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Sachgebiet: Prozessuales

15984 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IMRRS 2003, 0023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbehelfe gegen nicht rechtsmittelfähige Berufungsurteile

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01

§ 321a ZPO (Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs) ist auf nicht rechtsmittelfähige Berufungsurteile nicht entsprechend anwendbar.*)

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IMRRS 2003, 0021
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtzeitige Aufrechnung

BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - VII ZR 180/02

Eine in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz erklärte Aufrechnung muss nicht berücksichtigt werden. Sie hätte vielmehr bis zur letzten mündlichen Verhandlung erfolgen müssen.

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IMRRS 2003, 0010
ProzessualesProzessuales

OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2002 - 22 W 43/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 0007
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - zulässiges Rechtsmittel zur Klärung des Rechtswegs

BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 27/02

a) Die nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG zum Bundesgerichtshof führende Beschwerde ist als Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 575 ff. ZPO zu behandeln.*)

b) Das Meistbegünstigungsprinzip kommt immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht.*)

c) Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers.*)

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IMRRS 2003, 0004
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - anwaltliche Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 13.11.2002 - XII ZB 104/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 0002
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückverweisung nach unzulässigem Teilurteil

BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 287/01

1. Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (st. Rspr.).

2. Der Erlaß eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der das Berufungsgericht gem. § 539 ZPO a.F. in der Regel zur Zurückverweisung in die erste Instanz zwingt.

3. Ist dies nicht geschehen, so entscheidet das Revisionsgericht auf unmittelbare Zurückverweisung in die erste Instanz.

4. Zur Auslegung einer Abfindungsregelung im Rahmen eines atypischen Unterbeteiligungsvertrages.

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Online seit 2002

IMRRS 2002, 0834
ProzessualesProzessuales
Architekten - Urheberrechte an einem Werk der Baukunst

BGH, Urteil vom 14.11.2002 - I ZR 199/00

Zur Feststellung der Miturheberschaft an einem Werk der Baukunst.*)

Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0833
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Paraphe statt Unterschrift unter Berufungsschrift?

BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 7/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0832
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht zur wiederholten Zeugenvernehmung

BGH, Urteil vom 30.10.2002 - XII ZR 273/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0828
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZB 45/02

Ein Rechtsanwalt kann in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er zuvor durch die Geschäftsstelle auf die großzügige Fristverlängerungspraxis des Gerichts hingewiesen worden ist.

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IMRRS 2002, 0824
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 40/02

Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.*)

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IMRRS 2002, 0820
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Verweisung an andere Gerichtsbarkeit

BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02

a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963).*)

b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.*)

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IMRRS 2002, 0818
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Beweiskraft des zu vollstreckenden Titels

BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - IX ZB 180/02

Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.*)

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IMRRS 2002, 0812
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnzusagen

BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02

Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das untere Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen oder verneint hat.*)

Für die auf eine Gewinnzusage i.S. des § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 f. EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ).*)

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IMRRS 2002, 0809
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Darlegungs- und Beweislast für Herausgabe nach § 812 BGB

BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 98/01

Wer einen Anspruch auf Herausgabe einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung geltend macht, genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Schuldner behaupteten und die sonst nach den Umständen in Betracht kommenden Rechtsgründe ausräumt. Das Risiko, daß abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozeßstoff keinen Bezug aufweist, trägt er selbst dann nicht, wenn der Schuldner als Gesamtrechtsnachfolger des Leistungsempfängers über die Umstände der Leistung keine unmittelbaren Kenntnisse besitzt.*)

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IMRRS 2002, 0808
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltliche Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZR 399/01

Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.*)

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IMRRS 2002, 0807
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schluss der mündlichen Verhandlung der Vorinstanz

BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZB 22/02

Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.*)

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IMRRS 2002, 0806
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils über (Nachtrags)Positionen

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01

1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.

2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.

3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.

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IMRRS 2002, 0805
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachliche Zuständigkeit der ArbG nach dem AEntG

BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02

§ 8 AEntG begründet nicht nur die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, sondern auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.*)

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IMRRS 2002, 0804
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Verweisung

BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02

Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den obersten Gerichtshof des Bundes ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde iSv. §§ 574 ff. ZPO nF.*)

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IMRRS 2002, 0803
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 3 W 119/02

Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Klärung bestimmter Beweisfragen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsschrift (§ 4 Abs. 1 ZPO). Es kommt also nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an.

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IMRRS 2002, 0800
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung von BGH-Richtern wegen Befangenheit

BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - III ZR 280/01

Entscheidungen eines Richters im Laufe eines Verfahrens geben der Partei grundsätzlich nicht das Recht, diesen für das weitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht.

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IMRRS 2002, 0797
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladung des Sachverständigen aufgrund Parteiantrages

BGH, Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 353/01

Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.*)

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IMRRS 2002, 0794
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines Unterbevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)

b) Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.*)

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IMRRS 2002, 0791
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in vorigen Stand: Tatsachenvortrag

BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - IX ZB 83/02

Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf vervollständigt werden.

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IMRRS 2002, 0786
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - zulässiger Rechtsweg bei Streitigkeiten um Kabelnetze

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 7/02

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)

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IMRRS 2002, 0785
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 17/02

Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.*)

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IMRRS 2002, 0776
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Gerichtsstandes und des Erfüllungsortes

OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2002 - 8 U 1909/01

1. Gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ richtet sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort der Leistung.

2. Gemäß Art. 19 Abs. 2 CISG stellt eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen oder Abweichungen enthält, welche die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändern, eine Annahme dar, wenn der Anbietende das Fehlen der Übereinstimmung nicht unverzüglich mündlich beanstandet oder eine entsprechende Mitteilung absendet. Unterlässt er dies, so bilden die Bedingungen des Angebots mit den in der Annahme enthaltenen Änderungen den Vertragsinhalt.

3. In der Klausel "frei Baustelle" kann keine Vereinbarung eines anderweitigen Erfüllungsortes, sondern allenfalls eine Regelung über die Frage der Transportkosten und möglicherweise der Gefahrtragung gesehen werden.

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IMRRS 2002, 0774
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Heimliches Mithören von Telefonaten: vor Gericht unverwertbar

BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98

1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)

2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)

3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)

4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)

5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)

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IMRRS 2002, 0773
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verfassungsbeschwerdebefugnis einer GbR

BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.

2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.

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IMRRS 2002, 0767
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung eines Sachverständigen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02

Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)

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IMRRS 2002, 0766
ProzessualesProzessuales
Vertragsrecht - Rückbestätigung einer telefonischen Vereinbarung

BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01

Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.

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IMRRS 2002, 0765
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO

BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00

Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)

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IMRRS 2002, 0763
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02

a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.*)

b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.*)

Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.*)

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IMRRS 2002, 0758
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02

Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.

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IMRRS 2002, 0757
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Berufung: Rechtsbeschwerde möglich?

BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02

Eine Rechtsbeschwerde im Arrestverfahren ist auch dann nicht statthaft, wenn die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden ist.

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IMRRS 2002, 0756
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 27/02

Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre.

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IMRRS 2002, 0755
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedergabe der Erläuterungen des Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZR 165/02

Zu den Anforderungen an die Wiedergabe der Erläuterungen eines Sachverständigen im Urteil der Vorinstanz.

Es reicht aus, wenn der Inhalt der Erläuterungen des Sachverständigen sich aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich entnehmen läßt und dadurch dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung möglich ist, ob die Einwendungen einer Partei gegen ein Gutachten zutreffend berücksichtigt worden sind.

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IMRRS 2002, 0749
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für eine GmbH

BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00

Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.

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IMRRS 2002, 0747
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines privaten Rechtsgutachtens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02

Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)

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IMRRS 2002, 0746
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reisekosten des Rechtsanwalts, Wegfall Lokalisierungsprinzip

BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2002, 0744
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an einen Pfändungsbeschluss

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01

1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.

2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.

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IMRRS 2002, 0736
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02

Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.

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IMRRS 2002, 0731
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entschädigung für Verdienstausfall wegen eines Gerichtstermins

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02

1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)

2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)

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IMRRS 2002, 0728
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02

Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.

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IMRRS 2002, 0724
BauvertragBauvertrag
Klage und Widerklage über Restwerklohnforderung und Anzahlung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01

Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)

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IMRRS 2002, 0722
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unanfechtbarkeit der Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZB 27/02

Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)

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IMRRS 2002, 0721
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wertgrenze für Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 31/02

Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß.*)

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.*)

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IMRRS 2002, 0720
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - keine Kostenfreiheit bei unstatthaftem Verfahren

BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - IX ZB 303/02

§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.*)

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IMRRS 2002, 0719
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung - Anzeige eines gefahrerhöhenden Umstands bei Versicherung

BGH, Urteil vom 17.10.2002 - IX ZR 3/01

Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kläger zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.*)

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