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Sachgebiet: Prozessuales

16160 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 1464
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz wegen pflichtwidriger Rechnungsfreigabe: Arbeitsgerichte zuständig!

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.10.2021 - 17 Ta 4/21

Klagt ein Arbeitgeber gegen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz, weil dieser pflichtwidrig Rechnungen eines Dritten zur Zahlung freigegeben haben soll, die der Arbeitgeber für überhöht hält, so ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für die Klage gegeben, mit der gleichzeitig der Dritte aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Bezahlung dieser Rechnungen in Anspruch genommen wird.*)

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IMRRS 2021, 1315
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung wegen alternativer Haftung hat nur beschränkte Interventionswirkung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2021 - 22 U 33/21

1. Verkündet der vom Fensterbauer auf Zahlung von Werklohn verklagte Auftraggeber mehreren Baubeteiligten (hier: dem Architekten, dem Estrichleger und dem Fliesenleger) wegen (tatsächlich) alternativer Haftung den Streit, hat die Streitverkündung zu Gunsten des Auftraggebers nur eine sehr beschränkte Interventionswirkung.

2. Verneint das Erstgericht die Haftung des Fensterbauers für einen Mangel, steht in den Folgeprozessen mit den Streitverkündeten nur fest, dass der Fensterbauer nicht haftet.

3. Tritt das Erstgericht die Feststellung, dass der Fensterbauer deshalb nicht haftet, weil einer der Streitverkündeten verantwortlich ist, erstreckt sich die Interventionswirkung nicht auf die letztgenannte Feststellung; bei dieser handelt es sich um eine überschießende Feststellung, die nicht an der Interventionswirkung teilnimmt.

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IMRRS 2021, 1306
ProzessualesProzessuales
Belastung mit Klage- und Eilverfahren: Aspekt der Kostenlast!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2021 - 1 O 79/21

1. Bei der Streitwertbemessung kann nicht (sinngemäß) dem Gedanken aus § 39 Abs. 1 GKG Rechnung getragen werden, wonach mehrere Streitgegenstände bei wirtschaftlicher Identität nicht zusammengerechnet werden.*)

2. Die Belastung mit mehr als einem Klage- und Eilverfahren betrifft nicht die Bemessung des Streitwerts, sondern einen Aspekt, der nur im Rahmen der Kostenlastentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO berücksichtigt werden kann.*)

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IMRRS 2021, 1305
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Antrag ohne Anwalt beim VG gestellt: Normenkontrolle vor dem OVG zulässig?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2021 - 7 KN 21/20

Wird ein Normenkontrollantrag ohne rechtsanwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht gestellt, das Verfahren erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen und erst sodann ein Rechtsanwalt vom Antragsteller beauftragt, führt dies nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Maßgeblich ist - vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung von Konstellationen, in denen missbräuchlich Rechtspositionen erschlichen oder bewahrt werden sollen -, ob die Klage vor dem Verwaltungsgericht fristgerecht erhoben wurde.*)

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IMRRS 2021, 1302
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Berufungszulassung unterliegt dem Anwaltszwang!

OVG Saarland, Beschluss vom 08.11.2021 - 2 A 254/21

Die Verpflichtung nach § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule (§ 67 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO) vertreten zu lassen, gilt schon bei der Stellung des Antrags auf Zulassung der Berufung.*)

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IMRRS 2021, 1310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Telefax gestört: Keine aktive beA-Nutzungspflicht!

BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZB 12/21

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht (in der Zeit bis zum Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte ab dem 01.01.2022), wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen - hier: Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes - scheitert.*)

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IMRRS 2021, 1304
ProzessualesProzessuales
Berufung allein auf neues Vorbringen gestützt: Zulassung ist zu rechtfertigen!

BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VI ZB 76/19

Wird eine Berufung ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt, kann sie ohne weiteres durch Beschluss verworfen werden, wenn die Berufungsbegründung keine Angaben zu den Tatsachen enthält, die eine Zulassung des neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 ZPO rechtfertigen. Dass das Vorbringen zuzulassen wäre, wenn es sich im Verlauf des Berufungsverfahrens als unstreitig erwiese, steht dem nicht entgegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.10.2014 - V ZB 225/12, = IBRRS 2014, 3229 = IMRRS 2014, 1702 = NJW-RR 2015, 465 f.).*)

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IMRRS 2021, 1296
ProzessualesProzessuales
Auch das eEB ist ein vollwertiges Empfangsbekenntnis!

OVG Sachsen, Beschluss vom 27.10.2021 - 5 A 237/21

Das elektronisch zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt nach Maßgabe der § 371a Abs. 1 und § 416 ZPO als privates elektronisches Dokument ebenso wie ein auf dem Postweg zurückgesandtes Empfangsbekenntnis Beweis sowohl für die Entgegennahme der in ihm bezeichneten Schriftstücke als auch für den Zeitpunkt von deren Empfang. Der Gegenbeweis, dass der in einem elektronisch zurückgesandten Empfangsbekenntnis ausgewiesene Zustellungsinhalt unrichtig ist, ist möglich, setzt aber voraus, dass die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird (hier unter Berücksichtigung des Prüfvermerks, der Eingangsbestätigung und der xjustiz-Nachrichten verneint).*)

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IMRRS 2021, 1290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gilt auch zwischen Eigentümern!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2021 - 11 O 6/21

1. Es handelt sich auch dann um eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG, wenn ein unter diese Vorschrift fallendes Recht von einem Rechtsnachfolger geltend gemacht wird (hier: durch den Hausratversicherer nach Legalzession gem. § 86 VVG).*)

2. Der verschuldensunabhängige, nachbarrechtliche Anspruch § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog kommt auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Betracht.*)

3. Angesichts der Betroffenheit der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten handelt es sich dabei regelmäßig um eine WEG-Sache und die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte (WEG-Abteilungen) ist gegeben.*)

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IMRRS 2021, 1281
ProzessualesProzessuales
Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung?

BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - VIII ZB 83/20

Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Heizkostenabrechnung (im Anschluss an Senatsbeschluss, IMR 2009, 71).*)

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IMRRS 2021, 1271
ProzessualesProzessuales
Verfristung erkennbar: Wiedereinsetzungsfrist läuft!

VG Greifswald, Urteil vom 06.10.2021 - 3 A 1514/20

Die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beginnt nicht erst mit einem richtlichen Hinweis zur eventuellen Verfristung der Klage zu laufen, wenn die Möglichkeit der Verfristung bereits aus der zuvor gewährten Einsicht in den Verwaltungsvorgang erkennbar war.*)

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IMRRS 2021, 1267
ProzessualesProzessuales
Freimachen des Baufelds ist keine Bausache!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.09.2021 - 1 AR 37/21

1. Der Begriff der Bausache i.S.v. § 72a Abs. 1 Nr. 2 GVG ist weit auszulegen und erfasst - ungeachtet der typologischen Einordnung des Vertrags als Dienst-, Werk-, Werklieferungs- oder entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag - alle Verträge, durch die sich eine Partei des Vertrags zur Planung, Durchführung oder Überwachung von Bauarbeiten verpflichtet und mindestens ein Vertragspartner als Bauunternehmer, Architekt oder sonst berufsmäßig mit der Planung oder Ausführung von Bauarbeiten befasste Person in dieser Eigenschaft auftritt.

2. Ein Vertrag, der die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand hat, die lediglich dazu dienen, ein Grundstück zur Bebauung freizumachen, stellt (noch) keinen Bauvertrag dar (BGH, IBR 2005, 253).

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IMRRS 2021, 1266
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung mit Kosten der Mängelbeseitigung: Vorbehaltsurteil ausgeschlossen!?

OLG Celle, Urteil vom 05.06.2019 - 14 U 36/18

1. Ein Vorbehaltsurteil ist grundsätzlich als ermessensfehlerhaft ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber gegenüber der Werklohnforderung mit einem Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung aufrechnet.

2. Nur ausnahmsweise kommt ein Vorbehaltsurteil in Betracht, wenn nach der auf der Grundlage des gesamten Streitstoffs vom Gericht vorzunehmenden Einschätzung die Gegenansprüche geringe Aussicht auf Erfolg haben und es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der voraussichtlichen Dauer des weiteren Verfahrens angezeigt erscheint, dem Unternehmer durch einen Titel die Möglichkeit zu eröffnen, sofortige Liquidität oder jedenfalls eine Sicherheit vom Besteller zu erlangen (u. a. BGH, IBR 2006, 117).

3. Die Aufrechnung mit einer verjährten Aktivforderung ist auch dann möglich, wenn vor Eintritt der Verjährung die Passivforderung zwar entstanden, aber noch nicht fällig war.

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IMRRS 2021, 1277
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit erledigt: Keine Akteneinsicht mehr!

BGH, Beschluss vom 07.10.2021 - X ZB 14/20

Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.*)

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IMRRS 2021, 1272
ProzessualesProzessuales
Keine Beteiligung am Berufungsverfahren: Keine Kostenerstattung für den Streithelfer!

OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2021 - 12 U 4/21

Ein Streithelfer erhält keine Kostenerstattung für das Berufungsverfahren, wenn er sich an diesem nicht aktiv z. B. durch Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt hat (Anschluss an OLG Zweibrücken, NJOZ 2006, 4244).

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IMRRS 2021, 1263
ProzessualesProzessuales
Zur Auskunftserteilung verurteilt: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

Zum Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft.*)

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IMRRS 2021, 1274
RechtsanwälteRechtsanwälte
Spätes Empfangsbekenntnis widerlegt nicht seine Richtigkeit

BGH, Beschluss vom 07.10.2021 - IX ZB 41/20

Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem Datum nicht.*)

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IMRRS 2021, 1246
ProzessualesProzessuales
Feststellung einer monatlichen Mietminderung durch Rechtspfleger?

LG Berlin, Beschluss vom 04.08.2021 - 80 T 233/21

Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Fragen des Kostenrechts zugeschnitten und aus diesem Grund auf den Rechtspfleger übertragen. Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen und mangels der dafür notwendigen verfahrensrechtlichen Instrumente auch nicht sinnvoll möglich.

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IMRRS 2021, 1265
ProzessualesProzessuales
Auch eine Vorbefassung in nicht-richterlicher Funktion macht befangen!

BGH, Beschluss vom 21.09.2021 - KZB 16/21

1. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, die mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden kann, wenn das Gericht eine unrichtige Endentscheidung trifft, weil es eine tatsächlich nicht abgegebene prozessuale Erklärung der betroffenen Partei (hier: Rücknahme der Rechtsbeschwerde) unterstellt.*)

2. Es kann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn ein Richter, der zur Entscheidung über Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot (hier: LKW-Kartell) berufen ist, zuvor im Rahmen seiner Referendarausbildung oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Rechtsanwaltskanzlei tätig war, die von einer an dem Kartell beteiligten Prozesspartei mit der Führung des Rechtsstreits sowie weiterer dazu in Sachzusammenhang stehender Rechtsstreitigkeiten betraut ist, und in diesem Zusammenhang an der Erarbeitung von Schriftsätzen in parallel gelagerten Gerichtsverfahren mitgewirkt hat und bei der außergerichtlichen Beratung in die Klärung übergeordneter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen derartige zivilrechtliche Ansprüche eingebunden war.*)

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IMRRS 2021, 1264
ProzessualesProzessuales
Überspannte Substanziierungsanforderungen verletzen Anspruch auf rechtliches Gehör!

BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21

1. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.

2. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (st. Rspr., vgl. nur BGH, IBR 2021, 52) (hier verneint).

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IMRRS 2021, 1262
ProzessualesProzessuales
Kein Beweis im Beweisverfahren erhoben: Keine Anordnung der Klageerhebung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.11.2021 - 8 W 3833/21

1. Wird ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens (hier: mangels rechtlichem Interesse) als unzulässig zurückgewiesen, hat das Gericht von Amts wegen eine Kostenentscheidung treffen und dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Insofern wird der Grundsatz, dass im selbständigen Beweisverfahren keine isolierte Kostenentscheidung erfolgt, durchbrochen.

2. Unterbleibt eine isolierte Kostenentscheidung, ist diese auf Antrag nachzuholen.

3. Die Ablehnung einer (nachgeholten) Kostengrundentscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

4. Die Anordnung der Klageerhebung kann auf Antrag nur "nach Beendigung der Beweiserhebung" erfolgen, d. h. nach der vollständigen sachlichen Erledigung der Beweisaufnahme. Für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO gilt Entsprechendes. Voraussetzung ist, dass jedenfalls irgendein Beweis erhoben wurde.

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IMRRS 2021, 1227
ProzessualesProzessuales
Versteckter Antrag kurz vor knapp: Missbräuchliche Gehörsrügefalle?

KG, Beschluss vom 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21

1. Unter den Bedingungen eines üblicherweise dynamisch und komplex verlaufenden Sitzungstags kann nicht damit gerechnet werden, dass der Richter einen kurz zuvor eingereichten umfangreichen Schriftsatz (hier: 13 Seiten) in der unter normalen Voraussetzungen gebotenen und üblichen Gründlichkeit und Sorgfalt liest.*)

2. Die Einschätzung, ob in einem solchen Schriftsatz mit der Absicht, eine "Gehörsrügefalle" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2017 - IV-2 RBs 49/17 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.12.2017 - 2 Ss (OWi) 152/17) zu stellen, ein Entbindungsantrag rechtsmissbräuchlich "versteckt" wurde, erfordert eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.*)

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IMRRS 2021, 1230
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Vogelfütterungsverbot?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2021 - 2 W 3/21

1. Der Streitwert für ein Verfahren der einstweiligen Verfügung, dessen Rechtsschutz dem Hauptsacheverfahren sehr nahe kommt, ist mit 50% des Hauptsachestreitwerts anzusetzen.*)

2. Das Interesse am weiteren Füttern der Vögel sowie an der Abwendung der Vertragsstrafe sind etwa gleich hoch zu bewerten.*)

3. Die spätere Entwicklung (hier: Veräußerung der Eigentumswohnung; fehlende Beschlussumsetzung) ist für die Bestimmung des Streitwerts ohne Bedeutung.*)

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IMRRS 2021, 1225
ProzessualesProzessuales
Besorgnis der Befangenheit wegen "übergreifender Ablehnungsgründe"?

BGH, Beschluss vom 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20

1. Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann dieser aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

2. Ob in früheren Verfahren erfolgreich geltend gemachte Ablehnungsgründe auch in späteren Verfahren die Besorgnis der Befangenheit begründen können (sog. übergreifende Ablehnungsgründe), hängt im Einzelfall vom konkreten Ablehnungsgrund ab.

3. Beruhte die frühere Ablehnung auf mehrfach übergangenen Akteneinsichtsgesuchen ohne Hinweis auf eine individuelle Unvoreingenommenheit gegen den Anspruchsteller, greift dieser Ablehnungsgrund nicht auf ein späteres Verfahren durch.

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IMRRS 2021, 1228
ProzessualesProzessuales
Für bayerisches Landesrecht ist das BayObLG zuständig!

BGH, Beschluss vom 29.07.2021 - III ZR 163/20

Kommen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung, die im Landesrecht Bayerns enthalten sind, und wird gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EGZPO eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht, erklärt sich der Bundesgerichtshof durch Beschluss zur Entscheidung über die Beschwerde für unzuständig und übersendet dem Bayerischen Obersten Landesgericht die Prozessakten (§ 7 Abs. 2 Satz 2 EGZPO, § 8 EGGVG, Art. 11 Abs. 1 BayAGGVG; Fortführung von Senat, Beschluss vom 18.02.2021 - III ZR 79/20, NJW-RR 2021, 507 Rn. 5 = IBRRS 2021, 0852; IMRRS 2021, 0325).*)

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IMRRS 2021, 1223
ProzessualesProzessuales
Wann beruht eine Entscheidung auf der Verletzung rechtlichen Gehörs?

BGH, Beschluss vom 28.09.2021 - VI ZR 946/20

Eine Entscheidung beruht auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie bei Berücksichtigung des übergegangenen Vorbringens anders ausgefallen wäre.*)

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IMRRS 2021, 1212
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwerte bei Rechtsmitteln gegen Anfechtungsklagen im Übergangsrecht

BGH, Beschluss vom 30.09.2021 - V ZR 258/20

Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 01.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a.F. und nicht nach § 49 GKG. Die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG ist insoweit nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2021, 1197
ProzessualesProzessuales
Hängebeschluss ist mit Beschwerde anfechtbar!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2021 - 5 S 2503/21

Eine verwaltungsgerichtliche Zwischenentscheidung in Form eines "Hängebeschlusses" kann mit der Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO angefochten werden.*)

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IMRRS 2021, 1204
ProzessualesProzessuales
Subsidiaritätsgrundsatz gilt auch im NZB- und Revisionsverfahren!

BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VI ZB 30/19

Eine auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gestützte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn es der Beschwerdeführer im Rahmen des vorinstanzlichen Rechtsmittels versäumt hat, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15.07.2015 - IV ZB 10/15, Rz. 7, IBRRS 2015, 3562 = VersR 2016, 137).*)

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IMRRS 2021, 1205
ProzessualesProzessuales
Recht auf Einsicht in Belegprüfungen?

LG Dortmund, Beschluss vom 07.06.2021 - 1 S 34/20

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 1194
ProzessualesProzessuales
Zwei Anwälte für Beweisverfahren und Hauptprozess: Welche Gebühren sind erstattungsfähig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2021 - 6 W 107/20

1. Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptprozess sind verschiedene Angelegenheiten, so dass im Grundsatz die Gebühren in beiden Verfahren gesondert anfallen. Wenn derselbe Rechtsanwalt, der das selbstständige Beweisverfahren betrieben hat, auch die spätere Hauptsache betreibt, ist die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr in der Hauptsache desselben Rechtszugs anzurechnen, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand des Rechtsstreits ist oder wird.

2. Das gilt grundsätzlich nicht bei verschiedenen Rechtsanwälten in beiden Verfahren, so dass die Gebühr dann zweimal anfällt. Die Erstattungsfähigkeit der im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Gebühren hängt dann aber davon ab, dass die Voraussetzungen eines notwendigen Anwaltswechsels vorliegen.

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IMRRS 2021, 1192
ProzessualesProzessuales
Sind die Reisekosten des "Hausanwalts" erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VIII ZB 85/20

1. Zur Frage der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines nicht am Prozessort und auch nicht am Sitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten.*)

2. War die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten einer Partei i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO notwendig, können die zu erstattenden Kosten bei der Vertretung der Partei vor dem Gericht an ihrem Sitz nicht auf die fiktiven (Reise-)Kosten eines Anwalts begrenzt werden, dessen Kanzleisitz an dem von dem Gericht am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirkes liegt. Die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO verlangt im Falle der notwendigen Einschaltung eines auswärtigen Anwalts regelmäßig keine zusätzliche Prüfung, ob im konkreten Einzelfall auch die Wahrnehmung des Verhandlungstermins gerade durch diesen Rechtsanwalt unbedingt erforderlich war oder auch durch einen im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalt hätte erfolgen können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10, NJW-RR 2012, 695 Rn. 16 = IBRRS 2011, 4865 = IMRRS 2011, 3531).*)

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IMRRS 2021, 1187
ProzessualesProzessuales
Instanz beendet: Ablehnungsgesuch unzulässig!

FG München, Beschluss vom 26.05.2021 - 12 K 178/18

1. Die Richterablehnung verfolgt das Ziel, den abgelehnten Richter an weiterer Tätigkeit im betreffenden Verfahren zu hindern.

2. Für ein Gesuch auf Richterablehnung fehlt oder entfällt daher das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Instanz mit allen Nebenentscheidungen beendet ist und auch keine Abänderung der Entscheidung in Betracht kommt.

3. Ist das Ablehnungsgesuch unzulässig, sind dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter nicht erforderlich.

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IMRRS 2021, 1177
ProzessualesProzessuales
Vergütung für nicht erbrachte Leistungen als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 02.09.2021 - VII ZR 124/20

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage.*)

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IMRRS 2021, 1173
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerungsantrag ist dringlichkeitsschädlich!

OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart

1. Unabhängig davon, ob ein Verfügungsgrund glaubhaft zu machen ist oder vermutet wird, ist er zu verneinen, wenn sich der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter dringlichkeitsschädlich verhält.*)

2. Insbesondere das zögerliche Betreiben des Verfahrens wirkt sich nachteilig auf den Verfügungsgrund aus, wobei sich der Antragsteller Verzögerungen, die durch seinen Prozessbevollmächtigten verursacht werden, gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss.*)

3. Im Regelfall sind Fristverlängerungs- oder Terminverlegungsanträge als dringlichkeitsschädlich anzusehen, wenn sie vom noch ungesicherten Antragsteller gestellt werden. Denn mit gerichtlichen Entscheidungen, die derartigen Anträgen stattgeben, geht in aller Regel zwangsläufig eine Verfahrensverlängerung einher, mit der sich der den Fristverlängerungs-/Terminsverlegungsantrag anbringende Antragsteller zumindest konkludent einverstanden erklärt und damit zum Ausdruck bringt, dass ihm die Sache nicht derart eilig ist, dass sie eine Eilentscheidung rechtfertigen würde.*)

4. Weil sich ein solches dringlichkeitsschädliches Verhalten mithin aus dem Antrag selbst ergibt, ist ein Verfügungsgrund folglich selbst dann zu verneinen, wenn einem derartigen Antrag seitens des Gerichts nicht entsprochen wird oder sich eine etwaige Stattgabe des Antrags im Ergebnis ausnahmsweise nicht auf die Verfahrensdauer auswirkt. Es kommt daher auch nicht darauf an, ob ein Antragsteller die ihm verlängerte Frist voll ausschöpft.*)

5. Auch im Berufungsverfahren muss der noch ungesicherte Antragsteller den geltend gemachten Anspruch zügig weiterverfolgen. Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern.*)

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IMRRS 2021, 1172
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Anordnung im Rahmen einer Normenkontrolle: Prüfungsmaßstab für Veränderungssperre?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21

1. Der vom Bundesverwaltungsgericht für Bebauungspläne entwickelte Prüfungsmaßstab in Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO findet auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung.*)

2. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag bezüglich einer Satzung über eine Veränderungssperre besteht unabhängig von der Frage, ob ein Bauvorhaben auch ohne die Veränderungssperre unzulässig wäre, weil es sich nicht gem. § 34 BauG einfügt.*)

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IMRRS 2021, 1167
ProzessualesProzessuales
Erst kein Antrag, dann doch ein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils: Zulässig?

BGH, Urteil vom 21.09.2021 - X ZR 33/20

1. Ein vor dem Ende der mündlichen Verhandlung über die Revision gestellter Antrag des Klägers auf Erlass eines Anerkenntnisurteils ist nicht deshalb unwirksam, weil der Kläger auf das vor Eingang seiner Revisionsbegründung abgegebene Anerkenntnis hin zunächst erklärt hat, ein Antrag nach § 555 Abs. 3 ZPO solle nicht gestellt werden, und zu Beginn der mündlichen Verhandlung ein streitiges Urteil beantragt hat.*)

2. Ein diesbezügliches Verhalten des Klägers begründet auch kein Recht zum Widerruf eines wirksam abgegebenen Anerkenntnisses.*)

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IMRRS 2021, 1163
ProzessualesProzessuales
Vorschuss nicht gezahlt: Keine "Demnächst-Zustellung" trotz Terminsbestimmung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2021 - 6 W 79/21

Wird dem Antragsteller einer einstweiligen Verfügung gem. § 926 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzt und zahlt er den daraufhin angeforderten Kostenvorschuss zunächst nicht fristgerecht ein, liegt auch dann keine "Demnächst-Zustellung" vor, wenn das Gericht der Hautpsache - wider seiner Vorschussanforderung nach § 12 GKG - ohne Eingang des Vorschusses Verhandlungstermin bestimmt.*)

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IMRRS 2021, 1156
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Akteneinsicht auch für den früheren Prozessbevollmächtigten?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.09.2021 - 1 VA 5/21

Der frühere Prozessbevollmächtigte einer Partei ist im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG, in dem er sich gegen die dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Partei von dem Gerichtsvorstand gem. § 299 Abs. 2 ZPO gewährte Einsicht in die Akten des rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreits wendet, regelmäßig nicht i.S.d. § 24 Abs. 1 EGGVG antragsbefugt.*)

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IMRRS 2021, 1154
ProzessualesProzessuales
Beschwerde muss auf schlüssigen Gegenargumenten fußen!

OVG Saarland, Beschluss vom 28.09.2021 - 2 B 207/21

Das Darlegungserfordernis i.S.d. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO verlangt, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten auf die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses eingeht. Es bedarf einer geordneten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung dergestalt, dass der Beschwerdeführer den Streitstoff sichtet, ihn rechtlich durchdringt und sich mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses befasst.*)

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IMRRS 2021, 1155
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zusammenlegung von Kostenpositionen in Betriebskostenabrechnung?

BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - VIII ZR 371/19

1. Das Ergänzungsurteil und das vorangegangene Urteil stellen keine Einheit dar, sondern sind bezüglich der Rechtsmittel - unter anderem im Hinblick auf die Berufungssumme - getrennt zu betrachten.

2. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung ist eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten nicht eng zusammenhängen.

3. Ein solch enger Zusammenhang liegt nicht vor, wenn im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist - wie hier etwa die Kosten der Trinkwasseruntersuchung, der Dachrinnenreinigung und diverse Wartungskosten - und diese in einer Position abgerechnet werden.

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IMRRS 2021, 1146
ProzessualesProzessuales
Klageerwiderung nicht erhalten: Grund für Terminverlegung!

BFH, Beschluss vom 29.07.2021 - IX B 56/20

1. Beantragt der Kläger die Verlegung der mündlichen Verhandlung mit der Begründung, er habe die Klageerwiderung nicht erhalten, kann darin ein erheblicher Grund für die Verlegung des Termins liegen.*)

2. Steht der Zugang der Klageerwiderung nach Aktenlage nicht fest und lässt sich der Schriftsatz auch nicht mehr so rechtzeitig übermitteln, dass eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung verbleibt, muss der Termin verlegt werden. Der Beteiligte ist in diesem Fall insbesondere nicht gehalten, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um sich dort eine Abschrift des Schriftsatzes aushändigen zu lassen, diese im Beisein des Gerichts und der anderen Beteiligten durchzulesen und dann zu entscheiden, ob er sich darauf spontan einlassen kann oder ob er die Vertagung des Termins beantragt.*)

3. Verhandelt das Finanzgericht in Abwesenheit des Klägers mündlich und entscheidet es aufgrund dieser mündlichen Verhandlung zur Sache, verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör, wenn es den Termin auf seinen Antrag hin hätte verlegen müssen.*)

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IMRRS 2021, 1145
ProzessualesProzessuales
Besetzungsrüge muss rechtzeitig erhoben werden!

BVerwG, Beschluss vom 06.09.2021 - 1 B 39.21

Ein Beteiligter kann die Rüge, das erkennende Gericht sei mangels seines (wirksamen) Einverständnisses in eine Entscheidung durch die Berichterstatterin (§ 125 Abs. 1 i.V.m. § 87a Abs. 2 und 3 VwGO) nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, jedenfalls dann nicht mehr erheben, wenn er auch in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten war und sich rügelos auf die mündliche Verhandlung durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin eingelassen hat (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO), die objektiv rechtsirrig, aber für den Beteiligten erkennbar von einer vorliegenden Einwilligung ausgegangen ist.*)

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IMRRS 2021, 1149
ProzessualesProzessuales
Einzelrichter originär zuständig: Kammer darf nicht entscheiden!

BGH, Beschluss vom 21.04.2021 - VII ZB 40/20

1. Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist.

2. Hat über die Erinnerung des Schuldners ein Amtsrichter entschieden, ist die vollbesetzte Kammer nur dann zur Entscheidung über die Beschwerde berufen, wenn der Einzelrichter durch eine gesonderte Entscheidung das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung übertragen hat. Das setzt einen entsprechenden Beschluss des Einzelrichters voraus.

3. Die Beschwerdekammer ist außer in Fällen, in denen die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zweifelhaft ist, nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.

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IMRRS 2021, 1143
ProzessualesProzessuales
Sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichts nach Mahnverfahren?

BayObLG, Beschluss vom 23.09.2021 - 102 AR 15/21

1. Geht dem streitigen Verfahren ein Mahnverfahren voraus, so ist für die sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichts der Streitwert zum Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei diesem maßgeblich, (erst) mit diesem Zeitpunkt tritt auch die Wirkung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (perpetuatio fori) ein.*)

2. Erklärt der Kläger den Rechtsstreit hinsichtlich eines Teils der im Mahnverfahren verfolgten Gegenstände für erledigt, so kommt es für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit des Prozessgerichts nicht darauf an, ob das erledigende Ereignis vor dem Eingang der Akten beim Prozessgericht eingetreten ist, sondern darauf, ob die entsprechende prozessuale Erklärung davor abgegeben worden ist.*)

3. Verweist ein Landgericht einen Rechtsstreit, dem ein Mahnverfahren vorangegangen ist, nach einer Teilerledigterklärung in der Anspruchsbegründung an das Amtsgericht, so kann die Bindungswirkung der Verweisung gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfallen, wenn sich das Landgericht mit der Frage des Fortbestands seiner Zuständigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht auseinandersetzt.*)

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IMRRS 2021, 1144
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2020 - 22 U 1913/19

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2021, 1139
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten zwecks Berufung eingeholt: Vortrag ist kein "neues Vorbringen"!

OLG Dresden, Urteil vom 14.09.2021 - 4 U 1771/20

Legt eine Partei im Arzthaftungsverfahren ein nach Abschluss der Instanz eingeholtes Privatgutachten vor, auf das sie sich zur Begründung ihrer Berufung stützt, kann dieser Vortrag auch dann nicht zurückgewiesen werden, wenn er ein in medizinischer Sicht "neues" Vorbringen enthält, das in erster Instant nicht Gegenstand der Beweisaufnahme war (hier: Übersehen einer Lymeborreliose nach erstinstanzlicher auf eine Herpes-Zoster Infektion gestützter Behandlungsfehlervorwürfe).*)

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IMRRS 2021, 1135
ProzessualesProzessuales
Ohne Anhaltspunkte gilt Auffangstreitwert!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.08.2021 - 4 O 17/21

Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000 Euro anzunehmen.

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IMRRS 2021, 1132
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsbescheid nicht in „gesetzlicher Weise“ ergangen: Kostentragung nach Klagerücknahme?

AG Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2021 - 31 C 159/21

Grundsätzlich sind zwar einem säumigen Beklagten die durch seine Säumnis veranlassten Kosten gemäß § 344 ZPO aufzuerlegen, selbst wenn der Kläger die Klage zurücknimmt (§ 269 ZPO), jedoch nur dann, wenn der Vollstreckungsbescheid (bzw. das Versäumnisurteil) auch in "gesetzlicher Weise" ergangen ist.*)

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IMRRS 2021, 1138
ProzessualesProzessuales
Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschlüsse eines Beschwerdegerichts!

BGH, Beschluss vom 07.09.2021 - V ZB 50/21

1. Gegen Beschlüsse eines Beschwerdegerichts findet nicht das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde statt.

2. Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz bestimmt ist oder das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.

3. Mit der Rechtsbeschwerde kann auch nicht geltend gemacht werden, dass die Vorinstanz die Rechtsbeschwerde hätte zulassen müssen.

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