Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15967 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IMRRS 2002, 0683BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ZB 11/02
Im Verfahren der Richterablehnung sieht die ZPO eine Rechtsbeschwerde nicht vor. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt auch bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2002, 0680
BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
a) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist auch dann zulässig, wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.*)
b) Weicht das Beschwerdegericht objektiv von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab und besteht die Gefahr einer Wiederholung, ist der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gegeben.*)
VolltextIMRRS 2002, 0676
OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2002 - 26 U 141/01
Hat das Landgericht von der Erhebung notwendiger Beweise abgesehen und ist deshalb im Berufungsverfahren nachträglich ein Sachverständigengutachten einzuholen, können die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen werden.
VolltextIMRRS 2002, 0675
OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2002 - 17 W 24/02
Die Vereinbarung eines dem ordentlichen Rechtsweg vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens in einem Architekten-/Ingenieurvertrag schließt die Statthaftigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (ZPO §§ 485 ff) vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht aus.
VolltextIMRRS 2002, 0674
OLG Rostock, Beschluss vom 28.08.2002 - 1 W 216/99
1. Der Bauunternehmer muss zur Vermeidung von Kostennachteilen vor Einreichung eines Antrags auf Sicherung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den Auftraggeber abmahnen, wenn er annehmen kann und muss, dass er sein Ziel auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme erreicht.
2. Der Bauunternehmer ist gleichfalls verpflichtet, vor Antragstellung die grundsätzliche Zahlungs- bzw. Vergleichsbereitschaft des Auftraggebers zu ermitteln und die Frage einer Bauhandwerkersicherungshypothek mit ihm zu erörtern. Andernfalls hat der Auftraggeber keine Veranlassung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben.
VolltextIMRRS 2002, 0673
BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 219/00
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält, weil einem solchen Urteil in der Regel nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so daß diese einer abschließenden Überprüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist.
2. Von einer Aufhebung kann das Revisionsgericht nur absehen, wenn das Berufungsgericht nur über eine Rechtsfrage entschieden hat, deren Beantwortung die Feststellung eines konkreten Sachverhalts nicht voraussetzt, oder wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.
VolltextIMRRS 2002, 0672
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 262/02
Eine Partei darf in Ansehung bevorstehender Prozeßkosten keine Vermögensgegenstände verschenken.
VolltextIMRRS 2002, 0671
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 165/96
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine "unrichtige Behandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt.
VolltextIMRRS 2002, 0669
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 22/02
Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO).*)
VolltextIMRRS 2002, 0668
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02
Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).*)
VolltextIMRRS 2002, 0667
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2001 - 12 W 58/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0659
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - IV ZR 150/01
Tatrichterliche Pflichten bei einer Beurteilungslücke in dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.
VolltextIMRRS 2002, 0656
BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 225/00
Zur Frage der Berücksichtigung des Vortrages einer Partei.
VolltextIMRRS 2002, 0655
BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - VI ZR 80/02
Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.
VolltextIMRRS 2002, 0654
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZR 179/02
Die Aufnahme des nach § 239 ZPO unterbrochenen Verfahrens unterliegt als Prozeßhandlung dem Anwaltszwang nach § 78 ZPO.
VolltextIMRRS 2002, 0651
BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02
a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).*)
b) Weist das Gericht die Parteien von sich aus auf eine angebliche, im Gesetz aber nicht vorgesehene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Beklagten mit diesem Antrag nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0642
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - III ZB 43/02
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)
VolltextIMRRS 2002, 0630
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2002 - 9 U 159/00
Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauleitung des Architekten.*)
VolltextIMRRS 2002, 0618
OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 84/02
Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.*)
Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).*)
VolltextIMRRS 2002, 0617
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2002 - 12 W 7/02
1. Die Ablehnung eines Sachverständigen kann auch dadurch begründet sein, daß der Sachverständige auf das Ablehnungsgesuch in einer scharfen und den Prozessbevollmächtigten persönlich abwertenden Weise reagiert.
2. Im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
VolltextIMRRS 2002, 0608
BayObLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 Z AR 20/02
Der Käufer einer Gebrauchtimmobilie kann die Verkäufer vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, im besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes verklagen.
VolltextIMRRS 2002, 0607
BVerfG, Beschluss vom 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Verfassungsrechtliche Aspekte der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
VolltextIMRRS 2002, 0606
OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2002 - 2 U 31/02
Der Gesetzgeber hat die Erforderlichkeit einer “offensichtlichen” Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die einstimmige Zurückweisung gerade nicht in das Gesetz übernommen, die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0597
BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1 Z AR 6/02
Zur Frage des Erfüllungsortes bei Malerarbeiten an einem Bauwerk.
VolltextIMRRS 2002, 0589
BGH, Urteil vom 01.07.2002 - II ZR 380/00
Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.*)
VolltextIMRRS 2002, 0588
BGH, Beschluss vom 03.07.2002 - IV ZR 191/01
Verurteilt das Berufungsgericht den Beklagten auf eine Stufenklage zur Auskunft und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 - NJW 1970, 1083).*)
VolltextIMRRS 2002, 0583
OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1999 - 15 W 453/99
1. Der Rechtspfleger des Versteigerungsgerichts kann sich bei der Mitteilung der Nutzungsart in der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins grundsätzlich an die Angaben des Sachverständigen in dem Verkehrswertgutachten halten und sich auf eine auszugsweise Wiedergabe beschränken.*)
2. Wird in der Veröffentlichung darauf hingewiesen, daß es sich bei den weiteren Angaben um eine Objektbeschreibung "laut Gutachten" handele, ist hinreichend deutlich gemacht, daß diese Angaben durch das Gericht nicht abschließend geprüft sind. Sie können mit der Zuschlagsbeschwerde nicht unter dem Gesichtspunkt des Bekanntmachungsmangels in Frage gestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0577
OLG Jena, Beschluss vom 10.05.2000 - 6 W 243/00
1. Der Grundsatz der Bestimmtheit des Vollstreckungstitels ist bei immissionsrechtlichen Unterlassungsklagen gewahrt, wenn der Titel die zu unterlassende Störung benennt und den durch die Handlung zu erzielenden Erfolg bestimmt bezeichnet.*)
2. Der Senat führt seine bisherigen Rechtsprechung fort, dass im Verfahren nach §§ 887 ff. ZPO der Erfüllungseinwand des Vollstreckungsschuldners zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.1998, 6 W 338/98).*)
VolltextIMRRS 2002, 0575
OLG Jena, Beschluss vom 04.10.2000 - 2 U 1055/00
Eine Berufung ist unzulässig, wenn sich die Berufungsbegründung auch nicht ansatzweise mit den Ausführungen im angefochtenen Urteil auseinandersetzt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0574
OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02
Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0566
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 85/01
1. Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör.*)
2. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag).*)
VolltextIMRRS 2002, 0564
BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - VII B 171/01
Nach dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0550
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2000 - 2 W 10/00
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines Mangels entspricht der Höhe der Kosten der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten. Dabei ist die Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
Bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist der Streitwert für jeden Antragsgegner nach dem Umfang seiner Beteiligung festzusetzen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0547
BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZB 37/02
Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der nach dem 31. Dezember 2001 die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist verworfen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, ist nur die Rechtsbeschwerde, nicht (mehr) die sofortige Beschwerde eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2002, 0545
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 103/01
Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird.*)
VolltextIMRRS 2002, 0533
OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2002 - 2 U 825/01
Verlangt der Auftragnehmer den Werklohn und erklärt der Auftraggeber die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln des Bauwerks, kommt trotz der “Aufrechnung” lediglich ein Verrechnungsverhältnis zustande, das den Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO ausschließt.
VolltextIMRRS 2002, 0530
BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 204/01
1. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann von dem Revisionsgericht darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist.
2. Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört auch die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner.
VolltextIMRRS 2002, 0528
BGH, Beschluss vom 31.07.2002 - XII ZR 171/99
Von der Aufhebung des Berufungsurteils kann trotz fehlendem Tatbestand abgesehen werden, wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichendem Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.
VolltextIMRRS 2002, 0525
BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02
a) Eine Sache, die eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, hat grundsätzliche Bedeutung.*)
b) Die Beurteilung der Frage, ob ein Rechtsanwalt seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er einer zuverlässigen Angestellten auch an den Tagen, an denen sie als einzige von insgesamt drei Vollzeit- bzw. Teilzeitkräften im Büro anwesend ist, die Fristenkontrolle ohne zusätzliche eigene Nachprüfung überläßt, ist eine Frage des Einzelfalls und als solche einer Verallgemeinerung nicht zugänglich.*)
c) Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen. Hierzu besteht nur dann Anlaß, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt.*)
d) Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur dann, wenn bei der Auslegung oder Anwendung revisiblen Rechts Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zutage tritt, also offenkundig ist und die angefochtene Entscheidung hierauf beruht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0524
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - IX ZR 326/99
a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen.*)
b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.*)
c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0523
BGH, Beschluss vom 25.07.2002 - V ZR 118/02
a) Zur Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde reicht es hin, daß der Beschwerdeführer glaubhaft macht, der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige zwanzigtausend Euro; einer Wertermittlung nach § 3, 2. Halbsatz ZPO bedarf es nicht.*)
b) Die Rüge, ein entscheidungserheblicher Beweisantrag sei übergangen worden, kann, wenn mit ihr zugleich ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dargelegt ist, Anlaß sein, die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen; dies setzt in der Regel voraus, daß nach den Darlegungen des Beschwerdeführers der Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht klar zutage tritt, also offenkundig ist (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, für BGHZ bestimmt).*)
VolltextIMRRS 2002, 0520
BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 280/01
Zur Verpflichtung einer ausschließlich in den USA ansässigen Partei, eine Prozeßkostensicherheit nach § 110 Abs. 1 ZPO zu leisten.*)
Die Überweisung eines Betrages als Prozeßkostensicherheit an die Zahlstelle des Prozeßgerichts steht einer Hinterlegung nicht gleich.*)
VolltextIMRRS 2002, 0518
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - VIII ZR 151/01
Zur Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts, das über die entscheidungserhebliche Frage abweichend vom erstinstanzlichen Gericht befindet, ohne die von der Vorinstanz hierzu erhobenen Beweise in seine Überlegungen einzubeziehen bzw. die Zeugen selbst erneut zu befragen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0516
BGH, Beschluss vom 14.08.2002 - XII ZR 139/02
Zu den Voraussetzungen einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO.
VolltextIMRRS 2002, 0512
OLG Jena, Urteil vom 06.06.2002 - 1 U 1449/01
1. Die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sind im Aktiv- und im Passivprozess keine notwendigen, sondern einfache Streitgenossen.
2. Wird über das Vermögen eines GbR-Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, so tritt im Aktiv- und im Passivprozess der streitgenössischen Gesellschafter die Unterbrechungswirkung gemäß § 240 Satz 1 ZPO nur hinsichtlich des insolventen Gesellschafters ein.
3. Das die Unterbrechung feststellende Zwischenurteil ist selbstständig anfechtbar.
VolltextIMRRS 2002, 0511
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2002 - 30 U 183/01
Ein Gläubiger, der zur Wahrung einer Verjährungsfrist einen Mahnbescheid unter Zahlung der Gerichtskosten beantragt, braucht auch nach vier Monaten nicht bei Gericht nachzufragen, warum er keine Nachricht von der fristwahrenden Zustellung erhält (gegen OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1104).
VolltextIMRRS 2002, 0510
BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 345/01
1. Zur Unterscheidung zwischen Hilfsbegründung und eventueller Klagehäufung.
2. Eine Eigenhaftung des Vertreters oder Sachwalters unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt dann in Betracht, wenn dieser über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus bei dem Vertragspartner den Eindruck erweckt, er selbst werde für die Seriosität und die Erfüllung des Vertrages die persönliche Gewähr übernehmen.
VolltextIMRRS 2002, 0508
BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Ein Verweisungsbeschluß ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0507
BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZR 91/02
Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO prüft der Bundesgerichtshof nur die Revisionszulassungsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind.*)
VolltextIMRRS 2002, 0506
BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02
a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.*)
b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.*)
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