Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2004
IMRRS 2004, 1846OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2004 - 5 W 88/04
1. Mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs können neue Ablehnungsgründe in Bezug auf einen Sachverständigen geltend gemacht werden.*)
2. Die nicht offen gelegte Kontaktaufnahme eines Sachverständigen mit einer Partei begründet die Besorgnis der Befangenheit.*)
VolltextIMRRS 2004, 1838
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03
1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)
2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)
3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)
4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)
5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)
6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)
7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)
VolltextIMRRS 2004, 1837
OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.07.2004 - 5 W 2374/04
Werden in einem Prozessvergleich Ansprüche aus einem anderen Rechtsstreit mitverglichen und vertritt der Rechtsanwalt die Partei in beiden Prozessen, erhält dieser nur in dem mitverglichenen Rechtsstreit eine volle Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) sowie insgesamt eine Vergleichsgebühr aus dem addierten Geschäftswert aller mitverglichenen Prozesse (§ 23 Abs. 1 BRAGO), aber keine (weitere) halbe Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO.*)
VolltextIMRRS 2004, 1835
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2004 - 12 W 58/04
Ein Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt ist, ist wie ein Unternehmer mit Rechtsabteilung zu behandeln, nicht wie ein Rechtsanwalt, der einen Privatprozess führt (Abweichung von Thüringer OLG, ZinSO 2003, 523).*)
VolltextIMRRS 2004, 1830
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2004 - 2 W 44/02
Zu den Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung, wenn der Zustelladressat versucht, die Zustellung an ihn zu vereiteln.*)
VolltextIMRRS 2004, 1821
BayObLG, Beschluss vom 30.06.2004 - 2Z BR 116/04
§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2004, 1820
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2004 - 25 W 34/04
Wird der Rechtsanwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit ihrer Vertretung beauftragt, fällt die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO nicht an, da die GbR selbst (teil-)rechtsfähig ist. Wenn die Gesellschafter der GbR den Rechtsanwalt als Einzelperson beauftragen, verstoßen sie gegen den das Kostenerstattungsrecht beherrschenden Grundsatz möglichst kostensparenden prozessualen Vorgehens und können aus diesem Verstoß keine Rechte herleiten.*)
VolltextIMRRS 2004, 1819
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.2004 - 4 W 78/04
Eine Beweisantizipation ist im Prozesskostenhilfeverfahren nur dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Entscheidung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen ausschließt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1813
OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.04.2004 - 4 U 145/03
Ein Teilurteil, das die Klageforderung in dem Umfang zuspricht, in dem bestimmte, ihr als bloße Rechnungsposten in einem Abrechnungsverhältnis entgegen gesetzte Abzugspositionen für unbegründet erachtet werden, ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2004, 1812
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.2004 - 4 W 22/04
1. Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur teilweise Aussicht auf Erfolg und ist insoweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, so ist die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht zu versagen.*)
2. Auf Antrag des Antragstellers kann in diesem Falle das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht verwiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1807
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04
1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend.*)
2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an.*)
VolltextIMRRS 2004, 1806
OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2004 - 11 W 26/04
1. Die Zurückweisung des innerhalb eines selbständigen Beweisverfahrens gestellten Gesuches auf eine erneute Begutachtung oder eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zum gleichen Beweisthema unterliegt nicht der sofortigen Beschwerde.
2. Wird Einholung eines Gutachtens zu einer über das ursprüngliche Beweisthema hinausgehenden Frage verweigert oder gibt das Gericht dem Antrag mit der Begründung nicht statt, das selbständige Beweisverfahrens sei beendet, ist die sofortige Beschwerde statthaft.
VolltextIMRRS 2004, 1803
BayObLG, Beschluss vom 26.05.2004 - 2Z BR 56/04
1. Der Umfang der materiellen Rechtskraft eines im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Beschlusses ist durch Auslegung zu ermitteln.*)
2. Aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme kann bei zerstrittenen Wohnungseigentümern die Pflicht folgen, ihre Rechte so auszuüben, dass Streit fördernde Begegnungen vermieden werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1801
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2004 - 16 W 8/04
1. Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren sind grundsätzlich berechtigt, dem Sachverständigen Ergänzungsfragen zu seinem vorgelegten schriftlichen Gutachten zu stellen und bei Lückenhaftigkeit des Gutachtens ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.
2. Nicht möglich ist es jedoch, bereits eindeutig beantwortete Fragen erneut vom Sachverständigen überprüfen zu lassen.
VolltextIMRRS 2004, 1796
BayObLG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2Z BR 94/04
1. Ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer führt nicht zu einer Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache abschließend entscheiden kann.*)
2. Ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: ca. 2 1/2 Jahre) zwischen mündlicher Verhandlung und Entscheidung führt im Wohnungseigentumsverfahren nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn von einer erneuten Verhandlung weder eine weitere Sachaufklärung noch eine gütliche Einigung zu erwarten gewesen wäre.*)
3. Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn der Bauträger vor Eintragung einer Eigentumsvormerkung eine von der Teilungserklärung abweichende Bauausführung vollendet.*)
VolltextIMRRS 2004, 1783
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - I ZR 32/96
1. Das Berufungsgericht muß die Aussage einer nach § 448 ZPO vernommenen Partei in die Beweiswürdigung auch dann einbeziehen, wenn es aus seiner Sicht keinen Anlaß für eine Parteivernehmung gesehen hätte.*)
2. Auch von der Würdigung der Aussage einer Partei im angefochtenen Urteil darf das Rechtsmittelgericht nicht abweichen, ohne die Partei erneut vernommen zu haben.*)
3. Ein in der Anordnung einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO liegender Verfahrensverstoß kann grundsätzlich noch in der Berufungsbegründung gerügt werden. Ein nach der Vernehmung erfolgtes rügeloses Verhandeln steht der späteren Rüge nicht entgegen.*)
4. Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 448 ZPO kann auch der Umstand berücksichtigt werden, daß es um die Aufklärung eines sog. Vieraugengesprächs geht, das die zu vernehmende Partei mit einem als Zeugen vernommenen Mitarbeiter der Gegenseite geführt hat. Dem Gebot der prozessualen Waffengleichheit kann allerdings auch durch eine persönliche Anhörung der Partei nach § 141 ZPO genügt werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1780
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - IV ZR 191/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1779
BGH, Beschluss vom 27.02.2002 - I ZB 23/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1778
BGH, Beschluss vom 21.02.2002 - II ZR 91/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1775
BGH, Urteil vom 07.02.2002 - III ZR 92/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1766
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.08.2004 - 4 W 98/04
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung in der Hauptsache nicht erfasst, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1765
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.07.2004 - 4 W 91/04
Durch einen im schriftlichen Verfahren abgeschlossenen Vergleich entsteht weder eine Erörterungs- noch eine Verhandlungsgebühr.*)
VolltextIMRRS 2004, 1764
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.07.2004 - 4 W 79/04
Richtete sich die Klageerhebung gegen eine infolge Löschung im Handelsregister nicht mehr existierende Gesellschaft und ist zu deren Gunsten eine Kostengrundentscheidung ergangen, so findet weder für sie noch für ihren früheren Geschäftsführer eine Kostenfestsetzung statt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1763
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.08.2004 - 4 U 139/04
1. Der Rechtsanwalt, der einer Berufungsschrift unterzeichnet, muss diese persönlich auf ihre richtige Adressierung überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsmittelschrift in automatisierter Weise durch Verwendung eines Computerprogramms erstellt worden ist.*)
2. Geht die Berufung erst am Tag des Ablaufs der Berufungsfrist bei einem unzuständigen Gericht ein, so kann die Partei nicht damit rechnen, noch innerhalb der Berufungsfrist telefonisch oder per Telefax auf die fehlerhafte Einlegung des Rechtsmittels hingewiesen zu werden. Die Partei kann auch nicht erwarten, dass das angegangene unzuständige Gericht alles daransetzt, die unzulässige Berufung noch am Tage ihres Eingangs per Telefax an das zuständige Berufungsgericht weiterzuleiten.*)
VolltextIMRRS 2004, 1755
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2004 - 22 W 8/04
1. Die Verwertung der in dem selbständigen Beweisverfahren erhobenen Beweise ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung der entsprechenden Kosten bei der Kostenausgleichung im Hauptsacheprozess.
2. Dies gilt auch im Hinblick auf die im selbständigen Beweisverfahren angefallene Beweisgebühr gemäß §§ 48, 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO. Diese ist gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO dann im Hauptsacheverfahren erstattungsfähig, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt, dass durch die Benutzung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens beweisbedürftige Umstände geklärt werden sollen.
3. Dass der Beklagte dann im Rahmen des anschließenden schriftlichen Verfahrens die Klageforderung anerkennt, so dass es zu einer Verwertung des Gutachtens im Urteil nicht mehr kommt, steht der Berücksichtigung der angefallenen Beweisgebühr nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2004, 1753
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 4 W 34/04
1. Die Anforderung eines Auslagenvorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme ist auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.*)
2. Die Weiterleitung eines bereits eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien kann vom Gericht nicht von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1752
BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03
Ein Vorbringen kann gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es einen Gesichtspunkt betrifft, der vom Gericht des ersten Rechtszuges für unerheblich gehalten worden ist und dessen Zurückhaltung durch das erstinstanzliche Verfahren veranlaßt worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03).*)
a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02).*)
b) Ist wegen der Insolvenz des Auftragnehmers und wegen des Zeitablaufs die Erstellung einer prüfbaren Schlußrechnung nicht möglich, kann die Klage nicht allein deshalb als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden, weil eine prüfbare Schlußrechnung nicht vorliegt. Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet.*)
IMRRS 2004, 1749
LG Hamburg, Beschluss vom 10.09.2004 - 329 O 300/04
Der als Sonderfachmann eingeschaltete Bodengutachter kann sein Honorar am Ort des Bauvorhabens einklagen. Es besteht der Gerichtsstand des beiderseitigen Erfüllungsortes.
VolltextIMRRS 2004, 1747
BGH, Beschluss vom 31.01.2002 - III ZB 69/01
Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Prozeßbevollmächtigten, in dessen Büro am letzten Tag der Berufungsfrist Handwerkerarbeiten in begrenztem Umfang vorgenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1742
BGH, Beschluss vom 29.01.2002 - VI ZB 28/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1741
BGH, Urteil vom 29.01.2002 - XI ZR 112/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1738
BGH, Beschluss vom 23.01.2002 - VIII ZB 42/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1737
BGH, Urteil vom 22.01.2002 - XI ZR 331/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1736
BGH, Beschluss vom 21.01.2002 - II ZB 2/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1730
BGH, Beschluss vom 12.12.2001 - IV ZB 11/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1725
BGH, Beschluss vom 22.11.2001 - XII ZB 195/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1724
BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 76/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1722
BGH, Beschluss vom 30.10.2001 - VI ZB 43/01
Vortrag einer ausreichenden Büroorganisation erfordert die Darlegung, welche Weisungen hinsichtlich der Eintragung einer Vorfrist in der Kanzlei des Prozeßbevollmächtigten erteilt waren.*)
VolltextIMRRS 2004, 1721
BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - VII ZA 2/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1720
BGH, Beschluss vom 05.06.2002 - V ZR 214/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1710
BGH, Beschluss vom 24.04.2002 - AnwZ 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1705
BGH, Urteil vom 17.04.2002 - XII ZR 182/00
a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. gleich.*)
b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a.F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1704
BGH, Beschluss vom 17.04.2002 - XII ZB 186/01
In Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit beginnt die Rechtsmittelfrist für einen nicht verkündeten Beschluß mit dessen Zustellung an den Rechtsmittelführer und nicht erst mit der letzten Zustellung an einen der Beteiligten (Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 90/94 - NJW 1994, 3359 f.).*)
VolltextIMRRS 2004, 1702
BGH, Beschluss vom 10.04.2002 - XII ZR 178/99
Zur Befugnis des Revisionsgerichts, die Erfolgsaussicht einer auf die Verfahrensrüge fehlerhaft ermittelten ausländischen Rechts gestützten Revision anhand eigener Kenntnis des ausländischen Rechts zu beurteilen (im Anschluß an BGHZ 122, 373, 378).*)
Zur Rechtsnatur und zu den Anforderungen der nach dominikanischem Zwangsvollstreckungsrecht zur Erhaltung der Wirksamkeit eines gegenüber dem Drittschuldner ausgesprochenen Leistungsverbots (oposición, Art. 557 CPC) zu erhebenden Klage auf Wirksamerklärung dieser Vollstreckungsmaßnahme (demanda en validez, Artt. 563 ff. CPC).*)
VolltextIMRRS 2004, 1701
BGH, Beschluss vom 10.04.2002 - XII ZR 86/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1687
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 235/01
Wird der beklagte Rechtsanwalt in einem Anwaltsprozeß unfähig, seine Selbstvertretung fortzuführen, so ist die hierdurch bewirkte Verfahrensunterbrechung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Ist die Unterbrechung in den Vorinstanzen eingetreten, kann grundsätzlich der Unterbrechungsgrund noch im Revisionsverfahren als neue Tatsache vorgetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1682
BGH, Beschluss vom 26.02.2002 - X ARZ 9/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1680
BGH, Urteil vom 23.01.2002 - XII ZR 91/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1659
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 61/04
Legt ein im Beschwerdeverfahren anwaltlich vertretener Beteiligter in einer Wohnungseigentumssache gegen den seinem Verfahrenbevollmächtigten zugestellten Beschluss des Beschwerdegerichts eigenhändig schriftlich sofortige weitere Beschwerde ein, kann wegen einer dadurch eingetretenen Fristversäumnis in der Regel auch dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt werden, wenn der Beschluss des Landgerichts nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen war.*)
VolltextIMRRS 2004, 1652
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.07.2004 - 1 W 48/04
1. Wird im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens der geforderte Kostenvorschuss nicht fristgemäß gezahlt, liegt ein Nichtbetreiben des Verfahrens vor.*)
2. Ein derartiges Nichtbetreiben des Verfahrens führt zu einem Ende der durch die Verfahrenseinleitung ausgelösten Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) gemäß den in § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB genannten letzten Verfahrenshandlungen. Die Nichteinzahlung eines Kostenvorschusses ist daher nicht aus Gründen der Rechtssicherheit anderen Tatbeständen einer "Beendigung" des selbstständigen Beweisverfahrens - Übersendung des Gutachtens an die Parteien, Fristsetzung gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO durch das Gericht oder Mitteilung von Einwänden, Anträgen oder Ergänzungsfragen innerhalb angemessener Frist - gleichzustellen.*)
3. Jedenfalls dann, wenn in zeitlich überschaubarem Zusammenhang nach Ablauf der Fristsetzung für die Zahlung des Vorschusses eine Zahlung noch erfolgt, steht es dem Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens nicht entgegen, diesem Fortgang zu geben.*)
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