Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16160 Entscheidungen insgesamt
OLG Köln, Beschluss vom 24.01.1997 - 1 W 1/97
//1. Wird ein Antrag auf Ergänzung eines im selbständigen Beweisverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens oder auf Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i. S. der §§ 411 Abs. 4, 492 Abs. 1 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist./<\/p>/ /
/2. Die Angemessenheit des Zeitraums, innerhalb dessen
ein solcher Antrag zu stellen ist, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen
der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen. In einem einfach
gelagerten Fall kann es nach Ablauf von vier Monaten nach Übersendung des
Gutachtens an dieser Angemessenheit fehlen./<\/p>/
BauR 1997, 886
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.1997 - 22 W 29/97
//Ein Bauträger kann in einem gegen ihn gerichteten selbständigen
Beweisverfahren den Sachverständigen mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit
ablehnen, wenn der Sachverständige bereits für andere Erwerber des selben Haustyps im
selben Baugebiet als Privatgutachter tätig war./<\/p>/
BauR 1998, 365
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.1997 - 4 U 264/96
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG München, vom 07.02.1996 - 27 W 303/95
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Celle, Beschluss vom 13.02.1995 - 8 W 42/95
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1995 - 23 W 3/95
//1. Ein Sachverständiger kann - und muß - auch nach der Neufassung der §§ 485 ff. ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990 grundsätzlich bereits im selbständigen Beweisverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden./<\/p>/ /
/2. Ist ein Sachverständiger zuvor für
einen Dritten - hier Krankenversicherer einer Partei - tätig geworden, so liegt ein
die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund jedenfalls dann vor, wenn
der Sachverständige seine frühere Tätigkeit auch als eine solche für die Partei
verstanden
hat./<\/p>/ BauR 1995, 876
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1994 - 22 W 45/94
//Umfaßt der in einem selbständigen Beweisverfahren gestellte
Beweisantrag mehrere Beweisfragen, an denen einige Antragsgegner nur teilweise beteiligt
sind, so ist der Gegenstandswert im Verhältnis zu den einzelnen Antragsgegnern
jeweils getrennt nach dem Wert der ihnen gegenüber zu sichernden Ansprüche
festzusetzen./<\/p>/ BauR 1995, 586
OLG München, Beschluss vom 22.09.1993 - 27 W 173/93
//Nach Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen
Beweisverfahrens kann eine Kostengrundentscheidung des Inhalts ergehen, daß der
Antragsteller die Kosten des Verfahrens zu tragen
hat./<\/p>/ BauR 1994, 276
OLG München, Beschluss vom 02.04.1993 - 14 W 43/93
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG München, Beschluss vom 26.01.1993 - 28 W 2698/92
//Im selbständigen Beweisverfahren sind Beweisanträge des Antragsgegners
(Gegnerbeweisanträge), welche das Beweisthema des Antragstellers erweitern oder
ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben oder sich gegen Dritte richten,
nicht
zulässig./<\/p>/ BauR 1993, 365
OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1993 - 17 W 23/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Rostock, Beschluss vom 11.01.1993 - 2 UH 3/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.02.1992 - 16 W 29/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
KG, Beschluss vom 13.11.1991 - 24 W 4409/91
//Der Antrag, im selbständigen Beweisverfahren Bauwerksmängel und deren
Beseitigungsaufwand festzustellen, erfordert nicht die Angabe konkreter
Sanierungsmaßnahmen und der für ihre Durchführung erforderlichen
Kosten./<\/p>/ BauR 1992, 407
BGH, vom 26.10.1989 - VII ZR 75/89
(Leitsatz: siehe Volltext)