Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16160 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 1261
OLG Bremen, Urteil vom 03.11.2004 - 1 U 48/04
Die Bindungswirkung des Urteils des Vorprozesses erstreckt sich nicht nur auf den Urteilstenor, sondern umfasst auch den beurteilten Tatsachenkomplex sowie die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung und damit die tragenden Feststellungen des Ersturteils.

IMRRS 2005, 1251

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 211/04
1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.*)
2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.*)

IMRRS 2005, 1250

BayObLG, Beschluss vom 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
1. Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses liegt das erforderliche Rechtsschutzinteresse jedenfalls dann vor, wenn mit der Anfechtung der Antrag auf Feststellung verbunden wird, dass das vom Beschluss betroffene Rechtsverhältnis besteht.*)
2. Durch die kaufvertraglich geregelte allgemeine Übernahme nur schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten tritt ein Sondernachfolger nicht ohne weiteres in die Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte ein.*)

IMRRS 2005, 1249

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 5/05
Der Streitwert einer positiven Feststellungsklage bezüglich der Feststellung der Pflicht zum Ersatz von Kosten infolge auf Grundstücken vorhandener Altlasten kann im Einzelfall mit 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten geschätzt werden. Hierbei kann ein auf einer Teilfläche bereits entstandener und bezifferbarer Aufwand einen Anhaltspunkt für die Schätzung geben.*)

IMRRS 2005, 1248

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 5 W 2/05
In dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben bzw. solche, die die speziellen Erteilungsvoraussetzungen der § 726 ZPO betreffen. Die Frage, ob im Rahmen der durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesenen Rechtsnachfolge der Rechtsnachfolger Inhaber einzelner Forderungen geworden ist, ist eine materiell-rechtliche Einwendung i. S. von § 767 ZPO und deshalb einer Überprüfung im Klauselerinnerungsverfahren entzogen.*)

IMRRS 2005, 1243

BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01
1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.
2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.

IMRRS 2005, 1242

BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03
1. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 19 Abs. 1 GKG a.F. zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen.
2. Dabei kommt es nicht auf den zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff an. Der zugrunde zu legende kostenrechtliche Gegenstandsbegriff der Vorschrift erfordert vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtung.

IMRRS 2005, 1241

BGH, Beschluss vom 05.10.2004 - VI ZR 348/03
Eine Nichtzulassungsbeschwerde, in der es an der Geltendmachung einer
mit der Revision geltend zu machenden Beschwer von 20.000 € fehlt, ist unzulässig.

IMRRS 2005, 1239

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2004 - 20 W 460/02
1. Die Hauptsacheerledigung ist im Wohnungseigentumsverfahren von Amts wegen zu prüfen, und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren.*)
2. Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird, sondern nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist.*)
3. Liegt ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners oder eines anderen am Verfahren Beteiligten verfahrensrechtlich unbeachtlich.*)
4. Zur Erledigung der Hauptsache im Anfechtungsverfahren betreffend einen Beschluss über die Entlastung eines Verwalters.*)

IMRRS 2005, 1238

BVerfG, Urteil vom 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
1. In Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip darf der Richter verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird.
2. Sofern über einen Tatbestandsberichtigungsantrag eine sachliche Entscheidung von den Richtern der Ausgangsentscheidung nicht getroffen worden ist, darf das Rechtsmittelgericht die dagegen gerichtete Beschwerde nicht als unzulässig zurückweisen.

IMRRS 2005, 1237

BGH, Beschluss vom 01.10.2004 - V ZR 330/03
1. Die Nichtberücksichtigung eines korrekt eingebrachten neuen Vorbringens im Berufungsverfahren stellt einen Verfahrensfehler dar.
2. Bleibt ein Vorbringen unberücksichtigt, so genügt für die Ursächlichkeit der Rechtsverletzung bereits die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung des Berufungsgerichts.

IMRRS 2005, 1236

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 123/04
Der Sachverständiger beschwört im Zivilprozess durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Damit beschwört er, dass er die von ihm vorgetragene Ansicht habe. Beschwört er eine wider seine Überzeugung gehende Ansicht, so verletzt er seinen Eid, auch wenn die Ansicht in Wahrheit richtig ist. Umgekehrt gilt, dass der Sachverständige grundsätzlich seinen Eid nicht verletzt, wenn er seine Überzeugung beschwört, auch wenn diese Überzeugung in Wahrheit falsch ist.*)
Subjektiv ist fahrlässiges Handeln erforderlich. Beim Sachverständigen-Eid ist fahrlässige Begehung selten, weil der Sachverständige meist nur seine subjektive Überzeugung wiedergibt; er kann allerdings fahrlässig nicht sein ganzes Wissen kundtun oder die zur Vorbereitung des Gutachtens erforschten Tatsachen falsch wiedergeben. Die Fahrlässigkeit kann auch in der mangelhaften Vorbereitung liegen.*)

IMRRS 2005, 1235

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05
Die obsiegende Partei, die ihrem Anwalt aufgrund Honorarvereinbarung ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar schuldet, kann an Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung eines höheren Streitwertes haben.*)
Der Streitwert für das Verfahren bestimmt sich nach dem zusammengerechneten Wert von Klage und Hilfswiderklage, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt wird und der Vergleich die mit Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten Ansprüche umfasst.*)

IMRRS 2005, 1234

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII ZR 132/04
1. Der Besteller muss seinen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen.
2. Zu der Frage, ob nach der Kündigung eine selbstständige Abrechnung des Bestellers auf der Grundlage des Vertrages vorgenommen wurde.
3. Zu der Frage, wann neuer Vortrag in der Berufungsinstanz zuzulassen ist.

IMRRS 2005, 1233

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03
Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)

IMRRS 2005, 1229

BGH, Urteil vom 22.06.2005 - VIII ZR 214/04
Zur Frage des richtigen Erklärungsgegners für einen in einem Prozeßvergleich vorbehaltenen Widerruf.*)

IMRRS 2005, 1227

BGH, Urteil vom 16.06.2005 - IX ZR 27/04
a) Im Anwaltshaftungsprozeß darf der Richter bereits vorliegende Beweisergebnisse nicht deshalb außer Betracht lassen, weil der Richter des Vorprozesses auch ohne Verfahrensfehler zu diesen Erkenntnissen nicht gelangt wäre.*)
b) Hat der Rechtsanwalt es versäumt, ein gerichtliches Gutachten durch Vorlage eines bereits erstatteten, zu gegenteiligen Ergebnissen kommenden Privatgutachtens anzugreifen, und dadurch seine Mandatspflichten verletzt, bedeutet der materiellrechtlich nicht gerechtfertigte Verlust dieses Prozesses für den Mandanten keinen Schaden im Rechtssinne, wenn das Gericht des Vorprozesses bei sämtlichen von der Zivilprozeßordnung ermöglichten Verfahrensweisen notwendigerweise zum Nachteil des Mandanten hätte entscheiden müssen.*)
c) Die Ungewißheit, ob der Vorprozeß trotz der anwaltlichen Pflichtverletzung bei allen rechtlich möglichen Verfahrensweisen zum Nachteil des Mandanten hätte ausgehen müssen, geht zu Lasten des Rechtsanwalts.*)

IMRRS 2005, 1216

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2000 - 16 W 2/00
Zur Angemessenheit der Gutachtenergänzungsfrist in einem Bauprozeß.*)

IMRRS 2005, 1215

OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2005 - 19 U 100/04
Macht der Auftraggeber eines Werkvertrages gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hilfsweise einen Schadensanspruch wegen Verzuges mit der Bauausführung geltend, erhöht sich der Gebührenstreitwert, weil es sich nicht um eine bloße Verrechnung/Abrechnung unselbständiger Rechnungsposten, sondern um eine Aufrechnung handelt.*)

IMRRS 2005, 1212

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05
Der Insolvenzverwalter muß den Fortbestand seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen.*)

IMRRS 2005, 1211

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03
1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.
2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.
3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.

IMRRS 2005, 1209

BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Neuer, unstreitiger Tatsachenvortrag ist in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen; dies gilt selbst dann, wenn dadurch eine Beweisaufnahme erforderlich wird.*)

IMRRS 2005, 1204

OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2005 - 2 U 129/04
1. Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag gemäß § 37 a WpHG.*)

IMRRS 2005, 1203

OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - 7 U 1573/05
1. Die Qualifizierung einer individualvertraglichen Abrede als Schadenspauschalierung oder als Vertragsstrafenregelung darf nicht beim Wortlaut der getroffenen Vereinbarung stehen bleiben. Vielmehr ist entscheidend, welche Funktion die getroffene Abrede nach den Gesamtumständen des Rechtsgeschäfts hat.*)
2. Eine Schadenspauschalierung setzt danach voraus, daß die Vereinbarung der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des nach den konkreten Gegebenheiten typischerweise entstehenden Schadens orientiert. Übersteigt der pauschal zu bezahlende Betrag den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden erheblich, liegt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe vor.*)
3. Wird das Hauptpachtverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so muß sich der Unterpächter trotz (noch) fortbestehenden tatsächlichen Besitzes am Pachtobjekt nicht an dem Unterpachtverhältnis festhalten lassen. Im steht vielmehr angesichts der entfallenen Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer das Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Vertragsverhältnisses zu.*)

IMRRS 2005, 1201

BayObLG, Beschluss vom 18.04.2005 - 2Z BR 232/04
Der Wert der Beschwer des zur Protokollberichtigung verpflichteten Verwalters bemisst sich in der Regel nach dem finanziellen Aufwand für die Durchführung der Berichtigung und die Unterrichtung der Wohnungseigentümer.*)

IMRRS 2005, 1197

OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 W 10/05
Wird eine Personengesellschaft bei einem Vertragsabschluss nach dem Erscheinungsbild der Urkunde durch den im Handelsregister aufgeführten Personenkreis vertreten, ist ein weiterer erläuternder Hinweis darauf, in welcher Funktion der Unterzeichner gehandelt hat, entbehrlich.

IMRRS 2005, 1195

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 112/05
1. Die Wohnungseigentümer trifft keine Pflicht gegenüber einem säumigen Hausgeldschuldner, zwecks Kostenersparnis dem Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG durch den Verwalter als Verfahrensstandschafter geltend machen zu lassen.*)
2. Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt ist im Falle einer ihr günstigen Kostengrundentscheidung die angefallene Mehrvertretungsgebühr nach § 6 BRAGO (jetzt: § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV) als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)

IMRRS 2005, 1194

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Wird ein Beschlussanfechtungsantrag wegen Versäumung der Anfechtungsfrist (materiellrechtliche Ausschlussfrist) rechtskräftig abgewiesen, steht zwischen den Verfahrensbeteiligten bindend fest, dass der angefochtene Eigentümerbeschluss gültig ist und insoweit auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vorverfahren etwaige Nichtigkeitsgründe nicht geprüft worden sind.*)

IMRRS 2005, 1193

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 Sch 1/05
Ist lediglich in einem gesonderten Schiedsvertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart worden und widerspricht diese Regelung der Schiedsabrede in einem am selben Tag geschlossenen Hauptvertrag, die lediglich eine Schlichtungsabrede enthält, kann eine wirksame Schiedsabrede nicht angenommen werden.*)

IMRRS 2005, 1191

OLG Naumburg, Urteil vom 24.05.2005 - 11 U 140/04
Zur Verwirkung eines auf ein Grundstück gerichteten Herausgabeanspruches.*)

IMRRS 2005, 1190

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.05.2005 - 10 W 25/05
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig. Die Weigerung eines Richters, ergänzende Erklärungen zur Sach- und Rechtslage in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen, rechtfertigt ohne weitere Anhaltspunkte nicht die Besorgnis seiner Befangenheit.*)

IMRRS 2005, 1185

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 27/05
Mit dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner nur Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, Rpfleger 2005, 33).*)

IMRRS 2005, 1184

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - VII ZR 43/04
Ein Vorbringen darf im frühen ersten Termin nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet.*)

IMRRS 2005, 1948

LG Hildesheim, Beschluss vom 09.12.2005 - 3 O 221/04
(Ohne)

IMRRS 2005, 1180

BayObLG, Beschluss vom 08.06.2005 - 2Z BR 157/04
1. Hat anstelle des an sich zuständigen Prozessgerichts das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden, ist die Entscheidung anfechtbar, aber nicht nichtig.*)
2. Gleiches gilt, wenn im Wohnungseigentumsverfahren eine Entscheidung gegen einen Beteiligten ergangen ist, der nicht verfahrensfähig ist.*)

IMRRS 2005, 1178

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht.*)

IMRRS 2005, 1177

OLG München, Beschluss vom 22.06.2005 - 34 Sch 10/05
1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.*)
2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.*)

IMRRS 2005, 1175

OLG München, Beschluss vom 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
1. In Wohnungseigentumssachen müssen nicht alle Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, auch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben.*)
2. An die Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.*)
3. Der Verwalter kann durch Eigentümerbeschluss beauftragt werden, eine auf dem Gemeinschaftseigentum von einem Wohnungseigentümer errichtete, die übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtigende bauliche Veränderung zu entfernen.*)

IMRRS 2005, 1164

LG Berlin, Beschluss vom 14.02.2005 - 29 OH 5/04
Der Verweisung der Sache an die Handelskammer gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 GVG steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Gesellschaft als Antragsgegnerin selbst nicht im Handelsregister eingetragener Kaufmann ist, sofern ihre Gesellschafter, zu denen eine GmbH und eine AG zählen können, ihrerseits als Formkaufleute eingetragen sind.

IMRRS 2005, 1159

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2004 - 3 W 51/03
Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist für die Streitwertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren weder bindend noch maßgeblich.

IMRRS 2005, 1157

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.03.2005 - 2 W 65/05
Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens wie des Hauptprozesses identisch sind.*)

IMRRS 2005, 1155

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2005 - 14 WF 72/05
Zwar ist grundsätzlich neuer Sachvortrag in der Beschwerde zulässig. Der neue Vortrag ist jedoch dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Partei erstinstanzlich schuldhaft ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.*)

IMRRS 2005, 1154

OLG München, Beschluss vom 01.06.2005 - 34 Sch 5/05
Erstellt die Rechtsanwaltskammer im Einvernehmen mit den Parteien "zur Vermeidung eines Rechtsstreits" ein so genanntes Schiedsgutachten über eine noch geschuldete anwaltliche Honorarforderung, stellt dieses im Allgemeinen keinen Schiedsspruch dar, der nach §§ 1060 ff. ZPO für vollstreckbar erklärt werden könnte.*)

IMRRS 2005, 1149

BGH, Beschluss vom 10.05.2005 - VI ZR 245/04
Hat das Erstgericht dem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf erstmalige mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen, kann die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen entfallen. Ist dies der Fall, muß das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag auf Ladung des Sachverständigen stattgeben.*)

IMRRS 2005, 1142

BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - XII ZB 165/03
Die Rechtsbeschwerde ist in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht) nach § 621 e Abs. 2 ZPO nur gegen Entscheidungen über Beschwerden gegen Endentscheidungen im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO eröffnet (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 2003 - XII ZB 217/02 - FamRZ 2003, 748 und vom 21. August 2002 - XII ZB 113/02 - EzFamR aktuell 2002, 338).*)

IMRRS 2005, 1141

BGH, Urteil vom 19.05.2005 - III ZR 265/04
Zu den Anforderungen an ein gerichtliches Geständnis.*)

IMRRS 2005, 1139

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - IX ZR 152/03
a) Eine Zahlung durch Banküberweisung, die beim Gläubiger früher als fünf Bankgeschäftstage vor Fälligkeit eingeht, ist als inkongruent anzusehen.*)
b) Eine wegen verfrühter Leistung inkongruente Zahlung benachteiligt die Gläubiger in voller Höhe, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist.*)

IMRRS 2005, 1137

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - IX ZB 287/03
Das Beschwerdegericht muß eine Entscheidung der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Behandlung durch diese zurückverweisen, wenn statt des funktionell zuständigen Richters der Rechtspfleger entschieden hat. Unterläßt es dies, hat das Rechtsbeschwerdegericht die Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz nachzuholen.*)

IMRRS 2005, 1136

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - IX ZB 235/04
a) Der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch gehört als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte (Bestätigung von BGHZ 114, 315, 320).*)
b) Hält der Insolvenzverwalter eine Aufrechnung oder Verrechnung für unzulässig, weil der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, ist die Frage der Anfechtbarkeit nicht rechtswegbestimmend.*)

IMRRS 2005, 1131

BayObLG, Beschluss vom 10.06.2005 - 1 Z AR 110/05
Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann das zuständige Gericht für eine zukünftige Klage gegen eine ARGE sowie gegen ihre Gesellschafter durch das nächsthöhere Gericht nach Wahl des Antragstellers bestimmt werden, wenn ein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand für die ARGE nicht vereinbart wurde und ansonsten zwischen mehreren zuständigen Gerichten die Wahl besteht.
