Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0160
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
GbR als Vollstreckungsschuldner: Wer kann Vollstreckungsabwehrklage erheben?

BGH, Urteil vom 03.11.2015 - II ZR 446/13

1. Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.*)

2. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können - ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 08.11. 1965 - II ZR 223/64, BGHZ 44, 229, 231) - unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0148
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsgebühr bei widersprechenden Darstellungen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2015 - 14 W 491/15

Die Festsetzung einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ist abzulehnen, wenn die Darstellungen der Prozessbevollmächtigten beider Seiten einander widersprechen und eine verlässliche Sachaufklärung mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren bestehenden sonstigen Erkenntnismöglichkeiten ebenfalls scheitert.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0147
ProzessualesProzessuales
Kein Niederschlagen von Gerichtskosten bei ermessensfehlerhafter Prozesstrennung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2015 - 14 W 497/15

Eine unsachgemäße Prozesstrennung rechtfertigt nicht die Niederschlagung der gerichtlichen Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung, sofern es sich nicht um einen offensichtlich schwerwiegenden Fehler handelt (hier verneint).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0156
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterschriftenmappe darf nicht ohne Unterschrift zurückgegeben werden!

BGH, Beschluss vom 17.12.2015 - V ZB 161/14

1. Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn er sich zuvor durch Nachfrage vergewissert hat, dass die (scheinbar erneute) Vorlage auf einem Büroversehen beruht.*)

2. Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt, gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0145
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzung im vereinfachten Verfahren nur nach Wortlaut des Vergleichs!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 585/15

1. Im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren hat der Rechtspfleger die Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs der Parteien ausschließlich anhand des Wortlauts umzusetzen.*)

2. Fehlt jeder Anhalt für einen vom schriftlich Fixierten abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen (fehlende „Andeutung), bedarf es auch nicht der dienstlichen Stellungnahme des protokollierenden Richters zur Interpretation des Vergleichsinhalts durch nur eine Partei.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0151
ProzessualesProzessuales
Keine Nacherfüllung verlangt - kein Anlass zur Klageerhebung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 - 28 W 41/15

An einem Anlass zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0139
ProzessualesProzessuales
Weiterverhandeln trotz Ablehnungsantrags?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2015 - 8 W 52/15

§ 43 ZPO ist seinem Wortlaut entsprechend so auszulegen, dass eine Partei, die ein förmliches Ablehnungsgesuch gestellt hat, anschließend an einer nach § 47 Abs. 2 ZPO fortgesetzten mündlichen Verhandlung teilnehmen und in dieser Anträge stellen kann, ohne ihr Ablehnungsrecht zu verlieren.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1933
ProzessualesProzessuales
Keine Zinsen auf Gerichtskosten!

OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 7 U 2038/16

1. Eine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung des Gerichtskostenvorschusses kommt unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gibt.

2. Eine Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 288 BGB scheidet aus, weil der jeweilige Beklagte zwar spätestens ab Rechtshängigkeit mit der jeweiligen Klageforderung, nicht jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch in Verzug ist. Verzug mit dem Kostenerstattungsanspruch scheitert schon daran, dass ein solcher erst mit der Kostengrundentscheidung fällig wird, also weder bei Klageeinreichung noch bei Anzeige der Verteidigungsabsicht oder Ankündigung eines Klagabweisungsantrags fällig ist, so dass durch diese Prozesshandlungen Verzug nicht eintreten kann (§ 286 Abs. 1 BGB).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0474
ProzessualesProzessuales
Einzelrichter entscheidet anstelle des Kollegiums: Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters!

BGH, Beschluss vom 25.11.2015 - XII ZB 105/13

1. Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an BGHZ 154, 200 = FamRZ 2003, 669 und Senatsbeschluss vom 11.09.2003 - XII ZB 188/02, FamRZ 2003, 1922).*)

2. Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0132
ProzessualesProzessuales
Wann trägt der Verwalter die Kosten des Verfahrens ohne Partei zu sein?

AG Hamburg, Urteil vom 13.07.2015 - 102d C 126/13

Der Verwalter muss die Prozesskosten tragen ohne Partei des Rechtsstreites zu sein, wenn er den Streit durch grobe Unachtsamkeit (mit-)verursacht hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn er eine fehlerhafte Beschlussvorlage präsentiert, die zur erfolgreichen Anfechtung des gefassten Beschlusses führt oder ein fehlerhaftes Abstimmungsergebnis protokolliert wird, welches auf den willkürlichen Umgang mit Vollmachten zurückzuführen ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0119
ProzessualesProzessuales
In zweiter Instanz beigetretener Nebenintervenient kann Vertragsgrundlage nicht bestreiten!

OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2014 - 13 U 110/12

Macht die in zweiter Instanz beigetretene Nebenintervenientin die bislang unstreitige Vertragsgrundlage nunmehr geltend, so ist dies prozessual verspätet (verjährt).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0121
ProzessualesProzessuales
Gebührenanfall bei Vertretung: Auftrag ist glaubhaft zu machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 568/15

Da die Empfangnahme von Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber zu den mit den erstinstanzlichen Gebühren abgegoltenen Nebentätigkeiten gehört, erfordert die Festsetzung der Gebühr nach VV-RVG 3201 die Glaubhaftmachung eines Auftrags und eine daran anknüpfende Anwaltstätigkeit im Berufungsverfahren (hier verneint).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0116
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentümer beauftragen mehrere Anwälte: Kosten erstattungsfähig?

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2014 - 8 W 111/14

1. Lassen sich die Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte vertreten, ohne dass dieses geboten war, kommt die vorrangige Erstattung eines "Hauptanwalts" oder, wenn es hieran fehlt, eine Quotelung des Erstattungsanspruchs in Betracht.

2. Eine vorrangige Kostenerstattung ist gerechtfertigt, wenn der Verwalter im Auftrag der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt mandatiert hat. Entsprechendes gilt, wenn die Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Beauftragung eines bestimmten Rechtsanwalts fassen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0129
ProzessualesProzessuales
Landesamt für Denkmalpflege ist nicht notwendig beizuladen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.09.2015 - 1 OB 107/15

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist zu einer negativen Feststellungsklage, die der Eigentümer um die Denkmaleigenschaft seines Objekts gegen die untere Denkmalschutzbehörde führt, nicht beizuladen. Erst recht stehen ihm bei Denkmalen, die bis zum 30.9.2011 in die Denkmalliste eingetragen worden sind, im Außenverhältnis keine (konkurrierenden) Befugnisse zu (gegen VG Osnabrück, Urteil vom 15.01.2015 - 3 A 87/14).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0125
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde nach Teilanerkenntnis?

LG Bonn, Beschluss vom 12.11.2015 - 8 T 161/15

1. Gegen die Kostenentscheidung aus einem nach Teilanerkenntnis ergangenen Schlussurteil ist die sofortige Beschwerde insoweit statthaft, als dass sie sich auf die zum anerkannten Teil gehörige Kostenentscheidung bezieht.

2. Beim sofortigen Anerkenntnis folgt aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis der §§ 91, 93 ZPO, dass den Beklagten die Beweislast dafür trifft, nicht zur Klage Veranlassung gegeben zu haben. Der Beklagte hat dann auch den Nichtzugang eines außergerichtlichen Mahnschreibens darzulegen und zu beweisen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0111
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mehrere Vertragsverletzungen: Anwalt muss zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen!

BGH, Urteil vom 10.12.2015 - IX ZR 272/14

1. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch Grundsatz "iura novit curia" keine Einschränkung.*)

2. Wird eine Klage auf mehrere selbständige Vertragsverletzungen (hier: fehlerhafter Transport sowie unzureichende Versicherung verschiffter Güter) gestützt, hat der Rechtsanwalt zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen substantiiert vorzutragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0105
ProzessualesProzessuales
Berufungsrücknahme: Vertretungsauftrag ist glaubhaft zu machen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2015 - 14 W 707/15

1. Bestreitet der Berufungsführer, der sein zunächst eingelegtes Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat, den vom gegnerischen Bevollmächtigten behaupteten Vertretungsauftrag, muss dieser ein entsprechendes Mandat mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren statthaften Beweismitteln glaubhaft machen.*)

2. Erklärt der Berufungsbeklagte, er habe seinen erstinstanzlichen Bevollmächtigten nach Einlegung der Berufung gebeten, dagegen vorzugehen, „wie er es für richtig halte“, ist damit eine Auftragserteilung nicht schlüssig dargelegt, die Festsetzung einer Gebühr nach 3201 VV-RVG daher abzulehnen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0122
ProzessualesProzessuales
Landschaftsschutzverordnung findet keine Anwendung: Verbandsklage unzulässig!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.08.2015 - 3 M 64/14

§ 64 BNatSchG räumt einem Verband keine Klagemöglichkeit gegen einen Bebauungsplan ein, der nach Landesnaturschutzrecht dazu führt, dass in dessen räumlichem Geltungsbereich eine Verordnung für geschützte Landschaftsbestandteile keine Anwendung findet.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0108
ProzessualesProzessuales
Private Auftraggeber haben keine für die Prozessvertretung zuständige Stelle!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2015 - 32 SA 51/15

1. Nehmen private Parteien im Wege der Einbeziehung die VOB/B insgesamt in Bezug, muss bei der Auslegung des Bauvertrags - weil die VOB/B auf das Vertragsverhältnis zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Auftragnehmern und nicht zwischen Privaten zugeschnitten ist - für jede einzelne Klausel geprüft werden, die einbezogene Klausel nach ihrem Inhalt sowie Sinn und Zweck das Rechtsverhältnis zwischen privaten Parteien anwendbar und übertragbar ist und die Parteien die entsprechende Geltung im Verhältnis untereinander vereinbaren.

2. Die Regelung § 18 Abs. 1 VOB/B, wonach sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle richtet, wenn die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist, ist auf das Verhältnis zwischen Privaten nicht anwendbar. Denn private Auftraggeber haben keine für die Prozessvertretung zuständige Stelle.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0107
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Folgen der notwendigen Streitgenossenschaft bei Beschlussmängelklagen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2015 - 2-13 S 214/14

1. Die beklagten Wohnungseigentümer sind bei einem Beschlussmängelprozess notwendige Streitgenossen; nur alle Kläger und alle Beklagten können den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären.

2. § 49 Abs. 2 WEG ist keine Anspruchsgrundlage, auf die eine Klage umgestellt werden kann, sondern räumt dem Gericht nur die Möglichkeit ein, dem Verwalter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0106
ProzessualesProzessuales
Auch bei eindeutiger Vergütungvereinbarung: Gericht muss Beweis über Stundenlohnvereinbarung erheben!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.07.2015 - 5 U 211/15

1. Hält das Gericht im Bauprozess eine mündliche Stundenlohnvereinbarung, durch die eine im schriftlichen Vertrag festgelegte Art der Vergütung abbedungen worden sein soll, für nicht hinreichend substantiiert, muss es den Anspruchsteller darauf unmissverständlich hinweisen. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Auftraggeber unzureichende Substantiierung gerügt hat, wenn der Auftragnehmer ersichtlich davon ausgeht, diese Beanstandung durch entsprechenden Prozessvortrag entkräftet zu haben.*)

2. Ob ein Verfahrensfehler vorliegt, richtet sich auch im Bauprozess nach dem materiellrechtlichen Standpunkt des Erstrichters, selbst wenn dessen Rechtsansicht verfehlt ist. Erst wenn aufgrund dieser materiellrechtlichen Beurteilung gleichwohl ein gerichtlicher Hinweis geboten war, aber versäumt wurde, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann (hier bejaht).*)

3. Die Beweiserhebung zu einer behaupteten mündlichen Stundenlohnvereinbarung darf auch dann nicht davon abhängig gemacht werden, zu Ort, Zeit und Umständen der behaupteten Abrede vorzutragen, wenn der schriftliche Bauvertrag hinsichtlich der abweichenden Vergütungsregelung (hier: Einheitspreis) scheinbar eindeutig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0102
ProzessualesProzessuales
Wann sind die Mehrkosten eines Unterbevollmächtigten zu erstatten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2015 - 14 W 215/15

Dass die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des RVG für einen Terminvertreter nur anfallen, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminsvertretung erteilt (vgl. BGH, 13.07.2011 - IV ZB 8/11, IBRRS 2011, 3036), lässt sich nicht dadurch aushebeln, dass der Prozessbevollmächtigte behauptet, der Terminvertreter habe lediglich als sein Erfüllungsgehilfe und damit wie der Hauptbevollmächtigte selbst den Termin wahrgenommen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0090
ProzessualesProzessuales
Und nochmals: Welche Anforderungen bestehen an die Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 48/13

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

2. Besondere formale Anforderungen an die Berufungsbegründung bestehen nicht; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Jedoch muss die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0076
ProzessualesProzessuales
Widerstreitender Vortrag zu Betriebskostenlast: Gericht kann kommunale Kostenübersicht heranziehen!

LG Berlin, Beschluss vom 10.11.2015 - 67 S 369/15

1. Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale gemäß § 138 Abs. 2 BGB.*)

2. Bei widerstreitendem Parteivortrag kann die durchschnittliche örtliche Betriebskostenlast vom Gericht gemäß den §§ 287, 291 ZPO auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch Heranziehung einer von der Kommune erstellten Betriebskostenübersicht (hier: Betriebskostenübersicht 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin) bestimmt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0087
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO?

OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2015 - 8 AR 67/15

Der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO bemisst sich unabhängig vom Bestehen eines Absonderungsrechts nach den späteren Vollstreckungsaussichten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.05.2015 - III ZR 260/14, IBRRS 2015, 3324, und Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - 5 W 136/06).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0074
ProzessualesProzessuales
Abbruch einer Doppelhaushälfte: Auch der Nachbar muss die Trennwand sichern!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 LA 183/14

1. Bei Abbruch einer Doppelhaushälfte ist nach niedersächsischem Recht neben dem abbrechenden Bauherrn der Eigentümer des Nachbarhauses für die Sicherung der verbleibenden Trennwand bauordnungsrechtlich verantwortlich; dies gilt unabhängig davon, ob die Sicherung während der Abbrucharbeiten oder danach erfolgt.*)

2. Ein Anhörungsmangel bei der Übertragung der Sache auf den Einzelrichter ist dann nicht hinreichend im Sinne des § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO gerügt, wenn die übergangene Partei in einem nachfolgenden Schriftsatz lediglich erklärt, die materiellen Voraussetzungen der Übertragung lägen nicht vor. Vorgetragen werden muss das Fehlen der Anhörung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0080
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis vereinbart? Auftraggeber muss Angaben zu Ort, Zeit und Begleitumständen machen!

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2015 - 5 U 212/15

1. Beim Werkvertrag bedarf es zwar grundsätzlich keiner Darlegungen zu Ort, Zeit und Umständen behaupteter Vertragsvereinbarungen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Auftraggeber einen Pauschalpreis behauptet. Nach der gesetzlichen Beweislastverteilung muss der Auftragnehmer eine solche, manipulativem Prozessvortrag zugängliche Behauptung widerlegen. Damit obliegt ihm der Beweis einer negativen Tatsache. Daher muss der Auftraggeber zunächst im Einzelnen darlegen, mit welchem genauen Inhalt, wann, wo, mit wem und unter welchen Umständen die behauptete Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden sein soll. Fehlt es daran, ist das Pauschalpreisvorbringen des Auftraggebers unschlüssig und damit zu Gunsten des beweisbelasteten Auftragnehmers unbeachtlich (hier bejaht).*)

2. Die unwirksame Zustellung eines Mahnbescheids im Inland, die sich gegen eine Partei mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland richtet (hier: USA), kann gleichwohl zum Beginn der Verjährungshemmung führen, sofern nicht von einem rechtsmissbräuchlichen Erschleichen des Vollstreckungstitels auszugehen ist (Anschluss an BGHZ 86, 313, 322 ff.; BGHZ 104, 268, 273; BGHZ 172, 42).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0079
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG: Wann tritt Zuständigkeitskonzentration ein?

BGH, Beschluss vom 12.11.2015 - V ZB 36/15

Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz nicht der nach dem Geschäftsverteilungsplan für diese Streitigkeiten zuständige Amtsrichter entschieden hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0066
ProzessualesProzessuales
Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 140/15

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei unterschiedlichen Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme ein Dissens vorliegt.*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, IBR 1998, 419).*)

3. Beschränkt das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung des Urkunden-Bauprozesses auf einen materiell-rechtlichen Hinweis (hier: vermeintlicher Dissens), ohne zu verdeutlichen, dass es damit zugleich den Urkundenprozess wegen Ungeeignetheit der Beweismittel für unstatthaft hält, kann § 139 ZPO verletzt sein (hier bejaht).*)

4. Nimmt der Kläger den unvollständigen Hinweis gleichwohl zum Anlass, nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb der Spruchfrist vom Urkundenprozess abzustehen (§ 596 ZPO) und zum Vertragsinhalt ergänzenden Zeugenbeweis anzubieten, kann das die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gebieten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0031
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.11.2015 - 2-13 S 45/15

Bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, jedoch nicht für das Gesamtinteresse, ist das Volumen der Abrechnung oder der Wirtschaftsplan, sondern lediglich ein Bruchteil der insoweit eingestellten Kosten zu berücksichtigen. Als maßgeblicher Bruchteil wird in ständiger Rechtsprechung ein Wert von 25 % als Gesamtinteresse eingesetzt, von dem aus sich durch Halbierung des Streitwerts errechnet.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0030
ProzessualesProzessuales
Welches Gericht ist für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags zuständig?

OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2015 - 28 U 91/15

Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen liegt der Gerichtsstand des Erfüllungsorts dort, wo sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vertragsgemäß befindet, das heißt regelmäßig am Wohnsitz des Käufers.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0065
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Wann ist ein Streitbeitritt auf der Gegenseite zulässig?

BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15

1. Wer zu einem Gläubiger in einem Rechtsverhältnis steht, aufgrund dessen er diesem möglicherweise als Gesamtschuldner mit einem weiteren Schuldner haftet, hat ein rechtliches Interesse daran, dass eine Klage des Gläubigers gegen den weiteren Schuldner Erfolg hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 38 = IBRRS 2009, 3137; vom 21.06.1951 - III ZR 5/50, LM Nr. 1 zu § 66 ZPO).*)

2. Im selbständigen Beweisverfahren ist entsprechend § 71 ZPO über einen Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention durch Beschluss zu entscheiden.*)

3. Für ein rechtliches Interesse entsprechend § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt in einem selbständigen Beweisverfahren muss der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens in einem Rechtsverhältnis stehen, auf welches das Ergebnis der in dem selbständigen Beweisverfahren stattfindenden zulässigen Beweiserhebung unmittelbar oder mittelbar rechtlich einwirkt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0029
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren über Geräuschimmissionen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2015 - 16 W 48/15

Ein selbständiges Beweisverfahren kann nur angeordnet werden, wenn ein rechtliches Interesse daran besteht, den Zustand einer Sache festzustellen. Bei der Feststellung von Geräuschimmissionen handelt es sich nicht um eine zulässige Beweisfrage, da es sich bei Lärmstörungen nicht um den Zustand einer Sache handelt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0026
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wohnung wird zur Prostitution genutzt: Streitwert richtet sich nach vermindertem Verkehrswert!

LG Dresden, Beschluss vom 05.10.2015 - 2 T 106/15

1. Der Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Prostitution in einer Eigentumswohnung richtet sich danach, inwieweit die erzielbaren Mieteinnahmen und der Verkehrswert der Eigentumswohnung durch die Nutzung von Wohnungen zu Zwecken der gewerblichen Prostitution beeinträchtigt wird.

2. Allein die Möglichkeit, dass ein Sachverständiger einen Streitwert besser und exakter abschätzen könnte als das Gericht, macht dessen Beauftragung noch nicht zwingend, sofern es für das Gericht Anknüpfungspunkte für eine eigene Schätzung gibt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0036
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Neues Sachverständigengutachten: Neue Anhörung des Betroffenen erforderlich

BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - XII ZB 227/12

Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0037
ProzessualesProzessuales
Gericht des Erfüllungsorts ist auch für Sekundäransprüche zuständig

BGH, Urteil vom 16.10.2015 - V ZR 120/14

1. Die Gerichte des Orts, an dem die Primärverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO a.F. (= Art. 7 Nr. 1 Buchstabe a EuGVVO n.F) erfüllt worden ist oder zu erfüllen war, sind auch für die Entscheidung über die aus der verletzten Primärverpflichtung abgeleiteten Sekundäransprüche international zuständig.*)

2. Das Revisionsgericht kann die Sache unmittelbar an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen, wenn die Zurückverweisung an dieses Gericht auch nach einer neuen Verhandlung die ermessensgerechte Entscheidung des Berufungsgerichts wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0038
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 99/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0039
ProzessualesProzessuales
Unbekannter Aufenthaltsort des Beklagten: Öfentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 98/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0040
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 114/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0041
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 113/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0042
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 112/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0055
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 111/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0043
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 109/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0044
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 108/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0054
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 107/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0045
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 106/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0046
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 105/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0047
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 104/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0049
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 103/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0050
ProzessualesProzessuales
Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt: Öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 15.12.2015 - VI ZR 102/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext