Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1545BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 103/12
1. Auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, IBR 2011, 1116 - nur online).*)
2. Ein Teilurteil, mit dem der Mehrvergütungsanspruch wegen Leistungsänderung mit der Begründung abgewiesen wird, eine Leistungsänderung liege nicht vor, ist unzulässig, wenn sich die Frage der Leistungsänderung im verbliebenen Teil des Rechtsstreits in dem Zusammenhang stellt, ob eine durch die Leistungsänderung verursachte Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1543
OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2013 - 17 W 218/12
Die Kosten für die Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an der gynäkologischen Untersuchung der Partei durch den Gerichtsgutachter sind regelmäßig nicht erstattungsfähig.*)
VolltextIMRRS 2013, 1539
OLG München, Beschluss vom 27.06.2013 - 34 AR 205/13
Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 ZPO in alter wie in der ab 1.11.2012 geltenden Fassung (hier: Klage gegen den "Initiator" und "Herausgeber", die ausschließlich auf fehlerhafte Anlageberatung/-vermittlung gestützt wird).*)
VolltextIMRRS 2013, 1536
LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013 - 21 T 65/13
Die Kündigung eines Mietvertrages wegen extensiven Rauchens kann einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun darstellen, wenn der Vermieter in Kenntnis der Gewohnheiten des Mieters und seiner Ehefrau, die seit ca. 40 Jahren in den Räumlichkeiten stark rauchen, einige Jahre davor einen "neuen" Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne eine - möglicherweise zulässige - "Individualvereinbarung" in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zu treffen.
VolltextIMRRS 2013, 1535
VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 - VerfGH 127/10
1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Hauptsache bezieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Hauptsache ergangen ist (wie Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14).*)
2. Wenn ein Gericht in einem Verfahren, für das keine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (hier: Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO), im Anhörungsrügebeschluss eine Begründung nachholt, anstatt das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Beschluss mit entsprechender Begründung zu erlassen, verletzt dies nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör.*)
VolltextIMRRS 2013, 1533
OLG München, Beschluss vom 10.07.2013 - 34 AR 181/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Konkurrenz von nationalen mit Zuständigkeitsnormen der Brüssel I-Verordnung (im Anschluss an BGH vom 6.5.2013, Az. X ARZ 181/13).*)
VolltextIMRRS 2013, 1532
OLG München, Beschluss vom 10.07.2013 - 34 SchH 8/12
Zur (hier: unbegründeten) Ablehnung von Schiedsrichtern namentlich wegen persönlicher Verflechtungen mit Vertretern der Schiedsparteien und Verstößen gegen die Pflicht zur Offenlegung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1528
BGH, Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 21/12
1. Lässt das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Nichtigkeitsklägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt in erster Instanz weitere Angriffsmittel vorzutragen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).*)
2. Die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents mit einer geänderten Fassung ist in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab.*)
VolltextIMRRS 2013, 1527
BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - V ZB 226/12
Eine Prozesspartei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Sie ist nicht gehalten, Schriftsätze zusätzlich zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post auch per Telefax an das Gericht zu übersenden.
VolltextIMRRS 2013, 1525
BVerfG, Beschluss vom 06.03.2013 - 2 BvR 2918/12
Der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger.
VolltextIMRRS 2013, 1524
BVerfG, Beschluss vom 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
1. Das Grundrecht aus Art. 2 II 1 GG verpflichtet auch die Vollstreckungsgerichte, bei der Auslegung und Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvorschriften der Wertentscheidung des GG Rechnung zu tragen und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel für einen gewissen, auch längeren Zeitraum einzustellen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 II 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt.
2. § 765 a ZPO gebietet eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Notwendigkeit von Vollstreckungsschutz, die es, auch und gerade soweit Leben und Gesundheit des Schuldners betroffen sind, nicht dem Gerichtsvollzieher überlassen darf, der die Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchführt.
VolltextIMRRS 2013, 1519
BGH, Urteil vom 19.06.2013 - V ZB 182/12
Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer.*)
VolltextIMRRS 2013, 1517
BGH, Beschluss vom 20.06.2013 - IX ZR 221/12
Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, die Mithaftung des an der Spaltung beteiligten Rechtsträgers geltend zu machen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1516
BGH, Beschluss vom 19.06.2013 - VII ZR 188/11
Die Bezugnahme in der Berufungsinstanz auf erstinstanzlichen Vortrag ist zulässig, wenn dieser Vortrag in erster Instanz aus Rechtsgründen vom Rechtsstandpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus nicht behandelt worden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1515
BVerfG, Beschluss vom 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12
1. Art 103 Abs. 1 GG gewährleistet Prozessbeteiligten die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, den ein Gericht seiner Entscheidung zu Grunde legt.
2. Bei formloser Übersendung gerichtlicher Mitteilungen oder Dokumente besteht keine Vermutung für den Zugang. Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine Beweislast für den Nichtzugang.
VolltextIMRRS 2013, 1513
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.05.2013 - 4 W 19/13
1. Der Umstand, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde explizit auf die Beitreibung der noch nicht verjährten Zinsansprüche beschränkt, nimmt der Vollstreckungsgegenklage, die sich gegen die bereits verjährten Zinsansprüche richtet, nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss an OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.12.2012 - 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.11.2012 - 16 U 1600/12).*)
2. Der auf der notariellen Urkunde angebrachte Vermerk des Gläubigers, dass "eine Zwangsvollstreckung wegen bestimmter Zinsen nicht betrieben werden kann", erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 775 Nr. 4 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2013, 1509
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZR 262/08
Ein einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung ist nach der Anschließung durch den Beklagten nur möglich, wenn ein Restitutionsgrund besteht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1508
BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - VI ZB 31/12
Zur Aussetzung eines Verfahrens nach dem Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschifffahrt (SVertO) gemäß § 148 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2013, 1507
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - II ZB 12/12
1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist, es sei denn, dass nur der Erstattungsschuldner als alleiniger Kostenschuldner des Ausgangsrechtsstreits den Kostenansatz überprüfen lassen kann (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 7. September 2011 VIII ZB 22/10, NJW-RR 2012, 311).*)
2. Mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sind vor einer Verbindung der Prozesse nach § 246 Abs. 3 Satz 6 AktG gebührenrechtlich selbstständig, mit der Folge, dass die für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 KV GKG zu erhebenden Gerichtskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der jeweiligen Klage anfallen und die vor der Verbindung entstandenen Gerichtskosten auch nach der Prozessverbindung bestehen bleiben (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 II ZR 206/08, ZIP 2011, 637).*)
VolltextIMRRS 2013, 1504
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2013 - 7 W 46/13
1. Ein Gesuch auf Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit darf auch im Zivilverfahren ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückgewiesen werden, wenn es offenbar grundlos ist und daher nur dem Ziel dienen kann, das Verfahren hinauszuzögern (BVerfG, Beschluss vom 20. 7. 2007, NJW-RR 2008, S. 72 ff., 73).*)
2. Offenbar grundlos ist ein Ablehnungsgesuch, wenn die von dem Beklagten vorgebrachten Ablehnungsgründe ihrer Art nach keinen Grund bilden können, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO).*)
3. Die Absicht der Prozessverschleppung ist nicht konstitutives Merkmal der Rechtsmissbräuchlichkeit; es reicht aus, dass die Behandlung des offenbar grundlosen Ablehnungsantrages nach §§ 45, 46 ZPO notwendig zur Folge hätte, dass sich das Verfahren weiter verzögern würde.*)
VolltextIMRRS 2013, 1501
LG Bonn, Beschluss vom 03.05.2012 - 12 OH 2/09
Werden angezeigte Mängel vom Generalunternehmer nach der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens beseitigt, so hat ein Unternehmer, der für die haustechnische Planung zuständig war, ein Feststellungsinteresse dahin, dem Bauherrn habe auch gegen ihn wegen der Mängel ein Schadensersatzanspruch zugestanden. Dieses Feststellungsinteresse verjährt nicht.
VolltextIMRRS 2013, 1495
VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2013 - 8 B 1220/13
Verfahrensbegleitender einstweiliger Rechtsschutz ist - abgesehen von den in § 44a S. 2 VwGO bezeichneten Sonderfällen - nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Abschluss eines laufenden Verwaltungsverfahrens nicht abgewartet werden kann, weil nachgelagerter einstweiliger Rechtsschutz die Schaffung vollendeter Tatsachen und damit verbundene dauernde Nachteile für den jeweiligen Antragsteller nicht mehr abwenden könnte. Ob diese Gefahr besteht, ist unter Berücksichtigung der von der entscheidenden Behörde vorgesehenen Verfahrensgestaltung zu beurteilen (hier entschieden zu einem vor Erteilung von Sportwettenkonzessionen durchgeführten mehrstufigen Auswahlverfahren).*)
VolltextIMRRS 2013, 1493
OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - 11 WF 86/13
Die Befangenheit eines Richters kann ausnahmsweise anzunehmen sein, wenn schwere Verfahrensverstöße vorliegen. Entfernt sich der Richter bei der Gestaltung des Verfahrens von anerkannten verfassungsrechtlichen Grundsätzen, so kann dies den Eindruck einer willkürlichen oder sachfremden Einstellung des Richters erwecken.*)
VolltextIMRRS 2013, 1484
BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 254/12
1. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist wie im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Berufung von Amts wegen zu prüfen.
2. Wird die Berufung nicht fristgemäß begründet, kann aus dem Umstand, dass das Berufungsgericht dennoch über die Berufung sachlich entschieden hat, eine stillschweigende Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nicht abgeleitet werden. Eine Fristverlängerung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.
VolltextIMRRS 2013, 1483
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013 - 21 U 48/12
1. Eine Trennung in Grund- und Betragsverfahren durch den Erlass eines Grundurteils setzt einen Anspruch voraus, der auf Zahlung von Geld oder die Leistung vertretbarer, der Höhe nach summenmäßig bestimmter Sachen gerichtet ist. Daher scheidet ein Grundurteil über eine Feststellungsklage wesensgemäß aus.
2. Über ein Feststellungsbegehren kann nur dann ausnahmsweise ein Grundurteil ergehen, wenn damit ein bestimmter Betrag in der Weise geltend gemacht wird, dass die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe des Anspruchs führen soll.
3. Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn es nicht zu einer echten Vorentscheidung des Prozesses führt.
4. Grundsätzlich ist die Streitverkündung im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens zulässig und hat verjährungsunterbrechende Wirkung.
VolltextIMRRS 2013, 1482
LG Dresden, Urteil vom 22.05.2013 - 2 S 311/12
Eine Klage im Anfechtungsverfahren ist auch dann rechtzeitig zugestellt, wenn das Gericht an den WEG-Verwalter zustellen konnte und so die Anfechtungsfrist zu halten gewesen wäre. Dies gilt selbst dann, wenn das Anfechtungsverfahren sich auf den Erstbestellungsbeschluss der Verwaltung bezieht.
VolltextIMRRS 2013, 1477
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2013 - 5 U 277/13
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschafter einer 2 - Personen BGB - Gesellschaft deren Schadensersatzanspruch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen darf.*)
2. Kein Schaden der BGB - Gesellschaft, wenn der irrtümlichen Zahlung des Zwangsverwalters an eine Gläubigerbank ein zweifelsfrei realisierbarer Bereicherungsanspruch der BGB - Gesellschaft gegen die Bank gegenübersteht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1476
LG Mannheim, Beschluss vom 08.04.2013 - 1 OH 7/11
1. Im Beweisverfahren ist der Antrag auf Einholung eines Obergutachtens als Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens nach § 412 ZPO auszulegen. Eine verfahrensrechtliche Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht im Hauptsacheverfahren nach § 412 ZPO nur ausnahmsweise, nämlich bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln des vorhandenen Gutachtens und dann, wenn ein Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt.
2. Im Beweisverfahren ist dem Gericht die Prüfung der Erforderlichkeit eines neuen Gutachtens verwehrt, wenn dies eine Würdigung der bisher erhobenen Beweise erfordert.
VolltextIMRRS 2013, 1475
OLG München, Beschluss vom 09.02.1995 - 11 W 689/95
Die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten ist schon dann zu verneinen, wenn das Gutachten im Rechtsstreit nicht vorgelegt wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1473
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013 - L 6 AS 195/13 B
1. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt auch dann nicht den Formerfordernissen für eine Beschwerdeeinlegung, wenn die Beschwerdeschrift mit eingescannter Unterschrift als Anhang beigefügt und vom Gericht noch innerhalb der Beschwerdefrist ausgedruckt worden ist.*)
2. Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist kein Raum, wenn ein Beschwerdeführer aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, einen rechtzeitig vor Ablauf der Beschwerdefrist abgesandten Hinweis, dass seine Beschwerde nicht formgerecht erfolgt sei, erst nach Fristablauf zur Kenntnis nimmt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1471
OLG München, Beschluss vom 04.06.2013 - 11 W 751/13
1. Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens setzt nicht zwingend voraus, dass dieses im Rechtsstreit oder später während des Kostenfestsetzungsverfahrens dem Gericht vorgelegt wurde (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12 = IBR 2013, 319; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 09.02.1995 - 11 W 689/95 = ibr-online).*)
2. Die Erstattungsfähigkeit derartiger Kosten hängt auch nicht davon ab, ob das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11 = IBR 2012, 431).*)
VolltextIMRRS 2013, 1470
BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 283/12
1. Wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch die Feststellung, die Verfahrenspflegschaft erfordere anwaltsspezifische Tätigkeiten, nicht mit der Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Statthaftigkeit der Beschwerde lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeit für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010 XII ZB 244/10 FamRZ 2011, 203).*)
VolltextIMRRS 2013, 1468
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2013 - Vf. 8-VI-12
Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einem Werklohnanspruch gemäß §§ 643, 645 Abs. 1 Satz 2 BGB am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots.*)
VolltextIMRRS 2013, 1467
OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2013 - 16 VA 1/13
1. Bedient sich ein Gericht eines "Bring-Service" eines Postdienstleisters, bei dem für das Gericht bestimmte Schriftstücke zunächst in ein zentrales Postfach eingelegt und sodann von Mitarbeitern des Dienstleisters ins Gericht gebracht werden, so sind die Schriftstücke bereits zu dem Zeitpunkt beim Gericht eingegangen, zu dem sie in das Postfach eingelegt wurden.
2. Das Anbringen eines Eingangsstempels auf einem Schriftstück stellt einen - nach Maßgabe des § 23 I EGGVG anfechtbaren - Justizverwaltungsakt dar.
VolltextIMRRS 2013, 1465
BGH, Urteil vom 28.05.2013 - X ZR 88/12
Ansprüche eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, können unabhängig vom Umfang der Nebenleistungen, die der Vertrag mit sich bringt, vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Reiseveranstalter seinen Sitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes geltend gemacht werden, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat (Bestätigung des Urteils vom 23. Oktober 2012 X ZR 157/11, NJW 2013, 308 = RRa 2013, 70).*)
VolltextIMRRS 2013, 1464
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 709/12
Zur Tatsachenermittlung durch das Beschwerdegericht im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG.*)
VolltextIMRRS 2013, 1457
BVerwG, Beschluss vom 07.03.2013 - 4 BN 33.12
1. Die Frage, ob im Falle nachträglicher Unwirksamkeit eines Bebauungsplans das für eine Verwirkung maßgebliche Zeitmoment mit dem Zeitpunkt des Unwirksamwerdens des Bebauungsplans beginnt oder mit dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller des Rechtsmittels Anlass hatte, sich über die Möglichkeit einer nachträglichen Unwirksamkeit des Bebauungsplans sachkundig zu informieren, entscheidet sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles. Diese festzustellen und zu würdigen, ist Aufgabe der Tatsachengerichte.
2. Die Frage, ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auch dann vorliegt, wenn zunächst von den rechtmäßigen Festsetzungen eines Bebauungsplans Gebrauch gemacht und eine Baugenehmigung erlangt wird und dann später - im Verlauf des Baufortschritts - für eine Nutzungsänderung die Baugenehmigung beantragt wird, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ohne dessen Änderung nicht genehmigungsfähig war, kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden.
2. Die Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts kann auch in einer Handlung liegen, die dem möglichen Unwirksamwerden der Bebauungsplanfestsetzung zeitlich weit vorausgeht.
3. Ein Antragsteller, der zunächst im Rahmen von Vergleichsverhandlungen die Bereitschaft des Antragsgegners, den angegriffenen Bebauungsplan den Vorschlägen des Antragstellers entsprechend zu dessen Gunsten zu ändern, ausnutzt und nach Erhalt einer auf die Planänderung gestützten Baugenehmigung die gerichtliche Feststellung begehrt, dass der Bebauungsplan vor der in seinem Interesse erfolgten Planänderung unwirksam gewesen sei, kann dem Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens ausgesetzt werden.
VolltextIMRRS 2013, 1451
OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2013 - 4 W 65/13
Ein Vergleich, dessen Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt wird, wahrt die gem. § 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche Form einer notariellen Beurkundung jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien weder durch ihre Bevollmächtigen noch durch das Gericht im erforderlichen Umfang belehrt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 1447
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 427/11
a) Das Familiengericht hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG eine Folgesache anhängig zu machen. Zur Vorbereitung eines Antrags muss den Ehegatten zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. März 2012 XII ZB 447/10 FamRZ 2012, 863).*)
b) Zur Fristberechnung bei sogenannten rückwärts laufenden Wochenfristen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1445
BGH, Beschluss vom 23.04.2013 - II ZB 21/11
Beantragt ein Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens, steht der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Fristversäumung nicht entgegen, dass er als Rechtsanwalt selbst hätte Berufung einlegen können.*)
VolltextIMRRS 2013, 1443
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - IX ZB 112/12
Wird der Beklagte nicht nur antragsgemäß verurteilt, sondern auch seine Widerklage abgewiesen, ist er deshalb in Höhe der Summe der Werte von Klage und Widerklage beschwert. Die für den Zuständigkeitswert geltende Regelung des § 5 Halbs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2013, 1437
BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - VII ZR 116/11
1. Wird wesentlicher Vortrag einer Partei (hier: Anfechtung der auf den Abschluss des Werkvertrags gerichteten Erklärung und Sittenwidrigkeit des Vertrags) gemäß § 296 Abs. 1 ZPO als verspätet zurückgewiesen, muss sich das Gericht in seiner Entscheidung damit auseinandersetzen, ob die Zulassung des Vortrags die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hätte. Anderenfalls ist das rechtliche Gehör der betroffenen Partei verletzt.
2. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist auch verletzt, wenn das (Berufungs-)Gericht den Vortrag einer Partei als nicht substantiiert bezeichnet, ohne diese Beurteilung hinreichend zu begründen.
VolltextIMRRS 2013, 1436
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 186/11
a) Ein Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren unterfällt der speziellen frachtvertraglichen Verjährungsregelung des § 439 HGB, weil die Verzollung des Frachtgutes eine notwendige Voraussetzung für den Weitertransport der Importware zum Empfänger ist.*)
b) Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt auch auf einen vom Unterfrachtführer gegen den Hauptfrachtführer geltend gemachten Aufwendungsersatzanspruch aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1435
BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 47/10
Zur nicht beachteten Einzelweisung eines Rechtsanwalts an seine Angestellte, die Adressierung einer Rechtsmittelschrift an das Rechtsmittelgericht zu korrigieren.*)
VolltextIMRRS 2013, 1431
BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 282/12
Der Staatskasse steht gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ein Beschwerderecht auch gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO zu, durch die eine Änderung der zuvor ratenfrei bewilligten Prozesskostenhilfe durch Anordnung von Zahlungen abgelehnt wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1429
Schiedsgericht für WEG, Entscheidung vom 26.03.2013 - 12/12/079
1. Das sofortige Anerkenntnis in einem Antragsverfahren bzgl. Einberufung einer Versammlung führt nicht zur Anwendung des § 93 ZPO. Die Kläger in einem solchen Verfahren sind insbesondere nicht verpflichtet, die anderen Eigentümer vorgerichtlich aufzufordern, einer Ermächtigung zuzustimmen.
2. In einem solchen Verfahren erscheint es billig die Kosten nicht gegeneinander aufzuheben, sondern die Kosten aus der Gemeinschaftskasse zu entnehmen, da ansonsten die durch einen Rechtsanwalt vertretenen gegenüber den anderen einen Mehraufwand haben, obwohl diese auch im Interesse der Gemeinschaft handeln.
VolltextIMRRS 2013, 1428
KG, Beschluss vom 23.05.2013 - 27 W 14/13
1. Den Insolvenzgläubigern ist grundsätzlich zuzumuten, die Prozesskosten für eine isolierte Klage auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB selbst aufzubringen, da sich die Befriedigungsmöglichkeiten bei Obsiegen der Sicherungsklage verbessern.
2. Prozesse, für die Prozesskostenhilfe begehrt wird, sind ökonomisch zu führen. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Stellung einer Sicherheit mit dem Zahlungsanspruch auf ausstehende Vergütung zu verbinden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1420
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 316/13
Bei einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung richtet sich der Gebührenstreitwert auch dann nach § 41 GKG, wenn der Kläger Ansprüche aus Eigentum geltend macht, der Beklagte sich auf eine Miet- oder Nutzungsverhältnis beruft (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 160/08 - OLGR 2009. 341 ff., Beschluss vom 24.01.2008 - I-10 W 6/08, 10 W 6/08 - WM 2008, 160 = = NJW-RR 2008, 1115 = ZMR 2008, 364 = NZM 2008, 542 f.; OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2002 - 11 W 80/02; in Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 13 W 67/09, zitiert nach Juris).*)
VolltextIMRRS 2013, 1419
LG Dresden, Beschluss vom 19.12.2012 - 6 OH 368/09
1. Zur Feststellung von Baumängeln muss der Gerichtssachverständige das angeblich mangelhafte Bauwerk persönlich besichtigen und soweit erforderlich untersuchen.
2. Eine hypothetische Begutachtung von Mängeln auf Grundlage streitiger Parteigutachten und Fotografien findet im selbständigen Beweisverfahren nicht statt.
VolltextIMRRS 2013, 1418
OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2013 - 10 W 109/13
1. Zur Feststellung von Baumängeln muss der Gerichtssachverständige das angeblich mangelhafte Bauwerk persönlich besichtigen und soweit erforderlich untersuchen.
2. Eine hypothetische Begutachtung von Mängeln auf Grundlage streitiger Parteigutachten und Fotografien findet im selbständigen Beweisverfahren nicht statt.
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