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Sachgebiet: Prozessuales

15983 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IMRRS 2002, 0857
ProzessualesProzessuales
Beschwerdesachen sind Einzelrichtersachen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002 - 24 W 29/02

In Beschwerdesachen entscheidet der sog. originäre Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist. Daran vermag der Umstand, dass die Kammer in voller Besetzung und in der Form eines Beschlusses eine Abhilfe abgelehnt und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat, nichts zu ändern.

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IMRRS 2002, 0712
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02

a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision nur in Fällen der Divergenz sowie der Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr zuzulassen. Darüber hinaus werden Rechtsfehler im Einzelfall von diesem Zulassungsgrund auch dann nicht erfaßt, wenn sie offensichtlich oder besonders schwerwiegend sind oder einen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte enthalten.*)

b) Grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) kann einer Sache zukommen, wenn sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können, oder wenn andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren. Darüber hinaus begründen Rechtsfehler im Einzelfall ausnahmsweise dann eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, wenn offenkundig ist, daß die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt, und wenn jeweils nicht zweifelhaft erscheint, daß das Bundesverfassungsgericht sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin aufheben würde.*)

c) Eine ordnungsgemäße Darlegung (§ 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer die Zulassungsgründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, daß das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann.*)

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IMRRS 2002, 0711
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostensicherheit

BGH, Beschluss vom 02.10.2002 - I ZR 15/02

Dem Beklagten kann von einem ausländischen Kläger gem. § 112 Abs. 3 ZPO jedenfalls dann weitere Prozeßkostensicherheit verlangen, wenn er nicht erkennen konnte, daß die in erster Instanz zugesprochene Sicherheit nicht für alle drei Instanz ausreicht. Dies ist auch dann der Fall, wenn in höheren Instanzen die Klage unter neuen rechtlichen Gesichtspunkten verhandelt wird, die erhöhte erstattungsfähige Kosten mit sich bringen.

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IMRRS 2002, 0709
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 49/02

1. Lehnt das Berufungsgericht eine Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist ab, so ist dagegen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statthaft.

2. Bei Einreichung einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn das - zuverlässige und regelmäßig überwachte - Büropersonal des Prozeßbevollmächtigten allgemein angewiesen ist, ausgehende Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein einer Unterschrift zu überprüfen.

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IMRRS 2002, 0705
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung des Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02

1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag

bis zu 1.500 € 9 v.H.

und von den Beträgen

über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,

über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,

über 4.500 € 6 v.H.

beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)

2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)

3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)

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IMRRS 2002, 0703
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiladungsfähigkeit von Behörden

BVerwG, Beschluss vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02

Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 <231> und 237 <242>).*)

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IMRRS 2002, 0700
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatbestandsberichtigung

BGH, Beschluss vom 07.10.2002 - V ZR 79/01

Grundsätzlich unterliegt der Tatbestand eines Revisionsurteils nicht der Berichtigung nach § 320 ZPO.

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IMRRS 2002, 0699
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 107/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0698
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 108/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0697
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 109/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0696
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 111/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0695
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Intern. Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubten Handlungen

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 113/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0694
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Höherfestsetzung der Beschwer durch den BGH

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 67/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0693
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Stufenklage mit Mindestbetrag

BGH, Urteil vom 25.09.2002 - XII ZR 55/00

Macht der Kläger im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Beklagten angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.*)

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IMRRS 2002, 0692
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 17.09.2002 - VI ZR 419/01

Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sind, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt.*)

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IMRRS 2002, 0690
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beachtlichkeit eines Privatgutachtens

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01

Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen "ins Blaue hinein" nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach § 286 ZPO für die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist.*)

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IMRRS 2002, 0683
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung

BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ZB 11/02

Im Verfahren der Richterablehnung sieht die ZPO eine Rechtsbeschwerde nicht vor. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt auch bei "greifbarer Gesetzwidrigkeit" nicht in Betracht.

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IMRRS 2002, 0680
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Abweisung der Berufung

BGH, Beschluss vom 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

a) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist auch dann zulässig, wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.*)

b) Weicht das Beschwerdegericht objektiv von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab und besteht die Gefahr einer Wiederholung, ist der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gegeben.*)

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IMRRS 2002, 0676
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Niederschlagung der Gerichtskostem im Berufungsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2002 - 26 U 141/01

Hat das Landgericht von der Erhebung notwendiger Beweise abgesehen und ist deshalb im Berufungsverfahren nachträglich ein Sachverständigengutachten einzuholen, können die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens niedergeschlagen werden.

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IMRRS 2002, 0675
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren trotz Schiedsgerichtsabrede?

OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2002 - 17 W 24/02

Die Vereinbarung eines dem ordentlichen Rechtsweg vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens in einem Architekten-/Ingenieurvertrag schließt die Statthaftigkeit des selbständigen Beweisverfahrens (ZPO §§ 485 ff) vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht aus.

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IMRRS 2002, 0674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abmahnung vor Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung?

OLG Rostock, Beschluss vom 28.08.2002 - 1 W 216/99

1. Der Bauunternehmer muss zur Vermeidung von Kostennachteilen vor Einreichung eines Antrags auf Sicherung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den Auftraggeber abmahnen, wenn er annehmen kann und muss, dass er sein Ziel auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme erreicht.

2. Der Bauunternehmer ist gleichfalls verpflichtet, vor Antragstellung die grundsätzliche Zahlungs- bzw. Vergleichsbereitschaft des Auftraggebers zu ermitteln und die Frage einer Bauhandwerkersicherungshypothek mit ihm zu erörtern. Andernfalls hat der Auftraggeber keine Veranlassung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegeben.

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IMRRS 2002, 0673
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formale Anforderungen an ein Berufungsurteil

BGH, Urteil vom 11.09.2002 - XII ZR 219/00

1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Berufungsurteil grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält, weil einem solchen Urteil in der Regel nicht entnommen werden kann, welchen Streitstoff das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, so daß diese einer abschließenden Überprüfung in der Revisionsinstanz nicht zugänglich ist.

2. Von einer Aufhebung kann das Revisionsgericht nur absehen, wenn das Berufungsgericht nur über eine Rechtsfrage entschieden hat, deren Beantwortung die Feststellung eines konkreten Sachverhalts nicht voraussetzt, oder wenn sich der Sach- und Streitstand in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang aus den Entscheidungsgründen ergibt.

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IMRRS 2002, 0672
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Keine Verschenkung von Vermögen

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 262/02

Eine Partei darf in Ansehung bevorstehender Prozeßkosten keine Vermögensgegenstände verschenken.

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IMRRS 2002, 0671
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichterhebung von Kosten bei "unrichtige Behandlung"

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZR 165/96

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Eine "unrichtige Behandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt.

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IMRRS 2002, 0669
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzung

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 22/02

Die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfordert, daß die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO).*)

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IMRRS 2002, 0668
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sorgfaltspflichten bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - III ZB 44/02

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).*)

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IMRRS 2002, 0667
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2001 - 12 W 58/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Lücke im Sachverständigengutachten

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - IV ZR 150/01

Tatrichterliche Pflichten bei einer Beurteilungslücke in dem Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen.

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IMRRS 2002, 0656
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestreiten von Vortrag

BGH, Urteil vom 17.09.2002 - X ZR 225/00

Zur Frage der Berücksichtigung des Vortrages einer Partei.

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IMRRS 2002, 0655
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels

BGH, Beschluss vom 24.09.2002 - VI ZR 80/02

Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht.

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IMRRS 2002, 0654
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiederaufnahme des Verfahrens

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZR 179/02

Die Aufnahme des nach § 239 ZPO unterbrochenen Verfahrens unterliegt als Prozeßhandlung dem Anwaltszwang nach § 78 ZPO.

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IMRRS 2002, 0651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Willkür einer Verweisung

BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02

a) Die von einem zuständigen Gericht ausgesprochene Verweisung ist willkürlich und daher nicht bindend, wenn sie darauf beruht, daß das Gericht eine bereits vor längerer Zeit vorgenommene Gesetzesänderung, mit der gerade solche Verweisungen unterbunden werden sollen, nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 19.01.1993 - X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273).*)

b) Weist das Gericht die Parteien von sich aus auf eine angebliche, im Gesetz aber nicht vorgesehene Verweisungsmöglichkeit hin, so sind auch der daraufhin vom Kläger gestellte Verweisungsantrag und das Einverständnis des Beklagten mit diesem Antrag nicht geeignet, der rechtswidrigen Verweisung den Willkürcharakter zu nehmen.*)

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IMRRS 2002, 0642
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Rechtsmittel gegen Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - III ZB 43/02

Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn das Ausgangsgericht irrig die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)

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IMRRS 2002, 0630
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2002 - 9 U 159/00

Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Bauleitung des Architekten.*)

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IMRRS 2002, 0618
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - 3. Ordnungsgeld gegen Sachverständigen möglich?

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 84/02

Die Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen nach der Regelung des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist nicht zulässig.*)

Der Wortlaut des § 409 Abs. 1 Satz 3 ZPO spricht eher für eine Begrenzung der Wiederholung des Ordnungsgeldes auf lediglich ein weiteres Mal. Auch der strafähnliche Charakter des Ordnungsgeldes als Sanktion für den Verstoß des Sachverständigen gegen eine prozessuale Ordnungsvorschrift spricht für eine einschränkende Auslegung (§ 103 Abs. 2 GG, §§ 9, 1 StGB).*)

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IMRRS 2002, 0617
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2002 - 12 W 7/02

1. Die Ablehnung eines Sachverständigen kann auch dadurch begründet sein, daß der Sachverständige auf das Ablehnungsgesuch in einer scharfen und den Prozessbevollmächtigten persönlich abwertenden Weise reagiert.

2. Im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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IMRRS 2002, 0608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf

BayObLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 Z AR 20/02

Der Käufer einer Gebrauchtimmobilie kann die Verkäufer vor dem Gericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet, im besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes verklagen.

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IMRRS 2002, 0607
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfahrensrecht - Anforderungen für einstimmige Zurückweisung

BVerfG, Beschluss vom 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

Verfassungsrechtliche Aspekte der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO.

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IMRRS 2002, 0606
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen für einstimmige Zurückweisung der Berufung

OLG Celle, Beschluss vom 06.06.2002 - 2 U 31/02

Der Gesetzgeber hat die Erforderlichkeit einer “offensichtlichen” Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die einstimmige Zurückweisung gerade nicht in das Gesetz übernommen, die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt.*)

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IMRRS 2002, 0597
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfüllungsort bei Vertrag über Malerarbeiten

BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 1 Z AR 6/02

Zur Frage des Erfüllungsortes bei Malerarbeiten an einem Bauwerk.

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IMRRS 2002, 0589
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Parteifähigkeit einer ausländischen Gesellschaft

BGH, Urteil vom 01.07.2002 - II ZR 380/00

Verlegt eine ausländische Gesellschaft, die entsprechend ihrem Statut nach dem Recht des Gründungsstaates als rechtsfähige Gesellschaft ähnlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts zu behandeln wäre, ihren Verwaltungssitz nach Deutschland, so ist sie nach deutschem Recht jedenfalls eine rechtsfähige Personengesellschaft und damit vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig.*)

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IMRRS 2002, 0588
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert bei Stufenklage im Falle einer Revision

BGH, Beschluss vom 03.07.2002 - IV ZR 191/01

Verurteilt das Berufungsgericht den Beklagten auf eine Stufenklage zur Auskunft und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/68 - NJW 1970, 1083).*)

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IMRRS 2002, 0583
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Objektbeschreibung in der Terminsbestimmung

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1999 - 15 W 453/99

1. Der Rechtspfleger des Versteigerungsgerichts kann sich bei der Mitteilung der Nutzungsart in der öffentlichen Bekanntmachung des Versteigerungstermins grundsätzlich an die Angaben des Sachverständigen in dem Verkehrswertgutachten halten und sich auf eine auszugsweise Wiedergabe beschränken.*)

2. Wird in der Veröffentlichung darauf hingewiesen, daß es sich bei den weiteren Angaben um eine Objektbeschreibung "laut Gutachten" handele, ist hinreichend deutlich gemacht, daß diese Angaben durch das Gericht nicht abschließend geprüft sind. Sie können mit der Zuschlagsbeschwerde nicht unter dem Gesichtspunkt des Bekanntmachungsmangels in Frage gestellt werden.*)

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IMRRS 2002, 0577
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels

OLG Jena, Beschluss vom 10.05.2000 - 6 W 243/00

1. Der Grundsatz der Bestimmtheit des Vollstreckungstitels ist bei immissionsrechtlichen Unterlassungsklagen gewahrt, wenn der Titel die zu unterlassende Störung benennt und den durch die Handlung zu erzielenden Erfolg bestimmt bezeichnet.*)

2. Der Senat führt seine bisherigen Rechtsprechung fort, dass im Verfahren nach §§ 887 ff. ZPO der Erfüllungseinwand des Vollstreckungsschuldners zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13.07.1998, 6 W 338/98).*)

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IMRRS 2002, 0575
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist eine Berufung sachlich unzulässig?

OLG Jena, Beschluss vom 04.10.2000 - 2 U 1055/00

Eine Berufung ist unzulässig, wenn sich die Berufungsbegründung auch nicht ansatzweise mit den Ausführungen im angefochtenen Urteil auseinandersetzt.*)

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IMRRS 2002, 0574
ImmobilienImmobilien

OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02

Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)

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IMRRS 2002, 0566
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Steuerfreiheit bezieht sich nicht auch auf das Zubehör

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 85/01

1. Bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör erstreckt sich die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG nur auf das Grundstück, nicht auf das Zubehör.*)

2. Das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer (Bruttobetrag).*)

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IMRRS 2002, 0564
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladung zur mündlichen Verhandlung per Fax

BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - VII B 171/01

Nach dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2002, 0550
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2000 - 2 W 10/00

Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines Mangels entspricht der Höhe der Kosten der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten. Dabei ist die Mehrwertsteuer nicht zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)

Bei Beteiligung mehrerer Antragsgegner ist der Streitwert für jeden Antragsgegner nach dem Umfang seiner Beteiligung festzusetzen.*)

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IMRRS 2002, 0547
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Verwerfung der Berufung

BGH, Beschluss vom 23.07.2002 - VI ZB 37/02

Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der nach dem 31. Dezember 2001 die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist verworfen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, ist nur die Rechtsbeschwerde, nicht (mehr) die sofortige Beschwerde eröffnet.*)

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