Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15970 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 1309BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 287/13
Dem Erlass eines Anerkenntnisurteils steht die fehlende Durchführung eines obligatorischen Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1307
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2014 - 2 W 61/14
Der Streitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung der Berechtigung der Mietminderung bestimmt sich nach § 9 ZPO auf den 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung.
VolltextIMRRS 2014, 1298
OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14
1. Für die Bemessung des Streitwerts des selbständigen Beweisverfahrens ist der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04, IBRRS 2004, 3120).*)
2. Gemessen hieran ist für die Wertfestsetzung auch dann allein die Höhe der vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten maßgeblich, wenn diese den Betrag, den der Antragsgegner dem Antragsteller vor Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf den streitgegenständlichen Mangel bereits gezahlt hat, nicht übersteigen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1306
BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14
1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.*)
2. Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, IBR 2010, 1056 - nur online = JurBüro 2010, 190, 191).*)
3. Wird bei der vorstehend unter 1. genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1297
OLG München, Beschluss vom 06.08.2014 - 34 AR 97/14
1. Auch wenn der Kläger nach Abgabe des Akten an das bezeichnete Landgericht mit seiner Anspruchsbegründung den Klageantrag auf einen die Grenze des § 23 Nr. 1 GVG nicht mehr übersteigenden Betrag ermäßigt, verbleibt es bei der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts.*)
2. Willkürlich ist eine Verweisung an das Amtsgericht in diesem Fall jedenfalls dann, wenn sich das Landgericht in seinem Beschluss nicht mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der sachlichen Zuständigkeit auseinandersetzt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1292
LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2014 - 67 S 90/14
Benennt eine Mietvertragspartei für eine von ihr behauptete mündliche Abrede einen Zeugen, der ein Telefongespräch der Parteien über eine Mithöreinrichtung mitgehört haben soll, ohne sich zuvor sämtlichen Gesprächsteilnehmern zu offenbaren, unterfällt der Beweisantritt einem Beweiserhebungsverbot.*)
VolltextIMRRS 2014, 1289
VG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2014 - 6 K 2058/13
Zur Verwirkung des Rechts, die Fortsetzung eines nach § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO eingestellten Verfahrens zu beantragen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1273
OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2014 - 32 SA 48/14
1. Eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann auch dann erfolgen, wenn für die verklagten Streitgenossen eine unterschiedliche sachliche Zuständigkeit besteht.*)
2. Einer Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO steht nicht entgegen, dass der Kläger vor Stellung des Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung auf Hinweis des Gerichts die Abtrennung des Verfahrens gegen einen Beklagten beantragt hat.*)
3. Die ausschließliche Zuständigkeit eines der Gerichte, die für die Zuständigkeitsbestimmung in Betracht kommen, führt nicht zwingend dazu, dass dieses Gericht als zuständig bestimmt wird; allerdings kommt der ausschließlichen Zuständigkeit bei der Auswahlentscheidung ein erhebliches Gewicht zu (im Anschluss an BGH NJW-RR 2008, 1514, 1515).*)
VolltextIMRRS 2014, 1255
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 6 U 147/13
1. Das vom Geschädigten in einem Haftpflichtprozess nach einem Verkehrsunfall vorgelegte Schadensgutachten eines von ihm beauftragten Sachverständigen stellt substantiierten Parteivortrag dar. Werden Feststellungen im Schadensgutachten bestritten, ist auf Antrag des Geschädigten über die erheblichen Tatsachen Beweis zu erheben.*)
2. Zur Darlegung des Wiederbeschaffungswerts eines unfallbeschädigten Fahrzeugs, das unstreitig einen reparierten Vorschaden an anderer, deutlich abgrenzbarer Stelle erlitten hatte, genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast jedenfalls dann, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, der Vorschaden durch ein Schadensgutachten aktenkundig ist und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen der Vorschaden bekannt gewesen ist. Der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Wertfeststellung steht dann nicht entgegen, dass der Kläger mangels eigener Kenntnisse nicht zu den konkreten den Vorschaden betreffenden Reparaturmaßnahmen vorträgt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1257
OLG Naumburg, Urteil vom 03.04.2014 - 1 U 23/13
Die Parteianhörung und die Parteivernehmung nach § 448 ZPO stellen Hilfsmittel zugunsten der beweisbelasteten Partei in Beweisnot dar. Sind beide Parteien gleichermaßen in Beweisnot, so kommt eine Parteivernehmung der beweisbelasteten Partei nicht in Betracht, sondern nur ihre Anhörung. Dadurch allein kann aber der Beweis nicht geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 1252
LG Cottbus, Beschluss vom 10.07.2013 - 5 S 10/13
Ist das Klagebegehren nicht auf die klassische Räumung und Herausgabe gerichtet, sondern allein auf die Entfernung von Aufbauten, ist es angemessen, den Gebührenstreitwert nicht nach § 41 Abs. 2 GKG, sondern nach § 3 ZPO zu bemessen.
VolltextIMRRS 2014, 1245
OLG Rostock, Beschluss vom 02.06.2014 - 3 W 65/14
Wenn neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks ausdrücklich und zusätzlich auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten oder Ähnliches verlangt wird, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten.*)
VolltextIMRRS 2014, 1242
BGH, Urteil vom 21.08.2014 - VII ZR 24/12
Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.*)
VolltextIMRRS 2014, 1240
BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - VIII ZR 352/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1237
BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Die Bindungswirkung der Verweisung entfällt nicht schon dann, wenn der Beschluss unrichtig oder sonst fehlerhaft ist. Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint.
VolltextIMRRS 2014, 1232
AG Kassel, Urteil vom 10.07.2014 - 435 C 4728/09
Lehnen sich 18 (medizinische) Sachverständige ohne Widerspruch der Parteien selbst oder den Gutachtenauftrag ab, so gilt dieses Beweismittel als unerreichbar.*)
VolltextIMRRS 2014, 1222
LG Cottbus, Urteil vom 26.02.2014 - 5 S 59/13
Bei der Streitwertberechnung bezüglich der Entfernung einer nicht fest mit dem Balkon des Mieters verbundenen Parabolantenne kommt es nicht auf die mit der Beseitigung entstehenden Kosten an. Vielmehr ist auf die Wertminderung durch die optische Beeinträchtigung des Balkons abzustellen.
VolltextIMRRS 2014, 1223
VGH Hessen, Urteil vom 25.06.2014 - 3 C 722/13
Baunachbarrechtliches Eilverfahren, Normenkontrolleilverfahren und Normenkontrollhauptsacheverfahren unterliegen unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben, so dass ein Obsiegen oder Unterliegen in einem dieser Verfahren kein Präjudiz für den Ausgang eines der anderen Verfahren darstellt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1218
OLG Köln, Urteil vom 05.06.2014 - 15 U 4/14
Eine Teilklage, die mehrere prozessual selbstständige Ansprüche zum Gegenstand hat, genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Kläger die Reihenfolge angibt, in der das Gericht diese Ansprüche prüfen soll.
VolltextIMRRS 2014, 1220
VGH Bayern, Beschluss vom 18.08.2014 - 15 N 13.1875
Die Antragsfrist für Normenkontrollanträge nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO findet auch im Fall des nachträglichen Rechtswidrigwerdens der Rechtsvorschrift Anwendung.
VolltextIMRRS 2014, 1215
BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - I ZR 70/14
Ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, gelangt nicht schon zu dem Zeitpunkt fristwahrend tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts, zu dem der mit der Annahme von Schriftstücken beauftragte Mitarbeiter des Gerichts die ihm von einem Rechtsanwalt oder einem Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei übergebene Postmappe zum Zwecke der Anbringung des Eingangsstempels auf den Schriftstücken und Einbehaltung der für das Gericht bestimmten Exemplare annimmt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1217
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014 - 11 U 45/14
Die alleinige Erhebung einer Zahlungsklage reicht nicht aus, um die einstweilige Verfügung über die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek aufrecht zu erhalten.
VolltextIMRRS 2014, 1216
OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2014 - 17 W 63/14
Die Kosten eines durch den hinter einer Partei stehenden Haftpflichtversicherer eingeholten und bezahlten Privatgutachtens sind bei der Kostenfestsetzung nicht zu berücksichtigen, da es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits handelt.
VolltextIMRRS 2014, 1214
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - V ZB 26/14
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die Zuständigkeit in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zweifelsfrei auch für den weiteren Beklagten nach § 72 Abs. 2 GVG, wenn die Entscheidung erster Instanz beide Streitgenossen betrifft.*)
VolltextIMRRS 2014, 1207
OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2014 - 1 W 187/14
Für die Frage der Notwendigkeit vorgerichtlich aufgewendeter Kosten kommt es auf den Zeitpunkt der Auslösung der Kosten, nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten am Schluss des Rechtsstreits an.*)
VolltextIMRRS 2014, 1178
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2014 - 10 A 1814/12
Die Ergänzung von Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsprozess setzt voraus, dass die Behörde unmissverständlich deutlich macht, dass es sich nicht nur um prozessuales Verteidigungsvorbringen handel, sondern um eine Änderung des Verwaltungsakts selbst. Außerdem muss deutlich werden, welche der bisherigen Erwägungen weiterhin aufrechterhalten und welche durch die neuen Erwägungen gegenstandslos werden sollen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1177
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2014 - 7 A 590/12
1. Ein Antrag auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids ist unvollständig, wenn nach §§ 16, 10, 6 BauPrüfVO NRW erforderliche Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung fehlen.*)
2. Die Ergänzung eines Beschlusses, mit dem die Berufung nur teilweise zugelassen worden ist, kommt nicht in Betracht, wenn der Zulassungsantrag im Übrigen ausdrücklich abschlägig beschieden worden ist.*)
4. Eine bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage ist unzulässig, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses unzulässig war.*)
4. Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Frist nach § 75 Abs. 2 VwGO ist ein vollständiger Antrag.*)
VolltextIMRRS 2014, 1176
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2014 - 26 Sch 13/13
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör rechtfertigt es nicht, an die Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Schiedsverfahren höhere Anforderungen zu stellen als in einem in Deutschland vor einem staatlichen Zivilgericht nach den Regeln der Zivilprozessordnung geführten Rechtsstreit.
VolltextIMRRS 2014, 1712
BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13
1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)
2. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach§ 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.*)
3. Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 Euro erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage.*)
VolltextIMRRS 2014, 1173
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014 - 20 U 66/13
1. Störungen der Geistestätigkeit sind Ausnahmeerscheinungen, weshalb von der Prozessfähigkeit der Parteien auszugehen ist. Eine Prüfung nach § 56 Abs. 1 ZPO ist nur veranlasst, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte.
2. Selbst eine rechthaberische, halsstarrige, unbelehrbare Person, die in ihrem Kampf gegen vermeintliches oder tatsächliches Unrecht jedes Maß des Schicklichen oder der Vernunft überschreitet, steht nicht von vornherein in dem Verdacht, prozessunfähig zu sein. Eine Prozessunfähigkeit ist nur gegeben, wenn die Partei nicht mehr in der Lage ist, andere Auffassungen zu diesem Themenkreis zu bedenken und die verfahrensmäßige Behandlung ihrer Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen.
VolltextIMRRS 2014, 1165
LG Bonn, Beschluss vom 28.07.2014 - 14 OH 2/10
1. Tritt der Empfänger einer Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren dem Rechtsstreit nicht bei oder erklärt er sich nicht ausdrücklich über den Beitritt, erlangt er keinerlei Befugnisse und Funktion innerhalb des laufenden Prozesses.
2. Für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwerts ist der Streitverkündungsempfänger daher nicht antragsbefugt, überdies fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse.
VolltextIMRRS 2014, 1168
LG Münster, Beschluss vom 21.05.2013 - 9 S 119/12
1. Liegt bei Ablauf der Berufungsfrist nur die Berufungsschrift und eine Abschrift des erstinstanzlichen Urteils vor, ist eine Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts in diesem Verfahrensstadium - noch - nicht geboten.
2. Vor Eingang der Berufungsbegründung hat die Kammer keinen Anlass, sich in die Sache einzuarbeiten und die Zuständigkeitsfrage zu problematisieren.
3. Legt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beim unzuständigen Gericht Berufung ein, weil sowohl er als auch das Amtsgericht davon ausgegangen sind, dass es sich um eine WEG-Sache handelt, so führt dies zu einer schuldhaften Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung beim zuständigen Gericht mit der Folge, dass ein Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 233 ZPO in die Berufungsfrist unbegründet ist.
IMRRS 2014, 1162
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2014 - 23 U 261/13
1. Bei der Beurteilung, ob eine Zustellung demnächst erfolgt ist, ist nicht allein auf zeitliche Umstände abzustellen. Zu berücksichtigen ist auch, dass angesichts der von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung den Parteien keine Nachteile wegen Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs entstehen sollen. Andererseits ist die Rückwirkung wegen des gebotenen Vertrauensschutzes für den Empfänger nur vertretbar, wenn die Zustellung in nicht allzu erheblichem Abstand vom Fristablauf erfolgt.
2. Es existiert keine absolute zeitliche Grenze für die Annahme einer noch demnächst erfolgenden Zustellung. Dies gilt grundsätzlich auch für mehrmonatige Verzögerungen. Bei einer allein vom Kläger verursachten Zustellungsverzögerung von mehr als 14 Tagen ab Fristablauf ist eine Rückwirkung allerdings ausgeschlossen.
3. Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die allein durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen.
VolltextIMRRS 2014, 1137
KG, Beschluss vom 02.06.2014 - 8 U 179/13
1. Die Schriftform des Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Voraussetzungen in der Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ursprünglichen Vertragsurkunde erfüllt werden.*)
2. Zu § 178 Abs. 1 Satz 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2014, 1145
OLG Dresden, Beschluss vom 22.11.2013 - 10 W 1107/13
Bei einer Klage auf Werklohn führt das gleichzeitig geltend gemachte Sicherungsbegehren nicht zu einer Streitwerterhöhung.
VolltextIMRRS 2014, 1144
OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2014 - 5 U 1518/13
1. Sind entweder die Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelne Wohnungseigentümer passiv legitimiert, hat die im erfolglosen Erstprozess gegen die Wohnungseigentümer erfolgte Streitverkündung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft Bindungswirkung für die im Zweitprozess wiederum streitige Frage der Passivlegitimation.*)
2. Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rechtliches Gehör ist gewahrt, wenn ihr die Streitverkündung im Erstprozess vor der mündlichen Schlussverhandlung in einer Weise zugestellt wurde, dass sie ihre Einwände dort noch hätte vortragen können.*)
VolltextIMRRS 2014, 1135
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2014 - 4 W 83/14
Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2014, 1103
BGH, Urteil vom 03.07.2014 - IX ZR 261/12
Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 1098
VGH Hessen, Beschluss vom 07.04.2014 - 3 C 914/13
1. Das Heranrücken eines reinen Wohngebietes an ein anderes reines Wohngebiet löst auch dann keine Antragsbefugnis der Eigentümer angrenzender Grundstücke aus, wenn der Bebauungsplan entgegen den bisherigen Festsetzungen Mehrfamilienwohnhäuser vorsieht.*)
2. Der zu erwartende Verkehrslärm durch hinzukommende 30 Wohneinheiten in einem reinen Wohngebiet ist als geringfügig anzusehen und begründet daher keine Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 VwGO.*)
3. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme besteht für Eigentümer in einem reinen Wohngebiet, die auf ihren Grundstücken villenartige Gebäude errichtet haben, kein Abwehranspruch gegen die planerische Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit Mehrfamilienhäusern.*)
4. Die Veränderung des Verkehrswertes eines Grundstücks, die durch planerische Festsetzungen eines Bebauungsplans für außerhalb des Plangebiets gelegene Grundstücke eintritt, stellt grundsätzlich keinen schutzwürdigen Belang dar, der bei der Abwägung zu berücksichtigen wäre.*)
VolltextIMRRS 2014, 1108
BGH, Beschluss vom 23.06.2014 - KVZ 28/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1113
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - VII ZR 315/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1115
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 233/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1116
BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - VI ZR 538/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1129
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - IX ZR 114/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1131
BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - IX ZB 24/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1182
BGH, Beschluss vom 23.06.2014 - KVZ 85/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1183
BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 285/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1189
BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - AnwZ (Brfg) 60/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1093
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.04.2014 - 10 W 12/14
Eine Partei kann Vorbringen für rechtlich erheblich halten, auch wenn der Richter ihre Rechtsansicht nicht teilt. Sie muss es daher nicht hinnehmen, dass der Richter seine Meinung durch einen Hinweis kund tut, der nach Wortlaut und Interpunktion deutlichen Unmut über Teile des bisherigen Sachvortrags erkennen lässt.*)
VolltextIMRRS 2014, 1068
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.03.2014 - 3 W 15/14
Zur Ablehnung einer Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit infolge "grundloser Beschleunigung" des Verfahrens.*)
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