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Sachgebiet: Prozessuales

16162 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0602
ProzessualesProzessuales
Verbindung von WEG-Verfahren führt zum Erlöschen der Hauptsache!

AG Reutlingen, Beschluss vom 08.06.2018 - 16 C 294/18 WEG

Werden alle streitgegenständlichen Beschlüsse von allen Wohnungseigentümern angefochten und werden nach Verfahrensverbindung damit gem. § 47 S. 2 WEG alle Wohnungseigentümer auf Klägerseite notwendige Streitgenossen, entfällt per Gesetz die Beklagtenseite. Hierdurch wird das Verfahren zu einem zulässigen In-Sich-Prozess, der das Verfahren - unabhängig von der übereinstimmenden Erledigungserklärung im ursprünglich führenden Verfahren - in der Hauptsache von selbst erlöschen lässt.

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IMRRS 2019, 0611
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verkehrswert des Wohnungseigentums bei mehreren Klägern?

BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZR 120/17

1. Bei mehreren Klägern entspricht der Verkehrswert des Wohnungseigentums, der nach § 49a Abs. 1 Satz 3 GKG die absolute Obergrenze des Geschäftswerts bildet, der Summe der Einzelverkehrswerte der Wohnungseigentumsrechte aller klagenden Wohnungseigentümer.*)

2. Die Wertgrenze des § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt sich bei einer subjektiven Klagehäufung nach der Summe der Einzelinteressen aller Kläger und der auf ihrer Seite Beigetretenen.*)

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IMRRS 2019, 0587
ProzessualesProzessuales
Gerichtsstandsbestimmung auch für selbständiges Beweisverfahren!

BayObLG, Beschluss vom 15.05.2019 - 1 AR 36/19

1. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts kann auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden.

2. Eine Bestimmungsentscheidung kommt auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben. Der Gerichtsstandsbestimmung steht daher nicht von vornherein entgegen, dass das selbständige Beweisverfahren bereits anhängig ist.

3. Eine Gerichtsstandsbestimmung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der Rechtsstreit bereits so weit fortgeschritten ist, dass das bestimmende Gericht sich vernünftigerweise nur noch für das bereits mit der Sache befasste Gericht entscheiden und deshalb von einer echten Bestimmung des zuständigen Gerichts an sich keine Rede mehr sein kann. Diese Zäsur ist erreicht, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat.

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IMRRS 2019, 0228
ProzessualesProzessuales
Privatgutachterkosten im einstweiligen Verfügungverfahren erstattungsfähig?

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2019 - 3 W 7/19

1. Legt der Verfügungsbeklagte ein von ihm nach Erlass der einstweiligen Verfügung eingeholtes schriftliches Privatgutachten im Widerspruchsverfahren vor, das dem Verfügungskläger dann Veranlassung zur Rücknahme seines Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung gibt, sind die dem Verfügungsbeklagten für dieses Privatgutachten angefallenen Geldaufwendungen prozessual erstattungsfähig.

2. Nicht prozessual erstattungsfähig sind diesem Verfügungsbeklagten die diesem Privatgutachter für seine vom Verfügungsbeklagten veranlasste Teilnahme an der Verhandlung über den Widerspruch entrichteten Auslagen.

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IMRRS 2019, 0155
ProzessualesProzessuales
Keine Gehörsrüge wegen "Überraschungsentscheidung"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2018 - 5 W 71/17

1. Weist ein Gericht in einer zuvor ergangenen Entscheidung bereits auf höchstrichterliche Rechtsprechung hin, kann eine Gehörsrüge nicht auf diese Entscheidung gestützt werden.

2. Eine Entscheidung kann grundsätzlich nicht allein als Überraschungsentscheidung mit einer Gehörsrüge angefochten werden.

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IMRRS 2019, 0561
ProzessualesProzessuales
Privatgutachter eingeschaltet: Kosten festsetzsetzungsfähig!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.04.2019 - 8 W 114/19

Kosten für einen Privatgutachter sind im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigungsfähig, wenn die Partei als Laie prozessbegleitend darauf angewiesen war, privatsachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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IMRRS 2019, 0575
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Gläubigerbenachteiligung bei Vermieterpfandrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2018 - 4 U 30/18

1. Das Vermieterpfandrecht begründet gem.§ 50 Abs. 1 InsO in der Insolvenz des Schuldners ein insolvenzfestes Absonderungsrecht.

2. Für die Entstehung und den Fortbestand des Ersatzabsonderungsrechts kommt es darauf an, dass die Gegenleistung in dem Schuldnervermögen noch unterscheidbar vorhanden ist. Die notwendige Unterscheidbarkeit ist beim bargeldlosen Zahlungsverkehr gegeben, solange und soweit nach einer Kontogutschrift noch ein den Absonderungsbetrag deckender "Bodensatz", d. h. ein entsprechender positiver Kontensaldo, auf dem Konto vorhanden ist.

3. Eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht.

4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, wenn der Schuldner ein Absonderungsrecht durch Zahlung des Betrages ablöst, den der Absonderungsberechtigte durch Verwertung des Sicherungsgutes hätte erzielen können, und kommt auch nicht in Betracht, wenn der Käufer des belasteten Gegenstands einen dem Wert des Absonderungsrechts entsprechenden Kaufpreis unmittelbar an den Absonderungsberechtigten zahlt.

5. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung kommt aber auch dann nicht in Betracht, wenn die von dem Schuldner an den Gläubiger geleistete Zahlung ein an dem Kontoguthaben des Schuldners bestehendes Ersatzabsonderungsrecht des Gläubigers abgelöst hat.

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IMRRS 2019, 0391
ProzessualesProzessuales
Mangelerscheinung hängt mit Mangel im Beweisantrag zusammen: Gutachtenergänzung!

LG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2019 - 26 OH 3/17

Die Ergänzung des Sachverständigengutachtens im Beweisverfahren ist einzuholen, wenn nicht auszuschließen ist, dass die neue Mangelerscheinung mit einem bereits mit der Antragsschrift gerügten Mangel im Zusammenhang steht.

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IMRRS 2019, 1542
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 04.04.2019 - V ZB 108/18

Bei einer unzulässigen Trennung im Sinne von § 145 ZPO kommt eine Berechnung der Rechtsmittelbeschwer aus dem einheitlichen Wert des Verfahrens vor der Trennung nur in Betracht, wenn sämtliche durch die Verfahrenstrennung geschaffenen Einzelverfahren in die Rechtsmittelinstanz gelangt sind.*)

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IMRRS 2019, 0564
ProzessualesProzessuales
Ohne konkrete Tatsachenbehauptung keine Ergänzung des Beweisbeschlusses!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2018 - 3 OH 15/16

Für eine Beweisfrage an den Sachverständigen bedarf es einer konkreten Tatsachenbehauptung, die dem Sachverständigenbeweis zugänglich ist. Hierfür reicht die schlichte Behauptung, eine Notentwässerung an der Terrasse sei nicht gewährleistet, da diese bislang nicht nachgewiesen sei, nicht aus. Es ist eine konkrete Behauptung aufzustellen, die dem Sachverständigen eine Beurteilung zulässt, ob die Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht.

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IMRRS 2019, 0124
ProzessualesProzessuales
Ohne konkrete Tatsachenbehauptung keine Ergänzung des Beweisbeschlusses!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2018 - 3 OH 15/16

(ohne)

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IMRRS 2019, 0562
ProzessualesProzessuales
Beschluss unterliegt Rechtsbeschwerde: Ausreichende Begründung erforderlich!

BGH, Beschluss vom 12.02.2019 - VI ZB 35/17

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben.*)

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IMRRS 2019, 0345
ProzessualesProzessuales
Aufgehoben ist nur aufgeschoben!

OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2019 - 11 W 8/19

Das rechtliche Gehör wird auch dann noch gewährleistet, wenn die mündliche Anhörung des Sachverständigen aufgehoben und stattdessen die Einholung eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens angeordnet wird.

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IMRRS 2019, 0574
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vermieter behauptet Mangelbeseitigung: Wie geht es im Prozess wegen Mietrückständen weiter?

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 39/18

1. Wird der Mieter nach einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a oder b BGB) rechtskräftig zur Zahlung eines auch für die Kündigung relevanten Mietrückstands verurteilt, sind damit die Voraussetzungen eines Zahlungsverzugs im Zeitpunkt der Kündigung nicht bindend festgestellt.*)

2. Trägt der Vermieter in einem auf Zahlung rückständiger Miete gerichteten Prozess vor, der vom Mieter angezeigte - zwischen den Parteien streitige - Mangel sei von ihm während des Verfahrens beseitigt worden, ist diese Behauptung jedenfalls für sich genommen nicht geeignet, den Zweck des vom Mieter - hinsichtlich Höhe und Dauer - in angemessener Weise ausgeübten Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB) als verfehlt anzusehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17.05.2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rz. 48 ff.).*)

3. Vielmehr ist in einem solchen Fall über die (streitige) Frage eines ungeachtet der ergriffenen Beseitigungsmaßnahmen fortbestehenden Mangels Beweis zu erheben, weil das Zurückbehaltungsrecht mit der Mangelbehebung entfällt und einbehaltene Mieten sofort zur Zahlung fällig sind.*)

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IMRRS 2019, 0525
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Internationale Zuständigkeit bei Klage einer WEG auf Beiträge für Instandhaltung

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 31.01.2019 - Rs. C-25/18

Unbeschadet einer ausschließlichen Zuständigkeit nach Art. 24 Nr. 1 Unterabs. 1 Alt. 1 i.V.m. Art. 8 Nr. 4 Satz 1 Alt. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) sind Verfahren über Ansprüche aus Entscheidungen, die durch die Mehrheit der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit getroffen werden, aber alle Mitglieder, auch diejenigen, die nicht abgestimmt haben, binden, als Ansprüche aus einem Vertrag i.S.v. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung) anzusehen.

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IMRRS 2019, 0567
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärungen bei Räumungsklagen

LG Aurich, Beschluss vom 16.04.2019 - 4 T 90/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0559
ProzessualesProzessuales
Gehörsverstoß wegen überspannter Anforderungen an die Substantiierung

BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags und deshalb unterbliebener Vernehmung des Beklagten als Partei.*)

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IMRRS 2019, 0314
ProzessualesProzessuales
Kann gewährte Fristverlängerung nachträglich verkürzt werden?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.12.2018 - 22 W 59/18

Auch eine ohne Anhörung gewährte zweite Fristverlängerung kann nachträglich nicht verkürzt werden, wenn auch nach Anhörung und trotz Widerspruchs eine weitere Fristverlängerung hätte gewährt werden können.

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IMRRS 2019, 0238
ProzessualesProzessuales
Weitere gutachterliche Tätigkeit angefragt: Keine Besorgnis der Befangenheit!

OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2017 - 11 W 44/17

Fragt ein Sachverständiger bei einer Prozesspartei wegen einer in losem Zusammenhang mit der anderen Partei stehenden, anderweitigen gutachterlichen Tätigkeit an, ob hierin ein Grund für die Besorgnis der Befangenheit seiner Person gesehen wird, führt diese Anfrage als solche noch nicht zur Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2019, 0556
ProzessualesProzessuales
Baukammer kann die (orts-)übliche Vergütung selbst beurteilen!

LG Osnabrück, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 S 19/19

1. Der Unternehmer muss zur Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs lediglich darlegen, wie viele Stunden für die Leistungserbringung angefallen sind (grundlegend BGH, IBR 2011, 316). Er ist aber im Rahmen der Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung durchzuführen.

2. Stellt sich die Leistungsausführung als unwirtschaftlich dar, begründet dies einen vom Besteller geltend zu machenden Schadensersatzanspruch, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen muss.

3. Der erhobene Gegenanspruch des Bestellers führt zu einer Herabsetzung der Vergütung, soweit der Besteller den hierfür notwendigen Beweis einer unwirtschaftlichen Betriebsführung erbracht hat.

4. Eine Baukammer kann auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Ortsüblichkeit der vom Auftragnehmer angesetzten Stundensätze und Materialpreise verzichten und aus eigener Sachkunde die Ortsüblichkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Vergütung beurteilen.

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IMRRS 2019, 0546
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines WEG-Beschlusses über Kreditaufnahme

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2019 - 2 W 3/19

Für die Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Darlehensaufnahme, mit der Sanierungsmaßnahme finanziert werden sollen, ist kein höherer Wert anzusetzen als das Fünffache des auf den Anteil des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen entfallende Teilwert des Darlehens. Die besonderen Haftungsrisiken einer Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den einzelnen Wohnungseigentümer führen nicht dazu, dass das Interesse des Klägers als Untergrenze für die Streitwertfestsetzung entsprechend seiner theoretisch unbegrenzten Nachschusspflicht mit dem vollen Betrag des Darlehens oder einem erheblichen Teil hiervon zu bemessen wäre. Für die Annahme eines höheren Streitwertes wäre vielmehr die Feststellung eines konkreten Risikos der Nachschusshaftung erforderlich. Anderenfalls wäre eine Klage für den einzelnen Wohnungseigentümer mit einem unzumutbaren Kostenrisiko verbunden. Diese Auslegung des § 49a Abs. 1 GKG ist aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht geboten.*)

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IMRRS 2019, 0825
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge gegen Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - VII ZR 150/18

Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

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IMRRS 2019, 0551
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Zahlung zukünftiger Nutzungsentschädigung?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 30 W 5/19

1. Bei einer Klage auf künftige Leistung, der der mietrechtliche Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546a Abs. 1 BGB wegen nicht rechtzeitiger Räumung und Herausgabe zu Grunde liegt, bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO.*)

2. Maßgeblich für die Bemessung des Gebührenstreitwerts ist danach der unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Prozess- und Vollstreckungsdauer zu schätzende Zeitraum bis zum Vollzug der Räumung, wobei insoweit die jeweiligen Gegebenheiten des Bezirks zu berücksichtigen sind.*)

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IMRRS 2019, 0547
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

VG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18

1. Der öffentlich-rechtliche Baunachbarschutz ist eine gekorene gemeinschaftliche Angelegenheit im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG.*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, IMR 2018, 78).*)

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IMRRS 2019, 0537
ProzessualesProzessuales
Partei soll selbst erscheinen: Eindeutiger Hinweis erforderlich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2019 - 6 W 21/19

Will das Gericht bei der Anordnung des persönlichen Erscheinens jeden Vertreter als ungeeignet ansehen und nur das Erscheinen der Partei in eigener Person genügen lassen, so muss der gem. § 141 Abs. 3 Satz 4 ZPO gebotene Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens in der Ladung entsprechend abgefasst sein.*)

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IMRRS 2019, 0536
ProzessualesProzessuales
Zustellung durch PZU nachgewiesen: Wie kann der Gegenbeweis geführt werden?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2019 - 4 U 163/19

1. Ist die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde nachgewiesen, kann der Gegenbeweis nicht mit der bloßen Versicherung, das Schriftstück gleichwohl nicht erhalten zu haben, geführt werden.*)

2. Liegt der Versäumung einer Rechtsmittelfrist ein Büroversehen zugrunde, geht es zu Lasten der Partei, wenn sich die Ursache dieses Büroversehens und die Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts hierfür nicht aufklären lässt.*)

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IMRRS 2019, 0533
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Berufungsurteil, gegen das Revision stattfindet?

BGH, Urteil vom 26.03.2019 - VI ZR 171/18

Aus einem Berufungsurteil, gegen das die Revision stattfindet, muss zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand das Gericht ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen. Fehlen solche Darstellungen, hat das Revisionsgericht das Urteil von Amts wegen aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Dies gilt auch für ein Protokollurteil (Fortführung Senatsurteil vom 21.02.2017 - VI ZR 22/16, NJW 2017, 3449 = IBRRS 2017, 1425 = IMRRS 2017, 1771).*)

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IMRRS 2019, 0531
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung gegen "zweites Versäumnisurteil"?

LG Berlin, Urteil vom 21.02.2019 - 67 S 264/18

Eine Partei ist schuldhaft säumig, wenn ihr Prozessbevollmächtigter zum erstinstanzlichen (Einspruchs-)Termin wegen eines im selben Gerichtsgebäude anberaumten - und zeitlich kollidierenden - Berufungstermins nicht erscheint, ohne zuvor die Verlegung eines der beiden Termine oder zumindest die rechtzeitige Unterbrechung der sich über den Beginn des Einspruchstermins hinziehenden Berufungsverhandlung zu erwirken, um so entweder den Einspruchstermin selbst wahrnehmen oder dem erstinstanzlichen Gericht noch vor der Terminsstunde Kenntnis von seiner Verhinderung geben zu können.*)

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IMRRS 2019, 0530
ProzessualesProzessuales
Kernvorbringen einer Partei muss berücksichtigt werden!

BGH, Beschluss vom 12.03.2019 - VI ZR 435/18

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Kernvorbringen einer Partei.*)

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IMRRS 2019, 0518
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungssachen sind beschleunigt zu behandeln!

LG Berlin, Beschluss vom 09.04.2019 - 67 T 41/19

Das besondere Beschleunigungsgebot des § 272 Abs. 4 ZPO gilt nicht nur für Räumungssachen im Erkenntnisverfahren, sondern für sämtliche Räumungssachen. Die Gerichte sind deshalb gemäß § 272 Abs. 4 ZPO gehalten, Räumungssachen auch im Vollstreckungsverfahren vorrangig und beschleunigt zu behandeln (hier: Antrag auf Verkürzung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO).*)

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IMRRS 2019, 0496
ProzessualesProzessuales
Antragsbefugnis aus raumordnungsrechtlichem Funktionsschutz

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.02.2019 - 3 KM 31/18

1. Für eine auf § 2 Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. BauGB gestützte Antragsbefugnis aus dem raumordnungsrechtlichen Funktionsschutz reicht es aus, dass die Gemeinde sowohl substantiiert geltend macht, dass ihr durch ein Ziel der Raumordnung eine bestimmte Funktion zugewiesen ist, als auch die Möglichkeit darlegt, dass diese Funktion durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung in mehr als nur geringfügiger Weise – „tatsächlich spürbar“ – nachteilig betroffen werden kann.*)

2. Entsprechend dem Zweck des § 2 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BauGB und dem Grundsatz, dass die Zulässigkeitsprüfung nicht zu überfrachten ist, reicht es grundsätzlich aus, wenn sich aus dem Vorbringen der Antragstellerin der Sache nach schlüssig ergibt, dass die durch Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion in mehr als nur geringfügiger Weise nachteilig betroffen werden kann.*)

3. Auch wenn eine Sachverhaltsaufklärung durch das Normenkontrollgericht insoweit regelmäßig ausscheidet, muss schon unter dem Blickwinkel rechtlichen Gehörs widerstreitendes Vorbringen des Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen in der Antragsschrift etwa als offensichtlich unrichtig erweisen, Berücksichtigung finden; erst recht gilt dies für zur Begründung des Antrags eingereichte Unterlagen, aus denen sich Derartiges ergibt.*)

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IMRRS 2019, 0511
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für WEG?

BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - V ZB 111/18

Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.*)

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IMRRS 2019, 0495
ProzessualesProzessuales
Miteigentümer erhält Baugenehmigung: Kein Abwehranspruch!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2019 - 8 A 11076/18

Den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt die Klagebefugnis für die Anfechtung einer für das Sondereigentum eines Miteigentümers erteilten Baugenehmigung auch dann, wenn sie sich auf eine von dem Vorhaben ausgehende Gesundheitsgefahr berufen.*)

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IMRRS 2019, 0494
ProzessualesProzessuales
Bebauungsplan verwirklicht: Normenkontrollverfahren unzulässig!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.03.2019 - 2 N 17.1307

1. Das Rechtsschutzbedürfnis, das im Normenkontrollverfahren als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung neben die Antragsbefugnis tritt, fehlt, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung (aktuell) nicht verbessern kann.

2. Ist ein Bebauungsplan oder die mit dem Antrag bekämpfte einzelne Festsetzung durch genehmigte oder genehmigungsfreie Maßnahmen vollständig verwirklicht, wird der Antragsteller in der Regel seine Rechtsstellung durch einen erfolgreichen Angriff auf den Bebauungsplan nicht mehr aktuell verbessern können.

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IMRRS 2019, 0491
ProzessualesProzessuales
Auch Mieter und Pächter sind im Normenkontrollverfahren antragsbefugt!

OVG Saarland, Urteil vom 04.04.2019 - 2 C 313/18

1. Wird ein Normenkontrollantrag erstmals gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre gestellt, so bezieht sich die auf die „Bekanntmachung der Rechtsvorschrift“ abstellende Fristbestimmung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf die Veröffentlichung des Verlängerungsbeschlusses. Ob im Normenkontrollverfahren in derartigen Fällen mit Erfolg auch Fehler oder die Frage des Nichtvorliegens einer im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB sicherungsfähigen Bauleitplanung im Zeitpunkt des erstmaligen Erlasses der Veränderungssperre zum Gegenstand der Überprüfung gemacht werden können, ist eine Frage der Begründetheit des Normenkontrollantrags.*)

2. Auch an einem im Plangebiet eines Bebauungsplans liegenden Grundstück lediglich obligatorisch Berechtigte wie Mieter und Pächter können im Normenkontrollverfahren antragsbefugt sein. Das ist bei einem Windenergieunternehmen das mit dem Eigentümer von durch die Veränderungssperre erfassten Grundstücken bereits Nutzungsverträge geschlossen hat, anzunehmen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18.06.2012 – 4 BN 37.11 –, BRS 79 Nr. 60).*)

3. Im Rahmen eines erst aus Anlass der Verlängerung einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB eingeleiteten Normenkontrollverfahrens ist nicht isoliert diese Verlängerungssatzung, sondern auch die „ursprüngliche“ Veränderungssperre auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Eine Verlängerungssatzung ist unwirksam, wenn die ursprüngliche Veränderungssperre entweder nicht (wirksam) in Kraft getreten oder vor ihrer Verlängerung außer Kraft getreten ist.*)

4. Aus dem Umstand, dass der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan erst mit seiner Bekanntgabe nach außen wirksam wird, kann nicht abgeleitet werden, dass eine Veränderungssperre erst nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen werden darf. Beide Beschlüsse dürfen in derselben Sitzung des Gemeinderats gefasst werden und später gleichzeitig amtlich bekannt gemacht werden.*)

5. Die Ausfertigung kommunaler Satzungen ist zwar im Saarland nicht einfachgesetzlich vorgeschrieben. Ihr Erfordernis folgt aber aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip. Danach dürfen Rechtsnormen allgemein nicht mit einem anderen Inhalt als dem vom Normgeber beschlossenen in Kraft gesetzt werden und die Verkündung der Norm muss den Schlusspunkt des Rechtssetzungsvorgangs bilden. Da die Ausfertigung der Satzung auch den ordnungsgemäßen Ablauf des Normsetzungsverfahrens bestätigt, muss sie bei städtebaulichen Satzungen allgemein nach dem Satzungsbeschluss, aber vor der Bekanntmachung erfolgen.*)

6. Das Erfordernis der Ausfertigung einer Satzung erstreckt sich nicht auf eine darin gegebenenfalls in Bezug genommene Plankarte.*)

7. Zu den Anforderungen an eine wirksame Ersatzbekanntmachung nach dem § 16 Abs. 1 Satz 2 BauGB insbesondere unter dem Aspekt ausreichender inhaltlicher Bestimmtheit der Satzung hinsichtlich ihres Geltungsbereichs.*)

8. Eine Veränderungssperre ist im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB nur dann „zur Sicherung der Planung“ beschlossen, wenn sich die Planung auf mit einer Bauleitplanung im Ergebnis umsetzbare, nicht auf von vorneherein nicht erreichbare Planungsziele richtet und wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses hinreichend konkrete Vorstellungen der Gemeinde vorliegen, worin diese Ziele bestehen. Dies erfordert ein „Mindestmaß“ an Klarheit darüber, welche – positiven – städtebaulichen Vorstellungen mit der Planung im konkreten Fall verfolgt werden sollen. Die Anforderungen an dieses „Mindestmaß“ hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

9. Wird hingegen erkennbar, dass sich die „Planungen“ allein in der Absicht erschöpfen, ein bestimmtes Bauvorhaben zu verhindern, handelt es sich um eine reine Negativ- oder „Verhinderungsplanung“, die mit Blick auf den Art. 14 GG nicht zulässig ist und daher auch nicht nur vorübergehend nach § 14 Abs. 1 BauGB „gesichert“ werden kann.*)

10. So genannte „Feinplanungen“ in einem Bebauungsplan zur näheren Regelung – nicht Verhinderung – der baulichen Nutzung einer im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszone für Windenergie zum Schutz gegenläufiger Belange durch Standortauswahl und dergleichen können grundsätzlich auch durch eine Veränderungssperre gesichert werden.*)

11. Verlautbarungen einzelner Gemeinderatsmitglieder, die die Absicht bekunden, über diese verbindliche Bauleitplanung und beschränkende Festsetzungen die Errichtung von Windkraftanlagen letztlich doch noch "zu verhindern", kommt in dem Zusammenhang keine Bedeutung zu.*)

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IMRRS 2019, 0487
ProzessualesProzessuales
Eigentümer baut bereits: Kein Eilrechtsschutz für den Nachbarn!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2019 - 5 S 2102/18

1. Wendet sich ein Nachbar gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung und hat der Begünstigte von der Baugenehmigung bereits durch Errichtung der baulichen Anlage Gebrauch gemacht, kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Beeinträchtigungen, die vom Baukörper selbst ausgehen, dem Eilrechtsschutz suchenden Nachbarn in aller Regel keinen Vorteil mehr bringen. Der Antrag nach § 80a Abs. 3 und 1 Nr. 2 Alt. 1 sowie § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO ist dann insoweit wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.*)

2. Die Möglichkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses kann auch dann jedoch insoweit bestehen, als der Antrag nach § 80a Abs. 3 und 1 Nr. 2 Alt. 1 sowie § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO die Vollziehung des die Nutzung der baulichen Anlage gestattenden Regelungsinhalts der Baugenehmigung zum Gegenstand hat.*)

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IMRRS 2019, 0486
ProzessualesProzessuales
AN verklagt AG auf Werklohn: Aussetzung der Klage des NU gegen den AN?

OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2019 - 16 W 11/19

Die Werklohnklage des Subunternehmers gegen den Hauptunternehmer kann nicht allein deswegen nach § 148 ZPO ausgesetzt werden, weil die Erbringung der Werkleistung in dem Prozess über den Werklohn des Hauptunternehmers gegen den Bauherrn ebenfalls bestritten ist. Eine die Aussetzung ermöglichende Bindung kann allerdings über eine Interventionswirkung (§§ 68, 74 Abs. 3) entstehen, wenn der Hauptunternehmer gegenüber dem Subunternehmer den Streit verkündet.*)

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IMRRS 2017, 1396
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Suizidgefahr in der Zwangsvollstreckung: Behandlungsmaßnahmen und Unterbringung

BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZB 150/16

1. Ein Vollstreckungsverfahren (hier: seit rund 10 Jahren andauernde Zwangsversteigerung) ist nicht allein deshalb einzustellen, weil eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des Schuldners mit der Zwangsvollstreckung verbunden ist. Vielmehr ist das in solchen Fällen ganz besonders gewichtige Interesse des von der Vollstreckung Betroffenen (Lebensschutz, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gegen das Vollstreckungsinteresse des Gläubigers (Gläubigerschutz, Art. 14 GG; wirksamer Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG) abzuwägen. Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann.

2. Ist davon auszugehen, dass die Suizidgefahr durch eine konsequente längerfristige psychotherapeutische Behandlung abgewendet werden kann, ist die Möglichkeit zu prüfen, eine solche Behandlung durch bestimmte flankierende Maßnahmen sicherzustellen (z. B. vorübergehende Unterbringung oder aufzuerlegende stationäre Behandlung).

3. Dass der Schuldner in der Vergangenheit psychotherapeutische Behandlungen nicht aufgenommen oder aus eigenem Antrieb beendet hat, belegt alleine nicht, dass eine Unterbringung zum Zweck der therapeutischen Behandlung keine Aussicht auf Erfolg hat.

4. Das Vollstreckungs- bzw. Beschwerdegericht kann gehalten sein, zunächst das Betreuungsgericht einzuschalten, gegebenenfalls gleichzeitig mit der Befassung der für eine Unterbringung nach landesrechtlichen Vorschriften zuständigen Ordnungsbehörden.

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IMRRS 2019, 0477
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsmittel gegen Auslagenvorschuss

AG München, Beschluss vom 16.03.2018 - 158 C 21117/17

Gegen die Festlegung eines Auslagenvorschusses in einem Beweisbeschluss gibt es kein Rechtsmittel.

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IMRRS 2019, 0473
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung durch mehrere Eigentümer: Begrenzung des Streitwerts auf höchstes Einzelinteresse?

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 W 88/18

Bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung durch mehrere Kläger findet sich für eine Begrenzung des Streitwerts auf den höchsten Einzelwert der beteiligten Kläger im Gesetz keine Stütze.

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IMRRS 2019, 0447
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitbeitritt: Nur wirtschaftliches Interesse reicht nicht!

OLG Rostock, Urteil vom 28.03.2019 - 3 U 76/17

1. Ein rechtliches Interesse des Nebenintervenienten folgt nicht daraus, dass er beim Unterliegen der unterstützten Partei im Hauptprozess von dieser in Anspruch genommen werden könnte.

2. Die Bindungswirkung des § 68 ZPO wirkt nie zu Lasten der unterstützten Partei.

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IMRRS 2019, 0481
ProzessualesProzessuales
Abrissarbeiten führen zu Rissen am Haus der Antragsstellerin

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2019 - 1 W 68/19

1. Bei dem selbständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich der Hauptsachestreitwert maßgebend. Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragsstellers festzusetzen. Dies ist der Wert der Hauptsache oder des Teils der Hauptsache, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16.09.20104 - III ZB 33/04 - MDR 2005, 162).*)

2. Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert nach § 61 GKG ist weder bindend noch maßgeblich (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO; OLG Celle, Beschluss vom 02.09.2014 - 4 W 127/14 - MDR 2014, 1344), so dass auch über ihn hinausgegangen werden kann (in Anknüpfung an OLG München, Beschluss vom 10.06.20103 - 13 W 1577/03 - BauR 2004, 707), es dürfen allerdings über den Antrag hinausgehende Positionen nicht erfasst werden (in Anknüpfung an OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.10.2010 - 10 W 43/10 - NZBau 2011, 40; Beschluss vom 19.04.2010 - 3 W 21/10 - BauR 2010, 1113 (Leitsatz). Bestätigt der Sachverständige die vom Antragsteller behaupteten Mängel, sind in der Regel die Mängelbeseitigungskosten der Streitwert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2010 - 4 W 17/10 - MDR 2010, 1418).*)

3. Werden im selbständigen Beweisverfahren aber nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Wertfestsetzung diejenigen Kosten der Mängelbeseitigung zu berücksichtigen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären.*)

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IMRRS 2019, 0472
ProzessualesProzessuales
Erstgerichtliche Sachentscheidung fehlt: Zurückweisung von Amtswegen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 W 77/18

Hat das Erstgericht in der Sache noch nicht entschieden, so ist an dieses Gericht gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG ohne entsprechende Anträge der Beteiligten von Amts wegen zurückzuverweisen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn das Erstgericht eine Entscheidung über das dem Verfahrensgegenstand zugrundeliegende Rechtsverhältnis noch nicht oder noch nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen hat, insbesondere wenn das Erstgericht sich nur mit der Frage der Zulässigkeit eines Antrages oder mit dem Rechtsschutzbedürfnis befasst hat und aus diesem Grunde eine Beschäftigung mit der Sache unterblieben ist. Gleiches gilt, wenn das Gericht sich mit einem von mehreren Anträgen inhaltlich noch nicht auseinandergesetzt hat.

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IMRRS 2019, 0471
MietrechtMietrecht
Wo liegt der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Miethöhe?

LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2018 - 316 T 51/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0470
ProzessualesProzessuales
Welcher Gerichtsstand gilt für überörtliche Kanzlei?

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2019 - 1 AR 6/19

1. Eine Niederlassung ist jede an einem anderen Ort als dem Sitz auf Dauer eingerichtete Geschäftsstelle, die selbständig zum Geschäftsabschluss und zum Handeln berechtigt ist.

2. Gewerbetreibende i.S.d. § 21 ZPO sind auch die Inhaber von freien Berufen.

3. Erweckt ein Standort einer überörtlichen Kanzlei den Anschein einer selbständigen Niederlassung, können sowohl die Kanzlei als auch ihre Sozien am Gerichtsstand dieser Niederlassung verklagt werden.

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IMRRS 2019, 0469
ProzessualesProzessuales
Unzuständigkeit beanstandet: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung möglich!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 AR 31/19

Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben.

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IMRRS 2019, 0459
ProzessualesProzessuales
Wer ankündigt, muss auch liefern!

BVerfG, Beschluss vom 22.01.2019 - 2 BvR 93/19

1. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Gericht nach fruchtlosem Ablauf des vom Antragsteller selbst in Aussicht gestellten Zeitpunkts für die Einreichung einer Antragsbegründung ohne Nachfrage oder Fristsetzung eine nicht stattgebende Sachentscheidung trifft, sofern der danach zur Verfügung gestandene Zeitraum zur Abgabe einer Erklärung objektiv angemessen war und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Erklärung innerhalb des vom Rechtsschutzsuchenden selbst angekündigten Zeitraums aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht möglich war.

2. Kündigt der rechtskundige Vertreter eines Rechtsuchenden gegenüber dem Gericht an, bis zur "Monatsmitte" eine Antragsbegründung einzureichen, so wird dadurch angesichts der gesetzlichen Definition in § 192 BGB kein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen, dass das Gericht über den 15. des Monats hinaus mit einer nicht stattgebenden Entscheidung zuwarten würde.

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IMRRS 2019, 0450
ProzessualesProzessuales
Sachgebietszuständigkeit teilweise berührt: Kammer für gesamten Rechtsstreit zuständig!

OLG München, Beschluss vom 04.04.2019 - 34 AR 50/19

Die Bestimmung der funktionalen Zuständigkeit einer Spezialkammer nach § 72a Satz 1 GVG ist nicht erforderlich, wenn sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des örtlich und sachlich zuständigen Landgerichts ergibt, dass die für das Sachgebiet zuständige Kammer für die Erledigung des gesamten Rechtsstreits zuständig ist, auch wenn die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche nur zum Teil eine Sachgebietszuständigkeit begründen.*)

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IMRRS 2019, 0439
ProzessualesProzessuales
Keine Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit nach Durchführung der Beweisaufnahme!

OLG Celle, Urteil vom 08.02.2018 - 6 U 77/17

1. Ein Gericht verletzt seine Hinweispflicht aus § 139 Abs. 2 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage mangels Schlüssigkeit abweist, nachdem es zuvor durch eine Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält.

2. Eine Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit ist dann nur möglich, wenn zuvor gemäß § 139 Abs. 2 ZPO ein entsprechender Hinweis an die Partei ergangen ist, wobei das Gericht der gesetzlichen Hinweispflicht nicht durch allgemeine und pauschale Hinweise in der mündlichen Verhandlung genügt.

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IMRRS 2019, 0430
ProzessualesProzessuales
NZB

OLG Hamburg, Urteil vom 04.10.2016 - 12 U 13/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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