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Sachgebiet: Prozessuales

15968 Entscheidungen insgesamt




Online seit Februar

IMRRS 2024, 0236
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenablehnung erfolgreich: Gutachten (un-)verwertbar?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 34/22

1. Gemäß § 412 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist. In diesem Fall darf ungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPO ("kann") das Gutachten des abgelehnten Sachverständigen grundsätzlich nicht mehr verwertet werden.*)

2. Die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (Anschluss an BGH, IBR 2007, 530).*)

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IMRRS 2024, 0228
ProzessualesProzessuales
„Kosten des Rechtsstreits“ sind auch Kosten des Rechtsmittelverfahrens!

LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2024 - 4 Ta 89/23

1. Haben die Parteien in der Berufungsinstanz in einem gerichtlichen Vergleich eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last.*)

2. Die Formulierung "Kosten des Rechtsstreits" umfasst dabei nicht nur die Kosten des Berufungsverfahrens, sondern die gesamten in dem Rechtsstreit anfallenden Kosten einschließlich der Rechtsmittelverfahren.*)

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IMRRS 2023, 0419
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme: Wer trägt die Kosten der Nebenintervention eines Eigentümers?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 21.11.2022 - 980a C 2/22

1. Auch im Falle einer Klagerücknahme erhält ein Nebenintervenient seine Kosten nur ersetzt, wenn seine Nebenintervention geboten war.

2. Die rechtsfähige Gemeinschaft ist regelmäßig in der Lage, die Rechtsverteidigung alleine zu stemmen, weil sie bzw. ihr Organ (Verwalter) über alle notwendigen Unterlagen und Kenntnisse verfügt und dafür nicht auf ein spezielles "Hintergrundwissen" eines einzelnen Eigentümers angewiesen ist.

3. Wenn es auf ein solches spezielles Hintergrundwissen eines Eigentümers ankommt, erscheint dessen Nebenintervention geboten.

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IMRRS 2024, 0229
ProzessualesProzessuales
Pauschales Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig!

BAG, Beschluss vom 25.01.2024 - 8 AS 20/23

1. Enthält ein Ablehnungsgesuch lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist es offensichtlich unzulässig. In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen.

2. Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig.

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IMRRS 2024, 0231
ProzessualesProzessuales
Ausgang offen: Kostenaufhebung

LG Göttingen, Beschluss vom 14.03.2023 - 5 T 43/23

1. Wenn es aufgrund Erledigung nicht mehr zur Durchführung einer (ohne die Erledigung gebotenen) Beweisaufnahme kommt, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben.

2. Das Verfahren gem. § 91a Abs. 1 ZPO dient nicht der Klärung schwieriger Rechtsfragen, so dass sich auch unter diesen Blickwinkel eine Kostenaufhebung als sachgerecht darstellt.

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IMRRS 2024, 0232
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche gegen den Verwalter richten sich gegen den Verband

AG München, Urteil vom 07.11.2022 - 1291 C 10041/22

Da die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gem. § 18 Abs. 1 WEG der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt und gem. § 18 Abs. 2 WEG jeder Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, sind Klagen, die Ansprüche gegen den Verwalter in Bezug auf den Wirtschaftsplan zum Gegenstand haben, ebenfalls gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht hingegen gegen den Verwalter zu richten.

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IMRRS 2024, 0221
ProzessualesProzessuales
Nichterlass eines Versäumnisurteils als Befangenheitsgrund?

OLG München, Beschluss vom 24.11.2023 - 28 W 1292/23 Bau

Grobe Verfahrensverstöße können dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr vom normalerweise geübten Verfahren unterscheidet, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (hier bejaht bei Nichterlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren trotz fehlender Verteidigungsanzeige und stattdessen erfolgtem Hinweis auf die Nichtanzeige).

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IMRRS 2024, 0219
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an (erstmaligen) Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist?

BGH, Beschluss vom 09.01.2024 - VIII ZB 31/23

Zu den die Darlegung eines erheblichen Grundes i.S.d. § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO bei der Stellung eines (erstmaligen) Antrags auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 42/10, Rz. 8, IBRRS 2010, 2707 = IMRRS 2010, 1989 = NJW-RR 2011, 285; Beschluss vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16, Rz. 12 ff., IBR 2017, 476 = IMRRS 2017, 0810 = NJW 2017, 2041; Beschluss vom 22.06.2021 - VIII ZB 56/20, Rz. 23, IBRRS 2021, 2373 = IMRRS 2021, 0878 = NJW 2022, 400; Beschluss vom 14.09.2021 - VI ZB 58/19, Rz. 12, IBRRS 2021, 3003 = IMRRS 2021, 1118; vom 16.11.2021 - VIII ZB 70/20, Rz. 16, IBR 2022, 102 = IMRRS 2022, 0035 = NJW-RR 2022, 201, jeweils m.w.N.).*)

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IMRRS 2024, 0214
ProzessualesProzessuales
Streit wegen Lärmimmissionen von WKA: OVG ist nicht immer zuständig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.01.2024 - 12 KS 2/24

1. Der Streit um Überwachungsmaßnahmen, die den laufenden Betrieb einer Windenergieanlage unberührt lassen, fällt nicht in die erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO.*)

2. Eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung kann eine sachliche Zuständigkeit, die im Gesetz selbst keine Grundlage findet, nicht begründen.

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IMRRS 2024, 0213
ProzessualesProzessuales
Auf Zustimmung des Gegners zur Fristverlängerung ist hinzuweisen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2023 - 9 U 50/23

1. Bei einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um mehr als einen Monat ist es grundsätzlich erforderlich, dem Gericht mitzuteilen, dass der Gegner zugestimmt hat.*)

2. Fehlt diese Mitteilung bei einem am letzten Tag der laufenden Frist gestellten Verlängerungsantrag und wird dieser sodann unter Hinweis auf § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO zurückgewiesen, kann der Umstand, dass der Gegner tatsächlich rechtzeitig zugestimmt hatte, am Ablauf der Frist nichts ändern.*)

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IMRRS 2024, 0216
ProzessualesProzessuales
Revisionszulassung wirksam beschränkt?

BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - VIII ZR 164/21

1. Eine Beschränkung der Revisionszulassung durch das Berufungsgericht ist unwirksam, wenn sie lediglich einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente betrifft und sich nicht auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht.

2. Fehlt es an einer wirksamen Beschränkung der Zulassung der Revision, ist ausschließlich die Beschränkung, nicht hingegen die Zulassung unwirksam.

3. Ein selbstständiger Teil des Gesamtstreitstoffs ist gegeben, wenn bei mehreren prozessualen Ansprüchen die als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage nur einen der Streitgegenstände betrifft.

4. Der bodenschutzrechtliche Ausgleichsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, sondern hat einen eigenen Rechtscharakter.

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IMRRS 2024, 0211
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Videoverhandlung: Richterbank auch ohne Zoom ordnungsgemäß besetzt

BVerfG, Beschluss vom 15.01.2024 - 1 BvR 1615/23

Ist bei einer Videoverhandlung die Richterbank nur in der Totalen zu sehen, ohne dass sich die Gesichter der Richter heranzoomen lassen, um ihre Unvoreingenommenheit zu prüfen, verletzt dies nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter.

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IMRRS 2024, 0191
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung: Kein Vergleichsmehrwert bei Zahlungsvergleich!

OLG München, Beschluss vom 19.01.2024 - 25 W 1378/23

1. Die Festsetzung des Streitwerts dient der Bemessung der Gerichtsgebühren. In diesem Zusammenhang ist ein Vergleichsmehrwert festzusetzen, soweit eine Gebühr für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs anfällt, was nur der Fall ist, soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird.

2. Der Wert des Vergleichs richtet sich nach den rechtshängigen und gegebenenfalls nicht rechtshängigen Ansprüchen, die durch den Vergleich erledigt werden. Beim Abfindungsvergleich kommt es auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an. Nicht maßgeblich ist dagegen, welchen Wert die Forderungen haben, die durch den Vergleich begründet wurden.

3. Ein Mehrwert des Vergleichs ergibt sich nicht schon deshalb, weil mit dem Vergleich eine Zahlungspflicht vereinbart wurde, während streitgegenständlich auch Feststellungsanträge waren, bei deren Wertfestsetzung aufgrund bestehender Unsicherheiten ein Abschlag vorgenommen wurde. Dass im Vergleich eine Zahlungspflicht festgelegt wird, während das angestrebte Urteil nur auf Feststellung gelautet hätte, vermag einen Mehrwert des Vergleichs nicht per se zu begründen.

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IMRRS 2024, 0190
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzung bei Vertretung mehrerer Streitgenossen durch gemeinsamen Rechtsanwalt?

OLG Bremen, Beschluss vom 23.11.2023 - 1 W 24/23

1. Im Fall der Vertretung mehrerer Streitgenossen durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt ist jeder einzelne Streitgenosse hinsichtlich der Geltendmachung der auf seiner Seite angefallenen Anwaltskosten gegen den Prozessgegner Anteilsgläubiger gem. § 420 BGB und kann daher im Kostenfestsetzungsverfahren gegen den Prozessgegner nur den auf ihn entfallenden Kostenanteil beanspruchen, dessen Höhe wiederum sich nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen und deren Beteiligung am Prozess bestimmt.*)

2. Im Rahmen der Kostenfestsetzung einzelner durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertretener Streitgenossen im Verhältnis zur Gegenseite sind zur Bestimmung der zu verteilenden Anwaltskosten auch angefallene Erhöhungsgebühren nach RVG VV Nr. 1008 (Mehrvertretungsgebühr) zu berücksichtigen, da hier jeder einzelne Streitgenosse den auf ihn entfallenden Anteil der insgesamt anfallenden Anwaltskosten geltend machen kann.*)

3. Die Erhöhungsgebühr nach RVG VV Nr. 1008 (Mehrvertretungsgebühr) ist nicht auf den gesamten Gegenstandswert des Verfahrens zu berechnen, sondern nur in der Höhe, in der mehrere Auftraggeber an dem Verfahrensgegenstand beteiligt waren.*)

4. Bei der Kostenfestsetzung mehrerer durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt vertretener Streitgenossen gegen den Prozessgegner wirkt sich die Regelung des § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO bei unterschiedlicher Vorsteuerabzugsberechtigung der Streitgenossen dahingehend aus, dass der Prozessgegner jeweils nur den nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Streitgenossen die auf deren Kostenanteile entfallende Umsatzsteuer zu ersetzen hat.*)

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IMRRS 2024, 0205
ProzessualesProzessuales
Zweites Versäumnisurteil droht: Anwaltslose Partei muss Gericht informieren!

BGH, Beschluss vom 13.12.2023 - XII ZB 550/21

1. In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (Fortführung von BGH Urteile vom 24.09.2015 - IX ZR 207/14, IBRRS 2015, 2810 = IMRRS 2015, 1239 = NJW-RR 2016, 60; vom 25.11.2008 - VI ZR 317/07; IBRRS 2009, 0253 = IMRRS 2009, 0127 = NJW 2009, 687; vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06, IBRRS 2007, 5358 = NJW 2007, 2047, und vom 03.11.2005 - I ZR 53/05, IBRRS 2005, 4816 = NJW 2006, 448).*)

2. In einem Verfahren mit Anwaltszwang zwingt die Erkrankung eines Beteiligten das Gericht nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit des Beteiligten erfordern. Der Beteiligte hat die gewichtigen Gründe substanziiert vorzutragen (Anschluss an BGH Urteil vom 14.09.2023 - IX ZR 219/22, IBRRS 2023, 3346 = IMRRS 2023, 1534).*)

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IMRRS 2024, 0184
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einstweiliger Rechtsschutz gegen unbefugte Einberufung einer Eigentümerversammlung?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 04.09.2023 - 980b C 24/23 WEG

1. Dem einzelnen Wohnungseigentümer fehlt die Kompetenz, einen gemeinschaftlichen Belang allein und für sich gegenüber einem anderen Beteiligten - hier dem Verwalter, dessen Bestellungszeit vor Kurzem abgelaufen ist - geltend zu machen bzw. gerichtlich durchzusetzen.

2. Eine präventive Rechtmäßigkeitskontrolle durch Unterlassungsansprüche scheidet aus und die Wohnungseigentümer werden darauf verwiesen, etwaig auf der Versammlung gefasste Beschlüsse gegebenenfalls anfechten zu müssen.

3. Weder die Einladung durch einen Nicht(mehr-)berechtigten noch die Unterschreitung der Einladungsfrist führt ohne Weiteres zur Anfechtbarkeit etwaig gefasster Beschlüsse.

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IMRRS 2024, 0188
ProzessualesProzessuales
Örtlich unzuständiges Gericht angerufen: Kostentragung nach Klagerücknahme?

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2023 - 7 W 94/23

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er nach Eintritt des erledigenden Ereignisses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eine Klage zurückgenommen hat, die im Zeitpunkt ihrer Einreichung unzulässig war, weil sie bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereicht worden ist, und der Zulässigkeitsmangel bis zum Erledigungszeitpunkt nicht dadurch beseitigt worden ist, dass der Rechtsstreit an das örtlich zuständige Gericht verwiesen worden ist oder der Kläger zumindest einen zulässigen und begründeten Verweisungsantrag gestellt hat.

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IMRRS 2024, 0175
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzungsbeschluss

AG Kreuzberg, Beschluss vom 14.08.2023 - 14 C 14/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 0169
ProzessualesProzessuales
Muss ein Kläger aus Großbritannien Prozesskostensicherheit leisten?

BGH, Urteil vom 21.12.2023 - IX ZR 143/22

Ein Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hat auf Verlangen des Beklagten keine Prozesskostensicherheit zu leisten, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitet worden ist.*)

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IMRRS 2024, 0176
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens erhöhen den Streitwert nicht!

BGH, Beschluss vom 12.12.2023 - VIII ZR 22/23

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens stellen grundsätzlich gerichtliche Kosten der Hauptsache dar und sind daher im Kostenfestsetzungsverfahren geltend zu machen. Bei dem Antrag, dem Beklagten auch diese Kosten aufzuerlegen, handelt es sich daher nicht um einen streitwerterhöhenden Sachantrag.

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Online seit Januar

IMRRS 2024, 0170
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

BGH, Urteil vom 10.11.2023 - V ZR 51/23

1. Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit welcher bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (sog. Beschlussfeststellungsklage), hat das Gericht einredeweise geltend gemachte Beschlussmängel zu prüfen.*)

2. Im Rahmen einer solchen Beschlussfeststellungsklage kann die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anfechtungsgründe einredeweise geltend machen.*)

3. Soweit die materielle Rechtskraft eines beschlussersetzenden Gestaltungsurteils reicht, kann eine auf tatsächliche Umstände gestützte Neuregelung durch Zweitbeschluss der Wohnungseigentümer nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn sich die tatsächlichen Umstände nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess verändert haben.*)

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IMRRS 2024, 0167
ProzessualesProzessuales
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge voraus!

BGH, Beschluss vom 21.09.2023 - IX ZB 52/22

Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, sind in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend; eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht setzt eine zulässige und begründete Anhörungsrüge voraus (Fortsetzung von BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18, IBRRS 2018, 3524).*)

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IMRRS 2024, 0168
ProzessualesProzessuales
Rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründungsschrift ist zu berücksichtigen!

BGH, Beschluss vom 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Berufungsbegründungsschrift (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19.05.2022 - V ZB 66/21, IBRRS 2022, 1887).*)

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IMRRS 2024, 0163
ProzessualesProzessuales
Sind Aussagen von sog. Lauschzeugen (un-)verwertbar?

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2023 - 3 U 1186/23

1. Aussagen von sog. Lauschzeugen, die ein vom Beweisführer am Telefon geführtes Gespräch mit einem anderen Gesprächsteilnehmer mithören, ohne das Letzterer hierüber informiert ist, sind unverwertbar, wenn der Beweisführer mit seinem telefonischen Gesprächspartner außerdem in Mail- und WhatsApp-Kontakt gestanden und es versäumt hat, sich den Inhalt des Telefongesprächs auf diesem Wege schriftlich bestätigen zu lassen.*)

2. Eine Verwirkung des Maklerlohns nach § 654 BGB analog kommt in Betracht, wenn sich der Makler, der nicht zuletzt aufgrund des Versprechens einer unentgeltlichen Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber einen Alleinauftrag erlangt hat, später durch Vereinbarung einer Bonuszahlung bei Erreichen eines bestimmten Verkaufspreises die ordnungsgemäße Erbringung der unentgeltlich geschuldeten Maklerleistung in einem die übliche Provision beträchtlich übersteigenden Umfang vom Auftraggeber honorieren lässt. In diesen Fällen liegt ein zur Lohnunwürdigkeit führender, grob leichtfertiger und krasser Verstoß gegen die dem Makler obliegenden Treuepflichten jedenfalls dann vor, wenn die Vergabe des Alleinauftrages durch den Auftraggeber mit Übernahme von Vertragsstrafeversprechen zugunsten des Maklers gerade deshalb erfolgte, weil der Auftraggeber dafür die Maklerleistung unentgeltlich erhalten sollte, der Immobilienverkauf - wie dem Makler auch bekannt war - aufgrund einer wirtschaftlichen Notsituation des Auftraggebers zeitnah und zum höchstmöglichen Preis erfolgen sollte, und die Initiative zur Vereinbarung der Bonuszahlung vom Makler ausging (Anschluss an BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 322/04, IBRRS 2005, 1999 = IMRRS 2005, 1017, sowie von BGH, Urteil vom 24.06.1981 - IVa ZR 225/80, NJW 1981, 2297).

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IMRRS 2024, 0150
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wildkamera beobachtet auch das Wild "Nachbar": Kamera muss weg!

AG München, Beschluss vom 01.02.2023 - 171 C 11188/22

1. Bei der Installation der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden.

2. Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt nicht nur dann vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind, sondern bereits dann, wenn Dritte eine Überwachung durch Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (sog. Überwachungsdruck).

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IMRRS 2024, 0140
ProzessualesProzessuales
Kostenpunkt bei Entscheidung übergangen: Urteil ist zu ergänzen!

OLG Köln, Urteil vom 22.03.2023 - 17 U 50/20

Ein Urteil, in dem ein Kostenpunkt bei der Entscheidung übergangen worden ist, ist auf Antrag zu ergänzen. Wenn auch die Unterlassung versehentlich erfolgte, folgt allein aus der Erwähnung des Streithelfers im Urteilsrubrum keine offenkundige Unvollständigkeit, die einer Berichtigung nach § 319 ZPO zugänglich wäre.

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IMRRS 2024, 0148
ProzessualesProzessuales
Hinreichend genaue Bestimmung des Objektes im Versäumnisurteil

AG Pirna, Beschluss vom 05.12.2023 - 2 M 518/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 0139
ProzessualesProzessuales
Widersprüchlicher Parteivortrag macht Klage nicht unschlüssig!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.11.2023 - 5 Sa 141/22

1. Bei der Beurteilung der Schlüssigkeit eines Vorbringens darf Tatsachenvortrag nicht allein deswegen unberücksichtigt bleiben, weil er früherem Vorbringen widerspricht. Etwaige Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden.*)

2. Den Parteien steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen. Sie unterliegen vielmehr der Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO und haben den aus ihrer Sicht der Wahrheit entsprechenden Sachverhalt vorzutragen.*)

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IMRRS 2024, 0129
ProzessualesProzessuales
Nochmal: Keine Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 21.12.2023 - I ZB 75/23

Im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft ((Anschluss u. a. an BGH, Beschluss vom 20.12.2023 - I ZB 82/23, IBRRS 2024, 0227 = IMRRS 2024, 0088).

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IMRRS 2024, 0145
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an ordnungsgemäße Überprüfung des Wirtschaftsplans seitens des Beirats

LG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.2023 - 19 S 13/23

1. Eine Streitverkündung bedarfs keines vollen Rubrums. Ein Kurzrubrum kann ausreichen, wenn dem Streitverkündeten die Parteien, insbesondere der Gegner des Streitverkünders, bekannt sind.

2. Die Interventionswirkung kommt nicht nur dem Entscheidungsausspruch, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen zu, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht. Entscheidend ist, worauf die Entscheidung des Erstprozesses objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung beruht.

3. Die ordnungsgemäße Überprüfung des Wirtschaftsplans seitens des Beirats fordert i.d.R. eine rechnerische Schlüssigkeitsprüfung sowie eine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Abrechnungspositionen mit stichprobenartiger Belegprüfung. Eine darüberhinausgehende Prüfung des Wirtschaftsplans durch den Beirat, insbesondere in Bezug auf eine Vereinbarkeit mit der Teilungserklärung ist nicht erforderlich.

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IMRRS 2024, 1330
ProzessualesProzessuales
Kein Absehen von einer Beweisaufnahme wegen widersprüchlichen Vortrags!

BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - V ZR 170/22

1. Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden.

2. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der beweisbelasteten Partei läuft auf eine prozessual unzulässige vorweggenommene tatrichterliche Beweiswürdigung hinaus und verstößt damit zugleich gegen Art. 103 Abs. 1 GG.

3. Ein Sachvortrag ist schlüssig und ausreichend substantiiert, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen. Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden. Es ist dann Sache des Tatrichters, bei der Beweisaufnahme Einzelheiten zu klären, die für ihn im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderlich erscheinen.

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IMRRS 2024, 0123
ProzessualesProzessuales
Nicht beschiedenes Ablehnungsgesuch wird in der Berufung überprüft!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.11.2023 - 4 U 809/22

1. Wird die Instanz durch Urteil unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters abgeschlossen, ohne dass zuvor abschließend über das Ablehnungsgesuch entschieden wurde, kann der Ablehnungsgrund als Verfahrensmangel in der Berufungsinstanz inzident überprüft werden.*)

2. Allein der Umstand, dass dem Ablehnungsgesuch hätte entsprochen werden müssen, gebietet jedoch nicht die Aufhebung und Zurückweisung.*)

3. Für eine Klage auf Feststellung, dass Mietzahlungen Dritter einer von den Parteien gebildeten Miteigentümergemeinschaft zustehen, besteht kein Feststellungsinteresse.*)

4. Die Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines anderweit anhängig gemachten Restitutionsverfahrens kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2024, 0099
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren notwendig?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2024 - 4 A 239/19

Notwendig ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.10.2009 - 6 B 14.09, BeckRS 2009, 41660).*)

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IMRRS 2024, 0098
ProzessualesProzessuales
Vergleichsmehrwert bei Abgeltung von Regreßanspruch gegen Streithelfer?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2024 - 19 W 92/22

Wird in einem Vergleich auch ein bislang nicht rechtshängiger Gesamtschuldnerausgleichsanspruch zwischen einer Partei und einem Streithelfer mitgeregelt, begründet dies zwar einen Mehrwert, jedoch nur im Verhältnis zwischen dieser Partei und dem Streithelfer und nur in der Höhe, in der ein Ausgleichsanspruch streitig war und die Partei ihn für berechtigt halten durfte.*)

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IMRRS 2024, 0093
ProzessualesProzessuales
Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

OLG Celle, Beschluss vom 29.11.2023 - 4 U 126/22

Es gilt - jedenfalls bei der Feststellung von Leistungsdefiziten, also insbesondere bei Mängeln - der Grundsatz der fachgleichen Begutachtung.

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IMRRS 2024, 0117
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: Anforderungen an eine Anhörungsrüge?

BGH, Beschluss vom 09.08.2023 - V ZR 155/22

1. Eine Anhörungsrüge ist als unzulässig zu verwerfen, wenn es an der vorgeschriebenen Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Bundesgerichtshof fehlt.

2. Die Darlegung muss erkennen lassen, aus welchen konkreten Gründen der Beschwerdeführer meint, die Zurückweisung seiner Nichtzulassungsbeschwerde lasse nur den Schluss zu, dass sein Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden sei.

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IMRRS 2024, 0113
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Durchführung einer Videoverhandlung: Beteiligte sind für Technik selbst verantwortlich!

BFH, Beschluss vom 09.11.2023 - IX B 56/23

1. Der Anspruch auf die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist verletzt, wenn nicht alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind (Anschluss an BFH, Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22, IBRRS 2023, 2012 = BFHE 280, 425).*)

2. Die gerichtsseitige Verantwortlichkeit für die Durchführung der Videoverhandlung betrifft nicht die technische Ausstattung der Beteiligten.*)

3. Die Beteiligten müssen selbst dafür sorgen, dass sie technisch in der Lage sind, der Verhandlung in Bild und Ton zu folgen und Verfahrenshandlungen vorzunehmen.*)

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IMRRS 2024, 0101
ProzessualesProzessuales
An einen wiederholten Verlängerungsantrag sind strenge Maßstäbe zu stellen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2023 - 22 U 153/23

1. Für eine Fristverlängerung müssen Umstände gegeben sein, die der antragstellenden Partei eine Fristwahrung unmöglich machen oder zumindest erheblich erschweren, und auf die sie nur bei einer Fristverlängerung angemessen reagieren kann.

2. Die Umstände müssen so substanziiert dargelegt werden, dass dem Gericht eine Prüfung möglich ist; allein das Vorbringen von Schlagworten genügt nicht.

3. Bei einem wiederholten Verlängerungsantrag sind strenge Maßstäbe für eine Verlängerung anzulegen, insbesondere bei einer Stellungnahmefrist gem. § 522 Abs. 2 ZPO.

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IMRRS 2024, 0088
ProzessualesProzessuales
Keine Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 20.12.2023 - I ZB 82/23

Im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft.

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IMRRS 2024, 0087
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sondereigentümer kann sich auf Verletzung des Rücksichtnahmegebots berufen!

VG Berlin, Beschluss vom 23.11.2023 - 19 L 225.23

1. Im Anwendungsbereich von § 9a Abs. 2 WEG n.F. stehen die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte ausschließlich dem Verband und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum.*)

2. Auch nach neuer Rechtslage bleibt es möglich, dass sich ein Sondereigentümer auf eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme berufen kann, wenn die besorgte Beeinträchtigung ausschließlich oder zumindest auch sein Sondereigentum betrifft. Dafür ist indes erforderlich, dass er substantiiert die Umstände benennt und darlegt, aufgrund derer sich die angegriffene Maßnahme gerade auf sein Sondereigentum - über die allgemeine Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums hinaus - auswirkt. Insbesondere ist die Darlegung unerlässlich, in welcher räumlichen Beziehung das Sondereigentum zum angegriffenen Vorhaben steht.*)

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IMRRS 2024, 0085
ProzessualesProzessuales
Ausgeschiedener Miteigentümer ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

OLG Dresden, Urteil vom 15.01.2024 - 4 U 1887/21

1. Scheidet ein Miteigentümer aus einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück infolge eines rechtskräftigen Urteils aus, entfällt dessen Sachbefugnis, als Prozessstandschafter im eigenen Namen bereits rechtshängige Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen andere Miteigentümer weiterzuverfolgen.*)

2. Die Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines anderweit anhängig gemachten Restitutionsverfahrens kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2024, 0084
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Ablehnungsgesuch "unverzüglich" ausgebracht?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2022 - 1 W 12/22

1. Ein Richter kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, das Vorliegen eines Sachverhalts, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt.

2. Berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters geben Verstöße gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot, eine negative Einstellung gegenüber einer Partei unter Bevorzugung der anderen Partei, unsachliche Äußerungen oder die willkürliche Benachteiligung oder Behinderung einer Partei in der Ausübung ihrer Rechte.

3. Keine tauglichen Ablehnungsgründe sind vorläufige Meinungsäußerungen und Einschätzungen des Richters im Rahmen der materiellen Prozessleitung, bloße Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, soweit die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist.

4. Ein Ablehnungsgesuch ist ohne schuldhaftes Zögern im Anschluss an die Erlangung der Kenntnis vom Ablehnungsgrund auszubringen, wobei ein bloßes Kennenmüssen oder Vorliegen von Verdachtsgründen die der Partei zuzubilligende Überlegungsfrist noch nicht in Lauf setzt.

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IMRRS 2024, 0081
ProzessualesProzessuales
Prozesserklärungen können nur ausnahmsweise widerrufen werden!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2024 - 4 A 678/22

1. Prozesserklärungen sind grundsätzlich nicht anfechtbar und nicht widerruflich. Das bedeutet indessen nicht, dass die Beteiligten sich an ihren Erklärungen ausnahmslos festhalten lassen müssen.

2. Prozesshandlungen können unter bestimmten Umständen widerrufen werden können. Ein solcher Widerruf kommt einmal in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund entsprechend den Wiederaufnahmetatbeständen der Zivilprozessordnung vorliegt. Ein Widerruf kommt ferner dann in Betracht, wenn es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar wäre, einen Beteiligten an einer von ihm vorgenommenen Prozesshandlung festzuhalten.

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IMRRS 2024, 0082
ProzessualesProzessuales
Welche Beweiskraft hat eine zeitnah erstellte schriftliche Dokumentation?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21

1. Einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, kommt zugunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu, die im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist.*)

2. In die Beweiswürdigung sind alle vom Beweisgegner vorgebrachten Gesichtspunkte einzubeziehen. Der Beweisgegner muss nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation widerlegen. Ihm obliegt nicht der Beweis des Gegenteils. Vielmehr genügt es, wenn er Umstände dartut, die bleibende Zweifel daran begründen, dass das Dokumentierte der Wahrheit entspricht, das Beweisergebnis also keine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO rechtfertigt. So verhält es sich insbesondere, wenn der Beweisgegner Umstände aufzeigt, die den Indizwert - die abstrakte Beweiskraft - der Dokumentation in Frage stellen.*)

3. An dem erforderlichen Indizwert der Dokumentation fehlt es dann, wenn der Dokumentierende Umstände in der Patientenakte festgehalten hat, die sich zu Lasten des im konkreten Fall in Anspruch genommenen Mitbehandlers (Beweisgegners) auswirken, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies aus eigenem Interesse an einer Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung erfolgt ist.*)

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IMRRS 2024, 0073
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Sachvortrag überspannt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 14.11.2023 - VI ZR 244/21

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (...).*)

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IMRRS 2024, 0069
ProzessualesProzessuales
Bei Ersatzzustellung in den Briefkasten muss das Datum lesbar sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.12.2023 - 10 U 472/23

Eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks ein nicht eindeutig lesbares Datum vermerkt ist (§ 180 Satz 3 ZPO) und der Adressat deshalb den Zeitpunkt der Einlegung in den Briefkasten nicht ersehen kann.*)

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IMRRS 2023, 1341
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren: Keine Anordnung zur Vorlage von Unterlagen durch Antragsgegner!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.07.2023 - 4 OH 3/23

1. Im selbständigen Beweisverfahren kann das Gericht die Vorlage von Unterlagen durch den Antragsgegner und/oder dessen Streithelfer nicht anordnen.

2. Die für eine solche Vorlageanordnung notwendige Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung ist dem Gericht im selbständigen Beweisverfahren verwehrt. § 142 ZPO findet im selbständigen Beweisverfahren keine Anwendung.

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IMRRS 2023, 0461
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Obacht bei Prozesskostenhilfe und Vergleich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2023 - 6 W 11/23

Hat der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens der Landeskasse Vorschuss auf die Gerichtskosten gezahlt und schließt er dann mit dem Antragsgegner, dem zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, einen verfahrensbeendenden Vergleich, nach dessen Inhalt dieser Antragsgegner auch an den Gerichtskosten beteiligt ist, bewirkt dies nur bei zur Akte niedergelegter richterlicher Einwilligung in diese mitvereinbarte Kostenregelung, dass der Antragsteller seine Vorschusszahlungen quotal von der Gerichtskasse zurückfordern kann.

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IMRRS 2023, 0450
ProzessualesProzessuales
Zustellung bei Inhaftierung des Geschäftsführers

LG Hannover, Urteil vom 24.11.2022 - 17 O 134/22

1. Die Inhaftierung eines Geschäftsführers allein kann eine Verlagerung des Geschäftsorts seiner Gesellschaft nicht bewirken (BGH, Beschluss vom 02.07.2008 - IV ZB 5/08, IBRRS 2008, 2413).

2. Eine Zustellung an die Gesellschaft kann nur dann nicht mehr in den zu den Geschäftsräumen gehörenden Briefkasten erfolgen, wenn nach außen erkennbar ist, dass kein Geschäftsbetrieb mehr stattfindet.

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IMRRS 2024, 0065
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgeld gegen Schuldner verhängt: Beschwerde des Gläubigers zulässig?

BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - I ZB 29/23

Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung, mit der gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld verhängt worden ist, steht die fehlende Beschwer entgegen, wenn in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds weder ein konkreter Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgelds angegeben wurde und das Gericht die Höhe des Ordnungsgelds nach seinem Ermessen festgesetzt hat.*)

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