Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15984 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0023OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 11 UF 208/01
§ 321a ZPO (Rüge fehlenden rechtlichen Gehörs) ist auf nicht rechtsmittelfähige Berufungsurteile nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2003, 0021
BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - VII ZR 180/02
Eine in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz erklärte Aufrechnung muss nicht berücksichtigt werden. Sie hätte vielmehr bis zur letzten mündlichen Verhandlung erfolgen müssen.
VolltextIMRRS 2003, 0010
OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2002 - 22 W 43/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 0007
BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
a) Die nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG zum Bundesgerichtshof führende Beschwerde ist als Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 575 ff. ZPO zu behandeln.*)
b) Das Meistbegünstigungsprinzip kommt immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht.*)
c) Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers.*)
VolltextIMRRS 2003, 0004
BGH, Beschluss vom 13.11.2002 - XII ZB 104/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 0002
BGH, Urteil vom 04.11.2002 - II ZR 287/01
1. Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann (st. Rspr.).
2. Der Erlaß eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der das Berufungsgericht gem. § 539 ZPO a.F. in der Regel zur Zurückverweisung in die erste Instanz zwingt.
3. Ist dies nicht geschehen, so entscheidet das Revisionsgericht auf unmittelbare Zurückverweisung in die erste Instanz.
4. Zur Auslegung einer Abfindungsregelung im Rahmen eines atypischen Unterbeteiligungsvertrages.
VolltextOnline seit 2002
IMRRS 2002, 0834BGH, Urteil vom 14.11.2002 - I ZR 199/00
Zur Feststellung der Miturheberschaft an einem Werk der Baukunst.*)
Ein Architektenvermerk auf einem Architektenplan begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der in diesem Entwurf verkörperten Gestaltung, nicht auch eine Vermutung der Urheberschaft an dem Werk der Baukunst, wie es in dem Gebäude verkörpert ist, das unter Benutzung des Planes errichtet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0833
BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 7/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0832
BGH, Urteil vom 30.10.2002 - XII ZR 273/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0828
BGH, Beschluss vom 28.11.2002 - III ZB 45/02
Ein Rechtsanwalt kann in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er zuvor durch die Geschäftsstelle auf die großzügige Fristverlängerungspraxis des Gerichts hingewiesen worden ist.
VolltextIMRRS 2002, 0824
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZB 40/02
Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0820
BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02
a) Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den Bundesgerichtshof ist seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde im Sinne der §§ 574 ff. ZPO (vgl. BAG ZIP 2002, 1963).*)
b) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben, wenn ein Kreditinstitut den Steuerfiskus auf Rückzahlung eines zur Einlösung eines Schecks aufgewandten Betrages mit der Begründung in Anspruch nimmt, der der Bezahlung einer Steuerschuld dienende Scheck sei auf der Grundlage eines unwirksamen Girovertrages von einem vollmachtlosen Vertreter des Kontoinhabers ausgestellt worden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0818
BGH, Beschluss vom 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0812
BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) darauf gestützt werden, daß das untere Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen oder verneint hat.*)
Für die auf eine Gewinnzusage i.S. des § 661a BGB gestützte Klage gegen eine (natürliche oder juristische) Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist, besteht am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13 f. EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ).*)
VolltextIMRRS 2002, 0809
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 98/01
Wer einen Anspruch auf Herausgabe einer rechtsgrundlos erbrachten Leistung geltend macht, genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Schuldner behaupteten und die sonst nach den Umständen in Betracht kommenden Rechtsgründe ausräumt. Das Risiko, daß abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozeßstoff keinen Bezug aufweist, trägt er selbst dann nicht, wenn der Schuldner als Gesamtrechtsnachfolger des Leistungsempfängers über die Umstände der Leistung keine unmittelbaren Kenntnisse besitzt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0808
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Wenn ein Rechtsanwalt, der ein Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung unterzeichnet und zurückgegeben hat, ohne das Datum der Zustellung in den Handakten vermerkt zu haben, seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung erfolgt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0807
BGH, Beschluss vom 05.11.2002 - X ZB 22/02
Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0806
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
VolltextIMRRS 2002, 0805
BAG, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
§ 8 AEntG begründet nicht nur die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, sondern auch die sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0804
BAG, Beschluss vom 26.09.2002 - 5 AZB 15/02
Die Beschwerde nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG an den obersten Gerichtshof des Bundes ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S 1887) am 1. Januar 2002 eine Rechtsbeschwerde iSv. §§ 574 ff. ZPO nF.*)
VolltextIMRRS 2002, 0803
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.11.2002 - 3 W 119/02
Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Klärung bestimmter Beweisfragen. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Einreichung der Antragsschrift (§ 4 Abs. 1 ZPO). Es kommt also nicht auf das Ergebnis der Beweisaufnahme, sondern auf den Vortrag des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens an.
VolltextIMRRS 2002, 0800
BGH, Beschluss vom 19.11.2002 - III ZR 280/01
Entscheidungen eines Richters im Laufe eines Verfahrens geben der Partei grundsätzlich nicht das Recht, diesen für das weitere Verfahren abzulehnen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Entscheidung auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht.
VolltextIMRRS 2002, 0797
BGH, Urteil vom 29.10.2002 - VI ZR 353/01
Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht das Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen Erläuterungsbedarf sieht.*)
VolltextIMRRS 2002, 0794
BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
a) Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)
b) Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0791
BGH, Beschluss vom 17.07.2002 - IX ZB 83/02
Alle Tatsachen, die für die Wiedereinsetzung von Bedeutung sein können, müssen innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO) vorgetragen werden. Lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf vervollständigt werden.
VolltextIMRRS 2002, 0786
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 7/02
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Kabelgesellschaft nach dem Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetz 1987 bzw. einer Medienbetriebsgesellschaft nach dem Bayerischen Mediengesetz 1992 (bzw. ihren Zessionaren) und dem Betreiber einer Kabelanlage wegen des Anspruchs auf ein vertragliches Teilnehmerentgelt ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)
VolltextIMRRS 2002, 0785
BGH, Beschluss vom 31.10.2002 - III ZB 17/02
Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ersatzzustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Geschäftsstelle des Gerichts - objektiv zu Unrecht - im Zustellungsauftrag eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hatte.*)
VolltextIMRRS 2002, 0776
OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2002 - 8 U 1909/01
1. Gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ richtet sich der Gerichtsstand nach dem Erfüllungsort der Leistung.
2. Gemäß Art. 19 Abs. 2 CISG stellt eine Antwort auf ein Angebot, die eine Annahme darstellen soll, aber Ergänzungen oder Abweichungen enthält, welche die Bedingungen des Angebots nicht wesentlich ändern, eine Annahme dar, wenn der Anbietende das Fehlen der Übereinstimmung nicht unverzüglich mündlich beanstandet oder eine entsprechende Mitteilung absendet. Unterlässt er dies, so bilden die Bedingungen des Angebots mit den in der Annahme enthaltenen Änderungen den Vertragsinhalt.
3. In der Klausel "frei Baustelle" kann keine Vereinbarung eines anderweitigen Erfüllungsortes, sondern allenfalls eine Regelung über die Frage der Transportkosten und möglicherweise der Gefahrtragung gesehen werden.
VolltextIMRRS 2002, 0774
BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98
1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.*)
2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.*)
3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.*)
4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.*)
5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0773
BVerfG, Beschluss vom 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde befugt, wenn sie die Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum geltend machen will.
2. Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit dem das Verfahren zur umfassenden Entscheidung an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität in der Regel unzulässig.
VolltextIMRRS 2002, 0767
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1019/02
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen. Sie darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0766
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
VolltextIMRRS 2002, 0765
BGH, Urteil vom 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne des § 539 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Verfahren des ersten Rechtszuges an einem so erheblichen Mangel leidet, daß es keine ordnungsgemäße Grundlage für eine instanzbeendende Entscheidung sein kann.*)
VolltextIMRRS 2002, 0763
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZR 125/02
a) Der Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches Urteil ist statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt und der Gegner in die Übergehung der Berufungsinstanz einwilligt.*)
b) Betrifft die Beschwer durch das angefochtene Urteil mehrere selbständige Ansprüche und kommt ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich eines Streitgegenstandes in Betracht, ist der Antrag unzulässig, wenn die davon ausgehende Beschwer den Betrag von 600 € nicht übersteigt.*)
Widerspricht der Insolvenzverwalter Belastungen des im Soll geführten Kontos des Schuldners, die im Lastschriftverfahren erfolgt sind, kann er lediglich deren Beseitigung verlangen; ein Auszahlungsanspruch steht ihm nicht zu. Mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nimmt das Kreditinstitut daher keine Verrechnung vor.*)
VolltextIMRRS 2002, 0758
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 Z SchH 4/02
Zur Frage der Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Vorsitzenden gemäß § 1035 Abs. 4 ZPO.
VolltextIMRRS 2002, 0757
BGH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII ZB 11/02
Eine Rechtsbeschwerde im Arrestverfahren ist auch dann nicht statthaft, wenn die Berufung durch Beschluss als unzulässig verworfen worden ist.
VolltextIMRRS 2002, 0756
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 27/02
Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen einer Anwaltskanzlei für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn der Anwalt im Einzelfall eine konkrete Anweisung erteilt hat, bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre.
VolltextIMRRS 2002, 0755
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZR 165/02
Zu den Anforderungen an die Wiedergabe der Erläuterungen eines Sachverständigen im Urteil der Vorinstanz.
Es reicht aus, wenn der Inhalt der Erläuterungen des Sachverständigen sich aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich entnehmen läßt und dadurch dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung möglich ist, ob die Einwendungen einer Partei gegen ein Gutachten zutreffend berücksichtigt worden sind.
VolltextIMRRS 2002, 0749
BGH, Beschluss vom 24.10.2002 - VII ZR 4/00
Prozesskostenhilfe für eine juristische Person (hier: GmbH) kommt nur in Betracht, wenn allgemeine Interessen dies erfordern.
VolltextIMRRS 2002, 0747
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 12 W 113/02
Kosten für private Rechtsgutachten über inländisches Recht sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (§ 91 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2002, 0746
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZB 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0744
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2002 - 4 U 126/01
1.) Der Pfändungsbeschluss als hoheitlicher Gerichtsakt muss Anordnung und Umfang der Pfändung klar und bestimmt darstellen. Er muss daher insbesondere die zu pfändende Forderung des Schuldners an den Drittschuldner so bestimmt bezeichnen, dass feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist. Die bezeichnete Pfandforderung muss von anderen unterschieden werden können.
2.) Soll eine Forderung gegen den einzelnen, auch persönlich haftenden BGB-Gesellschafter gepfändet werden, so bedarf es - wie im Fall des OHG-Gesellschafters - der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses an ihn.
VolltextIMRRS 2002, 0736
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2002 - 1 Z AR 74/02
Zur Frage Bindungswirkung einer Verweisung, wenn bei übereinstimmenden Abgabeanträgen der Parteien nach Abgabe der Sache gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO verfahren wird.
VolltextIMRRS 2002, 0731
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2002 - 4 W 56/02
1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- € je angefangene Stunde zuzubilligen.*)
2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.*)
VolltextIMRRS 2002, 0728
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2002 - 5 W 26/02
Im selbständigen Beweisverfahren findet grundsätzlich keine Kostengrundentscheidung gem. §§ 91 ff. ZPO statt. Sie ist im Hauptsacheverfahren zu treffen.
VolltextIMRRS 2002, 0724
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2002, 0722
BGH, Beschluss vom 08.10.2002 - VI ZB 27/02
Die Wiedereinsetzung bleibt trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Ausgangsgericht unanfechtbar. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.*)
VolltextIMRRS 2002, 0721
BGH, Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 31/02
Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt nicht für die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß.*)
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Berufung unzulässig ist, weil es an einer ordnungsgemäßen Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die durch das Grundgesetz gewährleisteten Verfassungsgarantien zur Fortbildung des Rechts erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2002, 0720
BGH, Beschluss vom 17.10.2002 - IX ZB 303/02
§ 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde gegen den Kostenansatz unstatthaft ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0719
BGH, Urteil vom 17.10.2002 - IX ZR 3/01
Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger Anzeige an den Versicherer hätte bei Schadenseintritt kein Versicherungsschutz mehr bestanden, so erhebt er damit nicht den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens, sondern bestreitet den vom Kläger zu beweisenden Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.*)
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