Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1002BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet.*)
2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte.*)
3. Hat ein Käufer ein vermietetes Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben, so ist er dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution nur verpflichtet, wenn dem Erwerber die Kaution ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt (§ 572 Satz 2 BGB a.F.). Die Vorschrift des § 566 a Satz 1 BGB findet auf Veräußerungsgeschäfte, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0995
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Wx 156/05
Zur Frage der Aufschlüsselung von Kosten der Fernwärmeversorgung und von Prozesskosten gegenüber einer WEG-Gemeinschaft.
VolltextIMRRS 2006, 0994
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 210/05
§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 0973
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 0971
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
VolltextIMRRS 2006, 0970
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.*)
VolltextIMRRS 2006, 0969
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 65/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0967
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 19/05
Das Gericht verkennt den Vortrag des Beklagten und verstößt zudem gegen seine Hinweispflicht, wenn es angenommen hat, schon aus dem eigenen Vortrag des Beklagten ergebe sich, dass die Honorierung in einem "krassen Missverhältnis" zu der Gegenleistung gestanden habe, obwohl es nur darauf ankam, ob ein mündlicher Vertrag über die Zahlung von 350.000,00 US-$ geschlossen worden war.
VolltextIMRRS 2006, 0965
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlassgrundstück, wenn damit ein zum Nachlass gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluss an BGHZ 14, 251).*)
VolltextIMRRS 2006, 0964
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 21/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0962
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Sch 4/05
Die Aufrechnung ist auch im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung grundsätzlich zuzulassen; dies gilt allerdings nicht, wenn sich das Schiedsgericht bereits mit der zur Aufrechnung gestellten Forderung im Schiedsverfahren befasst hat.
VolltextIMRRS 2006, 0959
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2006 - 22 W 36/05
1. Wird der Hauptsacheanspruch durch Nachbesserung des Antragsgegners gegenstandslos, unterbleibt eine Anordnung gemäß § 494a ZPO im selbständigen Beweisverfahren.
2. Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt im Hauptsachestreit zu entscheiden. Deshalb kommt eine Teilkostenentscheidung gemäß § 494a ZPO nicht in Betracht, auch wenn nur hinsichtlich eines Teils der in einem selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel ein Hauptsacheverfahren eingeleitet wurde.
VolltextIMRRS 2006, 0955
BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - V ZB 111/05
1. Eine Sache, die auf Grund einer Vorfristenanordnung vorgelegt wird, muss nicht sofort bearbeitet und auch die vom Büropersonal notierte Frist nicht sofort überprüft werden.
2. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt an dem Tage, an dem das Hindernis behoben ist. Das ist bereits dann der Fall, wenn die Versäumung der Frist hätte erkannt werden müssen, also der Irrtum darüber nicht mehr unverschuldet war.
VolltextIMRRS 2006, 0954
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 60/05
1. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
2. Von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist bereits dann auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.
VolltextIMRRS 2006, 0953
BGH, Beschluss vom 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
Das Interesse an der Freigabe der Bürgschaft ist in jedem Fall mit der Bürgschaftssumme zu bewerten. Hier verhält es sich wie bei der Bemessung des Wertes des Anspruchs auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; dieser ist mit dem Wert der Bürgschaftsforderung gleichzusetzen, wenn der Schuldner mit der Herausgabeklage eine Inanspruchnahme des Bürgen verhindern will.
VolltextIMRRS 2006, 0948
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0946
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
VolltextIMRRS 2006, 0943
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZR 139/05
1. Die bloße Nichteinhaltung der Wochenfrist für Schriftsätze (§ 132 Abs. 2 ZPO) genügt nicht, um Angriffsmittel nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2. Grobe Nachlässigkeit hinsichtlich der Prozessförderungspflicht liegt vor, wenn die Partei dasjenige unterlässt, was jeder Partei nach dem Stand des Verfahrens als notwendig hätte einleuchten müssen.
VolltextIMRRS 2006, 0942
BGH, Beschluss vom 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zur Anfechtung der Ablehnung, eine Scheidungsfolgesache abzutrennen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0935
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2005 - 1 U 156/05
Zu einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Jagdpachtvertrages ist grundsätzlich nur die Jagdpachtgesellschaft (GdbR), nicht aber ein einzelner Jagdpächter (gegen den Willen der Mitpächter) befugt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0934
KG, Beschluss vom 29.11.2005 - 21 W 77/05
Eine Berichtigung des Urteils wegen offenkundiger Unrichtigkeit im Entscheidungssatz ist auch bei einem sog. Stuhlurteil bis zur Verkehrung in sein Gegenteil (hier Klageabweisung - Klagestattgabe) möglich, wenn die nachträglich abgesetzten Entscheidungsgründe die Unrichtigkeit ergeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 0933
OLG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2005 - 8 W 208/05
Nur ausnahmsweise kann die Einholung eines Privatgutachtens als eine zur zweckentsprechenden Prozessführung notwendige Maßnahme bewertet werden. Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Partei zum Beispiel wegen der Kompliziertheit des ihr fremden Prozessstoffes ohne die Einschaltung eines Sachverständigen außer Stande sein würde, überhaupt sachgemäß vorzutragen bzw. zu dem Vortrag der Gegenseite Stellung zu nehmen.
VolltextIMRRS 2006, 0923
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZR 164/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0915
KG, Beschluss vom 29.12.2005 - 8 W 81/05
Im schriftlichen Vorverfahren ist nach der Verteidigungsanzeige in der Regel kein sofortiges Anerkenntnis mehr anzunehmen. Es muss bei der ersten Gelegenheit erklärt werden, bei der ein Anerkenntnisurteil ergehen kann.
VolltextIMRRS 2006, 0910
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 W 33/05
Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters entspricht dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache.*)
VolltextIMRRS 2006, 0907
OLG Jena, Beschluss vom 27.01.2006 - 9 W 45/06
Die Tätigkeit des gerichtlich bestellten Sachverständigen bietet für die Höhe der Erstattungsfähigkeit eines zu seiner Widerlegung eingeholten Privatgutachtens einen geeigneten Vergleichsmaßstab sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der monetären Bewertung.
VolltextIMRRS 2006, 0901
BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - V ZR 201/05
1. Ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat.
2. Wird ein Zeuge zum Beweis einer nicht für seine Person maßgebliche innere Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache, also von der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, erlangt hat.
VolltextIMRRS 2006, 0899
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 167/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0898
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZR 94/05
Die Gerichte brauchen insbesondere nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist.
VolltextIMRRS 2006, 0897
BGH, Beschluss vom 16.03.2006 - I ZR 80/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0894
BGH, Beschluss vom 08.11.2005 - VI ZR 121/05
1. Die Partei hat zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann.
2. Es kann von der Partei, die einen Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert. Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9, 14 f.).
VolltextIMRRS 2006, 0893
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 205/05
1. Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB-Gesellschaft nach § 736 ZPO genügt ein Titel gegen alle Gesellschafter als Gesamtschuldner; ein Titel gegen die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Gesamtschuldtitel auf einer gesellschaftsbezogenen oder einer gesellschaftsfremden Verbindlichkeit beruht.*)
2. Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Falle eines dinglichen Arrests nach § 111d StPO.*)
VolltextIMRRS 2006, 0892
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05
1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.*)
2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0890
BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 8 B 91.05
1. Die Vorschrift des § 97 Satz 1 VwGO ist auf eine Sachverhaltsermittlung im Wege einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens entsprechend anwendbar.*)
2. Ein Sachverständigengutachten, das auf einer Ortsbesichtigung beruht, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit durchgeführt wurde, ist regelmäßig nicht verwertbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 0889
OLG München, Urteil vom 16.05.2006 - 9 U 2009/05
Zur Frage der Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Prozessstandschaft bei der Klage einer GmbH aus einer sicherungsabgetretenen Restwerklohnforderung vor, während und nach dem Insolvenzverfahren.
VolltextIMRRS 2006, 0885
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - V ZB 164/05
In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).*)
VolltextIMRRS 2006, 0881
BGH, Beschluss vom 15.02.2006 - VIII ZR 236/05
§ 718 Abs. 1 ZPO findet im Revisionsverfahren keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0880
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2006 - 13 W 92/05
Ein Richter, der einen begründeten Terminsverlegungsantrag unter Hinweis auf die Möglichkeit der Bestellung eines Unterbevollmächtigten in einer Bausache ablehnt, obwohl der nachsuchende Prozessbevollmächtigte nicht in einer Sozietät verbunden ist, und über das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch noch selbst entscheidet, ist als befangen im Sinne des § 42 ZPO anzusehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0879
BGH, Beschluss vom 01.03.2006 - VIII ZB 28/05
1. Für die Entscheidung über die Berufung gegen ein Urteil eines Amtsgerichts in einem Wohnraummietprozess ist nicht gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG das Oberlandesgericht zuständig, wenn die beklagten Mieter bei Eintritt der Rechtshängigkeit zwar ihren Wohnsitz im Ausland hatten, dort jedoch das Recht der Exterritorialität genossen und demzufolge gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 ZPO den Gerichtsstand ihres letzten inländischen Wohnsitzes behalten haben.*)
2. Der nach dem Inhalt der Klageschrift gegebene inländische Gerichtsstand einer Prozesspartei ist im Verfahren vor dem Amtsgericht auch dann "unangegriffen geblieben", wenn die eine Partei die dazu vorgetragenen Tatsachen zwar bestritten hat, sich bei Zugrundelegung ihrer Darstellung aber gleichfalls ein inländischer Gerichtsstand der anderen Partei ergäbe.*)
VolltextIMRRS 2006, 0877
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2006 - 13 AR 60/05
Die Frage, welcher Verfahrensantrag rechtlich als Klage oder Widerklage zu werten ist, ist nicht nach dem beliebigen Standpunkt des jeweiligen Betrachters oder nach einem spiegelbildlichen Umkehrschluss zu beurteilen, sondern richtet sich ausschließlich und allein nach § 33 ZPO.
Eine Widerklage ist die während der Rechtshängigkeit einer Streitsache von dem Beklagten (dem Widerkläger) - i. d. R. - gegen den Kläger (den Widerbeklagten) bei demselben Gericht in dem Verfahren über die Vorklage erhobene Gegenklage.
VolltextIMRRS 2006, 0867
BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 31/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0864
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 51/06
Im WEG-Verfahren kann eine unselbständige Kostenentscheidung ausnahmsweise entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG nicht schon dann isoliert angefochten werden, wenn sie in hohem Maße fehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn die Entscheidung inhaltlich dem Gesetz fremd ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0854
LG Flensburg, Beschluss vom 16.03.2006 - 5 O 8/06
Eine Teilkostenentscheidung über außergerichtliche Kosten ist bei rechtskräftiger Entscheidung betreffend der nicht insolventen Parteien möglich.
VolltextIMRRS 2006, 0853
BGH, Urteil vom 22.02.2006 - IV ZR 56/05
1. Das Verbot, Präklusionsgründe in der nächsten Instanz auszuwechseln, gilt unterschiedslos, ob den Gerichten bei der Entscheidung über die Zurückweisung ein Ermessen eingeräumt oder sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend ist.*)
2. Vorbringen im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung kann nie wegen Verstoßes gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht (ZPO § 282 Abs. 1) verspätet sein.
3. Stützt ein Urteil den Ausschluss von Vortrag wegen Verspätung auf die falsche Vorschrift der ZPO, darf das Berufungsgericht den Ausschluss nicht unter Berufung auf die richtige Vorschrift aufrechterhalten, selbst wenn nach dieser Vorschrift ein Ausschluss gerechtfertigt wäre.
VolltextIMRRS 2006, 0848
BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 14/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0837
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2006 - 13 U 94/05
Bei der Frage der Zulässigkeit der Berufung des Klägers ist ausnahmsweise auf den Grundsatz der materiellen Beschwer abzustellen, wenn der siegreiche Kläger einen Verfahrensfehler in Gestalt der Verletzung der Hinweispflicht des Gerichts geltend macht, der zu einer unrichtigen Antragstellung führt.
VolltextIMRRS 2006, 0836
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - VIII ZB 29/05
Die Festsetzung einer anwaltlichen Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 Satz1 RVG in Verbindung mit Nrn. 1000, 1003 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO erfordert - wie bisher die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO (dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - III ZB 22/02, NJW 2002, 3713) -, dass die Parteien einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich nach § 794 Abs. 1 ZPO haben protokollieren lassen (§§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f. ZPO).*)
VolltextIMRRS 2006, 0835
LG Marburg, Urteil vom 30.01.2006 - 1 O 231/03
Über den Wortlaut des § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hinaus tritt die Hemmungswirkung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann ein, wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Antragsschrift auch ohne förmliche Zustellung ohne weiteres festgestellt werden kann und sich der Antragsgegner zudem an dem Verfahren aktiv beteiligt hat.
VolltextIMRRS 2006, 0831
BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 15/06
1.Dem Gläubiger für die Lohnpfändung bzw. die erweiterte Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhalts darf die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
2. Die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamtes für die Vollstreckung eines Unterhaltstitels zu beantragen, ersetzt nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren.
VolltextIMRRS 2006, 0830
BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 31/05
Macht ein Elternteil gemäß § 1629 Abs. 3 BGB Unterhaltsansprüche des Kindes geltend und zahlt der Unterhaltsschuldner auf ein Konto dieses Elternteils, so kann der Unterhaltsschuldner nicht als Vollstreckungsgläubiger wegen anderer Forderungen gegen den Kontoinhaber auf diesen Zahlungsbetrag vollstreckungsrechtlich Zugriff nehmen.*)
Volltext