er die Wohnung einem Kind überlässt, das nicht unter Tatbestand des § 32 EStG fällt - und damit einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist - und wenn die Wohnung auch nicht zur Erfüllung einer gegenüber dem Kind bestehenden Unterhaltsverpflichtung überlassen wird.
VolltextIMRRS 2011, 2265
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2010 - 9 N 55.09
1. Zur Refinanzierung des Gewässerunterhaltungsbeitrages sind die Gemeinden durch die Neufassung des § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004 nicht mehr auf die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage festgelegt. Vielmehr ist es den Gemeinden gestattet, von der Umlagemöglichkeit nach eigenem Ermessen Gebrauch zu machen oder andere zulässige und weniger aufwendige Refinanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies schließt eine grundsteuerliche Refinanzierung ein, auch wenn dafür der grundsteuerlich differenzierte (§ 13 ff. GrStG) und nicht der in § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004 geregelte Maßstab gilt.
2. Der landesrechtlich verankerte Grundsatz der Subsidiarität der Steuererhebung ist nicht verletzt worden. Die maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen - § 80 Abs. 2 Satz 1 BbgWG 2004, § 3 Abs. 2 KAG und § 75 Abs. 2 GO, § 64 Abs. 2 BbgKVerf – sind bundesrechtskonform dahingehend auszulegen, dass die darin geregelte grundsätzliche Subsidiarität der Steuererhebung nicht für die Grundsteuer gilt.
3. Die grundsteuerliche Finanzierung des Gewässerunterhaltungsbeitrages führt nicht zu einer Rechtsschutzverkürzung für Grundstückeseigentümer. Ein Einwendungsdurchgriff, der den Grundstückseigentümern im Falle der Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage in Bezug auf den Gewässerunterhaltungsbeitrag zusteht, ist bei einer Grundsteuerrefinanzierung ausgeschlossen.
VolltextIMRRS 2011, 2261
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.06.2011 - 5 K 5148/07
Ob ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, ist anhand der Gesamtumstände, die die Tätigkeit des Unternehmens prägen, zu beurteilen. Danach sind beim gewerblichen Grundstückshändler insbesondere der Umfang der An- und Verkaufsgeschäfte, die Komplexität der Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge (Marktbeobachtung, Akquisition von Kunden), während der Besitzzeit stattfindende erhebliche Baumaßnahmen/Bearbeitungen, die typischerweise erfolgende Kreditfinanzierung, die Gewährung von Zahlungszielen und der Bestand des Umlaufvermögens zu berücksichtigen.
VolltextIMRRS 2011, 2213
BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.
VolltextIMRRS 2011, 2032
BFH, Urteil vom 20.04.2011 - I R 2/10
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.*)
VolltextIMRRS 2011, 2021
BFH, Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09
1. Grundsätzlich stellt die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrages keine Geschäftsveräußerung dar.
2. Eine für die Geschäftsveräußerung erforderliche Fortführung einer Vermietungstätigkeit auch ohne Übergang eines Mietvertrages ist dann anzunehmen, wenn die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrages zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände den beiden an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren.
3. Die Geschäftsveräußerung setzt nicht die Fortsetzung der nämlichen Tätigkeit, sondern nur voraus, dass sich die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten hinreichend ähneln.
VolltextIMRRS 2011, 1986
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2011 - 9 B 16.10
Ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG setzt nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht. Vielmehr fallen auch strukturell bedingte und nicht vorübergehende Ertragsminderungen in den Anwendungsbereich der Vorschrift.
VolltextIMRRS 2011, 1930
BGH, Urteil vom 17.03.2011 - IX ZR 162/08
Der durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht gehalten, den entstandenen Steuerschaden durch ein teures, mit neuen Risiken ausgestattetes Kompensationsgeschäft auszugleichen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1906
VG Koblenz, Urteil vom 11.10.2010 - 3 K 658/10
Hat ein Makler erhebliche Steuerschulden, kann sein Maklerbetrieb von der Behörde geschlossen werden.
VolltextIMRRS 2011, 1879
BFH, Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10
1. Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.*)
3. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1878
BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.*)
VolltextIMRRS 2011, 1870
FG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2011 - 6 V 251/10
Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG setzt voraus, dass die Leistungen gegenüber einem Unternehmen erbracht werden und dieses Unternehmen seinerseits Bauleistungen ausführt. Der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG kommt dabei keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu.*)
VolltextIMRRS 2011, 1829
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2011 - 10 K 4499/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1768
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2011 - 14 A 1498/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1675
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - III ZR 59/10
1. Zum qualifizierten Verstoß gegen Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn die Finanzbehörden einem Unternehmen in der Aufbauphase den Vorsteuerabzug versagen, da Ausgangsumsätze bis zum Entscheidungszeitpunkt weder erzielt worden noch überhaupt erzielbar gewesen seien.*)
2. Die Verjährung eines Amtshaftungs- oder Staatshaftungsanspruchs wegen des Erlasses eines rechtswidrigen Steuerbescheids beginnt auch dann mit dessen Bestandskraft, wenn er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.*)
3. Bemühungen eines Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung zur Anerkennung seiner Unternehmereigenschaft zu bewegen, können für sich genommen nicht als Verhandlungen im Sinne des § 203 Satz 1 BGB über einen aus dieser Versagung folgenden Schadensersatzanspruch angesehen werden, wenn dieses Begehren nicht thematisiert worden ist.*)
4. Beantragt der Steuerpflichtige nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheids, hat dies für einen auf die Rechtswidrigkeit dieses Bescheids gestützten Schadensersatzanspruch in jeweils entsprechender Anwendung von § 209 Abs. 1 BGB a.F. verjährungsunterbrechende beziehungsweise von § 204 Abs. 1 BGB n.F. verjährungshemmende Wirkung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1637
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - III ZR 107/10
1. Zur Nichtigkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem Mandanten geschlossenen "Beratungsvertrag Sanierung".*)
2. Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs für erbrachte Beratungsleistungen unter dem Gesichtspunkt der schwerwiegenden (Treue-)Pflichtverletzung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1528
BFH, Urteil vom 30.09.2010 - IV R 44/08
Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1512
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2011 - 4 K 237/08
Die Vermietung von Unterkünften an Prostituierte stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.
VolltextIMRRS 2011, 1489
BFH, Urteil vom 14.04.2011 - IV R 46/09
1. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut zu behandeln, soweit dadurch mehrere Windkraftanlagen miteinander verbunden werden. Auch die Zuwegung stellt ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.*)
2. Alle Wirtschaftsgüter eines Windparks sind in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlagen grundsätzlich über denselben Zeitraum abzuschreiben.*)
VolltextIMRRS 2011, 1454
BFH, Entscheidung vom 02.03.2011 - II R 23/10
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 GrEStG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar ist, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 2 und 3 BewG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet.*)
VolltextIMRRS 2011, 1390
BFH, Urteil vom 17.02.2011 - V R 39/09
1. Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist.*)
2. Die an den Rechnungsbegriff des § 15 Abs. 1 UStG und den des § 14c UStG zu stellenden Anforderungen sind nicht identisch.*)
VolltextIMRRS 2011, 1389
BFH, Beschluss vom 12.04.2011 - X S 31/09
Zur Tatsachenfeststellung und rechtlichen Würdigung beim gewerblichen Grundstückshandel.
VolltextIMRRS 2011, 1385
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.2010 - 9 ME 128/10
Ein allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität der Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen in dem Sinne, dass vor dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Steuerschuldner alle denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, besteht nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1384
BFH, Beschluss vom 07.12.2010 - IX R 70/07
Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1286
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2011 - 12 U 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1284
BFH, Beschluss vom 04.03.2011 - V B 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1280
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.*)
2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.*)
3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 1183
BFH, Urteil vom 09.03.2011 - IX R 50/10
Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).*)
VolltextIMRRS 2011, 1182
BFH, Urteil vom 03.03.2011 - V R 24/10
Die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, ist als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig.*)
VolltextIMRRS 2011, 1089
BFH, Urteil vom 08.09.2010 - II R 3/10
1. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer bei der Bestellung eines Erbbaurechts ist gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Dazu gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück (Erbbaurecht) zu erwerben.
2. Verwendungen auf das Erbbaugrundstück kommen regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute, wenn sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück verpflichtet und er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts erhält. In einer solchen Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung eines Erbbaurechts, sodass die Errichtung des Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück keine Gegenleistung im Sinne von § 8 Abs. 1 GrEStG darstellt.
VolltextIMRRS 2011, 1072
BFH, Urteil vom 22.09.2010 - II R 36/09
Hebt der Ehemann einen von ihm über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrag wieder auf, und erwirbt dann die Ehefrau im Rahmen einer Vertragsübernahme das Grundstück, so greift die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs durch den Ehegatten.*)
VolltextIMRRS 2011, 1064
BSG, Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 60/09
Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind nach einem Umzug über die Grenzen des kommunalen Vergleichsraums hinaus nicht auf die Aufwendungen am bisherigen Wohnort begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2011, 1058
BGH, Urteil vom 16.03.2011 - StBSt (R) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1010
BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 16/10
1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).*)
2. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).*)
3. Gegebenenfalls hat das FG zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angehörigen veranlasst sind, und zur Quantifizierung der darauf entfallenden Kosten ein Sachverständigengutachten einzuholen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0954
BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 4/10
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0953
BFH, Urteil vom 11.08.2010 - IX R 3/10
Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0922
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 95/09
Ein Steuerberater verstößt nicht gegen § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG und § 7 BOStB, wenn er selbständige Buchhalter ohne räumliche Beschränkung auf den Nahbereich seiner Kanzlei anwirbt. Die räumliche Entfernung zwischen der Beratungsstelle des verantwortlichen Steuerberaters und dem Ort, an dem der selbständige Buchhalter seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter ausübt, ist für das Weisungsrecht, die Ausübung der Aufsichtspflicht sowie die berufliche Verantwortung des Steuerberaters nicht von entscheidender Bedeutung.*)
VolltextIMRRS 2011, 0778
VG Gießen, Urteil vom 09.03.2011 - 8 K 48/10
Eine Wohnung kann nicht Gegenstand der Festsetzung von Zweitwohnungssteuer sein, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 0703
BFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08
1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)
2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)
VolltextIMRRS 2011, 0698
BFH, Urteil vom 15.12.2010 - VIII R 50/09
1. Einkünfte aus einer Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind, auch wenn sie von Rechtsanwälten erzielt werden, grundsätzlich den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter die Tätigkeit unter Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ausübt, sofern er dabei selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt; insoweit ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 3 und 4 EStG entsprechend anzuwenden (Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie).*)
VolltextIMRRS 2011, 0697
BFH, Urteil vom 12.01.2011 - XI R 9/08
1. Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen.*)
2. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.*)
VolltextIMRRS 2011, 0617
BGH, Urteil vom 03.02.2011 - IX ZR 183/08
Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, auch wenn dieser zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0574
BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 40/06
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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