Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 2338BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - VII ZA 9/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2332
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 70/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2329
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 612/12
Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 XII ZB 667/12 zur Veröffentlichung bestimmt; Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 187, 40, 49 f. = FamRZ 2010, 1893 Rn. 32 f.).*)
VolltextIMRRS 2013, 2327
BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - VI ZR 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2326
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - XI ZR 28/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2325
BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - II ZB 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2324
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 56/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2321
BGH, Beschluss vom 29.10.2013 - VI ZB 2/13
Der Beschluss, mit dem die Berufung verworfen wird, weil die Berufungssumme nicht erreicht ist, muss die Feststellungen enthalten, die das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat; andernfalls ist er nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deshalb aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2013, 2317
BGH, Beschluss vom 20.11.2013 - VI ZR 207/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2316
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13
Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt.*)
VolltextIMRRS 2013, 2312
BGH, Urteil vom 14.11.2013 - III ZR 376/12
1. Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.*)
2. Unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist die Verfahrensdauer dann, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles ergibt, dass die aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.*)
3. Bei der Beurteilung des Verhaltens des Gerichts darf der verfassungsrechtliche Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht unberücksichtigt bleiben. Dem Gericht muss in jedem Fall eine angemessene Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Es benötigt einen Gestaltungsspielraum, der es ihm ermöglicht, dem Umfang und der Schwierigkeit der einzelnen Rechtssachen ausgewogen Rechnung zu tragen und darüber zu entscheiden, wann es welches Verfahren mit welchem Aufwand sinnvollerweise fördern kann und welche Verfahrenshandlungen dazu erforderlich sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 2311
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - IX ZR 44/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2307
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - III ZR 358/13
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).*)
VolltextIMRRS 2013, 2304
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2013 - 6 U 210/13
1. Über die Frage der Berufungsrücknahme ist auch dann durch einen Verlustigkeits- und Kostenbeschluss nach § 516 III ZPO zu entscheiden, wenn zwischen den Parteien Streit über die Wirksamkeit der Rücknahme besteht.*)
2. Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen sodann die Berufung zurück, bewirkt dies grundsätzlich den Verlust des - einheitlich zu behandelnden - Rechtsmittels. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus der Erklärung deutlich ergibt, dass diese nur die von dem betreffenden Prozessbevollmächtigten abgegebene Prozesshandlung betreffen soll und dieser Prozessbevollmächtigte sich somit lediglich für seine Person aus dem Verfahren zurückziehen will (im Streitfall verneint).*)
VolltextIMRRS 2013, 2301
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 453/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2300
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - IV ZR 224/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2299
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZR 68/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2294
BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2293
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - XI ZB 9/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2292
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZR 152/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2291
BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 252/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2284
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - XI ZR 391/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2283
BGH, Beschluss vom 13.11.2013 - XII ZB 681/12
Die Eltern eines minderjährigen Kindes sind nach Ablauf der von einer gerichtlichen Genehmigung gedeckten Unterbringung des Kindes nicht berechtigt, im eigenen Namen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 und vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29).*)
VolltextIMRRS 2013, 2279
BGH, Beschluss vom 18.11.2013 - IX ZB 58/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2276
OLG Bremen, Beschluss vom 31.10.2013 - 2 U 24/13
1. Bei der Klagerücknahme ist der Kläger verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte kann eine ihm günstige Kostengrundentscheidung erwirken und hierauf basierend im Kostenfestsetzungsverfahren seine ihm zu erstattenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) titulieren lassen.
2. Verzichtet der Beklagte von vornherein auf die Kostenerstattung, kann er kein Kostenfestsetzungsverfahren betreiben, weil er keinen schutzwürdigen Vorteil dadurch erlangen kann. Damit hat er kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Kostengrundentscheidung.
VolltextIMRRS 2013, 2273
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2272
BGH, Beschluss vom 12.11.2013 - EnVR 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2271
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - V ZB 188/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2270
BGH, Urteil vom 14.10.2013 - RiZ(R) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2269
BGH, Urteil vom 07.11.2013 - VII ZR 105/13
Eine isolierte Drittwiderklage des vom Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Generalplaners gegen die von ihm beauftragten Fachplaner auf Freistellung von den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen des Bauherrn ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2013, 2265
VerfGH Berlin, Beschluss vom 31.05.2013 - VerfGH 22/12
Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte.
VolltextIMRRS 2013, 2262
BVerfG, Beschluss vom 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12
1. Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch, das Fragerecht gegenüber Sachverständigen (ZPO §§ 397, 402) in jedem Fall mündlich auszuüben. Die Beteiligten können vorrangig darauf verwiesen werden, Fragen und Einwendungen schriftlich vorzutragen, um Sachverständige damit zu konfrontieren.
2. Eine anschließende mündliche Befragung des Sachverständigen kann dann geboten sein, wenn sie sich nicht in der Wiederholung schriftlicher Äußerungen erschöpft, sondern einen Mehrwert hat.
VolltextIMRRS 2013, 2260
OLG Rostock, Beschluss vom 02.08.2013 - 1 W 58/13
Im Falle einer erfolglosen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ist eine Kostenentscheidung (nach § 97 Abs. 1 ZPO) erforderlich. Es bedarf aber nicht der Festsetzung eines Streitwertes für das Beschwerdeverfahren, weil lediglich Festgebühren (Nr. 1812 KV-GKG) zu erheben sind, die nicht nach dem Wert abgerechnet werden. Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren notwendige Wert des Gegenstandes (§ 33 Abs. 1 RVG) wird nur auf Antrag festgesetzt.*)
VolltextIMRRS 2013, 2257
AG Schöneberg, Urteil vom 30.04.2013 - 4 C 265/12
Die Abrechnung des Zwangsverwalters hat dem Vollstreckungsgericht gegenüber zu erfolgen. Der Zwangsverwaltungsschuldner hat gegen den Zwangsverwalter weder einen Anspruch auf Herausgabe von Originalbelegen, noch von Kopien dieser Belege.
VolltextIMRRS 2013, 2250
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2013 - 4 U 33/13
Konnte ein Zeuge unter der angegebenen Anschrift aus unbekannten Gründen nicht geladen werden, so darf auch dann, wenn dieser Umstand der beweisführenden Partei rechtzeitig mitgeteilt worden war, die mündliche Verhandlung im Beweisaufnahmetermin nicht geschlossen werden. Das Gericht hat dem Beweisführer zuvor nach § 356 ZPO eine Frist zur Behebung des Hindernisses zu setzen.*)
VolltextIMRRS 2013, 2249
OLG Naumburg, Urteil vom 20.08.2013 - 10 W 18/13
1. Die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung begründet grundsätzlich nicht die Besorgnis der Befangenheit, da die richterliche Verfahrensleitung zum Kernbereich der richterlichen Entscheidungstätigkeit gehört.
2. Verweigert der Richter die Verlegung eines anberaumten Termins, obwohl der Prozessbevollmächtigte durch Urlaub an der Wahrnehmung dessen gehindert ist und das Interesse des Klägers, im anstehenden Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlung durch den das Mandat bearbeitenden Bevollmächtigten persönlich vertreten zu werden besonders ausgeprägt ist, ist die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise begründet.
VolltextIMRRS 2013, 2247
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.09.2013 - 2-16 S 54/13
1. Der Auftragnehmer kann seinen Vergütungsanspruch auch ohne eine vorausgegangene Abnahme geltend machen, wenn der Auftraggeber grundlos die Abnahme ablehnt. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer auf Abnahme und Zahlung des Werklohns klagen. Dabei reicht ein Zahlungsantrag aus, da mit ihm konkludent die Abnahme der Werkleistung begehrt wird.
2. Klagt der Auftragnehmer mit der Behauptung, er habe die geschuldete Werkleistung vertragsgemäß erbracht, bedarf es keines ergänzenden Vortrags zur Abnahmefähigkeit, solange der Auftraggeber keine Tatsachen vorträgt, die dem entgegenstehen. Das gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Zahlung des Werklohns verweigert, ohne überhaupt Mängel des Werks bzw. nur ihrer Art und Umfang nach unbedeutende Mängel geltend zu machen.
3. Dem Eintritt der Fälligkeit steht das Fehlen einer den Anforderungen des UStG entsprechenden Rechnung nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2013, 2246
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12
1. Hat das Gericht erster Instanz dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in mündlicher Verhandlung zu Unrecht nicht entsprochen, muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben. Anderenfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05, VersR 2006, 950 Rn. 6-8).*)
2. Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers (hier: Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen).*)
VolltextIMRRS 2013, 2242
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.07.2013 - 12 MN 300/12
Eine Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines Normenkontrolleilantrags gegen die Ausweisung eines kombinierten Vorrang- und Eignungsgebiets in einem Regionalen Raumordnungsprogramm ergibt sich weder aus dem nationalen Recht noch dem Europarecht oder dem Aarhus-Übereinkommen.*)
VolltextIMRRS 2013, 2240
BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2235
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2013 - 8 B 10483/13
Für die Klage eines Pflegeheimbetreibers auf Feststellung der Unwirksamkeit eines städtebaulichen (Sanierungs-)Vertrages zwischen der Stadt und einem konkurrierenden Pflegeheimbetreiber ist der Verwaltungsrechtsweg auch dann gegeben, wenn der Kläger einen Eingriff in seine Wettbewerbsfreiheit geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2013, 2234
BGH, Urteil vom 22.10.2013 - XI ZR 42/12
Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 2231
BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZA 4/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2230
BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - V ZB 162/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2228
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - V ZB 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2227
BGH, Beschluss vom 31.10.2013 - VI ZR 115/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2226
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZB 5/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2225
BGH, Urteil vom 05.11.2013 - VI ZR 319/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2224
BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZB 67/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 2467
BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - VII ZR 339/12
Bleibt ein Angriffsmittel einer Partei deswegen unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift wie des § 531 Abs. 2 ZPO zu Unrecht zurückgewiesen hat, so ist zugleich das rechtliche Gehör (GG Art. 103 Abs. 1) der Partei verletzt.
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