Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1258BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 170/06
Die Terminsgebühr für die Berufungsinstanz (RVG-VV Nr. 3202) entsteht nicht, wenn das Berufungsgericht die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweist. In diesem Fall kann die Terminsgebühr auch nicht durch eine Besprechung der Rechtsanwälte ohne Beteiligung des Gerichts entstehen (Fortführung von Senat, Beschl. v. 1. Februar 2007, V ZB 110/06, Rdn. 19).*)
VolltextIMRRS 2007, 1257
BGH, Beschluss vom 14.12.2006 - I ZB 16/06
Ist Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Herausgabe und Räumung einer unbeweglichen Sache, richtet sich die Zwangsvollstreckung nur nach §§ 885, 886 ZPO und nicht, auch nicht ergänzend, nach § 888 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2007, 1254
BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VI ZB 74/06
Zum Eingang einer Berufungsbegründung um 24:00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1247
BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZB 26/06
Erklären Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbständiges Beweisverfahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsacheverfahren, ist kein Raum für eine Kostenentscheidung, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO.*)
VolltextIMRRS 2007, 1235
BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
Gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann möglich, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners nicht innerhalb der Sprungrevisionsfrist beim Revisionsgericht eingereicht worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1233
BGH, Beschluss vom 23.01.2007 - VI ZB 61/06
Über die Rechtsbeschwerde in einem Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht mehr in der Sache entschieden werden, wenn die Kostengrundentscheidung in der höheren Instanz aufgehoben oder mit Wirkung für eine am Kostenfestsetzungsverfahren beteiligte Partei abgeändert worden ist. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Beschwerdeverfahrens haben in einem solchen Fall die Antragsteller des Kostenfestsetzungsverfahrens zu tragen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1229
BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZR 82/06
Beglaubigungsabkommen Deutschland - Frankreich vom 13. September 1971*)
a) Die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte erbringt regelmäßig den vollen Beweis für die Abgabe der darin beurkundeten Erklärungen.*)
b) Das Gericht darf die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte nicht deshalb außer Betracht lassen, weil sie in französischer Sprache verfasst ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1228
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - I ZR 198/03
Die Vorlage einer erst zehn Tage nach der Einlieferung einer Sendung erstellten Rechnung reicht für den Nachweis, dass die Sendung die in der Rechnung angegebenen Waren enthalten hat, nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2007, 1224
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - XII ZR 58/06
Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach § 87 Abs. 1 ZPO dem Gegner und dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. Das setzt voraus, dass der neu benannte Rechtsanwalt für das betreffende Verfahren postulationsfähig ist (§ 78 ZPO). Ist dies (noch) nicht der Fall, bleibt der früher bevollmächtigte Rechtsanwalt weiterhin zustellungsbevollmächtigt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1222
BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06
Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 1217
BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZB 75/06
Über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels ist erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist gewahrt ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1211
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - XII ZB 179/06
Prozesskostenhilfe kann nach § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur für den jeweiligen Rechtszug (im kostenrechtlichen Sinne) bewilligt werden, nicht aber für eine außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts "zwischen den Instanzen" (Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nr. 2100 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).*)
VolltextIMRRS 2007, 1208
BGH, Beschluss vom 25.04.2007 - VI ZB 66/06
Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, die Eintragung des Fristendes für eine Berufungsbegründung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Handakte aufgrund einer notierten Vorfrist vorgelegt wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 1207
BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/06
Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer dem Kläger die Prozesskosten auferlegenden Entscheidung nach § 93 ZPO. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast ist der Kläger lediglich gehalten, substantiiert darzulegen, dass das Abmahnschreiben abgesandt worden ist. Kann nicht festgestellt werden, ob das Abmahnschreiben dem Beklagten zugegangen ist oder nicht, ist für eine Kostenentscheidung nach § 93 ZPO kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2007, 1205
KG, Beschluss vom 12.10.2006 - 12 U 42/06
Die Begründung einer Berufung gegen ein bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist noch nicht zugestelltes Urteil darf sich darauf beschränken, eben dies als prozessordnungswidrig zu rügen. Wenn schon durch eine derartige Rechtsmittelschrift die Zulassungsvoraussetzungen der Berufung erfüllt sind, sind weitere Rechtsmittel der Partei gegen dasselbe Urteil gegenstandslos. Eine Änderung von Berufungsanträgen nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist ist nur im Rahmen der vorhandenen Berufungsbegründung zulässig, also nur soweit dafür keine neuen Gründe nachgeschoben werden müssen. Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist durch das Gericht gewährte Fristverlängerung ist unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2007, 1202
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2006 - 24 U 89/06
1. Soll das fernmündliche Angebot auf Abschluss eines Untermietvertrages mit dem Leasingnehmer von ihm schriftlich angenommen werden, so gilt eine nach den Umständen für die Schriftform benötigte Annahmefrist als eingeräumt.*)
2. Über einen erstmals in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag ist sachlich nicht zu entscheiden, wenn die Berufung gegen das den Hauptantrag abweisende Urteil gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1201
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2006 - 6 U 74/06
1. Bei äußerlich unrichtiger Parteibezeichnung ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Prozesspartei anzusehen, das durch die fehlerhafte Bezeichnung nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll (Anschluss an BGH, Urteil vom 15.01.2003 - XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043 f.).*)
2. Wollen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von vornherein eine Gesamthandsforderung geltend machen, die sie aufgrund ihres Zusammenschlusses in der GbR gemeinsam erworben haben, so ergibt sich ohne weiteres, dass die GbR Klägerin ist, auch wenn - etwa weil nach der früheren Rechtsprechung des BGH die GbR nicht als prozessführungsbefugt galt - die einzelnen Gesellschafter der GbR als Kläger angeführt sind. Es besteht auch dann Parteiidentität im Sinne des § 493 ZPO, wenn im Werklohnprozess die GbR als Klägerin und im vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahren die GbR-Gesellschafter als Antragsteller benannt sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 1197
KG, Beschluss vom 22.01.2007 - 12 W 4/07
Der Beschluss, durch den das Gesuch des Klägers, den gerichtlichen Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch das Landgericht als Berufungsgericht zurückgewiesen worden ist, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde zum Kammergericht anfechtbar (§ 567 Abs. 1 ZPO). Insoweit ist auch im Bereich der Ablehnung von Sachverständigen gem. § 406 Abs. 5 ZPO gesetzlich keine Ausnahme vorgesehen; Entsprechendes gilt für die Richterablehnung gem. § 46 Abs. 2 ZPO (KG, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 15 W 97/04 -).*)
VolltextIMRRS 2007, 1195
OLG Rostock, Urteil vom 11.05.2007 - 8 U 84/06
1. Ein dem Leistungsantrag stattgebendes Grundurteil erstreckt sich im Zweifel nicht auf den Feststellungsantrag.*)
2. Im Regressprozess gegen den Rechtsanwalt beurteilt sich die Frage, wie der Vorprozess richtigerweise entschieden worden wäre nach § 287 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2007, 1194
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2007 - 8 U 1776/05
1. Erwirbt ein Vermieter durch fortgesetzten Gebrauch einer Mietsache durch den Insolvenzverwalter eine Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, ist ihm im Falle der erneuten Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Verwalter die Leistungsklage versagt; ihm bleibt die Möglichkeit, auf Feststellung seiner Forderung zu klagen.*)
2. Wendet der Insolvenzverwalter die Masseerschöpfung im Prozess ein, so hat er deren Eintritt darzulegen und zu beweisen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1175
OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Sch 1/07
Ein Vergleich vor einem inländischen Schiedsgericht, der zwar von diesem protokolliert, aber nicht in der Form des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut erlassen wurde, kann nicht für vollstreckbar erklärt werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1171
BGH, Urteil vom 30.01.2007 - X ZR 156/02
1. Eine neue eingeschränkte Verteidigung wird von der Bestimmung des § 117 Abs. 1 PatG, die die Geltendmachung neuer Tatsachen und Beweismittel im Nichtigkeitsberufungsverfahren einschränkt, nicht erfasst (Bestätigung des Senatsurteils vom 21.03.1995 - X ZR 111/92 - Ballenformvorrichtung, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 - 1998, 250).*)
2. Dass ein Rechtsschutzbedürfnis für einen bestimmten Patentanspruch des Streitpatents nicht besteht, ist als Nichtigkeitsgrund gesetzlich nicht vorgesehen.*)*)
VolltextIMRRS 2007, 1170
BGH, Beschluss vom 06.02.2007 - VI ZB 41/06
Der Rechtsanwalt, dem die Handakten am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist zur Bearbeitung vorgelegt werden, hat den Fristablauf eigenverantwortlich zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1168
BGH, Beschluss vom 31.01.2007 - XII ZB 207/06
Hat eine anwaltlich vertretene Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist Prozesskostenhilfe beantragt, so beginnt die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist spätestens in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht ihr unter eingehender Darlegung der Berechnungen mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (hier: nach § 115 Abs. 4 ZPO) nicht vorliegen. Jedenfalls von diesem Zeitpunkt an muss sie mit der Ablehnung ihres Prozesskostenhilfegesuchs rechnen; sie darf deshalb mit ihrem Wiedereinsetzungsgesuch und der Nachholung der versäumten Prozesshandlung nicht über die 14-Tage-Frist (§§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO) hinaus zuwarten, bis das Gericht über ihr Gesuch entscheidet.*)
VolltextIMRRS 2007, 1162
BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ZB 7/06
Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend unabhängig davon, ob diese Kosten der Hauptforderung hinzugerechnet werden oder neben der im Klagewege geltend gemachten Hauptforderung Gegenstand eines eigenen Antrags sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 1159
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Im Verkehrsunfallhaftpflichtprozess sind die neben anderen Schadenspositionen eingeklagten Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens und die Unkostenpauschale regelmäßig keine Nebenforderungen, die bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben.*)
VolltextIMRRS 2007, 1158
BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 63/06
§ 27 RVG erfasst einen Streit über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht. Dessen Wert richtet sich nach dem Vergütungsinteresse des Zwangsverwalters.*)
VolltextIMRRS 2007, 1132
BGH, Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06
Wird ein Beklagter wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen, findet § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine Anwendung, auch wenn sich der Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 1127
BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05
1. Bei beiderseitigen Rechtsmitteln ist die Zurückweisung nur eines der beiden Rechtsmittel durch Beschluss nicht ausgeschlossen.
2. Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist.
VolltextIMRRS 2007, 1122
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2007 - 16 O 99/06
Voraussetzung für die verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung ist eine formal ordnungsgemäße, den Anforderungen der §§ 72 f ZPO entsprechende Streitverkündungsschrift.
VolltextIMRRS 2007, 1112
BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
1. Einer Partei, die die Rechtsmittelfrist versäumt, aber spätestens am letzten Tag dieser Frist einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Antrag auf Prozesskostenhilfe (§ 117 ZPO) gestellt hat, ist nach der Entscheidung über diesen Antrag regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Daran ändert auch eine fehlende sachliche Begründung nichts.
2. Ein bestimmender Schriftsatz bedarf zu seiner Wirksamkeit der eigenhändigen Unterzeichnung, dabei kann ein unterschriebenes Begleitschreiben genügen, wenn es mit der nicht unterzeichneten Berufungsschrift fest verbunden ist.
3. Eine feste Verbindung kann jedoch bei der Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax nicht verlangt werden. Deshalb reicht es in diesem Fall aus, wenn nur das Begleitschreiben einer Rechtsmittelschrift von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist.
VolltextIMRRS 2007, 1109
BGH, Beschluss vom 28.11.2006 - VIII ZB 116/05
Die Berufungsbegründungsfrist fängt erst an zu laufen, wenn eine vollständige Ausfertigung des Urteils übersandt wurde. Eine vollständige Ausfertigung liegt dann vor, wenn eine dauerhafte Verbindung aller Blätter gegeben ist und sich der Ausfertigungsvermerk, vorzugsweise durch Anbringung auf der letzten Seite, unzweideutig auf das gesamte Schriftstück erstreckt. Insoweit gilt nichts anderes als bei der Beglaubigung der Abschrift eines zuzustellenden Schriftstücks nach § 170 Abs. 2 ZPO a.F..
VolltextIMRRS 2007, 1105
BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - VII ZA 7/06
1. Bei Übermittlung eines Prozesskostenhilfeantrags durch Telefax muss der Anwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass eine Überprüfung erfolgt, ob der Antragsschriftsatz mit den erforderlichen Anlagen auch wirklich vollständig, d.h. mit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege, übermittelt worden ist.
2. Über die konkrete Übermittlung muss ein Sendeprotokoll ausgedruckt und anhand dessen überprüft werden, ob alle Seiten des Originalschriftsatzes neben den erforderlichen Anlagen übermittelt wurden.
VolltextIMRRS 2007, 1104
BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - VII ZR 180/05
Wenn das Berufungsgericht zur Sicherung eines zügigen Prozessablaufs konkretere Angaben über den Verlauf eines anhängigen Verfahrens (hier in Frankreich) und, soweit möglich, über dessen voraussichtlichen zeitlichen Abschluss für erforderlich hielt, hätte es hierauf hinweisen müssen. Es stellt dann einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn das Berufungsgericht ohne weiteren Hinweis die Klage als endgültig unzulässig behandelt*)
VolltextIMRRS 2007, 1103
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 94/06
Eine Reduzierung der in § 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1102
BGH, Beschluss vom 14.11.2006 - VII ZB 88/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1101
BGH, Beschluss vom 26.02.2007 - VII ZB 14/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1100
BGH, Beschluss vom 19.09.2006 - VII ZB 88/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1099
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZA 1/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1097
BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - VII ZR 307/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1095
BGH, Beschluss vom 13.02.2007 - VIII ZB 40/06
1. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ein fristwahrender Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht. Hierzu gehört auch, dass der Anwalt durch rechtzeitiges Diktat eines fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellt, dass die weiteren Schritte - Schreiben des Textes, Überprüfung und Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt, Übermittlung an das zuständige Gericht - noch innerhalb der Frist erfolgen können.
2. Ein Anwalt hat bei Ausschöpfung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag wegen des damit verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen.
VolltextIMRRS 2007, 1094
BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - XII ZR 165/05
Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten. Eine Äußerung des Zeugen außerhalb einer förmlichen Vernehmung dahingehend, keine konkrete Erinnerung mehr zu haben, macht das Beweismittel nicht ungeeignet.
VolltextIMRRS 2007, 1093
BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - XII ZR 164/05
Bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet ist größte Zurückhaltung geboten. Eine Äußerung des Zeugen außerhalb einer förmlichen Vernehmung dahingehend, keine konkrete Erinnerung mehr zu haben, macht das Beweismittel nicht ungeeignet.
VolltextIMRRS 2007, 1089
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 W 202/06
Ein Wechsel des Anwalts zwischen selbständigem Beweisverfahren und anschließendem Hauptsacheverfahren ist für die Kostenausgleichung ohne Bedeutung.
VolltextIMRRS 2007, 1076
BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - III ZB 79/06
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist es nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 1075
BGH, Beschluss vom 04.04.2007 - VIII ZB 109/05
Erteilt das Gericht einen schriftlichen Hinweis oder stellt es schriftlich eine Frage mit dem Ziel der Ergänzung ungenügender Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen, ohne dass der Partei eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird, ist diese gehalten, darauf so rechtzeitig zu reagieren, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.*)
VolltextIMRRS 2007, 1074
BGH, Beschluss vom 21.03.2007 - XII ZR 136/05
Wird eine Revision unbeschränkt zugelassen und legen beide Parteien Revision ein, kann eine der Revisionen auch durch getrennten Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückgewiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 1072
BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - IV AR(VZ) 1/07
Bei Streitigkeiten über die Streichung aus der bei der Justizverwaltung geführten Liste beeidigter und ermächtigter Dolmetscher und Übersetzer ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2007, 1069
BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 218/03
Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Es genügt, dass ein Verband, der dem klagenden Verband Wettbewerber des Beklagten als (mittelbare) Mitglieder vermittelt, von diesen mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen - gegebenenfalls auch schlüssig - beauftragt worden ist und seinerseits den klagenden Verband durch seinen Beitritt mit der Wahrnehmung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder beauftragen durfte.*)
VolltextIMRRS 2007, 1068
BGH, Beschluss vom 14.03.2007 - XII ZB 174/04
1. Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Brüssel I-VO haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens uneingeschränkt zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die ausländische Entscheidung im Ursprungsstaat bereits aufgehoben worden ist.*)
2. Der Schuldner kann mit einem Rechtsbehelf nach Art. 43 Brüssel I-VO keine sachlichen Einwendungen gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504 ff.)*)
3. Art. 45 Abs. 1 Brüssel I-VO beschreibt den Prüfungsrahmen, in dem die Rechtsbehelfsgerichte des Vollstreckungsstaates zum einen den materiellen Gehalt der ausländischen Entscheidung und zum anderen ihr Zustandekommen zum Anlass für eine Versagung oder Aufhebung der Vollstreckbarerklärung nehmen dürfen; diese Vorschrift schließt es dagegen nicht aus, die ausländische Entscheidung wegen solcher Umstände nicht zur Zwangsvollstreckung im Inland zuzulassen, die erst nachträglich entstanden sind und daher bei der Entscheidungsfindung im Erststaat nicht berücksichtigt werden konnten.*)
4. Im Verfahren über einen Rechtsbehelf nach Art. 43 Brüssel I-VO kann der Schuldner auf der Grundlage des § 12 AVAG einwenden, dass die im Ursprungsstaat titulierte Forderung nachträglich ganz oder teilweise erfüllt worden sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der von dem Schuldner erhobene Erfüllungseinwand unstreitig ist.*)
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