Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 1425KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17
1. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)
2. Ein Verfügungsgrund besteht auch dann, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand Abzüge vorgenommen hat, solange sich die Berechtigung dieser Abzüge im einstweiligen Rechtsschutz zuverlässig klären lässt.*)
3. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, ist berechtigt, wenn der Erwerber von seinen Zug um Zug geschuldeten Zahlungen Abzüge vornimmt, die nicht nur geringfügig überhöht sind (§ 320 Abs. 2 BGB).*)
VolltextIMRRS 2017, 1410
OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2017 - 14 W 452/17
Zur Auslegung eines Prozessvergleichs mit einer Kostengrundregelung, zu dem sich eine Partei nicht erklärt hat, im Kostenfestsetzungsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2017, 1391
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.2016 - 12 W 37/16
Ist Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs erhoben und hat der Beklagte auf eine rechtskräftige Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO die Sicherheit nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist geleistet, bedarf es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung keiner weitergehenden Begründung des Verfügungsgrundes. Dieser besteht unter den besonderen Voraussetzungen des § 940a Abs. 3 ZPO allein in dem Verstoß gegen die Sicherungsanordnung.*)
VolltextIMRRS 2017, 1394
OLG München, Beschluss vom 26.09.2017 - 13 W 1528/17
1. Werden Gegenansprüche behauptet und hilfsweise mit diesen aufgerechnet, führt ein geschlossener Vergleich mit Abgeltungsklausel dazu, dass diese Gegenforderungen durch den Vergleich mit erledigt werden.
2. Der Streitwert für den Vergleich erhöht sich um den Wert der Gegenforderungen.
VolltextIMRRS 2017, 1375
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2017 - 29 U 187/16
1. Zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist ist es ausreichend, dass die Berufungsbegründung in den Gewahrsam der zuständigen Stelle gelangt ist. Soweit sich eine Partei hierauf beruft, trägt sie die Beweislast für diese Behauptung. Hierbei ist der Vollbeweis erforderlich.
2. Beim Vollbeweis ist eine bloße Wahrscheinlichkeit für das behauptete Geschehen nicht ausreichend. Erforderlich ist in tatsächlich zweifelhaften Fällen ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit des erkennenden Gerichts, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.
3. An der Aussage eines Zeugen, wonach er sich an den Einwurf einer Berufungsbegründung konkret erinnere, können Zweifel bestehen, wenn es sich um einen völlig alltäglichen Vorgang handelt.
VolltextIMRRS 2017, 1374
VG Neustadt, Urteil vom 13.07.2017 - 4 K 1131/16
1. Die Kosten einer vorbereitenden Beratung durch einen Rechtsanwalt können erstattungsfähig sein, auch wenn dieser im Widerspruchsverfahren nicht förmlich bevollmächtigt wird.*)
2. Auch bei Reisekosten für eine Akteneinsicht besteht die Pflicht, den Aufwand im Rahmen des Verständigen möglichst gering zu halten. Zur Vermeidung einer sehr weiten Anfahrt kann daher die Obliegenheit bestehen, auf eine Versendung der Akten hinzuwirken.*)
3. Die mit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung des Stadt- oder Kreisrechtsauschusses für den Widerspruchsführer verbundenen Aufwendungen sind notwendige Aufwendungen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Dabei sind hinsichtlich Umfang und Höhe der Entschädigung für die entstandene Zeitversäumnis auch im Widerspruchsverfahren entsprechend den §§ 173 VwGO, 91 Abs 1 Satz 2 ZPO aus Gründen der Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung die Bestimmungen über die Zeugenentschädigung anzuwenden.*)
4. Einem Widerspruchsführer, der zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung eines Stadt- oder Kreisrechtsausschusses bezahlten Urlaub genommen hat, steht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 91 Abs 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 22 JVEG, sondern nur ein Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung entsprechend § 20 JVEG zu.*)
VolltextIMRRS 2017, 1372
OVG Saarland, Beschluss vom 19.09.2017 - 2 E 426/17
1. Die Beiladung nach § 65 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zu erweitern.*)
2. Es besteht kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf eine fehlerfreie Anwendung des § 65 VwGO.*)
VolltextIMRRS 2017, 1376
LG München I, Beschluss vom 24.08.2017 - 36 T 8948/17
1. Der Antrag eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel, Mängel am Gemeinschaftseigentum festzustellen, bedarf in der Regel einer vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung mit dem Begehren.
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das selbständige Beweisverfahren der Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung in Gestalt einer entsprechenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 bzw. § 21 Abs. 8 WEG dient.
3. Im Falle der fehlenden Vorbefassung der Eigentümerversammlung ist der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO nach Auffassung der Kammer mangels Rechtschutzbedürfnisses unzulässig.
VolltextIMRRS 2017, 1373
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2017 - Verg 55/15
Hat der Senat über einen Eilantrag entschieden und die aufschiebende Wirkung einstweilen verlängert, fallen trotz späterer Rücknahme der Beschwerde Gerichtskosten in Höhe einer dreifachen Gebühr (nach Nr. 1630 Kostenverzeichnis zum GKG) an.
VolltextIMRRS 2017, 1349
LG Itzehoe, Beschluss vom 11.04.2017 - 11 T 20/17
1. Ein Verfügungsgrund, um per einstweiliger Verfügung die Vollziehung eines Beschlusses zu verhindern, kommt nur dann in Betracht, wenn im Falle einer Umsetzung irreparable, zumindest aber unverhältnismäßig hohe Schäden drohen oder wenn der Beschluss offensichtlich keinen Bestand haben kann.
2. Allein der Umstand, dass bei Umsetzung eines angefochtenen WEG-Beschlusses im Falle seiner gerichtlichen Ungültigkeitserklärung zusätzliche Kosten, namentlich solche aufgrund eines erforderlich werdenden Rückbaus, entstehen könnten, reicht hierfür nicht aus.
VolltextIMRRS 2017, 1341
KG, Urteil vom 26.09.2017 - 21 U 73/17
1. Die Pflichten der Parteien eines Bauträgervertrags sind einheitlich am Ort des zu errichtenden Bauwerks zu erfüllen. Damit sind die deutschen Gerichte auch für Zahlungsansprüche gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber international zuständig.*)
2. Ist der Bauträger wegen Zahlungsverzugs des Erwerbers vom Vertrag zurückgetreten, so ist sein Mehrerlös aus dem Deckungsverkauf des Vertragsobjekts sowohl auf seinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 281 Abs. 1 BGB als auch auf den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB anzurechnen, nicht hingegen auf die entstandenen Verzugszinsen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1309
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2016 - 10 U 48/16
Kann ein gerichtlicher Vergleich bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Eingang eines "negativen Standsicherheitsnachweises" widerrufen werden und haben die Parteien weder formelle noch inhaltliche Anforderungen an den Standsicherheitsnachweis statuiert, wird der Rechtsstreit durch die Vorlage einer vom zuständigen Prüfstatiker erstellten "bautechnischen Prüfbestätigung" beendet.
VolltextIMRRS 2017, 1307
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2016 - 10 U 48/16
Kann ein gerichtlicher Vergleich bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Eingang eines "negativen Standsicherheitsnachweises" widerrufen werden und haben die Parteien weder formelle noch inhaltliche Anforderungen an den Standsicherheitsnachweis statuiert, wird der Rechtsstreit durch die Vorlage einer vom zuständigen Prüfstatiker erstellten "bautechnischen Prüfbestätigung" beendet.
VolltextIMRRS 2017, 1334
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2017 - 11 SV 36/17
Möchte der Antragsteller zwei Antragsgegner als Gesamtschuldner aufgrund eines einheitlichen Sachverhalts in Anspruch nehmen, setzt eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht voraus, dass der Antragsteller einen Anspruch gegen beide Antragsgegner schlüssig begründet.*)
VolltextIMRRS 2017, 1340
KG, Urteil vom 26.09.2017 - 21 U 9/17
1. Ist der Bauträger wegen Zahlungsverzugs des Erwerbers vom Vertrag zurückgetreten, so ist sein Mehrerlös aus dem Deckungsverkauf des Vertragsobjekts sowohl auf seinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 281 Abs. 1 BGB als auch auf den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB anzurechnen, nicht hingegen auf die entstandenen Verzugszinsen.*)
2. Die Pflichten der Parteien eines Bauträgervertrags sind einheitlich am Ort des zu errichtenden Bauwerks zu erfüllen. Damit sind die deutschen Gerichte auch für Zahlungsansprüche gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber international zuständig.*)
VolltextIMRRS 2017, 1339
KG, Urteil vom 08.08.2017 - 21 U 34/15
1. Ein Zivilgericht kann allein aufgrund von Indizien im Parteivortrag zu dem Schluss kommen, die Parteien eines Werkvertrags hätten eine Ohne-Rechnung-Abrede getroffen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG i.V.m. § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei dies ausdrücklich geltend macht.*)
2. Erklären die Parteien auf den hier erforderlichen Hinweis des Gerichts übereinstimmend, tatsächlich keine solche Abrede getroffen zu haben, ist das Gericht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes im Zivilprozess auch dann an diese klargestellte unstreitige Behauptung gebunden, wenn bestimmte Indizien weiter gegen ihre Richtigkeit sprechen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1335
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2017 - 6 A 11309/17
1. Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht, und bleibt offen, wer eine Frist gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt worden ist.*)
2. Ein Anwalt muss auch geeignete Vorkehrungen dagegen treffen, dass durch versehentliche Erledigungsvermerke im Fristenkalender bzw. durch versehentliches Löschen von Fristen im elektronisch geführten Kalender Fristen versäumt werden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1328
OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.09.2017 - 8 W 32/17
1. Werden die Akten eines selbstständigen Beweisverfahrens zu einer Klage auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung hinzugezogen und das selbstständigen Beweisverfahrens für beendet erklärt, bewirkt dies keinen dauerhaften Stillstand des Verfahrens, sondern führt dazu, dass die Zuständigkeit vom Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens auf das Gericht der Hauptsache übergeht.
2. Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts endet mit der Beiziehung der Akten durch das Prozessgericht zu Beweiszwecken.
VolltextIMRRS 2017, 1179
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.07.2017 - 13 W 13/17
Die Bezeichnung einer Frage als "Unsinn" ist eine unsachliche und herabsetzende Äußerung. Sie unterscheidet sich erheblich vom Begriff "unsinnig" und begründet die Befangenheit des Sachverständigen.
VolltextIMRRS 2017, 1254
LG München I, Beschluss vom 05.05.2017 - 36 T 6636/17
Der (werdende) Eigentümer hat einen Anspruch auf ordnungsgemäße und gesetzmäßige Verwaltung. Dazu gehört auch ein rechtlich einwandfreies Vorgehen bei der Herbeiführung und Leitung einer Eigentümerversammlung. Den Anspruch kann er im vorläufigen Rechtsschutz durchsetzen.
VolltextIMRRS 2017, 1318
OLG München, Beschluss vom 20.09.2017 - 34 SchH 14/17
Unzulässigkeitsgründe, die erst nach Erlass eines Zwischenentscheids entstanden sind, können im Rechtsbehelfsverfahren nach § 1040 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht berücksichtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1311
OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017 - 11 W 31/17
1. Zweck der Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist nicht, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern. *)
2. Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten braucht sich die Partei, die unentschuldigt einer Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht Folge geleistet hat, grundsätzlich nicht als etwaiges Verschulden zurechnen zu lassen, da die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen von § 141 Abs. 3 ZPO nicht zur Anwendung kommt.*)
3. In besonderen Ausnahmefällen ist von diesem Grundsatz eine Ausnahme möglich, wenn anderenfalls durch das Verhalten einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei die ordnungsgemäße Funktion der ordentlichen Gerichtsbarkeit gefährdet zu werden droht sowie die Partei, die durch die Auferlegung eines (hohen) Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 ZPO als solches zunächst belastet wird, im Ergebnis diese Belastung wirtschaftlich nicht trifft, weil im Innenverhältnis zu ihrem Prozessbevollmächtigten Letzterer das verhängte Ordnungsgeld zu tragen hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 1313
BGH, Beschluss vom 20.09.2017 - XII ZR 76/17
1. Wird Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht.
2. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen als letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners in Betracht.
3. Die Verpflichtung zur Räumung stellt für sich genommen keinen unersetzlichen Nachteil i.S.v. § 719 Abs. 2 Satz 1 ZPO dar.
VolltextIMRRS 2017, 1303
OLG München, Beschluss vom 24.08.2017 - 34 AR 126/16
Zur Bestimmung eines dritten, nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts bei Vorliegen eines gemeinsamen Gerichtsstands.*)
VolltextIMRRS 2017, 1310
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 132/15
1. Eine Beweisvereitelung mit der Folge von Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast liegt vor, wenn dem gerichtlich bestellten Sachverständigen die für die Beantwortung der Beweisthemen erforderliche Besichtigung von Wohnungen durch den Beweisgegner trotz rechtzeitiger Ankündigung des Ortstermins nicht ermöglicht wird und dies vom Beweisgegner nicht unter Angebot eines Nachholtermins rechtzeitig ausreichend entschuldigt wird.*)
2. Nimmt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger im Rahmen seiner Begutachtung eine Maßnahme vor (hier: Analyse der Chlorid-Eindringtiefe in Beton), für die der Besteller bereits einen Kostenvorschuss zur Selbstvornahme eingeklagt hat, tritt insoweit eine Erledigung des Rechtsstreits ein.*)
VolltextIMRRS 2017, 1305
KG, Beschluss vom 07.09.2017 - 8 W 47/17
1. Im Falle der Doppelvermietung gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er gegebenenfalls Schadensersatz leistet.
2. Dementsprechend kann ein Mieter im Fall der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch einstweilige Verfügung sichern lassen.
3. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter erst eine weitere Vermietung noch vornehmen möchte.
VolltextIMRRS 2017, 1304
LG Berlin, Beschluss vom 17.08.2017 - 67 S 190/17
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für einen von ihm behaupteten Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot auch dann, wenn sich einzelne Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10% erhöht haben.
VolltextIMRRS 2017, 1302
OLG München, Beschluss vom 04.09.2017 - 7 W 1375/17
1. Um zu verhindern, dass die Räumung trotz entsprechender Titelumschreibungen (§ 727 ZPO) mittels immer neuer "Untermieter" immer wieder vereitelt wird, kann der Vermieter eine strafbewehrte einstweilige Verfügung beantragen, mit der dem vormaligen Mieter die Gebrauchsüberlassungen an Dritte untersagt wird.
2. Diesem Vorgehen kann auch nicht die Möglichkeit eines Klauselumschreibungsverfahrens entgegengehalten werden.
VolltextIMRRS 2017, 1292
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 S 2427/15
Die Gemeinden erlassen örtliche Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischer Absichten nach § 74 Abs. 1 LBO-BW im eigenen Wirkungskreis. Sie sind gegen eine unter Verstoß gegen eine solche örtliche Bauvorschrift erteilte Baugenehmigung klagebefugt.*)
VolltextIMRRS 2017, 1282
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2017 - 18 W 86/17
1. Kosten, die vor Abschluss des Rechtsstreits zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendet werden, insbesondere die Gebühren einer dem Gläubiger gegebenen Bürgschaft, sind als Verfahrenskosten im weiteren Sinne anzusehen. Avalprovisionen und sonstige mit der Bürgschaft unmittelbar zusammenhängende Aufwendungen sind im Umfange der Kostenquote zu erstatten, soweit sie notwendig waren.*)
2. Hat nicht das Gericht, sondern der Gläubiger dem Schuldner die Möglichkeit eingeräumt, die Zwangsvollstreckung durch Bankbürgschaft abzuwenden, steht dies der Festsetzungsfähigkeit nicht entgegen. Die Gestellung einer Bürgschaft und die hierdurch aufgewendeten Kosten können auch dann notwendig sein, wenn der Gläubiger aus dem Urteil nur gegen eine von ihm zu erbringende Sicherheit vollstrecken durfte.*)
3. Avalprovisionen, die dadurch entstehen, dass der Gläubiger die Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks nicht rechtzeitig zurückgibt, können ebenfalls erstattungsfähig sein. Allerdings muss sich der Schuldner vergeblich um die Rückgewähr der Bürgschaftsurkunde bemüht und den Gläubiger zumindest zur Herausgabe des Sicherungsmittels aufgefordert haben.*)
4. Die Kosten des während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise zu ersetzen. Entscheidend ist, ob der Gesichtspunkt der Waffengleichheit die Einholung eines Privatgutachtens gebietet oder ob die Partei über eigene Sachkunde verfügt.*)
5. Zur Beurteilung dieser Frage ist eine typisierende Betrachtung vorzunehmen. Ausreichend sind die aufgrund des Berufs vermittelten allgemeinen Kenntnisse der Partei auf dem jeweiligen Fachgebiet, insbesondere dann, wenn gerade ein mögliches Fehlverhalten in ihrem eigenen Tätigkeitsbereich in Streit steht.*)
VolltextIMRRS 2017, 1281
LG München I, Urteil vom 11.08.2017 - 33 O 8184/16
1. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann isoliert (in Bezug auf einen konkreten Rechtsstreit), im Rahmen eines umfassenderen materiell-rechtlichen Vertrags (etwa wegen aller Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis) oder auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden.
2. Die prozessualen Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne von § 38 ZPO knüpfen an eine entsprechende Vereinbarung der Parteien an. Welche rechtlichen Anforderungen an das wirksame Zustandekommen einer solchen Vereinbarung zu stellen sind und wer an sie gebunden ist, ist in erster Linie nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beantworten.
3. Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung ist das dabei anzuwendende Recht nach den Regeln des (deutschen) internationalen Privatrechts zu ermitteln.
4. Prozessuale Wirkungen kann eine nach materiellem Recht wirksam zustande gekommene Vereinbarung über die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts nur haben, wenn und soweit sie das Prozessrecht zulässt.
5. Diese prozessrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich ausschließlich nach der lex fori, also, wenn ein deutsches Gericht angerufen ist, nach deutschem Prozessrecht, auch wenn die Vereinbarung - wie im vorliegenden Fall - einem anderen Schuldstatut unterliegt.
VolltextIMRRS 2017, 0339
OLG Jena, Beschluss vom 20.02.2017 - 6 W 52/17
Aus dem Hinweis, der Streitverkündete könne die Klägerin zur Anspruchsgeltendmachung ermächtigen, lässt sich eine Voreingenommenheit gegenüber dem Beklagten nicht ableiten, wenn der Hinweis durch eine schwierig zu beurteilende Aktivlegitimation veranlasst war und den Parteien sowie dem Streitverkündeten einen etwa notwendigen zweiten Prozess ersparen sollte (Fortführung von OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2007 - 4 W 93/06, IBRRS 2007, 2180 = IMRRS 2007, 0641).*)
VolltextIMRRS 2017, 1270
AG Dortmund, Urteil vom 22.08.2017 - 512 C 18/17
1. Beschlüsse gelten solange fort, bis eine rechtskräftige Aufhebung erfolgt ist.
2. Eine isolierte Drittwiderklage ist grundsätzlich unzulässig.
VolltextIMRRS 2017, 1267
BGH, Beschluss vom 15.08.2017 - X ARZ 204/17
1. Das Oberlandesgericht hat eine Sache bei Bestimmung des zuständigen Gerichts auch dann dem Bundesgerichtshof vorzulegen, wenn es von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts abweichen will.*)
2. Der ausschließliche dingliche Gerichtsstand ist nicht schon dann eröffnet, wenn der Kläger einen auf das Anfechtungsgesetz gestützten Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Sache geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2017, 1262
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016 - 72 C 16/16
1. Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten, müssen ausreichende Anfechtungsgründe innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten vorgetragen werden.
2. Dazu muss sich der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben.
VolltextIMRRS 2017, 0835
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 11.05.2017 - 6 OH 7295/07
1. Eine übereinstimmende Erledigungserklärung der Hauptparteien im selbständigen Beweisverfahren steht einer Kostenerstattung für einen Streithelfer entgegen.
2. Eine einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist im selbständigen Beweisverfahren unzulässig und wird in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umgedeutet. Bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung ist für eine Umdeutung in eine Antragsrücknahme kein Raum und es kommt auch keine Kostenentscheidung nach § 91 Abs. 1 ZPO in Betracht.
VolltextIMRRS 2017, 1258
LG München I, Beschluss vom 06.07.2016 - 1 S 1079/16 WEG
1. Eine in der Vergangenheit einmal durch vorzeitiges Verlassen von Beiräten bewirkte Beschlussunfähigkeit einer Versammlung zum Antrag, Schadensersatz gegen die Hausverwaltung geltend zu machen, ist kein ausreichender Beleg dafür, dass die Befassung der Eigentümer mit dem Antrag über die Abmahnung der Verwaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden würde.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen eine Verpflichtung der Eigentümer zur begehrten Beschlussfassung besteht, trägt der klagende Eigentümer. Er muss deshalb auch darlegen, welches die Grundlagen der begehrten Entscheidung sind.
VolltextIMRRS 2017, 0940
OLG Dresden, Beschluss vom 23.06.2017 - 10 W 290/16
1. Der Gegenstandswert des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Streitbeitritts (auf der Gegenseite) bestimmt sich nach dem Interesse des Beitretenden am Streitbeitritt.
2. Das Interesse stimmt jedenfalls dann mit dem der unterstützten Hauptpartei überein, wenn sich der Beitretende den Anträgen der unterstützten Hauptpartei angeschlossen hat.
3. Andernfalls bestimmt es sich nach dem Betrag, in dessen Höhe der Beitretende befürchten muss, in Anspruch genommen zu werden.
VolltextIMRRS 2017, 1257
VG Göttingen, Urteil vom 10.08.2017 - 2 A 224/16
Erfordert die Entscheidung, ob die Beeinträchtigung eines Nachbarn durch Lärm unzumutbar ist, komplexe, bisher von der Behörde unterlassene Sachverhaltsermittlungen und darauf beruhend komplexe Abwägungen, muss das Gericht die Sache auf eine Verpflichtungsklage des Nachbarn hin nicht spruchreif machen. Es sind die aus dem Immissionsschutzrecht bekannten Grundsätze des steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1251
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.08.2017 - 1 MN 95/17
1. Es kann offenbleiben, ob § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Einzelfall Drittschutz vermittelt, wenn die planende Gemeinde die Planungshoheit zur Verzerrung des Wettbewerbs zulasten eines abgrenzbaren Kreises von Konkurrenten missbraucht.*)
2. Ein solcher Ausnahmefall liegt jedenfalls nicht bereits dann vor, wenn die Gemeinde ein eigenes Grundstück so überplant, dass dieses für eine Nutzung in Anspruch genommen werden kann, die zu anderen Anbietern in Konkurrenz tritt.*)
3. Erforderlich wäre dann vielmehr, dass sie - ohne dass nachvollziehbare städtebauliche Gründe erkennbar wären - gerade durch günstige Festsetzungen, die sie den Mitbewerbern unter vergleichbaren Rahmenbedingungen versagt, die Wettbewerbsposition des Nutzers ihres Grundstücks gegenüber den Konkurrenten zu verbessern trachtet.*)
VolltextIMRRS 2017, 1253
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.08.2017 - 9 C 62/17
1. Die Rücknahme eines Mieterhöhungsverlangens im laufenden Zustimmungsprozess durch den Vermieter ist als einseitiger Klageverzicht nicht als erledigendes Ereignis in der Hauptsache, sondern zwingend als Fall der Klagerücknahme zu bewerten.
2. Liegt das streitgegenständliche Mieterhöhungsverlangen nach dem Stichpunkt des neuen Mietspiegels, kann das Gericht im laufenden Erhöhungsverfahren den neuen Mietspiegel zur Anwendung bringen.
3. Da die Frage der Begründetheit im erledigten Erhöhungs- und Anschlussprozess Berücksichtigung findet, werden dem Mieter in unbilliger Weise die Kosten des Rechtsstreits doppelt auferlegt.
IMRRS 2017, 1250
LG Münster, Beschluss vom 29.06.2017 - 15 O 88/16
Wird in einem Rechtsstreit neben einem Werklohnanspruch auch ein Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherung geltend gemacht, ist der Wert beider Anträge bei der Ermittlung des Streitwerts zu addieren.
VolltextIMRRS 2017, 1248
BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - V ZR 260/16
Nimmt ein Grundstückseigentümer einen benachbarten Grundstückseigentümer erfolglos auf Unterlassung von Immissionen in Anspruch, bemisst sich die Beschwer grundsätzlich nach der Wertminderung, die das Grundstück des Klägers infolge der behaupteten Immissionen erleidet.
VolltextIMRRS 2017, 1247
BGH, Beschluss vom 18.07.2017 - VI ZR 52/16
Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 09.05.1989 - VI ZB 12/89; BGH, Beschlüsse vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20.05.1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30.05.1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768). Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12.03.1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).*)
VolltextIMRRS 2017, 1215
VGH Bayern, Beschluss vom 10.08.2017 - 22 AS 17.40023
1. Die Klagebefugnis - soweit es um Geräuschimmissionen geht - ist an die Belegenheit des jeweiligen Anwesens im Einwirkungsbereich der Anlage im Sinn der TA Lärm zu knüpfen. Drittschützende Normen erfordern, dass derjenige, der sich auf diesen Schutz berufen will, zur Nachbarschaft gehört.
2. Danach fehlt für Lärmbeeinträchtigungen bereits die Möglichkeit der Verletzung subjektiver Rechte, wenn ein Anwesen nicht innerhalb des Einwirkungsbereichs einer Anlage nach der TA Lärm liegt.
3. Ein Anwesen liegt außerhalb des Einwirkungsbereichs, wenn der für die Nachtzeit maßgebliche Immissionsrichtwert von 45 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort des Anwesens erheblich unterschritten wird.
VolltextIMRRS 2017, 1208
OVG Saarland, Beschluss vom 31.07.2017 - 1 B 528/17
Die Wirksamkeit der Zustellung eines Schriftstücks nach § 56 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit § 174 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Übermittlung einer Telekopie gegen Empfangsbekenntnis erfordert die Bereitschaft des Zustellungsempfängers zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks.*)
VolltextIMRRS 2017, 1152
BGH, Beschluss vom 27.06.2017 - VI ZB 32/16
1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeberichts zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.*)
2. Die Kontrolle des Sendeberichts darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, etwa in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden, aus der die Faxnummer des Gerichts hervorgeht, für das die Sendung bestimmt ist.*)
3. Der Rechtsanwalt hat seine organisatorischen Anweisungen klar und unmissverständlich zu formulieren.*)
VolltextIMRRS 2017, 1207
OVG Saarland, Beschluss vom 09.08.2017 - 2 A 574/17
Der fehlende Hinweis auf den vor dem Oberverwaltungsgericht bestehenden Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO) macht die Rechtsmittelbelehrung zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht fehlerhaft, da dies nicht zum zwingenden Inhalt der Belehrung im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO gehört.*)
VolltextIMRRS 2017, 0978
LG Berlin, Beschluss vom 30.06.2017 - 12 O 149/15
Hinsichtlich eines Sachverständigen, der bereits von den Parteien des Rechtsstreits als Partei- und Schiedsgutachter beauftragt war, besteht ein absoluter Ablehnungsgrund nach § 41 Nr. 8 ZPO.
VolltextIMRRS 2017, 1238
AG Frankenthal, Beschluss vom 14.06.2017 - 3a C 302/16
Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft in Beschlussanfechtungsverfahren durch unterlegenen Prozessgegner.*)
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