Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16162 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1655
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2005 - 6 W 574/05
1. Geht es in einem selbständigen Beweisverfahren um den Beweis von Mängeln, aus denen bestimmte Ansprüche hergeleitet werden, so ist bei der Festsetzung des Gegenstandswertes von dem Vorhandensein sämtlicher zu Beginn des Verfahrens behaupteter Mängel auszugehen.
2. Der Gegenstandswert eines selbständigen Beweisverfahrens, d.h. das Interesse des Antragstellers an diesem Verfahren, entspricht dem vollen Wert des zu sichernden Anspruchs, also regelmäßig dem Streitwert der Hauptsache.

IMRRS 2005, 1654

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 05.09.2005 - 3 OH 28/05
Zur Beauftragung eines Sachverständigen.

IMRRS 2005, 1653

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2005 - 23 W 10/05
1. Die Anordnung der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren bedeutet weder eine Entscheidung über ein Recht oder einen Anspruch, noch ergeht die Anordnung zum Nachteil des Antragsgegners, weswegen die Kosten einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien bilden, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbständige Beweisverfahren stattgefunden hat.
2. Die einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner, soweit in der einseitigen Erledigungserklärung nicht eine Rücknahme des Antrags zu sehen ist, was eine Pflicht des Antragstellers zur Kostentragung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Folge hat.

IMRRS 2005, 1648

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005 - 2 W 4/05
Nach Erledigung der Hauptsache hat der Kläger die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden Kosten auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 91 a ZPO zu tragen.*)

IMRRS 2005, 1644

OLG Celle, Urteil vom 21.09.2005 - 3 U 99/05
1. Zu den Pflichten von Verkehrsanwalt und Prozessanwalt gegenüber dem Mandanten.*)
2. Zur Darlegungs- und Beweislast beim Rechtsanwaltsregress, zur Frage von Beweiserleichterungen im Falle einer groben Pflichtverletzung des Rechtsanwalts, zur Abgrenzung vom Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens.*)
3. Zur Pflicht des Gerichts, ungeachtet der Verspätung von Vorbringen eine Beweisaufnahme noch möglich zu machen.*)
4. Zu den Voraussetzungen der Primär- und der Sekundärverjährung.*)

IMRRS 2005, 1630

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - IV ZB 11/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1629

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.06.2005 - 12 W 35/05
Es ist keine Voraussetzung einer Streitverkündung, dass der behauptete Anspruch gegen den Streitverkündungsempfänger wirklich besteht. Diese Prüfung findet erst in dem Prozess zwischen dem Streitverkünder und dem Dritten statt.*)

IMRRS 2005, 1628

BGH, Urteil vom 12.07.2005 - X ZR 229/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1627

BGH, Urteil vom 06.09.2005 - X ZR 171/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1626

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 205/04
Kann der Gläubiger in seinem Bestreben, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners herbeizuführen keine aktuelle Unpfändbarkeitsbescheinigung vorlegen, muss er Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, die den Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit - im Unterschied zur Zahlungsunwilligkeit oder zur bloßen Zahlungsstockung - des Schuldners zulassen.

IMRRS 2005, 1625

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 223/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1624

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - I ZB 4/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1623

BGH, Beschluss vom 14.09.2005 - IV ZR 163/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1619

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 7/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1618

OLG München, Urteil vom 23.06.2005 - 1 U 1915/05
1. Das Gericht muss die Parteien, wenn es von einer ihnen mitgeteilten Rechtsauffassung abweichen will, vor einer Entscheidung darüber unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.*)
2. Die zur Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand entwickelten Grundsätze sind nicht ohne weiteres eins zu eins auf die Verkehrssicherungspflicht eines Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden übertragbar. Es gilt tendenziell gegenüber der Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.*)

IMRRS 2005, 1615

BayObLG, Beschluss vom 13.07.2005 - 1 Z AR 143/05
1. Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren der Forderungspfändung.*)
2. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist sinngemäß anzuwenden, wenn gegen mehrere Schuldner, denen eine zu pfändende Forderung gemeinschaftlich zusteht, einheitlich vollstreckt werden soll.
3. Die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach die Grundsätze über die Bindung eines Verweisungsbeschlusses auch im Verfahren der Forderungspfändung anzuwenden sind, ist durch die Gesetzesänderung überholt.

IMRRS 2005, 1612

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2005 - 4 U 101/05
1. Der Ablauf der Berufungsfrist lässt das Rechtsschutzbedürfnis an der Verlustigerklärung gemäß § 516 Abs. 3 ZPO nicht entfallen.*)
2. Zum Rechtsschutzbedürfnis am Kostenausspruch gemäß § 516 Abs. 3 ZPO.*)

IMRRS 2005, 1610

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 91/05
Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817).*)

IMRRS 2005, 1609

BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 216/04
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.*)

IMRRS 2005, 1607

BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - XII ZB 63/05
Die Beschwer durch eine Verurteilung zur Auskunft nach § 1605 Abs. 1 BGB über die Höhe eine gewährten Arbeitnehmerabfindung erhöht sich nicht dadurch, dass der Rechtsmittelführer ein Geheimhaltungsinteresse wegen einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Verschwiegenheitspflicht geltend macht.*)

IMRRS 2005, 1606

BGH, Urteil vom 26.07.2005 - X ZR 134/04
Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.*)

IMRRS 2005, 1602

BGH, Urteil vom 20.06.2005 - II ZR 366/03
1. Ein richterlicher Hinweis, der seinem fallbezogenen Inhalt nach weder dem in Bezug genommenen Protokoll noch dem Urteil zu entnehmen ist, gilt als nicht erteilt.*)
2. Eine Klage gemäß § 283 BGB a.F. i.V.m. § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Beklagte seine Pflicht zur Herausgabe ernsthaft bestreitet (Bestätigung von BGH, Urt. v. 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, WM 1999, 610 ff.).*)

IMRRS 2005, 1601

OLG Dresden, Beschluss vom 08.04.2005 - 11 W 276/05
Hat der Antragsgegner den Nachbesserungsanspruch des Antragstellers, welcher dem Beweisverfahren zu Grunde liegt, im Wesentlichen anerkannt und sich ohne Einschränkung verpflichtet, die Kosten des Beweisverfahrens zu tragen, so sind ihm die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens durch Beschluss aufzuerlegen.

IMRRS 2005, 1599

BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - X ZR 65/03
Auch wenn der Gutachter mit einer der beiden Prozessparteien bei mehreren früheren Bauobjekten beruflich zusammengearbeitet hat, so führt dies nicht zwingend zu einer Befangenheit als Gerichtssachverständiger.

IMRRS 2005, 1588

BGH, Beschluss vom 14.05.2005 - V ZB 17/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1587

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 AR 56/05
1. Nach überwiegender, wenn auch umstrittener Ansicht ist eine Gerichtsstandsvereinbarung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht geeignet, dem bereits befassten Gericht die Zuständigkeit zu nehmen, so dass die Verweisung des Rechtsstreits an das andere, als zuständig vereinbarte Gericht in diesen Fällen nicht in Betracht kommt.
2. Da die Gegenansicht jedoch vertretbar ist, kann eine gleichwohl von einem Gericht ausgesprochene Verweisung nicht als objektiv willkürlich und daher unwirksam behandelt werden.

IMRRS 2005, 1586

BGH, Beschluss vom 14.12.2004 - XI ZB 20/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1585

BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1584

BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotSt (B) 2/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1583

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 325/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1582

BGH, Beschluss vom 20.01.2005 - IX ZR 112/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1581

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 297/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1578

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 334/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1577

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 323/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1576

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 137/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1574

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1573

BGH, Urteil vom 10.05.2005 - XI ZR 358/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2005, 1571

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - IX ZA 6/05
Die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines redlichen Erwerbs gehen im Vermögensrecht nur dann zu Lasten des Erwerbers, wenn überhaupt greifbare Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen.

IMRRS 2005, 1568

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2005 - 12 W 76/05
1. Eine besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG (jetzt § 13 JVEG) setzt voraus, dass ein ausreichender Vorschluss gezahlt ist.*)
2. Nach Beendigung des Rechtsstreits ist die Anforderung eines weiteren Vorschusses gegenüber einer hierzu nicht bereiten Partei nicht durchsetzbar.*)

IMRRS 2005, 1564

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2005 - 12 W 78/05
Die Mitwirkung am Zustandekommen des im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs lässt für den Beschwerdeführer keine Gebühr nach Nr. 3104 Anlage 1 zum RVG entstehen.*)

IMRRS 2005, 1558

KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 W 281/05
Das Vorliegen eines Routinefalls, bei dem ein vorbereitendes Mandantengespräch in der Regel entbehrlich ist, kann verneint werden, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der gegnerischen Partei angeordnet und der Rechtsanwalt der auswärtigen Partei - wie vom Gericht erbeten - gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO bevollmächtigt sein soll.*)

IMRRS 2005, 1553

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2005 - 5 W 237/05
Nicht in jedem Fall, in dem der Richter vor Ablauf einer den Parteien gesetzten Stellungnahmefrist entschieden hat, liegt eine grobe Verletzung von Verfahrensgrundrechten und ein hieraus ableitbarer Befangenheitsgrund vor.*)

IMRRS 2005, 1552

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.2005 - 5 W 243/05
Das Nichterscheinen des Zeugen im Termin ist dann nicht genügend entschuldigt, wenn der Zeuge lediglich geltend macht, den Termin ordnungsgemäß in seinem elektronischen Terminplaner eingetragen, den akustischen Hinweis wohl aber überhört zu haben, oder der Terminplaner habe kein akustisches Signal ausgesendet.*)

IMRRS 2005, 1550

KG, Beschluss vom 25.08.2005 - 8 W 37/05
Zur Bemessung des Streitwerts für eine Räumungsklage des (Haupt)Vermieters gegen den Untermieter.*)

IMRRS 2005, 1548

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2005 - 9 U 56/05
1. Zur Darlegungs- und Beweislast eines Berufungsklägers, der sich gegen die drohende Verwerfung seiner Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist wendet, indem er behauptet, der Datumsstempelabdruck neben der Unterschrift seines Prozessbevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis, mit dem dieser den Erhalt des angefochtenen Urteils bestätigt, stamme nicht aus dessen Kanzlei; tatsächlich sei das Urteil erst später zugestellt worden*)
2. Zu den nach § 236 II ZPO erforderlichen Darlegungen in einem Wiedereinsetzungsantrag.*)

IMRRS 2005, 1547

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 21/05
Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung, insbesondere eine hinreichend bestimmte Gegenleistung, zu der Zug um Zug verurteilt wurde, enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.*)

IMRRS 2005, 1545

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 23/05
1. Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Antragstellers kann unter bestimmten Voraussetzungen als Antragsrücknahme mit Antrag auf Kostenentscheidung nach billigem Ermessen ausgelegt werden.*)
2. Bei einer durch Schiedsspruch zuerkannten unbedingten Zahlungsverpflichtung gibt eine mehrwöchige Untätigkeit des Schuldners dem Gläubiger regelmäßig Anlass, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag verfrüht gestellt ist, sind auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2005, 1540

OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)

IMRRS 2005, 1538

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.05.2005 - 8 Sc 1/04
Der Schlichtungssausschuss des Landesverbandes B. der Kleingärtner e.V. ist ein Schiedsgericht im Sinne des § 1066 ZPO.*)

IMRRS 2005, 1537

BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - III ZB 65/04
Liegt ein Formmangel der Schiedsvereinbarung vor und hat der Schiedsbeklagte dennoch vor dem Schiedsgericht zur Hauptsache verhandelt ohne Einwendungen gegen den Formmangel zu erheben, so ist der Formmangel nicht zu berücksichtigen.
