Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15967 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0156
BGH, Urteil vom 29.06.1995 - VII ZR 184/94
1. Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, läßt sich die Höhe der Teilvergütung nach einer Kündigung nur nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen im Anschluß an Senatsurteil vom 9. März 1995 - VII ZR 23/93 zur Veröffentlichung bestimmt.*)
2. Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevortrags in einem solchen Fall.*)
VolltextIMRRS 2000, 0155
BGH, Urteil vom 11.05.1995 - VII ZR 116/94
Zur Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem Prozeßvergleich.
VolltextIMRRS 2000, 0146
BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 196/93
1. Angaben zum baulichen Zustand eines Hausgrundstücks, die nicht als Beschaffenheitsmerkmal oder zugesicherte Eigenschaft § 459 BGB Inhalt des Kaufvertrags geworden sind, sind bei der Prüfung, ob sie ein vorsätzliches vorvertragliches Verschulden des Verkäufers begründen, entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln §§ 133, 157 BGB auszulegen geschäftsähnliche Handlungen.*)
2. Die Nichtbeachtung des für eine Willenserklärung wesentlichen Auslegungsstoffs prüft das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe; zu ihm zählen unstreitige, im Berufungsurteil festgestellte und streitige Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0113
BGH, Urteil vom 25.03.1993 - VII ZR 280/91
Der Tatrichter muß bei etwaigen Widersprüchen und Diskrepanzen zwischen mehreren Gutachten von Amts wegen versuchen aufzuklären, von welchen Grundlagen und von welchen Wertungen die Sachverständigen ausgehen. Nur wenn die Widersprüche sich auf diese Weise nicht aufklären lassen, ist er befugt, die widerstreitenden Gutachten im Rahmen einer Beweiswürdigung zu werten.
VolltextIMRRS 2000, 0090
BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 207/91
Wiederholte Unterbrechung der Verjährung im Mahnverfahren
Erneute Unterbrechung einer durch Mahnbescheid erstmals unterbrochenen, sodann aufgrund Verfahrensstillstands wieder begonnenen Verjährung durch eine Prozeßhandlung, die das - bis zur Abgabe an das Prozeßgericht - weiterlaufende Mahnverfahren weiterbetreibt.
VolltextIMRRS 2000, 0078
BGH, Urteil vom 14.11.1991 - I ZR 236/89
Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer
1. Der Frachtführer, der wegen eines ihm drohenden Schadensersatzanspruchs des Absenders seinen Unterfrachtführer - hier aufrechnungsweise - im Wege der Drittschadensliquidation in Regreß nimmt, kann dem Absender in dem Rechtsstreit mit dem Unterfrachtführer den Streit verkünden, da er insoweit "den Anspruch eines Dritten besorgt" (§ 72 Abs. 1 ZPO).
2. Das Unterbleiben eines schriftlichen Vorbehalts im Sinne des Art. 30 Abs. 3 CMR führt zum Rechtsverlust; es ist im Prozeß von Amts wegen zu berücksichtigen. Art. 29 CMR ist im Falle des Art. 30 Abs. 3 CMR unanwendbar."
VolltextIMRRS 2000, 0062
BGH, Urteil vom 02.10.1991 - IV ZR 68/91
Wird der Zugang zum Gericht über ein Telefaxgerät eröffnet, müssen die Justizbehörden auch nach Dienstschluß für dessen Funktionsfähigkeit sorgen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0059
BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 245/90
Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.*)
VolltextIMRRS 2000, 0058
BGH, Urteil vom 11.07.1991 - VII ZR 315/90
Mögliche Ersatzpflicht des Schädigers für Kosten eines Vorprozesses, den der Geschädigte - auf ein Gutachten hin - gegen einen
falschen
Beklagten geführt hat hier: Vorprozeß des durch Planungsfehler geschädigten Bauherrn.
VolltextIMRRS 2000, 0024
BGH, Urteil vom 12.07.1990 - VII ZR 92/89
Auch wenn ein im Beweissicherungsverfahren zwischen anderen Parteien erstattetes Gutachten nicht gemäß § 493 Abs. 1 ZPO verwertet werden darf, muß das Gericht dem auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens gerichteten Beweisantrag jedenfalls dann stattgeben, wenn dieser Antrag auf eine Vernehmung des Sachverständigen als sachverständigen Zeugen abzielt.
VolltextIMRRS 2000, 0021
BGH, Urteil vom 12.07.1990 - III ZR 174/89
Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch
a) Einwendungen, die sich gegen den durch Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst richten, können im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vorgebracht werden, soweit auf sie eine Vollstreckungsgegenklage gestützt werden könnte. Sie sind jedoch nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem sie in dem schiedsrichterlichen Verfahren spätestens hätten geltend gemacht werden müssen (Bestätigung von BGHZ 34, 274, 277).
b) Ist eine zur Aufrechnung gestellte Forderung mit der Einrede des Zurückbehaltungsrechts behaftet, so findet der Aufrechnungsausschluß nach § 390 Satz 1 BGB nicht statt, wenn das Zurückbehaltungsrecht gerade diejenige Gegenforderung sichert, gegen die sich die Aufrechnung richtet (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4.7.1962 - V ZR 33/61 = LM ZPO § 767 Nr. 23 = NJW 1962, 2004).
VolltextIMRRS 2000, 0014
BGH, Urteil vom 11.07.1990 - VIII ZR 219/89
Voraussetzungen und Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung
1. Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Hilfsaufrechnung.
2. Zur Frage, ob der Käufer, der gegenüber der Kaufpreisklage die Wandelungseinrede erhoben hat, noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
VolltextIMRRS 2000, 0013
BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88
War in einem ausländischen Schiedsgerichtsverfahren ein juristischer Berater beteiligt, der in der mündlichen Verhandlung das Wort ergriffen, den Parteien Fragen gestellt, bei den Beratungen des Schiedsgerichts Hinweise zur Rechtslage und zur Beweiswürdigung gegeben und schließlich den Schiedsspruch und seine Begründung schriftlich niedergelegt hat, so führt die Anerkennung des Schiedsspruchs nicht schon wegen dieser Mitwirkung des Beraters zu einem Ergebnis, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar wäre.
VolltextOnline seit 1998
IMRRS 1998, 0003BGH, Urteil vom 18.06.1998 - IX ZR 311/95
1. Die gesetzliche Verpflichtung des Beauftragten zur Erteilung von Auskünften besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Auftraggeber sich die erforderlichen Informationen selbst auf zumutbare Weise verschaffen könnte.*)
2. Bei Pfändung eines Anspruchs auf Abtretung einer Forderung und seiner Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger die Abtretung nicht an sich selbst, sondern nur an den Schuldner verlangen. Mit der Abtretung, an der der Schuldner nicht mitzuwirken braucht und zu der es keiner Bestellung eines Sequesters entsprechend den §§ 847 ff ZPO bedarf, erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an der Forderung.*)
3. Der Tatrichter darf bei seiner Überzeugungsbildung keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen. Er muß bei komplexen Sachverhalten die wesentlichen Grundlagen für das von ihm gefundene Beweisergebnis mit Bezug zu den konkreten Fallumständen nachvollziehbar darlegen; rein formelhafte Wendungen genügen nicht.BGH, Urt. v. 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95 - OLG Schleswig LG Kiel*)
VolltextIMRRS 1998, 0001
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.1998 - 21 U 115/97
Die mündliche Befragung eines Sachverständigen durch das Gericht oder eine Partei kann durch die Einholung einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme ersetzt werden, wenn die antragstellende Partei nicht widerspricht und die schriftliche Ergänzung geeignet ist, die Ergänzungsfragen umfassend zu beantworten.
VolltextIMRRS 1998, 0002
BGH, Urteil vom 08.01.1998 - VII ZR 64/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 1997
IMRRS 1997, 0001BGH, Urteil vom 13.05.1997 - VI ZR 181/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 1996
IMRRS 1996, 0002BGH, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95
1. Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags.*)
2. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel des Grundstücks zu erkennen, so handelt er dennoch arglistig, wenn er sich bewußt nicht hierum kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte. (Leitsätze der Redaktion)*)
VolltextOnline seit 1994
IMRRS 1994, 0004BGH, Urteil vom 14.07.1994 - IX ZR 193/93
1. Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluß ist - von Fällen der nachträglichen Eröffnung oder Änderung eines Instanzenzuges abgesehen - nicht ohne weiteres deswegen unwirksam, weil das Gericht einen (offenbaren) Fehler bei seiner Willensbildung berichtigt hat.*)
2. Wird einem zunächst aussichtsreich erscheinenden Rechtsmittel eines Dritten durch nachträgliche Berichtigung der angefochtenen Entscheidung die Grundlage entzogen, so kann es jedenfalls dann nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt werden, wenn die ursprünglichen Parteien den Prozeß gegenüber dem Rechtsmittelführer nicht aufnehmen.*)
VolltextOnline seit 1993
IMRRS 1993, 0006OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1993 - 26 W 13/93
Eine Streitverkündung kann u. U. "Abhängigkeit" i. S. von § 148 ZPO schaffen und kann es rechtfertigen, das Verfahren auszusetzen.
VolltextIMRRS 1993, 0005
OLG München, Beschluss vom 06.05.1993 - 27 W 101/92
Die Behauptung, eine Leistung verstoße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, kann Beweisthema eines selbständigen Beweisverfahrens sein.*)
VolltextIMRRS 1993, 0002
BGH, Beschluss vom 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Die Auslegung darf auch im Prozeßrecht nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen. Dabei ist eine Berichtigung einer Prozeßhandlung nicht ausgeschlossen, sofern es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt.
VolltextIMRRS 1993, 0004
BGH, Urteil vom 15.10.1993 - V ZR 19/92
1. Eine Klage auf Auflassung Zug um Zug gegen Vergütung des durch ein Schiedsgutachten erst für den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung des Grundstücks festzustellenden Verkehrswerts des vom Beklagten errichteten Hauses ist mangels Bestimmtheit des Antrages unzulässig. Eine Fristsetzung entsprechend §§ ZPO § 356, ZPO § 431 ZPO § 431 Absatz I ZPO zur Beibringung des Gutachtens und damit zur Nachholung der Antragsbezifferung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.*)
2. Wird der Rechtsstreit auf die Revision des Berufungsbeklagten zurückverwiesen, so kann sich dieser mit seinem in erster Instanz abgewiesenen Hauptantrag der Berufung gegen das nach dem Hilfsantrag ergangene Urteil anschließen.*)
VolltextOnline seit 1992
IMRRS 1992, 0002OLG Köln, Urteil vom 30.10.1992 - 19 U 67/92
Die von einem Sachverständigen den Parteien zur Teilnahme an einem Ortstermin gesetzten Fristen sind keine i. S. des § 356 ZPO, vielmehr ist die Ausschließung des Beweismittels von der Versäumung einer richterlichen Frist abhängig, die gerade zu dem Zweck gesetzt ist, das Beweismittel beizubringen.*)
VolltextOnline seit 1991
IMRRS 1991, 0003LG Köln, Beschluss vom 11.09.1991 - 10 T 235/91
Eine Frage, die wörtlich oder sinngemäß nur darauf gerichtet ist, ob die betreffende Werkausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist eine unzulässige Ausforschungsfrage.
VolltextOnline seit 1990
IMRRS 1990, 0006BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 62/90
Die Berufung gegen ein nach Erlaß eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumnisurteil kann auch darauf gestützt werden, daß die Klage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einspruch unzulässig oder unschlüssig gewesen sei.*)
VolltextIMRRS 1990, 0001
BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120/89
Die Tätigkeit einer juristischen Person des Privatrechts unterliegt auch dann nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte, wenn der Staat sich ihrer zur Erbringung von Leistungen an den Bürger bedient, es sei denn, sie wäre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- oder Entscheidungsbefugnissen ausgestattet.*)
VolltextIMRRS 1990, 0002
BSG, Beschluss vom 03.10.1989 - 1 BA 55/88
Die Auswahl des Sachverständigen steht im freien Ermessen des Gerichts und ist als Teil des Beweisbeschlusses unanfechtbar.
VolltextOnline seit 1987
IMRRS 1987, 0001BGH, Urteil vom 01.10.1987 - III ZR 134/86
1. Zur Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenprozeß.*)
2. Zur Rechtsnatur spanischer sogenannter Pagare-Papiere (Zahlungsversprechen).*)
3. Zur Frage, ob der an einem Bauherrenprojekt in Spanien Beteiligte gegenüber der Inanspruchnahme durch die das Projekt finanzierende Bank aus Pagare-Papieren, die er zum Zwecke der Kreditbeschaffung ausgestellt hat, Einwendungen aus seinem Vertragsverhältnis zum Treuhänder erheben kann.*)
4. Eine Bank, die gegen Sicherheiten Kreditmittel für ein Bauherrenprojekt gewährt, ist grundsätzlich nicht gehalten, im Interesse der Erwerber/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Gelder im Rahmen des Bauvorhabens zu überwachen.*)
VolltextOnline seit 1985
IMRRS 1985, 0001BGH, Urteil vom 12.07.1985 - V ZR 15/84
Zum Beweisantritt im Urkundenprozeß genügt die Vorlage von Urkunden, aus denen Indizien entnommen werden können, durch die der Richter auf die zu beweisende Haupttatsache (hier: Einwendungen gegen den geltend gemachten Anspruch) schließen kann (Weiterführung von BGH, WM 1983, 22).*)
VolltextÄltere Dokumente
IMRRS 2001, 0091BGH, Beschluss vom 01.10.2001 - II ZR 217/01
Wird nicht nur ein Auskunftsbegehren, sondern eine Stufenklage insgesamt abgewiesen, bemißt sich die Beschwer des Klägers nicht nur nach einem Bruchteil des Wertes des Hauptanspruchs.
VolltextIMRRS 2001, 0089
BGH, Urteil vom 22.05.2001 - VI ZR 268/00
a) Das Gericht muß die Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO wegen der damit verbundenen einschneidenden Folgen für die Partei in unmißverständlicher Form setzen.
b) Einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, muß das Gericht stattgeben, es sei denn der Antrag ist verspätet oder rechtsmißbräuchlich gestellt worden.
VolltextIMRRS 2001, 0071
BGH, Urteil vom 13.09.2001 - III ZR 228/00
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
VolltextIMRRS 2001, 0065
BGH, Urteil vom 07.06.2001 - I ZR 49/99
Zur Frage, ob einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag die Ermächtigung zu entnehmen ist, die mehreren Mitversicherern zustehenden Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft einzuklagen.
VolltextIMRRS 2001, 0064
BGH, Beschluss vom 23.05.2001 - VII ZR 469/00
§ 727 ZPO findet auch für vorläufig vollstreckbare Urteile Anwendung.
VolltextIMRRS 2001, 0060
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 356/00
Der Klageantrag muß das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, daß über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewißheit herrschen kann
VolltextIMRRS 2001, 0054
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - VII ZB 37/00
Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann eine Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über einen Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist.
VolltextIMRRS 2001, 0053
BGH, Beschluss vom 05.04.2001 - III ZB 48/00
Nimmt ein Grundstückskäufer den Urkundsnotar vor der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit auf Vornahme einer Amtshandlung in Anspruch, so ist die Streitigkeit entsprechend § 17 a Abs. 2 GVG an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verweisen, das zur Entscheidung über die Notarbeschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO zuständig ist. Wird das Begehren im Wege eines Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO geltend gemacht, so steht einer Verweisung nicht entgegen, daß das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein selbständiges Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht kennt.
VolltextIMRRS 2001, 0039
BGH, Urteil vom 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist das Urkundenverfahren für den Rückforderungsprozeß jedenfalls in der Regel unstatthaft.
VolltextIMRRS 2001, 0032
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 135/00
Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.
VolltextIMRRS 2001, 0031
BGH, Urteil vom 10.05.2001 - III ZR 262/00
Der Beklagte braucht die Einrede der Schiedsvereinbarung nicht innerhalb der Klageerwiderungsfrist vorzubringen; er kann sie vielmehr noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache geltend machen.
VolltextIMRRS 2001, 0026
BGH, Urteil vom 29.03.2001 - IX ZR 34/00
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.
VolltextIMRRS 2001, 0019
BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00
1. Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
2. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozeß aktiv- und passiv parteifähig.
3. Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Akzessorietät) - Fortführung von BGHZ 142, 315.
VolltextKG, Beschluss vom 22.08.2001 - 29 AR 54/01
//Die Kammer für Handelssachen ist für die Entscheidung über die Klage
eines Bauunternehmens gegen Gesellschafter einer GbR als Auftraggeber eines
Bauvertrages, der die Durchführung lediglich eines einzigen Bauvorhabens zum Inhalt
hat, jedenfalls dann zuständig, wenn die Abwicklung des Bauprojektes wegen dessen
Größenordnung als auf Dauer angelegte gewerbliche Tätigkeit, die mit
Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, angesehen werden kann./<\/p>/
BauR 2001, 1790
OLG München, Beschluss vom 25.04.2001 - 28 W 1086/01
//1. Im selbständigen Beweisverfahren kann dem Antragsteller bei tatsächlich nicht durchgeführter Beweisaufnahme weder gemäß § 494 a Abs. 1 ZPO eine Frist zur Klageerhebung gesetzt, noch können ihm gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO nach ergebnislosem Fristablauf die dem Gegner entstandenen Kosten auferlegt werden./<\/p>/ /
/2. Eine isolierte Kostenentscheidung ist im selbständigen Beweisverfahren in entsprechender Anwendung der allgemeinen Kostenvorschriften auf Antrag auch dann möglich und geboten, wenn die Beweisaufnahme auf Grund einseitiger Erledigungserklärung nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurde und hinsichtlich des materiellen Kostenerstattungsanspruchs weder ein gesonderter Rechtsstreit anhängig, noch eine vergleichsweise Regelung getroffen worden ist./<\/p>/ /
/3. Für die Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im
selbständigen Beweisverfahren ist nicht die materielle Rechtslage zu prüfen, sondern
lediglich festzustellen, ob die beantragte Beweiserhebung nachträglich durch
tatsächliche Veränderungen oder Wegfall des rechtlichen Interesses an ihr hinfällig
geworden und wem dies zuzurechnen ist./<\/p>/
BauR 2001, 1947
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 5 W 32/00
//1. Sich aus der Tätigkeit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren ergebende Befangenheitsgründe müssen im selbständigen Beweisverfahren geltend gemacht werden. Im Hauptverfahren können sie nicht mehr geltend gemacht werden./<\/p>/ /
/2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren über die
Ablehnung eines Sachverständigen bestimmt sich nach den Kosten für die
Beauftragung eines neuen Gutachters, da Ziel des Befangenheitsantrages die Einsetzung
eines neuen Gutachters ist./<\/p>/
BauR 2001, 835
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - 5 W 51/00
//1. Ein Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren ist nur bis zur Verfahrensbeendigung möglich./<\/p>/ /
/2. Das
selbständige Beweisverfahren endet, wenn nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten und
verlängerten Frist Stellungnahmen der Prozeßbeteiligten nicht eingegangen
sind./<\/p>/
BauR 2001, 675
OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2000 - 17 W 480/99
//1. Das Nichtweiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens durch den Antragsteller rechtfertigt nicht die Auslegung als Antragsrücknahme und damit die entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO bezüglich der Kostenentscheidung und führt auch nicht ohne weiteres zur Erledigung der Beweisfragen./<\/p>/ /
/2. Das Beweisverfahren ist vielmehr - ggf. von Amts wegen - fortzusetzen und danach kann gemäß § 494 a Abs. 1 und 2 ZPO verfahren werden. Dies gilt auch bei sog. einseitiger Erledigungserklärung, da dann ggf. Feststellungsklage gemäß § 494 a ZPO zu erheben ist./<\/p>/ /
/3. Im Falle übereinstimmender
Erledigungserklärung i. S. von § 91 a ZPO fehlt allerdings für das Verfahren nach §
494 a ZPO das Rechtsschutzinteresse, so daß nur ein materiell-rechtlicher
Kostenerstattungsanspruch gemäß § 635 BGB bzw. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B verbleibt.
(Leitsätze der Schriftleitung.)/<\/p>/
BauR 2000, 1777
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.1999 - 22 U 219/98
//1. Das Schiedsgutachten über den Verkehrswert eines durch Ausschachtungsarbeiten am Nachbargrundstück zum Einsturz gebrachten Gebäudes ist erst dann offenbar unrichtig, wenn sich die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, möglicherweise auch erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt; dabei kommt es grundsätzlich allein auf das Ergebnis an./<\/p>/ /
/2. Wer
sich auf offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens beruft, hat die Tatsachen
darzulegen und zu beweisen, welche die Unrichtigkeit begründen sollen./<\/p>/
BauR 2000, 1229
OLG München, Beschluss vom 27.09.1999 - 28 W 2150/99
//Wird die Bewilligung zur Eintragung einer
Bauhandwerkersicherungshypothek zusammen mit der abzusichernden Zahlungsforderung in einem Klageverfahren
geltend gemacht, so erhöht sich der Streitwert um den Wert der Sicherungshypothek,
der sich seinerseits aus dem ungekürzten Betrag der zu sichernden Forderung
ergibt./<\/p>/
BauR 2000, 927