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Sachgebiet: Prozessuales

15967 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IMRRS 2002, 0494
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstandes

BGH, Beschluss vom 16.07.2002 - VI ZB 16/02

Für die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist allein das Interesse an einer Beseitigung des gegen den Beschwerten ergangenen Urteilsausspruchs maßgeblich.

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IMRRS 2002, 0493
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweislast: Abtretung wegen Gläubigerbenachteiligung

BGH, Beschluss vom 24.07.2002 - IX ZR 110/01

Die (Un-)Anfechtbarkeit der unterlassenen Abtretung wegen Gläubigerbenachteiligung ist nicht Teil des von der Klägerin darzulegenden hypothetischen Kausalverlaufs, sondern eine vom Beklagten darzulegende Einwendung.

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IMRRS 2002, 0492
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Sachverständigen verweigert: Rechtsfolgen?

BGH, Beschluss vom 11.06.2002 - X ZB 27/01

Die im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegende Entscheidung, mit der dieses die Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen ablehnt, stellt regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör der Partei dar, die einen solchen Beweisantrag gestellt hatte.*)

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IMRRS 2002, 0485
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Höhe des Streitwerts

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.06.2002 - 16 W 50/02

Die Höhe des Streitwertes im selbstständigen Beweisverfahren richtet sich nur nach dem Antragsinteresse, wobei der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens regelmäßig mit der Hälfte des angegebenen möglichen Hauptsacheanspruchs anzusetzen ist.

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IMRRS 2002, 0484
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Frist zur Stellungnahme zum Gutachten

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.01.2002 - 16 W 11/02

Wurde das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen noch nicht beschieden, so beginnt im selbständigen Beweisverfahren die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten erst mit der Bescheidung des Ablehnungsgesuchs.

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IMRRS 2002, 0483
SachverständigeSachverständige
Befangenheit

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2001 - 16 W 282/01

Ein Sachverständiger gilt als befangen, wenn er außerhalb der Beweisfrage eine einseitige Stellungnahme zu Gunsten einer Partei abgibt, etwa wenn er den Klagevortrag als "Märchenstunde" bezeichnet.

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IMRRS 2002, 0481
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Aufteilung der Kosten

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.05.2002 - 13 W 1304/02

Haben die Parteien in einem Prozeßvergleich die Verteilung der Kosten einschließlich, derjenigen eines selbständigen Beweisverfahrens der Entscheidung des Gerichts gemäß § 91a ZPO unterstellt, und hebt dieses die Kosten des Rechtsstreits mit der Begründung gegeneinander auf, der Verfahrensausgang sei nicht anzusehen gewesen, so ist von der Absicht des Gerichts auszugehen, jeder Partei, auch die Hälfte der Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen.*)

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IMRRS 2002, 0478
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Nachprüfbarkeit durch die ordentlichen Gerichte

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 10 Sch 4/01

1. Hat das nach § 1062 ZPO zuständige Oberlandesgericht das Ablehnungsgesuch einer Partei eines Schiedsverfahrens gegen den Schiedsrichter rechtskräftig als unbegründet zurückgewiesen, so kann diese Partei einen Antrag auf Aufhebung des nachfolgend ergangenen Schiedsspruchs diese Schiedsrichters nicht auf den Einwand fehlerhafter Besetzung des Schiedsgerichts stützen.*)

2. Grundsätzlich unterliegen schiedsgerichtliche Entscheidungen nicht einer inhaltlichen Nachprüfung durch ein staatliches Gericht. Der Zweck der Schiedsgerichtsbarkeit und eines ihrer Wesensmerkmale liegt gerade darin, den Zugang zum staatlichen Rechtsschutz auszuschließen. Nur ausnahmsweise darf der Grundsatz des Verbots der "revision au fond" durchbrochen werden, nämlich dann, wenn das Ergebnis des schiedsgerichtlichen Verfahrens mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.*)

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IMRRS 2002, 0471
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umschreibung einer Auflassungsvormerkung: Prozessauswirkung

BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 97/01

Die nach Rechtshängigkeit erfolgte Umschreibung einer Auflassungsvormerkung auf den Nachkäufer hat auf den Prozeß über den Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB keinen Einfluß.*)

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IMRRS 2002, 0463
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Zuschlag in der Zwangsversteigerung

OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2002 - 15 W 134/02

Nach der Neufassung der ZPO ist eine gerichtsverfassungsrechtliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Entscheidung über ein beim Landgericht eingelegtes, gegen eine dort ergangene Beschwerdeentscheidung in einem ZPO-Verfahren gerichtetes Rechtsmittel unter keinem Gesichtspunkt begründet.*)

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IMRRS 2002, 0461
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung in den Nachlass und Teilumschreibung

OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2000 - 15 W 133/98

Beim Tod des Schuldners wird eine bereits begonnene Zwangsvollstreckung in den Nachlass grundsätzlich fortgesetzt. Dies gilt aber nicht, wenn es um die Vollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung geht.

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IMRRS 2002, 0460
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweiswürdigung und Mithören durch Dritte

OLG Koblenz, Urteil vom 26.04.2002 - 8 U 1967/99

1. Zur Würdigung von Zeugenaussagen.

2. Zur Möglichkeit ein Gespräch unter vier Augen ohne Wissen des Gesprächspartners von einem Dritten belauschen zu lassen.

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IMRRS 2002, 0444
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorrang einer Leistungs- vor einer Feststellungsklage

BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99

1. Das Feststellungsinteresse kann nur entfallen, wenn hinsichtlich des positiv festzustellenden Anspruchs bereits die Leistungsklage zulässig ist, der Kläger also dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann.

2. Durch eine Leistungsklage auf Zahlung von Mietzinsen kann keine rechtskräftige Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob das Mietverhältnis zu den vereinbarten Bedingungen, insbesondere dem vereinbarten Mietzins, fortbesteht.

3. Zur Frage der konkludenten Ermächtigung eines Gesellschafters einer GbR zur Prozessführung im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.

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IMRRS 2002, 0441
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweislast für ergänzende mündliche Willenserklärung

BGH, Urteil vom 03.07.2002 - IV ZR 145/01

Die Beweislast für eine den schriftlichen Antrag ergänzende mündliche Willenserklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat.*)

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IMRRS 2002, 0437
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung bei zur Aufrechnung gestellten Forderung

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - VII ZR 261/00

Die formellen Anforderungen an eine Berufungsbegründung müssen auch dann erfüllt sein, wenn sich die Berufung lediglich gegen die Entscheidung über eine zur Aufrechnung gestellte Forderung wendet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 29. November 2001 - IX ZR 389/98, NJW 2002, 1417).*)

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IMRRS 2002, 0424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2002 - 3 U 168/00

1. Ist für den streitigen Inhalt einer Datei mit AGB kein Beweis angeboten worden, kommt es nicht darauf an, ob die auf elektronischem Wege übermittelte Datei den Empfänger erreicht hat.*)

2. Enthält ein Internet-Angebot allgemeine Geschäftsbedingungen, kommt ein Vertrag mit dem Verwender aber nicht bei Nutzung des Online-Dienstes, sondern hiervon unabhängig zustande, ist bei der Einigung ein eindeutiger Hinweis des Verwenders erforderlich, daß die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden sollen.*)

3. Eine Nutzungserlaubnis deckt nur die Nutzung durch den Vertragspartner. Welcher Organisationsformen dieser sich bedient, um sein Verlagserzeugnis der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist in der Regel für den Vertragsinhalt ohne Bedeutung und die Nutzung der Bilder durch ein konzerneigenes Unternehmen von der Erlaubnis gedeckt.*)

4. Zur Lizenzhöhe für die Internetnutzung von Lichtbildern, die zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift überlassen worden sind.*)

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IMRRS 2002, 0423
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Notanwalts

BGH, Beschluss vom 24.06.2002 - II ZR 126/01

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 78b ZPO setzt voraus, daß die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.

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IMRRS 2002, 0422
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsurteil: Tatbestand erforderlich?

BGH, Urteil vom 19.06.2002 - XII ZR 211/99

Ein der Revision zugängliches Urteil muss stets einen Tatbestand enthalten. Ansonsten ist es grundsätzlich aufzuheben, weil einer solchen Entscheidung nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

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IMRRS 2002, 0420
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer GbR

BGH, Beschluss vom 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft.*)

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IMRRS 2002, 0419
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Verweisung an Landwirtschaftsgericht

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 74/01

a) Verweist das Landgericht einen Teil des Rechtsstreits durch Urteil an das Landwirtschaftsgericht, so ist das statthafte Rechtsmittel dagegen nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG i.V.m. §§ 22 LwVG, 22 Abs. 1 Satz 1 FGG die sofortige Beschwerde.*)

b) Der Grundsatz des Meistbegünstigungsgebotes eröffnet dem durch die Verweisung Beschwerten zwar die Möglichkeit, die Entscheidung auch mit der Berufung anzufechten. Der Meistbegünstigungsgrundsatz ermöglicht es aber nicht, die Vorteile des einen Rechtsmittels (hier: kein Begründungszwang bei der sofortigen Beschwerde) mit denen des anderen (längere Rechtsmittelfrist bei der Berufung) zu verbinden.*)

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IMRRS 2002, 0411
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - notwendige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe bei Insolvenz

BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - IX ZB 221/02

Die formularmäßige Erklärung zur Prozeßkostenhilfe ist regelmäßig auch dann nicht entbehrlich, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0409
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hinweispflicht des Gerichts bzgl. fehlendem Sachvortrag

BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 83/00

Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages ist weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von ihnen gewählte Bezeichnung maßgeblich. Vielmehr bestimmt der sich aus dem Wortlaut des Vertrages und dessen praktischen Durchführung ergebende wirkliche Wille der Vertragspartner den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp. Die Parteien können die zwingenden Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch umgehen, daß sie einen vom tatsächlichen Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen.*)

a) Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nach § 139 ZPO nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; vielmehr muß es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmißverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Erforderlichkeit ergänzenden Vortrags von der Bewertung des Gerichts im Einzelfall abhängt.*)

Erweist sich, daß die Parteien einen Hinweis falsch aufgenommen haben, so muß das Gericht diesen präzisieren und der Partei erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das gleiche gilt dann, wenn das Gericht von seiner in einer gerichtlichen Verfügung geäußerten Auffassung später abweichen will.*)

b) Es ist regelmäßig verfahrensfehlerhaft, eine dem Grunde nach gerechtfertigte Klage abzuweisen, ohne die Mindesthöhe des bereicherungsrechtlichen Anspruchs nach § 287 ZPO zu schätzen, wenn nach den getroffenen Feststellungen nicht angenommen werden kann, daß der Anspruch schlechthin entfällt.*)

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IMRRS 2002, 0405
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufhebung eines Schiedsspruchs

BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - III ZB 44/01

Gegen eine Entscheidung des Schiedsgerichts, durch die es seine Zuständigkeit verneint (Prozeßschiedsspruch), kann der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach § 1059 ZPO gestellt, aber nur auf die dort ausdrücklich genannten Aufhebungsgründe gestützt werden.*)

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IMRRS 2002, 0404
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 01.07.2002 - II ZB 11/01

Auf allgemeine organisatorische Anordnungen zur Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es nicht an, wenn der Anwalt eine Angestellte mit der Telefaxübermittlung eines eilbedürftigen Schriftsatzes konkret beauftragt und sich über die Ausführung des Auftrags durch Nachfrage vergewissert. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Angestellte zusätzlich allgemein angewiesen ist, die Telefaxübermittlung jeweils anhand des (auszudruckenden) Sendeberichts zu kontrollieren.*)

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IMRRS 2002, 0403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fiktion des Zugangs

BGH, Urteil vom 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

Zur Frage der Anwendbarkeit des § 270 Abs. 3 ZPO, wenn die Klageschrift gegen eine infolge Verschmelzung erloschene GmbH eingereicht worden ist.*)

Zur rechtsmißbräuchlichen Berufung auf die Einrede der Verjährung, wenn der übertragende und der neue Rechtsträger - auch unabsichtlich - den Gläubiger von der Erhebung der Klage gegen den "richtigen" Schuldner abgehalten haben.*)

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IMRRS 2002, 0399
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Grundstücksbetretungsrecht nach § 809 BGB

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2001 - 14 U 187/00

1. Im selbständigen Beweisverfahren trifft den Antragsgegner zwar keine prozessuale Verpflichtung, an der Beweiserhebung mitzuwirken. Soll durch das Beweisverfahren aber geklärt werden, ob aufgrund auf dem Grundstück des Antragsgegners vorgenommener Abgrabungen die Gefahr besteht, daß das Grundstück des Antragstellers abrutscht, so kann sich ein gegen den Antragsteller gerichteter Anspruch des Antragsteller, dem Sachverständigen im Rahmen des selbständigen Besweisverfahrens zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen das Betreten des Grundstücks zu ermöglichen, aus § 809 BGB ergeben.*)

2. Der Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB unterliegt als solcher zwar nicht der Verjährung. Indessen kann mit der Verjährung des Hauptanspruchs, dessen Durchsetzung der Besichtigungsanspruch dienen soll, das Informationsbedürfnis und damit das schutzwürdige Interesse an der Besichtigung entfallen.*)

3. In der Zustellung der Urteilsverfügung von Amts wegen liegt keine Vollziehung der einstweiligen Verfügung, sie ist lediglich Voraussetzung für die Vollziehung.*)

4. Wurde gegen den Antragsgegner eines selbständigen Beweisverfahrens eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach er bestimmte der Beweiserhebung dienende Maßnahmen zu dulden hat, so liegt in der an das Gericht, bei dem das Beweisverfahren anhängig ist, gerichteten und in Doppel an den Antragsgegner / Verfügungsbeklagten gegangenen Aufforderung, dem Beweisverfahren in Hinblick auf die ergangene einstweilige Verfügung Fortgang zu geben, ein Vollziehen der einstweiligen Verfügung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO.*)

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IMRRS 2002, 0397
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 05.03.2002 - VI ZR 286/01

Wenn dem Rechtsanwalt anläßlich eines bevorstehenden Auftrags zur Revisionseinlegung die Sache vorgelegt wird, muß er selbständig und eigenverantwortlich überprüfen, ob das Ende der Frist zur Revisionseinlegung richtig ermittelt und eingetragen worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0390
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Aufklärung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht

BGH, Urteil vom 21.06.2002 - V ZR 177/01

1. Zur Frage des Rücktritts von einem Grundstückskaufvertrag, weil eine vertraglich vorausgesetze Anlage nicht genehmigungsfähig sei.

2. Kommt es auf die materielle Genehmigungsfähigkeit an, hat diese das Zivilgericht selbst zu prüfen, wenn die Partei, wie hier der Kläger, diese verneint.

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IMRRS 2002, 0385
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unrichtige Angaben im Empfangsbekenntnis

BGH, Urteil vom 18.06.2002 - VI ZR 448/01

Zum Beweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis gemäß § 212a ZPO enthaltenen Angaben.*)

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IMRRS 2002, 0383
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rückforderung durch den Drittschuldner

BGH, Urteil vom 13.06.2002 - IX ZR 242/01

Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).*)

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IMRRS 2002, 0854
ProzessualesProzessuales
Text

BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - IX ZA 31/02

(Ohne)

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IMRRS 2002, 0377
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwer im Berufungsverfahren

BGH, Beschluss vom 19.06.2002 - XII ZR 5/02

1. Bei Mietzinsklagen ist für die Bemessung der Beschwer des Beklagten die Urteilssumme selbst dann maßgebend, wenn sich die Parteien letztlich nur über den (Fort-)Bestand des zugrundeliegenden Mietverhältnisses streiten.

2. Für die Beschwer des Rechtsmittelklägers ist der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung maßgebend.

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IMRRS 2002, 0370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleichsverhandlungen ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB?

BGH, Urteil vom 08.05.2002 - I ZR 28/00

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen das Führen von Vergleichsverhandlungen ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB a.F. beinhaltet.*)

b) Die Vernehmung eines mittelbaren Zeugen bezüglich innerer Tatsachen bei einer bestimmten Person kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil nicht diese Person selbst als Zeuge benannt worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0361
ProzessualesProzessuales
Sachverständiger - Verantwortlichkeit bei Hilfskräften und Mitarbeitern

OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.2002 - 10 U 1213/01

Einem gerichtlichen Sachverständigen ist es gestattet, Hilfskräfte und Mitarbeiter - hier Assistenzarzt - zu einzelnen Untersuchungen heranzuziehen. Dies begegnet insoweit keinen Bedenken, als die Mitwirkung die persönliche Verantwortung des Sachverständigen nicht ausschließt. Der Sachverständige entzieht sich seiner Gesamtverantwortlichkeit für das Gutachten jedenfalls dann nicht, wenn er das Gutachten nicht nur mit "einverstanden", sondern mit "einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsfindung" unterzeichnet (in Anknüpfung an Senatsentscheidung vom 5.2.1999 - 10 U 518/98 - VersR 2000, 339 LS = r+s 2001, 211).*)

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IMRRS 2002, 0357
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtzeitige Beschwerde

BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - IX ZB 260/02

Zur Frage der rechtzeitigen Beschwerde und der Antragsbefugnis.

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IMRRS 2002, 0356
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - IX ZB 242/02

Zur Frage der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde.

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IMRRS 2002, 0355
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbestimmung bei der Revision

BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - I ZR 40/02

Lässt das Berufungsgericht die Revision ausdrücklich zu, so muss die Revision vor dem Revisionsgericht erhoben werden.

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IMRRS 2002, 0354
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Methodische Fehler im Schiedsgutachten

OLG Dresden, Urteil vom 26.08.1999 - 16 U 931/99

1.) Ein Schiedsgutachten ist dann nicht verbindlich, wenn es offensichtlich mangelhaft oder grob unbillig ist.

2.) Soll ein Schiedsgutachter den restlichen Werklohn aus einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ermitteln, so ergibt sich eine offensichtliche Mangelhaftigkeit des Gutachtens noch nicht aus der vereinfachten, an statistischen Daten orientierten Wertermittlung des Sachverständigen.

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IMRRS 2002, 0353
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hauptsacheklage nach § 648 BGB-Verfügung

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2002 - 23 U 6/02

Es genügt dem Erfordernis der Hauptsacheklage im Sinne von § 926 ZPO, wenn der Auftragnehmer, der eine einstweilige Verfügung auf Antrag einer Vormerkung zur Absicherung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB erwirkt hat, nach gerichtlicher Fristsetzung Zahlungsklage erhebt. Hauptsacheverfahren im Sinne der Vorschrift ist entgegen der herrschenden Ansicht nicht die Hypothekenklage.

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IMRRS 2002, 0350
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - wiederholte Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

Erachtet das Berufungsgericht die erstinstanzliche Aussage eines Zeugen entgegen der Würdigung des Erstrichters für nicht ausreichend zur Beweiswürdigung, hat es den Zeugen jedenfalls dann erneut zu vernehmen, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt.*)

Hat eine Partei erstinstanzlich auf die Vernehmung eines von ihr benannten Zeugen für diese Instanz verzichtet, und kann der Vernehmung des Zeugen im Berufungsrechtszug Bedeutung zukommen, so hat das Berufungsgericht, bevor es den Beweisantrag als nicht mehr gestellt erachtet, auf Grund seiner Aufklärungspflicht bei der Partei nachzufragen, ob der Verzicht auch für die zweite Instanz gelten soll.*)

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IMRRS 2002, 0348
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gegenstandswert der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - V ZR 148/02

a) Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend.*)

b) Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muß der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen, daß er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt, erstreben will.*)

c) Sind Teile des Prozeßstoffs abtrennbar und einer beschränkten Revisionszulassung zugänglich, so muß die Wertgrenze hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO ein Zulassungsgrund für die Revision hinreichend dargelegt wird.*)

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IMRRS 2002, 0345
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an den Inhalt eines Beschlusses

BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - IX ZB 56/01

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben; anderenfalls sind sie nicht mit gesetzmäßigen Gründen versehen.*)

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IMRRS 2002, 0342
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Beweisaufnahme

BGH, Urteil vom 19.06.2002 - IV ZR 147/01

Zu den Anforderungen, die an das Berufungsgericht gestellt werden, bezüglich der Beweisaufnahme, ob eine Berufung rechtzeitig eingelegt wurde.

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IMRRS 2002, 0341
BauvertragBauvertrag
stillschweigende Abnahme

OLG Köln, Urteil vom 30.01.2002 - 27 U 4/01

1.) Die Reform des § 302 ZPO durch Art. 2 IV Nr. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2000, in Kraft seit dem 1.5.2000, hat durch die Streichung der Einschränkung in Abs.1 des § 302 ZPO alter Fassung die Möglichkeit des Vorbehaltsurteils auch bei konnexen Gegenforderungen geschaffen und damit die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO erweitert und gelockert.

2.) Enthält der Vertrag eine Klausel, nach der der Auftragnehmer eine förmliche Abnahme in schriftlicher Form zu verlangen hat, so ist der Auftraggeber selbst nicht an einer stillschweigenden Abnahme gehindert.

3.) Auch ein optischer Mangel kann ein wesentlicher Mangel i. S. des § 13 Nr. 7 VOB sein. Der Mangel kann sich auf die Wertschätzung bei der Veräußerung oder Vermietung des Gebäudes auswirken und damit zu einer Minderbewertung des Gebäudes bei seiner Veräußerung oder Vermietung führen.

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IMRRS 2002, 0336
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Verjährungsrechtliche Rückwirkung der Mahnbescheidszustellung

BGH, Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 230/01

Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, ist gemäß § 693 Abs. 2 ZPO demnächst zugestellt, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird.*)

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IMRRS 2002, 0335
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Zulässigkeitsfragen bei der (neu eingeführten) Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 29.05.2002 - V ZB 11/02

a) Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO kann nicht damit begründet werden, daß die Frage der Statthaftigkeit nach § 574 Abs. 1 ZPO von grundsätzlicher Bedeutung sei.*)

b) Die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ist im Falle einer Divergenz zulässig, setzt dann aber voraus, daß der Beschwerdeführer eine Abweichung darlegt. Eine Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines anderen gleichgeordneten Gerichts oder eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts (Fortführung von BGHZ 89, 149, 151).*)

c) Wird die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) darauf gestützt, daß die angefochtene Entscheidung verfahrens- oder materiell-rechtlich fehlerhaft sei, so sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, wenn der Rechtsfehler dazu führen kann, daß schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen.*)

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IMRRS 2002, 0334
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - richterliche Hinweispflicht

BGH, Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 197/01

Das Berufungsgericht verletzt seine Hinweispflicht aus §§ 139 Abs. 1, 278 Abs. 3 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage wegen fehlender schlüssiger Darstellung zur Sachbefugnis abweist, nachdem die Vorinstanz dieser stattgegeben hatte.*)

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IMRRS 2002, 0330
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wert der Beschwer

BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - IX ZR 286/00

Zu den Anforderungen an die Berechnung einer Beschwer und die Glaubhaftmachung.

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IMRRS 2002, 0329
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Bestimmung des Gegenstandswerts

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2002 - 10 W 49/02

Im selbständigen Beweisverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert an dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens (§ 3 ZPO). Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist dabei weder bindend noch maßgeblich. Das Gericht hat nach Einholung eines Gutachtens den richtigen Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen Behauptet der Antragsteller das Vorliegen bestimmter Mängel, mit der Maßgabe dass der Sachverständige die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung nennen und den erforderlichen Kostenaufwand bestimmen möge, so richtet sich der Gegenstandswert nach dem Umfang der behaupteten Mängel und dem zur Beseitigung derselben erforderlichen Kostenaufwand.*)

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IMRRS 2002, 0326
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde nach der Zivilprozessreform

BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - I ZB 9/02

Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht gegeben, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts greifbar gesetzwidrig ist, insbesondere ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt. Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Beschwerdegerichte hat der Gesetzgeber nicht eröffnet.

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