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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

15968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0443
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorläufige Einstellung aufgrund Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 335/02

a) Stellt der Drittwiderspruchskläger dem Gläubiger zur Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine pfandgleiche Sicherheit (Prozeßbürgschaft), so liegt dem regelmäßig ein selbständiges Garantieversprechen des Inhalts zugrunde, im Falle der Klageabweisung für einen sog. "Aufhebungsschaden" aufzukommen.*)

b) Übernimmt die Bank zunächst für die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung eine Prozeßbürgschaft und wird die Bürgschaftssumme später wegen der Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme erhöht, so liegt darin eine stillschweigende und nach § 350 HGB formfreie Änderung des Sicherungszwecks.*)

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IMRRS 2004, 0442
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung des PKW eines Gehbehinderten

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

Der Pkw eines "außergewöhnlich gehbehinderten" Schuldners unterliegt im Regelfall nicht der Pfändung, selbst wenn der Schuldner nicht erwerbstätig ist.*)

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IMRRS 2004, 0440
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen richterlicher Fürsorgepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2004 - 5 U 46/03

Wenn ein Rechtsanwalt bei Einlegen der Berufung die durch das ZPO-RG geänderten Zuständigkeiten (hier § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG – formale Auslandsberührung) nicht beachtet, kommt grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.*)

Wiedereinsetzung kann zu gewähren sein, wenn das angerufene unzuständige Gericht zur Wahrung des Anspruches auf ein faires Verfahren im Rahmen der ihm obliegenden Fürsorgepflicht die Berufungsschrift an das zuständige Gericht hätte weiterleiten müssen.*)

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IMRRS 2004, 0439
NotareNotare
Belehrungspflicht bei der Niederlegung des Vertragswillens

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 324/01

Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.*)

Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.*)

Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.*)

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IMRRS 2004, 0434
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Rückforderung der Bauabzugssteuer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 - 19 W 45/03

Für den Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von nach Insolvenzeröffnung an die Finanzbehörden gezahlter Bauabzugssteuer ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

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IMRRS 2004, 0433
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verfahren läuft noch: § 493 ZPO anwendbar?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2003 - 4 W 56/03

§ 493 ZPO ist entsprechend anzuwenden, wenn sich die Parteien auf Tatsachen berufen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahren sind.*)

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IMRRS 2004, 0430
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2004 - 17 U 71/03

1. Die Bindungswirkung für das Nachverfahren greift auch ein, wenn der scheckrechtliche Anspruch im Urkundenprozess anerkannt wurde.*)

2. Unstreitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz ist jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn es andernfalls zu einer evident unrichtigen Entscheidung käme und keine weiteren Beweiserhebungen erforderlich werden.*)

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IMRRS 2004, 0420
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZB 192/02

a) Ist das Beschwerdegericht in einem Prozeßkostenhilfeverfahren der Ansicht, daß die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegen, so muß es bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Prozeßkostenhilfe bewilligen.*)

b) Hat das Beschwerdegericht den Antrag auf Prozeßkostenhilfe abgelehnt und dennoch die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluß zugelassen, so ist das Revisionsgericht zwar an die Zulassung gebunden (§ 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO). Der Beschluß ist jedoch aufzuheben, weil er gegen das in Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgte Gebot der Rechtsschutzgleichheit verstößt.*)

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IMRRS 2004, 0419
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unzulässige Ausforschungspfändung

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 229/03

Der Formularantrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich.*)

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IMRRS 2004, 0418
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - FGG: Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung

BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - V ZB 63/03

a) In Prozeßkostenhilfeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann eine Beschwerdeentscheidung nur nach einer Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angefochten werden.*)

b) Zuständig für die Entscheidung über eine solche sofortige weitere Beschwerde ist grundsätzlich das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes kann nur im Fall einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG gegeben sein.*)

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IMRRS 2004, 0417
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03

Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.*)

Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, so beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozeßreformgesetzes.*)

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.*)

Auch bei einem Verfahrensfehler des erstinstanzlichen Gerichts obliegt dem Berufungsgericht nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 2 ZPO die tatsächliche Inhaltskontrolle des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsrüge.*)

Für schriftsätzlich angekündigtes Vorbringen kommt dem Urteilstatbestand keine negative Beweiskraft zu.*)

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IMRRS 2004, 0414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

OLG Bremen, Beschluss vom 11.12.2003 - Verg 5/2003

Werden Angaben in einer Form geäußert, die juristisch-spitzfindiger Wortauslegung nicht vollständig Rechnung trägt, ist dies durch den Umstand entschuldbar, dass die Äußerungen von Technikern bzw. Ingenieuren stammen oder veranlasst worden sind, die sich einer vom Juristischen abweichenden Fachsprache bedienen.

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IMRRS 2004, 0410
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Einstellen einer Grundschuld in fiktiven Verteilungsplan

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 135/03

Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustellenden fiktiven Verteilungsplan mit ihrem Nominalbetrag (Kapital nebst Zinsen und anderen Nebenleistungen) einzustellen.*)

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IMRRS 2004, 0409
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 04.03.2004 - IX ZB 121/03

Der Berufungsführer kann nach neuem Recht grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß ihm ohne Einwilligung des Gegners eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bewilligt wird.*)

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IMRRS 2004, 0406
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung

BGH, Urteil vom 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

Zum Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung, wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen worden ist und der Verkäufer anschließend einen schriftlichen Vertrag, der zugleich als Rechnung gelten soll, unter Bezugnahme auf dort abgedruckte Verkaufsbedingungen, die eine formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung enthalten, übersendet.*)

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IMRRS 2004, 0403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Einhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - IV ZR 458/02

Zu den Anforderungen an die Einhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG durch Klageerhebung, wenn die fristgerecht bei Gericht eingegangene Klage nicht unterschrieben war.*)

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IMRRS 2004, 0402
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Zulässigkeit des sofortigen Zuschlags

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 196/03

Aus der Gewährleistung des Eigentums und deren Einwirkung auf das Zwangsversteigerungsverfahren lassen sich keine allgemeingültigen Verfahrensregeln herleiten. Ob aus dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens ein besonderer Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung anzusetzen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Nichterscheinen des Schuldners im Versteigerungstermin hindert den sofortigen Zuschlag regelmäßig nicht.*)

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IMRRS 2004, 0400
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Versagungsgrund für Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

§ 83 Nr. 6 ZVG stellt einen Auffangtatbestand für sämtliche Fälle dar, in denen die Zwangsversteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens aus einem anderen Grunde als den in § 83 Nr. 1 bis 5 ZVG genannten Verfahrensmängeln unzulässig ist. Ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG ist auch das Fehlen der Ausfertigung des Titels im Versteigerungstermin. Wird trotz dieses Mangels der Zuschlag erteilt, legt der Gläubiger die Ausfertigung aber spätestens im Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde vor, so ist der Zuschlag nicht zu versagen, wenn festgestellt wird, daß der Titel während des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens unverändert Bestand hatte. In einem solchen Fall werden trotz des an sich gegebenen Versagungsgrundes die Rechte des Schuldners nicht beeinträchtigt, so daß sich der Versagungsgrund nicht auswirkt.*)

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IMRRS 2004, 0399
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03

a) Ein die Prozeßkostenhilfe versagender Beschluß erlangt auch nach der Neufassung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Falle seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft.*)

b) Einem neuerlichen Antrag auf Prozeßkostenhilfe kann es aber am Rechtsschutzbedürfnis fehlen.*)

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IMRRS 2004, 0394
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umsatzsteuererstattung durch unterliegende Partei

KG, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 W 350/03

1. Umsatzsteuer auf die Vergütung des Rechtsanwalts ist nach § 25 Abs. 2 BRAGO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur zu erstatten, wenn sie anfällt.*)

2. Zur Glaubhaftmachung des Ansatzes gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt die Erklärung des Prozessbevollmächtigten, die dem Mandanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sei beglichen und an das Finanzamt abgeführt worden. Die Erklärung des Antragstellers zur Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist hierfür nicht maßgebend, jedoch hat im Kostenfestsetzungsverfahren eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts überhaupt zu unterbleiben; das gilt auch bei zweifelhaftem Anfall der Umsatzsteuer auf die Vergütung des Rechtsanwalts (hier: Anwendung des § 3 a Abs. 2 UStG - Prozessvertretung des außerhalb der EG wohnhaften Mandanten als sonstige Leistung im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken).*)

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IMRRS 2004, 0392
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hemmung der Verjährung bei schwebenden Verhandlungen

BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 429/02

Die Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien wird durch die Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, grundsätzlich nicht berührt.*)

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IMRRS 2004, 0390
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Jena, Beschluss vom 20.11.2003 - 5 W 288/03

Bei den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens handelt es sich im Rahmen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses um Nebenforderungen i.S.d. § 4 ZPO, selbst wenn sie in den bezifferten Hauptantrag eingerechnet wurden.*)

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IMRRS 2004, 0384
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Standort des Bauwerks als gerichtlich bestimmter Gerichtsstand

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Z AR 134/03

Bestimmung eines besonderen Gerichtsstandes an Stelle eines allgemeinen Gerichtsstandes in einem Ausnahmefall aus Zweckmäßigkeitsgründen.*)

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IMRRS 2004, 0383
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schließt Prozessvergleich Kostenerstattungsanspruch aus?

KG, Beschluss vom 07.01.2004 - 24 W 297/03

Die Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1948 bzw. 3354), wonach Prozessvergleiche der Parteien einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers gegen den Gegner der unterstützten Partei ausschließen können, ist auf die gesetzlich zwingenden Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers im Falle der Klage- oder Rechtsmittelrücknahme (§§ 269 III, 516 III ZPO) nicht anzuwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.*)

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IMRRS 2004, 0380
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung bei offensichtlich unzulässiger Gehörsrüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2004 - 24 U 36/03

Die Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen die Zurückweisung einer Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO bedarf jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die Rüge offensichtlich unbegründet ist.*)

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IMRRS 2004, 0379
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzuständigkeitsrüge: Voraussetzungen einer Präklusion

BayObLG, Beschluss vom 16.01.2004 - 4 Z Sch 22/03

Zu den Voraussetzungen einer Präklusion der Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts.*)

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IMRRS 2004, 0371
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2004 - 1 AR 0016/04

Dem Verweisungsbeschluss wird die Bindungswirkung abgesprochen, wenn er sich als (objektiv) "willkürlich" erweist. Eine solche "objektive" Willkür kann vorliegen, wenn sich aus dem Akteninhalt ausdrücklich Hinweise auf die Zuständigkeit des zu verweisenden Gerichts ergeben und der Verweisungsbeschluss sich hiermit nicht auseinandersetzt.

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IMRRS 2004, 0369
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 37/03

a) Die nach dem Zeitaufwand bestimmte Vergütung des Zwangsverwalters von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, kann bei der Bemessung des Stundensatzes nicht an die Vergütung von Berufsbetreuern angelehnt werden.*)

b) Für in die Jahre 2000 bis 2003 fallende Abrechnungszeiträume kann die zeitbezogene Vergütung des Zwangsverwalters gemäß § 26 ZwVerwVO bereits nach dem Stundensatzrahmen bemessen werden, der nach § 19 Abs. 1, § 25 ZwVwV erst für Abrechnungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden ist.*)

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IMRRS 2004, 0366
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Bindung an bestandskräftige Entscheidung d. Verwaltungsbehörde

BGH, Urteil vom 04.02.2004 - XII ZR 301/01

a) Zur Bindung der Zivilgerichte an bestandskräftige Entscheidungen der Verwaltungsbehörde (hier: Versagung der Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages mit einer Gemeinde).*)

b) Auch langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte i.S. von § 100 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.*)

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IMRRS 2004, 0365
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Billigkeitsentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO

BGH, Beschluss vom 10.02.2004 - VI ZR 110/03

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO kann das Gericht berücksichtigen, daß sich die beklagte Partei durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrags und Erklärung zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (Anschluß an BAG, Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).*)

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IMRRS 2004, 0364
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZR 125/03

a) Die Berichtigung des Berufungsurteils hat auf den Beginn und Lauf der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich keinen Einfluß.*)

b) Grundlage der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ist auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen. Dieses muß allerdings die Bindung des Revisionsgerichts durch § 559 ZPO beachten.*)

c) Inhaltliche, die Wiedergabe des Streitstoffs betreffende Mängel des Berufungsurteils, die im Revisionsverfahren zur Aufhebung von Amts wegen führen, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Zulassung der Revision (Fortführung des Senatsbeschl. v. 26. Juni 2003, V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).*)

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IMRRS 2004, 0362
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenz- als Vollstreckungsgericht: Rechtsmittelzug

BGH, Beschluss vom 05.02.2004 - IX ZB 97/03

Der Rechtsmittelzug richtet sich nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet.*)

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IMRRS 2004, 0361
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsformwechsel oder Rechtsnachfolge?

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 162/03

Bei der Umwandlung der früheren DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft durch das Gesetz vom 13. August 1998 (BGBl. I S. 2102) handelt es sich um den unmittelbar durch Gesetz bewirkten identitätswahrenden Rechtsformwechsel und nicht um einen Fall der Rechtsnachfolge.*)

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IMRRS 2004, 0360
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versäumung einer Frist

BGH, Beschluss vom 27.01.2004 - VI ZB 39/03

Zu der Frage, unter welchen Umständen das Verschulden eines bei dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei angestellten Rechtsanwalts an einer Fristversäumung dem Verschulden der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO gleichsteht.*)

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IMRRS 2004, 0358
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erlass eines Protokollurteils

BGH, Urteil vom 06.02.2004 - V ZR 249/03

a) Auch das sogenannte Protokollurteil nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO muß nicht sogleich im Anschluß an die mündliche Verhandlung über die Berufung, über die in dem Urteil entschieden wird, verkündet werden; möglich ist auch die Verkündung am Schluß der Sitzung, nachdem das Berufungsgericht noch andere Sachen verhandelt hat.*)

b) Bei dem Erlaß eines Protokollurteils muß das Sitzungsprotokoll neben den übrigen Angaben nach § 160 ZPO die Urteilsformel, die Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die Verkündung des Urteils enthalten.*)

c) Der Protokollinhalt nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO bildet die für die revisionsrechtliche Überprüfung des Protokollurteils nach §§ 545, 559 ZPO erforderliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage; er hat insoweit dieselbe Funktion wie die Bezugnahmen und Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO in einem Berufungsurteil, das in einem späteren Termin verkündet wird.*)

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IMRRS 2004, 0357
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann kann Grundurteil erlassen werden?

BGH, Urteil vom 29.01.2004 - I ZR 162/01

Der Umstand, daß ein Teil einer einheitlichen Klageforderung eindeutig unbegründet ist, steht dem Erlaß eines Grundurteils nicht entgegen.*)

Zur Frage der Erfüllung der den Frachtführer beim Vorliegen von Anhaltspunkten für ein vorsatzgleiches Verschulden i.S. des Art. 29 CMR treffenden Einlassungsobliegenheit.*)

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IMRRS 2004, 0356
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis i.S. von § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 21/03

a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft.*)

b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i.S. von § 93 ZPO anerkennen.*)

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IMRRS 2004, 0354
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenforderungen aus Anwaltsverträgen: Gerichtsstand

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - IX ZR 101/03

Für Gebührenforderungen aus Anwaltsverträgen besteht in der Regel kein Gerichtsstand des Erfüllungsorts am Kanzleisitz (Anschluß an BGH, Beschl. v. 11. November 2003 - X ARZ 91/03, z.V.b. in BGHZ).*)

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IMRRS 2004, 0350
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangvollstreckung

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - VIII ZR 290/03

1. Der Schuldner kann sich nur dann auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils berufen, wenn er bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.

2. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben.

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IMRRS 2004, 0349
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Einstellung der Zwangvollstreckung

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - VIII ZR 289/03

1. Der Schuldner kann sich nur dann auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils berufen, wenn er bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hat der Schuldner dies versäumt, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht.

2. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben.

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IMRRS 2004, 0347
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Überprüfung der Vertragsauslegung des Berufungsgericht

BGH, Beschluss vom 18.02.2004 - XII ZR 196/99

1. § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO findet entsprechend § 47 KO keine Anwendung auf Vollstreckungsmaßnahmen von dinglich gesicherten Gläubigern.

2. Die Auslegung einzelvertraglicher Regelungen durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind.

3. § 54 KO ist im Gesamtvollstreckungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.

4. Im Verhältnis zum Zwangsversteigerungsgesetz gehen die einschlägigen insolvenzrechtlichen Bestimmungen (hier: § 7 Abs. 5 GesO) vor.

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IMRRS 2004, 0345
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Klage

OLG München, Beschluss vom 12.03.2004 - 29 W 2840/03

1. Beantragt ein Kläger eine Kostenentscheidung gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, so kann ihm das Gericht ohne Antrag des Beklagten die Kosten des Rechtsstreits nicht auferlegen.*)

2. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist auch anwendbar, wenn

a) die Klage erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird und

b) der Klageanlass bereits vor Einreichung der Klage weggefallen ist.*)

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IMRRS 2004, 0343
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZR 247/03

Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn mehrere Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu einer im Ergebnis richtigen Entscheidung führen (Abgrenzung zu Senat, Beschl. v. 2. Oktober 2003, V ZB 72/02, NJW 2004, 72).*)

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IMRRS 2004, 0338
SachverständigeSachverständige
Würdigung des Gutachtens

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02

Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.*)

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IMRRS 2004, 0337
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inhalt des Berufungsurteils bei sog. "Stuhlurteil"

BGH, Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 94/03

Die Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind für Urteile, die in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet werden, nicht herabgesetzt. § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO erlaubt es nur, die nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO für den Inhalt des Urteils unerläßlichen Darstellungen in das Protokoll zu verlagern.*)

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IMRRS 2004, 0336
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsweg zu den Sozialgerichten

BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - I ZB 19/03

Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG ist nicht auf Streitigkeiten beschränkt, an denen zumindest eine der Parteien als Leistungsträger oder Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt ist, sondern ist auch gegeben, wenn eine Partei gleichsam als Repräsentant von Leistungserbringern (hier: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) in Anspruch genommen wird.*)

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IMRRS 2004, 0334
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Klage im Sinne von § 494a ZPO

OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.03.2004 - 8 W 56/03

1. Die Kostenfolge des § 494 a Abs. 2 ZPO ist jedenfalls dann auszusprechen, wenn die in Aussicht genommene Klage aufgrund Mängelbeseitigung durch Dritte gegenstandlos geworden ist, dem Beweisgegner aber kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht.*)

2. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht durch den Antragsgegner, sondern durch einen Dritten, hat der Antragsteller des Beweisverfahrens die Alternative, entweder vor Erfüllung der Mängelbeseitigung Hauptsacheklage zu erheben mit der Folge einer Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren oder die Kosten des Beweisverfahrens tragen zu müssen.

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IMRRS 2004, 0333
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision bei mehreren Rechtsfehlern

BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 72/02

Beruht eine falsche Entscheidung alternativ auf mehreren Rechtsfehlern, ist der Zugang zur Revision verschlossen, wenn sich darunter einer befindet, an dessen Bereinigung kein öffentliches Interesse im Sinne der Zulassungsgründe dargelegt wird.*)

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IMRRS 2004, 0328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Möglichkeit der Überprüfung von Tatsachen im Nachverfahren

BGH, Urteil vom 10.02.2004 - XI ZR 36/03

a) Bei einem Urkundenprozeß sind diejenigen Teile des Streitverhältnisses, die im Vorbehaltsurteil beschieden werden mußten, damit es überhaupt ergehen konnte, als endgültig beschieden dem Streit im Nachverfahren entzogen.*)

b) Der Beklagte kann im Nachverfahren die Echtheit einer Privaturkunde nicht nur dann bestreiten, wenn er sich dazu im Urkundenprozeß nicht erklärt hat, sondern auch dann, wenn das Gericht sein Bestreiten im Urkundenprozeß nicht als ausreichend angesehen und die Echtheit der Urkunde daher keiner Prüfung unterzogen hat.*)

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IMRRS 2004, 0325
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsmittel gegen Festsetzung des Verkehrswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

1. Die Vorschrift des § 182 ZPO a.F. stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den darin genannten Voraussetzungen abhängig ist. Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es nicht an.

2. Haben ungewöhnliche Umstände dazu geführt, dass der Zustellungsempfänger von dem Zugang einer Nachricht unverschuldet keine Kenntnis erlangt hat und auf diese Weise die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels abgelaufen ist, sind seine Rechte dadurch gewahrt, dass er die Möglichkeit hat, gemäß §§ 233 ff ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken.

3. Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen, die nicht schon mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG hätten geltend gemacht werden können, eine Anpassung erfordern. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert gegebenenfalls von Amts wegen anzupassen.

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