Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1948BGH, Beschluss vom 20.06.2006 - VI ZB 75/05
1. Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und im Interesse des Mandanten tätig ist.*)
2. Mit einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann die Berufung nur als unbegründet zurückgewiesen werden. § 522 Abs. 3 ZPO schränkt die durch § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO eröffnete Möglichkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss nicht ein.*)
VolltextIMRRS 2006, 1947
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 235/03
Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag ändert eine Abwandlung der Verletzungsform, auf die sich der Verbotsausspruch nach dem Willen des Klägers beziehen soll, den Streitgegenstand und setzt deshalb einen entsprechenden Antrag des Klägers voraus. Dies gilt ebenso, wenn eine im Unterlassungsantrag umschriebene Verletzungsform durch Einfügung zusätzlicher Merkmale in ihrem Umfang auf Verhaltensweisen eingeschränkt wird, deren Beurteilung die Prüfung weiterer Sachverhaltselemente erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht angekommen wäre. Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist zwar gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) ein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden waren.*)
VolltextIMRRS 2006, 1946
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2005 - 10 U 76/05
1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.*)
2. Die plötzliche Erkrankung eines Rechtsanwalts kann ein unabwendbarer Zufall sein kann, der es rechtfertigt, den Einspruchstermin gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen. Das gilt aber nur für den Fall, dass der Termin trotz aller sonstigen Maßnahmen, die der Anwalt auch für den Fall einer etwaigen Verhinderung durch Erkrankung oder aus anderem Grunde treffen muss und getroffen hat, nicht eingehalten werden kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1939
BGH, Beschluss vom 14.03.2002 - V ZB 6/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1937
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1936
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1933
KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1927
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02
Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1924
OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2002 - 11 W 2/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1920
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 U 21/02
Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt in der Berufungsschrift die fristgemäße Einreichung einer Berufungsbegründung ankündigt, dabei eine falsche Berufungsbegründungsfrist mitteilt und diese Frist von einer zuverlässigen Bürokraft falsch notiert worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1919
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2002 - 8 U 87/01
1. In der Bundesrepublik Deutschland gilt als Anknüpfungspunkt für das Personenstatut juristischer Personen grundsätzlich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung (Sitztheorie). Durch Art. XXV Abs. 5 S. 2 Freundschafts-, Handels - und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 wird für in den Vereinigten Staaten errichtete Gesellschaften nicht abweichend davon auf die Gründungstheorie verwiesen; diese Regelung enthält keine Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts.*)
2. Es gibt keine Vermutung dafür, dass sich der Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Person in dem Staat befindet, nach dessen Recht die Gesellschaft erkennbar organisiert ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1917
OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2002 - 10 U 25/01
Der Mieter/Pächter ist gemäß § 57 d Abs. 1 ZVG zum Schutz des Erstehers verpflichtet, im Zwangsversteigerungstermin konkret anzugeben, ob und welche Beträge im Sinne des § 57 c Abs. 1 ZVG von ihm geleistet und welche Bedingungen hierüber vereinbart worden sind.*)
Hat der Mieter/Pächter keine, eine unvollständige oder eine unrichtige Erklärung abgegeben und ist diese Erklärung im Versteigerungstermin bekannt gegeben worden, nachdem er eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung mit einer Belehrung über die Folgen erhalten hatte, verliert er seinen Kündigungsschutz gem. § 57 c ZVG.*)
VolltextIMRRS 2006, 1913
BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)
VolltextIMRRS 2006, 1912
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)
VolltextIMRRS 2006, 1903
OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1900
OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2002 - 1 W 288/02
Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit*)
VolltextIMRRS 2006, 1899
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 1896
OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1895
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1893
BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1892
OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 19 W 18/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1890
KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1887
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2002 - 5 W 29/02
Hängt die Ausführung einer Maßnahme, die regelmäßig ohne weiteres von Dritten erledigt werden kann, davon ab, dass ein Dritter sie duldet, kann auch ein Zwangsgeld gegen den Schuldner festgesetzt werden. (§ 888 Abs. 1 ZPO).*)
VolltextIMRRS 2006, 1881
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1880
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 1877
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.04.2006 - 7 W 18/06
Erhebt der Antragsteller trotz der Anordnung nach § 494 a Abs. 1 ZPO die Hauptsacheklage nicht, ist in dem sich hieran anschließenden Verfahren nach § 494 a Abs. 2 ZPO der Einwand der Erfüllung des dem Beweisverfahren zugrunde liegenden Anspruchs nicht zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1872
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2006 - 14 W 6/05
Im Falle einer teilweisen Rücknahme des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist kein Raum für eine Kostenentscheidung.
VolltextIMRRS 2006, 1865
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2000 - 24 W 63/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1862
OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2006, 1819
BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99
1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)
2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1778
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 178/03
1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter.*)
2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1728
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1727
BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1726
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1724
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1721
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - 3Z BR 121/02 (1)
Seit dem 1.1.2002 ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung FGG-Verfahren gegeben, sofern sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1719
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1718
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 WX 160/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1708
KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1706
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1697
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1688
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1687
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1683
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2002 - 3 Wx 321/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1682
OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2002 - 4 AR 94/02
Die Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag stellt i.d.R. eine verbindliche Ausübung des Wahlrechts gemäss § 35 ZPO dar, sodass eine Verweisung des Abgabegerichtes nur noch in Betracht kommt, wenn kein eigener Gerichtsstand begründet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1678
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02
Ein Verweisungsbeschluss, dem offensichtlichen ein Sachverhaltsirrtum zugrundeliegt, bindet nicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1677
KG, Beschluss vom 10.12.2002 - 1 W 288/02
Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1676
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1673
OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02
Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)
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