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Sachgebiet: Prozessuales

15970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0051
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 101/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0052
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 100/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0053
ProzessualesProzessuales
Nichtzulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 24.11.2015 - VIII ZR 333/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0014
ProzessualesProzessuales
Prozessstillstand wegen Vergleichsverhandlungen: Verjährung wird nicht weiter gehemmt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2014 - 19 U 81/14

1. Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Lauf der Verjährung ruht und die noch nicht verstrichene Frist sich um den Zeitraum der Hemmung verlängert.

2. Nicht jeder Prozessstillstand führt ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung. Eine Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB kann sich daraus ergeben, dass für das Untätigbleiben des Klägers ein triftiger und für den anderen Teil erkennbarer Grund vorlag. Dies ist der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, die Hemmung der Verjährung noch andauern zu lassen.

3. Zwischen den Parteien schwebende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen stellen keinen triftigen Grund dar, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führt.

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IMRRS 2016, 0015
ProzessualesProzessuales
Prozessstillstand wegen Vergleichsverhandlungen: Verjährung wird nicht weiter gehemmt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2014 - 19 U 81/14

1. Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Dies bedeutet, dass der Lauf der Verjährung ruht und die noch nicht verstrichene Frist sich um den Zeitraum der Hemmung verlängert.

2. Nicht jeder Prozessstillstand führt ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungshemmung. Eine Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB kann sich daraus ergeben, dass für das Untätigbleiben des Klägers ein triftiger und für den anderen Teil erkennbarer Grund vorlag. Dies ist der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, die es ausnahmsweise rechtfertigen, die Hemmung der Verjährung noch andauern zu lassen.

3. Zwischen den Parteien schwebende außergerichtliche Vergleichsverhandlungen stellen keinen triftigen Grund dar, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führt.

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IMRRS 2016, 0016
ProzessualesProzessuales
Kann die Abnahme wegen fehlender Dokumentation verweigert werden?

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2015 - 16 U 135/14

1. Eine fehlende Dokumentation stellt in der Regel lediglich einen unwesentlichen Mangel dar, der den Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

2. Der Auftraggeber ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit aufgrund einer nicht übergebenen Dokumentation ausgeschlossen, wenn er die Schlussrechnung insoweit geprüft hat.

3. Nach Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung erlischt das Recht zur vorläufigen Abrechnung und damit auch die Berechtigung, eine vorläufige Abrechnung klageweise durchzusetzen. Der Kläger kann dann seine Klage umstellen und anstelle des Anspruchs auf Abschlagszahlung einen Anspruch auf Schlusszahlung fordern. Bei dieser Umstellung handelt es sich nicht um eine Klageänderung.

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IMRRS 2016, 0019
ProzessualesProzessuales
Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter!

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 41/15

1. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist nicht deshalb unwirksam, weil der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO anstelle des Kollegiums entschieden hat.

2. Die Einzelrichterentscheidung unterliegt dann jedoch der Aufhebung, weil sie unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ergangen ist. Der Einzelrichter darf über die Zulassung nicht selbst entscheiden, sondern muss das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO dem Kollegium übertragen.

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IMRRS 2016, 0004
ProzessualesProzessuales
Weiterer Vorschuss für Mängelbeseitigung = identischer Streitgegenstand?

OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2015 - 12 U 8/15

1. Die materielle Rechtskraft eines Urteils steht einer erneuten Klage mit identischem Streitgegenstand entgegen. Sie ist in diesem Falle wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung als unzulässig abzuweisen.*)

2. Ob über den Streitgegenstand bereits entschieden worden ist, hat das Gericht anhand der Urteilsformel sowie des Tatbestands und der Entscheidungsgründe von Amts wegen zu prüfen.*)

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IMRRS 2016, 0005
ProzessualesProzessuales
Verfahren über Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung vorgreiflich?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.11.2015 - 12 OB 160/15

Das die Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG betreffende Verfahren ist nicht vorgreiflich für das Klageverfahren des Nachbarn gegen die dem Anlagenbetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung.*)

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IMRRS 2016, 0006
ProzessualesProzessuales
Unionsrecht kommt "grundsätzliche Bedeutung" zu!

BVerfG, Beschluss vom 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

1. Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert; dies gilt auch für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts selbst, mit der es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels zurückweist.

2. Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben.

3. Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte.

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IMRRS 2015, 1464
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nach Fristverlängerungsgesuch nicht nachgefragt: Wiedereinsetzungsantrag bleibt erfolglos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2015 - 23 U 80/15

1. Geht nach Einreichung eines auf Fristverlängerung gerichteten Antrags keine gerichtliche Mitteilung beim Prozessbevollmächtigten, der eine Fristverlängerung beantragt hat, ein, muss sich dieser rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - Gewissheit verschaffen.

2. Beruht ein Fristversäumnis auf einer mangelhaften Organisation der Fristenkontrolle durch den Prozessbevollmächtigten, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 233 ZPO entgegen.

3. Eine Fristenkontrolle ist ungenügend organisiert, wenn die ursprüngliche Frist unmittelbar nach dem Absenden des Fristverlängerungsantrags gestrichen wurde, ohne dass Vorkehrungen getroffen wurden, dass vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch entsprechende Nachfrage bei Gericht das wirkliche Fristende in Erfahrung gebracht und in der Handakte vermerkt wird.

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IMRRS 2016, 0003
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeits- oder Rechtsmittelstreitwert einer Auskunftsklage?

BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt.*)

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Online seit 2015

IMRRS 2015, 1544
ProzessualesProzessuales
Beschwerdegericht kann Sachverständigenauswahl nicht vorschreiben!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2015 - 4 WF 244/15

1. Die auf einen behaupteten Gehörsverstoß gestützte sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss eröffnet dem Beschwerdegericht lediglich die Prüfung des Vorliegens eines entsprechenden Verstoßes und - im Falle seines Vorliegens - die Aufhebung des angefochtenen Beweisbeschlusses.

2. Das Beschwerdegericht ist hingegen nicht befugt, dem Gericht des ersten Rechtszugs im Rahmen der Anfechtung von Zwischenentscheidungen die Art und Weise der Beweiserhebung oder die Auswahl eines Sachverständigen vorzuschreiben.

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IMRRS 2015, 1512
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel ist auch ohne Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzulegen!

BGH, Beschluss vom 24.11.2015 - VI ZR 567/15

Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.*)

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IMRRS 2015, 1518
ProzessualesProzessuales
Rechnung zum Vorsteuerabzug verwendet: Indiz für Vertragsschluss!

BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - VII ZR 77/15

1. Die Verwendung der Schlussrechnung des Auftragnehmers für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist ein Indiz für einen Vertragsabschluss zwischen den Parteien.

2. Eine Partei macht sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu Eigen. Das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses verletzt deshalb deren Anspruch auf rechtliches Gehör, sofern es entscheidungserheblich ist.

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IMRRS 2015, 1516
ProzessualesProzessuales
Selbständigen Beweisverfahren: Wann besteht ein Interesse an einem Beitritt?

BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 57/12

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden.*)

2. Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem Rechtsverhältnis stehen, auf welches das Ergebnis der in dem selbständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt.*)

3. Die bloße Möglichkeit, dass in dem selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten erstellt wird, dessen Ergebnis sich im Falle einer Anwendung von § 411a ZPO nachteilig auf die Rechtsposition des Nebenintervenienten auswirken könnte, stellt keinen hinreichenden Interventionsgrund im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO dar.*)

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IMRRS 2015, 1508
ProzessualesProzessuales
Schadensersatzklage absehbar: Kein Anlass zur Beauftragung eines Privatsachverständigen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2015 - 14 W 570/15

1. Im Vorfeld einer abzusehenden Schadensersatzklage des Bauherrn wegen Fehleinschätzung der Baukosten besteht für einen Architekt in der Regel kein Anlass, sich seinerseits durch einen Privatsachverständigen beraten zu lassen.*)

2. Durch Vorlage eines derartigen Gutachtens im späteren Rechtsstreit kann es in der Regel auch nicht in die prozessuale Notwendigkeit "hineinwachsen". Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit sind ausschließlich die Umstände bei Erteilung des Gutachtenauftrags (Kostenerstattungsbeschluss zur Entscheidung des OLG Koblenz vom 09.11.2012 - 5 U 1228/11, DWW 2015, 104 ff. = IBR 2015, 202).*)

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IMRRS 2015, 1500
ProzessualesProzessuales
Sind Privatgutachterkosten für die Abwehr eines Bauzeitennachtrags erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2015 - 17 W 64/15

1. Vor Prozessbeginn eingeholte Gutachten sind dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten in Erwartung eines zukünftigen Rechtsstreits eingeholt und zur Beeinflussung des Rechtsstreits zugunsten des Erstattungsberechtigten erforderlich und geeignet war, wobei es auf die Sicht der Partei ankommt. Entscheidend ist dabei die sogenannte "Prozessbezogenheit".

2. Sind die Verhandlungen der Parteien über eine außergerichtliche Beilegung so festgefahren, dass der Auftraggeber noch vor Prüfung der mit der Hilfe eines Sachverständigengutachtens untermauerten Ansprüche des Auftragnehmers wegen Bauablaufstörungen ernsthaft mit - dem Versuch - der klageweisen Durchsetzung der Ansprüche rechnet, steht ein Rechtsstreit ganz konkret im Raum.

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IMRRS 2015, 1497
ProzessualesProzessuales
Abgelehnter Richter wird abgeordnet: Was wird aus Befangenheitsantrag?

BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - LwZB 1/15

Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Befangenheitsgesuch entfällt grundsätzlich, wenn der abgelehnte Richter an ein anderes Gericht abgeordnet und infolgedessen ein anderer Richter mit der Sache befasst wird.*)

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IMRRS 2015, 1488
ProzessualesProzessuales
Wann ist das selbständige Beweisverfahren beendet?

OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2015 - 5 W 12/15

1. Erfolgt die Beweiserhebung durch ein schriftliches Sachverständigengutachten, ist das selbständige Beweisverfahren mit dessen Übersendung an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitteilen. In den letztgenannten Fällen endet das selbständige Verfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt.

2. Bei mündlicher Erläuterung eines schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen enden die Beweisaufnahme und damit das Beweisverfahren mit dem Verlesen oder der Vorlage zur Durchsicht des Sitzungsprotokolls über die Vernehmung des Sachverständigen.

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IMRRS 2015, 1495
ProzessualesProzessuales
Keine Wiedereinsetzung ohne Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen!

BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - XII ZB 257/15

Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten (§ 236 Abs. 2 ZPO). Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, und auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zur Versäumung der Frist gekommen ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 03.07.2008 - IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501 = IBRRS 2008, 2368).*)

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IMRRS 2015, 1165
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgeld bei Fernbleiben einer Partei?

OLG München, Beschluss vom 01.09.2015 - 28 W 1251/15 Bau

Ein Vertreter nach § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO muss nur Fragen beantworten können, bei denen zu erwarten ist, dass die Partei im Termin bei abstrakt genereller Betrachtungsweise eine Antwort hätte geben können.

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IMRRS 2015, 0240
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren bei streitigen Anknüpfungstatsachen!

LG Dortmund, Beschluss vom 31.10.2014 - 21 OH 3/14

Ein selbständiges Beweisverfahren zu Unfallfolgen ist unzulässig, wenn der Unfallhergang zwischen den Parteien umstritten ist.*)

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IMRRS 2015, 1493
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Ausforschung ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15

Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gemäß § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann nicht erreicht, wenn der Antragsteller in lediglich formelhafter und pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufstellt, ohne diese zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt in Beziehung zu setzen.*)

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IMRRS 2015, 1484
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vermieter klagt auf Miete, Voraus-, Nachzahlung und Mahnkosten: Mehrere Streitgegenstände!

AG Hanau, Urteil vom 28.10.2015 - 37 C 44/15

1. Aus dem Klagevorbringen muss sich ergeben, welche von mehreren dem Klagezeitraum unterfallenden Ansprüchen dem geltend gemachten Betrag zugrunde liegen.

2. Werden mehrere Forderungsarten (hier: Nettomiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen und Mahnkosten) eingeklagt, ist eine "Saldoklage" nicht zulässig.

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IMRRS 2015, 1473
ProzessualesProzessuales
Schuldner hält berechtigterweise Geld zurück: Kein Anlass zur Klageerhebung!

BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13

1. Die sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO ist auch statthaft, wenn eine Verurteilung aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug-Vorbehalt erfolgt.*)

2. Der Kläger hat in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält und dieser Anspruch besteht; der Schuldner muss seine Leistungsbereitschaft nicht ausdrücklich für den Fall zusagen, dass der Gegenanspruch erfüllt wird.*)

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IMRRS 2015, 1433
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Wann entspricht die Jahresabrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung?

AG München, Urteil vom 25.11.2015 - 485 C 30059/14 WEG

1. Eine Jahresabrechnung entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie übersichtlich und aus sich heraus nachvollziehbar ist. Sie muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr geben.

2. Zur Erstellung einer Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben hat die Verwaltung eine geordnete und übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung vorzulegen, die etwa auch Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen enthält.

3. Die Abrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein und die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind.

4. Die vollständige Jahresabrechnung hat neben der Gesamt- und Einzelabrechnung auch den Stand und die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten auszuweisen.

5. Enthält die Jahresgesamtabrechnung so viele Mängel und Lücken, dass die ordnungsgemäßen Teile für sich alleine keine hinreichende Aussagekraft haben. ist die Abrechnung insgesamt für ungültig zu erklären.

6. Wird die Gesamtabrechnung aufgehoben, hat dies stets Auswirkungen auf die Einzelabrechnungen. Diese werden aus der Gesamtabrechnung entwickelt, so dass die Einzelabrechnungen nicht bestandskräftig werden können, wenn die Gesamtabrechnung fehlerhaft ist.

7. Ist klägerseits alles Erforderliche für die demnächstige Zustellung getan - insbesondere der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt -, bestehen allenfalls in engem Rahmen Nachforschungsobliegenheiten bei Gericht; jedenfalls ein Zuwarten bis sechs Monate ist unschädlich.

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IMRRS 2015, 1469
ProzessualesProzessuales
Was gehört zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - XII ZB 12/14

Zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 = IBRRS 2003, 2277).*)

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IMRRS 2015, 1437
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde nach Teilanerkenntnis?

LG Bonn, Beschluss vom 30.11.2015 - 8 T 161/15

1. Gegen die Kostenentscheidung aus einem nach Teilanerkenntnis ergangenen Schlussurteil ist die sofortige Beschwerde insoweit statthaft, als dass sie sich auf die zum anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung bezieht.

2. Beim sofortigen Anerkenntnis folgt aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis der §§ 91, 93 ZPO, dass den Beklagten die Beweislast dafür trifft, nicht zur Klage Veranlassung gegeben zu haben. Der Beklagte hat dann auch den Nichtzugang eines außergerichtlichen Mahnschreibens darzulegen und zu beweisen.




IMRRS 2015, 1466
ProzessualesProzessuales
Gericht übersieht Norm: Entfällt die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses?

BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15

Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dann, wenn das Gericht eine seine örtliche Zuständigkeit begründende Norm, auf die sich der Kläger nicht berufen hat, übersieht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 = IBRRS 2011, 2985).*)

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IMRRS 2015, 1467
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Nur Verwalter unterschreibt: Qualifizierte Protokollierungsklausel erfüllt?

BGH, Urteil vom 25.09.2015 - V ZR 203/14

1. Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO ("demnächst") zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist.*)

2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).*)




IMRRS 2015, 1549
ProzessualesProzessuales
Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei Zweifeln an anwaltlicher Versicherung?

BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - VI ZB 38/13

Schenkt das Berufungsgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten.

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IMRRS 2015, 1435
ProzessualesProzessuales
Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2015 - 2 AR 56/15

Eine Gerichtsstandsklausel, wonach als Gerichtsstand weder der Sitz der Parteien noch der Erfüllungsort des Vertrags bestimmt wird, ist wirksam, sofern für den Vertragspartner des Verwenders im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind.

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IMRRS 2015, 1412
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient kann Sachverständigen nicht wegen Befangenheit ablehnen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.11.2015 - 9 W 53/15

Das Ablehnungsgesuch eines Nebenintervenienten gegen einen gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren ist unzulässig, wenn sich der Nebenintervenient hierdurch in Widerspruch zum Prozessverhalten der Hauptpartei setzt, der er beigetreten ist.

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IMRRS 2015, 1443
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Säumige Streitgenossen können Prozesshandungen anwesender Streitgenossen widerrufen!

BGH, Urteil vom 23.10.2015 - V ZR 76/14

Waren notwendige Streitgenossen in einem Termin zur mündlichen Verhandlung säumig, können sie eine Prozesshandlung, die ein anwesender Streitgenosse mit Wirkung für sie vorgenommen hat, in den Tatsacheninstanzen in nachfolgenden mündlichen Verhandlungen widerrufen.*)

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IMRRS 2015, 1457
ProzessualesProzessuales
Geminderte Miete ist niedriger als Tilgungsrate: Besonderer Nachteil?

LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.07.2014 - 5 T 479/13

Liegen die aufgrund von Mängeln geminderten Mieteinkünfte nur knapp unter den laufenden Zahlungsverpflichtungen des Vermieters (hier weniger als 20 EUR), trifft den Vermieter kein besonderer Nachteil. Es muss keine Sicherheitsleistung angeordnet werden.

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IMRRS 2015, 1445
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Verwalter verkündet offensichtlich falschen Beschluss: Er trägt Prozesskosten!

LG Bamberg, Beschluss vom 16.04.2015 - 11 T 8/15 WEG

Verkündet der Verwalter einen positiven Beschluss, ohne dass die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht wurde (hier: Allstimmigkeit verlangt, zwei Nein-Stimmen abgegeben), so können ihm Kosten des daraus resultierenden Prozesses auferlegt werden, ohne dass er Partei des Verfahrens sein muss.

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IMRRS 2015, 1436
RechtsanwälteRechtsanwälte
Trotz Poststreiks: Rechtanwalt muss für fristgerechten Zugang sorgen!

OLG Jena, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 UF 147/15

Das normalerweise gerechtfertigte Vertrauen in eine fristgemäße Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost ist während eines Poststreiks nicht mehr gegeben, so dass an den Prozessbevollmächtigten besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind. So kann von diesem erwartet werden, dass er sich danach erkundigt, ob der während des Poststreiks abgesandte Schriftsatz das Gericht auch fristgerecht erreicht hat, und dass er notfalls für die Wahrung der Frist auf andere Weise Sorge trägt, indem er beispielsweise dem Gericht den Schriftsatz durch Telefax zukommen lässt oder ihn per Boten in den Gerichtsbriefkasten einwirft.

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IMRRS 2015, 1431
ProzessualesProzessuales
Gerichtlicher Vergleich ermöglicht erleichterte Beweisführung!

LG Hamburg, Beschluss vom 20.01.2015 - 316 T 84/14

Eine erleichterte Beweisführung, etwa ein Nachweis nur durch Privaturkunde, kann in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart werden.

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IMRRS 2015, 1429
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Mietminderung?

LG Berlin, Beschluss vom 22.09.2015 - 67 T 137/15

Der Gebührenstreitwert für eine auf die Feststellung der Minderung des Mietzinses gerichteten Klage bemisst sich nicht analog § 41 Abs. 5 GKG, sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO nach dem 3 1/2-fachen Jahresbetrag der streitigen Minderung.*)

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IMRRS 2015, 0828
ProzessualesProzessuales
Wann sind Privatgutachterkosten zu erstatten?

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2015 - 9 W 73/15

Die Kosten eines Privatgutachtens sind auch dann erstattungsfähig, wenn Mängelfeststellungen technischen Sachverstand voraussetzen und auch beim Vorliegen anderer wichtiger Einwände mit dem Privatgutachten eine erfolgreiche Strategie möglich ist.

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IMRRS 2015, 1425
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ProzessualesProzessuales
Herausgabe eines Grundstücks: Sicherheitsleistung kann angeordnet werden!

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.09.2015 - 12 W 84/15

Über das Miet- und Pachtrecht hinausgehend liegt für die Anordnung einer Sicherheitsleistung eine Räumungsklage im Sinne des § 283a Abs. 1 ZPO immer schon dann vor, wenn Räumung oder Herausgabe einer unbeweglichen Sache begehrt wird; der Rechtsgrund des Anspruchs ist gleichgültig.*)

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IMRRS 2015, 1406
ProzessualesProzessuales
Streitwert bemisst sich nach Jahresbetrag der Mietminderung!

LG Berlin, Beschluss vom 13.07.2015 - 65 T 90/15

Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung des Eintritts einer Mietminderung bzw. auf Feststellung seiner Berechtigung, ein entsprechendes Recht geltend zu machen, ist in Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen.

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IMRRS 2015, 1417
ProzessualesProzessuales
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen Sachverhalt widergeben

BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZB 94/14

1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben.

2. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verwirft, weil die Berufungssumme nicht erreicht sei.

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IMRRS 2015, 1416
ProzessualesProzessuales
Beschwer bei unbefristetem Mietverhältnis: 3,5-fache Jahresbetrag der Nettomiete

BGH, Beschluss vom 03.11.2015 - VIII ZR 108/15

1. Der Beschwerdewert ist bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer - wie hier bei einem unbefristeten Mietverhältnis - unbestimmt ist, gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bemessen.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass die Beschwer damit bei einem unbefristeten Mietverhältnis geringer ist als bei einem auf bestimmte, langjährige Dauer abgeschlossenen Mietverhältnis.

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IMRRS 2015, 1410
ProzessualesProzessuales
Kostengrundentscheidung wird wirkungslos: Ist der Anspruch auf Kostenerstattung zu verzinsen?

BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - X ZB 2/15

1. Wird eine zugunsten des Beklagten ergangene Kostengrundentscheidung aufgrund einer Klagerücknahme wirkungslos, so ist der Anspruch auf Kostenerstattung gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO dennoch vom Zeitpunkt des Eingangs eines auf der Grundlage der ersten Entscheidung eingereichten Kostenfestsetzungsantrags an zu verzinsen, soweit gemäß § 269 Abs. 4 ZPO eine inhaltsgleiche Kostenentscheidung zugunsten des Beklagten ergangen ist.*)

2. Wird eine Kostengrundentscheidung aufgehoben oder zu Ungunsten des Gläubigers abgeändert, zu einem späteren Zeitpunkt aber wiederhergestellt, so ist eine Verzinsung des Anspruchs auf Kostenerstattung gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO frühestens von dem Zeitpunkt an möglich, in dem die wiederherstellende Entscheidung verkündet worden ist.*)

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IMRRS 2015, 1405
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ProzessualesProzessuales
Streit- und Beschwerdewert sind nicht dasselbe!

LG Berlin, Beschluss vom 26.06.2015 - 55 S 282/14 WEG

Das für den Beschwerdewert maßgebliche Änderungsinteresse ist aus der Person des Rechtsmittelführers zu beurteilen und erhöht sich nicht dadurch, dass die Entscheidung für die anderen beteiligten Wohnungseigentümer bindend ist und sich der Streitwert auch nach deren Interesse richtet. Streitwert und Beschwerdewert sind voneinander zu unterscheiden.

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IMRRS 2015, 1402
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Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans?

LG Berlin, Beschluss vom 21.07.2015 - 85 T 96/14 WEG

Bei einer Anfechtung des Wirtschaftsplans ist der Streitwert grundsätzlich in Höhe von 50 % des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans festzusetzen, sofern nicht der fünffache Betrag des auf den Kläger entfallenden Wohngeldes niedriger liegt.

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IMRRS 2015, 1408
ProzessualesProzessuales
Kündigung heißt Kündigung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2015 - 3 U 19/15

1. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Mängeln und/oder Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist.

2. Wird der Bauvertrag durch eine (hier freie) Kündigung des Auftraggebers beendet, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus.

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IMRRS 2015, 1407
ProzessualesProzessuales
Kündigung heißt Kündigung!

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.04.2015 - 3 U 19/15

1. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Mängeln und/oder Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist.

2. Wird der Bauvertrag durch eine Kündigung des Auftraggebers beendet, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus.

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