Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0471BGH, Beschluss vom 05.03.2014 - IV ZR 228/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0450
KG, Beschluss vom 30.01.2014 - 22 W 44/13
1. Die in § 899 Abs. 2 Satz 2 BGB geregelte gesetzliche Vermutung der Gefährdung des Rechts ist hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung widerlegt, wenn lediglich die Unwirksamkeit des zu sichernden Anspruchs geltend gemacht wird, weil insoweit ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nicht in Betracht kommt.*)
2. Über einen wiederholten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nur bei Änderung des Sachverhalts in der Sache (erneut) zu entscheiden.*)
3. Ebenso wie das zu lange Zuwarten mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens das Eilbedürfnis widerlegt, steht auch das Unterlassen einer rechtzeitigen Klageerhebung im Hauptsacheverfahren der Annahme des Verfügungsgrundes (erst recht) entgegen (Selbstwiderlegung sowie rechtsmissbräuchlich selbst geschaffenes Eilbedürfnis).*)
VolltextIMRRS 2014, 0443
OLG Dresden, Beschluss vom 09.10.2013 - 17 W 996/13
Die Kostenordnung ist für die Abrechnung von Gebühren für Grundbucheintragungen weiter anzuwenden, wenn die Verfahren vor dem 1.8.2013 anhängig geworden oder eingeleitet worden sind.
VolltextIMRRS 2014, 1708
BGH, Beschluss vom 12.02.2014 - XII ZR 92/13
Hat der Mieter im ersten Rechtszug konkret Mängel dargelegt, darf das Berufungsgericht ergänzendes Vorbringen dazu nicht zurückweisen, wenn die erste Instanz den Mieter nicht darauf hingewiesen hat, dass es seinen Vortrag für unsubstantiiert halte.
VolltextIMRRS 2014, 0459
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 - 21 W 17/14
Wird ein Beweisverfahren vom Antragsteller nicht fortgeführt, so erfolgt keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren, vielmehr ist in diesem Fall § 494a ZPO anzuwenden.
VolltextIMRRS 2014, 0449
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2013 - 8 W 112/13
Reicht der Kläger nach vorangegangenem Mahnverfahren trotz Aufforderung gemäß § 697 Abs.1 ZPO mehrere Monate keine Anspruchsbegründung ein und stellt der Beklagte einen Klagabweisungsantrag sowie einen Antrag auf Terminsanberaumung nach § 697 Abs.3 ZPO, woraufhin die Klagrücknahme erfolgt, kann der Beklagte die Erstattung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Ziff.3100 VV RVG verlangen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0441
OLG Bamberg, Beschluss vom 07.10.2013 - 8 W 84/13
Bei einer beantragten Eintragung in das Grundbuch handelt es sich im kostenrechtlichen Sinn um ein gerichtliches Verfahren. Daher gilt für laufende Grundbuchverfahren, in denen die Eintragung vor Inkrafttreten des neuen Rechts beantragt worden sei, weiterhin die Kostenordnung.
VolltextIMRRS 2014, 0451
LG München I, Urteil vom 23.01.2014 - 36 S 26080/12 WEG
Die Bestimmung des Art. 1 BaySchlG kann nicht erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass sie generell auch die Fälle erfasst, in denen die Klage aufgrund einer unzutreffenden Ermittlung des Streitwerts zunächst vor dem Landgericht erhoben wird und dieses den Rechtsstreit wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit gemäß § 281 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht verweist.
VolltextIMRRS 2014, 0439
BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
Eine Hemmung der Verjährung nach § 213 BGB setzt nicht die Identität des Streitgegenstands voraus. Erforderlich ist aber, dass der Anspruchsgrund im Kern identisch ist. Ein bloßer wirtschaftlicher oder funktioneller Zusammenhang genügt nicht.*)
VolltextIMRRS 2014, 0438
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2014 - 13 WF 43/14
1. Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt.*)
2. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 670, 675 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 0437
OLG Celle, Urteil vom 19.02.2014 - 9 U 166/13
Bei einer im ersten Rechtszug erfolgten Abweisung der Klage als im Urkundsverfahren unstatthaft nach § 597 Abs. 2 ZPO kann im vom Kläger betriebenen Berufungsverfahren wie nach einem klagabweisenden erstinstanzlichen Prozessurteil bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Klage insgesamt durch Sachurteil abgewiesen werden. Das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO steht dem nicht im Wege (entgegen RGZ 57, 42, 44).*)
VolltextIMRRS 2014, 0424
LG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2014 - 21 OH 19/13
Ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist unzulässig, wenn es am Erfordernis der Beweisgefährdung fehlt, was etwa dann der Fall ist, wenn die Antragsteller ganzjährige Beeinträchtigungen durch einen Birkenbaum auf der Grundstücksgrenze rügen, ohne diese Beeinträchtigungen in zeitlicher Hinsicht näher zu konkretisieren.
VolltextIMRRS 2014, 0422
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2014 - 9 W 34/13
Die rechtliche Klärung, den Umsatzsteuerbetrag nicht als Vorsteuer abziehen zu können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren, das nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden soll, nicht zu überprüfen. Etwas anderes kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Erklärung vom Erstattungsschuldner bereits entkräftet oder ihre Unrichtigkeit offensichtlich ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0420
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2014 - 8 A 11021/13
Vereinbaren die Parteien eines städtebaulichen Vertrags, dass "über Streitigkeiten aus diesem Vertrag ein dem Gerichtsverfahren vorgeschaltetes Schiedsgericht" entscheidet, handelt es sich zwar nicht um eine Schiedsklausel, weil in ihr kein vollständiger Ausschluss des staatlichen Rechtsschutzes, sondern bloß ein vorgeschaltetes Schiedsverfahren vereinbart worden ist. Auch eine solche Schlichtungsvereinbarung führt aber auf Einrede dazu, dass die ohne Schlichtungsversuch erhobene Klage als zurzeit unzulässig abzuweisen ist.
VolltextIMRRS 2014, 0419
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 W 4/14
Die Parteien dürfen in einem Gerichtsverfahren grundsätzlich alles vortragen, was sie zur Wahrung ihrer Rechte für erforderlich halten. Dies gilt auch, soweit der Tatsachenvortrag vertrauliche Absprachen der Gegenpartei mit ihrem Rechtsanwalt betrifft.*)
VolltextIMRRS 2014, 0415
BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12
Nach einem an unionsrechtlichen Vorgaben orientierten Verständnis gewährt § 47 Abs. 1 BImSchG einem anerkannten Umweltverband eigene Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - Rs. C-237/07, Janecek - Slg. 2008, I-6221 und vom 8. März 2011 - Rs. C-240/09, Lesoochranárske zuskupenie VLK <"slowakischer Braunbär"> - Slg. 2011, I-1255).*)
VolltextIMRRS 2014, 0411
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2014 - 2-13 S 142/12
1. Eine Anfechtungsklage ist gegen die übrigen Eigentümer zu richten; diese sind notwendige Streitgenossen.
2. Wird der Termin auch nur von einem Eigentümer wahrgenommen, sind die anderen nicht säumig, sondern als durch den Nichtsäumigen als vertreten anzusehen.
3. Tritt der Eigentümer für sich selbst auf, gilt dies auch für den Fall, dass eigentlich für alle übrigen Eigentümer ein Rechtsanwalt bestellt ist, d. h,. auch in diesem Fall sind die Eigentümer als durch den Nichtsäumigen vertreten anzusehen.
4. Die Vertretungsfunktion des § 62 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass der nichtsäumige (beklagte) Eigentümer die übrigen (beklagten) Eigentümer vertreten kann, und zwar auch hinsichtlich eines Anerkenntnisses.
5. Im Falle eines Anerkenntnisses des nichtsäumigen Streitgenossen entfällt die Wirkung des Anerkenntnisses für die säumigen Streitgenossen auch dann nicht, wenn diese Berufung einlegen.
VolltextIMRRS 2014, 0407
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2014 - 14 W 28/14
1. Zur Kostenerstattung bei Streitgenossen mit gemeinsamem Prozessbevollmächtigten, wenn einer obsiegt, der andere unterliegt und auch der Gegenstandswert unterschiedlich ist.*)
2. Erstattungsanspruch einer Partei mit Wohnsitz im Ausland (Paris), die für einen in Deutschland (Trier) zu führenden Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte am dritten Ort (Düsseldorf) und für die Vertretung im Gerichtstermin Unterbevollmächtigte am vierten Ort (Wittlich) beauftragt.*)
VolltextIMRRS 2014, 0392
LG Berlin, Beschluss vom 05.02.2014 - 13 O 223/11
Eine Veranlassung zur Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw. allgemein zur Anrufung des Gerichts gibt nur, wer sich vor Anrufung des Gerichts ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage so verhält, dass der Gegner annehmen musste, er werde ohne Anrufung des Gerichts nicht zu seinem Recht kommen. Ist dies nicht der Fall und legt die Partei ein Rechtsmittel ein (hier: Widerspruch) entspricht es billigem Ermessen ihr die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
VolltextIMRRS 2014, 0542
BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZR 84/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0541
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 110/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0539
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 114/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0538
BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 26/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0397
BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - IV ZR 165/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0398
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 109/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0399
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 113/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0376
LG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2014 - 9 S 258/13
1. Verhält sich ein Mieter - oder dessen Mitbewohner - nach einer Kündigung wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung über einen Zeitraum von anderthalb Jahren wohl, so kann dem Festhalten des Vermieters am auf die Kündigung gestützten Räumungsanspruch der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens erfolgreich entgegengehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn der "Störenfried", dessen Verhalten der Kündigung zu Grunde lag, in der Wohnung verbleibt.
2. Wird der Rechtsstreit nach zulässiger Berufungseinlegung von beiden Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt, muss das Berufungsgericht eine Entscheidung über die Kosten treffen. Dabei kommt es auf den ohne Erledigung zu erwartenden Verfahrensausgang an, wobei eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten genügt.
3. Verbleibt es nach der summarischen Prüfung beider Instanzen insgesamt bei offenen Erfolgsaussichten, sind die Kosten beider Instanzen gegeneinander aufzuheben.
VolltextIMRRS 2014, 0391
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZB 41/13
Wird eine Klage auf Mängelbeseitigung abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme.*)
VolltextIMRRS 2014, 0373
LG Dortmund, Beschluss vom 11.03.2013 - 6 O 231/12
Der Begriff des Kaufmanns i.S.d. § 38 ZPO, § 1 Abs. 2 HGB hängt nicht davon ab, ob mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Entscheidend ist eine wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, wobei auf die Verkehrsauffassung, Führung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und die Tätigkeit am Markt im Wettbewerb mit Privatunternehmen abzustellen ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0378
BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - XII ZB 278/13
Zur Bemessung des Beschwerdewertgegenstandes bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die eigenen Einkünfte.*)
VolltextIMRRS 2014, 0348
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2013 - 23 SchH 2/13 EntV
1. Es bedarf keiner Verzögerungsrüge, wenn die Verzögerung in einer schon abgeschlossenen Instanz erfolgt ist.
2. Beträgt die Gesamtverfahrensdauer eines Güterrechtsverfahrens zwölf Jahre und sechs Monate, handelt es sich um überlange Verfahrensdauer, die einen Entschädigungsanspruch der Beteiligten nach sich ziehen kann.
VolltextIMRRS 2014, 0382
BGH, Beschluss vom 31.01.2014 - III ZR 84/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0386
BGH, Urteil vom 26.11.2013 - X ZR 3/13
Die Anrufung der durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingerichteten Schiedsstelle hemmt die Verjährung nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB, wohl aber in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Schiedsstelle steht insoweit einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle gleich.*)
VolltextIMRRS 2014, 0385
BGH, Beschluss vom 03.02.2014 - EnVR 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0387
BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 145/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0388
BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - II ZR 261/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0389
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZR 194/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0390
BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - VIII ZR 137/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0510
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - IX ZR 298/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0496
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 38/13
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287).*)
VolltextIMRRS 2014, 0495
BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZB 291/11
Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0364
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2013 - 10 W 35/13
Der abgelehnte Richter darf über die Ablehnung nur dann selbst entscheiden, wenn hierfür ein inhaltliches Eingehen auf den Verfahrensgegenstand entbehrlich ist. Eine Entscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters darf nie eine sachliche Bewertung des eigenen Verhaltens enthalten.
VolltextIMRRS 2014, 0363
OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2014 - 2 W 32/14
Der Kostenstreitwert für die Klage des Vermieters gemäß § 546 a Abs. 1 BGB i.V.m. § 259 ZPO auf künftige Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache richtet sich nach §§ 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und beläuft sich in einfach gelagerten Fällen auf den Betrag einer Jahresmiete.*)
VolltextIMRRS 2014, 0337
BGH, Urteil vom 14.01.2014 - II ZR 192/13
Der Tatrichter darf sich bei der Ermittlung ausländischen Rechts nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0346
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - VII ZB 49/13
Ist eine Werklohnklage mangels prüfbarer Schlussrechnung als derzeit unbegründet abgewiesen worden, steht einer erneuten Klage die Rechtskraft des klageabweisenden Urteils entgegen, wenn mit dieser unter Vorlage eines Gutachtens lediglich geltend gemacht wird, die Entscheidung des Gerichts sei unzutreffend.*)
VolltextIMRRS 2014, 0354
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 299/12
Eine Gehörsrüge kann gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht dazu eingelegt werden eine Begründungsergänzung herbeizuführen.
VolltextIMRRS 2014, 0356
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - XI ZR 372/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0357
BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZR 79/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0508
BGH, Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0500
BGH, Beschluss vom 30.01.2014 - IX ZR 67/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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