Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 1132OLG München, Beschluss vom 21.07.2003 - 13 W 1817/03
Die Vorschriften über die Aussetzung des Verfahrens bei Tod eines Beteiligten gemäß § 246 ZPO gelten auch für das selbständige Beweisverfahren.*)
VolltextIMRRS 2003, 1127
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 99/01
Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1126
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - VIII ZB 40/03
Gegen eine nach Rücknahme des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschwerdeverfahren ergangene Entscheidung über die Kosten ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.*)
VolltextIMRRS 2003, 1121
BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1109
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 W 256/02
Das zur Erhebung einer Feststellungsklage (hier: über die Gewährleistungspflicht im Rahmen eines VOB-Vertrages) erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn aufgrund des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens Leistungsklage erhoben werden kann.
VolltextIMRRS 2003, 1106
OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2003 - 17 W 271/02
Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für ein selbständiges Beweisverfahren, das werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln zum Gegenstand hat, ist maßgeblich auf den objektivierbaren Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen. Danach kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Antragstellers in seiner Antragsbegründung an, sondern auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Beweistatsachen.
VolltextIMRRS 2003, 1103
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 1102
BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Zur Auslegung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens.*)
VolltextIMRRS 2003, 1099
BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs gebunden.
2. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen, die sich schon aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben können, ist nach der gesetzlichen Neuregelung eine erneute Beweisaufnahme zwingend geboten.
VolltextIMRRS 2003, 1098
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2003 - 4 U 28/03
1. Zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG bei nur behauptetem ausländischem Wohnsitz einer Partei.*)
2. Ist streitig, ob eine Partei einen ausländischen Wohnsitz hat und damit offen, ob nach § 72 GVG das Landgericht oder nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil zuständig ist, kommt eine Verweisung des Rechtsstreits analog § 281 ZPO, § 17 a GVG durch das unzuständige Gericht jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Berufungsführer bereits auch bei dem an sich zuständigen Gericht form- und fristgerecht Berufung eingelegt hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 1083
GemSOGB, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1080
OLG Rostock, Urteil vom 16.01.2003 - 1 U 78/01
1. Gemäß § 90 Abs. 2 ZVG erwirbt der Ersteher eines Grundstücks zugleich die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt hat. Dazu gehört auch Zubehör nach Maßgabe des § 55 ZVG, wenn es von der Beschlagnahme erfasst ist.
2. Auf das Eigentum eines Dritten erstreckt sich die Versteigerung nur, wenn es sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eintretenden Eigentümers befindet und der Dritte eine Freigabe nach § 37 Nr. 5 ZVG nicht erwirkt hat.
VolltextIMRRS 2003, 1077
OLG Rostock, Beschluss vom 11.03.2003 - 3 U 28/03
Keine Aussicht auf Erfolg hat die Berufung auch dann, wenn die Begründung des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler aufweist oder die nach § 529 ZPO im Berufungsrechtszug zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, das Urteil sich aber im Ergebnis mit anderer Begründung aufrechterhalten lässt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1076
BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.*)
2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.*)
VolltextIMRRS 2003, 1075
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2003 - 4 U 74/03
In der Übertragung der Fristeneintragung auf eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsgehilfin, die sich zudem noch im ersten Ausbildungsjahr befindet, liegt ein Organisationsverschulden in der Rechtsanwaltskanzlei.*)
VolltextIMRRS 2003, 1074
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2003 - 14 U 207/01
1. Ein anhängiger Rechtsstreit wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gemäß § 240 S. 2 ZPO unterbrochen, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wird (Anschluß an BGH NJW 1999, S. 2822 f.).*)
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter weder eine natürliche Person noch eine nicht insolvente juristische Person ist, ist die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter unwirksam. Die Prozeßführungsbefugnis geht durch eine solche Freigabe nicht auf den Schuldner über. Die vom Schuldner nach unwirksamer Freigabe erklärte Aufnahme des Rechtsstreits führt daher nicht zur Beendigung der Unterbrechung.*)
VolltextIMRRS 2003, 1070
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 W 16/03
In einem der Feststellung von Baumängeln dienenden selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Antragsteller, sondern nach den Mängelbeseitigungskosten, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1068
BGH, Beschluss vom 13.08.2003 - XII ZR 303/02
a) Zu den Anforderungen an ein Berufungsurteil, gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet.*)
b) Zur Notwendigkeit eines Tatbestandes in einem der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegenden Berufungsurteil, für das nach § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten.*)
VolltextIMRRS 2003, 1064
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 148/03
Die mit der Pfändung eines Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (hier: Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede).*)
VolltextIMRRS 2003, 1061
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02
a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)
b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)
VolltextIMRRS 2003, 1058
BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 277/00
Das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse entfällt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 neu geregelten Verjährungsrechts regelmäßig nicht deshalb, weil der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte.*)
VolltextIMRRS 2003, 1055
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 62/03
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann nicht mit Rücksicht auf eine gerichtsbekannte eidesstattliche Versicherung des Schuldners und das ihr zugrundeliegende Vermögensverzeichnis verneint werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1054
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Was dem Vollstreckungsschuldner bei der erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt verbleiben muß, entspricht in der Regel dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der Abschnitte 2 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes. Der Freibetrag kann nicht nach den Grundsätzen bemessen werden, die im Unterhaltsrecht für den sogenannten notwendigen Selbstbehalt gelten, der in der Regel etwas oberhalb der Sozialhilfesätze liegt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1043
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 187/02
a) Ein Berufungsurteil beruht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.*)
b) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sich nach einer rechtlichen Überprüfung in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Berufungsurteil aus anderen Gründen als richtig darstellt.*)
c) Ist die Revision wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zugelassen, so ist die Überprüfung des Berufungsurteils in dem Revisionsverfahren, als das das Beschwerdeverfahren gemäß § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO fortgesetzt wird, nicht auf die Gesichtspunkte beschränkt, die für die Zulassung der Revision maßgebend waren.*)
VolltextIMRRS 2003, 1039
BGH, Beschluss vom 31.07.2003 - III ZB 58/02
Für die Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (steckengebliebenen) Enteignungsentschädigung ist der Zivilrechtsweg gegeben.*)
VolltextIMRRS 2003, 1037
BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn es sich gegen eine greifbar gesetzeswidrige Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren richtet, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ist (Ergänzung zu BGHZ 150, 133).*)
VolltextIMRRS 2003, 1034
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - IX ZB 539/02
a) Legt der Schuldner gegen eine die Stundung der Verfahrenskosten ablehnende Entscheidung Beschwerde ein, kann er für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; § 4a InsO enthält insoweit keine Sonderregelung.*)
b) Lehnt das Beschwerdegericht die Gewährung von Prozeßkostenhilfe ab, weil es irrig annimmt, die Vorschriften der §§ 114 ff ZPO seien durch die Bestimmung des § 4a InsO ausgeschlossen, ist eine Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen worden ist.*)
c) Der Schuldner kann im Stundungsverfahren formlos die Angaben machen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob sein Vermögen voraussichtlich die anfallenden Verfahrenskosten deckt; zur Benutzung eines vom Insolvenzgericht ausgegebenen Formulars ist er nicht verpflichtet.*)
d) Die Angaben sind inhaltlich am Maßstab der nach § 20 Abs. 1 InsO geltenden Auskunftspflicht auszurichten; sind sie unvollständig, muß das Insolvenzgericht den Schuldner darauf hinweisen, welche Punkte ergänzungsbedürftig sind.*)
e) Der Schuldner hat gegen seinen finanziell leistungsfähigen Ehepartner keinen Anspruch auf Kostenvorschuß, wenn seine Insolvenz im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die weder zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen wurden noch aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen.*)
f) Der Schuldner, dem ein Kostenvorschußanspruch zusteht, kann grundsätzlich nicht Stundung der Verfahrenskosten verlangen.*)
g) Einem Schuldner, der wegen Sprachschwierigkeiten nicht in der Lage ist, die ihm erteilten Auflagen zu erfüllen, hat das Insolvenzgericht einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1033
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZB 8/03
a) Maßgeblich für die Zeitbestimmung, die erforderlich ist, um die Einhaltung von prozessualen Fristen zu beurteilen, ist die gesetzliche Zeit im Sinne von §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung vom 25. Juli 1978 (BGBl. I 1110, ber. 1262).*)
b) Zur Bedeutung des Zeitnachweises in Abrechnungen von Telekommunikationsverbindungen der Telekom für die Ermittlung der gesetzlichen Zeit, wenn die Zeitangabe der Abrechnung von der Zeitangabe eines gerichtlichen Telefaxgerätes abweicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 1028
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2003 - 9 W 43/03
Über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch hat ein Einzelrichter zu entscheiden, sofern das Verfahren ab 1.1.2002 anhängig wurde.*)
VolltextIMRRS 2003, 1027
OLG Dresden, Beschluss vom 11.07.2003 - 2 U 382/03
Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO kann die Berufung im Rahmen der zu § 301 ZPO entwickelten Grundsätze auch teilweise zurückgewiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1024
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Der Vortrag einer Partei, der Vertrag sei mit dem Gegner zustande gekommen, kann Gegenstand eines Geständnisses im Sinne des § 288 ZPO sein.*)
VolltextIMRRS 2003, 1022
BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 385/98
Zur Unterbrechung der Verjährung durch den Antrag eines Prozeßstandschafters auf Erlaß eines Mahnbescheids.*)
VolltextIMRRS 2003, 1019
KG, Urteil vom 21.08.2003 - 27 U 338/02
Der Nachbar einer Baumaßnahme wird in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauherrn einbezogen. Dem Nachbarn stehen damit vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Bauunternehmer zu.
VolltextIMRRS 2003, 1017
BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Erklärt der Beklagte nach Klagezustellung mit einer bereits vor Klageerhebung der Klageforderung aufrechenbar gegenüberstehenden Forderung gegen diese die Aufrechnung, so ist trotz der materiell-rechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB) erst die Aufrechnungserklärung das "erledigende Ereignis" für eine bis dahin zulässige und begründete Klage.*)
VolltextIMRRS 2003, 1015
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 124/03
Für die Lohnpfändung darf dem Gläubiger die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1013
BGH, Beschluss vom 15.07.2003 - VIII ZB 30/03
§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG findet auch auf Mietstreitigkeiten Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2003, 1012
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - VIII ZB 55/03
Bei der Prüfung der Frage, ob der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme übersteigt, ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1010
OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2003 - 3 W 47/03
Ein Rechtsstreit im Sinn des § 494a ZPO ist auch dann gegeben, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494a Rdnr. 2; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494a Rdnr. 4). Für eine Fristsetzung zur Klageerhebung ist deshalb in diesen Fällen kein Raum.
VolltextIMRRS 2003, 1007
BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 8/02
Zur notwendigen Auseinandersetzung mit sachverständigen Stellungnahmen und Berücksichtigung des Ansehens von Sachverständigen in Bauprozessen.
VolltextIMRRS 2003, 1006
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZB 5/03
Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter.
VolltextIMRRS 2003, 1005
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZR 209/01
Die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden als Kläger eine notwendige Streitgenossenschaft. Einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch können sie nur gemeinsam geltend machen; eine in Bezug auf einzelne klagende Gesellschafter ergehende Entscheidung ist unzulässig. Deshalb muß nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters das Verfahren insgesamt ausgesetzt werden.
VolltextIMRRS 2003, 1002
OLG Bremen, Beschluss vom 27.06.2003 - Verg 2/2002
Dem Rechtsanwalt sind für Geschäftsreisen als Reisekosten unter anderem die Fahrtkosten zu erstatten. Der Anwalt darf das für ihn bequemste und zeitlich günstigste Verkehrsmittel wählen. Diese Wahl ist auch für die Erstattungspflicht maßgebend, sofern die Aufwendungen nicht angesichts der Bedeutung des Rechtsstreits missbräuchlich wäre.
VolltextIMRRS 2003, 0991
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.05.2003 - 10 U 460/02
Es ist begegnet in verfahrensrechtlicher Hinsicht keinen Bedenken, die Berufung einzelner Prozessbeteiligter nach § 522 ZPO zurückzuweisen, bezüglich anderer hingegen in die mündliche Verhandlung einzutreten. § 522 ZPO lässt eine unterschiedliche verfahrensrechtliche Behandlung verschiedener Prozessbeteiligter zu. Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 105/02; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 20.2.2003 VersR 2003, 658).*)
VolltextIMRRS 2003, 0985
BGH, Beschluss vom 25.06.2003 - IV ZR 366/02
Der Bundesgerichtshof ist an eine Entscheidung des Berufungsgerichts, die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, gebunden. Dies hindert den Bundesgerichtshof jedoch nicht, die vom Revisionskläger beantragte Prozeßkostenhilfe wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung zu versagen.
VolltextIMRRS 2003, 0984
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 57/02
Haben die Parteien eines schiedsgerichtlichen Verfahrens dieses durch Vergleich erledigt, so bewirkt dies auch, wenn sie nichts anderes vereinbart haben, dass die Kosten des Verfahrens der Schiedsrechterablehnung vor dem staatlichen Gericht gegeneinander aufgehoben werden.
VolltextIMRRS 2003, 0981
BGH, Urteil vom 14.05.2003 - XII ZR 186/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 0980
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 13 U 117/02
Die pauschale Rüge gegenüber der Schlussrechnung des Generalunternehmers, es sei nicht geklärt, ob die dort spezifizierten Arbeiten im einzelnen (allesamt) erforderlich waren, ist jedenfalls dann unsubstanziiert und damit im Prozess unbeachtlich, wenn der Beklagte selbst fachkundig ist und zusätzlich einen Architekten beschäftigt.
VolltextIMRRS 2003, 0979
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.04.2003 - 4 U 98/02
Behauptet der Beklagte erstmals im Berufungsrechtszug, die Schlussrechnung des klagenden Architekten sei nicht prüffähig, weil ihr keine Kostenermittlungen beigefügt worden seien, so handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, das nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2003, 0978
BGH, Beschluss vom 30.03.2000 - VII ZR 213/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 0977
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2003 - 4 U 158/01
1. Für die Klage gegen einen in Deutschland ansässigen Miteigentümer einer niederländischen Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung rückständigen Wohngelds sind nach Art. 16 Abs. 1 a) EuGVÜ die niederländischen Gerichte international zuständig.*)
2. Die Frage, ob ein in deutscher Sprache verfasstes Schreiben des Wohnungseigentümers an den Bevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft als Anerkenntnis der Forderung zu werten ist, ist mangels einer Rechtswahl nach niederländischem Recht zu beurteilen, dem auch die Wohngeldforderung unterliegt.*)
3. Da ein Anerkenntnis nach niederländischem Recht durch Feststellungsvertrag zustande kommt, liegt kein bindendes Anerkenntnis vor, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft das Ratenzahlungsangebot des Wohnungseigentümers nicht in angemessener Zeit angenommen hat.*)
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