Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 0902OLG Frankfurt, Urteil vom 26.04.2004 - 1 U 265/03
Zum Begriff der Wohnung im Sinne § 178 Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2004, 0901
KG, Beschluss vom 26.04.2004 - 22 W 19/04
Das bei dem Landgericht eingegangene PKH-Gesuch ist insgesamt zurückzuweisen, wenn die beabsichtigte Klage nur zu einem Teil Aussicht auf Erfolg hat, der unterhalb der Zuständigkeit des Landgerichts liegt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0900
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.04.2004 - 15 UF 38/04
Am Ablauf der absoluten Berufungsfrist von 5 Monaten nach Verkündung des Urteils ändert auch die spätere Zustellung des zwischenzeitlich abgefassten Urteils nichts. Wussten die Prozessbevollmächtigten der Parteien von der Verkündung, kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0899
BVerfG, Beschluss vom 15.04.2004 - 1 BvR 622/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0896
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2004 - 2 W 20/04
Zum Anwaltszwang im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht*)
VolltextIMRRS 2004, 0892
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2004 - 1 U 275/03
Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor die Berufung begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten nach der Zurücknahme des unbegründet gebliebenen Rechtsmittels nur die halbe Prozessgebühr zu erstatten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0889
BGH, Beschluss vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04
a) Im Rahmen einer bewilligten Prozeßkostenhilfe ist bei der Beiordnung eines nicht bei dem Prozeßgericht niedergelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts i.S. von § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen. Nur wenn dieses nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" i.S. von § 126 Abs. 1 Satz 2 1. Halbs. BRAGO beigeordnet werden.*)
b) Der Partei ist auf Antrag zusätzlich ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins beizuordnen, wenn in besonders gelagerten Einzelfällen Reisekosten nach § 126 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BRAGO geschuldet sind und diese die Kosten des unterbevollmächtigten Rechtsanwalts annähernd erreichen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0888
BGH, Urteil vom 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Auch wenn durch das angefochtene Urteil nur über den Grund des Anspruchs entschieden worden ist, setzt eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszuges einen entsprechenden Antrag einer Partei voraus.*)
Die Überweisungsbank trifft ausnahmsweise eine Rückfragepflicht gegenüber dem Auftraggeber, wenn sich der Verdacht eines Mißbrauchs der Vertretungsmacht durch dessen Vertreter aufdrängen muß.*)
VolltextIMRRS 2004, 0887
BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03
a) Auch nach der Reform der Zivilprozeßordnung dürfen beim Vortrag zu medizinischen Fragen im Arzthaftungsprozeß an den Vortrag zu Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten ebenso wie an den klagebegründenden Sachvortrag nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.*)
b) Der Patient und sein Prozeßbevollmächtigter sind nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozeßführung medizinisches Fachwissen anzueignen.*)
c) Läßt das Berufungsgericht fehlerhaft Vorbringen nicht zu, weil es zu Unrecht dieses für neu hält oder Nachlässigkeit bejaht (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), so kann es sich nicht auf die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen berufen, wenn die Berücksichtigung des Vorbringens zu Zweifeln im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hätte führen müssen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0886
BGH, Beschluss vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03
a) Es besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befaßten Gerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern.*)
b) Ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten wirkt sich nur dann nicht mehr aus, wenn die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 0881
OLG Rostock, Urteil vom 26.05.2003 - 3 U 85/02
1. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ist der Vermieter, der eine Mietminderung des Mieters von einem Dritten ersetzt verlangt, gehalten, die Berechtigung der Mietminderung zu überprüfen und eine übermäßige Minderung abzuwehren.
2. Gegen eine Kostenmischentscheidung im Urteil, die teils gem. § 91a ZPO, teils nach den sonstigen Kostenregelungen ergeht, ist die Berufung zulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil auch zur Hauptsache angreift.*)
3. Ist nach der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache Gegenstand der Berufung auch der auf § 91a ZPO beruhende Teil der Kostenentscheidung, so ist für diesen Berufungsangriff ein gesonderter Streitwert festzusetzen, der sich nach Kosteninteresse richtet.*)
VolltextIMRRS 2004, 0877
BGH, Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 282/03
Hält das Berufungsgericht im Gegensatz zum Ausgangsgericht eine Forderung nicht für verjährt, so muss es über den Grund des Anspruchs entscheiden, bevor es die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweist.
VolltextIMRRS 2004, 0873
BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 34/03
a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar.*)
b) Über diese Kosten kann gegebenenfalls gemäß § 96 ZPO gesondert entschieden werden.*)
c) Die Erstattungsfähigkeit der gerichtlichen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufgrund des Kostenausspruchs im Urteil hängt nicht davon ab, ob das Beweisergebnis verwertet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0867
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2004 - 100 W 1/04 (Baul)
Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor die Berufung begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten nach der Zurücknahme des unbegründet gebliebenen Rechtsmittels nur die halbe Prozessgebühr zu erstatten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0866
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2004 - 4 W (Baul) 284/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0865
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2004 - 12 W 160/03
Kostenerstattung der Gerichtskosten des selbstständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme.*)
VolltextIMRRS 2004, 0864
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 U 28/03
Wird über die Hauptsache durch Vollstreckungsbescheid und über die Kosten nach einem auf den Kostenpunkt beschränkten Einspruch durch kontradiktorisches Urteil entschieden, ist dieses gemäß § 99 Abs. 1 ZPO zwar nicht mit der Berufung, aber in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar; § 93 ZPO ist entsprechend anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2004, 0863
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2004 - 20 W 46/04
1. Ein formloses Schreiben des Grundbuchrechtspflegers ohne Fristsetzung und Zustellung, in dem mitgeteilt wird, aus welchen Gründen eine Vereinigung nach § 5 GBO nicht möglich sei, stellt keine anfechtbare Sachentscheidung im Sinn des § 71 Abs. 1 GBO dar.*)
2. Die Vereinigung zweier Wohnungseigentumsrechte nach § 5 GBO setzt voraus, dass beide dem gleichen Eigentümer gehören.*)
VolltextIMRRS 2004, 0860
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2003 - 4 U 237/02
1. Werden Miteigentümer eines Grundstücks auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit oder einer Baulast verklagt, so sind alle Miteigentümer notwendige Streitgenossen, so dass eine Klage nur gegen einen Teil der Miteigentümer unzulässig ist, wenn nicht die anderen Miteigentümer mit dem Kläger eine Musterprozessvereinbarung geschlossen oder erklärt haben, zu der begehrten Leistung verpflichtet und bereit zu sein.*)
2. Ein Miteigentümer einer 3 m breiten Wegeparzelle, die der Erschließung der im Bereich eines Vorhaben- und Erschließungsplans erbauten Reiheneigenheime der Miteigentümer dient und nach der im Grundbuch eingetragenen Regelung von jedem Miteigentümer zum Gehen und Fahren benutzt werden darf, hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Baulast, die die anderen Miteigentümer verpflichtet, die Erschließung einer Reihe weiterer durch den klagenden Miteigentümers erworbener Grundstücke und damit eine erhebliche Ausweitung des Verkehrs zu dulden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0859
OLG Jena, Urteil vom 28.10.1998 - 7 U 1221/96
1. Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gehört zu den verzichtbaren Verfahrensgrundsätzen.
2. Widerspricht der Auftraggeber der Schlussrechnung des Bauunternehmers, ist es ihm wiederum möglich, seinerseits eine neue, auch höhere Schlußrechnung zu stellen.
VolltextIMRRS 2004, 0854
BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 4/04
Bei Rücknahme der Klage nach einem Vergleich geht die im Vergleich getroffene Kostenregelung auch im Verhältnis zum Streithelfer der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vor (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 3. April 2003 - V ZB 44/02, BGHZ 154, 351).*)
VolltextIMRRS 2004, 0839
BGH, Urteil vom 15.01.2004 - I ZR 196/01
Der Inhalt eines Beweisantrags erfordert die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen; wie konkret die jeweiligen Tatsachenbehauptungen sein müssen, ist unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Einlassung des Gegners, zu beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0838
BGH, Beschluss vom 17.06.2004 - IX ZB 206/03
Kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, kommt eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0837
BGH, Beschluss vom 09.06.2004 - VIII ZB 124/03
Der Wert einer Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist das Interesse des Klägers an dem Besitz des Titels, das bei Vorliegen eines die Zwangsvollstreckung aus dem Titel gemäß § 767 ZPO für unzulässig erklärenden Urteils darauf gerichtet ist, einen Mißbrauch des Titels durch den Gläubiger zu verhindern, und unter Umständen nicht zusätzlich wertmäßig ins Gewicht fallen kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 0836
BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - I ZB 27/03
Beauftragt eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Berufungsverfahren, sind die dadurch entstehenden Reisekosten erstattungsfähig, wenn die Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich ist. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in zweiter Instanz nach denselben Grundsätzen wie in erster Instanz.*)
VolltextIMRRS 2004, 0835
BGH, Beschluss vom 27.05.2004 - VII ZR 217/02
Das Revisionsgericht darf die Kostenentscheidung des Berufungsurteils nicht abändern, wenn es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0834
BGH, Beschluss vom 19.05.2004 - IXa ZB 224/03
Kommt die Pfändung eines Taschengeldanspruchs in Betracht, hat der Schuldner in dem Vermögensverzeichnis das Nettoeinkommen des Ehepartners anzugeben.
VolltextIMRRS 2004, 0833
BGH, Beschluss vom 19.05.2004 - IXa ZB 182/03
Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO ist möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2004, 0831
BGH, Beschluss vom 17.05.2004 - II ZB 14/03
a) Eine Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, weil ein Prozeßbevollmächtigter erst am Tage ihres Ablaufs das Fehlen einer an das Berufungsgericht "mit der Bitte um Rückgabe" übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils bemerkt hat, ist regelmäßig nicht unverschuldet i.S. von § 233 ZPO.*)
b) Zum Umfang der Darlegungslast bei einem auf Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten gestützten Wiedereinsetzungsantrag.*)
VolltextIMRRS 2004, 0825
BGH, Urteil vom 17.06.1997 - X ZR 119/94
Wer die Gegenpartei schuldhaft in der Möglichkeit beschneidet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern oder zu widerlegen, kann sich nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises berufen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0819
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.2004 - 24 U 225/02
Als "triftiger" Grund, der zur Nichtanwendung des § 211 Abs. 2 BGB a.F. / § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. führt, ist es nicht zu bewerten, wenn der Kläger eine Teilklage über einen vergleichsweise kleinen Teilbetrag aus einer komplexen Honorarschlussrechnung eingereicht hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 0818
BGH, Beschluss vom 11.03.2004 - VII ZB 41/03
Setzt ein Richter im frühen ersten Termin fünf Termine pro halbe Stunde an, so rechtfertigt dies nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil sich diese Praxis auf beide Parteien gleichermaßen auswirkt.
VolltextIMRRS 2004, 0816
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2004 - 20 U 139/02
Die Berufung eröffnet keine zweite Tatsacheninstanz mit voller Prüfung des Urteils mehr, sondern ist auf eine Kontrolle und Behebung der gerügten Mängel beschränkt.
Der Erwerbsschaden bei freien Berufen besteht in dem Verlust bisher entgangener Einnahmen und dem Unterbleiben gesteigerter Gewinne. Da es auf eine konkret festzustellende Gewinnminderung ankommt, sind Angaben des Umsatzes rechtlich unerheblich, weil der mit Verlust arbeitende Freiberufler keinen Erwerbsschaden hat. Entscheidend ist der Nettogewinn, der sich nach Abzug sämtlicher Ausgaben (Löhne, Steuer) ergibt.
VolltextIMRRS 2004, 0814
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 75/03
a) Die Abrechnungsregelungen der VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier DIN 18299 Abschnitt 5 und DIN 18332 Abschnitt 5).*)
b) Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung.*)
c) Aus Wortlaut und Sinn der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen läßt sich nicht eindeutig entnehmen, ob DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten auch dann Anwendung findet, wenn Wärmedämmarbeiten für eine Natursteinfassade isoliert in Auftrag gegeben werden.*)
d) Auf welcher vertraglichen Grundlage das Aufmaß zu nehmen ist, ist eine Rechtsfrage und daher einer Begutachtung durch einen Bausachverständigen nicht zugänglich.*)
e) Die Ermittlung, ob eine Verkehrssitte besteht, kann dem Gutachter übertragen werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0813
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 25/03
Zur Auslegung einer als "Vorschußklage" bezeichneten Klage gegen einen Architekten wegen behaupteter Planungsfehler.*)
Ein richterlicher Hinweis oder eine Rückfrage des Gerichts ist auch dann geboten, wenn für das Gericht offensichtlich ist, daß der Prozeßbevollmächtigte einer Partei die von dem Prozeßgegner erhobenen Bedenken gegen die Fassung eines Klageantrags oder die Schlüssigkeit der Klage falsch aufgenommen hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 0812
BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Erhebt der Antragsteller eine Klage, deren Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, ist eine Teilkostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2004, 0810
BGH, Urteil vom 04.05.2004 - XI ZR 40/03
a) Die Parteifähigkeit gehört zu den Prozeßvoraussetzungen, deren Mangel in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Das Berufungsgericht darf diesbezügliches Vorbringen daher nicht als verspätet zurückweisen.*)
b) Eine Überprüfung der Parteifähigkeit ist jedoch nur geboten, wenn hinreichende Anhaltspunkte für deren Fehlen vorliegen. Tritt eine juristische Person in der Beklagtenrolle, von der außer Frage steht, daß sie ursprünglich rechts- und parteifähig war, mit der Behauptung hervor, diese Eigenschaft verloren zu haben, so muß sie Tatsachen darlegen, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben.*)
VolltextIMRRS 2004, 0805
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2003 - 3 W 217/03
Für die unbezifferte Kostengrundentscheidung in dem Urteil eines französischen Gerichts (Cour d'Appel) darf die Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden, weil es an der von Art. 31 EuGVÜ vorausgesetzten Bestimmtheit des Titels fehlt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - 3 W 160/95).*)
VolltextIMRRS 2004, 0802
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2003 - 21 B 1375/03
1. Anspruchsverpflichtete Behörde eines auf § 4 Abs. 1 UIG gestützten Anspruchs auf Einsicht in Behördenakten ist - nicht anders als bei dem Anspruch nach § 29 VwVfG NRW - die jeweils aktenführende, d. h. diejenige Behörde, die die rechtliche Verfügungsbefugnis über die ihr im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit zugegangenen Informationen über die Umwelt hat.*)
2. Hierbei verbleibt es auch, wenn die Behörde die Akten für einen vorübergehenden Zweck weitergegeben hat, etwa an Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichte zur dortigen Bearbeitung von Widerspruchs-, Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2004, 0793
OLG Dresden, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 719/04
Eine Ablehnung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen durch den Streithelfer ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zum Vorbringen der von ihm unterstützten Hauptpartei steht.
VolltextIMRRS 2004, 0792
OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 21 U 172/03
1. Sind die Parteien und Streitgegenstände eines selbständigen Beweisverfahrens mit denen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses nur teilweise identisch, können die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess nur anteilig zu berücksichtigen sein. Bei den zu berücksichtigenden Kosten ist weiter zwischen den Kosten, die bei der Kostenfestsetzung zum Hauptsacheprozess geltend zu machen sind, und den Kosten, die als Schadensposition - im Hauptsacheprozess eingeklagt werden können, zu unterscheiden.*)
2. Ist ein Fliesenfußboden objektiv mangelhaft und machen sich Fliesen- und Estrichleger für den Mangel gegenseitig verantwortlich, kann die für einen Schadensersatzanspruch gem. § 13 Nr. 7 VOB/B an sich notwendige Fristsetzung zur Mangelbeseitigung entbehrlich sein, wenn der tatsächlich verantwortliche Fliesenleger seine Nachbesserungspflicht zunächst leugnet und eine Nachbesserungsbereitschaft erst nach der gerichtlichen Feststellung seiner Verantwortlichkeit erklärt.*)
3. Der für einen Mangel schadensersatzpflichtige Unternehmer kann auch für die Kosten gerichtlicher Verfahren haften, die der Bauherr aufgrund eines falschen Beweissicherungsgutachtens gegen einen anderen Bauunternehmer durchführt, welcher für den Mangel zunächst verantwortlich zu sein scheint.*)
VolltextIMRRS 2004, 0790
BGH, Urteil vom 19.05.2004 - XII ZR 270/02
Eine bei Verkündung nicht vollständig abgefaßte Entscheidung gilt als "nicht mit Gründen versehen", wenn der notwendige Inhalt nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Sie ist dann auf eine Rüge der Parteien aufzuheben (Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OBG - NJW 1993, 2603).*)
VolltextIMRRS 2004, 0788
BGH, Beschluss vom 12.05.2004 - XII ZB 226/03
Zur Frage der Kostenerstattung zugunsten einer nicht existenten Partei.*)
VolltextIMRRS 2004, 0779
BGH, Beschluss vom 17.05.2004 - II ZB 22/03
a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).*)
b) Ein auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag bedarf näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung.*)
VolltextIMRRS 2004, 0777
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 1749/04
1. Bei einer Vielzahl von Mängeln in einer Architektenhonorarrechnung ist es dem Bauherrn nicht zuzumuten, dem Architekten die einzelnen Fehler vorzuhalten und ihm Vorgaben für die richtige Rechnung zu machen. Dies ist Aufgabe des Architekten.
2. Werden die Fehler der Rechnung erst im Rahmen eines Honorarprozesses - etwa durch Sachverständigengutachten - beseitigt, kann der Bauherr durch ein anschließendes Prozessanerkenntnis erreichen, dass der Architekt die gesamten Kosten des Rechtsstreites - also auch im Falle des Obsiegens - zu tragen hat.
3. § 8 HOAI begründet die Fälligkeit dann, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlußrechnung überreicht wurde.
4. Eine prüffähige Rechnung im Sinne des § 8 Abs. 1 HOAI muß diejenigen Angaben enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen.
5. Der Auftraggeber verliert den durch die Ausgestaltung der Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung eingeräumten Schutz, wenn er seine Einwendungen gegen die Prüffähigkeit nicht in angemessener Frist erhebt.
VolltextIMRRS 2004, 0775
OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2004 - 16 W 87/04
Maßgeblich für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der ungekürzte Hauptsachestreitwert, der sich in der Regel entsprechend den objektivierbaren Angaben des Antragstellers aus der Antragsschrift ergibt. Die Ausrichtung an den objektivierbaren Kosten der Mangelbeseitigung dient dabei der Korrektur offensichtlicher Über oder Unterbewertungen des zu Verfahrensbeginn vom Antragsteller geschätzten Betrages.*)
VolltextIMRRS 2004, 0774
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2004 - 5 W 397/04
1. Lässt eine Partei auf Veranlassung des gerichtlich ernannten Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens Hausfundamente freigraben, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um Aufwendungen für Hilfskräfte des Sachverständigen.
2. Die dem Werkunternehmer gezahlte Vergütung kann daher nicht den Gerichtskosten zugerechnet werden, um sodann trotz des Unterliegens im Prozess eine Erstattung vom Rechtsschutzversicherer zu erlangen.
VolltextIMRRS 2004, 0769
BGH, Beschluss vom 11.05.2004 - XI ZB 39/03
a) Ergibt sich eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts, weil diese sich verallgemeinern und auf eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte übertragen läßt, sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung entbehrlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182, 187).*)
b) Beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts darauf, daß sie objektiv willkürlich ist oder Verfahrensgrundrechte einer Partei verletzt, ist ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Dieser Zulassungsgrund hängt nicht von dem zusätzlichen Erfordernis ab, daß der Verstoß gegen das Willkürverbot oder das Verfahrensgrundrecht offenkundig ist (Aufgabe von BGHZ 152, 182, 189 ff., 192 ff.).*)
VolltextIMRRS 2004, 0768
BGH, Beschluss vom 21.04.2004 - XII ZB 279/03
Gegen eine einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft.*)
VolltextIMRRS 2004, 0766
BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - I ZR 197/03
Beim nachträglichen Wegfall der im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Zweck des Rechtsmittels zu prüfen, ob die (angestrebte) Revision Aussicht auf Erfolg hat, und, wenn dies der Fall ist, die Revision zuzulassen.*)
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