Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1480OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2005 - 20 W 533/04
Die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch welches dieses in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Antrag auf Ablehnung eines Richters der Beschwerdekammer wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen hat, ist nur gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2005, 1479
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 15 W 44/04
1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.*)
2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.*)
VolltextIMRRS 2005, 1477
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005 - 20 W 360/04
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig. Für eine wirksame Verfahrenseinleitung ist grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist.*)
2. Zur Berichtigung des Aktivrubrums.*)
VolltextIMRRS 2005, 1475
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2005 - 11 U 69/04
Für die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist der erwartete Verfahrensausgang nur ein Kriterium. Daneben ist der die Hauptsache erledigende Vergleich zu berücksichtigen. Dieser gewinnt besondere Bedeutung im Rahmen eines Immissionsstreites (§ 906 BGB), weil dort die wesentliche Auseinandersetzung der Parteien in das Vollstreckungsverfahren verlagert ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1474
OLG Schleswig, Beschluss vom 03.06.2005 - 2 W 86/05
1. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich, wenn er zu einem vorangegangenen Hinweis des Gerichts im Widerspruch steht und ohne weitere Anhörung und Begründung ergeht.*)
2. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers.*)
VolltextIMRRS 2005, 1470
BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04
Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1469
BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 294/03
Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1464
LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2004 - 22 O 355/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1457
LG Hannover, Beschluss vom 01.08.2005 - 24 OH 63/01
Der Befangenheitsantrag eines Streithelfers ist unzulässig, wenn dieser im Widerspruch zu den Handlungen des Streitverkündenden (Hauptpartei) steht. Einer ausdrücklichen Widerspruchserklärung der Hauptpartei bedarf es dabei nicht.
VolltextIMRRS 2005, 1456
BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 216/04
Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1425
OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05
Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1422
BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZR 6/04
1. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist anwendbar, wenn eine Partei Tatsachen vorträgt, die ihr erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bekannt geworden sind, ohne dass die Unkenntnis auf Nachlässigkeit beruht.
2. Die Erwerber sind bei Abnahme der Eigentumswohnung nicht verpflichtet, die vorhandene Einbauküche abbauen zu lassen, um die Mangelfreiheit der dahinter befindlichen Elektroinstallation zu überprüfen. Deshalb beruht die Feststellung von Mängeln an der Elektroinstallation erst nach der letzten mündlichen Verhandlung nicht auf Nachlässigkeit.
VolltextIMRRS 2005, 1421
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 - 15 W 29/04
Eine Streitwertbeschwerde ist nur zulässig, wenn das Kosteninteresse des Beschwerdeführers 200 EUR übersteigt (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG); es reicht nicht aus, dass der vom Beschwerdeführer geltend gemachte Streitwert um mehr als 200 EUR vom festgesetzten Streitwert abweicht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1420
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.01.2005 - 15 W 48/04
1. Die Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens können unter Umständen auch dann erstattungsfähig sein, wenn der Gegenstand des Gutachtenauftrags für die Entscheidung des Rechtsstreits letztlich nicht erheblich ist. Ob die Kosten eines Privatgutachtens \"notwendig\" waren, beurteilt sich allein aus der Sicht der Partei zum Zeitpunkt des Gutachtenauftrags.*)
2. Wird eine Berufung noch vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann der Berufungsbeklagte für die Tätigkeit seines Rechtsanwalts lediglich die 1,1-fache Gebühr gemäß Nr. 3201 VV-RVG erstattet verlangen und nicht die 1,6-fache Gebühr gemäß Nr. 3200 VV-RVG. Die vom Bundesgerichtshof zur Kostenerstattung bei einer Berufungsrücknahme entwickelten Grundsätze (BGH, Juristisches Büro 2003, 255 ff.) sind auch nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2005, 1417
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04
Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1415
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 W 52/04
Der Zeitraum von 8 Jahren ist grundsätzlich geeignet, die zeitlichen Voraussetzungen des Verwirkungseinwandes zu erfüllen (Errichtung von Werbeschildern auf dem Wall einer Wohnungseingentumsanlage).*)
VolltextIMRRS 2005, 1414
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.05.2005 - 15 W 23/05
Die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren verursacht zusätzliche Kosten, wenn sich ein streitiges Verfahren vor einem Landgericht anschließt, in dem ein Rechtsanwalt für den Kläger auftreten muss. Die Kosten des Rechtsbeistands sind in diesem Fall nur dann erstattungsfähig, wenn der Kläger wirtschafltich sinnvolle Gründe dafür hatte, dass er den Rechtsanwalt nicht schon im Mahnverfahren beauftragt hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1413
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.06.2005 - 4 U 105/05
Eine Berufung ist unzulässig, wenn der mit seinem in der ersten Instanz verfolgten Wandlungsbegehren unterlegene Berufungsführer nunmehr allein die Minderung des Kaufpreises begehrt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1412
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005 - 1 U 567/04
1. Ein im Berufungsrechtszug im Wege der Klageerweiterung geltend gemachter Wertersatzanspruch gem. § 346 Abs. 2 BGB wird nicht auf Noven gestützt, die nach § 529, §§ 31 ZPO unzulässig sind, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach außer Streit stehen und sich die streitige Anspruchshöhe aus dem Gesetz hier: § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, ergibt.*)
2. Ist die Innenverkleidung der vorderen Fahrzeugtüren konstruktiv bedingten formunbeständig und platzt diese in Höhe der Außenspiegel schlitzartig auf, liegt bei einem Gebrauchtfahrzeug ein erheblicher Mangel vor, der den Erwerber nachfehlgeschlagenen Reparaturversuchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1410
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04
Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)
VolltextIMRRS 2005, 1406
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 AR 26/05
1. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO verlangt, dass sich die Gerichte "rechtskräftig" für unzuständig erklärt haben. In analoger Anwendung kann jedoch eine beidseitige Kompetenzleugnung bereits genügen, wenn diese nicht rein gerichtsintern erfolgt.
2. Ein Verweisungsbeschluß ist ausnahmsweise nicht bindend, wenn er willkürlich in dem Sinne erfolgt, daß er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erschiene und offensichtlich unhaltbar wäre.
VolltextIMRRS 2005, 1401
OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 845/04
Wurde das Berufungsrecht durch das 1. JuMoG mit Wirkung vom 1. September 1004 dahin geändert, dass es für den Beginn der Frist zur Einlegung der Anschlussberufung auf den Ablauf der Berufungserwiderungsfrist ankommt, nicht mehr auf die Zustellung der Berufungsbegründung, dann ist die spätere Fristbestimmung, die dem Kläger günstiger ist, anzuwenden, auch wenn die Zustellung der Hauptberufung unter der Geltung des alten Rechts erfolgt, aber die Frist nach neuem Recht bei Einlegung der Anschlussberufung noch nicht abgelaufen war.*)
VolltextIMRRS 2005, 1400
OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2005 - 12 U 16/04
Das Gericht kann ohne Rücksicht auf die Beweislast von Amts wegen eine Parteivernehmung durchführen, wenn das Ergebnis einer Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen. Eine Parteivernehmung ist aus Gründen der prozessualen Waffengleichheit gerechtfertigt, wenn bezüglich einer behaupteten telefonischen Vertragsvereinbarung kein unmittelbarer Zeugenbeweis angetreten, aber der Beklagte für Vorgespräche seine Angehörigen als Gesprächszeugen anbieten kann. Dann ist es zulässig, den Kläger als Partei zu vernehmen. Geboten ist dies, wenn der Kläger substantiiert geltend macht, die vom Beklagten angebotenen Zeugen hätten in erster Instanz falsch ausgesagt und seien auch bereits wegen einer Falschaussage in einem ähnlich gelagerten Fall vom Strafrichter verurteilt worden. Die Vernehmung der Partei ist sodann ein Beweismittel, das vom Gericht frei zu würdigen ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1397
OLG München, Beschluss vom 27.06.2005 - 34 Sch 15/05
Im Vollstreckbarerklärungsverfahren kann nicht mit einer Forderung aufgerechnet werden, die ihrerseits der Schiedsvereinbarung unterliegt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1396
KG, Beschluss vom 27.06.2005 - 12 W 31/05
Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO, die durch einen Erfolg der vom Insovenzverwalter beabsichtigten Prozessführung ihre Befriedigungsmöglichkeit verbessern, ist es regelmäßig zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen, so dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht vorliegen. Die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt, BGH, X ARZ 264/05.*)
VolltextIMRRS 2005, 1394
OLG München, Beschluss vom 05.07.2005 - 32 Wx 56/05
Nach der Neufassung von § 189 ZPO durch das Gesetz zur Reform von Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 20.6.2001 (BGBl. I 1206) kann das Unterbleiben der Parteizustellung einer im Urteilswege ergangenen Einstweiligen Verfügung durch deren formgültige Amtszustellung auch dann geheilt werden, wenn der Vollziehungswille des Antragstellers dem Antragsgegner nicht auf andere Weise zur Kenntnis gebracht wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1393
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2005 - 9 W 8/05
Ein französisches Versäumnisurteil (jugement réputé contradictoire) ist in Deutschland vollstreckbar, auch wenn das französische Gericht sich ohne Begründung über die ihm bekannte Vereinbarung deutschen Rechts und die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes hinweggesetzt hat, sofern dem Schuldner die Verteidigung und die Einlegung eines Rechtsbehelfs in Frankreich möglich und zumutbar war.*)
VolltextIMRRS 2005, 1391
OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2005 - 4 W 134/05
Wenn ein Beschwerderechtszug überhaupt nicht gegeben ist, kann das Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde selbst verwerfen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1390
KG, Beschluss vom 18.07.2005 - 1 W 243/05
Wird gegen ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt und als dann über die Hauptsache ein Vergleich geschlossen, so ist die Kostenentscheidung des Versäumnisurteils auch dann keine geeignete Grundlage der Kostenfestsetzung, wenn im Vergleich nur eine Bestimmung über die "weiteren Kosten des Rechtsstreits" und die Kosten des Vergleichs getroffen wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1389
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2005 - 19 U 46/05
1. Für die außergerichtliche Verlängerung der Widerrufsfrist in einem gerichtlich protokollierten Vergleich ist keine Anzeige vor Fristablauf gegenüber dem Gericht erforderlich.*)
2. Hält das erstinstanzliche Gericht einen Vergleichswiderruf zu Unrecht für unwirksam, kann der Rechtsstreit gemäß § 538 ZPO zurückverwiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1387
OLG Celle, Urteil vom 26.07.2005 - 16 U 59/05
1. Ist der Beklagte Eigentümer eines Appartements in Spanien und nach seinen eigenen Angaben dort wohnhaft, so kann ihm dort eine Klageschrift oder ein Versäumnisurteil nach § 183 ZPO per Einschreiben mit Rückschein direkt zugestellt werden.*)
2. Der Hausmeister der Appartementanlage gilt dabei als Postbevollmächtigter, wenn es zu seinen Aufgaben gehört, Postsendungen in die nummerierten Briefkästen der zentralen Briefkastenanlage einzusortieren und bei Einschreiben auch den Empfang zu bestätigen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1381
OLG Celle, Urteil vom 25.08.2005 - 5 U 86/05
Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.). Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 136) zum Wechselprozess ist auf das „schlichte“ Urkundenverfahren gemäß § 592 ZPO nicht zu übertragen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1377
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 5/05
a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.*)
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1376
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 10/05
Wird in der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO die "weitere" Vollstreckung aus einem bestimmten Titel für unzulässig erklärt, ist regelmäßig auf die Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Titels erkannt.*)
VolltextIMRRS 2005, 1374
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.08.2005 - 8 W 1538/05
Stellt das zuständige Gericht nach Weiterleitung der Klageerwiderung des Beklagten an den Kläger ohne weitere Fristsetzung nach 6 Monaten der Untätigkeit der Parteien fest, dass das Verfahren gem. § 7 Nr. 3 AktO als erledigt gilt, ohne die Parteien hiervon in Kenntnis zu setzen, so stellt dies eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 21 Abs. 1 GKG dar, die für die Entstehung späterer Gerichtskosten der Parteien regelmäßig als ursächlich zu sehen ist.
VolltextIMRRS 2005, 1354
OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2005 - 4 W 165/05
Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO voraus.*)
VolltextIMRRS 2005, 1351
BGH, Beschluss vom 13.07.2005 - XII ZR 295/02
a) Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemißt sich auch die Beschwer des weiter Klageabweisung begehrenden Beklagten grundsätzlich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.*)
b) Die Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren ist mit einer Differenzrechnung (dazu BGH, Urteil vom 9. März 1993 - VI ZR 249/92 - NJW-RR 1993, 765 und Beschluß vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) zu ermitteln.*)
VolltextIMRRS 2005, 1346
BGH, Beschluss vom 07.06.2005 - X ZR 174/04
Die Anschlußberufung kann im Patentnichtigkeitsverfahren weiterhin bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses gelten insoweit nicht.*)
Jedoch ist die Anschlußberufung dann, wenn sie vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegt wird, entsprechend der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses geltenden Regelung in § 522a Abs. 2 ZPO bis zum Ablauf dieser Frist zu begründen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1345
BGH, Beschluss vom 22.06.2005 - XII ZB 186/03
a) Die nach Art. 3 Abs. 1 Brüssel II-VO begründete Annexzuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung endet im Falle der Entführung der gemeinsamen Kinder in das Ausland, wenn innerhalb der Jahresfrist kein Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt worden ist und die Kinder sich in ihrem neuen Umfeld sozial integriert haben.*)
b) Zur Vollstreckbarerklärung der Kostenentscheidung eines ausländischen Verbundurteils (hier: Italien), wenn einheitlich über die Kosten des Ehestatusverfahrens und des als Folgesache geführten Sorgerechtsstreits entschieden worden ist und das ausländische Gericht für die erlassene Sorgerechtsentscheidung international unzuständig war.*)
VolltextIMRRS 2005, 1344
BGH, Urteil vom 20.07.2005 - XII ZR 155/04
Der Streitgegenstand eines Berufungsverfahrens bestimmt sich nach den Anträgen, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Parteivortrags auszulegen sind.*)
VolltextIMRRS 2005, 1343
BGH, Beschluss vom 07.07.2005 - I ZB 7/05
Der Einwand des Schuldners, die im Zug-um-Zug-Urteil als Gegenleistung konkret bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, ist vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1342
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 23/05
Der Nachweis der Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Rechtsnachfolge zugesteht, § 288 ZPO, und der bisherige Gläubiger der Erteilung der Vollstreckungsklausel an den Rechtsnachfolger zustimmt. § 138 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.*)
Der Rechtspfleger kann im Rahmen der Ermessensausübung verpflichtet sein, den Schuldner und den bisherigen Gläubiger anzuhören, wenn der Antragsteller substantiiert darlegt, daß und aus welchen nachvollziehbaren Gründen zu erwarten ist, daß der Schuldner die Rechtsnachfolge zugestehen und der bisherige Gläubiger der Klauselerteilung zustimmen werde.*)
VolltextIMRRS 2005, 1341
BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 31/05
Zur Frage, wann eine Berufung unter der Bedingung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe eingelegt und damit unzulässig ist (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553).*)
VolltextIMRRS 2005, 1327
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 20 W 138/04
1. Für die wirksame Verfahrenseinleitung im Wohnungseigentumsverfahren ist die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass etwa alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen.*)
2. Es ist nicht zulässig, durch Eigentümerbeschluss die Möglichkeit zu schaffen, sog. Eventualeinberufungen vorzunehmen. Hierfür fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz.*)
VolltextIMRRS 2005, 1324
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 9 U 55/04
Dem Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 ZPO kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Es handelt sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden können.*)
VolltextIMRRS 2005, 1323
OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04
Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.
VolltextIMRRS 2005, 1318
BayObLG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2Z BR 22/04
Erledigt sich das Verfahren nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde in der Hauptsache, so bleibt das Rechtsmittel nur zulässig, wenn es auf die Kosten beschränkt wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1317
KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03
1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.
2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.
VolltextIMRRS 2005, 1315
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2005 - 20 W 125/05
1. Gegen einen Beschluss des Landgerichts, in dem dieses nach Beschwerderücknahme isoliert über die Kosten der Erstbeschwerde in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde gegeben, wenn der Beschwerdewert des § 20a Abs. 2 FGG überschritten ist und in der Hauptsache eine Entscheidung nach § 45 Abs. 1 WEG angefochten werden könnte.*)
2. Die Kostenentscheidung des Landgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Landgericht nicht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten anordnet, wenn nach gerichtlichem Hinweis auf die Erfolglosigkeit die Beschwerde zurückgenommen wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1313
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2005 - 28 U 161/04
1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.*)
2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.*)
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