Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1888BGH, Beschluss vom 02.09.2013 - IV ZR 209/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1887
BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - I ZR 150/12
Gegen erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts nach § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhWG findet die Revision nur statt, wenn sie entweder vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof zugelassen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1885
BGH, Beschluss vom 28.08.2013 - IV ZR 224/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1884
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VIII ZB 18/13
An die Unterschrift des Urkundsbeamten auf der Ausfertigung eines Urteils sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch Rechtsanwälte.
VolltextIMRRS 2013, 1879
BGH, Beschluss vom 23.07.2013 - II ZR 28/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1878
BGH, Beschluss vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1877
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - III ZA 281/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1876
VGH Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - VerfGH 9/12
1. Nimm das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung, stellt das eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war.
2. Befasst sich das Amtsgericht trotz sachlichen Vortrags der Partei weder in dem angegriffenen Urteil noch im Anhörungsrügeverfahren mit der Frage, ob eine wirksame Abrechnung nur vorliegt, wenn der Mieter anhand der Abrechnung selbst in der Lage ist, den auf ihn entfallenden Anteil an den geltend gemachten Kosten auf der Grundlage der ihm mitgeteilten Umlage- oder Verteilerschlüssel rechnerisch nachzuvollziehen und nachzuprüfen, kann ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör vorliegen.
VolltextIMRRS 2013, 1870
BGH, Beschluss vom 15.08.2013 - I ZB 68/12
Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Mai 2003 - I ZB 38/02, WRP 2003, 1000; Beschluss vom 26. Juni 2003 - I ZB 11/03, BGHReport 2003, 1115).*)
VolltextIMRRS 2013, 1866
OLG Bremen, Beschluss vom 26.08.2013 - 2 W 75/13
1. Soweit die Anordnung des persönlichen Erscheinens erfolgt, um eine Sachaufklärung vornehmen zu können, kann ein Ordnungsgeld nur festgesetzt werden, wenn das unentschuldigte Ausbleiben der Partei die Sachaufklärung erschwert und dadurch den Prozess verzögert.*)
2. Zweck des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist weder eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden noch einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Es ist deshalb ermessensfehlerhaft, wenn der Widerruf eines Vergleichs, der in einem Termin geschlossen wurde, in dem die widerrufende Partei trotz Anordnens des persönlichen Erscheinens nicht anwesend war, mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes sanktioniert wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1863
BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - 5 AR (VS) 41/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1862
BGH, Beschluss vom 27.08.2013 - X ARZ 425/13
Die antragsgemäße Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Amtsgericht vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache ist auch dann bindend, wenn der Beklagte nicht nach § 504 ZPO belehrt worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764; Beschluss vom 19. März 2013 X ARZ 622/12, [...]).*)
VolltextIMRRS 2013, 1861
BGH, Beschluss vom 20.08.2013 - 5 AR (Vs) 43/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1860
BGH, Beschluss vom 21.08.2013 - 5 AR (VS) 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1856
OLG Koblenz, Urteil vom 17.05.2013 - 10 U 286/12
Es ist daran festzuhalten, dass die Verjährung im Zusammenhang mit wegen verschiedener Mängel eingeleiteter und betriebener selbständiger Beweisverfahren für jeden Mangel jeweils gesondert zu prüfen ist, auch wenn zu ihnen teilweise ein einheitliches/zeitgleiches Gutachten ergangen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1851
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2013 - 11 AR 51/13
Für eine Klage auf Schadensersatz wegen in der Vergangenheit vom Nachbargrundstück aus erfolgter Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers ist der dingliche Gerichtsstand des § 26 ZPO auch dann gegeben, wenn der beklagte frühere Eigentümer des Nachbargrundstückes zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr Eigentümer ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1850
LG Berlin, Beschluss vom 30.08.2013 - 22 OH 1/10
Wenn der Antragsteller ein selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere Antragsgegner betreibt und nach Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsachlage gemäß § 494a Abs. 1 ZPO nur gegen einen der Antragsgegner Klage erhebt, können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners, gegen den keine Klage erhoben worden ist, Gegenstand einer Kostenentscheidung gemäß § 494a. Abs. 2 ZPO sein.*)
VolltextIMRRS 2013, 1847
BGH, Beschluss vom 26.08.2013 - VI ZR 340/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1843
BGH, Beschluss vom 01.08.2013 - IX ZA 8/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1830
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.07.2013 - 23 W 41/13
Behält sich der Ingenieur im Honorarprozess vor, statt des eingeklagten niedrigen Pauschalhonorars sein Honorar in bezifferter Höhe nach den HOAI-Mindestsätzen geltend zu machen und werden sodann in einem Vergleich alle Ansprüche aus dem Bauvorhaben abgegolten, so bemisst sich der Streitwert nach der höheren vorbehaltenen Mindestsatzvergütung der HOAI.
VolltextIMRRS 2013, 1821
LG Koblenz, Beschluss vom 05.04.2012 - 2 T 141/12
Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann per einstweiliger Verfügung nur dann ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIMRRS 2013, 1817
BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - VII ZR 192/11
1. Das erkennende Gericht muss in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten und schon für die anstehende mündliche Verhandlung ihren Vortrag zu ergänzen und die danach erforderlichen Beweise anzutreten.
2. Erteilt das Gericht einen solchen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung, muss es der betroffenen Partei genügend Gelegenheit zur Reaktion hierauf geben.
3. Das Berufungsgericht darf das Urteil in dem Termin erlassen, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, wenn die Partei in der mündlichen Verhandlung ohne Weiteres in der Lage ist, umfassend und abschließend Stellung zu nehmen. Ist offensichtlich, dass die Partei sich in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Berufungsgericht - wenn es nicht in das schriftliche Verfahren übergeht - auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass die mündliche Verhandlung vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Es kann nicht angenommen werden, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder ihr Prozessbevollmächtigter mehrere Jahre nach Ausführung der im Streit stehenden Bauarbeiten zu jedem Aspekt der Durchführung umfangreicher Arbeiten detailliert und der prozessualen Wahrheitspflicht entsprechend aus dem Stand Stellung nehmen können.
VolltextIMRRS 2013, 1809
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1802
VGH Bayern, Beschluss vom 20.02.2013 - 15 CS 12.2425
Das nachbarliche Rechtsschutzinteresse für den vorläufigen Rechtsschutz entfällt, soweit sich der antragstellende Nachbar gegen die vom Baukörper ausgehenden Beeinträchtigungen wendet, die er darin sieht, dass die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Das mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung verfolgte Ziel, die Schaffung vollendeter abstandsflächenrechtlich bedeutsamer Tatsachen zu verhindern, ist nach weitgehender Fertigstellung der baulichen Anlage nicht mehr zu erreichen.
VolltextIMRRS 2013, 1799
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2013 - 7 W 43/13
1. Ein in den Termin entsandter Vertreter ist dann ausreichend zur Aufklärung des "Tatbestands" instruiert, wenn er umfassend sachverhaltskundig ist, um bei klärungsbedürftigen Vorgängen, so wie die nicht erschienene Partei selbst, Auskunft geben zu können. Kann der Vertreter auf Fragen des Gerichts zu unmittelbaren Wahrnehmungen der Partei keine eigenen Wahrnehmungen wiedergeben, wird er diesen Anforderungen nicht gerecht.
2. Ein Vertreter, der nur erläutern kann, was ihm die Partei berichtet hat, ist in Fällen, in denen es auf den detaillierten Gegenstand und Inhalt bei Besprechungen und Verhandlungen ankommt, von vornherein ungeeignet.
3. Das Gericht ist nicht gehalten, mit der Ladung einer Partei in einer Terminsverfügung die konkret an eine Partei zu stellenden Fragen schriftlich anzukündigen und die "klärungsbedürftigen Punkte" mitzuteilen.
VolltextIMRRS 2013, 1790
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - VII ZR 299/12
1. Geht der Kläger in den Tatsacheninstanzen davon aus, dass sein Interesse an einem geltend gemachten Freistellungsanspruch 20.000 Euro nicht übersteigt und setzt das Berufungsgericht den Streitwert in dieser Höhe fest, beschränkt sich die Überprüfung des Werts einer aus dieser Festsetzung abzuleitenden Beschwer auf die Frage, ob das Berufungsgericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat.
2. Haben die vom Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erstmals behaupteten Kosten in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden, kann die anderweitige Darlegung des Interesses des Klägers bei der Bewertung der Beschwer nicht berücksichtigt werden.
VolltextIMRRS 2013, 1788
BGH, Urteil vom 12.07.2013 - V ZR 85/12
1. Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten. Es muss die Zeugen aber selbst vernehmen, wenn eine Partei das beantragt.*)
2. Die Begrünung einer Teilfläche eines privaten Hinterhofs kann eine Inanspruchnahme für eine Verwaltungsaufgabe sein, wenn die zuständigen staatlichen Stellen vor dem 3. Oktober 1990 die Sachherrschaft über den begrünten Teil eines solchen Hinterhofs ausgeübt und diesen für einen Außenstehenden erkennbar dem öffentlichen Verkehr geöffnet haben, dieser tatsächlich als solcher wahrgenommen worden ist und dieser Zustand heute noch besteht.*)
3. Ein Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers besteht bei einer öffentlichen Nutzung in einem privaten Hinterhof in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG nur, wenn die öffentliche Nutzung die private am 3. Oktober 1990 überwog und nach wie vor überwiegt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1783
BGH, Beschluss vom 16.07.2013 - VIII ZB 62/12
Eine Unterschrift muss die Identität des Unterschreibenden erkennen lassen, individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweisen, die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen.
VolltextIMRRS 2013, 1781
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - XII ZA 50/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1780
BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - I ZB 76/10
Dem Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln gemäß § 888 Abs. 1 ZPO wegen Nichterbringung einer Auskunft fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist und ihm deshalb sämtliche im Erkenntnisverfahren und im Vollstreckungsverfahren zuzustellenden Schriftsätze und gerichtliche Entscheidungen durch öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 185 Abs. 1 ZPO zugestellt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 1778
BGH, Beschluss vom 11.07.2013 - IV ZR 41/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1773
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.06.2011 - 13 W 40/11
1. Das rechtliche Interesse für die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nicht wegen der von der Antragsgegnerin erhobenen Verjährungseinrede, der der Antragsteller entgegengetreten ist, verneint werden.
2. Die fehlende Erfolgsaussicht eines beabsichtigten Hauptverfahrens (hier: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln) macht ein vorangeschaltetes selbständiges Beweisverfahren nicht unzulässig.
VolltextIMRRS 2013, 1772
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 174/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1768
BGH, Urteil vom 18.07.2013 - VII ZR 241/12
1. Die Zwangsvollstreckung einer Forderung ist unzulässig, wenn der Schuldner dieser Forderung mit einem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aufgerechnet hat, der in einem rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren betragsmäßig festgesetzt worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 1976 III ZR 146/73, JR 1976, 332).*)
2. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kostengrundentscheidung in einem gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil ergangen und die Sicherheitsleistung von dem Aufrechnenden nicht erbracht worden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1767
BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - I ZB 44/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1765
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 173/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1764
BGH, Beschluss vom 08.07.2013 - PatAnwZ 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1763
BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 34/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1757
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13
Die Abtretung einer Forderung vermag die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur der abgetretenen Forderung nicht zu ändern und den Zivilrechtsweg zu eröffnen. Der für den Besoldungsanspruch des Beamten gemäß § 126 Abs. 1 BRRG gegebene Verwaltungsrechtsweg bleibt daher auch nach der Abtretung des Besoldungsanspruchs für den Rechtsstreit des Zessionars gegen den Dienstherrn als Drittschuldner eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2013, 1751
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZR 413/12
§ 26 Nr. 8 EGZPO ist auf Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198 ff GVG) anwendbar; solche Urteile unterliegen daher nur dann der Beschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1742
OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2013 - 22 W 37/13
1. Bei der Frage, ob Durchfeuchtungen eines Kellers einen Mangel darstellen, handelt es sich um eine Rechtsfrage. Die Klärung von Rechtsfragen im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig.
2. Eine Ergänzungsfrage, in der nach den üblichen technischen Anforderungen bei der Errichtung eines Kellers gefragt wird, ist zulässig.
VolltextIMRRS 2013, 1741
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.
VolltextIMRRS 2013, 1739
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12
Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1738
BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - XII ZB 115/13
Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle nur dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648).*)
VolltextIMRRS 2013, 1734
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12
Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25. Oktober 2008, BGBl. I S. 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1732
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - I ZR 174/11
1. Die Beschwer des Schuldners eines zur Unterlassung verpflichtenden Urteils richtet sich danach, in welcher Weise sich das ausgesprochene Verbot zu seinem Nachteil auswirkt. Maßgebend sind die Nachteile, die dem Schuldner aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen.*)
2. Bei der Bestimmung der Beschwer des Unterlassungsschuldners ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Parteien auch über das Bestehen einer Unterlassungspflicht streiten oder aber lediglich über bereits erfolgte Verstöße gegen eine unstreitig bestehende Unterlassungspflicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1731
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 13/12
1. Enthält ein Berufungsurteil unklare und lückenhafte Ausführungen dazu, welche Hilfsanträge eine Partei in der Berufungsinstanz gestellt hat, ist das Urteil wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.*)
2. Gegenstand einer gemäß § 281 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit §§ 87, 91, 92 Abs. 1 GWB in Frage kommenden Verweisung an das für Kartellsachen zuständige Oberlandesgericht ist nicht die Prüfung von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen, sondern umfasst den gesamten von der kartellrechtlichen Fragestellung betroffenen Streitgegenstand.*)
VolltextIMRRS 2013, 1729
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VII ZR 59/12
1. Der Auftraggeber hat für die Koordinierung der verschiedenen Planer Sorge zu tragen.
2. Der Vortrag, in Baubesprechungen sei die nicht funktionierende Zusammenarbeit Gegenstand der Gespräche gewesen, genügt, eine Verletzung dieser Koordinationsobliegenheit des Auftraggebers anzunehmen. Die Übergehung dieses Vortrags verstößt gegen Anspruch des Planers auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIMRRS 2013, 1728
OLG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 15 W 5/13
Wird ein selbständiges Beweisverfahren nicht durch dieselben Parteien wie das Hauptverfahren geführt, kommt eine Aussetzung des Hauptverfahrens nicht in Betracht, da das Ergebnis des Beweisverfahrens nicht im Hauptsacheverfahren verwendet werden kann.
VolltextIMRRS 2013, 1725
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2013 - 2 A 1548/12
1. Eine Baugenehmigung und ein Bauvorbescheid sind unterschiedliche Streitgegenstände.*)
2. Ändert ein Kläger seine zunächst erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung in eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids, kann er nicht anschließend nach Erledigung dieses Klagebegehrens durch Erteilung des Bauvorbescheids im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung begehren, die Ablehnung der Baugenehmigung sei rechtswidrig gewesen.*)
3. In der vorgenannten Verfahrenskonstellation ist auch der Weg über die Feststellungsklage versperrt, wenn der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheids zum Anlass für die erneute Klageänderung nimmt.*)
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