Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0501BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 210/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0503
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - AnwZ 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0502
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZR 317/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0327
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 32/13
Ist die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt worden, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.
VolltextIMRRS 2014, 0313
OLG Celle, Beschluss vom 23.09.2013 - 23 SchH 3/13
1. "Unverzüglich" in Art. 23 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 ist in Anlehnung an § 121 BGB zu verstehen mit der Folge, dass die Frage der Unverzüglichkeit in Abhängigkeit von einem zurechenbaren Verschulden zu sehen ist.*)
2. Eine im Ausgangsverfahren nicht anwaltlich vertretene Partei kann hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Erhebung einer Verzögerungsrüge einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterliegen mit der Folge, dass sie auch noch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Verzögerungsrüge erheben kann (Abgrenzung zu OLG Bremen, Urteil vom 4. Juli 2013, NJW 2013, 3109, und vom 20. Februar 2013, NJW 2013, 2209).*)
VolltextIMRRS 2014, 0312
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2013 - 5 W 38/13
1. Der Verzug mit einer in der Hauptsache geltend gemachten Kostenvorschusszahlung tritt nicht schon mit dem Ablauf einer zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist oder der Verweigerung der Mängelbeseitigung ein, sondern erst nach einer Mahnung zur Zahlung des Kostenvorschusses.
2. Im Falle eines Anerkenntnisses werden die Kosten unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls verteilt. Für die Hauptsacheklage bedeutet dies, dass die Kosten dem Kläger aufzuerlegen sind, wenn der Beklagte durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat und den Anspruch sofort anerkannt hat.
3. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind dagegen dem Beklagten aufzuerlegen, wenn er kein sofortiges Anerkenntnis oder eine gleichwertig erscheinende prozessuale Erklärung im selbständigen Beweisverfahren abgegeben hat.
VolltextIMRRS 2014, 0324
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.06.2013 - 2-13 S 4/12
Bei einem Streit um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld zwischen Mitgliedern einer WEG handelt es sich nicht um eine Binnenstreitigkeit.
VolltextIMRRS 2014, 0314
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13
1. Im Gebührenstreitwertrecht ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Daher setzt jede Wertaddition grundsätzlich voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem materiellen Wert handelt.
2. Eine Addition der Werte findet dann statt, wenn der Beklagte einen nicht bereits durch Aufrechnung verbrauchten (überschießenden) Teil der Gegenforderung unbedingt im Wege der Widerklage gerichtlich geltend macht.
VolltextIMRRS 2014, 0320
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZR 52/13
Der Streitwert einer Klage auf Duldung der Benutzung von Nachbargrundstücken zur Herstellung der erforderlichen Verbindung mit einem öffentlichen Weg (Notweg) bestimmt sich in entsprechender Anwendung von § 7 Alt. 1 ZPO nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Klägers an der Duldungspflicht des Nachbarn. Der Wert dieses Interesses entspricht der Wertsteigerung, welche das Grundstück des Klägers durch die Gewährung des Notwegrechts erfährt.*)
VolltextIMRRS 2014, 0311
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2013 - 1 W 67/13
Die Streitwerte von Berufung und Anschlussberufung werden in 2. Instanz addiert. Das gilt auch, wenn die Anschlussberufung im Laufe des Berufungsverfahrens zurückgenommen wird. Voraussetzung ist lediglich, dass die Vorinstanz über die den Gegenstand der Anschlussberufung bildende Forderung entschieden hat.*)
VolltextIMRRS 2014, 0302
OLG Koblenz, Urteil vom 23.01.2013 - 5 U 1276/12
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Photovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.*)
VolltextIMRRS 2014, 0309
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - XII ZB 377/12
Durch das Einreichen eines die mündliche Verhandlung lediglich vorbereitenden Schriftsatzes hat sich eine Partei noch nicht in eine Verhandlung vor dem als befangen abgelehnten Richter eingelassen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0294
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2013 - 7 W 58/13
1. Keine Befangenheit eines Richters, wenn dieser auf Frage einer Partei ausführt, er habe einen Schriftsatz vor dem Termin nicht mehr zur Kenntnis nehmen können.*)
2. Insbesondere bei Missachtung einer sorgfältigen und auf Verfahrensförderung bedachten Prozessführung gem. § 282 Abs. 1 ZPO sind Versäumnisse des Anwalts einer Partei in keiner Weise dem Tatrichter anzulasten.*)
3. Eine gewünschte inhaltliche Protokollberichtigung gem. § 164 Abs. 3 Satz 2 ZPO einer Partei obliegt der Urkundsperson gem. § 163 ZPO (hier: dem Richter), die nicht durch einen - angedrohten - Befangenheitsantrag erzwungen werden kann.*)
4. Weder einer Partei noch einem Parteivertreter steht das Recht zu, die Vorschriften des Befangenheitsrechts gem. §§ 42 ff. ZPO zur prozessordnungswidrigen Durchsetzung ihnen nicht zustehender prozessualer Rechte oder als Druck- oder Drohmittel zur Durchsetzung für nicht zustehende prozessuale Rechte einzusetzen und zu missbrauchen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0288
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - V ZR 96/13
Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern wegen Entziehung des Wohnungseigentums sind Wohnungseigentumssachen gemäß § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 2 WEG in der seit dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung.*)
VolltextIMRRS 2014, 0284
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.10.2013 - 2-13 S 42/12
Bei einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung liegt keine Binnenstreitigkeit im Sinne des Wohnungseigentumsrechts, sondern eine kaufrechtliche Streitigkeit vor, die eine abweichende gerichtliche Zuständigkeit begründet.
VolltextIMRRS 2014, 0278
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2013 - 10 W 42/13 (KfB)
Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei zunächst mit dem Kostenfestsetzungsantrag den Umsatzsteuerbetrag wegen der - irrtümlich angenommenen - Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei nicht geltend gemacht, kann er dies mit einem Nachfestsetzungsantrag korrigieren und diese nachträglich festsetzen lassen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0264
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - V ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0261
OLG Koblenz, Urteil vom 21.08.2013 - 5 U 273/13
1. Die durch eine Klage oder ein selbständiges Beweisverfahren bewirkte Hemmung der Verjährung kommt ausschließlich der jeweils antragstellenden Partei zugute. Zu Gunsten der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche desjenigen, der lediglich eine Werklohnklage des Unternehmers gegen sich führen lässt, wirkt die Hemmung nicht.
2. Zur Frage, wann die Verjährungseinrede im Bauprozess treuwidrig ist (hier verneint).
VolltextIMRRS 2014, 0257
KG, Beschluss vom 06.01.2014 - 8 W 96/13
Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen Minderungsbetrag zu bemessen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0255
BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - IX ZR 299/12
1. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den Schriftsätzen, einer aus sechs Seiten bestehenden Tabelle und einem 221 Seiten umfassenden Anlagenkonvolut zusammenzusuchen.
2. Ein schlüssiger Vortrag kann nicht durch die Vorlage von Rechnungen und dem Akteninhalt aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren ersetzt werden.
VolltextIMRRS 2014, 0254
BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - AnwSt (3) 6/13
Ein Rechtsmittel gegen einen die Aufhebung eines Einstellungsbeschlusses und die Fortsetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss des Anwaltsgerichtshofs ist nicht zulässig.*)
VolltextIMRRS 2014, 0252
BGH, Beschluss vom 21.11.2013 - V ZB 109/13
Mängel bei der Zustellung des Vollstreckungstitels (hier: fehlende Zustellung eines Registerauszugs bei Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister) können nur in dem laufenden Versteigerungsverfahren bis zur Zuschlagserteilung, nicht aber in einem nachfolgenden Beschwerdeverfahren rückwirkend beseitigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 18. März 2010 V ZB 124/09, NJW RR 2010, 1100, 1102 Rn. 23 ff.; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012 V ZB 124/12, BGHZ 195, 292, 297 Rn. 11).*)
VolltextIMRRS 2014, 0246
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - II ZR 323/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0242
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - VII ZR 148/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0231
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2013 - 3 W 296/13
Ein Mieter, der über zwei Monate urlaubsbedingt im Ausland verbringt und keine Vorkehrungen getroffen hat, dass ihn gerichtliche Zustellungen auch ggf. an seinem Urlaubsort erreichen können, obwohl er mit der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks rechnen musste, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, wenn er die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige versäumt.
VolltextIMRRS 2014, 0228
BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 46/13
Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden. Er muss vielmehr zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.
VolltextIMRRS 2014, 0226
BGH, Beschluss vom 03.09.2013 - VIII ZB 17/12
1. Eine Kostenentscheidung kann grundsätzlich nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Dies gilt auch für eine Kostentrennung gemäß § 96 ZPO.
2. Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Kostenentscheidung ist über die in § 99 Abs. 2, § 91a Abs. 2 und § 269 Abs. 5 ZPO genannten Ausnahmen hingegen möglich, wenn eine Kostenentscheidung zu Lasten eines nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten ergangen ist, es an einer Hauptsacheentscheidung fehlt oder den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde.
VolltextIMRRS 2014, 0224
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 - 24 U 191/12
Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.*)
VolltextIMRRS 2014, 0222
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2013 - 3 W 298/13
1. Behauptet der Empfänger eines Fax-Schreibens dieses nicht erhalten zu haben, muss er sich das Fax-Ausgangsjournal des Senders entgegenhalten lassen. Das Vorliegen eines "OK-Vermerks" im Sendebericht belegt das Zustandekommen der Verbindung. Damit steht fest, dass zwischen dem Telefaxgerät des Senders und dem des Empfängers zu der angegebenen Zeit eine Leistungsverbindung bestanden hat.
2. Ein "OK"-Vermerk im Sendebericht eines Faxgeräts ist kein Beweis für den Zugang eines Dokumentes beim Empfänger, stellt jedoch ein Indiz dafür. Behauptet dennoch der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt. In so einem Fall muss der Empfänger den fehlenden Zugang beweisen.
3. Beschlüsse, die die Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffen, sind nicht anfechtbar.
VolltextIMRRS 2014, 0220
LG Darmstadt, Urteil vom 20.12.2013 - 6 S 106/13
1. Die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft.
2. Statthaftigkeit setzt - abweichend von § 592 ZPO - nur voraus, dass die beweisbedürftigen Tatsachen unter Beweis gestellt werden.
VolltextIMRRS 2014, 0217
BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VI ZR 560/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0215
BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - IV ZR 158/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0213
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - X K 2/12
Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Dauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zu Gunsten des Klägers wirkende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der für das Ausgangsverfahren maßgebenden Rechtsfrage eingetreten ist, hat der Kläger durch die überlange Dauer des Ausgangsverfahrens keinen "Nachteil" erlitten, so dass er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer beanspruchen kann.*)
VolltextIMRRS 2014, 0212
KG, Urteil vom 18.11.2013 - 8 U 71/13
Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung von Mietzinsansprüchen (vorliegend bejaht).*)
VolltextIMRRS 2014, 0206
BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Die Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - Xa ARZ 273/08).*)
VolltextIMRRS 2014, 0205
LG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2013 - 313 O 310/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0204
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2014 - 15 W 1/14
Wenn das Bauwerk, an dem die streitgegenständlichen Mängel vorhanden sein sollen, Eigentum einer dritten, nicht am Verfahren beteiligten Person ist, kann der Antrag der beweisbelasteten Partei gemäß § 144 ZPO, den Eigentümer zur Duldung der Begutachtung zu verpflichten, im Falle von Wohnungen abgelehnt werden.
VolltextIMRRS 2014, 0203
LG Hamburg, Urteil vom 18.12.2013 - 311 T 72/13
1. Der Mieter, der seinen Vermieter verpflichten will, Instandsetzungs- und ähnliche Arbeiten aufzunehmen, begehrt eine Leistungsverfügung.
2. Voraussetzung für den Erlass einer Leistungsverfügung ist unter dem Aspekt des Verfügungsgrunds ein dringendes Auf-die-Leistung-angewiesen-sein.
3. Dies kann eine bestehende oder drohende Notlage sein, ebenso drohende unzumutbare wirtschaftliche Nachteile.
4. Gewisse Unzuträglichkeiten in einer Ersatzwohnung reichen aber nicht aus.
VolltextIMRRS 2014, 0200
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - VII ZB 11/12
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien den Rechtsstreit durch Prozessvergleich beendet haben (Fortführung von BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - VII ZB 15/12, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2014, 1733
LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlagen, die als Aufdachanlagen konstruiert sind, sind als Zubehör des zu versteigernden Grundstücks anzusehen und müssen in die Verkehrswertfestsetzung einbezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der von den Anlagen erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht im Gebäude selbst verbraucht wird.
VolltextIMRRS 2014, 0197
VG München, Urteil vom 27.10.2008 - M 8 K 08.369
Ein Wohnungseigentümer kann sich im Rahmen der Klagebefugnis auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, welcher der Vermeidung eines schleichenden Umwandlungsprozesses des jeweiligen Gebietes dienen soll.
VolltextIMRRS 2014, 0195
BGH, Beschluss vom 09.01.2014 - IX ZR 67/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0194
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZR 291/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0187
OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014 - 9 W 2/14
1. Ein Streitgenosse, gegen den der Rechtsstreit durch Teilurteil endgültig entschieden ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenentscheidung; insoweit ist die Kostenentscheidung nicht insgesamt dem Schlussurteil vorzubehalten.*)
2. Gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erlass einer Kostenentscheidung ist der ausgeschiedene Streitgenosse beschwerdebefugt.*)
VolltextIMRRS 2014, 0186
OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 34 AR 219/13
Zwar ist für Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis das Amtsgericht ausschließlich zuständig. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die gemeinsame Nutzung einer Wohnung und das Aufbringen der Miete zwischen zwei Personen, die als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben, ist die Streitwerthöhe entscheidend, denn es handelt sich nicht um eine Streitigkeit zwischen sich im Mietverhältnis gegenüberstehenden Parteien.
VolltextIMRRS 2014, 0179
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2013 - 4 U 137/13
§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat den Zweck, nachträglich ermittelte Massegegenstände zugunsten der Insolvenzgläubiger zu verwerten. Erfasst werden solche Vermögenswerte, die aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Möglichkeit zur Masse gezogen werden können, aber auch solche Gegenstände, deren Existenz oder Aufenthaltsort dem Insolvenzverwalter (Treuhänder) unbekannt geblieben sind. Erfasst werden ferner Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt, für bereits veräußert ansah oder als wertlos betrachtete. Ob die Verwertung aufgrund einer Nachlässigkeit des Insolvenzverwalters (Treuhänders) unterblieben ist, ist unerheblich.
VolltextIMRRS 2014, 0177
OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2013 - 32 SA 63/13
Zur entsprechenden Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wenn Ansprüche auf Mietzinszahlung für zwei Objekte geltend gemacht werden, die in verschiedenen Landgerichtsbezirken liegen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0176
AG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2013 - 55 C 1054/13
Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Vertrag über die Überlassung einer Werkdienstwohnung sind auch dann nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen, wenn die streitigen Ansprüche erst nach Beendigung des Arbeitsvertrags fällig und verfolgt werden, aber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entstandene Pflichten (hier auf Nachzahlung von Heizkosten) betreffen.
VolltextIMRRS 2014, 0174
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - IV ZR 354/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0172
BGH, Beschluss vom 10.12.2013 - VI ZR 323/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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