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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Prozessuales

16162 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0022
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitverkündete: Unterbrechung der Verjährung

OLG München, Urteil vom 16.02.2005 - 27 U 886/03

1. Bemerkt der mit der Objektüberwachung beauftragte Architekt nicht, dass bei dem in ein Gebäude eingebauten Glasaufzug weder die gläserne Kabinenwand von außen noch die Scheiben der Glasschachtwand von innen gereinigt werden können, weil der Zwischenraum zwischen Aufzugsschacht und Kabine zu gering ist, so verletzt er die ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten.

2. Der Architekt hat die Kosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

3. Der Architekt verletzt seine ihm obliegenden Überwachungs- und Koordinationspflichten auch dann, wenn er das Fehlen von Fassadensicherungshaken für Fensterreinigungsarbeiten nicht bemerkt. Auch hier trägt er die Kosten der Nachbesserung.

4. Die nach § 215 BGB a.F. eintretende Unterbrechung der Verjährung der Mängelansprüche gegen einen Dritten, wenn diesem im selbständigen Beweisverfahren der Streit verkündet wird, ist nicht von einer Klageerhebung binnen sechs Monaten nach Ende des Beweissicherungsverfahrens abhängig.

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IMRRS 2006, 0021
MietrechtMietrecht
Gebühren- und Zuständigkeitsstreitwert in einer Mietsache

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2005 - 5 W 829/05

1. Der Gebührenstreitwert einer Klage, mit der nach und nach die jeweils monatlich fälligen Mieten geltend gemacht werden, richtet sich nach der Summe sämtlicher Einzelforderungen.

2. Unerheblich ist, dass der Kläger stets einen erheblich niedrigeren Antrag formuliert, weil der Mieter nach und nach Teilzahlungen auf die Rückstände leistet, was zu entsprechenden Erledigungserklärungen führt.

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IMRRS 2006, 0020
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Ablehnung wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.10.2005 - 4 W 60/05

Im Selbständigen Beweisverfahren dürfen wegen der Eilbedürftigkeit dieses Verfahrens an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses keine besonderen Substantiierungsanforderungen gestellt werden; das Gericht muss sich, zumal bei schwierigen und umfangreichen Hauptprozessen, auf eine summarische Überprüfung beschränken. Lediglich offensichtlich nutzlose Beweisanträge können zurückgewiesen werden.

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IMRRS 2006, 0019
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schlussrechnungsbetrag: Hilfsweise Forderung = Klägeänderung?

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - VII ZR 191/04

Macht der Unternehmer mit der Berufung hilfsweise zu seiner Abschlagsforderung den Schlussrechnungsbetrag geltend, ohne dass eine spätere Veränderung eingetreten ist, so ist das gemäß § 264 Nr. 1 ZPO nicht als eine Änderung der Klage anzusehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2004 - VII ZR 128/03, BauR 2005, 400).*)

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IMRRS 2006, 0014
SachverständigeSachverständige
Haftung für falsches gerichtliches Gutachten nach altem Recht

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2005 - 9 U 37/05

1. Zu den engen Voraussetzungen der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung in § 839a BGB zum 01.08.2002.

2. Der wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens auf Schadenersatz in Anspruch genommene Sachverständige haftet nicht nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 163, 154 StGB (fahrlässiger Falscheid, Meineid), wenn er sich ohne vorausgegangene Anordnung seiner Vereidigung durch das Gericht bei seiner gerichtlichen Anhörung im voraus auf seinen allgemein geleisteten Sachverständigeneid beruft.*) (anders: OLG Düsseldorf, IBR 2005, 1286)

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IMRRS 2006, 0012
SachverständigeSachverständige
Gutachter muss Sache wieder in Ursprungszustand setzen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.09.2005 - 13 W 43/05

1. Der Sachverständige muss den vor der Beweiserhebung vorgefundenen Zustand der zu begutachtenden Sache wieder herstellen, zumindest dann, wenn die Zustimmung des beweisfälligen Antragstellers zur Zerlegung der zu begutachtenden Sache von der anschließenden Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erkennbar abhängig gemacht worden ist.

2. Die Kosten der Wiederherstellung sind Kosten der Beweisaufnahme.

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IMRRS 2006, 0011
SachverständigeSachverständige
Müssen Dritte Sachverständigenbesichtigungen dulden?

KG, Beschluss vom 21.10.2005 - 7 W 46/05

Durch das Zivilprozessreformgesetz 2001 wurde erstmals ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dass der Richter auch einen Dritten zur Duldung/Begutachtung eines in seinem Besitz befindlichen Gegenstandes verpflichten kann.

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IMRRS 2006, 0008
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teil- und Grundurteil bei Zahlungs- und Feststellungsantrag

OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2005 - 6 U 603/05

1. Entscheidet das Gericht dem Wortlaut seiner Entscheidung nach sowohl über einen Zahlungsantrag als auch über einen Feststellungsantrag, so widerspricht das § 304 Abs. 1 ZPO, wonach nur bei einem nach Grund und Betrag streitigen Anspruch so entschieden werden kann. Bei einer unbezifferten Feststellungsklage ist ein Grundurteil unzulässig.

2. Das Berufungsgericht ist zu einer wirksamkeitserhaltenden Auslegung des Urteils berufen. Es hat einen Gleichklang zwischen Teilurteil und der noch vorbehaltenen weiteren Entscheidung herzustellen. Ergibt die Auslegung, dass die Möglichkeit besteht, es werde sowohl über den Zahlungsanspruch, als auch über den Feststellungsanspruch entschieden, muss sicher sein, dass über dieselben Teile des Schadensersatzanspruches (§ 635 BGB a.F.) entscheiden wird.

3. Eine Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen muss auch in den Fällen ausgeschlossen sein, in denen ein Berufungsgericht lediglich über einen Teil der im Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche in der Sache entscheidet, im Übrigen aber die Sache an das Landgericht zurückverweist.

4. Sind Klage und Widerklage von einer gemeinsamen Vorfrage abhängig, so ist eine Entscheidung über die Widerklage durch Teilurteil unzulässig.

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IMRRS 2006, 0007
BauvertragBauvertrag
Duldungsvollmacht des entbundenen "Projektverantwortlichen"

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.10.2005 - 24 U 71/05

1. Enthebt die eine Vertragspartei im Verlaufe eines Großprojekts ihren "Projektverantwortlichen" seiner Stellung als umfassend handlungsfähiger Vertreter, lässt sie ihn aber in gleicher Weise wie zuvor ihre Interessen gegenüber der Geschäftspartnerin wahrnehmen, dann fordert die geschäftliche Redlichkeit, die Geschäftspartnerin von der Änderung der Vertretungslage in Kenntnis zu setzen.*)

2. Andernfalls hat sie sich unter Rechtsscheingesichtspunkten behandeln lassen, als wirke die Vertretungsmacht fort.*)

3. Eine in zweiter Instanz erhobene Hilfswiderklage ist nicht zuzulassen, wenn ihr Gegenstand nur äußerlich in Beziehung zu dem Streitstoff der Klage steht, die materielle Rechtslage aber durchweg von anderen Aspekten als denen abhängt, die die Beurteilung der Klage tragen.*)

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IMRRS 2006, 0005
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hat Prozessvergleich Wirkung für andere Gesamtschuldner?

BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1938
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt Gewährleistungsbürgschaft?

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05

1. Zum erforderlichen Feststellungsinteresse, wenn der Auftragnehmer während eines laufenden Gewährleistungsprozesses gegen den Bürgen auf Feststellung klagt, dass die Bürgschaft sich auf die streitigen Gewährleistungsansprüche erstreckt.

2. Zur Frage, ob die Verjährung einer Bürgschaft mit der Fälligkeit der Hauptschuld oder erst mit einer Leistungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen (Inanspruchnahme) zu laufen beginnt.

3. Im Falle einer Gewährleistungsbürgschaft tritt der Sicherungsfall in der Regel erst ein, wenn der Gewährleistungsanspruch in eine Geldforderung übergegangen und diese Forderung fällig geworden ist. Die Verjährung der Bürgschaft beginnt in diesem Fall jedenfalls nicht zu laufen, solange der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Mängelbeseitigung in Anspruch nimmt.

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IMRRS 2005, 1937
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühren: Beweisverfahren vor und Rechtsstreit nach dem Stichtag

OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2005 - 23 W 264/05

Das selbständige Beweisverfahren und ein späterer Rechtsstreit sind nach neuem Recht verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 15 RVG.

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IMRRS 2005, 1935
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung während Verfahrensstillstands nicht nichtig

BGH, Beschluss vom 11.07.2002 - VII ZR 63/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1934
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühren: Beweisverfahren und Rechtsstreit in Übergangsfällen

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2005 - 14 W 817/05

1. Das selbständige Beweisverfahren und ein späterer Rechtsstreit sind nach neuem Recht verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 15 RVG.*)

2. Ist ein selbständiges Beweisverfahren vor dem 1.7.2004 durchgeführt worden und schließt sich ein Rechtsstreit an, für den der Prozessauftrag nach dem 1.7.2004 erteilt wurde, richten sich die anwaltlichen Gebühren für das Beweisverfahren nach der BRAGO, im Übrigen jedoch nach dem RVG. Dabei ist die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs anzurechnen.*)

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IMRRS 2005, 1932
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nicht postulationsfähiger Anwalt: Fehlender Vertretungszusatz

BGH, Beschluss vom 28.07.2005 - III ZB 56/05

Zur Frage, wann das Handeln eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt hinreichend deutlich erkennbar ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 = NJW 1999, 365 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4).*)

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IMRRS 2005, 1931
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsbegründung: Endfassung durch Referendar zulässig?

BGH, Beschluss vom 23.06.2005 - V ZB 45/04

Ein mittels Blankounterschrift des Rechtsanwalts weisungsgemäß erstellter bestimmender Schriftsatz erfüllt die gesetzlichen Formerfordernisse nur, wenn der Anwalt den Inhalt des Schriftsatzes so genau festgelegt hat, daß er dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen kann. An einer solchen Festlegung fehlt es, wenn der Entwurf einer Berufungsbegründung nach stichwortartig fixierten Vorgaben des Anwalts durch einen Referendar inhaltlich überarbeitet wird, ohne daß der Anwalt die endgültige Fassung der Berufungsbegründung kennt.*)

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IMRRS 2005, 1930
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckung rechtskräftiger, verfassungswidriger Urteile?

BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

Zur analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auf nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen verfassungskonformer Auslegung als verfassungswidrig verworfenen Interpretatitonsvariante einer Rechtsvorschrift oder auf der Auslegung und Anwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe beruhen, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist.*)

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IMRRS 2005, 1929
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil bei "Abrechnungsverhältnis" (un-)möglich?

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.2003 - 24 U 34/03

1. Auch nach der Neufassung von § 302 ZPO ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils unzulässig, durch welches bei einer im Rahmen der Differenztheorie vorzunehmenden Verrechnung dem Auftragnehmer ein Werklohnanspruch zugesprochen und dem Auftraggeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die Fälligkeit des Werklohnanspruchs nur daraus folgt, dass sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat.*) (Beachte: Das Urteil ist insoweit durch BGH, IBR 2005, 465 überholt!).

2. Kommt eine weitere Erfüllung eines Werkvertrages durch den Auftragnehmer nicht mehr in Betracht, weil der Auftraggeber nicht (mehr) Mängelbeseitigung, sondern Schadensersatz fordert, hat nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt IBR 2003, 4) - unabhängig von einer Abnahme - eine endgültige Abrechnung über die Bauleistung des Auftragnehmers und die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers stattzufinden (Abrechnungsverhältnis).*)

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IMRRS 2005, 1928
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Schiedsgutachtens

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - VII ZB 76/05

Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.*)

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IMRRS 2005, 1927
SachverständigeSachverständige
Streitverkündung und Zustellung an den Gutachter: Zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2005 - 12 W 251/05

Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist unzulässig. Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an diesen Sachverständigen ist rechtswidrig.

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IMRRS 2005, 1926
SachverständigeSachverständige
Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005 - 4 W 399/05

Ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO rechtfertigt nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IMRRS 2005, 1922
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Auslegung über die Vereinbarung einer Prozessbürgschaft

BGH, Urteil vom 23.04.2002 - X ZR 209/99

1. Das Berufungsgericht setzt sich mit der eigenen Beweiswürdigung nicht in Widerspruch zur Vorinstanz und verletzt somit nicht den § 398 ZPO, wenn die Vorinstanz ihr Urteil allein aus der Würdigung des Sachvortrags gewinnt.

2. Das Berufungsgericht muss dem in der Vorinstanz unter Beweis gestellten Vortrag (hier der Mängelbeseitigung) nachgehen, soweit es in einem ersten Berufungs(-Zwischen)urteil beanstandet hat, dass die Vorinstanz diesen Vortrag übergangen hat und in seinem zweiten Berufungsurteil den gerügten Fehler selbst begangen hat, indem es keinen Beweis zu diesem Vortrag erhoben hat.

3. Zur Auslegung über die Wirksamkeit einer gestellten Prozessbürgschaft, wenn diese nicht an das Bestehen einer vollstreckbaren Forderung, sondern an die Anhängigkeit des Rechtsstreits geknüpft werden soll.

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IMRRS 2005, 1917
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung bei eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - VII ZR 121/02

Ist durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien der Rechtsstreit insgesamt erledigt, ist über alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreites, einschließlich derjenigen der Vorinstanzen, nach der auch für die Revisionsinstanz geltenden Vorschrift des § 91 a ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluß zu entscheiden. Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens zu beachten und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen.

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IMRRS 2005, 1914
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen Unterbrechung des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - IX ZB 240/04

Ein Zwischenurteil, das die Unterbrechung des Rechtsstreits feststellt, jedoch gleichzeitig zum Ausdruck bringt, dass die Partei, die den Prozess aufnehmen will, daran endgültig gehindert ist, kann wie ein Endurteil angefochten werden (Anschluss an BGH WM 2004, 1656).*)

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IMRRS 2005, 1912
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Angabe der Empfangseinrichtung unnötig

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 104/05

Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 180 ZPO ist es nicht erforderlich, dass der Zusteller in der Urkunde angibt, in welche Empfangseinrichtung - Briefkasten oder ähnliche Vorrichtung - er das Schriftstück eingelegt hat, und im Fall einer ähnlichen Vorrichtung diese näher bezeichnet.*)

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IMRRS 2005, 1910
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bindung anderer Gerichte zum Vorliegen eines Arbeitsunfalls

BGH, Beschluss vom 20.09.2005 - VI ZB 78/04

Hat ein Gericht in einem Rechtsstreit zwischen dem Sozialversicherungsträger des Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers über einen Anspruch aus einem Teilungsabkommen zu entscheiden, ist § 108 SGB VII nicht entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2005, 1904
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung der MwSt. im KfZ-Haftpflichtprozess

BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - VI ZB 58/04

Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertsteuer, die die obsiegenden beklagten Streitgenossen (hier: Haftpflichtversicherer, Halter und Fahrer) ihrem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten schulden, von der unterlegenen Klägerseite auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen (hier: der Halter) vorsteuerabzugsberechtigt ist, sofern der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer - wie im Regelfall - im Innenverhältnis der Streitgenossen die gesamten Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu tragen hat.*)

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IMRRS 2005, 1896
ProzessualesProzessuales
Arbeit & Soziales - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AEntG

BAG, Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

1. Eine in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage, die sich auf neues Vorbringen stützt, ist nur zulässig, wenn die Berücksichtigung der neuen Tatsachen nach § 67 ArbGG zugelassen ist.*)

2. Bis zum 31. Dezember 2003 waren nach § 1 AEntG die das Urlaubskassenverfahren regelnden allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer anwendbar, soweit in einem Betrieb oder in einer selbständigen Betriebsabteilung iSd. § 211 Abs. 1 SGB III zumindest überwiegend baugewerbliche Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich mussten die Voraussetzungen des Geltungsbereichs der Tarifverträge des Baugewerbes erfüllt sein. Mit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelung ist die Erweiterung des Betriebsbegriffs im AEntG entfallen. § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG verweist jetzt auf den im fachlichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge verwandten Betriebsbegriff.*)

3. Die Erstreckung nach § 1 Abs. 1 AEntG findet nur statt, soweit die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sind. Fällt ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der am 17. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 1999 eingeführten Einschänkungen der Allgemeinverbindlichkeit, ist das Urlaubskassenverfahren auf Arbeitsverhältnisse der dem Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nicht anwendbar.*)

4. Die im Anhang der Allgemeinverbindlicherklärung enthaltene Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe der Metallindustrie stellt allein auf die fachliche Ausrichtung von Betrieben, nicht auf die selbständiger Betriebsabteilungen ab.*)

5. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 AEntG ist zum 1. Januar 2004 aufgehoben worden. Sie kann auch für Zeiträume davor nicht mehr angewandt werden.*)

6. Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister begründet nach § 15 Abs. 3 HGB ein Vertrauen Dritter dahingehend, dass die Niederlassung tatsächlich selbständig geführt wird.*)

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IMRRS 2005, 1884
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - ZPO-Vollstreckung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs?

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - I ZB 3/05

Hat sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Form des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unterworfen, so richtet sich die Vollstreckung aus dem Titel auch dann nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, wenn die Unterwerfung einen Anspruch betrifft, der öffentlich-rechtlicher Natur ist.*)

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IMRRS 2005, 1881
BankrechtBankrecht
Girovertrag: Anspruch auf Kontoauszüge und Abschlüsse nicht pfändbar

BGH, Urteil vom 08.11.2005 - XI ZR 90/05

Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.*)

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IMRRS 2005, 1879
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung bei Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung

BGH, Urteil vom 24.10.2005 - II ZR 56/04

1. Eine auf Unterlassung einer Eigentumsbeeinträchtigung gerichtete Klage erledigt sich in der Hauptsache, wenn der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, die zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet ist.*)

2. Nichts anderes gilt, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung erst in zweiter Instanz abgegeben wird und der Kläger an seinem Unterlassungsbegehren festhält, weil gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts nach § 91 a ZPO derzeit kein Rechtsmittel gegeben ist und der Kläger auf Grund der vom Berufungsgericht beharrlich vertretenen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichenden Rechtsauffassung davon ausgehen muss, dass ihm die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a ZPO auferlegt werden würden.*)

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IMRRS 2005, 1878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Warensendung per Nachnahme kein Anscheinsbeweis für Bezahlung

BGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 369/04

Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist.*)

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IMRRS 2005, 1869
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verzögerung zwischen Beweis- und Hauptverfahren?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 01.12.2005 - 4 U 276/04

Zwischen einem Beweissicherungsverfahren und dem anschließenden Hauptsacheprozess kann eine Verzögerung iSv. § 296 ZPO nicht eintreten.*)

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IMRRS 2005, 1865
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bestimmtheit des zu vollstreckenden Betrages

BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 46/05

Der in einem Prozessvergleich ausgewiesene bezifferte Zahlungsbetrag ist vollstreckungsrechtlich bestimmt.*)

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IMRRS 2005, 1863
BauvertragBauvertrag
Umstellung von Vorschussklage auf Schadensersatz

LG Hamburg, Urteil vom 21.02.2005 - 415 O 48/02

Dem Bauherr steht im VOB-Bauvertrag ein Wahlrecht zur Seite, eine auf Vorschuss gerichtete Klage im Wege der Klageänderung auf Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten umzustellen. Er löst sich damit zugleich von seiner Verpflichtung, gegenüber dem Unternehmer einen Vorschuss abzurechnen.

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IMRRS 2005, 1854
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versäumnisurteil aus EU-Staat: Rechtzeitigkeit der Zustellung

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - IX ZB 360/02

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung ist vom Gericht des Vollstreckungsstaates der Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte vor dem Gericht des Urteilsstaates tatsächlich verfügte, um den Erlass einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern.*)

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IMRRS 2005, 1852
SachverständigeSachverständige
Zulässigkeit von Einwendungen gegen das Gutachten

BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04

Eine Partei ist auch außerhalb des Arzthaftungsprozesses grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten bereits in erster Instanz auf ein Privatgutachten oder auf sachverständigen Rat zu stützen, wenn ihr Vortrag fachspezifische Fragen betrifft und eine besondere Sachkunde erfordert (Fortführung Senatsurteil BGHZ 159, 245).*)

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IMRRS 2005, 1839
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenbestimmung nach billigem Ermessen: Grundgesetzverstoß?

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - I ZB 37/05

1. Die Regelung in § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO, wonach sich die Kostentragungspflicht bei einer vor Zustellung zurückgenommenen Klage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen bestimmt, benachteiligt die beklagte Partei nicht in einer gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Weise.*)

2. Eine Kostenentscheidung zugunsten des Klägers scheidet nicht deshalb aus, weil er als abgemahnter Mitbewerber negative Feststellungsklage erhoben hat, ohne den Abmahnenden zuvor auf dessen fehlende Berechtigung hingewiesen zu haben; es besteht keine Obliegenheit des zu Unrecht Abgemahnten, eine Gegenabmahnung auszusprechen.*)

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IMRRS 2005, 1838
HandelsrechtHandelsrecht
Handelsregister: "Abfindungsversicherung" bleibt Beweismittel

BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04

An dem Erfordernis der vom Reichsgericht (RG, Beschl. v. 30. September 1944 - GSE 39/1943, DNotZ 1944, 195) als Beweismittel im Rahmen der registergerichtlichen Amtsprüfung (§ 12 FGG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. (negativen) "Abfindungsversicherung", die sich in langjähriger stetiger Praxis der meisten Registergerichte bewährt hat und die von den Antragstellern ohne Schwierigkeiten zu erbringen ist, ist im Interesse der Kontinuität der Rechtsprechung und der stetigen zügigen Abwicklung derartiger standardisierter registergerichtlicher Verfahren festzuhalten.*)

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IMRRS 2005, 1828
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Umfang der Rüge der örtlichen Zuständigkeit

BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

1. In der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit ist im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten. Ob dies anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Rüge zu ermitteln.*)

2. Hat die beklagte Partei die internationale Unzuständigkeit wirksam gerügt, so wirkt eine nur hilfsweise vorgebrachte Einlassung zur Sache nicht zuständigkeitsbegründend i.S.d. Art. 24 Satz 1 EuGVVO.

Im Verfahren vor einem deutschen Gericht bestimmt sich der Erfüllungsort i.S.d. Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO nach deutschem Kollisionsrecht. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB ist daher bei einem Streit über die Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag deutsches materielles Recht anzuwenden, wenn der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat.

Zur stillschweigenden Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschlüssen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen von Kaufleuten.*)

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IMRRS 2005, 1826
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2005 - 7 W 117/05

1. Das Gericht hat den Streitverkündungsschriftsatz dem Betroffenen grundsätzlich ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen.*)

2. Dies gilt nicht, wenn die Streitverkündung gegenüber dem im Rechtsstreit tätigen Sachverständigen in der Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit erfolgt.*)

3. Gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag des Sachverständigen, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unzulässig zu erklären, zurückgewiesen wird, steht ihm das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.*)

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IMRRS 2005, 1949
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Anordnung ist keine einstweilige Verfügung!

BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - IX ZB 208/05

1. Einstweilige Anordnungen nach §§ 575 V, 570 III ZPO haben nicht den Charakter einer einstweiligen Verfügung. Das Rechtsmittelgericht ist darauf beschränkt, Anordnungen in Bezug auf die Wirkungen der angefochtenen Entscheidung zu treffen.*)

2. Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Insolvenzeröffnungsverfahren auch dann nicht zur Anordnung von Sicherungsmaßnahmen befugt, wenn es in der Hauptsache mit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Beschwerdegericht bestätigte Zurückweisung eines Insolvenzantrags befasst ist.*)

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IMRRS 2005, 1824
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Keine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.07.2005 - 16 W 37/05

Eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen der Parteien ist im selbständigen Beweisverfahren unstatthaft.*)

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IMRRS 2005, 1821
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Bestimmung des Erfüllungsortes

OLG Köln, Beschluss vom 06.04.2005 - 5 W 37/05

Zu der Frage der Bestimmung des Erfüllungsortes, wenn der Käufer einer als Anlage- und Steuersparobjekt erworbenen Immobilie behauptet, der Verkäufer (zugleich Berater) habe ihn über Kosten und sonstige finanzielle Vor- und Nachteile des Erwerbs unrichtig beraten und er deshalb Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt.

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IMRRS 2005, 1815
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einzelrichter statt Senat: Entzug des gesetzlichen Richters

BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZB 66/05

1. Die Zulassung der (Rechts-)Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 und 5 GVG an den Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist dem Spruchkörper in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung vorbehalten; eine Zulassung durch den Einzelrichter unterliegt wegen fehlerhafter Besetzung der Aufhebung von Amts wegen (Fortführung von BGHZ 154, 200).*)

2. Nimmt ein Kläger mehrere Beklagte als einfache Streitgenossen auf Schadensersatz in Anspruch und erklärt das Landgericht den beschrittenen Rechtsweg unter Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht für unzulässig, so kann ein Beklagter mit der von ihm allein eingelegten Beschwerde nicht erreichen, dass die angefochtene Entscheidung auch in Bezug auf die anderen Streitgenossen rechtlich überprüft wird.*)

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IMRRS 2005, 1814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung bei grobem Verstoß gegen Verfahrensrecht

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2005 - 16 W 47/05

Ein grober Verstoß gegen Vorschriften des Verfahrensrechts kann dann ein Befangenheitsgesuch gegen einen Richter begründen, wenn diesem Verstoß bereits weitere fehlerhafte Entscheidungen gegenüber der betroffenen Partei vorausgegangen sind.*)

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IMRRS 2005, 1813
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Unverwertbarkeit heimlicher Videoüberwachung

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 12/05

Zur Frage der Zulässigkeit der heimlichen Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines Mehrfamilienhaus wegen der Beschädigung von Waschmaschinen.

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IMRRS 2005, 1807
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erledigung: Verlorenes wirtschaftliches Interesse reicht nicht

BGH, Urteil vom 13.09.2005 - X ZR 62/03

Allein der Umstand, dass die klagende Partei ihr wirtschaftliches Interesse an der Durchsetzung der von ihr verfolgten Ansprüche verloren hat, ist im Zivilprozess kein Ereignis, das die Klage gegenstandslos macht.*)

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IMRRS 2005, 1801
KaufrechtKaufrecht
Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten: Verjährung

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)

2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)

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IMRRS 2005, 1800
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - V ZR 271/04

1. Das Gebot aus Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, ist jedenfalls dann verletzt, wenn das Berufungsgericht neues Vorbringen unter offensichtlich fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zur Verhandlung zuläßt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 945, 946 - zur Präklusion).*)

2. Ein solcher Fehler liegt vor, wenn im Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Vortrag zu einem entscheidungserheblichen Punkt mangels hinreichender Substantiierung zurückgewiesen worden ist, ohne daß der Partei durch einen unmißverständlichen Hinweis Gelegenheit zur Ergänzung gegeben war, und das Berufungsgericht auch das neue, nunmehr substantiierte Vorbringen unter Hinweis auf § 531 Abs. 2 ZPO zurückweist.*)

3. Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Berufungsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.*)

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