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Sachgebiet: Prozessuales

16160 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 0894
ProzessualesProzessuales
Bloßer Zeitablauf lässt Rechtsschutzinteresse nicht entfallen!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2022 - 5 MB 3/22

Das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann nicht mit dem Argument verneint werden, die Hauptsache habe sich zwischen den Instanzen durch Zeitablauf erledigt. In einer solchen Situation kann der Beschwerdeführer ein schutzwürdiges Interesse daran haben, die Beschwerde allein zu dem Zweck einzulegen, im dadurch anhängig gemachten Beschwerdeverfahren die Hauptsache für erledigt zu erklären und dadurch zu erreichen, dass das Beschwerdegericht die angefochtene Sachentscheidung für wirkungslos erklärt und eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten trifft.*)

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IMRRS 2022, 0897
ProzessualesProzessuales
Mehr Schadensersatz zugesprochen als beantragt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 24.05.2022 - VI ZR 304/21

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einem Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO.*)

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IMRRS 2022, 0684
ProzessualesProzessuales
Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

OLG Celle, Urteil vom 13.01.2022 - 11 U 58/21

1. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter einer juristischen Person ist als Zeuge und nicht als Partei zu behandeln.

2. Zur Beweiswürdigung, wenn der Kunde gegen den Provisionsanspruch des Maklers Erfüllung einwendet.

3. Führt die Beweisaufnahme zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist eine Entscheidung nach den Regeln der Beweislast zu treffen.

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IMRRS 2022, 0895
ProzessualesProzessuales
Warten auf EuGH-Urteil: Aussetzungsentscheidung anfechtbar!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.06.2022 - 4 W 20/22

1. Wird ein Rechtsstreit gem. § 148 ZPO in entsprechender Anwendung ausgesetzt, um das Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage abzuwarten, so ist diese Aussetzungsentscheidung gem. § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Der grundsätzlich beschränkte Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts erstreckt sich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 – 4 W 4/22 –, BeckRS 2022, 3668).*)

2. Ermessensfehlerhaft ist die Aussetzung eines Verfahrens, wenn der Rechtsstreit aus Sicht des aussetzenden Gerichts zur Entscheidung reif ist oder wenn die Frage der Entscheidungsreife offen gelassen wird. Das Gericht darf das Verfahren nicht mit der Begründung aussetzen, die Abweisung der Klage als „derzeit unbegründet“ trete hinter der Möglichkeit zurück, eine weitergehende oder nachhaltigere Beendigung des Rechtsstreites zu erreichen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.06.2022 – 4 W 13/22 –, BeckRS 2022, 15711).*)

3. Widerruft der Verbraucher einen mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag und veräußert er den Kaufgegenstand anschließend an einen Dritten, so steht der Bank grundsätzlich ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB in der seit dem 13.06.2014 geltenden Fassung zu. Der sich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht berufenden Bank kann der Verbraucher die Unmöglichkeit seiner Vorleistungspflicht nur unter den Voraussetzungen des § 275 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB entgegenhalten. Der Verbraucher muss hierzu darlegen und beweisen, dass der Dritterwerber die für die Beschaffung der zurückzugebenden Sache erforderliche Mitwirkung verweigert bzw. von grob unverhältnismäßigen Forderungen abhängig macht.*)

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IMRRS 2022, 0891
ProzessualesProzessuales
Drei Stunden sind genug, um bei Gericht eingehendes Eil-Fax intern weiterzuleiten!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21

Die Geschäftsabläufe eines Amtsgerichts müssen gewährleisten, dass ein Schriftsatz, der per Fax gut drei Stunden vor einer Hauptverhandlung über den allgemeinen Anschluss des Gerichts eingeht und den Hinweis "Eilt! Termin heute!" enthält, bis zum Beginn der Hauptverhandlung die Geschäftsstelle erreicht.*)

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IMRRS 2022, 0861
ProzessualesProzessuales
Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede ist erledigendes Ereignis!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2020 - 9 W 48/20

1. Die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH, IBR 2010, 730).*)

2. Erklären die Parteien in einem solchen Fall den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, kommt es für die Kostenentscheidung in erster Linie darauf an, wie der Prozess voraussichtlich ausgegangen wäre, wenn die Verjährungseinrede nicht erhoben worden wäre.*)

3. Die fiktiven Erfolgsaussichten stehen in einem derartigen Fall jedenfalls dann für die Billigkeitserwägungen gem. § 91a Abs. 1 ZPO im Vordergrund, wenn die Beklagte schon vorprozessual die Möglichkeit gehabt hätte, die Einrede zu erheben.*)

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IMRRS 2022, 0876
ProzessualesProzessuales
Einführung eines weiteren Streitgegenstands ist zweifelsfrei deutlich zu machen!

BGH, Urteil vom 31.05.2022 - VI ZR 804/20

1. Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Klägers. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt.*)

2. Leitet ein Fahrzeugkäufer sein Schadensersatzbegehren in einem sog. Dieselfall zusätzlich aus einer vertraglichen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Aufspielen des Software-Updates ab, handelt es sich gegenüber dem ursprünglichen Fahrzeugerwerb um einen anderen Klagegrund und damit um einen anderen Streitgegenstand.*)

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IMRRS 2022, 0867
ProzessualesProzessuales
Objektive Klagehäufung: Örtliche Zuständigkeit ist für jeden Klageantrag einzeln zu prüfen!

VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.06.2022 - 3 K 1735/22

1. Werden im Wege der objektiven Klagehäufung mehrere Klageanträge in einer Klage zusammen verfolgt, so ist die Frage der örtlichen Zuständigkeit und einer etwaigen Verweisung für jeden Klageantrag gesondert zu prüfen.*)

2. Ist bei einer Klagehäufung für einen Klageantrag ein anderes Verwaltungsgericht örtlich zuständig, so ist das Verfahren abzutrennen und an das insoweit zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen, wenn die Klageanträge verschiedene Streitgegenstände haben.*)

3. Betreffen die Klageanträge hingegen einen nicht teilbaren Streitgegenstand, so hat das zuerst angerufene Verwaltungsgericht über die von § 83 Satz 1 VwGO angeordnete "entsprechende" Anwendbarkeit des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG infolge seiner Zuständigkeit für zumindest einen Klageantrag über den Rechtsstreit unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, d. h. insoweit über alle Klageanträge, zu entscheiden.*)

4. Der Umstand, dass die Frage der Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt für mehrere im Wege der objektiven Klagehäufung verbundene Klagebegehren, denen aber verschiedenen Lebenssachverhalte zugrunde liegen, entscheidungserheblich ist, verbindet diese nicht zu einem untrennbaren Streitgegenstand, sondern markiert bloß einen rechtlichen Zusammenhang, der gegebenenfalls eine Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit rechtfertigen kann.*)

5. Sind für einen Haupt- und Hilfsantrag unterschiedliche Verwaltungsgerichte örtlich zuständig, bestimmt sich die Zuständigkeit zunächst nach dem Hauptantrag. Wird der Hauptantrag abgewiesen oder erledigt sich auf andere Weise, ist der Hilfsantrag an das für diesen örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen.*)

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IMRRS 2022, 0866
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar!

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 16 U 36/18

Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beteiligten den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten haben. Dabei entscheidet zwar grundsätzlich die objektive Sach- und Rechtslage darüber, ob eine Gegenleistung vereinbart wurde und ob sie die Leistung des Schuldners wertmäßig ausgleicht. Allerdings sind auch die Vorstellungen der Beteiligten bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen, ob eine Gegenleistung den Wert der Leistung des Schuldners erreicht, denen hinsichtlich dieser Einschätzung ein angemessener Bewertungsspielraum zusteht.

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IMRRS 2022, 0851
ProzessualesProzessuales
Wann gibt eine Partei Veranlassung zur Klageerhebung?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2022 - 1 W 9/22

1. Eine Partei gibt Veranlassung zur Klageerhebung, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Anspruchstellers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen.

2. Reichen dem Schuldner die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Prüfung der Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche nicht aus, darf er nicht untätig bleiben. Vielmehr obliegt ihm, dem Gläubiger Mitteilung von Leistungshindernis zu machen und die aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen zu benennen und dies zu erläutern.

3. Wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet, kann die beklagte Partei, sofern mit der Verteidigungserklärung kein Sachantrag angekündigt oder das Klagevorbringen bestritten wird, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung den geltend gemachten Anspruch anerkennen.

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IMRRS 2022, 0862
ProzessualesProzessuales
Welche inhaltlichen Anforderungen bestehen an eine Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - VII ZB 40/21

1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Sie muss konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.

2. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

3. Besondere formale Anforderungen bestehen nicht; auch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind.

4. Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

5. Ob das Erstgericht in seinem Urteil von der obergerichtlichen Judikatur abweicht, ist nicht erheblich. Für die Frage, ob eine zulässige Berufung vorliegt, kommt es vielmehr darauf an, ob die Berufungsbegründung einen Angriff auf jede die angefochtene landgerichtliche Entscheidung selbstständig tragende Erwägung enthält.

6. Einen auf den konkreten Streitfall zugeschnittener Angriff darf nicht nur darin bestehen, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen.

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IMRRS 2022, 0659
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Saldoklage im Urkundenprozess?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2022 - 2-28 O 191/21

1. Mehrfach indexorientiert erhöhte Miete kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden.

2. Die Vorlage eines Mietkontoauszugs/Saldos reicht regelmäßig aus.

3. Das rechtskräftige Vorbehaltsurteil entfaltet auch für das Nachverfahren Bindungswirkung, als es nicht auf den Eigenheiten des Urkundenprozesses beruht

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IMRRS 2022, 0852
ProzessualesProzessuales
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 10.05.2022 - VI ZB 4/20

Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung.*)

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IMRRS 2022, 0850
ProzessualesProzessuales
Formmangel unverzüglich geheilt: Schriftsatz fristgerecht eingegangen!

BAG, Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 2/22

1. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht ab dem 01.01.2022 Erleichterungen der Formalitäten bei Einreichung eines elektronischen Dokuments vor. Ob sie anwendbar sind, hängt davon ab, wann eine prozessuale Frist abläuft, die gewahrt werden soll.*)

2. Für die Formwirksamkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments ist lediglich noch zwingend, dass es im PDF-Format eingereicht wird. Dann ist entscheidend, ob das elektronische Dokument konkret zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist, auch wenn die vorgesehenen Standards nicht eingehalten sind. Es ist formunwirksam, wenn es nach dem konkreten Stand der elektronischen Aktenbearbeitung nicht bearbeitet werden kann, ohne ausgedruckt zu werden.*)

3. Weist das Gericht nicht unverzüglich auf Formmängel im elektronischen Dokument hin, entfällt dadurch weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit des gesetzlichen Heilungsverfahrens.*)

4. Es fehlt nicht an der Formwirksamkeit eines elektronischen Dokuments, wenn nicht sämtliche Schriftarten eingebettet sind.*)

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IMRRS 2022, 0848
ProzessualesProzessuales
Grundsätze zum Computerfax sind auf Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar!

LAG Hessen, Urteil vom 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

1. Eine im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermittelte Berufungsbegründungsschrift genügt den gesetzlichen Formanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift Anforderungen grundsätzlich nicht, wenn sie lediglich eine eingescannte Unterschrift enthält.*)

2. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 05.04.2000 (GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, 160 = IBRRS 2003, 2563 = IMRRS 2003, 1083) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH, IBR 2021, 272; BFH, IBR 2011, 59; BAG, Urteil vom 05.08.2009 - 10 AZR 692/08, Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.*)

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IMRRS 2022, 0839
ProzessualesProzessuales
Mängel der IT-Infrastruktur sind kein Grund für eine Fax-Nutzung!

OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2022 - 8 U 23/22

Eine Berufung kann seit dem 01.01.2022 grundsätzlich nicht wirksam durch ein Faxschreiben eingelegt werden. Eine Ausnahme nach § 130d Satz 2 ZPO liegt nicht vor, wenn ein nach § 130a ZPO zugelassener Übermittlungsweg noch nicht in Betrieb genommen oder eingerichtet wurde.*)

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IMRRS 2022, 0838
ProzessualesProzessuales
Bebauungsplan noch nicht bekannt gemacht: Normenkontrolle unstatthaft!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2022 - 7 D 84/22

Ein Normenkontrollantrag ist grundsätzlich nur gegen bereits erlassene Normen statthaft, denn nur diese können allgemeinverbindlich für nichtig erklärt werden. Eine solche Entscheidung ist gegen eine erst im Werden begriffene Norm nicht möglich.

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IMRRS 2022, 0833
ProzessualesProzessuales
Wechsel von Feststellungs- auf Leistungsklage = privilegierte Klageerweiterung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2022 - 13 U 296/20

Ein Kläger kann von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage oder umgekehrt wechseln, wobei es sich um eine privilegierte Klageerweiterung bzw. -beschränkung i. S. des § 264 Nr. 2 ZPO und nicht um eine Klageänderung gem. § 263 ZPO handelt, wenn sich der neue Antrag - wie vorliegend - auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht.*)

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IMRRS 2022, 0823
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage und Widerklage betreffen verschiedene Gegenstände: Addition der Streitwerte!

LG Lübeck, Beschluss vom 24.06.2022 - 7 T 214/22

§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: Mietkautionsrückforderung und Vermieteransprüche unter Abzug der Mietkaution) betreffen.*)

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IMRRS 2022, 0817
ProzessualesProzessuales
Argument übergangen und Gehalt geschätzt: Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 10.05.2022 - VI ZR 219/21

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.*)

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IMRRS 2022, 0798
ProzessualesProzessuales
Wer nicht (mehr) bauen kann, bekommt auch keine Baugenehmigung!

VGH Bayern, Beschluss vom 17.05.2022 - 2 ZB 21.73

Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung oder eines baurechtlichen Vorbescheids fehlt das Rechtsschutzbedürfnis in der Regel dann, wenn der Antragsteller kein Sachbescheidungsinteresse hat. Davon ist auszugehen, wenn feststeht, dass der Bauherr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert ist.

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IMRRS 2022, 0795
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten der Hauptsache!

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2021 - 11 W 37/21

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören grundsätzlich zu den Kosten der Hauptsache. Das gilt auch im Beschlussverfahren, wenn der Beschluss erst auf eine erfolgreiche Beschwerde hin erlassen wird.

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IMRRS 2022, 0794
ProzessualesProzessuales
Dritter nicht am Verfahren beteiligt: Kein Anspruch auf Akteneinsicht!

OLG Bremen, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 VA 4/21

1. Die Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses des Dritten voraus, wofür es eines konkreten rechtlichen Bezugs zwischen dem Verfahrensgegenstand und einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis des Dritten zu anderen Personen oder einer Sache bedarf.*)

2. Ein bloßes Interesse des Dritten daran, aus der Akteneinsicht Kenntnis über das vorhandene Haftungsvermögen eines Schuldners zu erlangen, um mögliche Vollstreckungsaussichten einschätzen zu können, genügt jedenfalls dann nicht für die Annahme eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO, wenn die geltend gemachten Ansprüche des Dritten bestritten und nicht tituliert sind.*)

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IMRRS 2022, 0790
ProzessualesProzessuales
Zwischenfeststellungsklage setzt Zahlungsklage voraus!

LG Aachen, Urteil vom 20.08.2021 - 8 O 100/21

Eine Zwischenfeststellungsklage setzt gemäß § 256 Abs. 2 ZPO voraus, dass zusätzlich auch eine Zahlungsklage erhoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99; IBRRS 2002, 0957; IMRRS 2002, 0444).

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IMRRS 2022, 0784
ProzessualesProzessuales
Verhinderter Rechtsanwalt muss sich vertreten lassen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2022 - 19 E 376/22

1. Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Die erheblichen Gründe sind auf Verlangen des Vorsitzenden, für eine Vertagung auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.

2. Ist ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert, ist die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät grundsätzlich zumutbar, soweit das anhängige Verfahren keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweist.

3. Ein Anspruch darauf, dass ausschließlich der sachbearbeitende Rechtsanwalt den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrnimmt, besteht regelmäßig nicht.

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IMRRS 2022, 0783
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren wegen Mängel an Bestandsimmobilie: Was ist darzulegen und glaubhaft zu machen?

OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.2022 - 22 W 9/22

1. Das rechtliche Interesse an der Einholung eines Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 2 ZPO erfordert nicht, dass der Antragsteller als Käufer einer Immobilie darlegt und glaubhaft macht, dass die geltend gemachten Mängel in Anbetracht des Alters der Immobilie Sachmängel darstellen und der Verkäufer arglistig i.S.v. § 444 BGB gehandelt hat.*)

2. Der Antragsteller, der Sachmängel i.S.v. § 434 BGB an einer Bestandsimmobilie geltend macht, muss allerdings gem. § 487 Nr. 2, 4 ZPO vortragen und glaubhaft machen, welche Mangelsymptome zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Dabei sind diese unter Einbeziehung der Lage im Bauwerk und dem zeitlichen Auftreten so genau zu beschreiben, dass der Gerichtssachverständige ohne eigene Sachverhaltsermittlung die gestellten Beweisfragen bearbeiten kann.*)

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IMRRS 2022, 0764
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEMoG: Laufende Beschlussersetzungsklagen bedürfen einer Klageumstellung auf die Gemeinschaft

LG Köln, Beschluss vom 28.06.2021 - 29 S 32/21

Der klagende Eigentümer muss seine Beschlussersetzungsklage gegen die übrigen Eigentümer auf eine Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umstellen. § 48 Abs. 5 WEG ist hier nicht anwendbar.

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IMRRS 2022, 0780
ProzessualesProzessuales
Normenkontrollantrag ist auch bei heilbaren Mängeln statthaft!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 MN 83/21

Die Tatsache, dass ein zu seiner Unwirksamkeit führender Mangel eines Bebauungsplans (hier: fehlerhafte Ausfertigung) durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden kann, steht dessen Außervollzugsetzung im Normenkontrolleilverfahren nicht entgegen. Nach einer solchen Heilung würde die Außervollzugsetzung gegenstandslos, ohne dass es eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens analog § 80 Abs. 7 VwGO bedürfte. Anlass, Antragstellern auf die bloße Möglichkeit einer Heilung hin die einstweilige Hinnahme eines sie belastenden rechtswidrigen Bebauungsplans zuzumuten, besteht nicht.*)

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IMRRS 2022, 0777
ProzessualesProzessuales
Keine Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.06.2022 - 4 W 16/22

1. § 32 Abs. 2 RVG eröffnet dem Rechtsanwalt nicht die Möglichkeit, einen vom Gericht nur vorläufig festgesetzten Streitwert – erst recht nicht eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts – mit der Beschwerde anzufechten.*)

2. Die in § 68 Abs. 3 GKG gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit gilt nur für statthafte Verfahren.*)

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IMRRS 2022, 0758
ProzessualesProzessuales
Zweimaliger Verstoß gegen Wartepflicht macht Richter befangen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2022 - 9 W 24/22

1. Der Verstoß eines abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht gemäß § 47 Abs. 1 ZPO kann eine Besorgnis der Befangenheit begründen.*)

2. Der Hinweis des abgelehnten Richters, er habe sich bei Eingang der Klageerwiderung zunächst nur das Inhaltsverzeichnis angeschaut und dadurch einen Befangenheitsantrag übersehen, entspricht unabhängig von der Länge des Schriftsatzes nicht den berechtigten Erwartungen der Partei.*)

3. Verstößt ein Richter zweimal gegen seine Wartepflicht gemäß § 47 Abs. 1 ZPO, weil er in zwei Schriftsätzen die Befangenheitsanträge der Beklagten übersehen hat, kann dies aus der Perspektive der Partei den Eindruck evident fehlender Sorgfalt erwecken. Dies kann die Befürchtung begründen, der Richter werde auch bei einer späteren Sachentscheidung das Vorbringen der Partei nicht in angemessener Weise ernst nehmen.*)

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IMRRS 2022, 0757
ProzessualesProzessuales
Sechs Monate gewartet: Dringlichkeit selbst widerlegt!

OLG München, Beschluss vom 22.02.2022 - 7 W 186/22

1. Ein einmal grundsätzlich gegebener Verfügungsgrund kann wieder entfallen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung mit einem Antrag zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt.

2. Zwar lässt sich nicht allgemein bestimmen, sondern es hängt von der Art des geltend gemachten Anspruchs und den Umständen des Einzelfalls ab, wie lange ein Antragsteller mit dem Antrag zuwarten darf. Jedoch ist mit sechs Monaten die Grenze zulässigen Zuwartens bei Weitem überschritten.

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IMRRS 2022, 0756
ProzessualesProzessuales
Keine Terminsverlegung trotz "Grippesymptomen": Richter befangen?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.03.2022 - 5 W 17/22

Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten Terminsverlegungsversuch des Prozessbevollmächtigten zu entsprechen, dessen am Terminstag durchgeführter Corona-Test nach eigener Darlegung negativ ausgefallen war, und der Erlass eines Versäumnisurteils gegen die im Termin säumige Partei rechtfertigen nicht die Annahme, der Richter stehe dieser nicht unvoreingenommen gegenüber.*)

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IMRRS 2022, 0744
ProzessualesProzessuales
Negative Feststellungsklage sperrt selbständiges Beweisverfahrens nicht!

OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2022 - 11 W 54/21

Eine negative Feststellungsklage der Antragsgegnerseite sperrt nicht die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO.*)

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IMRRS 2022, 0742
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde muss elektronisch übermittelt werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 5 WF 11/22

Eine sofortige Beschwerde, die durch einen Rechtsanwalt nach dem 01.01.2022 eingelegt wird, muss elektronisch übermittelt werden, um die Beschwerdefrist zu wahren.

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IMRRS 2022, 0733
ProzessualesProzessuales
Keine Prozessvertretung durch die Haftpflichtversicherung!

BGH, Urteil vom 10.03.2022 - I ZR 70/21

Ein Haftpflichtversicherer ist im gegen seinen Versicherungsnehmer geführten Prozess nicht gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO vertretungsbefugt.*)

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IMRRS 2022, 0747
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Ausführung von LV-Position: Keine Mindermenge, sondern freie Kündigung!

OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2020 - 16 U 34/20

1. Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B ist nur auf die Fälle anwendbar, in denen sich das Risiko einer Fehleinschätzung verwirklicht, weil im Hinblick auf die Mengen andere Verhältnisse vorgefunden wurden als sie im Vordersatz Eingang gefunden haben. Dementsprechend ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B nicht anwendbar, wenn sich die Mengen durch Anordnungen des Auftraggebers ändern oder dieser einen Teil der Leistung kündigt.

2. Verzichtet der Auftraggeber vollständig auf die Ausführung bestimmter Positionen des Leistungsverzeichnisses, handelt es sich nicht um eine "Mengenreduzierung auf Null", sondern um eine freie Teilkündigung.

3. Ein entgangener Vergabegewinn ist keine ersparte Aufwendung.

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IMRRS 2022, 0725
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Werklohn und Eintragung einer Sicherungshypothek?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.12.2021 - 25 W 24/21

Wird in einer Klage ein Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek mit einem Anspruch auf Zahlung des Werklohns verbunden, bestimmt sich der Streitwert allein nach dem Wert des Zahlungsanspruchs. Denn es liegt ein Fall wirtschaftlicher Identität vor, da der Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek akzessorisch zum Anspruch auf Werklohnzahlung ist. Da keine Werthäufung eintritt, scheidet eine Addition nach § 5 Hs. 1 ZPO folglich aus.*)

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IMRRS 2022, 0726
ProzessualesProzessuales
Mehrere unterschiedliche Klagebegehren: Voraussetzungen einer Wertaddition?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2020 - 5 W 10/20

Eine Wertaddition mehrerer (formal) unterschiedlicher Klagebegehren setzt nach allgemeinen Grundsätzen voraus, dass die mehreren Ansprüche von selbständigem Wert sind, mithin nicht wirtschaftlich denselben Gegenstand haben. Mehrere Streitgegenstände im vorgenannten Sinne liegen daher nicht vor, wenn zwar formal verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, die verfolgten Interessen aber wirtschaftlich identisch sind.*)

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IMRRS 2022, 0720
ProzessualesProzessuales
Zivilgerichte sind an rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil gebunden!

OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2022 - 24 U 199/19

1. a) Ist die gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Betriebs einer Windenergieanlage gerichtete Anfechtungsklage durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig (§ 121 VwGO) mit der Begründung abgewiesen worden, dass von der Anlage auf das Grundstück des Klägers einwirkende akustische oder optische Immissionen etwa in Form von Infraschallimmissionen das in § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG geregelte Maß nicht erreichen, bindet diese Entscheidung die Zivilgerichte bei der Beurteilung eines auf solche Immissionen gestützten Unterlassungsanspruchs des Klägers gegen den im Verwaltungsprozess gem. § 63 Nr. 3, § 65 VwGO beigeladenen Betreiber (vgl. BGH, IBR 2021, 155).*)

b) Wesentliche Geräuschimmissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB sind identisch mit den erheblichen Geräuschbelästigungen und damit schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.v. § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.1990 - V ZR 58/89, NJW 1990, 2465 = IBRRS 1990, 0236). Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil den (öffentlich-rechtlichen) Grenz- und Richtwerten i.S.v. § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB nur eine Regelwirkung zukommt. Damit kommt den Zivilgerichten kein weiterer Beurteilungsspielraum als den Verwaltungsgerichten zu.*)

2. Die inhaltliche Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil tritt in einem solchen Fall auch dann ein, wenn die Anfechtungsklage wegen fehlender Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO bereits als unzulässig abgewiesen wird, weil die behaupteten Immissionen bereits offensichtlich nicht vorliegen können und deshalb eine Rechtsverletzung des Klägers ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1968 - IV C 160/65, NJW 1968, 1795).*)

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IMRRS 2022, 0719
ProzessualesProzessuales
BGH ist kein Gericht i.S.v. § 613 Abs. 2 ZPO!

BGH, Beschluss vom 20.04.2022 - VII ZR 99/21

Der Bundesgerichtshof ist nicht Gericht im Sinne des § 613 Abs. 2 ZPO (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.07.2014 - XI ZR 100/13 Rn. 12, NJW 2014, 3362 = IBRRS 2014, 2338).*)

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IMRRS 2022, 0709
ProzessualesProzessuales
Corona-bedingte Schließung: Im Urkundsprozess muss Miete (zunächst) voll bezahlt werden!

LG Offenburg, Urteil vom 16.02.2022 - 5 O 32/21

1. Die Erhebung einer Klage aus einem Gewerberaummietverhältnis im Urkundenprozess ist in dieser Verfahrensart nicht wegen § 44 EGZPO unzulässig.*)

2. Im Urkundenprozess können gegen die Mietforderungen des Vermieters keine aus der Coronapandemie resultierenden Einwendungen vorgebracht werden, wenn diese nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses zu beweisen sind. Dies gilt auch dann, wenn vieles dafür spricht, dass es im Nachverfahren zu einer Mietanpassung nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2022 (BGH, IMR 2022, 66) kommen wird.*)

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IMRRS 2022, 0713
ProzessualesProzessuales
„Vergabe“ kommunaler Grundstücke: Zivil- oder Verwaltungsrechtweg eröffnet?

OLG Rostock, Beschluss vom 09.05.2022 - 2 U 17/22

1. Zu den Voraussetzungen an die "Vergabe" bei Veräußerung eines kommunalen Grundstücks in Verbindung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Käufer, insbesondere zur unmittelbaren Grundrechtsbindung der Gemeinde.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines Rechtsmittelverzichts.*)

3. Zur Abgrenzung von ordentlichem und Verwaltungsrechtsweg.*)

4. Zu der Frage, ob mit Blick auf § 127 Abs. 1 Satz 6, 1. Halbsatz der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) bereits die Klage- bzw. Antragsschrift dem Amt zugestellt werden muss und eine Zustellung an den Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinde daher unwirksam ist (offengelassen), sowie zur Fassung des Rubrums bei Beteiligung einer amtsangehörigen Gemeinde.*)

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IMRRS 2022, 0712
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
„Rechtsanwalt“ ist keine Namenswiedergabe!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2022 - 30 U 32/22

1. Es ist nicht Aufgabe der Annahmestelle eines Berufungsgerichts, eine eingehende Berufungsschrift daraufhin zu überprüfen, ob sie eine ordnungsgemäße (einfache) Signatur enthält.*)

2. Ein Rechtsanwalt hat selbst zu überprüfen, ob ein Schriftsatz i.S.d. § 130a Abs. 1 ZPO an seinem Ende die für eine einfache Signatur erforderlichen Angaben enthält. Er darf diese Aufgabe nicht an seine Angestellten übertragen. Für eine ordnungsgemäße einfache Signatur genügt die Angabe "Rechtsanwalt" nicht; vielmehr muss sie auch den Namen des Rechtsanwalts enthalten.*)




IMRRS 2022, 0686
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streit zwischen Eigentümergemeinschaften ist keine WEG-Sache

LG Karlsruhe, Beschluss vom 18.05.2022 - 11 S 179/20

1. Der Streit einer WEG mit einer Nachbar-WEG oder deren Miteigentümer um gemeinsame Einrichtungen bzw. diesbezügliche Verträge gehört nicht vor die WEG-Gerichte.*)

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich territorial niemals über das eigene Grundstück hinaus erstrecken.*)

3. Bezeichnet ein Amtsgericht versehentlich eine der allgemeinen Rechtsmittelregelung unterfallende Sache als "Wohnungseigentumssache" und legt der Berufungsführer dann fälschlich Berufung beim konzentrierten Berufungsgericht nach § 72 Abs. 2 GVG ein, so hilft dem Rechtsmittelführer der amtsgerichtliche Fehler beim erstangegangenen Berufungsgericht nicht weiter. Die Berufung beim konzentrierten Berufungsgericht bleibt unzulässig.*)




IMRRS 2022, 0710
ProzessualesProzessuales
Wann begründet ein Kollegialverhältnis die Besorgnis der Befangenheit?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2022 - 7 AR 165/22

1. Ein Kollegialverhältnis kann für sich genommen nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist. Bei einem kleinen Gericht, bei dem lediglich fünf Richterinnen und Richter beschäftigt sind, ist davon auszugehen, dass zwischen sämtlichen Richterinnen und Richtern eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit besteht.*)

2. Es ist sachgerecht, wenn alle Richterinnen und Richter eines Gerichts eine Selbstanzeige mit zumindest teilweise übereinstimmenden Gründen abgegeben haben, dass das zur Entscheidung über die Selbstanzeigen berufene Gericht über sämtliche Selbstanzeigen entscheidet.*)

3. Sind sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts an der Ausübung des Richteramtes verhindert, erscheint es sachgerecht, das Verfahren an das örtlich nächstgelegene Amtsgericht im Zuständigkeitsbereich des zur Gerichtsstandsbestimmung berufenen Oberlandesgerichts zu verweisen.*)

4. Zur Auslegung der Geschäftsverteilung.*)

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IMRRS 2022, 0703
ProzessualesProzessuales
Nicht streitgenössischer Nebenintervenient muss auf Parteilinie fahren!

BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 1321/20

1. Der nicht streitgenössische Nebenintervenient kann keinen Sachvortrag halten, der in Widerspruch zu demjenigen der Partei steht. Der Widerspruch muss nicht ausdrücklich erklärt werden; es reicht, wenn sich aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei zweifelsfrei ergibt, dass sie die Erklärung des Nebenintervenienten nicht gegen sich geltend lassen möchte. Der Widerspruch der Hauptpartei ist dabei auch dann zu berücksichtigen, wenn er nicht durch einen Rechtsanwalt erklärt wird; er unterliegt nicht dem Anwaltszwang.*)

2. Zu den Voraussetzungen der Tierhalterhaftung (§ 833 Satz 1 BGB).*)

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IMRRS 2022, 0693
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nicht sämtliche Schriftarten eingebettet: Elektronisches Dokument formunwirksam?

BAG, Beschluss vom 25.04.2022 - 3 AZB 3/22

1. Ob die durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften ab dem 01.01.2022 erfolgten Erleichterungen der Formalitäten bei Einreichung eines elektronischen Dokuments anwendbar sind, richtet sich danach, wann die Frist abläuft, die mit der Einreichung des Dokuments gewahrt werden soll.

2. Ein eingereichtes elektronisches Dokument ist nicht deshalb formunwirksam, weil nicht sämtliche Schriftarten eingebettet sind. Für eine derartige Anforderung bedarf es einer Rechtsnorm in Form eines Bundesgesetzes oder einer auf ein Bundesgesetz gestützten Rechtsverordnung. Eine solche ist nicht gegeben.

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IMRRS 2022, 0689
ProzessualesProzessuales
Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags ist kein Befangenheitsgrund!

KG, Beschluss vom 25.04.2022 - 2 U 69/19

1. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters (§ 42 Abs. 2 ZPO) vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, welche vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.*)

2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient allein der Tatsachenfeststellung. Da es nicht Aufgabe des abgelehnten Richters ist, die zur Begründung des Ablehnungsantrags vorgebrachten Tatsachen in seiner Erklärung "zu würdigen" bzw. die von ihm getroffenen Entscheidungen oder seine Rechtsauffassung nachträglich zu rechtfertigen oder zu verteidigen, kann die Abgabe einer dienstlichen Erklärung vollständig unterbleiben oder sich auf einen Verweis auf die Akten beschränken, wenn das Ablehnungsersuchen allein auf bereits aktenkundige Gründe gestützt wird.*)

3. Wird ein Terminänderungsantrag (§ 227 ZPO) erst unmittelbar vor dem anberaumten Termin unter Hinweis auf eine Erkrankung gestellt und bleibt dem Vorsitzenden daher keine Zeit, die Partei zur Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit aufzufordern, müssen die Gründe für die Verhinderung bereits in dem Verlegungsantrag so angegeben und untermauert werden, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag.*)

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IMRRS 2022, 0683
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Verweisung an zuständiges Gericht ist noch in der Berufung möglich!

OLG Braunschweig, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 525/21

1. Bei der Rückabwicklung eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages ist ein einheitlicher Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gem. § 29 ZPO nicht begründet. Vielmehr verbleibt es bei der separaten Zuständigkeitsbestimmung für jeden einzelnen Antrag.*)

2. Hat das Gericht erster Instanz seine Zuständigkeit zu Recht verneint, kann der Kläger noch im Berufungsverfahren hilfsweise die Verweisung an das zuständige Gericht erster Instanz beantragen. Auf den Antrag ist der Rechtsstreit unter Aufhebung des rechtsfehlerfrei ergangenen klageabweisenden Urteils an das sachlich und örtlich zuständige Gericht erster Instanz zu verweisen. Diese Verweisung erfolgt in der Rechtsmittelinstanz durch Urteil unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz.*)

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IMRRS 2022, 0664
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen „die übrigen Wohnungseigentümer“ = Klage gegen „die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“?

LG Berlin, Urteil vom 22.03.2022 - 55 S 37/21

1. Eine nach dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I 2187) am 01.12.2020 gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" gerichtete Beschlussmängelklage ist dahingehend auszulegen, dass sie sich gegen "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" richtet, wenn in der Klageschrift zugleich der Verwalter als Zustellungsvertreter der beklagten Partei benannt wird.*)

2. Enthält die Klageschrift eine objektiv unrichtige, aber auslegungsfähige Bezeichnung des Klagegegners, kann sie die Anfechtungsfristen des § 45 WEG wahren.*)

3. Die fehlerhafte Parteibezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums zu beheben. Es bedarf keines förmlichen Parteiwechsels.*)

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