Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1721BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 56/13
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein soll (im Anschluss an BGHZ 21, 168 und Senatsbeschluss vom 14. Mai 2003 - XII ZB 154/01 - FamRZ 2003, 1176).*)
VolltextIMRRS 2013, 1719
LG Mainz, Beschluss vom 03.06.2013 - 1 O 18/13
Der Bund als Träger der Verwaltung der Bundeswasserstraßen betreibt kein Gewerbe im Sinne von § 1 HGB, § 95 GVG.
VolltextIMRRS 2013, 2486
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 11/12
Das Gericht verletzt die Prozesspartei in ihrem Recht auf rechtliches Gehör, wenn es ihren Vortrag zur Würdigung einer Zeugenaussage in keiner Weise verarbeitet.
VolltextIMRRS 2013, 1711
BGH, Beschluss vom 24.07.2013 - XII ZB 40/13
Vor Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 168/08 - FamRZ 2010, 882).*)
VolltextIMRRS 2013, 1708
BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13
1. Wird die Klage zumindest gegen einen Beklagten auf eine der in § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt, so ist der besondere Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 ZPO auch nach der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung der Vorschrift unabhängig davon begründet, ob zu den Beklagten auch der Emittent, der Anbieter oder die Zielgesellschaft gehören.*)
2. Der Gerichtsstand des § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO in der seit 1. Dezember 2012 geltenden Fassung ist nicht begründet, wenn die Klage gegen einen Anlageberater oder Anlagevermittler darauf gestützt wird, er habe dem Anleger die in einer öffentlichen Kapitalmarktinformation aufgeführten Risiken der Anlage verschwiegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1707
BGH, Urteil vom 11.07.2013 - III ZR 361/12
Ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜGRG) vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) hinsichtlich eines bereits abgeschlossenen (überlangen) Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Individualbeschwerde des Betroffenen anhängig, so kommt nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des § 23 Satz 1 ÜGRG eine Entschädigung gemäß §§ 198, 199 GVG nur dann in Betracht, wenn die Beschwerde in zulässiger Weise erhoben worden, also insbesondere die Sechs-Monats-Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK gewahrt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1703
LG München I, Urteil vom 25.03.2013 - 1 S 18147/12 WEG
1. Im Falle des Ablebens eines beklagten Wohnungseigentümers ist auch ein Beschlussanfechtungsverfahren wegen der zwingenden Vorgaben der ZPO auszusetzen.*)
2. Ein Verfahren, in dessen Verlauf einer der beklagten Wohnungseigentümer verstirbt, ist jedenfalls auf Antrag seines Prozessbevollmächtigten hin auszusetzen. Daran ändert in Ansehung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Verbundenheit der beklagten Wohnungseigentümer zu notwendiger Streitgenossenschaft nichts.
VolltextIMRRS 2013, 1699
VerfGH Berlin, Beschluss vom 31.05.2013 - VerfGH 51/11
Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung (hier: Nichtzulassung der Berufung in einer Mietsache), kommt eine Aufhebung durch die Verfassungsgerichte bereits dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11).*)
VolltextIMRRS 2013, 1695
BGH, Beschluss vom 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1692
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 700/12
1. Das Verfahrenskostenhilfegesuch für eine beabsichtigte Beschwerde in einer Familiensache war nach der bis 31. Dezember 2012 bestehenden Rechtslage beim Oberlandesgericht einzureichen.*)
2. Wegen der nach Inkrafttreten der FGG-Reform zunächst insoweit bestehenden Rechtsunsicherheit, die inzwischen zu einer Gesetzesänderung geführt hat, begründet die Einreichung beim hierfür unzuständigen Amtsgericht kein Verschulden des Rechtsanwalts.*)
VolltextIMRRS 2013, 1686
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 4 W 30/13
Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, der im selbständigen Beweisverfahren einen zunächst antragsgemäß erlassenen Beweisbeschluss wieder aufhebt, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig.
VolltextIMRRS 2013, 1681
LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 51 T 83/12
1. Der Gerichtsvollzieher ist nicht gehalten, von sich aus zu untersuchen, ob sich eventuell etwas an den Besitzverhältnissen gegenüber den vom ihm festgestellten Verhältnissen geändert hat.
2. Die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten in Verbindung mit einer Zwangsräumung kann nur seitens des ausführenden Gerichtsvollziehers während der Räumung erfolgen. Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass diejenigen Räumlichkeiten, die der Schuldner inne gehalten hatte, bereits geräumt wurden, und dass die räumlichen Verhältnisse derart sind, dass eine isolierte Zwangsräumung der von den übrigen Schuldnern inne gehaltenen Räumlichkeiten möglich ist, ist der Räumungsauftrag erledigt. Weitere tatsächliche Gegebenheiten muss der Gerichtsvollzieher nicht untersuchen.
VolltextIMRRS 2013, 1677
OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2013 - 32 W 10/13
Die Befangenheit eines Richters ist anzunehmen, wenn erhebliche Gründe für die Terminverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt.
VolltextIMRRS 2013, 1673
OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2013 - 2 W 163/13
Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1667
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12
1. Der nach § 314 Satz 1 ZPO erbrachte Beweis kann durch das Sitzungsprotokoll gemäß § 314 Satz 2 ZPO nur entkräftet werden, wenn die dort getroffenen Feststellungen ausdrücklich oder wenigstens unzweideutig denjenigen des Tatbestands widersprechen.*)
2. Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 264/02, NJW-RR 2005, 220).*)
VolltextIMRRS 2013, 1665
OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2013 - 18 W 10/13
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine juristische Person gem. § 141 Abs. 3 ZPO setzt u.a. eine ordnungsgemäße Ladung voraus, die (nur) an konkret benannte gesetzliche Vertreter erfolgen kann (wie BGH I ZB 77/10).*)
VolltextIMRRS 2013, 1664
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11
1. Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein eingebauter Niedrigtemperatur-Kessel im Verhältnis zu der vertraglich vorgesehenen Brennwertheizanlage zu einem Energiemehrverbrauch von 1,5% führt.
2. Die Übergehung eines Beweisangebots auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich ein im Gutachten genannter Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze und verletzt die betreffende Partei in ihrem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIMRRS 2013, 1662
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/13
1. Eine Auftragssperre stellt die Ankündigung eines bestimmten tatsächlichen Verhaltens des Auftraggebers im Rahmen zukünftiger Auftragsvergabeverfahren dar. Sie bringt deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung zu Lasten des Auftragnehmers mit sich. Der (potentielle) Auftragnehmer kann sich daher weiter an Ausschreibungen des Auftraggebers beteiligen.
2. Gegen eine Auftragssperre kann der Betroffene nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgehen, wenn überhaupt noch kein weiteres Auftragsvergabeverfahren läuft oder konkret in Zukunft zu erwarten ist.
VolltextIMRRS 2013, 1661
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2013 - 14 W 75/13
1. Die nicht mit Tatsachenstoff unterlegte pauschale Behauptung, man habe eine "erfolgreiche Besprechung zur Erledigung des Verfahrens" geführt, reicht nicht aus, um das Entstehen der Einigungsgebühr darzutun.*)
2. Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 1657
LG Berlin, Beschluss vom 19.03.2013 - 18 T 41/13
Nimmt der Vermieter die Mietzahlungsklage zurück, trägt er auch dann die Prozesskosten, wenn der Mieter die Miete erst nach Rechtshängigkeit gezahlt hat.
VolltextIMRRS 2013, 1649
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - 24 U 120/12
1. Dem Feststellungsantrag fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. Zwar besteht der Schaden des Klägers in der Belastung mit dem rechtskräftigen, ihn zur Zahlung verpflichtenden Titel, so dass er, soweit er hierauf noch keine Zahlungen erbracht hat, Freistellung fordern könnte. Befindet sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt aber im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung, so steht der Umstand, dass eine teilweise Bezifferung möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses nicht entgegen.*)
2. Hängt die Frage, ob der Rechtsanwalt seinen Vertragspflichten gerecht geworden ist, vom Umfang des Mandats ab und besteht über diese Frage Streit, trifft die Darlegungs- und Beweislast den Schadensersatz begehrenden Mandaten.*)
3. Ohne besonderen Auftrag gehört es nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts, die materiellen Gründe eines Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten.
VolltextIMRRS 2013, 1648
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2013 - 24 W 2/13
Erklärt der Kläger vor Zustellung der Klage die Hauptsache für erledigt, sind nicht die für eine einseitige Erledigungserklärung entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden. Vielmehr wird von vornherein nur der Anspruch auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten rechtshängig. Der Anlass für eine Klage mit diesem Inhalt ist indes zu keinem Zeitpunkt weggefallen; die Kostenfolge der Rücknahme dieses Antrags bestimmt sich mithin allein nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO. *)
VolltextIMRRS 2013, 1647
BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - I ZB 79/11
1. Eine Anschlussbeschwerde kann auch nach Vorlage der Beschwerde an das Beschwerdegericht beim erstinstanzlichen Gericht eingelegt werden.*)
2. Ein ausschließlich die konkrete Verletzungshandlung aufgreifendes Verbot ist nicht zwangsläufig auf identische oder nahezu identische Handlungen beschränkt, sondern kann auch kerngleiche Verletzungsformen erfassen. Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots scheidet allerdings aus, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1646
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 411/12
Die Beschwerdefrist beginnt auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, wenn die erforderliche Zustellung (hier: Beschluss über die Bestellung eines Betreuers an den Betroffenen) mit Mängeln behaftet war.*)
VolltextIMRRS 2013, 1640
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.07.2013 - 14 W 402/13
1. Waren Streitgenossen in einem Beschwerdeverfahren durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten und wird einer von ihnen später insolvent, kann die nicht belegte Behauptung des anderen, er habe im Innenverhältnis die gesamte Gebühr nach 3500 VV - RVG allein getragen, der Kostenfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Insolvenzverwalter seinerseits einen Festsetzungsantrag stellt, der die Mehr- Vertretungsgebühr nach 1008 VV - RVG übersteigt.*)
2. Angesichts eines derart widersprüchlichen Antragsvorbringens darf der Rechtspfleger davon ausgehen, dass beide Gesamtschuldner die Kosten im Innenverhältnis hälftig getragen haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 1637
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.07.2012 - 8 W 73/12
1. Für eine ergänzende schriftliche Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren bedarf es nicht der Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 485 Abs. 1 ZPO.
2. Für die Frage der Zulässigkeit eines Antrags auf ergänzende schriftliche Begutachtung sind die Grundsätze anzuwenden, wie bei einem Antrag auf mündliche Anhörung in einem Termin nach §§ 397, 402, 492 Abs. 1 ZPO. Ein Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen ist hierfür nicht Voraussetzung.
VolltextIMRRS 2013, 1634
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11
Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1628
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - IX ZB 41/12
Erkennt der in erster Instanz verurteilte Beklagte die Klageforderung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist an, ohne die Berufung zu begründen, ist die Berufung gemäß seinem Anerkenntnis zurückzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1621
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.06.2013 - 1 U 210/12
Zulässigkeitsbedenken einer Leistungsklage, mit der die Kläger die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages in Gestalt eines Leistungsantrags erstrebt, nachdem die Klägerin mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen den in der Kaufvertragsurkunde titulierten Kaufpreis unterlegen hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 1617
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 397/13
Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)
VolltextIMRRS 2013, 1616
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - 3 W 315/13
Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*)
VolltextIMRRS 2013, 1613
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2013 - 8 S 907/13
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1599
BGH, Urteil vom 04.07.2013 - VII ZR 52/12
Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, steht dem die Rechtshängigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen, unabhängig davon, ob mit der Leistungsklage alle von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, NJW-RR 1990, 1532).*)
VolltextIMRRS 2013, 1598
BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 4 CN 1.12
1. Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.*)
2. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung.*)
3. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1594
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - VII ZR 165/12
1. Das (Berufungs-)Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es Beweisangebote übergeht, die geeignet sind, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu erschüttern.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird auch dann verletzt, wenn eine Partei datierte Lichtbilder vorlegt und die Richtigkeit des Aufnahmedatums unter Zeugenbeweis stellt, das (Berufungs-)Gericht dem aber nicht nachgeht.
3. Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das (Berufungs-)Gericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d.h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d.h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen.
VolltextIMRRS 2013, 1593
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2013 - 3 U 479/13
1. Die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung eines zuzustellenden Schriftstücks ist in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abzugeben oder wenn dies nicht möglich ist, an der Tür der Wohnung anzuheften. Es genügt aber auch, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung unter der Tür durchschiebt, wenn damit sichergestellt ist, dass der Empfänger Kenntnis von der Niederlegung des Schriftstücks erhalten kann.*)
2. Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung eine Ersatzzustellung durch Niederlegung der Postzustellungsurkunde bei der zuständigen Postagentur dann nicht wirksam sein soll, wenn der Benachrichtigungszettel bei einem Haus ohne Briefkasten in den Türspalt eingeklemmt wird und nicht - etwa durch Klebeband oder Reißzwecke - an der Wohnungstüre befestigt worden ist (so Hessischer VGH, Urteil vom 16.02.1989 - 4 WE 1460/86 - NJW 1990, 150 f.; BFH, Urteil vom 22.07.1980 - VIII R 160/78 - BB 1981, 230). Denn bei einem seitlichen Einschieben des Benachrichtigungszettels in den Türspalt besteht die Gefahr, dass geringfügige Bewegungen genügen, um ein seitlich eingeschobenes dünnes Blatt Papier herausfallen zu lassen.*)
3. Ist ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung zurückgewiesen worden und sind damit Fakten als unstreitig anzusehen (hier die Frage, unter welcher Tür eine Benachrichtigung hindurchgeschoben wurde), hat eine sich darauf beziehende Gehörsrüge keine Aussicht auf Erfolg.
VolltextIMRRS 2013, 1587
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.07.2013 - 3 U 202/13
1. Ist die Werklohnklage eines Malermeisters in einem Zivilverfahren mangels Prüfbarkeit der Rechnung abgewiesen und die Berufung hiergegen rechtskräftig zurückgewiesen worden, genügt es nicht, wenn in einem anschließenden erstinstanzlichen Zivilverfahren und im Berufungsverfahren auf das vorangegangene Verfahren Bezug genommen wird, ohne jetzt die Werkleistungen durch Vorlage von Stundenzetteln, auf denen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar und detailliert aufgeführt sind, nachzuweisen.*)
2. Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 ZPO neben den Berufungsanträgen (Satz 1 Nr. 1) die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (Satz 2 Nr. 2) sowie konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten (S. 2 Nr. 3) und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 - NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 gemäß § 522 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)
VolltextIMRRS 2013, 1586
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2013 - 9 W 15/13
1. Der Begriff des "rechtlichen Interesses" in § 485 Abs. 2 ZPO ist weit zu verstehen; es reicht aus, dass bei einer summarischen Prüfung Ansprüche zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen sind, für welche die Beweisfragen Bedeutung erlangen können.*)
2. Die Schlüssigkeit eines möglichen Anspruchs des Antragstellers ist im Rahmen von § 485 Abs. 2 ZPO nicht zu prüfen. Bei unvollständigem Sachvortrag der Parteien ist eine Beweissicherung bereits dann anzuordnen, wenn unter den gegebenen Umständen ergänzendes Vorbringen in Betracht kommt, das zu einem schlüssigen Anspruch führen kann.*)
3. Es kommt auch nicht auf die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Anspruchs des Antragstellers an. Eine Beweissicherung ist nur dann abzulehnen, wenn Ansprüche von vornherein ganz offensichtlich aussichtslos sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 1583
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 U 202/13
1. Ist die Werklohnklage eines Malermeisters in einem Zivilverfahren mangels Prüfbarkeit der Rechnung abgewiesen und die Berufung hiergegen rechtskräftig zurückgewiesen worden, genügt es nicht, wenn in einem anschließenden erstinstanzlichen Zivilverfahren und im Berufungsverfahren auf das vorangegangene Verfahren Bezug genommen wird, ohne jetzt die Werkleistungen durch Vorlage von Stundenzetteln, auf denen die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar und detailliert aufgeführt sind, nachzuweisen.*)
2. Die Berufungsbegründungsschrift muss gemäß § 520 Abs. 3 ZPO neben den Berufungsanträgen (Satz 1 Nr. 1) die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (Satz 2 Nr. 2) sowie konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten (S. 2 Nr. 3) und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; . BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 - NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 20.12.2012 gemäß § 522 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit Berufungsverwerfungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO vom 04.02.2013 - 2 U 293/12).*)
VolltextIMRRS 2013, 1581
BVerfG, Beschluss vom 19.06.2013 - 1 BvR 667/13
1. Bestreit der Auftraggeber neben der Beauftragung auch die Durchführung der abgerechneten Arbeiten, bildet dieses Vorbringen den wesentlichen Teil der Verteidigung gegenüber der Klageforderung. Damit ist er von zentraler Bedeutung.
2. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
VolltextIMRRS 2013, 1572
OLG Rostock, Beschluss vom 31.01.2013 - 3 W 25/12
Der Streitwert für das Verlangen eines nur schuldrechtlich gewährten Wegerechts ist gem. § 3 ZPO und in Anlehnung an ein Notwegerecht festzusetzen und bemisst sich nach den Kosten der Errichtung und Unterhaltung des Weges zzgl. einer Notwegrente für den Zeitraum von dreieinhalb Jahren.*)
VolltextIMRRS 2013, 1570
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04.06.2013 - 14 T 3027/13 WEG
1. Bei der Kostenverteilung ist auf das vorgerichtliche Vorgehen der Parteien und auf deren prozessuales Verhalten abzustellen. Damit ist zu berücksichtigen, ob die Klagepartei zumindest versucht hat, eine vorgerichtliche Lösung zu erreichen. Weiteres Kriterium ist, wie sich die Beklagten im Rechtsstreit verhalten haben.
2. Soweit Klageabweisung beantragt wurde und nachfolgend eine Verurteilung erfolgte, haben die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits anteilig zu tragen. Gleiches gilt für die Beklagten, die sich zu der Klage in keiner Weise geäußert haben, also für den Fall der "Säumnis".
VolltextIMRRS 2013, 1566
BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 83/13
Reicht der Beschwerdeführer nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem Familienstreitverfahren mit einem Wiedereinsetzungsgesuch die von ihm unterschriebene, mit einer Begründung versehene und an das Amtsgericht adressierte Beschwerdeschrift nebst Überstücken beim Beschwerdegericht ein, so ist dieses im Zweifel gehalten, die Beschwerde an das gemäß § 64 Abs. 1 FamFG zuständige Amtsgericht weiterzuleiten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. August 2011 XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649).*)
VolltextIMRRS 2013, 1564
BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 332/12
Wird dem Schuldner im Eröffnungsverfahren hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen, so werden die rechtshängigen Verfahren unterbrochen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1559
LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2013 - 15 O 8/05
Die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten sind dem Gegner der vom Nebenintervenienten unterstützten Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er sie zu tragen hat. Im Falle eines Vergleichs sind die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben, wenn nicht die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
VolltextIMRRS 2019, 0830
BGH, Beschluss vom 06.05.2013 - X ARZ 65/13
1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet Anwendung, wenn hinsichtlich eines Antragsgegners im Inland lediglich ein besonderer Gerichtsstand nach unionsrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen begründet ist und die anderen Antragsgegner ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.*)
2. Ergibt sich der Gerichtsstand eines Antragsgegners aus einer abschließenden Zuständigkeitsbestimmung der Brüssel-I-Verordnung, ist das Auswahlermessen des Gerichts im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeschränkt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1557
BVerfG, Beschluss vom 03.02.1998 - 1 BvR 909/94
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfaßt grundsätzlich auch die Anhörung gerichtlicher Sachverständiger.
VolltextIMRRS 2013, 1552
KG, Beschluss vom 30.08.2012 - 5 W 157/12
Eine fehlerhafte Ersatzzustellung kann geheilt werden, wenn der richtige Adressat das Schriftstück auch bekommen hat. Dies gilt auch im Rahmen des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, jedenfalls soweit nur das Wirksamwerden der Beschlussverfügung gegenüber einem Antragsgegner in Rede steht.
VolltextIMRRS 2013, 1550
BGH, Beschluss vom 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Daran fehlt es, soweit die Kosten auf Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines Global Positioning System [GPS] - Geräts beruhen, eine punktuelle persönliche Beobachtung aber ausgereicht hätte.*)
VolltextIMRRS 2013, 1548
BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12
Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)
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