Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15969 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0623OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 15 U 70/06
Wird die von einem Rechtsanwalt verfasste Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax versehentlich an das falsche Oberlandesgericht (hier: Hamm statt Oldenburg) abgeschickt, so ist die darauf beruhende Fristversäumung von dem Rechtsanwalt verschuldet, wenn die ohne weiteres als falsch erkennbare Faxnummer deutlich sichtbar auf dem Schriftsatz angegeben war und der Anwalt gleichwohl keine Maßnahmen ergriff, um eine korrekte Faxzusendung sicherzustellen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0621
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
1. Um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, muss ein Rechtshilfeersuchen nach § 375 ZPO vorliegen, welches auch tatsächlich ausführbar ist. An letzterem fehlt es, wenn um Vernehmung eines Zeugen ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ersucht wird.*)
2. Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0617
AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 30.11.2006 - 2 H 11/03
1. Eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO setzt - unabhängig davon, ob bei einem Verzicht auf die Klage eine Fristsetzung nach § 494a Abs. 1 ZPO entfällt - voraus, dass die Beweisaufnahme durchgeführt wurde.
2. Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragsteller an der Beweiserhebung entfallen lässt, ist sie nicht als Antragsrücknahme im Sinne des § 269 ZPO auszulegen.
3. Eine einseitige Erledigungserklärung ermöglicht aber keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren.
VolltextIMRRS 2007, 0614
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05
1. Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht betrieben, das einer vor der Beschlagnahme eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang vorgeht, hat eine nach der Beschlagnahme erfolgte Umschreibung des Eigentums auf den Vormerkungsberechtigten keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.*)
2. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar, wenn es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handelt. In diesem Fall ist über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, wenn die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags in der Hauptsache für erledigt erklären.*)
VolltextIMRRS 2007, 0612
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2007 - 13 U 108/06
Zur Problematik der Nichtbeachtung klägerischen Vorbringens und Übergehen von Beweisanträgen durch das Gericht.
VolltextIMRRS 2007, 0611
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2007 - 7 W 17/06
1. Von einer Partei, die einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass die zu stellenden Fragen im Voraus konkret formuliert werden.
2. Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.
VolltextIMRRS 2007, 0600
KG, Beschluss vom 28.12.2006 - 12 W 63/06
Die an das Oberlandesgericht gerichtete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil des Landgerichts ist unzulässig; sie ist auch nicht an den Bundesgerichtshof weiterzuleiten, weil sie nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0598
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2006 - 14 Wx 46/04
1. Das badische Amtsnotariat ist im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit des Notars kein Gericht i.S.v. § 16 Abs. 2 KostO.*)
2. Eine Zuständigkeit des badischen Amtsnotars für die Niederschlagung von Gebühren, die durch seine Beurkundungstätigkeit ausgelöst werden und die der Staatskasse zufließen, ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn gegen den Kostenansatz bereits Erinnerung eingelegt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0597
OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2007 - 7 W 1/07
Die Kosten des Rechtsstreits sind im Zweifel gegeneinander aufzuheben, wenn der Kläger aufgrund einer durch einen außergerichtlichen Vergleich begründeten Verpflichtung die Klage zurückgenommen hat und eine abweichende Kostenregelung weder getroffen wurde noch durch Auslegung unter Berücksichtigung des Inhalts des Vergleichs zu ermitteln ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0592
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 9 W 2/07
Die Zustellung der Widerklageschrift kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Klage sei nicht rechtshängig, wenn die Zustellung der Klageschrift verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0585
BGH, Urteil vom 01.03.2007 - III ZR 164/06
Eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung. Der benachteiligten Partei steht der Antrag gemäß § 1034 Abs. 2 Satz 1 ZPO zu Gebote, um durch die Entscheidung des staatlichen Gerichts eine ausgewogene Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu erreichen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0584
BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06
1. Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).*)
2. Ein aufgrund einer solchen Schiedsvereinbarung ergangener, nicht "angefochtener" Schiedsspruch ist exequaturfähig.*)
VolltextIMRRS 2007, 0583
OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2007 - 6 W 5/07
1. Bei Ablehnung eines Sachverständigen im laufenden Beweisverfahren ist der Bauherr nicht gehalten, gleichzeitig mit dem Befangenheitsantrag schon weitere Ergänzungsfragen zu stellen.
2. Auf die Frage, ob wegen § 43 ZPO schon vorher Ergänzungsfragen möglich waren oder nicht, kommt es nicht an.
VolltextIMRRS 2007, 0582
OLG Oldenburg, Urteil vom 31.10.2006 - 2 U 28/06
Eine Klage ist nicht mehr "demnächst" zugestellt und kann daher die Verjährung nicht mehr hemmen, wenn zwischen dem letzten Tag der Verjährungsfrist und der Zustellung mehr als zwei Wochen liegen.
VolltextIMRRS 2007, 0572
OVG Berlin, Beschluss vom 07.12.2004 - 1 K 1.04
1. Bei einer ergänzenden Stellungnahme handelt es sich nicht um eine bei entsprechender Anwendung der Werkvertragsregelungen des BGB von der weiteren Vergütung ausgeschlossene Nachbesserung des schriftlichen Sachverständigengutachtens.
2. Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar, so dass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist.
3. Da das ZSEG keine Regelungen über den Ausschluss oder den Verlust des Entschädigungsanspruchs enthält, entsteht dieser Anspruch grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung des Sachverständigen und ist nur zu versagen, wenn die bestimmungsgemäße Entschädigung grob unbillig wäre, weil der Sachverständige schuldhaft seinen ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden Leistung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat; insbesondere besteht der Entschädigungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, wie die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht das Gutachten "bewerten".
VolltextIMRRS 2007, 0571
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - IV ZR 180/04
1. Wer ein Beweismittel bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht.
2. Die verspätete Benennung eines Zeugen kann nicht damit entschuldigt werden, man habe nicht vorhersehen können, dass das Gericht dem benannten Zeugen nicht glaube.
VolltextIMRRS 2007, 0549
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31.10.2000 - 3 W 199/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0545
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2000 - 4 W 53/00
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts nach § 16 Abs. 2 GKG (Räumung einer Mietwohnung) ist die gesamte Gegenleistung des Mieters Grundlage der Berechnung und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer.*)
2. Ein Abschlag wegen des auf die Miete entfallenden Teils der Nebenkosten ist nicht vorzunehmen, wenn diese nicht unterscheidbarer Teil des festen Mietzinses sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0477
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.12.1998 - 2 AR 6/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0471
OLG Rostock, Urteil vom 02.12.2002 - 3 U 97/02
1. Rechtsvernichtende Einwendungen gegen die eingeklagte Forderung kann der Beklagte im Urkundenprozess mit einer Niederschrift über richterlichen Zeugenvernehmungen urkundlich belegen, wenn die protokollierten Aussagen die Überzeugung des Gerichts, die behauptete rechtsvernichtende Tatsache sei erwiesen, rechtfertigen.*)
2. Die Klage ist endgültig, nicht nur als in der gewählten Prozessart unstatthaft, abzuweisen, wenn das Obsiegen des Klägers im Nachverfahren ausgeschlossen ist, weil er keinen die protokollierten Aussagen entkräftenden Beweis antreten kann.*)
VolltextIMRRS 2007, 0470
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.1997 - 3 W 65/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0469
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.1999 - 3 W 193/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0464
OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.06.1997 - 11 WF 1434/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0460
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97
Zu den bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft und Heizung gehören nicht die Strom- und Wasserkosten (gegen OLG Koblenz MDR 1995, S. 1165, 1166; FamRZ 1997, S. 679).*)
VolltextIMRRS 2007, 2537
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 W 6/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0441
OLG Jena, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 W 428/06
1. An die Darlegung des nach § 485 Abs. 2 ZPO erforderlichen Interesses des Antragstellers an der Beweissicherung sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; insbesondere kommt es für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren (Haupt)Prozesses an.*)
2. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder dessen Teil anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.*)
VolltextIMRRS 2007, 0436
KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0418
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06
1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)
2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)
VolltextIMRRS 2007, 0417
BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 56/06
Hinsichtlich des gemäß § 55 Abs. 4 SGB I unpfändbaren Betrags laufender künftiger Sozialleistungen kann in entsprechender Anwendung des § 850 k ZPO Pfändungsschutz gewährt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0416
BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06
Zu den Rechten eines Gläubigers, der einen Nießbrauch an einem ideellen Grundstücksteil (Bruchteilsnießbrauch) gepfändet hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 0411
BGH, Urteil vom 30.03.1983 - VIII ZR 3/82
a) Zur Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung.*)
b) Wird die Sachdienlichkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz bejaht, so muß in der Sache entschieden werden; eine Zurückverweisung an die erste Instanz kommt nicht in Betracht.*)
c) Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind nicht notwendige Verwendungen im Sinne des § 547 BGB; für derartige Aufwendungen schuldet der Vermieter Ersatz gemäß § 538 Abs. 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2007, 2556
BGH, Urteil vom 06.11.1996 - XII ZR 60/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0401
BGH, Urteil vom 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
a) Zur Zulässigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO, wenn Anhaltspunkte für die Wahrheit der zu beweisenden Behauptung nur aus vorprozessualen Rügen der beweispflichtigen Partei hervorgehen.*)
b) Ist zwischen den Partnern eines Leasingvertrages über Computer-Hardware streitig, ob ein zum Vertragsinhalt gehörendes Handbuch geliefert worden ist, hat aber der Leasingnehmer die Abnahme der Leasingsache schriftlich und ohne Einschränkung bestätigt, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit seiner Erklärung (§ 363 BGB).*)
c) Zur Schadensminderungspflicht des Leasinggebers, wenn nach Vertragskündigung wegen Zahlungsverzuges des Leasingnehmers bei freihändiger Veräußerung nur ein erheblich geringerer Preis zu erzielen ist, als der Leasingnehmer zu leisten bereit wäre.*)
d) Fehlt das nach dem Inhalt eines Leasingvertrages auch ohne Erwähnung im Vertragstext zur Hauptleistungspflicht gehörige Benutzerhandbuch bei Überlassung der geleasten Computer-Hardware und bestätigt der Leasingnehmer dennoch den vollständigen Empfang der Leistung, kann er sich nicht auf mangelnden Beginn seiner Mietzahlungspflicht berufen, sondern allenfalls die Einrede aus § 320 BGB erheben (Abgrenzung zu BGH WM 1987, 1131). § 539 BGB ist in diesem Fall nicht anzuwenden. Im Rahmen des § 320 Abs. 2 BGB können die Rechtsgedanken von § 539 BGB jedoch herangezogen werden.*)
e) Soweit es wegen Nichtlieferung des Benutzerhandbuchs um die endgültige Verweigerung der Gegenleistung geht, finden nur die Vorschriften der §§ 537 ff BGB Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2007, 0397
OLG München, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 U 3851/06
1. Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.*)
2. Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0387
OLG Bamberg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 14/07
Ordnet der Richter eine Beweiserhebung an, die auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis gerichtet ist, und ignoriert diesbezüglich die Einwendungen einer Partei, so kann der Richter als befangen anzusehen sein.
VolltextIMRRS 2007, 0383
KG, Beschluss vom 07.02.2006 - 2 AR 4/06
1. Für Klagen des gewerblichen Untermieters auf Einräumung des Besitzes gegen den Hauptvermieter bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert nach § 8 ZPO.
2. Fehlen konkrete Angaben dazu, für welchen Zeitraum das Besitzrecht aus dem Mietvertrag geltend gemacht wird, bestimmt sich der Zuständigkeitsstreitwert jedoch nach § 9 ZPO.
VolltextIMRRS 2007, 0378
OLG Dresden, Beschluss vom 01.03.2007 - 12 U 1969/06
1. Die höchstrichterlich ungeklärte Streitfrage, ob der Rückzahlungsanspruch der ARGE gegen den ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafter unselbstständiger Rechnungsposten einer noch vorzunehmenden Auseinandersetzungsbilanz ist oder aber isoliert in der Auseinandersetzungsphase bestehen bleibt, bedarf im Urkundsprozess gegen den Bürgen keiner Entscheidung.
2. Der Bürgschaftsgläubiger verhält sich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er bei höchstrichterlich ungeklärter Streitfrage rechtlicher Art die für ihn günstige Rechtsauffassung verfolgt.
VolltextIMRRS 2007, 0372
BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - III ZB 35/06
Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0371
BVerfG, Beschluss vom 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
Die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor einer Inanspruchnahme der staatlichen Gerichte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch.
VolltextIMRRS 2007, 0345
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZR 166/05
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0335
OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2007 - 21 U 109/06
1. Ein in Abwesenheit der Anwälte am Schluss der Sitzung verkündeter Beschluss wird nicht erst mit der Zustellung des Sitzungsprotokolls, sondern bereits mit seiner Verkündung wirksam, so dass ab diesem Zeitpunkt eine gesetzte Frist zu laufen beginnt.*)
2. Aus der Versäumung einer dermaßen gesetzten Frist zur Einzahlung eines Auslagenvorschusses darf das Gericht für die Partei jedoch keine nachteiligen prozessualen Folgen ziehen, wenn die Einhaltung der Frist für die Partei unzumutbar erschwert war oder aus Gründen unterblieben ist, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind.*)
3. Von einem Anwalt kann nicht erwartet werden, dass er im Anschluss an einen morgens durchgeführten Termin eine erst nachmittags erfolgende Verkündung einer Entscheidung abwartet. Er kann sich vielmehr darauf verlassen, das Terminsergebnis in den nächsten Tagen bei der Geschäftsstelle des Spruchkörpers abfragen zu können. Die Anforderungen erhöhen sich nicht dadurch zu seinen Lasten, dass der Geschäftsbetrieb des Gerichts, z. B. wegen eines Streiks, gestört ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 0324
LG Kiel, Beschluss vom 15.11.2006 - 7 S 125/05
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.
VolltextIMRRS 2007, 0321
OLG München, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 W 2886/06
Ein sich selbst für befangen haltender Sachverständiger muss nicht zwingend befangen sein.
VolltextIMRRS 2007, 0318
LG Kiel, Beschluss vom 27.10.2006 - 7 S 125/05
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.
VolltextIMRRS 2007, 0317
AG Kiel, Urteil vom 19.08.2005 - 115 C 567/04
Enthält die einen Antrag auf selbständiges Beweisverfahren zurückweisende Entscheidung keine Kostenentscheidung, kann der Antragsgegner einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Klagewege geltend machen.
VolltextIMRRS 2007, 0315
BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - VII ZR 176/05
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht einen Vortrag nicht zur Kenntnis nimmt oder ihn mit einer Begründung zurückweist, die objektiv willkürlich fehlerhaft ist.
2. Die Mängel, von deren Beseitigung die Zahlungspflicht abhängig gemacht wird, sind in dem Urteil so zu beschreiben, dass unter Heranziehung des Urteils geprüft werden kann, ob der Zahlungstitel vollstreckt werden kann.
3. Hat das Berufungsgericht bei der Entscheidung über die Berufung versehentlich einen Berufungsantrag übergangen, so kann das Versehen nur durch eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO korrigiert werden, die innerhalb der Zweiwochenfrist des § 321 Abs. 2 ZPO beantragt werden muss. Mit Ablauf der Frist entfällt die Rechtshängigkeit der Klage, soweit diese Gegenstand des übergangenen Berufungsantrags gewesen ist.
VolltextIMRRS 2007, 0313
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06
Die erstattungsfähigen Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens können nicht deshalb der Höhe nach begrenzt werden, weil die Partei ihrem Gegner den Kostenrahmen des Gutachtens nicht vor dessen Einholung mitgeteilt hat. Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten richtet sich nicht nach den Vergütungssätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).*)
VolltextIMRRS 2007, 0312
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - VII ZB 32/06
Legt eine Partei gegen ein amtsgerichtliches Urteil Berufung zunächst beim Landgericht und wegen Zweifeln an der Zulässigkeit nach Ablauf der Berufungsfrist, jedoch vor rechtskräftiger Entscheidung des Landgerichts, erneut beim Oberlandesgericht ein, handelt es sich auch dann um lediglich eine Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO, wenn beide Berufungen als unzulässig verworfen werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0311
BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 150/06
Die Vergütung für die Verwaltung mehrerer nicht vermieteter Eigentumswohnungen ist nicht deshalb unterhalb des Mittelsatzes gemäß § 19 Abs. 1 ZwVwV festzusetzen, weil die Wohnungen im selben Gebäude gelegen sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0310
OLG München, Urteil vom 08.11.2006 - 20 U 3168/06
Zur Problematik der Ursächlichkeit von Tiefbauarbeiten für später festgestellte Risse an einem Nachbarhaus.
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