Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15983 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IMRRS 2002, 0110BGH, Urteil vom 06.02.2002 - VIII ZR 185/00
Zu den Anforderungen an eine Substantiierung des Vorbringens eines Unternehmenskäufers, der erworbene Betrieb sei schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zahlungsunfähig gewesen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0109
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00
a) Aus der Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistungen abzurechnen. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.*)
b) Der Besteller hat schlüssig vorzutragen, in welcher Höhe er Voraus- und Abschlagszahlungen geleistet hat und daß diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Unternehmers nicht gegenübersteht.*)
c) Hat der Besteller ausreichend vorgetragen, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß er berechtigt ist, die Voraus- oder Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Der Besteller trägt demgegenüber die Beweislast für die behaupteten Voraus- oder Abschlagszahlungen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0100
BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 296/00
Ein Grundurteil über den mit der Teilklage verfolgten Zahlungsanspruch kann, wenn der Beklagte hinsichtlich des Restes negative Feststellungswiderklage erhoben hat, nur zugleich mit einem Endurteil über die Widerklage ergehen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0096
BGH, Urteil vom 11.03.2002 - II ZR 32/00
Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag.
VolltextIMRRS 2002, 0095
BGH, Beschluss vom 21.03.2002 - IX ZB 48/02
a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Entscheidung erster Instanz (hier: Eröffnung des Insolvenzverfahrens) aussetzen.*)
b) Eine Aussetzung kommt nur in Betracht, wenn durch die weitere Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint. In aller Regel kann dies ohne eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Begründung der Rechtsbeschwerde nicht angenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0092
BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - IX ZR 220/01
Zur Art der erforderlichen Kontrollmaßnahmen für den Fall, daß der Sendebericht über ein Faxschreiben mit fristgebundenem Inhalt keine Empfängerkennung ausweist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0091
KG, Urteil vom 19.02.2002 - 4 U 18/01
Ein Urteil unter dem Vorbehalt eines Zurückbehaltungsrechts ist nicht zulässig.*)
VolltextIMRRS 2002, 0088
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.12.2001 - 10 SchH 3/01
1. Ein Schiedsrichter kann abgelehnt werden, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, oder wenn er die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Hinsichtlich des erstgenannten Ablehnungsgrundes ist ergänzend auf die Grundsätze abzustellen, die für die Ablehnung eines Richters gelten.*)
2. Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf berufliche und wirtschaftliche Berührungspunkte zwischen dem Einzelschiedsrichter und dem Geschäftsführer einer Streitpartei (hier: verneint).*)
VolltextIMRRS 2002, 0086
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Sch 13/01
Ein Berichtigungsschiedsspruch, der eine Änderung im Willen des Schiedsgerichts enthält, ist wegen fehlender Zuständigkeit des Schiedsgerichts aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2002, 0084
BGH, Beschluss vom 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Rechtsbeschwerden können wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0083
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - VIII ZB 35/01
Zur Frage des Beschwerdewertes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszuges nach § 87c Abs. 2 HGB.
VolltextIMRRS 2002, 0082
BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz kann der Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse der Beschwerdegerichte ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden. Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist. In einem solchen Fall ist die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren. Wird ein Verfassungsverstoß nicht beseitigt, kommt allein eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0081
BGH, Urteil vom 03.04.2001 - XI ZR 120/00
Die Beweislast für die erfolgte Hingabe eines Darlehens trägt der Darlehensgläubiger auch dann, wenn der die Hingabe bestreitende Schuldner in notarieller Urkunde den Empfang als Darlehen bestätigt, sich der Zwangsvollstreckung unterworfen und dem Notar gestattet hat, eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ohne den Nachweis der Fälligkeit des Darlehens zu erteilen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. Juni 1981 - III ZR 179/79, WM 1981, 1140 = NJW 1981, 2756).*)
VolltextIMRRS 2002, 0079
OLG München, Beschluss vom 21.12.2001 - 13 W 2641/01
§ 240 ZPO ist auch in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2002, 0075
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0074
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 73/01
Ein außergerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit nicht unmittelbar. Einer neuen Klage auf Erfüllung des Vergleichs kann daher, wenn er nicht novierend, sondern lediglich schuldabändernd wirken soll, die fortdauernde Rechtshängigkeit der Streitsache entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0072
BGH, Urteil vom 27.02.2002 - IV ZR 271/00
Mindestanforderungen an die Auslegung einer aufschiebenden Bedingung.
VolltextIMRRS 2002, 0070
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2001 - 8 W 120/01
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten.
VolltextIMRRS 2002, 0069
BGH, Urteil vom 01.03.2002 - RiZ (R) 1/01
a) Nach einer Aufhebung und Zurückverweisung aus verfahrensrechtlichen Gründen ist das Gericht, an das zurückverwiesen worden ist, nicht notwendigerweise dahin gebunden, daß die Klage zulässig ist.*)
b) Eine Klageänderung kann auch dann sachdienlich sein, wenn die geänderte Klage als unzulässig abgewiesen werden muß.*)
c) Die Verlautbarung allgemein gehaltener, von einem bestimmten Vorgang losgelöster rechtlicher Hinweise eines Landesjustizministeriums zur Stellung des Kammervorsitzenden bei Einzelrichterentscheidungen ist keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG.*)
VolltextIMRRS 2002, 0058
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - I ZR 255/99
Zu der Frage, welche Anforderungen an ein Bestreiten i.S.d. § 138 Abs. 3 ZPO zu stellen sind.
VolltextIMRRS 2002, 0043
BGH, Urteil vom 06.02.2002 - VIII ZR 106/01
1. Der Begriff desselben Anspruchs in Art. 21 EuGVÜ umfaßt auch den Fall, daß eine Partei vor dem Gericht eines ausländischen Vertragsstaats auf Feststellung des Vorliegens eines wichtigen Grundes für eine Kündigung klagt und die andere Partei im Inland einen Schadensersatzanspruch gerichtlich geltend macht, der voraussetzt, daß diese Kündigung unberechtigt war.*)
2. § 539 ZPO berechtigt das Berufungsgericht nicht, den Rechtsstreit an das Landgericht zurückzuverweisen, wenn dieses das Verfahren entgegen Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ nicht ausgesetzt hat. Vielmehr muß das Berufungsgericht seinerseits dem Gebot des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ durch die Aussetzung des Berufungsverfahrens Rechnung tragen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0037
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2000 - 21 U 30/00
1.) Die Schlichtungsklausel, wonach bei Streitigkeiten vor Beschreiten des Rechtsweges ein Verfahren vor einer neutralen Bauschlichtungsstelle zur vergleichsweisen Erledigung durchzuführen ist, ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages wirksam.
2.) Eine Klage, die vor Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erhoben wird, ist auf Einrede des Beklagten unzulässig.
3.) Ist ein Schlichtungsverfahren als Klagevoraussetzung vereinbart, muss es auch dann durchgeführt und abgeschlossen werden, wenn eine Partei absolut vergleichsunwillig ist. Andernfalls wäre jede Schlichtungsklausel problemlos auszuhebeln und im Ergebnis sinnlos.
VolltextIMRRS 2002, 0033
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 148/01
Hat das Landgericht über Gegenforderungen des Beklagten ausdrücklich durch Aufrechnung entschieden, darf die Beschwer nicht mit der Begründung verneint werden, es liege ein Abrechnungsverhältnis vor.*)
VolltextIMRRS 2002, 0028
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - IX ZR 306/00
Hat das Berufungsurteil über einen Teil des Streitgegenstandes eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO getroffen, weil es von einer übereinstimmenden Erledigungserklärung ausgegangen ist, während in Wirklichkeit der Kläger die Hauptsache einseitig für erledigt erklärt hatte, ist auch dieser Teil des Urteils nach allgemeinen Regeln mit der Revision anfechtbar.
Ist eine Vertragsurkunde dem Wortlaut nach mehrdeutig und hat der Richter zur Frage des übereinstimmenden Geschäftswillens der Parteien Zeugenbeweis erhoben, gelten die allgemeinen Beweislastregeln. Für die Anwendung des Grundsatzes, daß die Urkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat und denjenigen die Beweislast trifft, der außerhalb der Urkunde liegende Umstände behauptet, ist dann kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2002, 0025
BGH, Urteil vom 12.12.2001 - IV ZR 47/01
1. Die Pfändung einer Forderung setzt einen im Zeitpunkt der Pfändung in der Person des Schuldners bestehenden Anspruch gegen den Drittschuldner voraus; ist dies nicht der Fall, ist sie schlechthin nichtig. *)
2. Das gilt auch, wenn der Anspruch auf Versicherungsleistung im Zeitpunkt der Pfändung zur Sicherheit abgetreten war und später zurückabgetreten werden soll.*)
VolltextIMRRS 2002, 0020
BGH, Beschluss vom 27.11.2001 - XI ZR 266/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0018
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 405/00
a) Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch ist im Rahmen der nach § 91 a ZPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung allenfalls dann beachtlich, wenn sein Bestehen sich ohne besondere Schwierigkeiten, insbesondere ohne Beweisaufnahme feststellen läßt (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126).
b) Eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO hindert eine Partei nicht, einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gegen die andere Partei durchzusetzen, wenn das Gericht in seinem Kostenbeschluß die Prüfung der materiellen Rechtslage ausdrücklich abgelehnt und auf die Möglichkeit verwiesen hat, einen etwaigen Anspruch im Klageweg durchzusetzen.
VolltextIMRRS 2002, 0016
BGH, Beschluss vom 13.11.2001 - VI ZB 9/01
Die Zustellung einer Klageschrift im Ausland kann nach § 202 Abs. 2 ZPO durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde mit der Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO, die auch der entsprechenden Urkunde der britischen Behörde zukommt, nachgewiesen werden.
VolltextIMRRS 2002, 0006
BGH, Beschluss vom 08.11.2001 - IX ZB 44/01
Zum Rechtsmittelzug gegen die Ordnungsgeldverurteilung durch ein sachlich unzuständiges Landgericht.
VolltextOnline seit 2001
IMRRS 2001, 0015BGH, Urteil vom 05.11.2001 - II ZR 97/00
Soweit es um die Glaubwürdigkeit der Zeugen geht, muß das erkennende Gericht in seiner Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können
VolltextIMRRS 2001, 0012
BGH, Urteil vom 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine im Prozeß erklärte Aufrechnung nach dem Urteil des EuGH vom 13. Juli 1995 (Rs C - 341/93 = NJW 1996, 42).
a) Der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO gilt auch für die Prozeßaufrechnung.
b) Wird im Prozeß mit einer Mehrheit von Forderungen aufgerechnet, so ist der Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt, wenn die mehreren Forderungen in einer bestimmten Reihenfolge benannt und im einzelnen hinreichend genau bezeichnet sind.
VolltextIMRRS 2001, 0008
BGH, Beschluss vom 25.10.2001 - III ZR 43/01
Das Gericht ist befugt, bei Säumnis einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung den geladenen Sachverständigen mündlich anzuhören und das Ergebnis dieser Beweisaufnahme bei einer Entscheidung nach Lage der Akten zu verwerten.
VolltextIMRRS 2001, 0141
BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98
Für die Beurteilung, ob ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem sich die Partei im Prozeß zu erklären hat. Dabei ist sie verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.
VolltextIMRRS 2001, 0001
BGH, Beschluss vom 18.02.2002 - II ZR 331/00
Kostenentscheidung zu dem Urteil des BGH vom 29.01.2001 (II ZR 331/00) unter Berücksichtigung der übereinstimmenden Erledigungserklärung.
VolltextIMRRS 2001, 0142
BGH, Beschluss vom 05.03.2001 - I ZR 58/00
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen, wenn er als Mitglied des Gesamtvorstands einer Partei als deren gesetzlicher Vertreter aufzutreten berechtigt ist. Dass er nicht der alleinige Vertreter der Partei ist, steht dem ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass er in der Vertretereigenschaft nicht tätig geworden ist.
VolltextOnline seit 2000
IMRRS 2000, 0415BGH, Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 84/89
Klagt der ursprüngliche Inhaber einer sicherungshalber abgetretenen Forderung diese zulässig in gewillkürter Prozeßstandschaft ein und tritt erst danach sein Vermögensverfall zutage, so ist, wenn im Laufe des Verfahrens die Forderung rückabgetreten wird und der Kläger sich darauf beruft, eine darin möglicherweise liegende Klageänderung jedenfalls sachdienlich (im Anschluß an Senat, BGHZ 96, 151 = NJW 1986, 850 = LM § 51 ZPO Nr. 14).
VolltextIMRRS 2000, 0316
BGH, Urteil vom 10.10.1989 - XI ZR 11/89
»Die Interventionswirkung der Streitverkündung bindet das Gericht nur in einem Rechtsstreit zwischen dem Dritten, dem der Streit verkündet war, und der Partei, die den Streit verkündet hatte. Gegenüber dem früheren Prozeßgegner der streitverkündenden Partei kann der Dritte ohne Einschränkungen einwenden, der Vorprozeß sei falsch entschieden worden.«
VolltextIMRRS 2000, 0313
BGH, Urteil vom 06.10.1989 - V ZR 152/88
Eine Siedlergemeinschaft als nicht rechtsfähiger Verein ist nicht aktiv parteifähig.*)
VolltextIMRRS 2000, 0302
BFH, Urteil vom 01.06.1989 - V R 1/84
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, in dem zur Kennzeichnung der angeblich gegenüber dem FA bestehenden Forderung des Vollstreckungsschuldners außer dessen Steuernummer nur angegeben ist "Erstattungsanspruch für das Jahr 1980 und 1981" genügt nicht den Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung des Anspruchs; der Vollstreckungsgläubiger kann dementsprechend nicht die Auskehrung von Umsatzsteuerüberschüssen des Vollstreckungsschuldners verlangen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0296
BGH, Urteil vom 07.12.2000 - VII ZR 404/99
1. Zu den maßgeblichen Umständen einer konkludenten Rechtswahl für einen Architektenvertrag zugunsten des deutschen Rechts.
2. Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Architektenvertrag ist regelmäßig der Ort des Bauwerkes, wenn der Architekt sich verpflichtet hat, für das Bauvorhaben die Planung und die Bauaufsicht zu erbringen.
VolltextIMRRS 2000, 0294
BGH, Urteil vom 02.11.2000 - III ZB 55/99
1. Die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut richtet sich nach den für Schiedssprüche geltenden allgemeinen Vorschriften.
2. Ein durch den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 4 ZPO konkretisierter Verstoß gegen den ordre public (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b ZPO) ist gegeben, wenn der (inländische) Schiedsspruch (hier: Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut) durch Betrug erwirkt worden ist.
3. Die Geltendmachung dieses Aufhebungsgrundes unterliegt den Einschränkungen des § 581 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1952 - II ZR 276/51 - NJW 1952, 1018).
4. Analog den in § 1059 Abs. 2 ZPO bezeichneten Aufhebungsgründen ist der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs gemäß § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO abzulehnen, wenn zugunsten des Antragsgegners der Einwand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) greift.
VolltextIMRRS 2000, 0288
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99
Wird das vom Auftraggeber eingeleitete selbständige Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt, dauert die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung fort.
VolltextIMRRS 2000, 0279
BGH, Urteil vom 13.07.2000 - VII ZR 139/99
Ein Gericht ist nur befugt, einen angebotenen Sachverständigenbeweis nicht zu erheben, wenn es für die Streitfrage über die hinreichende eigene Sachkunde verfügt. Eine Entscheidung aufgrund beanspruchter eigener Sachkunde ist nur dann verfahrensrechtlich zulässig, wenn das Gericht vor der Entscheidung den Parteien Gelegenheit gibt, zu der beanspruchten eigenen Sachkunde Stellung zu nehmen, und wenn das Gericht die eigene Sachkunde im Urteil ausweist.
VolltextIMRRS 2000, 0277
BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 57/00
1. Hat der Architekt seine Honorarklage im Vorprozeß auf eine wegen fehlender Schriftform unwirksame Pauschalpreisvereinbarung gestützt und verlangt er im Folgeprozeß das nach der HOAI zulässige Mindesthonorar, handelt es sich um denselben Streitgegenstand.
2. Hat das Gericht im Vorprozeß die Honorarklage abgewiesen, weil die Pauschalpreisvereinbarung unwirksam und der Anspruch auf Honorar nach Mindestsätzen wegen fehlender Darlegung der anrechenbaren Kosten nicht "schlüssig" sei, ergibt die Auslegung der Urteilsgründe regelmäßig, daß die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen worden ist.
VolltextIMRRS 2000, 0269
BGH, Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 53/99
Die beklagte Partei ist beschwert, wenn sie die endgültige Klageabweisung erstrebt, die Klage jedoch mangels Fälligkeit der Forderung nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen wird.*)
1. Dem Auftraggeber kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen, wenn von vornherein feststeht, daß der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und die Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, daß eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist.*)
2. Die nach der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages zum Zwecke der Abrechnung erbrachter Leistungen erforderliche nachträgliche Aufgliederung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise muß in der Regel die Gesamtleistung erfassen. Etwas anderes kann gelten, wenn im Zeitpunkt der Kündigung nur noch geringfügige Leistungen nicht erbracht sind.*)
VolltextIMRRS 2000, 0262
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 370/98
Der Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:
1. Sind Art. 43 und Art. 48 EG dahin auszulegen, daß es im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften steht, wenn die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedsstaates wirksam gegründet worden ist, nach dem Recht des Staates beurteilt werden, in den die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz verlegt hat, und wenn sich aus dessen Recht ergibt, daß sie vertraglich begründete Ansprüche dort nicht mehr gerichtlich geltend machen kann?*)
2. Sollte der Gerichtshof diese Frage bejahen:
Gebietet es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und Art. 48 EG), die Rechtsfähigkeit und die Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaates zu beurteilen?"*)
VolltextIMRRS 2000, 0258
BGH, Urteil vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
Ist in einem Vertrag über die Übernahme einer Steuerberaterpraxis vereinbart, bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner solle zunächst ein Schlichtungsversuch vor der zuständigen Steuerberaterkammer gemacht werden, so ist eine vor Durchführung des Schlichtungsverfahrens erhobene Klage unzulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 = WM 1984, 178 = NJW 1984, 669). Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Durchführung des vom Kläger eingeleiteten Schlichtungsverfahrens daran gescheitert ist, daß sich der Beklagte geweigert hat, seinen Anteil an den Gebühren der Steuerberaterkammer zu bezahlen; in diesem Falle steht der Berufung auf die Schlichtungsvereinbarung der Gegeneinwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (Fortführung von BGHZ 102, 199).*)
VolltextIMRRS 2000, 0255
BGH, Urteil vom 04.11.1999 - VII ZB 19/99
1. Das mit einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens befaßte Gericht ist verpflichtet, dem Antrag entweder stattzugeben oder ihn zurückzuweisen, wenn der Beweisantrag unzulässig ist, oder wenn es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung für das selbständige Beweisverfahren fehlt.*)
2. Der Antragsteller bestimmt in eigener Verantwortung durch seinen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens den Gegenstand der Beweisaufnahme und die Beweismittel.*)
3. Das Gericht ist an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden, es darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0242
BGH, Urteil vom 15.07.1999 - IX ZR 239/98
Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit.*)
VolltextIMRRS 2000, 0236
BGH, Urteil vom 25.02.1999 - VII ZR 408/97
Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen Auftragnehmer
Die Regelvermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB gilt auch für internationale Bauverträge. Die Baustelle ist für sich genommen kein hinreichender Umstand, der abweichend von der Vermutung des Art. 28 Abs. 2 EGBGB eine engere Verbindung im Sinne des Art. 28 Abs. 5 EGBGB begründen könnte.*)
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