Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2005, 1311OLG Köln, Urteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04
1. Nach der am 01.03.2002 in Kraft getretenen EuGVVO ist beim Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen der für die internationale Gerichtszuständigkeit maßgebliche Erfüllungsort nicht mehr, wie zur Zeit der Geltung des EuGVÜ, nach dem IPR des Gerichtsstaates zu bestimmen. Maßgebend ist jetzt allein der Ort in einem Mitgliedsstaat, an dem die Waren vertragsgemäß geliefert worden sind oder hätten geliefert werden können, bzw. der Ort, an dem die Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen. Abgestellt wird nunmehr ohne kollisionsrechtliche Verweisung einheitlich für Leistung und Gegenleistung auf den Ort der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung, jedenfalls dann, wenn der hiernach ermittelte Erfüllungsort innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der EuGVVO liegt.
2. Der Begriff der Dienstleistung ist weit auszulegen. Im Kern geht es um Dienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, um Werk- und Werklieferungsverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse, wobei gemeinsames Merkmal ist, dass eine tätigkeitsbezogene Leistung erbracht wird.
VolltextIMRRS 2005, 1305
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2004 - 12 W 40/04
Der Beendigungszeitpunkt des Selbständigen Beweisverfahrens wird hinausgeschoben, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach Übersendung der Protokolle Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.
Für die Frage, ob Ergänzungsanträge innerhalb angemessener Frist gestellt sind, ist auf die Übersendung des Protokolls abzustellen, da erst aus dem Protokoll für die Partei letztlich ersichtlich ist, welche Ausführungen des Sachverständigen zugrunde zu legen sind.
Ein Zeitraum von ca. einem Monat zwischen Übersendung des Protokolls und Eingang des Antrags auf weitere Begutachtung ist als in diesem Sinne angemessene Frist anzusehen, wenn die Sache einen nicht unerheblichen Umfang hat.
VolltextIMRRS 2005, 1297
BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 351/03
War im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eine Aufrechnungslage nicht gegeben, kann der auf die Aufrechnung gestützte Einwand der Erfüllung nicht deshalb gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert sein, weil die Aufrechnungslage hätte geschaffen werden können.*)
VolltextIMRRS 2005, 1294
BGH, Beschluss vom 21.07.2005 - VII ZB 39/05
1. § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO findet nicht entsprechend Anwendung, wenn der Kläger nach Abschluß des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknimmt.*)
2. In diesem Fall wird der Rechtsstreit nicht wie durch die Zurücknahme der Klage endgültig beendet; das Verfahren kommt lediglich zum Stillstand. Beide Parteien können die Fortführung des Rechtsstreits herbeiführen, indem sie erneut die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen.
3. Im Einzelfall kann die Erklärung, den Streitantrag zurückzunehmen, jedoch auch als Klagerücknahme ausgelegt werden, so daß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO unmittelbar Anwendung findet.
VolltextIMRRS 2005, 1293
LG Marburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 O 438/04
Enthält ein Grundstückskaufvertrag zwischen einer Person des Privatrechts und der öffentlichen Hand sowohl zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Elemente, ist für einen Rechtsstreit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, wenn bei der Abwägung der unterschiedlichen Teile des Vertrages die zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben (hier: Bauleitplanung und Erschließung) der Vereinbarung ihr entscheidendes Gepräge geben.
VolltextIMRRS 2005, 1287
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 228/03
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfaßten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar.*)
VolltextIMRRS 2005, 1286
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 142/04
Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 Abs. 4 ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1285
BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 249/03
a) Gegen ein unter Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergangenes Berufungsurteil findet eine Gehörsrüge in entsprechender Anwendung des § 321a ZPO auch dann nicht statt, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, diese Entscheidung aber einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO unterliegt.*)
b) Macht eine Prozeßpartei nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine mit dem Hinweis auf prozessuale Risiken verbundene Anregung des Berufungsgerichts zusätzlich von einer nach § 321 a ZPO nicht statthaften Gehörsrüge Gebrauch, ist diese nicht nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als zulässig zu behandeln (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 10/03, NJW 2004, 1598).*)
VolltextIMRRS 2005, 1281
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
Zur Unzulässigkeit einer Erinnerung des Schuldners gegen eine bereits beendete Maßnahme zur Vollstreckung eines Räumungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2005, 1280
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 273/03
Erfaßt die erweiterte Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche überjährige Rückstände, trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1279
BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 18/04
Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung endet jedenfalls im Anwendungsbereich des § 890 ZPO mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels, auch soweit diese nicht rechtskräftig ist. Die Verjährung kann im weiteren Verlauf des Vollstreckungs- bzw. Rechtsmittelverfahrens nicht mehr eintreten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1277
BGH, Urteil vom 06.12.2004 - II ZR 394/02
Eine erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage ist zulässig, wenn der Gegner einwilligt und das Begehren auf unstreitigem Sachvortrag beruht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1272
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2005 - 10 W 10/05
Eine schuldhafte Herbeiführung der Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen kann nicht angenommen werden, wenn eine angeordnete Begutachtung letztlich daran scheitert, dass die beweisbelastete Partei nicht für die erforderliche Baufreiheit Sorge trägt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1271
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.03.2005 - 5 W 18/05
Die Vollstreckung einer Verurteilung, auf einem Grundstück lastende Grundschulden "auf Kosten (des Schuldners) zu beseitigen" richtet sich nicht nach § 888 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2005, 1270
OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2005 - 5 W 37/05
1. Einem Anwaltsvergleich kann Titelfunktion nur insoweit verliehen werden, als sich die Unterwerfung unter die sofortigen Zwangsvollstreckung auf den zu vollstreckenden Anspruch bezieht.*)
2. Die Verpflichtung zur Herausgabe der "entsprechenden Fahrzeugpapiere" in einem Anwaltsvergleich ist nicht hinreichend bestimmt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1269
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2005 - 2Z BR 119/04
Bei der Anfechtung eines Wirtschaftsplanes bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der behaupteten Mehrbelastung des Antragstellers zuzüglich eines angemessenen Betrags für das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)
VolltextIMRRS 2005, 1267
BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005 - 2Z BR 167/04
1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im Allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht.*)
2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung.*)
3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.*)
VolltextIMRRS 2005, 1266
KG, Beschluss vom 18.11.2004 - 26 W 48/04
Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen und darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.
VolltextIMRRS 2005, 1261
OLG Bremen, Urteil vom 03.11.2004 - 1 U 48/04
Die Bindungswirkung des Urteils des Vorprozesses erstreckt sich nicht nur auf den Urteilstenor, sondern umfasst auch den beurteilten Tatsachenkomplex sowie die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung und damit die tragenden Feststellungen des Ersturteils.
VolltextIMRRS 2005, 1251
BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 211/04
1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.*)
2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1250
BayObLG, Beschluss vom 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
1. Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses liegt das erforderliche Rechtsschutzinteresse jedenfalls dann vor, wenn mit der Anfechtung der Antrag auf Feststellung verbunden wird, dass das vom Beschluss betroffene Rechtsverhältnis besteht.*)
2. Durch die kaufvertraglich geregelte allgemeine Übernahme nur schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten tritt ein Sondernachfolger nicht ohne weiteres in die Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte ein.*)
VolltextIMRRS 2005, 1249
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 5/05
Der Streitwert einer positiven Feststellungsklage bezüglich der Feststellung der Pflicht zum Ersatz von Kosten infolge auf Grundstücken vorhandener Altlasten kann im Einzelfall mit 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten geschätzt werden. Hierbei kann ein auf einer Teilfläche bereits entstandener und bezifferbarer Aufwand einen Anhaltspunkt für die Schätzung geben.*)
VolltextIMRRS 2005, 1248
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 5 W 2/05
In dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben bzw. solche, die die speziellen Erteilungsvoraussetzungen der § 726 ZPO betreffen. Die Frage, ob im Rahmen der durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesenen Rechtsnachfolge der Rechtsnachfolger Inhaber einzelner Forderungen geworden ist, ist eine materiell-rechtliche Einwendung i. S. von § 767 ZPO und deshalb einer Überprüfung im Klauselerinnerungsverfahren entzogen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1243
BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01
1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.
2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.
VolltextIMRRS 2005, 1242
BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03
1. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 19 Abs. 1 GKG a.F. zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen.
2. Dabei kommt es nicht auf den zivilprozessualen Streitgegenstandsbegriff an. Der zugrunde zu legende kostenrechtliche Gegenstandsbegriff der Vorschrift erfordert vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtung.
VolltextIMRRS 2005, 1241
BGH, Beschluss vom 05.10.2004 - VI ZR 348/03
Eine Nichtzulassungsbeschwerde, in der es an der Geltendmachung einer
mit der Revision geltend zu machenden Beschwer von 20.000 € fehlt, ist unzulässig.
VolltextIMRRS 2005, 1239
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.10.2004 - 20 W 460/02
1. Die Hauptsacheerledigung ist im Wohnungseigentumsverfahren von Amts wegen zu prüfen, und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren.*)
2. Soweit keine Erledigungserklärung abgegeben wird, sondern nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist.*)
3. Liegt ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners oder eines anderen am Verfahren Beteiligten verfahrensrechtlich unbeachtlich.*)
4. Zur Erledigung der Hauptsache im Anfechtungsverfahren betreffend einen Beschluss über die Entlastung eines Verwalters.*)
VolltextIMRRS 2005, 1238
BVerfG, Urteil vom 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
1. In Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip darf der Richter verfahrensrechtliche Regelungen nicht so auslegen und anwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird.
2. Sofern über einen Tatbestandsberichtigungsantrag eine sachliche Entscheidung von den Richtern der Ausgangsentscheidung nicht getroffen worden ist, darf das Rechtsmittelgericht die dagegen gerichtete Beschwerde nicht als unzulässig zurückweisen.
VolltextIMRRS 2005, 1237
BGH, Beschluss vom 01.10.2004 - V ZR 330/03
1. Die Nichtberücksichtigung eines korrekt eingebrachten neuen Vorbringens im Berufungsverfahren stellt einen Verfahrensfehler dar.
2. Bleibt ein Vorbringen unberücksichtigt, so genügt für die Ursächlichkeit der Rechtsverletzung bereits die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung des Berufungsgerichts.
VolltextIMRRS 2005, 1236
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 123/04
Der Sachverständiger beschwört im Zivilprozess durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Damit beschwört er, dass er die von ihm vorgetragene Ansicht habe. Beschwört er eine wider seine Überzeugung gehende Ansicht, so verletzt er seinen Eid, auch wenn die Ansicht in Wahrheit richtig ist. Umgekehrt gilt, dass der Sachverständige grundsätzlich seinen Eid nicht verletzt, wenn er seine Überzeugung beschwört, auch wenn diese Überzeugung in Wahrheit falsch ist.*)
Subjektiv ist fahrlässiges Handeln erforderlich. Beim Sachverständigen-Eid ist fahrlässige Begehung selten, weil der Sachverständige meist nur seine subjektive Überzeugung wiedergibt; er kann allerdings fahrlässig nicht sein ganzes Wissen kundtun oder die zur Vorbereitung des Gutachtens erforschten Tatsachen falsch wiedergeben. Die Fahrlässigkeit kann auch in der mangelhaften Vorbereitung liegen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1235
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 5 W 13/05
Die obsiegende Partei, die ihrem Anwalt aufgrund Honorarvereinbarung ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar schuldet, kann an Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung eines höheren Streitwertes haben.*)
Der Streitwert für das Verfahren bestimmt sich nach dem zusammengerechneten Wert von Klage und Hilfswiderklage, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt wird und der Vergleich die mit Klage und Hilfswiderklage geltend gemachten Ansprüche umfasst.*)
VolltextIMRRS 2005, 1234
BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII ZR 132/04
1. Der Besteller muss seinen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen.
2. Zu der Frage, ob nach der Kündigung eine selbstständige Abrechnung des Bestellers auf der Grundlage des Vertrages vorgenommen wurde.
3. Zu der Frage, wann neuer Vortrag in der Berufungsinstanz zuzulassen ist.
VolltextIMRRS 2005, 1233
BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03
Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)
VolltextIMRRS 2005, 1229
BGH, Urteil vom 22.06.2005 - VIII ZR 214/04
Zur Frage des richtigen Erklärungsgegners für einen in einem Prozeßvergleich vorbehaltenen Widerruf.*)
VolltextIMRRS 2005, 1227
BGH, Urteil vom 16.06.2005 - IX ZR 27/04
a) Im Anwaltshaftungsprozeß darf der Richter bereits vorliegende Beweisergebnisse nicht deshalb außer Betracht lassen, weil der Richter des Vorprozesses auch ohne Verfahrensfehler zu diesen Erkenntnissen nicht gelangt wäre.*)
b) Hat der Rechtsanwalt es versäumt, ein gerichtliches Gutachten durch Vorlage eines bereits erstatteten, zu gegenteiligen Ergebnissen kommenden Privatgutachtens anzugreifen, und dadurch seine Mandatspflichten verletzt, bedeutet der materiellrechtlich nicht gerechtfertigte Verlust dieses Prozesses für den Mandanten keinen Schaden im Rechtssinne, wenn das Gericht des Vorprozesses bei sämtlichen von der Zivilprozeßordnung ermöglichten Verfahrensweisen notwendigerweise zum Nachteil des Mandanten hätte entscheiden müssen.*)
c) Die Ungewißheit, ob der Vorprozeß trotz der anwaltlichen Pflichtverletzung bei allen rechtlich möglichen Verfahrensweisen zum Nachteil des Mandanten hätte ausgehen müssen, geht zu Lasten des Rechtsanwalts.*)
VolltextIMRRS 2005, 1216
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2000 - 16 W 2/00
Zur Angemessenheit der Gutachtenergänzungsfrist in einem Bauprozeß.*)
VolltextIMRRS 2005, 1215
OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2005 - 19 U 100/04
Macht der Auftraggeber eines Werkvertrages gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hilfsweise einen Schadensanspruch wegen Verzuges mit der Bauausführung geltend, erhöht sich der Gebührenstreitwert, weil es sich nicht um eine bloße Verrechnung/Abrechnung unselbständiger Rechnungsposten, sondern um eine Aufrechnung handelt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1212
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05
Der Insolvenzverwalter muß den Fortbestand seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1211
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03
1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.
2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.
3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.
VolltextIMRRS 2005, 1209
BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Neuer, unstreitiger Tatsachenvortrag ist in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen; dies gilt selbst dann, wenn dadurch eine Beweisaufnahme erforderlich wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1204
OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2005 - 2 U 129/04
1. Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist.*)
2. Zu den Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag gemäß § 37 a WpHG.*)
VolltextIMRRS 2005, 1203
OLG München, Urteil vom 06.04.2005 - 7 U 1573/05
1. Die Qualifizierung einer individualvertraglichen Abrede als Schadenspauschalierung oder als Vertragsstrafenregelung darf nicht beim Wortlaut der getroffenen Vereinbarung stehen bleiben. Vielmehr ist entscheidend, welche Funktion die getroffene Abrede nach den Gesamtumständen des Rechtsgeschäfts hat.*)
2. Eine Schadenspauschalierung setzt danach voraus, daß die Vereinbarung der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruchs dienen soll und sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des nach den konkreten Gegebenheiten typischerweise entstehenden Schadens orientiert. Übersteigt der pauschal zu bezahlende Betrag den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden erheblich, liegt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe vor.*)
3. Wird das Hauptpachtverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so muß sich der Unterpächter trotz (noch) fortbestehenden tatsächlichen Besitzes am Pachtobjekt nicht an dem Unterpachtverhältnis festhalten lassen. Im steht vielmehr angesichts der entfallenen Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer das Recht zur außerordentlichen Kündigung seines Vertragsverhältnisses zu.*)
VolltextIMRRS 2005, 1201
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2005 - 2Z BR 232/04
Der Wert der Beschwer des zur Protokollberichtigung verpflichteten Verwalters bemisst sich in der Regel nach dem finanziellen Aufwand für die Durchführung der Berichtigung und die Unterrichtung der Wohnungseigentümer.*)
VolltextIMRRS 2005, 1197
OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 W 10/05
Wird eine Personengesellschaft bei einem Vertragsabschluss nach dem Erscheinungsbild der Urkunde durch den im Handelsregister aufgeführten Personenkreis vertreten, ist ein weiterer erläuternder Hinweis darauf, in welcher Funktion der Unterzeichner gehandelt hat, entbehrlich.
VolltextIMRRS 2005, 1195
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 W 112/05
1. Die Wohnungseigentümer trifft keine Pflicht gegenüber einem säumigen Hausgeldschuldner, zwecks Kostenersparnis dem Zahlungsanspruch im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG durch den Verwalter als Verfahrensstandschafter geltend machen zu lassen.*)
2. Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt ist im Falle einer ihr günstigen Kostengrundentscheidung die angefallene Mehrvertretungsgebühr nach § 6 BRAGO (jetzt: § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV) als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1194
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2005 - 3 Wx 301/04
Wird ein Beschlussanfechtungsantrag wegen Versäumung der Anfechtungsfrist (materiellrechtliche Ausschlussfrist) rechtskräftig abgewiesen, steht zwischen den Verfahrensbeteiligten bindend fest, dass der angefochtene Eigentümerbeschluss gültig ist und insoweit auch keine Nichtigkeitsgründe vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn in dem Vorverfahren etwaige Nichtigkeitsgründe nicht geprüft worden sind.*)
VolltextIMRRS 2005, 1193
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 Sch 1/05
Ist lediglich in einem gesonderten Schiedsvertrag die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart worden und widerspricht diese Regelung der Schiedsabrede in einem am selben Tag geschlossenen Hauptvertrag, die lediglich eine Schlichtungsabrede enthält, kann eine wirksame Schiedsabrede nicht angenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1191
OLG Naumburg, Urteil vom 24.05.2005 - 11 U 140/04
Zur Verwirkung eines auf ein Grundstück gerichteten Herausgabeanspruches.*)
VolltextIMRRS 2005, 1190
OLG Naumburg, Beschluss vom 24.05.2005 - 10 W 25/05
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig. Die Weigerung eines Richters, ergänzende Erklärungen zur Sach- und Rechtslage in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen, rechtfertigt ohne weitere Anhaltspunkte nicht die Besorgnis seiner Befangenheit.*)
VolltextIMRRS 2005, 1185
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 27/05
Mit dem Verfahren nach § 732 ZPO kann der Schuldner nur Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, Rpfleger 2005, 33).*)
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