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Sachgebiet: Prozessuales

15969 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 1472
SachverständigeSachverständige
Wann liegt Befangenheit vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2007 - 21 W 19/07

Zu der Frage, wann ein Sachverständiger befangen ist.

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IMRRS 2007, 1467
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1466
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZR 142/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1465
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streit über Wirksamkeit eines Prozessvergleichs: Streitwert

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 160/06

Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge. Das gilt aber nur, wenn die Anfechtung des Vergleichs den Rechtsstreit auf den ursprünglichen Streitstand zurückführt.

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IMRRS 2007, 1464
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 38/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1463
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nichtzulassung von Beweismitteln

BGH, Beschluss vom 19.10.2006 - V ZR 100/06

Mit Blick auf die einschneidenden Folgen, die mit der Nichtzulassung von Beweismitteln einhergehen, ist eine ausdrücklich zu begründende Entscheidung des Berufungsgerichts erforderlich, wobei der betroffenen Partei vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Ein Novenausschluss scheitert daran, dass es sich bei dem wiederaufgegriffenen Beweisangebot nicht um ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO handelt.

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IMRRS 2007, 1461
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Unbeachtlichkeit eines Zeugenbeweisantritts

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZR 90/06

1. Einem Beweisanerbieten durch Vernehmung eines Zeugen zu einer solchen Behauptung ist grundsätzlich nur stattzugeben, wenn vorgetragen wird, woher der Zeuge die in sein Wissen gestellte Kenntnis hat. Dieser Vortrag kann auch implizit erfolgen, wie bei der Benennung des beurkundenden Notars als Zeugen.

2. Eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ist zu beachten, auch ohne dass der Kläger sich bisher hierauf berufen hat.

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IMRRS 2007, 1459
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 271/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1458
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZR 131/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1457
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Korrektur des Rubrums

BGH, Beschluss vom 15.11.2006 - XII ZR 109/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1455
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZR 202/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1454
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZR 199/06

Vermag sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen, ist es an sie nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet.

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IMRRS 2007, 1453
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kirchen und Befreiung von Gerichtsgebühren vor dem BGH

BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - XII ZR 83/04

1. In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof können Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Gebührenbefreiung nicht aus dem Landesrecht herleiten. Landesrechtliche Befreiungsvorschriften gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für das Verfahren vor den (ordentlichen) Gerichten des betreffenden Landes.

2. Nach § 1 Nr. 3 RG-GebFrhV sind in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof Kirchen, Pfarreien, Kaplaneien, Vikarien und Küstereien von der Zahlung der Gebühren befreit, wenn die Einnahmen die etatmäßigen Ausgaben nicht übersteigen.

3. Von Gerichtskosten befreit ist damit vor dem Bundesgerichtshof nur ein als rechtsfähiger Verein oder sonst in rechtsfähiger Form errichteter Träger von Kirchengut. Dazu gehört auch ein rechtsfähiger Verein, der Rechtsträger der Moschee einer muslimischen Glaubensgemeinde ist.

4.Von den Gerichtsgebühren befreit sind Kirchen nach § 1 Nr. 3 RG-GebFrhV aber nur, wenn sie bedürftig sind. Bedürftig sind Kirchen nach dieser Vorschrift nur, wenn ihre Einnahmen die etatmäßigen Ausgaben nicht übersteigen.

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IMRRS 2007, 1451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 170/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1450
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - V ZB 51/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1449
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - V ZR 16/06

1. Ein zulässiges In-sich-Geschäft ist zwar nur wirksam, wenn es nach außen manifestiert wird. Dazu reicht aber seine schriftliche Fixierung aus. Die Grundsätze über den Vollmachtsmissbrauch sind auch auf In-sich-Geschäfte anzuwenden.

2. Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte. Es hat in einem solchen Fall auf seine (geänderte) Rechtsauffassung hinzuweisen und den Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen.

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IMRRS 2007, 1448
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.03.2007 - VIII ZB 6/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1447
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - V ZB 43/06

1. Es obliegt dem Rechtsbeschwerdeführer auszuführen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist und dass die tatsächlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Rechtsstreits nicht nur für die Vermögensinteressen der Parteien, sondern auch für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind.

2.Zur Rechtsfortbildung ist eine Entscheidung des Senats geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen.

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IMRRS 2007, 1446
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - VIII ZR 258/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1445
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 15/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1444
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.04.2006 - XII ZR 250/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1443
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - V ZB 170/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1440
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ersetzung von zerstörter Gerichtsentscheidung

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - XII ZB 92/06

Beschwerdeentscheidungen im Verfahren über die Ersetzung einer zerstörten oder abhanden gekommenen Gerichtsentscheidung unterliegen keiner weiteren Anfechtung. Gegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann ein beschwerter Beteiligter mit der Anhörungsrüge (hier § 29 a FGG) vorgehen; für sonstige Einwendungen bleibt ihm nur die Möglichkeit der Gegenvorstellung.*)

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IMRRS 2007, 1432
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenentscheidung nach Mängelbeseitigung

OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2007 - 3 W 75/06

Leitet der nicht bezahlte Unternehmer nach Abnahme mit dem Ziel der Feststellung der Mängelfreiheit seines Werks ein selbständiges Beweisverfahren ein und beseitigt er die dann vom Sachverständigen festgestellten Mängel, stellt seine erst daraufhin erhobene Werklohnklage keine Hauptsacheklage nach § 494a ZPO dar.

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IMRRS 2007, 1431
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsgebühr bei übereinstimmend erledigtem WEG-Verfahren

KG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 W 244/06

Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495)*)

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IMRRS 2007, 1426
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beklagtenbeschwer richtet sich nach Summe d. Werte der Anträge

BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - V ZB 195/05

Die Beschwer der Beklagten wird von der Summe der Werte der Anträge bestimmt, über die zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.

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IMRRS 2007, 1425
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses

BGH, Beschluss vom 20.07.2006 - V ZB 76/06

Gemäß § 575 Abs. 5 i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO kann das Rechtsbeschwerdegericht die Vollziehung eines mit der Beschwerde erfolglos angefochtenen Beschlusses aussetzen, wenn dem Rechtsbeschwerdeführer durch die Vollziehung größere Nachteile drohen, als den anderen Beteiligten im Falle der Aussetzung, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint.

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IMRRS 2007, 1424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - V ZB 156/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1423
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorlage des OLG:BGH prüft, ob es dieselbe Rechtsfrage betrifft

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - V ZB 66/06

1. Bei der Vorlage eines Oberlandesgerichts, welches von einer auf eine weitere Beschwere ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will, ist der Bundesgerichtshof zwar an die für die Entscheidungserheblichkeit maßgebende rechtliche Beurteilung des Falles, wie sie dem Vorlagebeschluss zugrunde gelegt ist, gebunden. Er prüft aber, ob die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, dieselbe Rechtsfrage betrifft.

2. Selbst einem aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen Eigentümer, dessen Grundstück entgegen der materiellen Rechtslage mit einer Zwangshypothek belastet wurde, steht die Drittwiderspruchsklage uneingeschränkt zur Verfügung.

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IMRRS 2007, 1422
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZR 242/05

1. Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn ein Berufungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung ausführt, in erster Instanz sei ein bestimmter Vortrag einer Partei nicht erfolgt, der indes in dem erstinstanzlichen Urteil wiedergegeben wird.

2. Der Anspruch auf Schadloshaltung ist begründet, wenn ein Bauvorhaben, das Art und Maß der durch den Bebauungsplan erlaubten baulichen Nutzung voll ausschöpft, auch nicht bei einer anderen Gründungsvariante genehmigungsfähig wäre.

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IMRRS 2007, 1416
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 12.04.2007 - VII ZR 16/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - VII ZB 103/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fallen Gerichtsgebühren bei BGH-Entscheidung über NZB an?

BGH, Beschluss vom 11.05.2007 - VII ZR 103/05

Entscheidet der Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss nach § 544 Abs. 7 ZPO können Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im Gerichtskostengesetz fehlt und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Parteien ausscheidet.

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IMRRS 2007, 1412
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.05.2007 - V ZR 251/06

Zu den Darlegungsanforderungen, die nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO an eine Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind.*)

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IMRRS 2007, 1403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenparallelität gilt nur bei einfacher Nebenintervention

BGH, Beschluss vom 18.06.2007 - II ZB 23/06

Der in § 100 Abs. 1 ZPO geregelte Grundsatz der Kostenparallelität gilt nur in Fällen einfacher Nebenintervention. Handelt es sich um eine streitgenössische Nebenintervention (§ 69 ZPO, hier: Beitritt von Aktionären zu einer von anderen Aktionären geführten Anfechtungs-/bzw. Nichtigkeitsklage), sind ausschließlich § 100 Abs. 2, § 100 ZPO anzuwenden, so dass über die Kosten des Nebenintervenienten eigenständig und unabhängig von der gegenüber der unterstützten Hauptpartei zu treffenden Kostenentscheidung zu befinden ist.*)

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IMRRS 2007, 1402
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

BGH, Beschluss vom 02.05.2007 - XII ZB 156/06

1. Klagt ein Vermieter rückständigen Mietzins nicht gegen die aus Rechtsanwälten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, die seine Vertragspartnerin ist, sondern gegen die drei Mitglieder dieser Sozietät persönlich als Gesamtschuldner, so ist es diesen unbenommen, sich im Verfahren jeweils selbst zu vertreten.*)

2. Aus dem Prozessrechtsverhältnis folgt jedoch die Pflicht jeder Partei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt.*)

3. Der Kostenerstattungsanspruch der Beklagten kann daher insgesamt auf den Betrag beschränkt sein, der sich ergeben hätte, wenn sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beauftragt hätten. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn hinsichtlich ihrer Rechtsverteidigung Interessenkonflikte zwischen ihnen weder bestanden noch zu erwarten waren.*)

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IMRRS 2007, 1401
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

Die Berufungsbegründungsfrist ist nicht schuldhaft versäumt, wenn der Berufungskläger innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zwar die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, aber weder einen Antrag auf (erstmalige) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gestellt noch seinen Prozesskostenhilfeantrag begründet hat und das Gericht über die Prozesskostenhilfe erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entscheidet (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04, NJW-RR 2005, 1586).*)

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IMRRS 2007, 1398
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen einzelne Eigentümer?

OLG München, Urteil vom 27.02.2007 - 9 U 3566/06

1. Auch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (IBR 2005, 517) kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch der einzelne Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden, wenn die Klage auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden ist, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften.

2. Beauftragt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Architekten, so wird nur sie Vertragspartner; nur sie schuldet dem Architekten Honorar.

3. Hat ein Vertragspartner auf die langjährige Rechtsprechung vor dem 02.06.2005 vertraut, wonach alle Wohnungseigentümer ihm als Gesamtschuldner haften, und deshalb keine Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, so dass sein Anspruch gegen diese verjährt ist, so ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes seine vor dem 02.06.2005 erhobene Klage gegen einen Wohnungseigentümer begründet.

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IMRRS 2007, 1388
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Wiederbestellung eines unzuverlässigen Verwalters

OLG München, Beschluss vom 05.06.2007 - 34 Wx 143/06

1. Verstöße des Amtsgerichts gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs können von der Beschwerdeinstanz rückwirkend geheilt werden.*)

2. Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat.*)

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IMRRS 2007, 1387
ProzessualesProzessuales
Bauprozess - Widersprüchliches Verhalten des Hauptunternehmers im Prozess

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2007 - 12 U 240/06

1. Unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, sind unabhängig von den engen Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen (BGH, IBR 2005, 180).

2. Ergibt sich ein Widerspruch daraus, dass der Hauptunternehmer im Prozess mit dem Subunternehmer die Erbringung von Positionen bestreitet, die er gegenüber seinem Auftraggeber als erbracht nachweist, so obliegt es dem Hauptunternehmer entsprechend den Grundsätzen der Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 S. 1 BGB, diesen Widerspruch aufzuklären.

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IMRRS 2007, 1381
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung des Streitgegenstands

BGH, Urteil vom 08.05.2007 - XI ZR 278/06

Der Streitgegenstand ändert sich nicht, wenn der Kläger seine Aktivlegitimation zunächst aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und später aus einer Abtretung der Klageforderung herleitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, WM 1999, 1065, 1066).*)

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IMRRS 2007, 1380
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZB 160/06

Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).*)

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IMRRS 2007, 1378
VergabeVergabe
Schadensersatz wegen fehlerhafter Vergabe: Kartellsache?

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2007 - 4 AR 24/07

Bei dem Rechtsstreit wegen fehlerhafter Vergabe von Bauleistungen handelt es sich um eine schlichte bürgerlich-rechtliche Streitigkeit und nicht um eine Kartellsache.

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IMRRS 2007, 1377
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Keine Klagefrist nach Prozessaufrechnung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2007 - 1 W 63/06

1. Ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens bereits eine Hauptsacheklage erhoben hat. Dem steht nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln in einer anhängigen Klage gleich.

2. Vergleichbar und deshalb gleich zu behandeln ist auch der Fall, wenn Gewährleistungsansprüche im Wege eines Zurückbehaltungsrechts geltend gemacht werden.

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IMRRS 2007, 1370
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gleichbleibende Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren

BGH, Beschluss vom 06.06.2006 - X ZR 73/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

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IMRRS 2007, 1369
ProzessualesProzessuales
Patenrecht - Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - X ZR 240/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

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IMRRS 2007, 1368
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 11.07.2006 - VI ZR 43/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1367
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwerfestsetzung bei Verlust der Gesellschafterstellung

BGH, Beschluss vom 11.05.2007 - II ZR 126/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1365
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkludenter Verzicht auf einen Zeugen

BGH, Beschluss vom 23.05.2007 - IV ZR 291/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1364
ProzessualesProzessuales
Patenrecht - Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

BGH, Beschluss vom 15.05.2007 - X ZR 107/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)*)

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